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Vorlage (Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl und Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe der Stadtbusleistungen Bezug: Vorlage 26/2018, AfVM am 23.01.2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
135 kB
Datum
05.03.2018
Erstellt
27.02.18, 15:55
Aktualisiert
27.02.18, 15:55
Vorlage (Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl und Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe der Stadtbusleistungen
Bezug: Vorlage 26/2018, AfVM am 23.01.2018) Vorlage (Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl und Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe der Stadtbusleistungen
Bezug: Vorlage 26/2018, AfVM am 23.01.2018) Vorlage (Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl und Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe der Stadtbusleistungen
Bezug: Vorlage 26/2018, AfVM am 23.01.2018) Vorlage (Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl und Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe der Stadtbusleistungen
Bezug: Vorlage 26/2018, AfVM am 23.01.2018) Vorlage (Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl und Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe der Stadtbusleistungen
Bezug: Vorlage 26/2018, AfVM am 23.01.2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 80 Kalle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20.02.2018 57/2018 Betreff Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl und Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe der Stadtbusleistungen Bezug: Vorlage 26/2018, AfVM am 23.01.2018 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Schiffer Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat beschließt das Nahverkehrskonzept für die Stadt Brühl. Das Nahverkehrskonzept soll als Fortschreibung in den Nahverkehrsplan des Rhein-ErftKreises aufgenommen werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des beschlossenen Nahverkehrskonzeptes und der rechtlichen Anforderungen der EU-Verordnung 1370/2007 die Vorabbekanntmachung über die beabsichtigte Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im öffentlichen Straßenpersonenverkehr (Stadtbus Brühl) an die stadteigene Stadtwerke Brühl GmbH weiter auszuformen, zu konkretisieren und zeitnah im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen. Erläuterungen: Für die anstehende Direktvergabe der Stadtbusleistungen gemäß den Regularien der EUVerordnung 1370/2007 muss das Nahverkehrskonzept (NVK) für die Stadt Brühl mit nach Art, Umfang und Zeitpunkt verbindlichen Aussagen beschlossen werden. Weiterhin hat eine hierauf basierende Vorabbekanntmachung über die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (Vergabe der Stadtbusleistungen an die Stadtwerke Brühl) zu erfolgen. Diese (fristgerechte) Vorabbekanntmachung ist gemäß o. a. EU-Verordnung zwingend erforderlich. Drucksache 57/2018 Seite - 2 – Die wesentlichen Inhalte des Nahverkehrskonzeptes wurden dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität in seiner Sitzung am 19.09.2017 mit einer Powerpoint-Präsentation vorgestellt. In der AfVM-Sitzung am 05.12.2018 wurde (im nichtöffentlichen Teil) das angestrebte Geschäftsmodell zur Direktvergabe der Stadtbusleistungen durch die beratende Rechtsanwaltskanzlei Orth Kluth vorgestellt und ausführlich diskutiert. Der Entwurf des Nahverkehrskonzeptes wurde dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität in seiner Sitzung am 23.01.2018 vorgestellt und ausführlich diskutiert. Das Nahverkehrskonzept liegt nunmehr in endgültiger Fassung zur Beschlussfassung vor (Anlage). In der letzten Sitzung des AfVM wurden einige Fragestellungen aufgeworfen, die vor Beschlussfassung über das NVK geklärt werden sollten: „Revisionsklausel“ Hier geht es um die Fragestellung, inwieweit während der Laufzeit des NVK Änderungen am NVK möglich sind und welche rechtlichen Auswirkungen damit verbunden sind. Diese Fragestellung bezog sich insbesondere auf einen eventuellen späteren Beschluss des Citybus-Konzeptes: Geringfügige Änderungen sind ohne weitere Auswirkungen jederzeit möglich. Größere Änderungen wie z. B. das Citybus-Konzept gehen bei weitem über diesen Rahmen hinaus. Grundsätzlich ist es kein Problem später qualitätserhöhende (=kostenerhöhende) Elemente zu ergänzen. Allerdings würde im Fall, dass ein eigenwirtschaftlicher Antrag zum Tragen kommt, der eigenwirtschaftliche Betreiber sich kostenerhöhende Elemente wie z. B. das Citybus-Konzept zweifellos teuer bezahlen lassen. Wird das Citybus-Konzept bereits jetzt mit dem NVK beschlossen, so wird der Brühler Stadtverkehr für eigenwirtschaftliche Anträge erheblich unattraktiver. Weiterhin ist bei größeren Änderungen am NVK auch eine erneute Vorabbekanntmachung erforderlich, durch die sich immer ein Vorlauf von mindestens einem Jahr ergibt. Aus diesen Gründen erscheint eine Verschiebung von Entscheidungen über einzelne Punkte des Nahverkehrskonzeptes nicht geboten. Zielgruppen Citybus Im AfVM wurden bei der Diskussion über den Citybus Erläuterungen zu den Zielgruppen und eine Bedarfsanalyse gefordert. Eine detaillierte Bedarfsanalyse ist mit hohem Aufwand verbunden und in der Kürze der Zeit nicht leistbar. Auch wäre die Aussagekraft etwa von Fahrgastbefragungen begrenzt, da es sich beim Citybus um ein völlig neues und den Fahrgästen unbekanntes Produkt handelt. Die Konzeption des Citybus basiert aber auf bekannten Defiziten des ÖPNV in Brühl sowie immer wieder von Nutzerseite geäußerten Wünschen. Im Ergebnis wurden im Citybus-Konzept folgende Zielgruppen identifiziert: Der Brühler Citybus – mit der Linienbezeichnung 700 – ist ein Angebot für alle, die bequem und ohne längere Fußwege die Innenstadt und den Bahnhof erreichen wollen. Hauptzielgruppen, die mit dem Citybus angesprochen werden sollen sind: Drucksache 57/2018 Seite - 3 –  Bahnfahrgäste, die am Bahnhof Brühl ankommen und in die Innenstadt wollen bzw. Innenstadtbesucher, die zum Bahnhof wollen: Dies sind zum einen Pendler, die in Brühl Mitte die Stadtbusse erreichen wollen, sowie solche, die im Einzugsbereich um Brühl Mitte (Balthasar-Neumann-Platz, Bereich Rodderweg/Römerstraße) und der Giesler-Galerie (Uhlstraße, Neubebauung am Kreisel Liblarer Straße) für die der Fußweg zum Bahnhof vergleichsweise lang ist und die das Fahrrad nicht nutzen können oder wollen. Zum anderen werden Besucher und Gäste der Stadt Brühl angesprochen, denen am Bahnhof ein sofortiges Weiterkommen angeboten werden soll. Der dichte Fahrplantakt des Citybusses in Verbindung mit dem Angebot der Linie 930 und zum Teil auch der Linie 703 vermittelt eine unmittelbare Transportkette vom und zum Bahnhof ohne nennenswerte Wartezeiten, auch bei den zahlreichen Verspätungen der Bahn. Das Angebot wird sowohl über die elektromische Fahrplanauskunft sowie über örtliche Fahrgastinformationen vermittelt.  Innenstadtbesucher, die das vielfältige Einzelhandelsangebot von der Giesler-Galerie bis hin zur Kölnstraße sowie bis zum Balthasar-Neumann-Platz bequem und ohne Mühen nutzen wollen: Eine dichte Haltestellenfolge und die Präsenz des Citybusses im Kernbereich ermöglichen eine schnelle und unkomplizierte Fortbewegung mit kurzen, barrierefreien Wegen. Somit erhält die Brühler Innenstadt neue Impulse und eine höhere Frequenz.  Senioren, deren Aktionsradius deutlich vergrößert wird, wenn der Citybus eine Feinerschließung der Innenstadt ermöglicht: Angesprochen werden nicht nur die Senioren im Haus Wetterstein, an dem unmittelbar eine Haltestelle vorgesehen ist, sondern alle Senioren, für die die Brühler Innenstadt ein attraktiver Wohn- und Aufenthaltsort ist. Der Anteil der über 65Jährigen beträgt in Brühl rund 20 % bezogen auf die Gesamtbevölkerung. Diese werden mobiler und erhalten eine höhere Lebensqualität.  Touristen, denen der Citybus eine gute Orientierung bietet und signalisiert, dass nahezu die gesamte Innenstadt gut erreichbar ist: Hierzu zählen in erster Linie Schloss und Marktplatz als zentrale touristische Anlaufstellen sowie wichtige Schwerpunkte der Gastronomie (zum Beispiel „Bermuda-Dreieck“, Bereich um den Stern, Kölnstraße), die in die Streckenführung eingebunden sind.  Innenstadtbewohner, insbesondere solche, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind: Der Citybus erleichtert ihnen das Erreichen von Einkaufs- und Versorgungsgelegenheiten, wenn das zu Fuß gehen oder Rad fahren zu beschwerlich ist, er ermöglicht ebenso die bequeme Verbindung zum Verknüpfungspunkt „Brühl Mitte (Stadtbahn)“ und zum Zug. Drucksache 57/2018 Seite - 4 – Differenzierung Kosten Citybus In Ermangelung von Erfahrungen mit Citybussystemen auf Basis kleiner Elektrobusse wurde bei der Abschätzung der Kosten hilfsweise auf die üblichen Kilometerkosten von dieselgetriebenen Standardbussen zurückgegriffen. Bei der Diskussion im AfVM über Unwägbarkeiten bezüglich der Kostenabschätzung wurde bereits darauf hingewiesen, dass erfahrungsgemäß im Busbetrieb der Hauptteil der Kosten Personalkosten (insbes. Fahrer) sind, deren Höhe fahrzeugunabhängig ist. Seitens des AfVM wurde hier eine genauere Betrachtung gewünscht: Eine stichprobenhafte Recherche ergab relativ einheitlich Personalkostenanteile von etwa 50 bis 60 Prozent an den Gesamtkosten des Busverkehrs (mit Standardbussen). Damit relativieren sich die Unwägbarkeiten bei den Kosten des Citybus deutlich, da die Personalkosten von der Art des Fahrzeuges unabhängig sind. Bezogen auf die geschätzten 220.000 € p. a. Kosten entfallen also rund 110.000 € bis über 130.000 € auf das Personal. Die Unwägbarkeiten beziehen sich nur auf den Fahrzeugkostenanteil von rund 90.000 € bis 110.000 € p. a. Zwar sind Elektrobusse derzeit noch spürbar teurer als Dieselbusse. Da die Kalkulation von Standardomnibussen ausgeht, der Citybus aber nur mit recht kleinen Fahrzeugen operieren soll, ist hier bereits eine erhebliche Kompensation gegeben. Weiterhin gibt es schon jetzt verschiedene Förderprogramme, mit denen Unterschiede in den Anschaffungskosten in erheblichem Maße abgefedert werden können. Angestoßen durch die „Dieseldebatte“ ist die Förderung der Elektromobilität in jüngster Zeit erheblich in Bewegung geraten. Welche Förderprogramme zum Zeitpunkt der Einführung des Citybus bestehen werden ist derzeit nicht abschätzbar, weswegen hier kein konkretes Förderprogramm angesetzt wird. Nach Lage der Dinge darf aber als realistisch angenommen werden, dass die Förderung von Elektrobussen in nächster Zukunft eher verstärkt wird. Dies gilt im Übrigen auch für die Förderung der nötigen Ladeinfrastruktur. Insgesamt erscheinen die Unwägbarkeiten bei der überschläglichen Abschätzung der Kosten für den Citybus daher als vertretbar. Sonntagsverkehr/eingesparte AST-Kosten Ein Sonn- und Feiertagsverkehr von 10 bis 18 Uhr im Stundentakt würde Mehrkosten von ca. 140.000 € p. a. verursachen. Wegen des ungünstigen Verhältnisses zwischen Kosten und Nutzen wird im Nahverkehrskonzept die Einführung eines Sonntagsverkehrs nicht empfohlen. In der AfVM Sitzung wurde die Gegenrechnung des hierdurch eingesparten AST-Verkehrs gewünscht: Es entstehen jährlich durch den AST-Verkehr an Sonn- und Feiertagen Kosten von rund 5.000 €. Diese Kosten beziehen sich auf den ganzen Tag. Erfahrungsgemäß fällt aber der größere Teil des AST-Verkehrs auf den Abend- und Nachtverkehr, also dann, wenn auch der Sonntagsverkehr ruhen würde. Somit dürfte die Ersparnis durch teilweise entfallenden AST-Verkehr an Sonn- und Feiertagen deutlich niedriger ausfallen als 5.000 €. Im Ergebnis verbleibt nur eine Ersparnis im untersten einstelligen Prozentbereich der Mehrkosten für Sonntagsverkehr. Eine erwähnenswerte Gegenfinanzierung ist auf diesem Drucksache 57/2018 Seite - 5 – Wege also nicht möglich. Damit bleibt es bei der Empfehlung, bis auf Weiteres auf den Sonn- und Feiertagsverkehr zu verzichten. Antrag der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN zur Konzeptergänzung Die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN haben mit einem gemeinsamen Antrag vom 16.02.2018 ein umfangreiches Konzept mit erheblichen Änderungen und sehr umfänglichen Ergänzungen zum Nahverkehrskonzept vorgelegt. Die Verwaltung hat das Planungsbüro VIA (erstellt das NVK) um eine Einschätzung der Vorschläge gebeten. Demnach erscheint das Konzept nach eine ersten Prüfung vom Ansatz her grundsätzlich als sinnvolle Option/Diskussionsgrundlage für eine spätere Weiterentwicklung des Nahverkehrskonzeptes und soll dieses daher ergänzen. Eine Aufnahme in den verbindlichen Teil des NVK bedarf allerdings aufgrund des (auch finanziellen) Umfangs der Ergänzungen einer detaillierten Prüfung sowie Diskussion im politischen Raum, die aktuell terminlich nicht mehr leistbar sind. Daher wurden diese Konzeptergänzungen wie vom Antragsteller gewünscht als „Ausblick“ in das Nahverkehrskonzept integriert. Damit wird über die im NVK verbindlich festgelegten kurz- und mittelfristigen Planungen hinaus ein weitergehendes Szenario für die Zukunft aufgenommen. Rechtliche Auswirkungen auf das aktuelle Verfahren zur Direktvergabe sind nach Rücksprache mit der beratenden Rechtsanwaltskanzlei Orth Kluth damit nicht verbunden. Anlage(n): (1) Nahverkehrskonzept Brühl (Endfassung 21.02.2018)