Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
05.03.2018
Erstellt
20.02.18, 15:47
Aktualisiert
20.02.18, 15:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13
Müller
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30.01.2018
38/2018
(549/2017)
Betreff
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl
hier: Verlängerung der Ladungs- und Antragsfristen
Bezug: Antrag Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.12.2017, RAT 18.12.2017, Vorlage
Nr. 549/2017
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Dez. III
Zust. Dienststelle
Freytag
Brandt
Müller
Nix
Kämmerer
RPA
FB 30
Dartsch
Beschlussentwurf:
Der RAT beschließt, die Geschäftsordnung für den RAT und die Ratsausschüsse der
Stadt Brühl wie folgt zu ändern:
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Einladungen müssen den Ratsmitgliedern wenigstens 11 Tage
Sitzungsbeginn – den Abgangs- und Sitzungstag mitgerechnet – zugehen.
vor
dem
§ 3 Abs. 1, Satz 2 erhält folgende Fassung:
Er/Sie hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm/ihr in schriftlicher Form mindestens 3
Wochen vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder von
einer Fraktion vorgelegt werden.
Die Änderung der Fristen soll erstmalig für die am 12. April 2018 vorgesehene Sitzung des
Ausschusses für Bauen und Umwelt (AfBU) gelten.
Erläuterungen:
CDU- und GRÜNE-Fraktion machen in ihrem Antrag geltend, mehr Zeit für die
Sitzungsvorbereitung zu benötigen und beantragten, die Ladungsfrist von 6 auf 14 Tage
zu erhöhen, damit die Sitzungsunterlagen früher vorliegen. Entsprechend sollte die
Antragsfrist von zwei auf drei Wochen erhöht werden.
In der letzten Ratssitzung wurde der Antrag beraten und man beschloss, diesen zunächst
im Ältestenrat zu besprechen.
Drucksache 38/2018
Seite - 2 –
In der Ältestenratssitzung am 15. Januar wurde die Angelegenheit beraten und man
einigte sich darauf, wie bisher einen Zustelltag für alle in einer Woche stattfindenden
Sitzungen zu bestimmen, diesen Zustelltag für die Ratspost aber von dienstags auf
donnerstags vorzuverlegen. Um in Ausnahmefällen noch einen „Puffertag“ zu haben und
ggf. auch freitags noch fristgerecht zustellen zu können, bedeutet dies, dass die
Ladungsfrist künftig auf 11 Tage (einschließlich Zustell- und Sitzungstag) festgelegt wird.
Um ausreichend Zeit zu haben, Einladung und Sitzungsunterlagen verwaltungsintern
vorbereiten zu können, muss auch die Frist für die Fraktionen, bis zu der sie Anträge für
die Tagesordnung stellen können, vorverlegt werden. Antragsgemäß sollen Anträge nun
bereits drei statt bisher zwei Wochen vor dem Sitzungstermin vorliegen.
Unter Berücksichtigung einer kurzen Umstellungszeit - sowohl für die Verwaltung, als auch
für die Fraktionen – wird vorgeschlagen, dass die Fristen erstmalig für die AfBU-Sitzung
am Donnerstag, 12. April 2018, gelten. Das würde bedeuten, dass die Einladung für die
AfBU-Sitzung am Donnerstag, 29. März 2018, zugestellt wird. Anträge für diese Sitzung
müssen spätestens am Donnerstag, 22.März 2018, vorliegen.