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Vorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl hier: Verlängerung der Ladungs- und Antragsfristen Bezug: Antrag Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.12.2017, RAT 18.12.2017, Vorlage Nr. 549/2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
05.03.2018
Erstellt
20.02.18, 15:47
Aktualisiert
20.02.18, 15:47
Vorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl
hier: Verlängerung der Ladungs- und Antragsfristen
Bezug: Antrag Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.12.2017, RAT 18.12.2017, Vorlage Nr. 549/2017) Vorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl
hier: Verlängerung der Ladungs- und Antragsfristen
Bezug: Antrag Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.12.2017, RAT 18.12.2017, Vorlage Nr. 549/2017)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13 Müller Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30.01.2018 38/2018 (549/2017) Betreff Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl hier: Verlängerung der Ladungs- und Antragsfristen Bezug: Antrag Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.12.2017, RAT 18.12.2017, Vorlage Nr. 549/2017 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Dez. III Zust. Dienststelle Freytag Brandt Müller Nix Kämmerer RPA FB 30 Dartsch Beschlussentwurf: Der RAT beschließt, die Geschäftsordnung für den RAT und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl wie folgt zu ändern: § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Einladungen müssen den Ratsmitgliedern wenigstens 11 Tage Sitzungsbeginn – den Abgangs- und Sitzungstag mitgerechnet – zugehen. vor dem § 3 Abs. 1, Satz 2 erhält folgende Fassung: Er/Sie hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm/ihr in schriftlicher Form mindestens 3 Wochen vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder von einer Fraktion vorgelegt werden. Die Änderung der Fristen soll erstmalig für die am 12. April 2018 vorgesehene Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt (AfBU) gelten. Erläuterungen: CDU- und GRÜNE-Fraktion machen in ihrem Antrag geltend, mehr Zeit für die Sitzungsvorbereitung zu benötigen und beantragten, die Ladungsfrist von 6 auf 14 Tage zu erhöhen, damit die Sitzungsunterlagen früher vorliegen. Entsprechend sollte die Antragsfrist von zwei auf drei Wochen erhöht werden. In der letzten Ratssitzung wurde der Antrag beraten und man beschloss, diesen zunächst im Ältestenrat zu besprechen. Drucksache 38/2018 Seite - 2 – In der Ältestenratssitzung am 15. Januar wurde die Angelegenheit beraten und man einigte sich darauf, wie bisher einen Zustelltag für alle in einer Woche stattfindenden Sitzungen zu bestimmen, diesen Zustelltag für die Ratspost aber von dienstags auf donnerstags vorzuverlegen. Um in Ausnahmefällen noch einen „Puffertag“ zu haben und ggf. auch freitags noch fristgerecht zustellen zu können, bedeutet dies, dass die Ladungsfrist künftig auf 11 Tage (einschließlich Zustell- und Sitzungstag) festgelegt wird. Um ausreichend Zeit zu haben, Einladung und Sitzungsunterlagen verwaltungsintern vorbereiten zu können, muss auch die Frist für die Fraktionen, bis zu der sie Anträge für die Tagesordnung stellen können, vorverlegt werden. Antragsgemäß sollen Anträge nun bereits drei statt bisher zwei Wochen vor dem Sitzungstermin vorliegen. Unter Berücksichtigung einer kurzen Umstellungszeit - sowohl für die Verwaltung, als auch für die Fraktionen – wird vorgeschlagen, dass die Fristen erstmalig für die AfBU-Sitzung am Donnerstag, 12. April 2018, gelten. Das würde bedeuten, dass die Einladung für die AfBU-Sitzung am Donnerstag, 29. März 2018, zugestellt wird. Anträge für diese Sitzung müssen spätestens am Donnerstag, 22.März 2018, vorliegen.