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Vorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beschulung Wesselinger Schüler/innen an der Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
182 kB
Datum
05.03.2018
Erstellt
20.02.18, 15:47
Aktualisiert
20.02.18, 15:47
Vorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beschulung Wesselinger Schüler/innen an der Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Brühl) Vorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beschulung Wesselinger Schüler/innen an der Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Brühl)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 40 Zweiacker Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20.02.2018 55/2018 Betreff Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beschulung Wesselinger Schüler/innen an der Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Brühl Beratungsfolge Schulausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Weiskopf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Brühl und der Stadt Wesseling zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus dem Stadtgebiet der Stadt Wesseling an der Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Brühl, zu. Erläuterungen: Seit der Schließung der städtischen Förderschule (Fröbelschule Wesseling) im Jahr 2013 wird der größte Teil der Wesselinger Schüler/innen mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache in der Pestalozzi-Schule in Brühl beschult. Im Schuljahr 2017/2018 besuchen 31 Wesselinger Schüler/innen die Brühler Förderschule. Seit dem Schuljahr 2014/2015 besteht eine Vereinbarung mit der Stadt Hürth bzgl. der Beschulungskosten von Hürther Förderschüler/innen in der Brühler Pestalozzischule. Seitdem bemüht sich die Stadt Brühl um eine analoge Vereinbarung mit der Stadt Wesseling. Diese Bemühungen hatten Erfolg, so dass der Schulausschuss der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 13.06.2017 die Verwaltung beauftragt hat, mit der Stadt Brühl über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die oben beschriebene Beschulung ab Schuljahr 2017/18 – analog zur mit der Stadt Hürth geschlossenen Vereinbarung – zu verhandeln. Die mit der Stadt Wesseling geschlossene öffentlichrechtliche Vereinbarung zum Schuljahr 2017/2018 ist als Anlage beigefügt. Ihr wurde vom Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 10.10.2017 zugestimmt und sie wurde von beiden Parteien am 17.10.2017 bzw. 13.11.2017 unterschrieben. Drucksache 55/2018 Seite - 2 – Der Schulträger ist gemäß §§ 79, 96 und 97 SchulG NRW dazu verpflichtet, die Beschulungskosten (Gebäude, Sachausstattung, Schulträgerpersonal, Lernmittel, Schülerfahrkosten) unabhängig von der Herkunft der Schüler/innen zu tragen. Über die Vereinbarung mit der Stadt Wesseling wird eine gerechtere Verteilung der Kosten der Beschulung der Schüler/innen erreicht. Hierzu sieht die Vereinbarung einen jährlichen Schulkostenbeitrag von 2.500 € pro Schüler/in sowie Regelungen zur Übernahme der Kosten für Lernmittel und Fahrkosten für Wesselinger Schüler/innen in der PestalozziSchule vor. Über die Vereinbarung mit der Stadt Wesseling wird zudem eine wohnortnahe Beschulung von Wesselinger Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erreicht. Mit der Vereinbarung übernimmt die Stadt Brühl die gesetzlichen Aufgaben der Stadt Wesseling aus § 78 Abs. 8 SchulG NRW zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus dem Stadtgebiet der Stadt Wesseling. Sie verpflichtet sich, diejenigen Wesselinger Schüler/innen aufzunehmen, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen und für welche die Eltern eine Beschulung an der Brühler Förderschule anstelle einer allgemeinen Schule wünschen. Im Gegenzug zur Beschulung ihrer Schüler/innen verpflichtet sich die Stadt Wesseling zur Zahlung eines Schulkostenbeitrages zu den Schulbetriebskosten in der Pestalozzi-Schule nach Anzahl der aus Wesseling stammenden Schüler/innen. Der Schulkostenbeitrag von 2.500 € je Schüler/in stellt den Mittelwert aus den Aufwendungen der Haushaltsjahre 2014 und 2015 dar und beinhaltet Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten des Schulgebäudes (Strom, Wasser, Abwasser, Heizung, Reinigung, Unterhaltungsmaßnahmen, Versicherungen etc.) sowie die Personalaufwendungen für Schulsekretariat, Hausmeister und Schulsozialarbeit. Zusätzlich verpflichtet sich die Stadt Wesseling zur Übernahme der Lernmittel-Kosten für die Wesselinger Schüler/innen und verpflichtet sich, die Kosten für die Beförderung der Wesselinger Schüler/innen bis zum Ablauf des geltenden Beförderungsvertrages zu erstatten. Nach Ablauf des aktuell noch laufenden Beförderungsvertrages regelt die Stadt Wesseling die Beförderung ihrer Schüler/innen selbst. Mit dem Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übernimmt die Stadt Brühl gemäß § 23 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) alle Rechte und Pflichten als Schulträger der von ihr auch für die Schüler/innen aus dem Stadtgebiet Wesseling unterhaltenen Förderschule Pestalozzi. Diese Übernahme einer neuen Aufgabe, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, unterliegt laut § 41 Abs. 1 Buchstabe s) GO NRW der Zuständigkeit des Rates, die er nicht übertragen kann. Der Ratsbeschluss ist auch notwendige kommunalrechtliche Voraussetzung für die Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) nach §§ 24 Abs. 2 und 29 Abs. 4 GkG. Anlage(n): (1) Text der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung