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Beschlussvorlage GB (K 45, Ausbau Eschweiler Weg in Iversheim hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
159 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
21.02.18, 15:02
Aktualisiert
22.03.18, 16:00
Beschlussvorlage GB (K 45, Ausbau Eschweiler Weg in Iversheim
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (K 45, Ausbau Eschweiler Weg in Iversheim
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (K 45, Ausbau Eschweiler Weg in Iversheim
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 396/2018 19.01.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 28.02.2018 Kreisausschuss 14.03.2018 K 45, Ausbau Eschweiler Weg in Iversheim hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 15 221 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: gez. i.A. HuthmacherSchmitz Zeile: Kreiskämmerer X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Die Mittel sind unter der Investitionsnummer I542012595 in Haushalt 2018 veranschlagt und stehen nach dessen Rechtkraft zur Verfügung. X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Entwurfsplanung zum Ausbau der K45, Eschweiler Weg in Iversheim zu und beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme. -2Begründung: Die Kreisstraße 45 erfüllt die Funktion einer Verbindungsstraße zwischen den Stadtgebieten Mechernich und Bad Münstereifel. Ausgehend von der L 499 in Weiler am Berg führt die K 45 über Eschweiler nach Iversheim wo sie auf dem Gebiet der Stadt Bad Münstereifel an der Kreisstraße 44 mit unmittelbarem Anschluss an die L194 endet. Der Ausbauabschnitt ist eine Teilstrecke der einzigen direkten Anbindung Eschweilers an den Ortskern Bad Münstereifel. Gegenwärtiger Zustand Der Ausbaubereich der K 45 befindet sich in Hanglage. In diesen Hangbereich schneiden sowohl die K 45 als auch die K 44 bermenartig ein und verlaufen höhenversetzt parallel zueinander. Ausgehend vom Ausbauanfang im Einmündungsbereich der K 45 und K44 wächst der Höhenunterschied der beiden Straßen auf bis zu 8 m an. Die K 45 steigt im Ausbaubereich mit einer Längsneigung zwischen 7 und 10 %.Trotz dieses Höhenunterschiedes liegen die Straßen verhältnismäßig nah nebeneinander. Infolgedessen ist der zwischen den beiden Straßen liegende Hang/Böschungsbereich sehr stark geneigt. Die Fahrbahnbreite der höher gelegenen K 45 variiert zwischen ca. 5,00 m und ca. 5,50 m. Die Bankette weisen ebenfalls nur geringe Breiten auf. Begegnungsverkehr großer Fahrzeuge ist nur unter Mitbenutzung der Randbereiche möglich. Der Randbereich ist jedoch auf Grund der starken Böschungsneigung sehr schadensanfällig. Die starke Neigung des Hangs bedingt eine geringe Mächtigkeit des Erdkeiles, welcher den Verkehrslasten als Gegengewicht entgegensteht. Auf Grund des steilen Neigungswinkels der Straßenböschung ist ein schadloses Abführen der Verkehrslasten nicht gewährleistet. Somit entstanden dort in der Vergangenheit erhebliche Rissbildungen. Um diesen Schäden entgegen zu wirken, wurde die Fahrbahn K 45 in Zuge einer Sofortmaßnahme bereits zur Hanginnenseite verbreitert und die bestehenden talseitigen Schutzeinrichtungen nach innen versetzt. Ein wegen der Schäden veranlasstes Baugrundgutachten ergab, dass die Absackungen neben den beschriebenen Umständen auch auf unzureichenden Baugrundverhältnisse des Unterbaus zurück zu führen sind. Ein Böschungsbruch infolge eines Versagens der Scherfestigkeit kann nicht ausgeschlossen werden. Die zulässige Belastung der Straße wurde aus diesem Grund auf SLW 30 herabgesetzt. Darüber hinaus werden regelmäßig Kontrollmessungen zur Feststellung evtl. Hangbewegung durchgeführt. Eine dauerhafte Verbesserung des Zustands ist nur durch eine Erneuerung von Grund auf zu erreichen. Durch den Ausbau wird der Streckenabschnitt für das anfallende Verkehrsaufkommen erstmalig in einen verkehrstechnischen sicheren Zustand versetzt, der den heutigen Verkehrsanforderungen gerecht wird. -3Geplanter Ausbau Der gesamte zum Ausbau vorgesehene Straßenabschnitt soll von Grund auf im Vollausbau erneuert werden. Dabei sieht die vorliegende Entwurfsplanung vor, die Standsicherheit der Böschung durch eine Verlegung der Straße herzustellen. Hierdurch kann eine Böschungsneigungen von 1:1,5 hergestellt werden, welche künftige Hangbewegungen ausschließen lassen. Aufgrund im Zuge des Baugrundgutachtens aufgeschlossenen Schichtenwassers müssen in der Maßnahme gleichzeitig Teile des vorhandenen Straßenunterbaus durch zusätzlichen Bodenaustausch stabilisiert werden und Entlastungsdrainagen berücksichtigt werden. Als Planungsvarianten zur Trassenverlegung wurde für den Fall eines nicht möglichen Grunderwerbs ebenfalls die alternative Errichtung eines Stützbauwerkes in Erwägung gezogen. Sowohl die Herstellungs- als auch die Unterhaltungskosten liegen deutlich über den Kosten der gewählten Ausführungsform. Durch die Verlegung der Trasse kann auf eine solche Böschungsabfangung verzichtet werden. Mit den von der Verlegung der Straße betroffenen Eigentümern wurden Verhandlungen geführt, über welche der notwendig werdende Grunderwerb gesichert werden konnte. Im Zuge des Ausbaus müssen darüber hinaus die Entwässerungsanlagen durchgängig überarbeitet bzw. angepasst werden. Die benötigten Flächen liegen teils im Innenbereich, teils ist Landschaftsschutzgebiet betroffen. Negative Einflüsse auf die Umwelt sind dennoch grundsätzlich nicht zu erwarten. Eine Vorabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde hat bereits stattgefunden. Im Zuge des weiteren Planungsvorlaufs wird eine landschaftspflegerische Begleitplanung erstellt. Die Zustimmung zur Vergabe der hierzu notwendigen Ingenieurleistungen wird mit der V399/2018 beschlossen. Am Fahrbahnrand der unterhalb liegenden K 44 werden ein 1,00 m breites Bankett und einer 1,50m breite Mulde erstellt. Ausgehend hiervon wird die Hangböschung mit einer Neigung von 1:1,5 standfest neu aufgebaut. Die daran anschließende oberhalb verlaufende K 45 wird somit verdrängt und in der Konsequenz in den Hang verlegt. Die K 45 wird mit einer Regelfahrbahnbreite von 6,00 m im Vollausbau neu hergestellt. Sie erhält beidseitige Bankette von 1,50 m Breite. Der sich oberhalb der K 45 fortsetzende Hang wird ebenfalls mit einer Böschungsneigung von 1:1,5 bis zum Anschluss an das vorhandene Gelände am oberen Rand des Hanges hergestellt. Entsprechend den Darstellungen des Regelquerschnitts erfolgt die Herstellung des oberen Banketts als Sickerstreifens mit innenliegender Filterrohrleitung. Das Bankett wird hier zur Wasserführung und zum Schutz des aufgehenden Hanges durch einen Hochbordstein von der Fahrbahn getrennt. Der abfallende Hang muss gegenüber der tiefer gelegenen K 44 mit Schutzplanken abgesichert werden. Um dem Begegnungsverkehr auch im Bereich des annähernd spitzkehrenartigen Kurvenverlaufs am Ende der Ausbaustrecke zu gewährleisten, wird die Gesamtfahrbahnbreite hier auf 7,50 m erhöht. Soweit Versorgungsleitungen berührt werden, werden entsprechende Maßnahmen mit den jeweiligen Versorgungsträgern abgestimmt. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 170 m. Es handelt sich um eine über Mittel des GVFG förderfähige Maßnahme. Die derzeitige Höhe der Förderung beträgt 60%. Die zuwendungsfähigen Baukosten belaufen sich gemäß Kostenberechnung auf ca. 750.000. €. -4Ein Finanzierungsantrag wurde bei der Bezirksregierung vorgelegt. Entsprechende Mittel wurden im Kreishaushalt 2018 veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Schulbusverkehrs, der noch zu erbringenden Planungsleistungen und Ausschreibungsfristen muss die Maßnahme im Zeitraum der Sommerferien im Jahr 2019 umgesetzt werden. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)