Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
159 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
21.02.18, 15:02
Aktualisiert
22.03.18, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 396/2018
19.01.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
28.02.2018
Kreisausschuss
14.03.2018
K 45, Ausbau Eschweiler Weg in Iversheim
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 221
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
gez. i.A.
HuthmacherSchmitz
Zeile:
Kreiskämmerer
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Die Mittel sind unter der Investitionsnummer I542012595 in Haushalt
2018 veranschlagt und stehen nach dessen Rechtkraft zur Verfügung.
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Entwurfsplanung zum Ausbau der K45, Eschweiler Weg in Iversheim zu und
beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme.
-2Begründung:
Die Kreisstraße 45 erfüllt die Funktion einer Verbindungsstraße zwischen den Stadtgebieten
Mechernich und Bad Münstereifel. Ausgehend von der L 499 in Weiler am Berg führt die K 45 über
Eschweiler nach Iversheim wo sie auf dem Gebiet der Stadt Bad Münstereifel an der Kreisstraße 44
mit unmittelbarem Anschluss an die L194 endet.
Der Ausbauabschnitt ist eine Teilstrecke der einzigen direkten Anbindung Eschweilers an den
Ortskern Bad Münstereifel.
Gegenwärtiger Zustand
Der Ausbaubereich der K 45 befindet sich in Hanglage. In diesen Hangbereich schneiden sowohl die
K 45 als auch die K 44 bermenartig ein und verlaufen höhenversetzt parallel zueinander. Ausgehend
vom Ausbauanfang im Einmündungsbereich der K 45 und K44 wächst der Höhenunterschied der
beiden Straßen auf bis zu 8 m an. Die K 45 steigt im Ausbaubereich mit einer Längsneigung
zwischen 7 und 10 %.Trotz dieses Höhenunterschiedes liegen die Straßen verhältnismäßig nah
nebeneinander. Infolgedessen ist der zwischen den beiden Straßen liegende Hang/Böschungsbereich sehr stark geneigt.
Die Fahrbahnbreite der höher gelegenen K 45 variiert zwischen ca. 5,00 m und ca. 5,50 m. Die
Bankette weisen ebenfalls nur geringe Breiten auf. Begegnungsverkehr großer Fahrzeuge ist nur
unter Mitbenutzung der Randbereiche möglich. Der Randbereich ist jedoch auf Grund der starken
Böschungsneigung sehr schadensanfällig. Die starke Neigung des Hangs bedingt eine geringe
Mächtigkeit des Erdkeiles, welcher den Verkehrslasten als Gegengewicht entgegensteht. Auf Grund
des steilen Neigungswinkels der Straßenböschung ist ein schadloses Abführen der Verkehrslasten
nicht gewährleistet.
Somit entstanden dort in der Vergangenheit erhebliche Rissbildungen.
Um diesen Schäden entgegen zu wirken, wurde die Fahrbahn K 45 in Zuge einer Sofortmaßnahme
bereits zur Hanginnenseite verbreitert und die bestehenden talseitigen Schutzeinrichtungen nach
innen versetzt.
Ein wegen der Schäden veranlasstes Baugrundgutachten ergab, dass die Absackungen neben den
beschriebenen Umständen auch auf unzureichenden Baugrundverhältnisse des Unterbaus zurück zu
führen sind. Ein Böschungsbruch infolge eines Versagens der Scherfestigkeit kann nicht
ausgeschlossen werden. Die zulässige Belastung der Straße wurde aus diesem Grund auf SLW 30
herabgesetzt. Darüber hinaus werden regelmäßig Kontrollmessungen zur Feststellung evtl.
Hangbewegung durchgeführt.
Eine dauerhafte Verbesserung des Zustands ist nur durch eine Erneuerung von Grund auf zu
erreichen.
Durch den Ausbau wird der Streckenabschnitt für das anfallende Verkehrsaufkommen erstmalig in
einen verkehrstechnischen sicheren Zustand versetzt, der den heutigen Verkehrsanforderungen
gerecht wird.
-3Geplanter Ausbau
Der gesamte zum Ausbau vorgesehene Straßenabschnitt soll von Grund auf im Vollausbau erneuert
werden. Dabei sieht die vorliegende Entwurfsplanung vor, die Standsicherheit der Böschung durch
eine Verlegung der Straße herzustellen. Hierdurch kann eine Böschungsneigungen von 1:1,5
hergestellt werden, welche künftige Hangbewegungen ausschließen lassen.
Aufgrund im Zuge des Baugrundgutachtens aufgeschlossenen Schichtenwassers müssen in der
Maßnahme gleichzeitig Teile des vorhandenen Straßenunterbaus durch zusätzlichen Bodenaustausch stabilisiert werden und Entlastungsdrainagen berücksichtigt werden.
Als Planungsvarianten zur Trassenverlegung wurde für den Fall eines nicht möglichen Grunderwerbs
ebenfalls die alternative Errichtung eines Stützbauwerkes in Erwägung gezogen. Sowohl die
Herstellungs- als auch die Unterhaltungskosten liegen deutlich über den Kosten der gewählten
Ausführungsform.
Durch die Verlegung der Trasse kann auf eine solche Böschungsabfangung verzichtet werden. Mit
den von der Verlegung der Straße betroffenen Eigentümern wurden Verhandlungen geführt, über
welche der notwendig werdende Grunderwerb gesichert werden konnte.
Im Zuge des Ausbaus müssen darüber hinaus die Entwässerungsanlagen durchgängig überarbeitet
bzw. angepasst werden.
Die benötigten Flächen liegen teils im Innenbereich, teils ist Landschaftsschutzgebiet betroffen.
Negative Einflüsse auf die Umwelt sind dennoch grundsätzlich nicht zu erwarten. Eine
Vorabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde hat bereits stattgefunden. Im Zuge des weiteren
Planungsvorlaufs wird eine landschaftspflegerische Begleitplanung erstellt. Die Zustimmung zur
Vergabe der hierzu notwendigen Ingenieurleistungen wird mit der V399/2018 beschlossen.
Am Fahrbahnrand der unterhalb liegenden K 44 werden ein 1,00 m breites Bankett und einer 1,50m
breite Mulde erstellt. Ausgehend hiervon wird die Hangböschung mit einer Neigung von 1:1,5
standfest neu aufgebaut. Die daran anschließende oberhalb verlaufende K 45 wird somit verdrängt
und in der Konsequenz in den Hang verlegt. Die K 45 wird mit einer Regelfahrbahnbreite von 6,00 m
im Vollausbau neu hergestellt. Sie erhält beidseitige Bankette von 1,50 m Breite. Der sich oberhalb
der K 45 fortsetzende Hang wird ebenfalls mit einer Böschungsneigung von 1:1,5 bis zum Anschluss
an das vorhandene Gelände am oberen Rand des Hanges hergestellt. Entsprechend den
Darstellungen des Regelquerschnitts erfolgt die Herstellung des oberen Banketts als Sickerstreifens
mit innenliegender Filterrohrleitung. Das Bankett wird hier zur Wasserführung und zum Schutz des
aufgehenden Hanges durch einen Hochbordstein von der Fahrbahn getrennt. Der abfallende Hang
muss gegenüber der tiefer gelegenen K 44 mit Schutzplanken abgesichert werden.
Um dem Begegnungsverkehr auch im Bereich des annähernd spitzkehrenartigen Kurvenverlaufs am
Ende der Ausbaustrecke zu gewährleisten, wird die Gesamtfahrbahnbreite hier auf 7,50 m erhöht.
Soweit Versorgungsleitungen berührt werden, werden entsprechende Maßnahmen mit den jeweiligen
Versorgungsträgern abgestimmt.
Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 170 m. Es handelt sich um eine über Mittel des GVFG
förderfähige Maßnahme. Die derzeitige Höhe der Förderung beträgt 60%. Die zuwendungsfähigen
Baukosten belaufen sich gemäß Kostenberechnung auf ca. 750.000. €.
-4Ein Finanzierungsantrag wurde bei der Bezirksregierung vorgelegt. Entsprechende Mittel wurden im
Kreishaushalt 2018 veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Schulbusverkehrs, der noch zu erbringenden Planungsleistungen und Ausschreibungsfristen muss die Maßnahme im Zeitraum der Sommerferien im Jahr 2019 umgesetzt werden.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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