Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
70 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
21.03.18, 12:20
Aktualisiert
21.03.18, 12:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 21.03.2018
aus der Niederschrift über die 33. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 22.02.2018.
öffentlicher Teil
10.
Widmung der Gemeindestraße "Pützgasse" im Bereich zwischen den
Grundstücken Pützgasse 2 und 15 im Ortsteil Hürtgen
14/2018
Beschluss:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss:
Die Gemeindestraße „Pützgasse“ im Bereich zwischen den Grundstücken 2 und 15 wird mit
sofortiger Wirkung für den Verkehr als öffentliche Gemeindestraße (Anliegerstraße) gem. §
6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW (StrWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995 zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom
15.11.2016 (GV. NRW. S. 934) gewidmet.
Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt.
einstimmig, 0 Enthaltungen