Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.03.18, 14:01
Aktualisiert
19.03.18, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
28.02.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.1
Planungstand zum Ausbau der A 1 und der
Ortsumgehung Roggendorf
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
Zur Sitzung des Ausschusses wurde ein Vertreter von Straßen
NRW eingeladen, um über den Sachstand zum Planungsstand
A1 und B266n, Ortsumgehung Roggendorf, mündlich zu
berichten.
Am 08. Januar 2018 stellte die Landesregierung NRW den
Masterplan zur Umsetzung des Fernstraßenbedarfsplans vor. Der
Masterplan beinhaltet für den Regierungsbezirk Köln auch die
beiden o.g. Planungsmaßnahmen im vordringlichen Bedarf. Die
Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs stehen in der Rangfolge
der Abarbeitung hinter den Maßnahmen des „vordinglichen
Bedarfs Engpassbeseitigung“ und werden in zweiter Priorität in
Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten
bearbeitet. Die Maßnahmen wurden anhand von Kriterien in eine
Reihenfolge der vordringlichen Projekte gebracht. In der
Rangfolgeliste für den Regierungsbezirk Köln wurde der
Lückenschluss der A1 hierbei hinter der Maßnahme „A4, KölnSüd bis Köln-Gremberg“ auf Rang 2 und die Ortsumgehung
Roggendorf auf Rang 4 eingestuft.
Die gesamten Ausführungen zum Masterplan wurden dieser Info
als Anlage beigefügt.
Die Auswertung der unter „vordringlicher Bedarf“ aufgeführten
Maßnahmen zeigt, dass die den Kreis Euskirchen unmittelbar
tangierenden Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans alle
bis auf die Maßnahme A61, AK Meckenheim bis AK Bliesheim in
den Masterplan übernommen wurden.
A 150/2018
1. Ergänzun
g