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Beschlusstext (Kreisweites Verbot der Baujagd auf Füchse hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
19.03.18, 14:01
Aktualisiert
19.03.18, 14:01
Beschlusstext (Kreisweites Verbot der Baujagd auf Füchse
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE) Beschlusstext (Kreisweites Verbot der Baujagd auf Füchse
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 28.02.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Kreisweites Verbot der Baujagd auf Füchse hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE A 151/2018 Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr nimmt die Verwaltungsergänzung Z 1 zum A 151/2018 zur Kenntnis. Der Antrag wird hiermit als erledigt betrachtet und wird in den Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages nicht mehr behandelt. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Sehr geehrter Herr Landrat, zur nächsten Sitzung des Kreistages am 18.04.2018 beantragt die Kreistagsfraktion DIE LINKE: Die Allgemeinverfügung des Kreises Euskirchen zur Baujagd auf den Fuchs im Kunstbau vom 26.10.2017 wird mit sofortiger Wirkung widerrufen und die Erlaubnis zur Baujagd auf Füchse im Kreisgebiet zurückgezogen. Begründung: Mit Mitteilung vom 26.10.2017 hat die Untere Jagdbehörde im Kreis Euskirchen die Baujagd auf Füchse im Kunstbau unter Bezugnahme auf eine Ausnahmeregelung im Landesjagdgesetz NRW wieder erlaubt und damit einer Bitte entsprochen, die das Landesministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 17.10.2017 an alle Unteren Jagdbehörden im Land versandt hat. Ermöglicht wurde dies durch eine Ausdehnung der so genannten Gebietskulisse durch die schwarzgelbe Landesregierung auf das gesamte Landesgebiet NRW. Tierschützer kritisieren das Jagdverfahren der Baujagd, bei dem entsprechend abgerichtete Hunde in den Fuchsbau eindringen, um den Fuchs aus dem Bau zu treiben, schon seit längerer Zeit als unnötig grausam, weswegen in NRW im Landesjagdgesetz eigentlich ein grundsätzliches Verbot dieser Jagdmethode verankert wurde. Diese Absicht wurde jedoch jetzt durch die Ausweitung eines Ausnahmetatbestandes auf das gesamte Landesgebiet durch die neue Landesregierung konterkariert. In Zeiten, in denen z.B. der BUND sogar einen vollständigen Verzicht auf die Fuchsjagd fordert, erscheinen solche Jagdmethoden als völlig aus der Zeit und sollten im Kreis Euskirchen aus Sicht der Antragsteller nicht erlaubt sein. Besonders bedauerlich ist es, wenn - wie die Kreisverwaltung es in der Allgemeinverfügung vom 26.10. tut - solche Jagdmethoden als Naturschutzmaßnahmen zum Schutz von Bodenbrütern verkauft werden, während gleichzeitig die wesentlich größere Verantwortung für die Gefährdung dieser Arten durch den Menschen als Folge der Intensivierung der Landwirtschaft verschwiegen wird. gez. gez. f.d.R. Thomas Bell Tobias Haßdenteufel (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsgeschäftsführer)