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Beschlusstext (Einziehung eines Wirtschaftsweges; Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 8, Flurstück 84 teilweise)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
13.03.18, 15:04
Aktualisiert
13.03.18, 15:04
Beschlusstext (Einziehung eines Wirtschaftsweges;
Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 8, Flurstück 84 teilweise)

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien am 27.02.2018 14 Einziehung eines Wirtschaftsweges; Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 8, Flurstück 84 teilweise 82/2018 Gemäß §§ 7 und 41 (1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), und des § 58 (4) des Flurbereinigungsgesetzes (FlurG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird folgende Satzung beschlossen: §1 Der Wirtschaftsweg in der Gemarkung Lechenich, Flur 8, Flurstück 84 tlw. wird eingezogen. §2 Die Lage des Wirtschaftsweges ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt. §3 Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)