Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
85 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
13.03.18, 15:30
Aktualisiert
13.03.18, 15:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 12.12.2017
16
Prüfung/Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt 515/2017 1. Ergänzung
Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt hat im Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis
31.12.2016) einen Gesamtverlust i.H.v. EUR 641.399,02 Euro erzielt.
Das tatsächliche Betriebsergebnis 2016 konnte im Vergleich zur ursprünglichen Ergebnisplanung
erheblich um + 1.558.600,98 Euro verbessert werden. Im Haushaltsplan 2016 des Kernhaushaltes
der Stadt Erftstadt war für das Haushaltsjahr 2016 - entsprechend der ursprünglichen Ergebnisplanung des Eigenbetriebes Straßen im Wirtschafts-plan 2016 - eine Verlustausgleichszahlung i.H.v.
TEUR 2.150 vorgesehen, die der Eigenbetrieb Straßen auch tatsächlich und ungekürzt erhalten
hat. Die Differenz aus dem tatsächlichen Jahresverlust 2016 und der für 2016 aus dem Kernhaushalt erhaltenen Verlustausgleichszahlung wird den Rücklagen (Eigenkapital) zugeführt.
Die Einzelergebnisse innerhalb der Betriebszweige belaufen sich wie folgt:
1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Straßen, werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016)
gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. + 154.247,71 Euro wird auf neue
Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende
Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen.
2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Gartenbau, werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016)
gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. – 972.850,12 Euro wird auf neue
Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende
Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen.
3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Friedhöfe:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Friedhöfe, werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016)
gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. -12.995,52 Euro wird auf neue
Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende
Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen.
4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Städtische Dienste/Reinigungsdienst:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Städtische Dienste/Reinigungsdienst, werden für das Geschäftsjahr 2016
(01.01.2016 bis 31.12.2016) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. + 220.175,81 Euro wird auf neue
Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen.
5. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung (Sommerreinigung/Winterdienst):
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Straßenreinigung (Sommerreinigung/Winterdienst), werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2016 i.H.v. – 29.976,90 Euro wird auf neue Rechnung für das infolge Eigenbetriebsauflösung zum 01.01.2018 abschließende Geschäftsjahr
2017 des Eigenbetriebes Straßen vorgetragen.
6. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig DSD:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig DSD, werden für das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016)
gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung festgestellt. Das Jahresergebnis beläuft sich
ergebnisneutral auf 0,- Euro.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
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