Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
167 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
13.03.18, 15:30
Aktualisiert
13.03.18, 15:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 12.12.2017
25.1
Antrag bzgl. Übertragung der Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr auf die Stadt Erftstadt
und Gründung einer eigenen Stadtverkehrsgesellschaft 487/2017 1. Ergänzung
Gemäß Verwaltungsvorlage werden für den Haushalt 2018 Beratungskosten in Höhe von
150.000,00 Euro eingestellt. Nicht ausgegebene Mittel können nach entsprechendem Beschluss
im Fachausschuss für eine Mobilitätsstudie in Erftstadt eingesetzt werden.
44 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung werden zum möglichen Erwerb von Anteilen an der
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) rund 540.00,00 Euro (für einen 2,5 %-igen Anteil) mit Sperrvermerk 1 eingesetzt. Der Sperrvermerk 1 kann frühestens nach-Vorliegen des EUGH-Urteils zum
Thema Vergabe der ÖPNV-Leistungen aufgehoben werden,
38 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss über die Bildung des Eigenbetriebes „Verkehrsgesellschaft Erftstadt“ und die
Änderung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt
1. Der Personennahverkehr im Gebiet der Stadt Erftstadt einschließlich
Nachbarortsbeziehungen zu den umliegenden Städten und
Gemeinden wird ab dem 01.04.2018 als Eigenbetrieb „Verkehrsbetrieb Erftstadt“ geführt.
2. Ein Stammkapital wird nicht festgesetzt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eigenbetriebsgründung auf den
01.04.2018 vorzubereiten.
4. Die Betriebssatzung der Stadt Erftstadt für den Eigenbetrieb
„Verkehrsbetrieb Erftstadt“ wird in der als Anlage beigefügten
Fassung beschlossen
5. Der Eigenbetrieb wird beim Dezernat VI angebunden
6. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat vor Aufnahme der Führung
des Eigenbetriebs eine Beschlussvorlage zur Benennung der ersten
und zweiten Betriebsleitung vor zu legen.
7. Die „Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse der Stadt Erftstadt“ wird
wie folgt neu gefasst:
Eingefügt wird:
Betriebsausschuss „Verkehrsbetrieb Erftstadt“
1. Die Aufgaben des Betriebsausschusses nimmt der Ausschuss für
öffentliche Ordnung und Verkehr der Stadt Erftstadt wahr.
2. Der Betriebsausschuss berät in allen Angelegenheiten des Betriebs,
sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung
handelt oder die Entscheidung durch Gemeindeordnung, Eigenbetriebsverordnung oder satzungsrechtliche Vorschriften dem Rat
vorbehalten ist.
Der Betriebsausschuss entscheidet über die Aufnahme von Darlehen
bis zur im Wirtschaftsplan vorgesehenen Höhe.
Weitere Aufgaben werden in der Zuständigkeitsordnung der Stadt
Erftstadt geregelt.
3. Auf das Verfahren im Betriebsausschuss findet die Geschäftsordnung
des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse entsprechende
Anwendung.
4. Der Betriebsausschuss „Verkehrsbetrieb Erftstadt“ entscheidet im Rahmen der
Betriebssatzung in allen Angelegenheiten des Betriebes, sofern es sich
nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt.
38 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Die Verwaltung wird beauftragt, in den zuständigen Fachausschüssen zu jeder Sitzung als ständigem Tagesordnungspunkt über die aktuelle Entwicklung und den Umsetzungsstand zu berichten.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
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