Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Antrag bzgl. Übertragung der Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr auf die Stadt Erftstadt und Gründung einer eigenen Stadtverkehrsgesellschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
167 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
13.03.18, 15:30
Aktualisiert
13.03.18, 15:30
Beschlusstext (Antrag bzgl. Übertragung der Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr auf die Stadt Erftstadt und Gründung einer eigenen Stadtverkehrsgesellschaft) Beschlusstext (Antrag bzgl. Übertragung der Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr auf die Stadt Erftstadt und Gründung einer eigenen Stadtverkehrsgesellschaft)

öffnen download melden Dateigröße: 167 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 12.12.2017 25.1 Antrag bzgl. Übertragung der Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr auf die Stadt Erftstadt und Gründung einer eigenen Stadtverkehrsgesellschaft 487/2017 1. Ergänzung Gemäß Verwaltungsvorlage werden für den Haushalt 2018 Beratungskosten in Höhe von 150.000,00 Euro eingestellt. Nicht ausgegebene Mittel können nach entsprechendem Beschluss im Fachausschuss für eine Mobilitätsstudie in Erftstadt eingesetzt werden. 44 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung werden zum möglichen Erwerb von Anteilen an der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) rund 540.00,00 Euro (für einen 2,5 %-igen Anteil) mit Sperrvermerk 1 eingesetzt. Der Sperrvermerk 1 kann frühestens nach-Vorliegen des EUGH-Urteils zum Thema Vergabe der ÖPNV-Leistungen aufgehoben werden, 38 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss über die Bildung des Eigenbetriebes „Verkehrsgesellschaft Erftstadt“ und die Änderung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt 1. Der Personennahverkehr im Gebiet der Stadt Erftstadt einschließlich Nachbarortsbeziehungen zu den umliegenden Städten und Gemeinden wird ab dem 01.04.2018 als Eigenbetrieb „Verkehrsbetrieb Erftstadt“ geführt. 2. Ein Stammkapital wird nicht festgesetzt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eigenbetriebsgründung auf den 01.04.2018 vorzubereiten. 4. Die Betriebssatzung der Stadt Erftstadt für den Eigenbetrieb „Verkehrsbetrieb Erftstadt“ wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen 5. Der Eigenbetrieb wird beim Dezernat VI angebunden 6. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat vor Aufnahme der Führung des Eigenbetriebs eine Beschlussvorlage zur Benennung der ersten und zweiten Betriebsleitung vor zu legen. 7. Die „Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse der Stadt Erftstadt“ wird wie folgt neu gefasst: Eingefügt wird: Betriebsausschuss „Verkehrsbetrieb Erftstadt“ 1. Die Aufgaben des Betriebsausschusses nimmt der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr der Stadt Erftstadt wahr. 2. Der Betriebsausschuss berät in allen Angelegenheiten des Betriebs, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt oder die Entscheidung durch Gemeindeordnung, Eigenbetriebsverordnung oder satzungsrechtliche Vorschriften dem Rat vorbehalten ist. Der Betriebsausschuss entscheidet über die Aufnahme von Darlehen bis zur im Wirtschaftsplan vorgesehenen Höhe. Weitere Aufgaben werden in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erftstadt geregelt. 3. Auf das Verfahren im Betriebsausschuss findet die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse entsprechende Anwendung. 4. Der Betriebsausschuss „Verkehrsbetrieb Erftstadt“ entscheidet im Rahmen der Betriebssatzung in allen Angelegenheiten des Betriebes, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt. 38 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Die Verwaltung wird beauftragt, in den zuständigen Fachausschüssen zu jeder Sitzung als ständigem Tagesordnungspunkt über die aktuelle Entwicklung und den Umsetzungsstand zu berichten. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 2