Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
13.03.18, 15:30
Aktualisiert
13.03.18, 15:30
Beschlusstext (Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlusstext (Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 75 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 12.12.2017 33.5 Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt 377/2017 2. Ergänzung Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird, unter Berücksichtigung der in den Beratungen beschlossenen Änderungen und Anpassungen wie folgt festgestellt: 1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Verlust im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 1.1.2 1.1.3 1.1.4 15.928.560,- € 924.092,- € 14.993.330,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 8.900.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 1.175.900,- € 1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung 1.2.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Gewinn 1.2.2 1.2.3 12.779.951,- € 725.136,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 12.885.700,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 11.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 2. Erfolgs- und Vermögenspläne 2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen. 2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen. 3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 2