Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
13.03.18, 15:30
Aktualisiert
13.03.18, 15:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 12.12.2017
33.5
Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
377/2017 2. Ergänzung
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird, unter Berücksichtigung der in den Beratungen beschlossenen Änderungen und Anpassungen wie folgt
festgestellt:
1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft:
1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.1.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
Verlust
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
1.1.2
1.1.3
1.1.4
15.928.560,- €
924.092,- €
14.993.330,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
8.900.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
1.175.900,- €
1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
1.2.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
Gewinn
1.2.2
1.2.3
12.779.951,- €
725.136,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
12.885.700,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
11.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
2. Erfolgs- und Vermögenspläne
2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau
und Gebäudewirtschaft wird beschlossen.
2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen.
3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
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