Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
328 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
23.03.18, 13:00
Aktualisiert
11.04.18, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 418/2018
21.03.2018
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe "Energiecontrolling 21"
05.04.2018
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
09.04.2018
Kreisausschuss
18.04.2018
Kreistag
18.04.2018
Erweiterungsbau Kreishaus
Grundsatzbeschluss
Sachbearbeiter/in: Herr Kastenholz
Tel.: 318
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel werden im HH 2018 veranschlagt, soweit nicht übertragen.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt,
1.
den Erweiterungsbau in der umfassenden Variante (Leitstelle und Abt. 38, Kreisverwaltung,
Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit)
2.
in folgender Bauweise zu errichten
konventionell (wirtschaftlichste Lösung)
Holz-Hybrid (Förderung Holz-Cluster)
-2-
3.
die bereits entsperrten Auszahlungsermächtigungen bei den Investitionsmaßnahmen
I111192504, I126012504, I127012504 und I127022504 (Vergabe der Planungsleistungen
Leistungsphasen 1-8 HOAI und der Parkplatzerweiterung) nach § 22 GemHVO NRW ins Jahr
2018 zu übertragen sowie die Haushaltsmittel entsprechend der Kostenschätzung
einschließlich eines Teuerungsrisikoaufschlags von 10% im Haushalt 2018 zu veranschlagen,
4.
die Verwaltung zu beauftragen, über den Planungsfortschritt nach Abschluss der LPH 3 sowie
vor Ausschreibung der Aufträge und unverzüglich dann zu berichten, wenn der vorgegebene
Kostenrahmen exklusive des Teuerungsaufschlags nicht eingehalten wird oder sich die nach
den Vorverträgen erwarteten Mieterträge um mehr als 10 % verändern.
Begründung:
Die Verwaltung hat mit den Vorlagen V283/2016, V366/2017 und V389/2017 über den jeweils
aktuellen Sachstand zu den Überlegungen und Planungen eines Erweiterungsbaus für das Kreishaus
Euskirchen informiert. Für die Grundsatzentscheidung, ob, und wenn ja, in welcher Baukörpergröße
und Bauweise ein Erweiterungsbau am Kreishaus errichtet werden soll, sind die wesentlichen
Entscheidungsgrundlagen zusammengefasst.
1.
Situations- und allgemeine Bedarfsbeschreibung
Die Errichtung eines neuen Gebäudes zur Unterbringung einer Leitstelle für den Feuerschutz und
Rettungsdienst ist zwingend erforderlich und zeitlich dringlich, da zur Bewältigung der stetig
steigenden Einsatzzahlen im Rettungsdienst und erwarteter weiterer Steigerungen zusätzliche
Leitstellenplätze zu schaffen sind. Eine Verlagerung im Gebäudebestand oder spezielle
Teilerweiterung des Gebäudes ist unmöglich, insbesondere mit Blick auf den Umfang der
Raumbedarfsplanung und die arbeitsablaufbedingte geforderte Raumanordnung.
Das Erfordernis der zusätzlichen Leitstellenplätze gilt für den Regelbetrieb als auch für die
Bereitstellung von Überlaufplätzen bei größeren Schadensereignissen. Zudem sind die
Kreisleitstellen vermehrt technisch miteinander zu vernetzen, um sich gegenseitig
Redundanzarbeitsplätze und eine kostengünstige Ausfallsicherheit zu bieten. Mit den Kostenträgern
(Krankenkassen), die sich an den Kosten beteiligen werden (hierzu Ausführungen unter
Finanzierung), besteht im Rahmen des aktuellen Rettungsbedarfsplans grundsätzliches
Einvernehmen zur Errichtung einer neuen Leitstelle. Die verbindliche Bau- und Raumplanung sowie
die endgültigen prozentualen Kostenanteile der Kostenträger sind mit den Krankenkassen noch
abzustimmen.
Spätestens seit September 2016 sieht sich die Verwaltung außer Stande, die im Einvernehmen mit
dem Kreistag verfolgte Konzeption der zentralen Unterbringung aller Verwaltungseinheiten im
Gebäude des Kreishauses fortzuführen. Um den Bedarfen anderer Facheinheiten nachkommen zu
können, hat die Verwaltung bereits bisherige Flurbereiche der Bürgermagistrale sowie mehrere
Besprechungsräume in Büroräume umfunktioniert und war schließlich gezwungen, Räume für die
Stabsstelle 80 im Stadtgebiet Euskirchen anzumieten. Gezwungenermaßen wird die Abteilung 49,
KOBIZ, ausgelagert werden müssen, um zwingend benötigten Raum für die Abteilungen 40, Schulen,
50, Soziales, und Abt. 51, Jugend und Familie, zur Verfügung stellen zu können. Der Umzug kann
aufgrund der erforderlichen Anbindung in Glasfasertechnik voraussichtlich erst im Juni 2018
stattfinden; die dann freiwerdenden Räume sind bereits unter den o. g. Abteilungen des Traktes C zur
Deckung des akuten Raumbedarfs verplant.
Um für die Integration in Ausbildung und Arbeit besonders erfolgversprechende Voraussetzungen zu
schaffen, wurde der Ansatz verfolgt, das Jobcenter, die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit
(SGB III), das Jugendamt (SGB VIII), das Schulamt, das Gesundheitsamt, das Ausländeramt und
-3- speziell für den Kreis Euskirchen - das KOBIZ, hier insbesondere die kommunale
Koordinierungsstelle, in räumlicher Nähe zu platzieren. Die zu vermittelnden Personen würden das
gesamte Beratungsangebot in einem Gebäudekomplex vorfinden, so dass insbesondere die
schwierig zu vermittelnde Klientel ggf. persönlich zur nächsten Anlaufstelle begleitet werden könnte.
Zudem können rechtskreisübergreifende Fallbesprechungen direkt vor Ort durchgeführt werden
(Jugendberufsagentur). In dieser Jugendberufsagentur, die auf höchster politischer Ebene gewollt
und aus fachlicher Sicht als sinnvolle Ergänzung des Beratungs- und Vermittlungsangebotes zu
bewerten ist, werden das gemeinschaftliche Angebot und die Leistungen nach den
Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige zusätzlich gebündelt und insbesondere die
jungen Menschen gezielt unterstützt.
2.
Beschreibung des konkreten Raumbedarfs
2.1
Leitstelle und Abt. 38
Die Abt. 38 hat im Dezember 2016 ein konkretes Raumprogramm für die Untereinheiten Leitstelle und
Nebenräume, Krisenstab, Koordinierungsgruppe/Führungsgruppe sowie Verwaltung vorgelegt. Die
ursprünglich angedachte Integration einer Einheit „Service und Logistik“ (Flottenmanagement) wurde
aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht in die Objektplanung des Erweiterungsbaus aufgenommen.
Hierzu wird die Verwaltung im Zusammenhang mit der Rettungsbedarfsplanung im Jahr 2019 eine
gesonderte Entscheidungsgrundlage vorlegen.
Nach Einbindung des Fachplaners für die Leitstellentechnik und der Erstellung der
Gefährdungsanalyse wurde das Raumprogramm nun abschließend fortgeschrieben. Insgesamt
benötigt die Abt. 38 inkl. Leitstelle nun 68 Räume unterschiedlicher Größe in einer an den
besonderen Arbeitsabläufen/Einsatzprozessen der Einheiten orientierten Anordnung idealerweise im
3. OG des geplanten Erweiterungsbaus.
2.2
Kreisverwaltung
In der Vorlage 286/2016 hat die Verwaltung den Raumbedarf für die Wiederunterbringung der
Stabsstelle 80 sowie für dringend benötigte Besprechungsräume, für absehbar zusätzliche Kräfte, zur
Entzerrung einzelner Raumsituationen und als Raumreserve mit insgesamt 56 Büroräumen
unterschiedlicher Größe eingeschätzt.
2 Raster
Raumbedarf der Verwaltung
3 Raster
4 Raster
Einzelbüro
Sachbearbeiter
Doppelbüros
Einzelbüros Teamkoordinatoren
Dreierbüros, Doppelbüros Technik,
Einzelbüros Abteilungsleitung,
Besprechungräume
Dezember 2016
Dezember 2016
Dezember 2016
Stab 80
Büros/Besprechungsraum
2
5
0
Allgemein
Besprechung, Absehbares,
Entzerrung, Reserve
5
44
0
7
49
0
Summen
Seinerzeit hat die Verwaltung ohne Planung und in vereinfachter Grobberechnung einen Bedarf an
Nettoraumfläche (= Nutz-, + Verkehrs-, +Technikfläche) von 1.773 m² ermittelt, von denen nach
Abzug der freiwerdenden Flächen der Abt. 38 (468 m²) dann 1.305 m² in einem Erweiterungsbau
unterzubringen wären.
Im Jahr 2017 wurde diese Einschätzung durch eine Bedarfsabfrage bei den Facheinheiten verifiziert.
Die gemeldeten Bedarfe überstiegen die in den politischen Raum kommunizierten Schätzungen
deutlich und wurden im Dialog mit den Facheinheiten kritisch geprüft.
In der Erörterung mit den Facheinheiten wurde klargestellt, dass grundsätzlich keine zusätzlichen
Aktenräume geschaffen werden und einem solchen Bedarf mit der Akten-Digitalisierung abgeholfen
-4werden muss. Des Weiteren wurden die Bedarfsmeldungen zu Besprechungsräumen, deren
mangelnde Verfügbarkeit zurzeit von allen Facheinheiten kritisiert wird, sinnvoll zusammengefasst.
Im Detail wurde sich darauf verständigt, dass die als Bedarf gemeldete Personalschleuse und das
Materiallager für die Abt. 39, Veterinäramt, synergetisch sinnvoll im noch zu errichtenden ServiceLogistik-Zentrum der Abt. 38 Platz finden sollte und anstelle der angemeldeten 34, flächenintensiven
Einzelbüros für den Allgemeinen Sozialen Dienst der Abt. 51, Jugend und Familie, insgesamt
5 flexibel nutz- und onlinebuchbare Multifunktionsräume mit deutlich weniger Flächenbedarf
ausreichen sollten, um dem Datenschutz in diesem Arbeitsbereich Rechnung zu tragen.
Gegenüber der Schätzung des Jahres 2016 hat sich nachfolgender, aus Sicht der Verwaltung als
angemessen zu bewertende Mehrbedarf ergeben:
Personalrat/Gleichstellungsbeauftragte
zusätzliche 100% Freistellung eines Personalratsvertreters
Büro für Sekretariatskraft
Besprechungsraum, um wöchentliche Sitzungen abhalten zu können
Eltern-Kind-Büro
Gleichstellung wird mittlerweile in Vollzeit wahrgenommen
Personalrat und Betriebssportgemeinschaft
Mehrzweckraum
Duschen und Umkleiden
Geschäftsbereich I
zusätzliche Kraft für Abt. 10, Personalmanagement
zusätzliche Kraft für Abt. 10, TUIV
Abt. 10, Werkstattraum TUIV
zusätzliche Kraft in Abteilung 15 (aus vorhandenen Stellenanteilen) und Entzerrung
Geschäftsbereich II
Büro Abt. 39, Veterinärwesen, Labor (bisheriges Labor im Schlachthof Euskirchen entfällt)
Geschäftsbereich III
Rückverlagerung der Abt. 49, KOBIZ, die in 2018 ausgelagert wird
5 Multifunktionsbüros anstelle 34 Einzelbüros für den ASD
zusätzliche Trainee-Stellen (Zeitvertragslösungen)
Entzerrungen einzelner Raumengen
Geschäftsbereich IV
zusätzliches Büro Abt. 40, Schulen, Bereich BAFÖG (Entzerrung)
zusätzliche 1,5 Stellen Abt. 50, Soziales, Bereich Hilfe zur Pflege
zusätzliche Stelle Abt. 50, Fachaufsicht
zusätzliche Stelle Abt. 50, Schwerbehindertenrecht
Abt. 50, Rücknahme Delegation HzL (zusätzlich ca. 10 bis 20 Bedienstete)
zusätzliche med. Assistenzkraft Abt. 53, Gesundheit, Bereich Schwerbehindertenrecht
Büro für Abt. 53, Chemikalienüberwachung/Gesundheitskoordination
Büro und Untersuchungsraum für den Betriebsarzt
Abt. 53, eventuell weiterer Amtsarzt, sofern Anzahl der Kremierungen weiter ansteigt
Geschäftsbereich V und Stabsstelle 80
Entzerrungen von Überbelegungen
Allgemeiner Bedarf:
Arbeitsplätze für Azubis/Praktikanten
Ersatz für 3-4 Büros, die durch Anbindung des Erweiterungsbaus zum Trakt C entfallen
Bei der Mehrbedarfsfeststellung hat die Verwaltung zum einen den konkreten zusätzlichen, politisch
legitimierten (Jahr 2017) und den in der Sitzung der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling
am 12.03.2018 ausführlich erläuterten Personalmehrbedarf berücksichtigt, zum anderen aber auch
Bedarfsmeldungen, mit denen die Auflösung besonderer, zumeist seit langer Zeit bestehender
Raumengen erreicht wird. Zudem ist es der Verwaltung wichtig, dass in den nun zur
Beschlussfassung vorgelegten Raumbedarf eine Zukunftsperspektive einfließt, die den Kreis
Euskirchen für die heutigen, insbesondere aber für die zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
als modernen und attraktiven Arbeitgeber aufstellt. Dies ist umso wichtiger, als dass der Kreis
-5Euskirchen bis zum Jahr 2032 knapp die Hälfte seiner Belegschaft verlieren wird und durch neue
Arbeitskräfte ersetzen muss, die in einzelnen Fachdisziplinen bereits jetzt nur mit größter Mühe zu
akquirieren sind. Insbesondere dieser Gedanke führt nach Meinung der Verwaltung zu dem Schluss,
dass gerade die Bedarfsmeldungen zur Ausweitung der Sozialräume nicht versagt werden, sondern
im Sinne eines offensiven Gesundheits- und ggf. Mobilitätsmanagements sowie der
Familienfreundlichkeit genutzt werden sollten, denn nur auf diese Weise ist der Kreis Euskirchen in
der Lage, für sich als Arbeitgeber zu werben.
2.2.1 Exkurs: Moderne Arbeitsweisen (Telearbeit, Arbeitsplatzteilung, Digitalisierung)
In der Kreisverwaltung Euskirchen sind seit dem Jahr 2002 Telearbeitsplätze eingerichtet. Aktuell
nutzen knapp 40 MitarbeiterInnen dieses Angebot, Tendenz (leicht) ansteigend. Aufgrund der
faktischen Raumengen hat die Verwaltung - wie auch bei Teilzeitkräften - in jedem Einzelfall geprüft,
ob ein tatsächliches Teilen des Arbeitsplatzes möglich ist. Dies ist in einigen, nicht aber in allen Fällen
gelungen. Hier besteht ein Spannungsfeld zwischen einer straff und wirtschaftlich organisierten
Büroorganisation und den Wünschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit
mit Kindererziehung und/oder Pflege von Angehörigen und/oder anderen Verpflichtungen/Interessen
vereinbaren müssen oder wollen. Die Annahme, den Raumbedarf für Telearbeits- und Teilzeitkräfte
räumlich zusammenzufassen und rechnerisch bereinigen zu können, hat sich als illusorisch erwiesen,
zumal Tele- wie auch Teilzeitarbeit immer wieder zusätzlichen Abstimmungsaufwand mit Kollegen
und Vorgesetzten erfordern, ein Verlust der sozialen (Team-)Bindung der Arbeitskraft und qualitative
Einbußen der Teamarbeit zur Folge haben können.
Zur Digitalisierung hat der Landkreistag jüngst festgehalten, dass „deren Auswirkungen auf den
kommunalen Personalbestand und das kommunale Personalmanagement derzeit nicht abschließend
einzuschätzen sind. Zwar mag davon ausgegangen werden können, dass es als Folge der
Digitalisierung zu Flexibilisierungen sowie Entlastungen des Personals kommen wird und in einigen
kommunalen Aufgabenfeldern künftig weniger Personal benötigt wird. Dass daraus eine generelle
Tendenz und letztlich eine Lösung der vorstehend skizzierten Probleme abgeleitet werden könnte,
muss allerdings bezweifelt werden, zumal an anderer Stelle mit der Digitalisierung neue
Herausforderungen auf das kommunale Personal zukommen werden.“
Die Ausführung des Landkreistages deckt sich mit der Einschätzung der Verwaltung. Es ist zurzeit
nicht absehbar, ob und in welchem Umfang die Digitalisierung der Arbeitsprozesse den Raumbedarf
der Verwaltung verändern wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass es noch viele Jahre dauern
wird, bis die meisten Prozesse in der Verwaltung digital umgesetzt und vom Kunden akzeptiert
werden. Dies hat viele Gründe. Die Verwaltungen haben aufgrund gesetzlicher Vorgaben äußerst
heterogene Arbeitsabläufe unter Einbindung vielfältiger Fachverfahren (Softwareprogramme) zu
bewältigen. Des Weiteren hat das Land NRW mit dem E-Government-Gesetz zwar Ansätze zur
Förderung des Themas gezeigt, aber bislang keine durchgängigen digitalen Standards gesetzt.
Demgegenüber hat der Bund die Einführung einer internetbasierten Antragsabwicklung im
Straßenverkehrszulassungsrecht forciert. Seit dem 01.01.2015 ist die Internetbasierte
Außerbetriebssetzung von Fahrzeugen und seit dem 01.10.2017 die Wiederzulassung auf denselben
Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks möglich. Seit dem 01.01.2015 bis heute wurde dieser
digitale Service 8 Mal genutzt. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 hat die Zulassungsstelle des Kreises
knapp 37.000 Kunden bedient und gut 82.000 Vorgänge bearbeitet.
In Anbetracht dessen hat die Verwaltung in die Raumbedarfsermittlung keinen Minderungsfaktor
aufgrund der zukünftigen Digitalisierung eingerechnet.
Bei allen Unwägbarkeiten ist sicher, und daran arbeitet die Verwaltung seit mehreren Jahren mit Hilfe
von Einfacharbeitsplätzen, dass der Umfang der Papierakten (Verwaltungsarchiv ca. 4 km Akten, in
den Büros weitere ca. 4 km) und die hierfür erforderlichen Lagerkapazitäten nicht ausgebaut werden
müssen, sondern sukzessive abnehmen werden.
-62.2.2 Konsequenzen des festgestellten Raumbedarfs
Um die Konsequenzen des festgestellten Raumbedarfs zu ermitteln, wurde für die Trakte A, B und C
des Kreishauses eine konkrete Raumbelegungsplanung erstellt, so wie sie sich aus heutiger Sicht im
Jahr 2020 ergibt. Dabei macht es aus arbeitsorganisatorischen Gründen keinen Sinn, die
Raummehrbedarfe alleine in einem Erweiterungsbau abzubilden. Vielmehr sollten zusätzliche
Büroflächen in unmittelbarer räumlicher Nähe der Facheinheiten bereitgestellt werden. Hierzu schlägt
die Verwaltung vor, einzelne Facheinheiten oder deren sinnvoll abgrenzbare Teile gezielt innerhalb
der Trakte A-C und in einen Erweiterungsbau zu verlagern. Dadurch könnten ggf. räumlich verteilte
Raumreserven geschaffen und die für einen Erweiterungsbau vorgesehenen Raumreserven reduziert
werden.
Konkret beabsichtigt die Verwaltung im Falle einer positiven Kreistagsentscheidung, die Stabsstelle
80, die Abt. 40 (ohne BAFÖG), die Abt. 49, den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Abt. 53 und
ggf. auch Stabsstelle 14 im Erweiterungsbau unterzubringen. Die Räume der jetzigen Leitstelle und
die angrenzende Nebenräume sollen flexibel nutzbar sein und als Mehrzweckraum mit
Duschen/Umkleiden, mit Priorität aber zur Abdeckung des Raumbedarfs aufgrund der Rücknahme
der Delegation HzL dienen. Aufgrund dieser Überlegungen ergibt sich nach Meinung der Verwaltung
ein Gesamtbedarf von 70 Büroräumen.
Raumbedarf der Verwaltung
3 Raster
4 Raster
Einzel Sachbearbeiter
Doppel
Einzel TKs
Dreier, technische Büros,
AL, Besprechung
Dez. 2016
Dez. 2017
Dez. 2016
Dez. 2017
Dez. 2016
Dez. 2017
Stab 80
Büros/Besprechungsraum
2
0
5
7
0
2
Allgemein
Besprechung, Absehbares,
Entzerrung, Reserve
5
0
44
22
0
3
Abt. 40
Büros/Besprechungsraum
0
0
0
5
0
9
Abt. 49
Büros/Besprechungsraum
0
0
0
6
0
6
Abt. 53
Büros
0
5
0
5
0
0
7
5
49
45
0
20
Summen
2.3
2 Raster
Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit
Das Jobcenter wie auch Bundesagentur für Arbeit (BA) haben ihr Interesse an einer Anmietung in
einem noch zu errichtenden Gebäude bekräftigt. Die Trägerversammlung des Jobcenters hat am
20.03.2018 beschlossen, den Vormietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Der
Abschluss des Vormietvertrages mit der BA, Laufzeit von 10 Jahren, steht bevor.
Beide Institutionen sind in die bisherige Planung eingebunden. Gegenüber den Schätzungen des
Jahres 2016 ist der bisherige Flächenbedarf anzupassen, da sich der Bedarf an Büros erhöht hat,
eine Anpassung der Bürogröße an eine sicherheitsfokussierte Möblierung (von rund 12 auf rund 15
m²) und die Erhöhung der Verkehrsflächen (Foyer) erforderlich sind. Insgesamt benötigen das
Jobcenter 93 und die BA 17 Büros, zzgl. Eingangszone und Wartebereich.
2.4
Parkplätze
Die Parkplatzsituation auf dem Kreishausgelände ist desolat. Politik, Belegschaft der Verwaltung und
Kunden äußern sich ausnahmslos kritisch zu den Parkmöglichkeiten. Durch zusätzlich
unterzubringendes Personal, das weitere Abstellmöglichkeiten für Privat-KFZs benötigt, darf diese
Situation auf keinen Fall verschärft werden. Um eine kurzfristige Entspannung herbeizuführen, hat der
Kreistag beschlossen, bereits im Frühjahr 2018 eine Parkplatzerweiterung auf dem westlichen
Grundstücksteil des Kreishauses umzusetzen. Die evtl. Bauphase eines Erweiterungsbaus würde
hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Anzahl der Parkplätze, die mit einem evtl. Erweiterungsbau
eingerichtet werden, sollte zu gegebener Zeit mit Blick auf die Situation nach aktueller
-7Parkplatzerweiterung festgelegt werden. Nach derzeitiger Erkenntnis werden die bis zu 300 vom
Planer vorgesehenen und in die Kostenschätzung eingerechneten zusätzlichen Parkplätze auf jeden
Fall ausreichen. Siehe dazu Ziff. 3.2.
2.4.1 Parkraumbewirtschaftungskonzept
Der Kreistag hat die Verwaltung mit der Erstellung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
beauftragt. In Erfüllung dieses Auftrags hat die Verwaltung zunächst eine renommierte
Parkplatzbewirtschaftungsfirma in die Überlegungen mit einbezogen, die die Parkplatznutzung am
Kreishaus in Augenschein genommen und festgestellt hat, dass der Fremdparkeranteil auf dem
Kreishausgelände gering und deshalb eine Bewirtschaftung durch einen externen Dienstleister
wirtschaftlich nicht sinnvoll sei.
An verschiedenen Tagen hat die Verwaltung hierzu einen anderen Eindruck, ohne im Detail
Beobachtungen oder Erhebungen durchgeführt zu haben. Die Verwaltung will deshalb in einem
ersten Schritt den Kreishausparkplatz ordnungsrechtlich einwandfrei beschildern, um das Parken auf
dem Kreishausgelände ausschließlich für Berechtigte zu erlauben. Zu Art und Inhalt der
Beschilderung hat bereits eine Abstimmung mit der Stadt Euskirchen stattgefunden. Es ist
beabsichtigt, zunächst Mitarbeiterparkausweise und Parkausweise für Berechtigte auszustellen und
darüber hinaus die Kunden der Kreisverwaltung zu verpflichten, Parkscheiben für das berechtigte
Parken bis zu (einer oder) zwei Stunden zu benutzen.
Denkbar wäre auch ggf. in einem zweiten Schritt, Parkautomaten aufzustellen und den Kunden
gemäßigte Parkgebühren aufzuerlegen. In jedem Fall ist das Parken zu überwachen, was z. B. durch
Einfacharbeitsarbeitskräfte erledigt werden könnte.
Schließlich sollen in einem dritten Schritt die Einführung eines Job-Tickets und Parkgebühren für
MitarbeiterInnen mit evtl. Ermäßigungen für dienstliche Vielfahrer, Fahrgemeinschaften und
Fahrradfahrer geprüft werden. Ein Konfliktthema wird sein, dass die Verwaltung im Flächenkreis
Euskirchen mit überschaubarem ÖPNV-Angebot darauf angewiesen ist, dass möglichst alle
MitarbeiterInnen mit Außendienst ihr Privat-KFZ für dienstliche Termine einsetzen und dadurch der
dienstliche Fuhrpark begrenzt bleiben kann (zurzeit 6, ab April 2018 dann 7 online buchbare
Selbstfahrerfahrzeuge). Zudem ist fraglich, ob das ÖPNV-Angebot und die Anbindung des
Kreishauses im Stadt- und/oder Linienverkehr wirtschaftlich vertretbar so verbessert werden kann,
dass MitarbeiterInnen ihren Weg zur Arbeit künftig mit ÖPNV und Job-Ticket und nicht mehr mit dem
Privat-KFZ antreten werden. In einer Erörterung hat die VRS-Geschäftsführung selbst hierzu die
Bewertung getroffen, dass das Job-Ticket ein interessantes Angebot für Betriebe in
Großstadtgebieten ist und Betriebe des ländlichen Raumes bislang mit dem Angebot kaum erreicht
wurden. Zu o. g. dritten Schritt wird die Verwaltung zu gegebenem Zeitpunkt eine separate Vorlage
erstellen. Alle Überlegungen wird die Verwaltung mit dem Nachbarn DRK abstimmen.
3.
Erweiterungsbau Kreishaus – Zusammenfassung der Planungsergebnisse
Die bisherigen Planungsergebnisse hat der beauftragte Generalplaner agn in der Sitzung des
Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 04.12.2017 dargestellt. Nachfolgend sind die bis
zum heutigen Tag fortgeschriebenen wesentlichen Planungsergebnisse zusammengefasst, die unter
dem Vorbehalt der Ausführungen des Generalplaners in der Sondersitzung des
Planungsausschusses am 09.04.2018 stehen.
3.1
Städtebauliche Anordnung
Zur städtebaulichen Anordnung wird die Errichtung eines 4-geschossigen teilunterkellerten
Gebäudeteils als Nord-Ost Erweiterung in Form eines längsgespiegelten L vorgeschlagen (Mäander).
Lage und Details sind der Anlage zur Niederschrift des Planungssauschusses am 04.12.2017 zu
-8entnehmen. Als Vorteile werden u. a. die Fortschreibung des bisherigen Organisationsprinzips, der
Anschluss an Magistrale und der Ringschluss des Kreishauses, die einfache Ergänzung als dritte
städtebauliche Adresse Trakt D und die einfache, ebenerdige und zusammenhängende
Parkraumlösung benannt.
3.2
Parkraum
Aus wirtschaftlichen Gründen wird die ebenerdige offene Aufstellung des ruhenden Verkehrs
favorisiert. Inklusive der „West-Erweiterung“ könnten insgesamt bis zu 650 Parkplätze eingerichtet
werden (zurzeit 350). Der Parkraum würde den rechnerisch ermittelten Bedarf auf jeden Fall
übertreffen können und auch dann noch ausreichend zur Verfügung stehen, wenn zu einem späteren
Zeitpunkt die Räume zum „Flottenmanagement“ der Abt. 38 auf dem Grundstück des Kreishauses
errichtet würden.
3.3
Flächen, Raumkonzept
Der viergeschossige Mäander passt sich städtebaulich an die bestehenden Gebäudegrenzen des
Traktes C an. Die Räume sind 3-zügig angeordnet, die Büroräume jeweils außen. Die Mittelzone soll
Spielraum für moderne Raumkonzepte bieten und individuelle Lösungen z. B. für
Kommunikationsräume ermöglichen.
Um Kosten zu sparen und das Verhältnis von Nutz- zu Verkehrsfläche zu verbessern, werden die
vorgesehenen 5 Treppenhäuser in der Grundfläche kleiner dimensioniert und es entfällt der östliche
Übergang von Trakt C zum Erweiterungsbau. Abgestimmt mit Abt. 38 werden 2 der 4 allgemein
zugänglichen Treppenhäuser nicht bis in das 3. OG geführt, um dort zusätzliche Nutzfläche zu
schaffen. Das 5. Treppenhaus sichert den separaten, exklusiven Zugang zur Leitstelle.
Für den Erweiterungsbau hat der Generalplaner am 13.03.2018 einen Raumbelegungsplan vorgelegt
und die nutzerbezogenen Flächen ermittelt. Der Raumbedarf für Leitstelle/Abt. 38 sowie für Jobcenter
und BA ist vollständig im Baukörper abgebildet. Der Planer hat, um die Gebäudegrenzen nicht zu
überschreiten, die seitens der Verwaltung angemeldeten Reserveflächen deutlich reduziert.
Wenn auch der für das Jahr 2018 absehbare Bedarf für Planstellen und Zeitverträge, der Teil der
Bedarfsmeldung ist, zum Teil an anderer Stelle untergebracht wird (Trakte A-C) und durch die
Verlagerung von Facheinheiten in den Erweiterungsbau Reserven an anderer Stelle entstehen (ca. 7
Büros), bewertet die Verwaltung die mit dem Erweiterungsbau bereitgestellten Reserven als sehr
knapp bemessen. Allein vor dem Hintergrund, dass eine Aufstockung des Traktes C möglich, wenn
auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist und niemand abzuschätzen vermag, welche
Auswirkungen die Digitalisierung auf den Personaleinsatz und dessen Unterbringung hat, bewertet
die Verwaltung die Planung als noch vertretbar. Nach der aktuellen Umsetzung des Raumbedarfs in
die Grundrissplanung ergeben sich je Nutzer folgende Nettoraumflächen:
Nettoraumflächen im Erweiterungsbau
Grobschätzung
2016
Leitstelle/Abt. 38
2.843 m²
Veränderungen
Reduzierung durch Verlagerung Flottenmanagement
13.03.2018
2.139 m²
Erhöhung aufgrund separater Erschließung
Kreisverwaltung
1.305 m²
Erhöhung durch Raumbedarf der Fachabteilungen
2.254 m²
Raumreserve 316 m² NRF
Jobcenter, Jugendberufsagentur
2.508 m²
Erhöhung durch Mehrbedarf (15 Büros zusätzlich, Einzelbüros 15 m²)
3.379 m²
Erhöhung durch Foyer, Eingangszone, Empfangssituation
Allgemeinflächen
0 m²
Erhöhung durch Technikzentrale im UG und Kollektorgang
1.398 m²
Erhöhung durch nördl. Verbindungsbrücke Trakt C zum Erweiterungsbau
Erhöhung durch hohe Erschließung (Treppenhäuser, Aufzüge, Flur UG)
Summe Nettoraumfläche
6.656 m²
9.170 m²
-93.4
Bauweise, Fassade
In einer vertiefenden Erörterung hat die Stadt Euskirchen das Vorhaben hinsichtlich der
städtebaulichen Anordnung und den Regelungen des Bebauungsplanes als genehmigungsfähig
bewertet. Außerdem hat die Stadt angekündigt, für die Genehmigung des Gebäudes unter der
Verwendung von Holz die neue, im Entwurf vorliegende Landesbauordnung NRW entsprechend der
ministeriellen Empfehlung schon im Vorgriff anzuwenden. Bei reiner Holzbauweise wären dann die
Holzbauteile vollständig zu verkapseln, die Holz-Hybrid-Bauweise wäre aller Voraussicht nach auch
dann genehmigungsfähig, wenn Holzbauteile sichtbar blieben.
Die Fassade, so der Vorschlag des Generalplaners, soll mit geschlossenen Fassadenbändern aus
heller Verbundplatte, Fensterbändern mit Festverglasung und gedämmten Paneelen mit Dreh-KippBeschlägen und Minibrüstung mit Verkleidung aus dunkler Verbundplatte ausgeführt werden.
3.4.1 Workshop: Verwendung von Holz
In einem am 14.02.2018 durchgeführten Workshop haben sich Herr Prof. Dr. Peterson, FH Aachen,
Frau Köhne-Dolcinelli, Holzkompetenzzentrum Rheinland, Vertreter des Generalplaners und des
Immobilienmanagements des Kreises mit der Holz-Hybrid-Bauweise in einem möglichen
Erweiterungsbau auseinander gesetzt. Dabei ging es darum, den Baustoff Holz in einer für den
Erweiterungsbau wirtschaftlich und funktionell zu vertretenden Weise einzusetzen. Der Generalplaner
führte aus, dass die Holz-Hybrid-Bauweise den Anforderungen im Hinblick auf Gebäudegröße und
-höhe, notwendige Raumhöhe und Spannweite (flexible Raumgestaltung) sowie Schallschutz und
Brandschutz in adäquater Weise – ähnlich wie eine herkömmliche Stahlbeton-Bauweise – gerecht
wird. Es wurde auf die Erörterung mit Vertretern der Baugenehmigungsbehörde am 30.11.2017
hingewiesen, die die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit dieser Bauweise in Aussicht gestellt
haben, ohne dass es einer Verkleidung der Holzbauteile („Kapselung“ nach Muster-Holzbaurichtlinie
2004 [M-HFHHolzR]) bedürfe. Nach den ersten Gesprächen mit dem Fachplaner Leitstellentechnik
zur Gefährdungsanalyse der Leitstelle sei außerdem geklärt, dass es hinsichtlich einer möglichen
Holz-Hybrid-Technologie im Kreishausanbau keine grundsätzlichen Bedenken gebe.
Die Vertreter des Generalplaners erläuterten die von ihnen im Rahmen der Vorplanung (HOAI LPH2)
gem. DIN 276 ermittelten Mehrkosten i.H.v. rd. 800.000 € für die Holz-Hybrid-Bauweise ausführlich.
Sie hätten dazu Preisanfragen bei 4 namhaften deutschen Anbietern dieser Holzbautechnologie
durchgeführt und sich mit einer dieser Firmen auch im Detail beraten. Mehrpreise seien demnach
insbesondere im Bereich der Decken zu erwarten (im Vergleich zu Stahlbeton-Flachdecken incl.
Schalung ca. 60 - 70 €/m²). Hinzu kämen weitere Mehraufwände bei Wandanschlüssen und bei
Decken mit besonderen Spannweiten.
Nach ausführlicher Hinterfragung und Erörterung bewerteten die Workshop-Teilnehmer die vom
Generalplaner vorgetragene Kalkulation als im Rahmen der Kostenschätzungsgenauigkeit nach
LPH 2 nachvollziehbar. Ob im Verlauf der weiteren Detaillierungen bis zur schlussendlichen
Bauausführung günstigere Preise erzielbar sind, muss offen bleiben. Holz-Hybrid-Elemente in dieser
Größenordnung würden nach Erkenntnissen des Generalplaners im Herstellerwerk vorgefertigt und
an der Baustelle zusammengesetzt. Insofern sei es sinnvoll, für den Rohbau, möglichst incl. Fassade,
die Vergabe an leistungsfähige Generalunternehmer vorzusehen, woraus möglicherweise
Preisvorteile im Vergleich zur herkömmlichen Bauweise mit Einzelgewerken generiert werden
können.
Die Workshop-Teilnehmer stellen heraus, dass selbst wenn es in der Bauausführung zu dem
geschätzten Mehrpreis kommen sollte, dieser bezogen auf die Gesamterstellungskosten des
Gebäudes einen Anteil von unter 4 % ausmacht (0,8 Mio. € / 21,4 Mio. € inkl. Holz-Hybrid = 3,74 %,
Anmerkung: Erörterungsgrundlage zum Zeitpunkt des Workshops, ohne spezifische Anforderungen
der Leitstelle und der Planungskosten), für den ein Aufwand für Abschreibungen betrachtet auf 80
Jahre aufzubringen wäre. In Anbetracht der Vorteilhaftigkeit des Baustoffes Holz wären derart
geringfügige Mehraufwendungen durchaus zu rechtfertigen.
Als Vorteile der Verwendung des Werkstoffes Holz in Holz-Hybrid-Bauweise wurden nochmals
- 10 hervorgehoben:
CO2- Einsparung durch erheblich geringeren Primärenergieaufwand in der Herstellung
Stoffliche CO2-Speicherung für die Dauer der Nutzung
Nachhaltigkeitsaspekt (Holz = nachwachsender Rohstoff)
Geringerer Energieverbrauch = geringere Energiekosten
Angenehmeres Raumklima insbesondere in der Anfangsphase
Einzug in bereits trockene Räume (Wohlfühlen der Mitarbeiter/innen)
Zusätzlich bei Holz-Hybrid: Beton als thermische Speichermasse trägt zur Behaglichkeit bei
Außentemperaturschwankungen bei. Gemeinsam mit der gewichtsspezifisch hohen
Wärmespeicherkapazität der Holz-Außenwände (Stichwort: Phasenverschiebung) trägt auch dies
zu einer nicht genauer quantifizierbaren Heiz- und Kühlkostenersparnis im Betrieb bei.
Geringerer Grundflächenverbrauch aufgrund geringerer Außenwandstärken
Voraussichtliche Bauzeitverkürzung durch höheren Fertigbauanteil (je nach Unternehmen),
dadurch Reduzierung eigener Mietzahlungen an Externe und frühere Mieterträge aus den neuen
Räumlichkeiten
Geringere Beeinträchtigung des Verwaltungsbetriebes und der Nachbarschaft durch geringere
örtliche Bauzeit (Reduzierung ca. 3 Monate)
Nach Wertung aller Umstände wurde seitens der Workshop-Teilnehmer einmütig die Ausführung des
Kreishausanbaus in Holz-Hybrid-Bauweise unterstützt. Über die wie vor dargestellte Verwendung von
Holz in der Baukonstruktion incl. Fenster wurde seitens der Workshop-Teilnehmer angeregt, Holz im
Rahmen einer wirtschaftlichen Gebäudeerstellung unter Beachtung funktionaler Aspekte auch im
Innenausbau einzusetzen.
3.5
Energie- und Wärmekonzept
Zur Versorgung mit Wärme und Kälte wird die Installation einer Wärmepumpe mit Erdsondenfeld
(Geothermie) unter den neu zu errichtenden Parkplätzen in Kombination mit einem Luft-Erdregister
empfohlen. Des Weiteren wird die Anbindung an den Bestand der Heizung und der Kältemaschine
(beides untergebracht im Trakt A) vorgeschlagen. So können kostengünstig freie Kapazitäten der
Bestandsanlagen genutzt werden. Die elektrische Versorgung wird durch den Anschluss an das
öffentliche Mittelspannungsversorgungsnetz mit separatem Transformator sichergestellt. Die Büros
sollen über Bodenkanäle maschinell belüftet und mittels Deckenelemente oder Deckensegel mit
Akustikeigenschaften beheizt werden.
3.6
Kosten
Unter Berücksichtigung der vom Generalplaner aufgrund der Gefährdungsanalyse Leitstelle
ermittelten Mehrkosten ist nun folgende Kostenschätzung nach DIN 276 ergänzt um Planungskosten
und Teuerungsaufschlag festzuhalten:
- 11 -
Investitionsauszahlungen (brutto)
KG 200 - Herrichten und Erschließen
KG 300 - Baukonstruktion
KG 300 - Baukonstruktion - Mehrkosten Leitstelle
Alternative A:
umfassende Lösung,
konventionelle Bauweise
302.492 €
302.492 €
10.674.957 €
10.674.957 €
1.010.000 €
1.010.000 €
0€
800.000 €
6.589.769 €
6.589.769 €
KG 300 - Baukonstruktion - Mehrkosten Holz-Hybrid
KG 400 - Technische Ausrüstung
KG 400 - Technische Ausrüstung - Mehrkosten Leitstelle
KG 500 - Außenanlagen
KG 600 - Ausstattung
Zwischensumme
KG 700 - Planungskosten Gebäude
KG 700 - Planungskosten Gebäude wegen Mehrkosten Leitstelle
Zwischensumme
KG 400 - Kosten Leitstellentechnik
KG 700 - Planungskosten Leitstellentechnik
Zwischensumme
Teuerungsrisikoaufschlag
Summen
Alternative B:
umfassende Lösung,
Holz-Hybrid-Bauweise
440.000 €
440.000 €
2.182.549 €
2.182.549 €
403.423 €
403.423 €
21.603.190 €
22.403.190 €
3.285.715 €
3.407.483 €
219.105 €
216.154 €
25.108.010 €
26.026.827 €
4.500.000 €
4.500.000 €
670.000 €
670.000 €
30.278.010 €
31.196.827 €
3.027.801 €
3.119.683 €
33.305.810 €
34.316.510 €
In der o. g. Kostenschätzung ist ein Teuerungsaufschlag von 10% aufgenommen, der den
Baupreissteigerungen in der Zeit von Planung bis zur Fertigstellung sowie Unwägbarkeiten Rechnung
tragen soll. In der Fachliteratur werden in der Phase der Kostenschätzung Schwankungsbreiten von
± 30 % angenommen.
Zudem sind zum einen die leitstellenspezifischen Mehrkosten berücksichtigt, die bereits in der
Kostenschätzung vom 04.12.2017 (0,44 Mio. €) enthalten waren und zum anderen die sich nun
zusätzlich aufgrund der Gefährdungsanalyse für die Integrierte Leitstelle Euskirchen als Teil eines
Erweiterungsbaus ergeben (1,01 Mio. €). In Anlehnung an die EN 50518 leitet die
Gefährdungsanalyse hierzu besondere, bislang nicht berücksichtigte Anforderungen an den Bau und
die technische Gebäudeausrüstung ab, um Risiken für die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der
Leitstelle zu minimieren.
Die Anforderungen sind z. B.:
Durchgängig erhöhtes 3. OG für Leitstelle, Führungs- und Krisenstab, (+190.000 €)
Ausführung des Kernbereichs der Leitstelle in Beton, dadurch zusätzliche Gründung erforderlich
(+10.000 €)
Durchbruch-/Durchwurfsicherung der Fenster in der Leitstelle und der Abt. 38, Ausführung in
Widerstandsklasse P6B bzw. P4A (insgesamt +510.000 €)
Redundanzen der Stromversorgung, Kühlung/Lüftung, IT und Telefonie (+300.000 €)
4.
Varianten und Alternative der Baukörper mit
Folgekostenermittlung und Kreisumlageauswirkung
Der Kreistag hat die Verwaltung aufgefordert, für die Erstellung der umfassenden Lösung des
Erweiterungsbaus und für drei Varianten mit verminderter Gebäudenutzung und deshalb kleineren
Baukörpergrößen die Auswirkungen auf die Kreisumlage darzustellen.
Diese Ermittlung und Darstellung ist allein aus Kostengründen nicht Teil des Auftrags an den
Generalplaner. Sie wurden von der Verwaltung erstellt und von der vorgelegten Kostenschätzung des
Generalplaners für die umfassende Lösung in konventioneller Bauweise abgeleitet.
Verschiedene Kostenansätze und Umrechnungsfaktoren konnten nur überschlägig ermittelt oder
geschätzt werden.
- 12 Folgende Annahmen sind in die Berechnung eingegangen:
1.
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4.
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13.
14.
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17.
18.
19.
20.
Nutzerbezogene Aufteilung der Nettoraumflächen (NRF) des Generalplaners vom 13.03.2018.
Hinweis: Die Reserveflächen werden ausschließlich dem Kreis zugerechnet und belasten damit
ausschließlich die Kreisumlage.
Die Kostenschätzung des Generalplaners vom 04.12.2017 bereinigt um die
leitstellenspezifischen Kosten (0,44 Mio. €)
Ermittlung der Investitionsauszahlungen für die Varianten der Gebäudegrößen nach
gebäudegrößenbezogenem Baukostenindex
Die Zusatzkosten für die Holz-Hybrid-Bauweise (0,8 Mio. €)
Kosten der Objektplanung für die unterschiedlichen Gebäudegrößen entsprechend den
anrechenbaren Kosten nach HOAI (ohne leitstellenspezifische Kosten)
Voraussichtliche Kosten Leitstellentechnik nach Kostenschätzung des Fachplaners (4,5 Mio. €)
Kosten der technischen Fachplanung Leitstellentechnik (0,67 Mio. €)
Leitstellenspezifische Baukosten nach Kostenschätzung des Generalplaners auch unter
Berücksichtigung der Gefährdungsanalyse zur Leitstelle (z. B. besondere Raumhöhe,
Durchbruchsicherheit Leitstelle, Durchwurfsicherheit Rest Abt. 38) vom 22.02.2018
(Gesamtsumme 0,44 + 1,01 = 1,45 Mio. € zzgl. der diesbezüglichen Kosten der Objektplanung
von rund 0,2 Mio. €)
Teuerungsaufschlag auf alle Kosten i. H. v. 10%
Pauschaler Personalkostenansatz von 20 T€ für Gebäudeunterhaltung (Hausmeister, Ingenieur,
kaufmännisches Management) umgerechnet nach NRF
Gebäudeunterhaltung entsprechend KGST-Empfehlungswert (1,2% Versicherungsneuwert)
umgerechnet nach NRF
Bewirtschaftungskosten analog den tatsächlichen Werten für das Kreishaus und in den
Positionen Strom und Gas leicht vermindert, da eine günstigere Bewirtschaftung des nach
aktueller ENEV zu erstellenden Baukörpers erwartet wird, umgerechnet nach NRF
Eine Energieeinsparung durch die Holz-Hybrid-Bauweise, so wie im Workshop am 14.02.2018
festgestellt, ist zurzeit nicht bezifferbar (Voraussetzung Simulationsrechnung) und deshalb nicht
eingerechnet.
Jährliche Wartung der Leitstellentechnik nach dem kalkulierten Mindestwert (0,118 Mio. €)
Abschreibung der Objektkosten (Gebäude) auf 80 Jahre
Abschreibung der Leitstellentechnik auf 8 Jahre
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung nach der Durchschnittswertmethode mit einem Zinssatz
von 2%
Mietpreise für die Auslagerung der Verwaltung entsprechend den Mietpreisen für Jobcenter und
Bundesagentur für Arbeit (11,50 € inkl. Nebenkosten)
Hinweis: Vormietvertrag Jobcenter sieht Laufzeit von 20 Jahren vor, Mietpreisindex-Steigerung
für Deutschland der letzten 20 Jahre +26,5 % (statista.com), aktueller Mietpreis im Stadtgebiet
Euskirchen inkl. Nebenkosten ca. 10,00 €/m²
Synergieeffekt für Zentralisierung 50 T€/Jahr
Hinweis: Durch den externen, anlässlich des Anbaus des Traktes C beauftragten Gutachter
wurde seinerzeit ein Synergiewert von 110 T€ ermittelt.
Es wird angenommen, dass die Folgekosten durch die Kostenträger wie folgt refinanziert
werden:
65 % der Leitstellenkosten
12,5% der Kosten, die auf Abt. 38 entfallen
Die vollständige Variantenbetrachtung ist als Anlage beigefügt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
- 13 Alternative B:
Holz-HybridBauweise
Alternative A:
Konventioneller Bau
umfassende
Lösung
Kreisumlagerelevante Auswirkungen
5.
853.843,17 €
Variante 1
Variante 2
Variante 3
nur
Leitstelle/Abt. 38
nur
Leitstelle/Abt. 38
und Kreisverwaltung
nur
Leitstelle/Abt. 38
und Jobcenter/BA
863.347,66 €
886.251,16 €
umfassende
Lösung
887.495,95 €
883.256,79 €
Fazit
Kommt man naheliegend zu dem Schluss, dass ein neues Gebäude zur Unterbringung der Abt. 38
und der Leitstelle zwingend zu errichten ist, ergibt sich zwangsläufig eine Kreisumlagebelastung, die
in der Folgekostenübersicht mit den oben beschriebenen Unwägbarkeiten errechnet wurde.
Konsequenterweise wäre für die Entscheidung, welche Gebäudegröße nun tatsächlich errichtet
werden soll, der Vergleich zwischen dieser zwingend erforderlichen und den anderen denkbaren
Varianten und der Alternative (Holz-Hybrid-Bauweise) ausschlaggebend. Nachfolgend hierzu die
ergänzte Übersicht, die sich aus der Folgekostenübersicht ergibt und die die Differenz der einzelnen
Varianten zur ursprünglichen Minimallösung aufzeigt.
Alternative B:
Holz-HybridBauweise
Alternative A:
Konventioneller Bau
umfassende
Lösung
Kreisumlagerelevante Auswirkungen
Differenz zu Variante 1
Variante 1
Variante 2
Variante 3
nur
Leitstelle/Abt. 38
nur
Leitstelle/Abt. 38
und Kreisverwaltung
nur
Leitstelle/Abt. 38
und Jobcenter/BA
umfassende
Lösung
853.843,17 €
863.347,66 €
886.251,16 €
887.495,95 €
883.256,79 €
-9.504,49 €
0,00 €
22.903,50 €
24.148,30 €
19.909,13 €
Entsprechend diesem Berechnungsergebnis empfiehlt die Verwaltung die Planung und Umsetzung
der umfassenden Lösung. Hinsichtlich der Entscheidungsfindung zur Bauweise ist letztlich zwischen
der wirtschaftlichsten Variante (konventionelle Bauweise) und einer genehmigungsfähigen HolzHybrid-Bauweise zu entscheiden. Für eine Holz-Hybrid-Bauweise sprechen
a)
zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar kalkulierbare und deshalb in der Folgekostenberechnung
nicht berücksichtigte Einsparungen in den Bewirtschaftungskosten,
b)
evtl. erreichbare Preisvorteile durch Vergabe an leistungsfähige Generalunternehmer,
c)
die verhältnismäßig überschaubaren Investitionsmehrkosten (3,74 %),
d)
Förderung des Holzes als Bau- und Werkstoff mit großer ökologischer und klimapolitischer
Bedeutung und als Ersatz für energieintensive Bau- und Werkstoffe,
e)
die bisherige Kreisstrategie zur Förderung des Holz-Clusters (siehe auch Nr. 3.4.1 der Vorlage),
f)
die Bedeutung und der Werbewert für die Verwendung des Baustoffes Holz in einem Gebäude
dieser Größenklasse, wobei kommunalen Bauprojekten hier eine besondere Vorreiterrolle zu
um das Bauen mit Holz und die vielfältigen Vorteile weiter bekannt zu machen und schließlich
g)
der Werbewert für die Holzwirtschaft in unserem Kreis.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)