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Beschlussvorlage GB (Erweiterungsbau Kreishaus Grundsatzbeschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
328 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
23.03.18, 13:00
Aktualisiert
11.04.18, 09:00

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 418/2018 21.03.2018 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Energiecontrolling 21" 05.04.2018 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 09.04.2018 Kreisausschuss 18.04.2018 Kreistag 18.04.2018 Erweiterungsbau Kreishaus Grundsatzbeschluss Sachbearbeiter/in: Herr Kastenholz Tel.: 318 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel werden im HH 2018 veranschlagt, soweit nicht übertragen. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, 1. den Erweiterungsbau in der umfassenden Variante (Leitstelle und Abt. 38, Kreisverwaltung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit) 2. in folgender Bauweise zu errichten konventionell (wirtschaftlichste Lösung) Holz-Hybrid (Förderung Holz-Cluster) -2- 3. die bereits entsperrten Auszahlungsermächtigungen bei den Investitionsmaßnahmen I111192504, I126012504, I127012504 und I127022504 (Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphasen 1-8 HOAI und der Parkplatzerweiterung) nach § 22 GemHVO NRW ins Jahr 2018 zu übertragen sowie die Haushaltsmittel entsprechend der Kostenschätzung einschließlich eines Teuerungsrisikoaufschlags von 10% im Haushalt 2018 zu veranschlagen, 4. die Verwaltung zu beauftragen, über den Planungsfortschritt nach Abschluss der LPH 3 sowie vor Ausschreibung der Aufträge und unverzüglich dann zu berichten, wenn der vorgegebene Kostenrahmen exklusive des Teuerungsaufschlags nicht eingehalten wird oder sich die nach den Vorverträgen erwarteten Mieterträge um mehr als 10 % verändern. Begründung: Die Verwaltung hat mit den Vorlagen V283/2016, V366/2017 und V389/2017 über den jeweils aktuellen Sachstand zu den Überlegungen und Planungen eines Erweiterungsbaus für das Kreishaus Euskirchen informiert. Für die Grundsatzentscheidung, ob, und wenn ja, in welcher Baukörpergröße und Bauweise ein Erweiterungsbau am Kreishaus errichtet werden soll, sind die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen zusammengefasst. 1. Situations- und allgemeine Bedarfsbeschreibung Die Errichtung eines neuen Gebäudes zur Unterbringung einer Leitstelle für den Feuerschutz und Rettungsdienst ist zwingend erforderlich und zeitlich dringlich, da zur Bewältigung der stetig steigenden Einsatzzahlen im Rettungsdienst und erwarteter weiterer Steigerungen zusätzliche Leitstellenplätze zu schaffen sind. Eine Verlagerung im Gebäudebestand oder spezielle Teilerweiterung des Gebäudes ist unmöglich, insbesondere mit Blick auf den Umfang der Raumbedarfsplanung und die arbeitsablaufbedingte geforderte Raumanordnung. Das Erfordernis der zusätzlichen Leitstellenplätze gilt für den Regelbetrieb als auch für die Bereitstellung von Überlaufplätzen bei größeren Schadensereignissen. Zudem sind die Kreisleitstellen vermehrt technisch miteinander zu vernetzen, um sich gegenseitig Redundanzarbeitsplätze und eine kostengünstige Ausfallsicherheit zu bieten. Mit den Kostenträgern (Krankenkassen), die sich an den Kosten beteiligen werden (hierzu Ausführungen unter Finanzierung), besteht im Rahmen des aktuellen Rettungsbedarfsplans grundsätzliches Einvernehmen zur Errichtung einer neuen Leitstelle. Die verbindliche Bau- und Raumplanung sowie die endgültigen prozentualen Kostenanteile der Kostenträger sind mit den Krankenkassen noch abzustimmen. Spätestens seit September 2016 sieht sich die Verwaltung außer Stande, die im Einvernehmen mit dem Kreistag verfolgte Konzeption der zentralen Unterbringung aller Verwaltungseinheiten im Gebäude des Kreishauses fortzuführen. Um den Bedarfen anderer Facheinheiten nachkommen zu können, hat die Verwaltung bereits bisherige Flurbereiche der Bürgermagistrale sowie mehrere Besprechungsräume in Büroräume umfunktioniert und war schließlich gezwungen, Räume für die Stabsstelle 80 im Stadtgebiet Euskirchen anzumieten. Gezwungenermaßen wird die Abteilung 49, KOBIZ, ausgelagert werden müssen, um zwingend benötigten Raum für die Abteilungen 40, Schulen, 50, Soziales, und Abt. 51, Jugend und Familie, zur Verfügung stellen zu können. Der Umzug kann aufgrund der erforderlichen Anbindung in Glasfasertechnik voraussichtlich erst im Juni 2018 stattfinden; die dann freiwerdenden Räume sind bereits unter den o. g. Abteilungen des Traktes C zur Deckung des akuten Raumbedarfs verplant. Um für die Integration in Ausbildung und Arbeit besonders erfolgversprechende Voraussetzungen zu schaffen, wurde der Ansatz verfolgt, das Jobcenter, die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (SGB III), das Jugendamt (SGB VIII), das Schulamt, das Gesundheitsamt, das Ausländeramt und -3- speziell für den Kreis Euskirchen - das KOBIZ, hier insbesondere die kommunale Koordinierungsstelle, in räumlicher Nähe zu platzieren. Die zu vermittelnden Personen würden das gesamte Beratungsangebot in einem Gebäudekomplex vorfinden, so dass insbesondere die schwierig zu vermittelnde Klientel ggf. persönlich zur nächsten Anlaufstelle begleitet werden könnte. Zudem können rechtskreisübergreifende Fallbesprechungen direkt vor Ort durchgeführt werden (Jugendberufsagentur). In dieser Jugendberufsagentur, die auf höchster politischer Ebene gewollt und aus fachlicher Sicht als sinnvolle Ergänzung des Beratungs- und Vermittlungsangebotes zu bewerten ist, werden das gemeinschaftliche Angebot und die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige zusätzlich gebündelt und insbesondere die jungen Menschen gezielt unterstützt. 2. Beschreibung des konkreten Raumbedarfs 2.1 Leitstelle und Abt. 38 Die Abt. 38 hat im Dezember 2016 ein konkretes Raumprogramm für die Untereinheiten Leitstelle und Nebenräume, Krisenstab, Koordinierungsgruppe/Führungsgruppe sowie Verwaltung vorgelegt. Die ursprünglich angedachte Integration einer Einheit „Service und Logistik“ (Flottenmanagement) wurde aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht in die Objektplanung des Erweiterungsbaus aufgenommen. Hierzu wird die Verwaltung im Zusammenhang mit der Rettungsbedarfsplanung im Jahr 2019 eine gesonderte Entscheidungsgrundlage vorlegen. Nach Einbindung des Fachplaners für die Leitstellentechnik und der Erstellung der Gefährdungsanalyse wurde das Raumprogramm nun abschließend fortgeschrieben. Insgesamt benötigt die Abt. 38 inkl. Leitstelle nun 68 Räume unterschiedlicher Größe in einer an den besonderen Arbeitsabläufen/Einsatzprozessen der Einheiten orientierten Anordnung idealerweise im 3. OG des geplanten Erweiterungsbaus. 2.2 Kreisverwaltung In der Vorlage 286/2016 hat die Verwaltung den Raumbedarf für die Wiederunterbringung der Stabsstelle 80 sowie für dringend benötigte Besprechungsräume, für absehbar zusätzliche Kräfte, zur Entzerrung einzelner Raumsituationen und als Raumreserve mit insgesamt 56 Büroräumen unterschiedlicher Größe eingeschätzt. 2 Raster Raumbedarf der Verwaltung 3 Raster 4 Raster Einzelbüro Sachbearbeiter Doppelbüros Einzelbüros Teamkoordinatoren Dreierbüros, Doppelbüros Technik, Einzelbüros Abteilungsleitung, Besprechungräume Dezember 2016 Dezember 2016 Dezember 2016 Stab 80 Büros/Besprechungsraum 2 5 0 Allgemein Besprechung, Absehbares, Entzerrung, Reserve 5 44 0 7 49 0 Summen Seinerzeit hat die Verwaltung ohne Planung und in vereinfachter Grobberechnung einen Bedarf an Nettoraumfläche (= Nutz-, + Verkehrs-, +Technikfläche) von 1.773 m² ermittelt, von denen nach Abzug der freiwerdenden Flächen der Abt. 38 (468 m²) dann 1.305 m² in einem Erweiterungsbau unterzubringen wären. Im Jahr 2017 wurde diese Einschätzung durch eine Bedarfsabfrage bei den Facheinheiten verifiziert. Die gemeldeten Bedarfe überstiegen die in den politischen Raum kommunizierten Schätzungen deutlich und wurden im Dialog mit den Facheinheiten kritisch geprüft. In der Erörterung mit den Facheinheiten wurde klargestellt, dass grundsätzlich keine zusätzlichen Aktenräume geschaffen werden und einem solchen Bedarf mit der Akten-Digitalisierung abgeholfen -4werden muss. Des Weiteren wurden die Bedarfsmeldungen zu Besprechungsräumen, deren mangelnde Verfügbarkeit zurzeit von allen Facheinheiten kritisiert wird, sinnvoll zusammengefasst. Im Detail wurde sich darauf verständigt, dass die als Bedarf gemeldete Personalschleuse und das Materiallager für die Abt. 39, Veterinäramt, synergetisch sinnvoll im noch zu errichtenden ServiceLogistik-Zentrum der Abt. 38 Platz finden sollte und anstelle der angemeldeten 34, flächenintensiven Einzelbüros für den Allgemeinen Sozialen Dienst der Abt. 51, Jugend und Familie, insgesamt 5 flexibel nutz- und onlinebuchbare Multifunktionsräume mit deutlich weniger Flächenbedarf ausreichen sollten, um dem Datenschutz in diesem Arbeitsbereich Rechnung zu tragen. Gegenüber der Schätzung des Jahres 2016 hat sich nachfolgender, aus Sicht der Verwaltung als angemessen zu bewertende Mehrbedarf ergeben: Personalrat/Gleichstellungsbeauftragte  zusätzliche 100% Freistellung eines Personalratsvertreters  Büro für Sekretariatskraft  Besprechungsraum, um wöchentliche Sitzungen abhalten zu können  Eltern-Kind-Büro  Gleichstellung wird mittlerweile in Vollzeit wahrgenommen Personalrat und Betriebssportgemeinschaft  Mehrzweckraum  Duschen und Umkleiden Geschäftsbereich I  zusätzliche Kraft für Abt. 10, Personalmanagement  zusätzliche Kraft für Abt. 10, TUIV  Abt. 10, Werkstattraum TUIV  zusätzliche Kraft in Abteilung 15 (aus vorhandenen Stellenanteilen) und Entzerrung Geschäftsbereich II  Büro Abt. 39, Veterinärwesen, Labor (bisheriges Labor im Schlachthof Euskirchen entfällt) Geschäftsbereich III  Rückverlagerung der Abt. 49, KOBIZ, die in 2018 ausgelagert wird  5 Multifunktionsbüros anstelle 34 Einzelbüros für den ASD  zusätzliche Trainee-Stellen (Zeitvertragslösungen)  Entzerrungen einzelner Raumengen Geschäftsbereich IV  zusätzliches Büro Abt. 40, Schulen, Bereich BAFÖG (Entzerrung)  zusätzliche 1,5 Stellen Abt. 50, Soziales, Bereich Hilfe zur Pflege  zusätzliche Stelle Abt. 50, Fachaufsicht  zusätzliche Stelle Abt. 50, Schwerbehindertenrecht  Abt. 50, Rücknahme Delegation HzL (zusätzlich ca. 10 bis 20 Bedienstete)  zusätzliche med. Assistenzkraft Abt. 53, Gesundheit, Bereich Schwerbehindertenrecht  Büro für Abt. 53, Chemikalienüberwachung/Gesundheitskoordination  Büro und Untersuchungsraum für den Betriebsarzt  Abt. 53, eventuell weiterer Amtsarzt, sofern Anzahl der Kremierungen weiter ansteigt Geschäftsbereich V und Stabsstelle 80  Entzerrungen von Überbelegungen Allgemeiner Bedarf:  Arbeitsplätze für Azubis/Praktikanten  Ersatz für 3-4 Büros, die durch Anbindung des Erweiterungsbaus zum Trakt C entfallen Bei der Mehrbedarfsfeststellung hat die Verwaltung zum einen den konkreten zusätzlichen, politisch legitimierten (Jahr 2017) und den in der Sitzung der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling am 12.03.2018 ausführlich erläuterten Personalmehrbedarf berücksichtigt, zum anderen aber auch Bedarfsmeldungen, mit denen die Auflösung besonderer, zumeist seit langer Zeit bestehender Raumengen erreicht wird. Zudem ist es der Verwaltung wichtig, dass in den nun zur Beschlussfassung vorgelegten Raumbedarf eine Zukunftsperspektive einfließt, die den Kreis Euskirchen für die heutigen, insbesondere aber für die zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als modernen und attraktiven Arbeitgeber aufstellt. Dies ist umso wichtiger, als dass der Kreis -5Euskirchen bis zum Jahr 2032 knapp die Hälfte seiner Belegschaft verlieren wird und durch neue Arbeitskräfte ersetzen muss, die in einzelnen Fachdisziplinen bereits jetzt nur mit größter Mühe zu akquirieren sind. Insbesondere dieser Gedanke führt nach Meinung der Verwaltung zu dem Schluss, dass gerade die Bedarfsmeldungen zur Ausweitung der Sozialräume nicht versagt werden, sondern im Sinne eines offensiven Gesundheits- und ggf. Mobilitätsmanagements sowie der Familienfreundlichkeit genutzt werden sollten, denn nur auf diese Weise ist der Kreis Euskirchen in der Lage, für sich als Arbeitgeber zu werben. 2.2.1 Exkurs: Moderne Arbeitsweisen (Telearbeit, Arbeitsplatzteilung, Digitalisierung) In der Kreisverwaltung Euskirchen sind seit dem Jahr 2002 Telearbeitsplätze eingerichtet. Aktuell nutzen knapp 40 MitarbeiterInnen dieses Angebot, Tendenz (leicht) ansteigend. Aufgrund der faktischen Raumengen hat die Verwaltung - wie auch bei Teilzeitkräften - in jedem Einzelfall geprüft, ob ein tatsächliches Teilen des Arbeitsplatzes möglich ist. Dies ist in einigen, nicht aber in allen Fällen gelungen. Hier besteht ein Spannungsfeld zwischen einer straff und wirtschaftlich organisierten Büroorganisation und den Wünschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit mit Kindererziehung und/oder Pflege von Angehörigen und/oder anderen Verpflichtungen/Interessen vereinbaren müssen oder wollen. Die Annahme, den Raumbedarf für Telearbeits- und Teilzeitkräfte räumlich zusammenzufassen und rechnerisch bereinigen zu können, hat sich als illusorisch erwiesen, zumal Tele- wie auch Teilzeitarbeit immer wieder zusätzlichen Abstimmungsaufwand mit Kollegen und Vorgesetzten erfordern, ein Verlust der sozialen (Team-)Bindung der Arbeitskraft und qualitative Einbußen der Teamarbeit zur Folge haben können. Zur Digitalisierung hat der Landkreistag jüngst festgehalten, dass „deren Auswirkungen auf den kommunalen Personalbestand und das kommunale Personalmanagement derzeit nicht abschließend einzuschätzen sind. Zwar mag davon ausgegangen werden können, dass es als Folge der Digitalisierung zu Flexibilisierungen sowie Entlastungen des Personals kommen wird und in einigen kommunalen Aufgabenfeldern künftig weniger Personal benötigt wird. Dass daraus eine generelle Tendenz und letztlich eine Lösung der vorstehend skizzierten Probleme abgeleitet werden könnte, muss allerdings bezweifelt werden, zumal an anderer Stelle mit der Digitalisierung neue Herausforderungen auf das kommunale Personal zukommen werden.“ Die Ausführung des Landkreistages deckt sich mit der Einschätzung der Verwaltung. Es ist zurzeit nicht absehbar, ob und in welchem Umfang die Digitalisierung der Arbeitsprozesse den Raumbedarf der Verwaltung verändern wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass es noch viele Jahre dauern wird, bis die meisten Prozesse in der Verwaltung digital umgesetzt und vom Kunden akzeptiert werden. Dies hat viele Gründe. Die Verwaltungen haben aufgrund gesetzlicher Vorgaben äußerst heterogene Arbeitsabläufe unter Einbindung vielfältiger Fachverfahren (Softwareprogramme) zu bewältigen. Des Weiteren hat das Land NRW mit dem E-Government-Gesetz zwar Ansätze zur Förderung des Themas gezeigt, aber bislang keine durchgängigen digitalen Standards gesetzt. Demgegenüber hat der Bund die Einführung einer internetbasierten Antragsabwicklung im Straßenverkehrszulassungsrecht forciert. Seit dem 01.01.2015 ist die Internetbasierte Außerbetriebssetzung von Fahrzeugen und seit dem 01.10.2017 die Wiederzulassung auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks möglich. Seit dem 01.01.2015 bis heute wurde dieser digitale Service 8 Mal genutzt. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 hat die Zulassungsstelle des Kreises knapp 37.000 Kunden bedient und gut 82.000 Vorgänge bearbeitet. In Anbetracht dessen hat die Verwaltung in die Raumbedarfsermittlung keinen Minderungsfaktor aufgrund der zukünftigen Digitalisierung eingerechnet. Bei allen Unwägbarkeiten ist sicher, und daran arbeitet die Verwaltung seit mehreren Jahren mit Hilfe von Einfacharbeitsplätzen, dass der Umfang der Papierakten (Verwaltungsarchiv ca. 4 km Akten, in den Büros weitere ca. 4 km) und die hierfür erforderlichen Lagerkapazitäten nicht ausgebaut werden müssen, sondern sukzessive abnehmen werden. -62.2.2 Konsequenzen des festgestellten Raumbedarfs Um die Konsequenzen des festgestellten Raumbedarfs zu ermitteln, wurde für die Trakte A, B und C des Kreishauses eine konkrete Raumbelegungsplanung erstellt, so wie sie sich aus heutiger Sicht im Jahr 2020 ergibt. Dabei macht es aus arbeitsorganisatorischen Gründen keinen Sinn, die Raummehrbedarfe alleine in einem Erweiterungsbau abzubilden. Vielmehr sollten zusätzliche Büroflächen in unmittelbarer räumlicher Nähe der Facheinheiten bereitgestellt werden. Hierzu schlägt die Verwaltung vor, einzelne Facheinheiten oder deren sinnvoll abgrenzbare Teile gezielt innerhalb der Trakte A-C und in einen Erweiterungsbau zu verlagern. Dadurch könnten ggf. räumlich verteilte Raumreserven geschaffen und die für einen Erweiterungsbau vorgesehenen Raumreserven reduziert werden. Konkret beabsichtigt die Verwaltung im Falle einer positiven Kreistagsentscheidung, die Stabsstelle 80, die Abt. 40 (ohne BAFÖG), die Abt. 49, den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Abt. 53 und ggf. auch Stabsstelle 14 im Erweiterungsbau unterzubringen. Die Räume der jetzigen Leitstelle und die angrenzende Nebenräume sollen flexibel nutzbar sein und als Mehrzweckraum mit Duschen/Umkleiden, mit Priorität aber zur Abdeckung des Raumbedarfs aufgrund der Rücknahme der Delegation HzL dienen. Aufgrund dieser Überlegungen ergibt sich nach Meinung der Verwaltung ein Gesamtbedarf von 70 Büroräumen. Raumbedarf der Verwaltung 3 Raster 4 Raster Einzel Sachbearbeiter Doppel Einzel TKs Dreier, technische Büros, AL, Besprechung Dez. 2016 Dez. 2017 Dez. 2016 Dez. 2017 Dez. 2016 Dez. 2017 Stab 80 Büros/Besprechungsraum 2 0 5 7 0 2 Allgemein Besprechung, Absehbares, Entzerrung, Reserve 5 0 44 22 0 3 Abt. 40 Büros/Besprechungsraum 0 0 0 5 0 9 Abt. 49 Büros/Besprechungsraum 0 0 0 6 0 6 Abt. 53 Büros 0 5 0 5 0 0 7 5 49 45 0 20 Summen 2.3 2 Raster Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit Das Jobcenter wie auch Bundesagentur für Arbeit (BA) haben ihr Interesse an einer Anmietung in einem noch zu errichtenden Gebäude bekräftigt. Die Trägerversammlung des Jobcenters hat am 20.03.2018 beschlossen, den Vormietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Der Abschluss des Vormietvertrages mit der BA, Laufzeit von 10 Jahren, steht bevor. Beide Institutionen sind in die bisherige Planung eingebunden. Gegenüber den Schätzungen des Jahres 2016 ist der bisherige Flächenbedarf anzupassen, da sich der Bedarf an Büros erhöht hat, eine Anpassung der Bürogröße an eine sicherheitsfokussierte Möblierung (von rund 12 auf rund 15 m²) und die Erhöhung der Verkehrsflächen (Foyer) erforderlich sind. Insgesamt benötigen das Jobcenter 93 und die BA 17 Büros, zzgl. Eingangszone und Wartebereich. 2.4 Parkplätze Die Parkplatzsituation auf dem Kreishausgelände ist desolat. Politik, Belegschaft der Verwaltung und Kunden äußern sich ausnahmslos kritisch zu den Parkmöglichkeiten. Durch zusätzlich unterzubringendes Personal, das weitere Abstellmöglichkeiten für Privat-KFZs benötigt, darf diese Situation auf keinen Fall verschärft werden. Um eine kurzfristige Entspannung herbeizuführen, hat der Kreistag beschlossen, bereits im Frühjahr 2018 eine Parkplatzerweiterung auf dem westlichen Grundstücksteil des Kreishauses umzusetzen. Die evtl. Bauphase eines Erweiterungsbaus würde hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Anzahl der Parkplätze, die mit einem evtl. Erweiterungsbau eingerichtet werden, sollte zu gegebener Zeit mit Blick auf die Situation nach aktueller -7Parkplatzerweiterung festgelegt werden. Nach derzeitiger Erkenntnis werden die bis zu 300 vom Planer vorgesehenen und in die Kostenschätzung eingerechneten zusätzlichen Parkplätze auf jeden Fall ausreichen. Siehe dazu Ziff. 3.2. 2.4.1 Parkraumbewirtschaftungskonzept Der Kreistag hat die Verwaltung mit der Erstellung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes beauftragt. In Erfüllung dieses Auftrags hat die Verwaltung zunächst eine renommierte Parkplatzbewirtschaftungsfirma in die Überlegungen mit einbezogen, die die Parkplatznutzung am Kreishaus in Augenschein genommen und festgestellt hat, dass der Fremdparkeranteil auf dem Kreishausgelände gering und deshalb eine Bewirtschaftung durch einen externen Dienstleister wirtschaftlich nicht sinnvoll sei. An verschiedenen Tagen hat die Verwaltung hierzu einen anderen Eindruck, ohne im Detail Beobachtungen oder Erhebungen durchgeführt zu haben. Die Verwaltung will deshalb in einem ersten Schritt den Kreishausparkplatz ordnungsrechtlich einwandfrei beschildern, um das Parken auf dem Kreishausgelände ausschließlich für Berechtigte zu erlauben. Zu Art und Inhalt der Beschilderung hat bereits eine Abstimmung mit der Stadt Euskirchen stattgefunden. Es ist beabsichtigt, zunächst Mitarbeiterparkausweise und Parkausweise für Berechtigte auszustellen und darüber hinaus die Kunden der Kreisverwaltung zu verpflichten, Parkscheiben für das berechtigte Parken bis zu (einer oder) zwei Stunden zu benutzen. Denkbar wäre auch ggf. in einem zweiten Schritt, Parkautomaten aufzustellen und den Kunden gemäßigte Parkgebühren aufzuerlegen. In jedem Fall ist das Parken zu überwachen, was z. B. durch Einfacharbeitsarbeitskräfte erledigt werden könnte. Schließlich sollen in einem dritten Schritt die Einführung eines Job-Tickets und Parkgebühren für MitarbeiterInnen mit evtl. Ermäßigungen für dienstliche Vielfahrer, Fahrgemeinschaften und Fahrradfahrer geprüft werden. Ein Konfliktthema wird sein, dass die Verwaltung im Flächenkreis Euskirchen mit überschaubarem ÖPNV-Angebot darauf angewiesen ist, dass möglichst alle MitarbeiterInnen mit Außendienst ihr Privat-KFZ für dienstliche Termine einsetzen und dadurch der dienstliche Fuhrpark begrenzt bleiben kann (zurzeit 6, ab April 2018 dann 7 online buchbare Selbstfahrerfahrzeuge). Zudem ist fraglich, ob das ÖPNV-Angebot und die Anbindung des Kreishauses im Stadt- und/oder Linienverkehr wirtschaftlich vertretbar so verbessert werden kann, dass MitarbeiterInnen ihren Weg zur Arbeit künftig mit ÖPNV und Job-Ticket und nicht mehr mit dem Privat-KFZ antreten werden. In einer Erörterung hat die VRS-Geschäftsführung selbst hierzu die Bewertung getroffen, dass das Job-Ticket ein interessantes Angebot für Betriebe in Großstadtgebieten ist und Betriebe des ländlichen Raumes bislang mit dem Angebot kaum erreicht wurden. Zu o. g. dritten Schritt wird die Verwaltung zu gegebenem Zeitpunkt eine separate Vorlage erstellen. Alle Überlegungen wird die Verwaltung mit dem Nachbarn DRK abstimmen. 3. Erweiterungsbau Kreishaus – Zusammenfassung der Planungsergebnisse Die bisherigen Planungsergebnisse hat der beauftragte Generalplaner agn in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 04.12.2017 dargestellt. Nachfolgend sind die bis zum heutigen Tag fortgeschriebenen wesentlichen Planungsergebnisse zusammengefasst, die unter dem Vorbehalt der Ausführungen des Generalplaners in der Sondersitzung des Planungsausschusses am 09.04.2018 stehen. 3.1 Städtebauliche Anordnung Zur städtebaulichen Anordnung wird die Errichtung eines 4-geschossigen teilunterkellerten Gebäudeteils als Nord-Ost Erweiterung in Form eines längsgespiegelten L vorgeschlagen (Mäander). Lage und Details sind der Anlage zur Niederschrift des Planungssauschusses am 04.12.2017 zu -8entnehmen. Als Vorteile werden u. a. die Fortschreibung des bisherigen Organisationsprinzips, der Anschluss an Magistrale und der Ringschluss des Kreishauses, die einfache Ergänzung als dritte städtebauliche Adresse Trakt D und die einfache, ebenerdige und zusammenhängende Parkraumlösung benannt. 3.2 Parkraum Aus wirtschaftlichen Gründen wird die ebenerdige offene Aufstellung des ruhenden Verkehrs favorisiert. Inklusive der „West-Erweiterung“ könnten insgesamt bis zu 650 Parkplätze eingerichtet werden (zurzeit 350). Der Parkraum würde den rechnerisch ermittelten Bedarf auf jeden Fall übertreffen können und auch dann noch ausreichend zur Verfügung stehen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Räume zum „Flottenmanagement“ der Abt. 38 auf dem Grundstück des Kreishauses errichtet würden. 3.3 Flächen, Raumkonzept Der viergeschossige Mäander passt sich städtebaulich an die bestehenden Gebäudegrenzen des Traktes C an. Die Räume sind 3-zügig angeordnet, die Büroräume jeweils außen. Die Mittelzone soll Spielraum für moderne Raumkonzepte bieten und individuelle Lösungen z. B. für Kommunikationsräume ermöglichen. Um Kosten zu sparen und das Verhältnis von Nutz- zu Verkehrsfläche zu verbessern, werden die vorgesehenen 5 Treppenhäuser in der Grundfläche kleiner dimensioniert und es entfällt der östliche Übergang von Trakt C zum Erweiterungsbau. Abgestimmt mit Abt. 38 werden 2 der 4 allgemein zugänglichen Treppenhäuser nicht bis in das 3. OG geführt, um dort zusätzliche Nutzfläche zu schaffen. Das 5. Treppenhaus sichert den separaten, exklusiven Zugang zur Leitstelle. Für den Erweiterungsbau hat der Generalplaner am 13.03.2018 einen Raumbelegungsplan vorgelegt und die nutzerbezogenen Flächen ermittelt. Der Raumbedarf für Leitstelle/Abt. 38 sowie für Jobcenter und BA ist vollständig im Baukörper abgebildet. Der Planer hat, um die Gebäudegrenzen nicht zu überschreiten, die seitens der Verwaltung angemeldeten Reserveflächen deutlich reduziert. Wenn auch der für das Jahr 2018 absehbare Bedarf für Planstellen und Zeitverträge, der Teil der Bedarfsmeldung ist, zum Teil an anderer Stelle untergebracht wird (Trakte A-C) und durch die Verlagerung von Facheinheiten in den Erweiterungsbau Reserven an anderer Stelle entstehen (ca. 7 Büros), bewertet die Verwaltung die mit dem Erweiterungsbau bereitgestellten Reserven als sehr knapp bemessen. Allein vor dem Hintergrund, dass eine Aufstockung des Traktes C möglich, wenn auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist und niemand abzuschätzen vermag, welche Auswirkungen die Digitalisierung auf den Personaleinsatz und dessen Unterbringung hat, bewertet die Verwaltung die Planung als noch vertretbar. Nach der aktuellen Umsetzung des Raumbedarfs in die Grundrissplanung ergeben sich je Nutzer folgende Nettoraumflächen: Nettoraumflächen im Erweiterungsbau Grobschätzung 2016 Leitstelle/Abt. 38 2.843 m² Veränderungen Reduzierung durch Verlagerung Flottenmanagement 13.03.2018 2.139 m² Erhöhung aufgrund separater Erschließung Kreisverwaltung 1.305 m² Erhöhung durch Raumbedarf der Fachabteilungen 2.254 m² Raumreserve 316 m² NRF Jobcenter, Jugendberufsagentur 2.508 m² Erhöhung durch Mehrbedarf (15 Büros zusätzlich, Einzelbüros 15 m²) 3.379 m² Erhöhung durch Foyer, Eingangszone, Empfangssituation Allgemeinflächen 0 m² Erhöhung durch Technikzentrale im UG und Kollektorgang 1.398 m² Erhöhung durch nördl. Verbindungsbrücke Trakt C zum Erweiterungsbau Erhöhung durch hohe Erschließung (Treppenhäuser, Aufzüge, Flur UG) Summe Nettoraumfläche 6.656 m² 9.170 m² -93.4 Bauweise, Fassade In einer vertiefenden Erörterung hat die Stadt Euskirchen das Vorhaben hinsichtlich der städtebaulichen Anordnung und den Regelungen des Bebauungsplanes als genehmigungsfähig bewertet. Außerdem hat die Stadt angekündigt, für die Genehmigung des Gebäudes unter der Verwendung von Holz die neue, im Entwurf vorliegende Landesbauordnung NRW entsprechend der ministeriellen Empfehlung schon im Vorgriff anzuwenden. Bei reiner Holzbauweise wären dann die Holzbauteile vollständig zu verkapseln, die Holz-Hybrid-Bauweise wäre aller Voraussicht nach auch dann genehmigungsfähig, wenn Holzbauteile sichtbar blieben. Die Fassade, so der Vorschlag des Generalplaners, soll mit geschlossenen Fassadenbändern aus heller Verbundplatte, Fensterbändern mit Festverglasung und gedämmten Paneelen mit Dreh-KippBeschlägen und Minibrüstung mit Verkleidung aus dunkler Verbundplatte ausgeführt werden. 3.4.1 Workshop: Verwendung von Holz In einem am 14.02.2018 durchgeführten Workshop haben sich Herr Prof. Dr. Peterson, FH Aachen, Frau Köhne-Dolcinelli, Holzkompetenzzentrum Rheinland, Vertreter des Generalplaners und des Immobilienmanagements des Kreises mit der Holz-Hybrid-Bauweise in einem möglichen Erweiterungsbau auseinander gesetzt. Dabei ging es darum, den Baustoff Holz in einer für den Erweiterungsbau wirtschaftlich und funktionell zu vertretenden Weise einzusetzen. Der Generalplaner führte aus, dass die Holz-Hybrid-Bauweise den Anforderungen im Hinblick auf Gebäudegröße und -höhe, notwendige Raumhöhe und Spannweite (flexible Raumgestaltung) sowie Schallschutz und Brandschutz in adäquater Weise – ähnlich wie eine herkömmliche Stahlbeton-Bauweise – gerecht wird. Es wurde auf die Erörterung mit Vertretern der Baugenehmigungsbehörde am 30.11.2017 hingewiesen, die die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit dieser Bauweise in Aussicht gestellt haben, ohne dass es einer Verkleidung der Holzbauteile („Kapselung“ nach Muster-Holzbaurichtlinie 2004 [M-HFHHolzR]) bedürfe. Nach den ersten Gesprächen mit dem Fachplaner Leitstellentechnik zur Gefährdungsanalyse der Leitstelle sei außerdem geklärt, dass es hinsichtlich einer möglichen Holz-Hybrid-Technologie im Kreishausanbau keine grundsätzlichen Bedenken gebe. Die Vertreter des Generalplaners erläuterten die von ihnen im Rahmen der Vorplanung (HOAI LPH2) gem. DIN 276 ermittelten Mehrkosten i.H.v. rd. 800.000 € für die Holz-Hybrid-Bauweise ausführlich. Sie hätten dazu Preisanfragen bei 4 namhaften deutschen Anbietern dieser Holzbautechnologie durchgeführt und sich mit einer dieser Firmen auch im Detail beraten. Mehrpreise seien demnach insbesondere im Bereich der Decken zu erwarten (im Vergleich zu Stahlbeton-Flachdecken incl. Schalung ca. 60 - 70 €/m²). Hinzu kämen weitere Mehraufwände bei Wandanschlüssen und bei Decken mit besonderen Spannweiten. Nach ausführlicher Hinterfragung und Erörterung bewerteten die Workshop-Teilnehmer die vom Generalplaner vorgetragene Kalkulation als im Rahmen der Kostenschätzungsgenauigkeit nach LPH 2 nachvollziehbar. Ob im Verlauf der weiteren Detaillierungen bis zur schlussendlichen Bauausführung günstigere Preise erzielbar sind, muss offen bleiben. Holz-Hybrid-Elemente in dieser Größenordnung würden nach Erkenntnissen des Generalplaners im Herstellerwerk vorgefertigt und an der Baustelle zusammengesetzt. Insofern sei es sinnvoll, für den Rohbau, möglichst incl. Fassade, die Vergabe an leistungsfähige Generalunternehmer vorzusehen, woraus möglicherweise Preisvorteile im Vergleich zur herkömmlichen Bauweise mit Einzelgewerken generiert werden können. Die Workshop-Teilnehmer stellen heraus, dass selbst wenn es in der Bauausführung zu dem geschätzten Mehrpreis kommen sollte, dieser bezogen auf die Gesamterstellungskosten des Gebäudes einen Anteil von unter 4 % ausmacht (0,8 Mio. € / 21,4 Mio. € inkl. Holz-Hybrid = 3,74 %, Anmerkung: Erörterungsgrundlage zum Zeitpunkt des Workshops, ohne spezifische Anforderungen der Leitstelle und der Planungskosten), für den ein Aufwand für Abschreibungen betrachtet auf 80 Jahre aufzubringen wäre. In Anbetracht der Vorteilhaftigkeit des Baustoffes Holz wären derart geringfügige Mehraufwendungen durchaus zu rechtfertigen. Als Vorteile der Verwendung des Werkstoffes Holz in Holz-Hybrid-Bauweise wurden nochmals - 10 hervorgehoben:  CO2- Einsparung durch erheblich geringeren Primärenergieaufwand in der Herstellung  Stoffliche CO2-Speicherung für die Dauer der Nutzung  Nachhaltigkeitsaspekt (Holz = nachwachsender Rohstoff)  Geringerer Energieverbrauch = geringere Energiekosten  Angenehmeres Raumklima insbesondere in der Anfangsphase  Einzug in bereits trockene Räume (Wohlfühlen der Mitarbeiter/innen)  Zusätzlich bei Holz-Hybrid: Beton als thermische Speichermasse trägt zur Behaglichkeit bei Außentemperaturschwankungen bei. Gemeinsam mit der gewichtsspezifisch hohen Wärmespeicherkapazität der Holz-Außenwände (Stichwort: Phasenverschiebung) trägt auch dies zu einer nicht genauer quantifizierbaren Heiz- und Kühlkostenersparnis im Betrieb bei.  Geringerer Grundflächenverbrauch aufgrund geringerer Außenwandstärken  Voraussichtliche Bauzeitverkürzung durch höheren Fertigbauanteil (je nach Unternehmen), dadurch Reduzierung eigener Mietzahlungen an Externe und frühere Mieterträge aus den neuen Räumlichkeiten  Geringere Beeinträchtigung des Verwaltungsbetriebes und der Nachbarschaft durch geringere örtliche Bauzeit (Reduzierung ca. 3 Monate) Nach Wertung aller Umstände wurde seitens der Workshop-Teilnehmer einmütig die Ausführung des Kreishausanbaus in Holz-Hybrid-Bauweise unterstützt. Über die wie vor dargestellte Verwendung von Holz in der Baukonstruktion incl. Fenster wurde seitens der Workshop-Teilnehmer angeregt, Holz im Rahmen einer wirtschaftlichen Gebäudeerstellung unter Beachtung funktionaler Aspekte auch im Innenausbau einzusetzen. 3.5 Energie- und Wärmekonzept Zur Versorgung mit Wärme und Kälte wird die Installation einer Wärmepumpe mit Erdsondenfeld (Geothermie) unter den neu zu errichtenden Parkplätzen in Kombination mit einem Luft-Erdregister empfohlen. Des Weiteren wird die Anbindung an den Bestand der Heizung und der Kältemaschine (beides untergebracht im Trakt A) vorgeschlagen. So können kostengünstig freie Kapazitäten der Bestandsanlagen genutzt werden. Die elektrische Versorgung wird durch den Anschluss an das öffentliche Mittelspannungsversorgungsnetz mit separatem Transformator sichergestellt. Die Büros sollen über Bodenkanäle maschinell belüftet und mittels Deckenelemente oder Deckensegel mit Akustikeigenschaften beheizt werden. 3.6 Kosten Unter Berücksichtigung der vom Generalplaner aufgrund der Gefährdungsanalyse Leitstelle ermittelten Mehrkosten ist nun folgende Kostenschätzung nach DIN 276 ergänzt um Planungskosten und Teuerungsaufschlag festzuhalten: - 11 - Investitionsauszahlungen (brutto) KG 200 - Herrichten und Erschließen KG 300 - Baukonstruktion KG 300 - Baukonstruktion - Mehrkosten Leitstelle Alternative A: umfassende Lösung, konventionelle Bauweise 302.492 € 302.492 € 10.674.957 € 10.674.957 € 1.010.000 € 1.010.000 € 0€ 800.000 € 6.589.769 € 6.589.769 € KG 300 - Baukonstruktion - Mehrkosten Holz-Hybrid KG 400 - Technische Ausrüstung KG 400 - Technische Ausrüstung - Mehrkosten Leitstelle KG 500 - Außenanlagen KG 600 - Ausstattung Zwischensumme KG 700 - Planungskosten Gebäude KG 700 - Planungskosten Gebäude wegen Mehrkosten Leitstelle Zwischensumme KG 400 - Kosten Leitstellentechnik KG 700 - Planungskosten Leitstellentechnik Zwischensumme Teuerungsrisikoaufschlag Summen Alternative B: umfassende Lösung, Holz-Hybrid-Bauweise 440.000 € 440.000 € 2.182.549 € 2.182.549 € 403.423 € 403.423 € 21.603.190 € 22.403.190 € 3.285.715 € 3.407.483 € 219.105 € 216.154 € 25.108.010 € 26.026.827 € 4.500.000 € 4.500.000 € 670.000 € 670.000 € 30.278.010 € 31.196.827 € 3.027.801 € 3.119.683 € 33.305.810 € 34.316.510 € In der o. g. Kostenschätzung ist ein Teuerungsaufschlag von 10% aufgenommen, der den Baupreissteigerungen in der Zeit von Planung bis zur Fertigstellung sowie Unwägbarkeiten Rechnung tragen soll. In der Fachliteratur werden in der Phase der Kostenschätzung Schwankungsbreiten von ± 30 % angenommen. Zudem sind zum einen die leitstellenspezifischen Mehrkosten berücksichtigt, die bereits in der Kostenschätzung vom 04.12.2017 (0,44 Mio. €) enthalten waren und zum anderen die sich nun zusätzlich aufgrund der Gefährdungsanalyse für die Integrierte Leitstelle Euskirchen als Teil eines Erweiterungsbaus ergeben (1,01 Mio. €). In Anlehnung an die EN 50518 leitet die Gefährdungsanalyse hierzu besondere, bislang nicht berücksichtigte Anforderungen an den Bau und die technische Gebäudeausrüstung ab, um Risiken für die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Leitstelle zu minimieren. Die Anforderungen sind z. B.:  Durchgängig erhöhtes 3. OG für Leitstelle, Führungs- und Krisenstab, (+190.000 €)  Ausführung des Kernbereichs der Leitstelle in Beton, dadurch zusätzliche Gründung erforderlich (+10.000 €)  Durchbruch-/Durchwurfsicherung der Fenster in der Leitstelle und der Abt. 38, Ausführung in Widerstandsklasse P6B bzw. P4A (insgesamt +510.000 €)  Redundanzen der Stromversorgung, Kühlung/Lüftung, IT und Telefonie (+300.000 €) 4. Varianten und Alternative der Baukörper mit Folgekostenermittlung und Kreisumlageauswirkung Der Kreistag hat die Verwaltung aufgefordert, für die Erstellung der umfassenden Lösung des Erweiterungsbaus und für drei Varianten mit verminderter Gebäudenutzung und deshalb kleineren Baukörpergrößen die Auswirkungen auf die Kreisumlage darzustellen. Diese Ermittlung und Darstellung ist allein aus Kostengründen nicht Teil des Auftrags an den Generalplaner. Sie wurden von der Verwaltung erstellt und von der vorgelegten Kostenschätzung des Generalplaners für die umfassende Lösung in konventioneller Bauweise abgeleitet. Verschiedene Kostenansätze und Umrechnungsfaktoren konnten nur überschlägig ermittelt oder geschätzt werden. - 12 Folgende Annahmen sind in die Berechnung eingegangen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Nutzerbezogene Aufteilung der Nettoraumflächen (NRF) des Generalplaners vom 13.03.2018. Hinweis: Die Reserveflächen werden ausschließlich dem Kreis zugerechnet und belasten damit ausschließlich die Kreisumlage. Die Kostenschätzung des Generalplaners vom 04.12.2017 bereinigt um die leitstellenspezifischen Kosten (0,44 Mio. €) Ermittlung der Investitionsauszahlungen für die Varianten der Gebäudegrößen nach gebäudegrößenbezogenem Baukostenindex Die Zusatzkosten für die Holz-Hybrid-Bauweise (0,8 Mio. €) Kosten der Objektplanung für die unterschiedlichen Gebäudegrößen entsprechend den anrechenbaren Kosten nach HOAI (ohne leitstellenspezifische Kosten) Voraussichtliche Kosten Leitstellentechnik nach Kostenschätzung des Fachplaners (4,5 Mio. €) Kosten der technischen Fachplanung Leitstellentechnik (0,67 Mio. €) Leitstellenspezifische Baukosten nach Kostenschätzung des Generalplaners auch unter Berücksichtigung der Gefährdungsanalyse zur Leitstelle (z. B. besondere Raumhöhe, Durchbruchsicherheit Leitstelle, Durchwurfsicherheit Rest Abt. 38) vom 22.02.2018 (Gesamtsumme 0,44 + 1,01 = 1,45 Mio. € zzgl. der diesbezüglichen Kosten der Objektplanung von rund 0,2 Mio. €) Teuerungsaufschlag auf alle Kosten i. H. v. 10% Pauschaler Personalkostenansatz von 20 T€ für Gebäudeunterhaltung (Hausmeister, Ingenieur, kaufmännisches Management) umgerechnet nach NRF Gebäudeunterhaltung entsprechend KGST-Empfehlungswert (1,2% Versicherungsneuwert) umgerechnet nach NRF Bewirtschaftungskosten analog den tatsächlichen Werten für das Kreishaus und in den Positionen Strom und Gas leicht vermindert, da eine günstigere Bewirtschaftung des nach aktueller ENEV zu erstellenden Baukörpers erwartet wird, umgerechnet nach NRF Eine Energieeinsparung durch die Holz-Hybrid-Bauweise, so wie im Workshop am 14.02.2018 festgestellt, ist zurzeit nicht bezifferbar (Voraussetzung Simulationsrechnung) und deshalb nicht eingerechnet. Jährliche Wartung der Leitstellentechnik nach dem kalkulierten Mindestwert (0,118 Mio. €) Abschreibung der Objektkosten (Gebäude) auf 80 Jahre Abschreibung der Leitstellentechnik auf 8 Jahre Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung nach der Durchschnittswertmethode mit einem Zinssatz von 2% Mietpreise für die Auslagerung der Verwaltung entsprechend den Mietpreisen für Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit (11,50 € inkl. Nebenkosten) Hinweis: Vormietvertrag Jobcenter sieht Laufzeit von 20 Jahren vor, Mietpreisindex-Steigerung für Deutschland der letzten 20 Jahre +26,5 % (statista.com), aktueller Mietpreis im Stadtgebiet Euskirchen inkl. Nebenkosten ca. 10,00 €/m² Synergieeffekt für Zentralisierung 50 T€/Jahr Hinweis: Durch den externen, anlässlich des Anbaus des Traktes C beauftragten Gutachter wurde seinerzeit ein Synergiewert von 110 T€ ermittelt. Es wird angenommen, dass die Folgekosten durch die Kostenträger wie folgt refinanziert werden:  65 % der Leitstellenkosten  12,5% der Kosten, die auf Abt. 38 entfallen Die vollständige Variantenbetrachtung ist als Anlage beigefügt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar: - 13 Alternative B: Holz-HybridBauweise Alternative A: Konventioneller Bau umfassende Lösung Kreisumlagerelevante Auswirkungen 5. 853.843,17 € Variante 1 Variante 2 Variante 3 nur Leitstelle/Abt. 38 nur Leitstelle/Abt. 38 und Kreisverwaltung nur Leitstelle/Abt. 38 und Jobcenter/BA 863.347,66 € 886.251,16 € umfassende Lösung 887.495,95 € 883.256,79 € Fazit Kommt man naheliegend zu dem Schluss, dass ein neues Gebäude zur Unterbringung der Abt. 38 und der Leitstelle zwingend zu errichten ist, ergibt sich zwangsläufig eine Kreisumlagebelastung, die in der Folgekostenübersicht mit den oben beschriebenen Unwägbarkeiten errechnet wurde. Konsequenterweise wäre für die Entscheidung, welche Gebäudegröße nun tatsächlich errichtet werden soll, der Vergleich zwischen dieser zwingend erforderlichen und den anderen denkbaren Varianten und der Alternative (Holz-Hybrid-Bauweise) ausschlaggebend. Nachfolgend hierzu die ergänzte Übersicht, die sich aus der Folgekostenübersicht ergibt und die die Differenz der einzelnen Varianten zur ursprünglichen Minimallösung aufzeigt. Alternative B: Holz-HybridBauweise Alternative A: Konventioneller Bau umfassende Lösung Kreisumlagerelevante Auswirkungen Differenz zu Variante 1 Variante 1 Variante 2 Variante 3 nur Leitstelle/Abt. 38 nur Leitstelle/Abt. 38 und Kreisverwaltung nur Leitstelle/Abt. 38 und Jobcenter/BA umfassende Lösung 853.843,17 € 863.347,66 € 886.251,16 € 887.495,95 € 883.256,79 € -9.504,49 € 0,00 € 22.903,50 € 24.148,30 € 19.909,13 € Entsprechend diesem Berechnungsergebnis empfiehlt die Verwaltung die Planung und Umsetzung der umfassenden Lösung. Hinsichtlich der Entscheidungsfindung zur Bauweise ist letztlich zwischen der wirtschaftlichsten Variante (konventionelle Bauweise) und einer genehmigungsfähigen HolzHybrid-Bauweise zu entscheiden. Für eine Holz-Hybrid-Bauweise sprechen a) zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar kalkulierbare und deshalb in der Folgekostenberechnung nicht berücksichtigte Einsparungen in den Bewirtschaftungskosten, b) evtl. erreichbare Preisvorteile durch Vergabe an leistungsfähige Generalunternehmer, c) die verhältnismäßig überschaubaren Investitionsmehrkosten (3,74 %), d) Förderung des Holzes als Bau- und Werkstoff mit großer ökologischer und klimapolitischer Bedeutung und als Ersatz für energieintensive Bau- und Werkstoffe, e) die bisherige Kreisstrategie zur Förderung des Holz-Clusters (siehe auch Nr. 3.4.1 der Vorlage), f) die Bedeutung und der Werbewert für die Verwendung des Baustoffes Holz in einem Gebäude dieser Größenklasse, wobei kommunalen Bauprojekten hier eine besondere Vorreiterrolle zu um das Bauen mit Holz und die vielfältigen Vorteile weiter bekannt zu machen und schließlich g) der Werbewert für die Holzwirtschaft in unserem Kreis. Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)