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Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2018/2019)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
470 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
06.03.18, 10:04
Aktualisiert
22.03.18, 15:00

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 48/2018 13.02.2018 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 06.03.2018 Kreisausschuss 14.03.2018 Kreistag 18.04.2018 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2018/2019 Sachbearbeiter/in: Frau Hilger-Mommer Tel.: 15 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Beschluss im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO). Einplanung der Differenz erfolgt über Veränderungsliste und steht nach Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2018/2019 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. 2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2018 zu. -2- Begründung: Gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung festzulegen, welche Gruppenformen und Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die festgelegte Angebotsstruktur muss bis zum 15.03.2018 dem Landesjugendamt gemeldet werden und ist die Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des Landeszuschusses. Der von den Trägern gemeldete Betreuungsbedarf stellt sich wie folgt dar: Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe 2018 / 2019 U3 Ü 3 Gesamt 103,84 421,42 525,26 52,14 182,93 235,07 25,12 107,42 132,54 417,30 1.657,34 2.074,64 25,65 146,10 171,75 50,41 269,00 319,41 196,94 760,77 957,71 47,01 174,45 221,46 57,66 293,08 350,74 209,17 617,34 826,51 135,33 518,93 654,26 1.320,57 5.148,78 6.469,35 Diff. zum Vorjahr U3 Ü3 Gesamt + 17,67 + 34,41 + 52,08 + 3,14 + 7,76 + 10,90 + 8,33 - 14,52 - 6,19 + 26,66 + 77,00 + 103,66 + 6,24 - 1,73 + 4,51 - 6,66 + 12,67 + 6,01 - 4,03 + 39,21 + 35,18 + 4,72 + 4,76 + 9,48 - 1,16 - 13,33 - 14,49 - 15,02 + 36,58 + 21,56 + 32,40 - 21,16 + 11,24 + 72,29 + 161,65 + 233,94 Diff. zum Vorjahr prozentual U3 Ü3 Gesamt + 20,5% + 8,9% + 11,0% + 6,4% + 4,4% + 4,9% + 49,6% - 11,9% - 4,5% + 6,8% + 4,9% + 5,3% + 32,1% - 1,2% + 2,7% - 11,7% + 4,9% + 1,9% - 2,0% + 5,4% + 3,8% + 11,2% + 2,8% + 4,5% - 2,0% - 4,4% - 4,0% - 6,7% + 6,3% + 2,7% + 31,5% - 3,9% + 1,7% + 5,8% + 3,2% + 3,8% Die Nachkomma-Stellen ergeben sich durch unterjährige Aufnahmen von Kindern. 3 Planung 2018/19 Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege Die Quote ergibt sich aus der Relation der Geburtsjahrgänge (Stichtag 31.10.2017) zu den gebuchten Betreuungsangeboten. Zum Vergleich: Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe 2018 / 2019 U 3 Tagespflege 103,84 25,00 52,14 0,00 25,12 4,00 417,30 74,00 25,65 9,00 50,41 17,00 196,94 34,00 47,01 6,00 57,66 20,00 209,17 18,00 135,33 40,00 1.320,57 247,00 NRW (MFKJKS, Kindergartenjahr 2016/2017) Kinder Quote Quote Gesamt 0 - < 1 Jahre 1 - < 2 Jahre 2 - < 3 Jahre 0 - < 3 Jahre 1 - < 3 Jahre 128,84 128 140 125 32,78% 48,62% 52,14 76 69 71 24,14% 37,24% 29,12 31 37 33 28,83% 41,60% 491,30 538 569 567 29,35% 43,25% 34,65 50 42 41 26,05% 41,75% 67,41 102 99 101 22,32% 33,71% 230,94 227 243 265 31,42% 45,46% 53,01 60 59 55 30,47% 46,50% 77,66 96 100 105 25,80% 37,88% 227,17 195 218 192 37,55% 55,41% 175,33 166 196 169 33,02% 48,04% 1.567,57 1.669 1.772 1.724 30,35% 44,84% 37,1 % 55,5 % 4 Aufteilung U 3 / Ü 3 7.000 6.000 1.243,45 951,69 5.000 1.035,78 1.248,28 1.320,57 1.038,23 4.000 Kinder U3 Kinder Ü3 3.000 4.809,93 4.711,29 4.737,47 4.901,89 4.987,13 5.148,78 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2.000 1.000 0 2013/2014 Bei kommunal sehr unterschiedlichen Betreuungsquoten steigt die Zahl der Kinder U3 und Ü3 kreisweit leicht an. Buchungsverhalten Inanspruchnahme Stunden 100% 90% 80% 30,4% 33,1% 34,9% 32,6% 34,5% 29,6% 70% 60% 45 Std. 50% 40% 35 Std. 57,3% 55,4% 53,7% 54,8% 57,4% 61,2% 12,3% 11,5% 11,3% 10,7% 10,0% 9,2% 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 30% 20% 10% 0% Entgegen dem Landestrend sinkt auch 2018/2019 die Inanspruchnahme von 45-Stunden Plätzen im Kreis. Entwicklung Kindpauschalen in den Gruppenformen 5.000 4.500 4.000 3.500 3.000 Gruppenform I 2.500 Gruppenform II 2.000 Gruppenform III 1.500 1.000 500 0 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 25 Std. Entwicklung der U3 - Kinderzahlen im Kreis (Stichtag 31.10.2017) Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe Vorjahr aktuell Diff. 0 - < 3 Jahre 0 - < 3 Jahre 0 - < 3 Jahre 364 393 + 29 191 216 + 25 95 101 +6 1.654 1.674 + 20 147 133 - 14 288 302 + 14 713 735 + 22 161 174 + 13 291 301 + 10 598 605 +7 526 531 +5 5.028 5.165 + 137 + 2,7% Entwicklung der U3 - Kinderzahlen ab 2014 (Abfrage jeweils zum 31.10. des Vorjahres Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe 31.10.2013 96 56 30 491 47 71 198 33 85 119 163 1.389 31.10.2014 104 49 31 504 53 82 204 45 101 161 149 1.483 + 94 + 6,8% 0 - < 1 Jahre 31.10.2015 113 69 28 542 39 89 233 50 99 169 160 1.591 + 108 + 7,3% 31.10.2016 133 64 32 562 45 108 234 56 99 197 185 1.715 + 124 + 7,8% 31.10.2017 128 76 31 538 50 102 227 60 96 195 166 1.669 - 46 - 2,7% 31.10.2013 99 49 40 505 48 70 235 57 96 137 135 1.471 31.10.2014 104 58 36 500 55 77 207 34 87 149 178 1.485 + 14 + 1,0% 1 - < 2 Jahre 2 - < 3 Jahre 31.10.2015 31.10.2016 31.10.2017 31.10.2013 31.10.2014 31.10.2015 31.10.2016 31.10.2017 31.10.2013 31.10.2014 120 122 140 117 106 104 109 125 312 314 63 69 69 55 51 62 58 71 160 158 30 30 37 32 43 37 33 33 102 110 530 549 569 476 521 516 543 567 1.472 1.525 62 44 42 48 50 53 58 41 143 158 86 91 99 85 72 75 89 101 226 231 227 245 243 206 245 227 234 265 639 656 51 57 59 41 58 41 48 55 131 137 113 93 100 101 99 101 99 105 282 287 202 185 218 150 144 173 216 192 406 454 153 163 196 145 139 179 178 169 443 466 1.637 1.648 1.772 1.456 1.528 1.568 1.665 1.724 4.316 4.496 + 152 + 11 + 124 + 72 + 40 + 97 + 59 + 180 + 10,2% + 0,7% + 7,5% + 4,9% + 2,6% + 6,2% + 3,5% + 4,2% Summe 31.10.2015 337 194 95 1.588 154 250 687 142 313 544 492 4.796 + 300 + 6,7% 31.10.2016 364 191 95 1.654 147 288 713 161 291 598 526 5.028 + 232 + 4,8% 31.10.2017 393 216 101 1.674 133 302 735 174 301 605 531 5.165 + 137 + 2,7% Finanzielle Auswirkungen: 1. Kindergartenjahr 2018/2019 Aus der Bedarfsmeldung zum 15.03.2018 ergeben sich nach Berechnung der landesseitig hinterlegten Werte folgende finanzielle Auswirkungen für das Kindergartenjahr 2018/2019: in Tsd. € Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe Zuweisung Kreisanteil an Träger Zuweisung aus Kreisanteil BetriebsKreisanteil aus an Träger Planungsgesamt kosten Planungsgarantie garantie 4.543 1.840 912 16.515 1.424 2.158 8.195 1.677 2.705 7.630 5.150 52.748 4.102 1.659 720 13.964 1.286 1.733 7.404 1.371 2.429 6.941 4.409 46.016 2.193 891 393 7.505 728 964 3.984 731 1.314 3.569 2.395 24.667 13 34 8 413 106 95 410 28 203 338 277 1.924 8 20 5 250 64 59 247 17 122 204 166 1.162 2.201 912 398 7.754 792 1.022 4.231 749 1.436 3.773 2.561 25.829 Bei den o.g. Werten ist zu berücksichtigen, dass die landesseitig verwendeten Kindpauschalen um 3 % gegenüber dem vorherigen Kindergartenjahr steigen. Hierin sind die Kosten für die Tagespflegeplätze sowie die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger nicht enthalten. -8Neben den o.g. Zuweisungen im Rahmen der Kindpauschalen und der Planungsgarantie erhalten die Träger weitere rein landesfinanzierte Zuweisungen: in Tsd. € Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe zusätzlicher Zuschuss zu Familien- Verfügungs den zentren -pauschale Kindpauschale n 39 13 13 93 13 26 41 13 13 26 26 316 51 26 13 207 12 28 86 23 36 77 62 621 93 38 19 351 29 45 167 36 55 153 107 1.092 Summe zusätzlicher Landeszuweisunge n Anzahl der Familienzentren 183 77 45 651 54 99 294 72 104 256 195 2.029 3 1 1 7 1 2 3 1 1 2 2 24 Für die Kindergartenjahre 2016/17, 2017/2018 und 2018/2019 wird den Trägern seitens des Landes ein zusätzlicher Zuschuss zu den Kindpauschalen gemäß § 21 Abs. 2 KiBiz gewährt. Eine kommunale Beteiligung ergibt sich nicht. Die Planungsgarantie beläuft sich im Kindergartenjahr 2018/19 auf 2.190 T€. Abzüglich des Landeszuschusses in Höhe von ca. 762 T€ sowie des Trägeranteils in Höhe von ca. 266 T€ ergibt sich ein Kreisanteil in Höhe von ca. 1.162 T€ . Davon entfallen ca. 484 T€ auf das Haushaltsjahr 2018. Im Vergleich zum Kindergartenjahr 2017/18 erhöhen sich die Betriebskosten (einschließlich Planungsgarantie) von ca. 53.025 T€ (letzte Aktualisierung Land: Januar 2018) um ca. 1.913 T€ auf ca. 54.938 T€. Die Steigerung von ca. 3,61 % ist auf folgende Faktoren zurückzuführen: - Ausbau des Angebots für U3- Kinder (73 Kindpauschalen) und Ü3 – Kinder (167 Kindpauschalen) Schaffung von insgesamt 12 Gruppen (6,5 Gruppen Typ I, 5 Gruppen Typ II und 0,5 Gruppen Typ III) Erhöhung der Kindpauschalen um pauschal 3,0 % und der Mietpauschalen um pauschal 1,5 %. -9- Haushaltsjahr 2018: Bezogen auf das Haushaltsjahr 2018 ergibt sich ein Zuschussbedarf (Betriebskostenzuschüsse abzüglich Landeszuschuss) in Höhe von insgesamt ca. 26.558 T€. Der Haushalt 2018 weist bisher diesbezüglich einen Zuschussbedarf von 25.181 T€ aus. Damit ergibt sich ein Mehraufwand von 1.377 T€. Für die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger in Höhe von 6 % der Kindpauschalen (s. V 218/2016) ergibt sich für das Haushaltjahr 2018 ein Bedarf in Höhe von ca. 859 T€. Bisher sind im Haushalt 841 T€ eingeplant. Es ergibt sich ein Mehraufwand von 18 T€. Zum Ausgleich des Einnahmeausfalls aufgrund des letzten elternbeitragsfreien Kindergartenjahres gewährt das Land NRW einen Zuschuss in Höhe von 5,1 % der Summe der Kindpauschalen für Kinder in Tageseinrichtungen im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung (§ 21 Abs. 10 KiBiz). Aufgrund der o.a. Planungen ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von ca. 1.794 T€. Bisher sind im Haushalt 1.776 T€ eingeplant. Es ergibt sich ein Mehrertrag in Höhe von 18 T€. Insgesamt ist damit für das Haushaltsjahr 2018 mit einem Mehraufwand von 1.377 T€ zu rechnen, der sich wie folgt zusammensetzt: - Mehrertrag nach § 21 Abs. 10 KiBiz: 18 T€ - Betriebskostenzuweisungen Träger: + 1.377 T€ - freiwilliger Zuschuss kommunale Träger: + 18 T€ + 1.377 T€. Die o.g. Zahlen basieren auf den von den Trägern auf der Basis der Anmeldungen angegebenen Kindpauschalen und können sich aufgrund von unterjährigen Betreuungsverträgen ändern. Seitens des Landes werden gemäß § 22 KiBiz für Kinder in Tagespflege 325 Fallpauschalen à 804 € / Jahr gewährt. Die finanziellen Auswirkungen sind auf der Grundlage des im Kreis Euskirchen bestehenden Konsens hinsichtlich der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an Planung und Finanzierung errechnet. Des Weiteren sind folgende Besonderheiten zu beachten: Kitanavigator im 2. Jahr, Auswertungen 2.721 Kinder wurden im Kitanavigator für einen Kitaplatz für das noch laufende Kindergartenjahr und für 2018/2019 vorgemerkt. Rund 1900 Betreuungsverträge konnten abgeschlossen bzw. Platzzusagen erteilt werden. Eltern, die ihr Kind vorgemerkt haben, jedoch keinen Betreuungsvertrag abschließen konnten, wurden angeschrieben. Für ca. 160 Kinder erfolgte eine Rückmeldung der Eltern und die Mitteilung, dass im nächsten Kindergartenjahr ein dringender Betreuungsbedarf besteht. Nicht alle diese Kinder sind bislang jedoch ohne Kita-Platz. Unter den Kindern befinden sich einige, die derzeit nicht in ihrer Wunschkita betreut werden und einen Wechselwunsch haben, dieser Wechselwunsch aber bisher nicht erfüllt werden konnte. - 10 Zum jetzigen Zeitpunkt konnten bereits einem Großteil dieser Eltern Platzangebote unterbreitet werden (in neuen Einrichtungen/Gruppen bzw. durch Überbelegungen). Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Wochen alle diese Kinder versorgt sein werden. Nicht in allen Fällen kann der Elternwunsch auf Wechsel in die Wunschkita entsprochen werden. Rund 230 Kinder mehr in Kindertageseinrichtungen Der Trend aus den Vorjahren setzt sich fort: Höhere Kinderzahlen (2,6% kreisweit) auf Grund von Zuzügen und höheren Geburtenzahlen wirken sich aus, ebenso wie der Wunsch, Kinder mit 1 – 2 Jahren in die Betreuung zu geben Steigende Elternbeitragszahlungen sprechen eine deutliche Sprache: Eltern nutzen das Betreuungsangebot, um zu zweit arbeiten gehen zu können. Gleichzeitig sind sinkende (3%) 45-Stunden-Buchungen mit 29% ein Zeichen dafür, dass viele Eltern die Möglichkeit haben, in Teilzeit berufstätig zu sein und mit einer 35-Stunden-Betreuung für ihr Kind Familie und Beruf vereinbaren zu können. Weitere Einrichtungen und Gruppen gehen zum 1.8.2018 bzw. zu einem späteren Zeitpunkt im KitaJahr 2018/2019 an den Start. Ebenso deutet sich im Bereich der Kindertagespflege eine Tendenz zum Ausbau an. Die verbesserte Richtlinie scheint Wirkungen zu zeigen: es werden voraussichtlich neue Kindertagespflegepersonen ihre Betreuung aufnehmen, wodurch mit einem Anstieg der betreuten Kinder in Tagespflege gerechnet werden kann. Kindertagespflege stellt als gleichwertiges Angebot eine sehr gute Möglichkeit dar, vorübergehenden hohen Betreuungsbedarfen zu begegnen. Die Kommunen können die selbstständig arbeitenden Kindertagespflegepersonen bei der Suche nach geeigneten Räumen unterstützen. Die Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden hinsichtlich einer – wie im KiTaKonsens vereinbarten – gemeinsamen Kindergartenbedarfsplanung gestaltet sich sehr konstruktiv. Weiter sinkende 45-Stunden Buchungen ermöglichen im Ü3-Bereich die Aufnahme von mehr Kindern in den bestehenden Gruppen oder aber die Umwandlung in eine altersgemischte Gruppenform I. Stadt Bad Münstereifel In Bad Münstereifel sind verschiedene Initiativen zum dringend notwendigen Ausbau des Angebots an Kitaplätzen ergriffen worden:     Anbau von 2 Gruppen an die KiTa „Magische 12“, Träger Kinderschutzbund OV Bad Münstereifel, Inbetriebnahme März 2019 Beibehaltung der zusätzlichen Gruppe in Modulbauweise als „Vorläufer“ für die neue KiTa in Arloff (ab dann schon in Trägerschaft des DRK) Erweiterung des DRK-Familienzentrums Schönau um eine 4. Gruppe (Gruppenform I) Inbetriebnahme der zusätzlichen Gruppe in Iversheim, Alte Schule, bedarfsgerecht als U3Gruppe zum neuen Kindergartenjahr 2018/19 Bau einer neuen 3gruppigen Kindertageseinrichtung in Bad Münstereifel-Arloff (Bedarf durch Baugebiet Kirspenich) (Start voraussichtlich zum Kindergartenjahr 2019/2020. - 11 Kreisstadt Euskirchen In Euskirchen sind mit zusätzlichen Baugebieten die Bedarfe gestiegen. Entsprechend sind weitere Kindertageseinrichtungen geplant, teilweise bereits in der Bauphase.    3gruppige KiTa in Kuchenheim, voraussichtliche Inbetriebnahme Oktober 2018 Reaktivierung der Module am Keltenring als Übergangslösung bis zur Fertigstellung einer 3gruppigen KiTa in der Paul-Keller Str.(geplante Fertigstellung zum Kindergartenjahr 2019/2020), Mittelbar zusätzliches Platzangebot in Flamersheim In Stotzheim wird die bestehende katholische Einrichtung, 2gruppig, neu gebaut, allerdings nach Entscheidung des Trägers ohne einen Ausbau der Plätze. Gemeinde Kall In Kall sind zusätzliche Plätze in Modulen, angeschlossen an die eingruppige KiTa Kallbachstraße, eingeplant. Stadt Mechernich: In Trägerschaft der AWO wird die neue 3gruppige Einrichtung im Schulzentrum zum neuen Kindergartenjahr in Betrieb genommen. Zusätzlich wird die KiTa in Mechernich-Nord um eine Waldgruppe (GF I) ergänzt. Neue Einrichtungen sind aktuell nicht geplant. Gemeinde Nettersheim:   Zum 01.08.2018 nimmt eine weitere Gruppe den Betrieb auf in der Kita Zingsheim Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist der Ausbau des Familienzentrums Nettersheim vorgesehen. Die Gemeinde Nettersheim plant den Ausbau ihres Platzangebotes offensiv, da ein verlässliches Angebot in der Kindertagesbetreuung als Standortfaktor für Zuzüge in die geplanten neuen Baugebiete gesehen wird. Gemeinde Weilerswist Eine weitere Kindertageseinrichtung nimmt mit 4 Gruppen im Juni d.J. den Betrieb auf. Als Vorläufer ist bereits in diesem Jahr eine GF II in der ehemaligen Hausmeisterwohnung eingerichtet worden. Ab April d.J. werden 13 Kinder zusätzlich im Familienzentrum Weilerswist-Süd betreut, die dann nach 2 Monaten in die neue KiTa – gegenüber des Familienzentrums – wechseln. Dann kommen auch die Kinder aus der GF II dazu. Ab dem neuen Kindergartenjahr wird auch diese Einrichtung voll belegt sein. Geplant ist:  Eine Großtagespflegestelle mit 9 U3-Plätzen in den Räumen der „Hausmeisterwohnung“ an der Gesamtschule (derzeit eine GF II) - 12 Stadt Zülpich In Zülpich wurde als erstes Gebäude in einem neuen Baugebiet die 3gruppige KiTa „FamilienBande e.V.“ als Elterninitiative erbaut, die zum neuen Kindergartenjahr ihren Betrieb aufnimmt. Eine GF III aus einer städtischen KiTa wurde hier mit aufgenommen, da die genutzten Räume wieder – wie vor 40 Jahren – durch die Grundschule genutzt werden. Baulich ist in der neuen KiTa eine weitere Gruppe möglich. Nach jetzigem Anmeldeverhalten und zu erwartenden Zuzügen in Baugebiete wird ein Platzausbau notwendig werden. Kinder mit Behinderung 346 Kinder mit Behinderung werden aktuell in Kindertageseinrichtungen betreut. Für alle diese Kinder wird gemeinsam mit der Kita und den Eltern Hilfeplanung durchgeführt. Nur einzelne Träger nehmen eine Platzreduzierung vor, aus Sicht der Kindergartenbedarfsplanung ist dies auch nur da möglich, wo entsprechend Plätze zur Verfügung stehen. Umso wichtiger erscheint es, die Förderung dieser Kinder so früh wie möglich so gut wie möglich zu gestalten, den Verlauf regelmäßig zu reflektieren und einen ganzheitlichen Blick auf die Lebenssituation der Kinder zu haben. Perspektive: In den Städten und Gemeinden steigt weiterhin die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen, erkennbar auch durch die Auswertung der Vormerkungen im KiTaNavigator. Steigende Kinderzahlen sind auch im ländlichen Raum zu vermerken und auch hier gibt es die Bereitschaft, weitere Betreuungsangebote zu schaffen. Dabei bleibt die Antwort auf die Frage nach dem Bedarf eine recht individuelle - einige Eltern finden andere Lösungen, wenn sie nicht den Platz in der Wunschkita erhalten. Familien, die aus den Ballungsräumen zuziehen, gehen eher davon aus, dass im Landkreis Euskirchen das städtische Problem fehlender Plätze nicht vorliegt. Insofern gewinnt der Standortfaktor „Kinderbetreuung“ zunehmend an Bedeutung. Die Herausforderung für die nächsten Jahre wird darin liegen, hier nachhaltige Lösungen zu finden: dem Bedarf an Betreuung, der aufgrund von Zuzügen steigt, gerecht zu werden und gleichzeitig die langfristige Perspektive im Blick zu behalten. Hier findet ein intensiver und konstruktiver Austausch mit den Kommunen statt. - 13 Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Frist für die dem Landesjugendamt zu meldende Angebotsstruktur für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des Landeszuschusses endet am 15.03.2018. gez. i.V. Poth Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)