Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
470 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
06.03.18, 10:04
Aktualisiert
22.03.18, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 48/2018
13.02.2018
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.03.2018
Kreisausschuss
14.03.2018
Kreistag
18.04.2018
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im
Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2018/2019
Sachbearbeiter/in: Frau Hilger-Mommer
Tel.: 15 617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Beschluss im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO).
Einplanung der Differenz erfolgt über Veränderungsliste und steht
nach Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr
2018/2019 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der
Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden.
2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2018 zu.
-2-
Begründung:
Gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung festzulegen, welche Gruppenformen und
Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden.
Die festgelegte Angebotsstruktur muss bis zum 15.03.2018 dem Landesjugendamt gemeldet werden
und ist die Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des
Landeszuschusses.
Der von den Trägern gemeldete Betreuungsbedarf stellt sich wie folgt dar:
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
2018 / 2019
U3
Ü 3 Gesamt
103,84
421,42
525,26
52,14
182,93
235,07
25,12
107,42
132,54
417,30 1.657,34 2.074,64
25,65
146,10
171,75
50,41
269,00
319,41
196,94
760,77
957,71
47,01
174,45
221,46
57,66
293,08
350,74
209,17
617,34
826,51
135,33
518,93
654,26
1.320,57 5.148,78 6.469,35
Diff. zum Vorjahr
U3
Ü3
Gesamt
+ 17,67
+ 34,41
+ 52,08
+ 3,14
+ 7,76
+ 10,90
+ 8,33
- 14,52
- 6,19
+ 26,66
+ 77,00 + 103,66
+ 6,24
- 1,73
+ 4,51
- 6,66
+ 12,67
+ 6,01
- 4,03
+ 39,21
+ 35,18
+ 4,72
+ 4,76
+ 9,48
- 1,16
- 13,33
- 14,49
- 15,02
+ 36,58
+ 21,56
+ 32,40
- 21,16
+ 11,24
+ 72,29 + 161,65 + 233,94
Diff. zum Vorjahr prozentual
U3
Ü3
Gesamt
+ 20,5%
+ 8,9%
+ 11,0%
+ 6,4%
+ 4,4%
+ 4,9%
+ 49,6%
- 11,9%
- 4,5%
+ 6,8%
+ 4,9%
+ 5,3%
+ 32,1%
- 1,2%
+ 2,7%
- 11,7%
+ 4,9%
+ 1,9%
- 2,0%
+ 5,4%
+ 3,8%
+ 11,2%
+ 2,8%
+ 4,5%
- 2,0%
- 4,4%
- 4,0%
- 6,7%
+ 6,3%
+ 2,7%
+ 31,5%
- 3,9%
+ 1,7%
+ 5,8%
+ 3,2%
+ 3,8%
Die Nachkomma-Stellen ergeben sich durch unterjährige Aufnahmen von Kindern.
3
Planung 2018/19
Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege
Die Quote ergibt sich aus der Relation der Geburtsjahrgänge (Stichtag 31.10.2017) zu den gebuchten Betreuungsangeboten.
Zum Vergleich:
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
2018 / 2019
U 3 Tagespflege
103,84
25,00
52,14
0,00
25,12
4,00
417,30
74,00
25,65
9,00
50,41
17,00
196,94
34,00
47,01
6,00
57,66
20,00
209,17
18,00
135,33
40,00
1.320,57
247,00
NRW
(MFKJKS, Kindergartenjahr 2016/2017)
Kinder
Quote
Quote
Gesamt 0 - < 1 Jahre 1 - < 2 Jahre 2 - < 3 Jahre 0 - < 3 Jahre 1 - < 3 Jahre
128,84
128
140
125
32,78%
48,62%
52,14
76
69
71
24,14%
37,24%
29,12
31
37
33
28,83%
41,60%
491,30
538
569
567
29,35%
43,25%
34,65
50
42
41
26,05%
41,75%
67,41
102
99
101
22,32%
33,71%
230,94
227
243
265
31,42%
45,46%
53,01
60
59
55
30,47%
46,50%
77,66
96
100
105
25,80%
37,88%
227,17
195
218
192
37,55%
55,41%
175,33
166
196
169
33,02%
48,04%
1.567,57
1.669
1.772
1.724
30,35%
44,84%
37,1 %
55,5 %
4
Aufteilung U 3 / Ü 3
7.000
6.000
1.243,45
951,69
5.000
1.035,78
1.248,28
1.320,57
1.038,23
4.000
Kinder U3
Kinder Ü3
3.000
4.809,93
4.711,29
4.737,47
4.901,89
4.987,13
5.148,78
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018
2018/2019
2.000
1.000
0
2013/2014
Bei kommunal sehr unterschiedlichen Betreuungsquoten steigt die Zahl der Kinder U3 und Ü3 kreisweit leicht an.
Buchungsverhalten Inanspruchnahme Stunden
100%
90%
80%
30,4%
33,1%
34,9%
32,6%
34,5%
29,6%
70%
60%
45 Std.
50%
40%
35 Std.
57,3%
55,4%
53,7%
54,8%
57,4%
61,2%
12,3%
11,5%
11,3%
10,7%
10,0%
9,2%
2013/2014
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018
2018/2019
30%
20%
10%
0%
Entgegen dem Landestrend sinkt auch 2018/2019 die Inanspruchnahme von 45-Stunden Plätzen im Kreis.
Entwicklung Kindpauschalen in den Gruppenformen
5.000
4.500
4.000
3.500
3.000
Gruppenform I
2.500
Gruppenform II
2.000
Gruppenform III
1.500
1.000
500
0
2013/2014
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018
2018/2019
25 Std.
Entwicklung der U3 - Kinderzahlen im Kreis (Stichtag 31.10.2017)
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
Vorjahr
aktuell
Diff.
0 - < 3 Jahre 0 - < 3 Jahre 0 - < 3 Jahre
364
393
+ 29
191
216
+ 25
95
101
+6
1.654
1.674
+ 20
147
133
- 14
288
302
+ 14
713
735
+ 22
161
174
+ 13
291
301
+ 10
598
605
+7
526
531
+5
5.028
5.165
+ 137
+ 2,7%
Entwicklung der U3 - Kinderzahlen ab 2014 (Abfrage jeweils zum 31.10. des Vorjahres
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
31.10.2013
96
56
30
491
47
71
198
33
85
119
163
1.389
31.10.2014
104
49
31
504
53
82
204
45
101
161
149
1.483
+ 94
+ 6,8%
0 - < 1 Jahre
31.10.2015
113
69
28
542
39
89
233
50
99
169
160
1.591
+ 108
+ 7,3%
31.10.2016
133
64
32
562
45
108
234
56
99
197
185
1.715
+ 124
+ 7,8%
31.10.2017
128
76
31
538
50
102
227
60
96
195
166
1.669
- 46
- 2,7%
31.10.2013
99
49
40
505
48
70
235
57
96
137
135
1.471
31.10.2014
104
58
36
500
55
77
207
34
87
149
178
1.485
+ 14
+ 1,0%
1 - < 2 Jahre
2 - < 3 Jahre
31.10.2015 31.10.2016 31.10.2017 31.10.2013 31.10.2014 31.10.2015 31.10.2016 31.10.2017 31.10.2013 31.10.2014
120
122
140
117
106
104
109
125
312
314
63
69
69
55
51
62
58
71
160
158
30
30
37
32
43
37
33
33
102
110
530
549
569
476
521
516
543
567
1.472
1.525
62
44
42
48
50
53
58
41
143
158
86
91
99
85
72
75
89
101
226
231
227
245
243
206
245
227
234
265
639
656
51
57
59
41
58
41
48
55
131
137
113
93
100
101
99
101
99
105
282
287
202
185
218
150
144
173
216
192
406
454
153
163
196
145
139
179
178
169
443
466
1.637
1.648
1.772
1.456
1.528
1.568
1.665
1.724
4.316
4.496
+ 152
+ 11
+ 124
+ 72
+ 40
+ 97
+ 59
+ 180
+ 10,2%
+ 0,7%
+ 7,5%
+ 4,9%
+ 2,6%
+ 6,2%
+ 3,5%
+ 4,2%
Summe
31.10.2015
337
194
95
1.588
154
250
687
142
313
544
492
4.796
+ 300
+ 6,7%
31.10.2016
364
191
95
1.654
147
288
713
161
291
598
526
5.028
+ 232
+ 4,8%
31.10.2017
393
216
101
1.674
133
302
735
174
301
605
531
5.165
+ 137
+ 2,7%
Finanzielle Auswirkungen:
1. Kindergartenjahr 2018/2019
Aus der Bedarfsmeldung zum 15.03.2018 ergeben sich nach Berechnung der landesseitig
hinterlegten Werte folgende finanzielle Auswirkungen für das Kindergartenjahr 2018/2019:
in Tsd. €
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
Zuweisung
Kreisanteil
an Träger
Zuweisung
aus
Kreisanteil
BetriebsKreisanteil
aus
an Träger
Planungsgesamt
kosten
Planungsgarantie
garantie
4.543
1.840
912
16.515
1.424
2.158
8.195
1.677
2.705
7.630
5.150
52.748
4.102
1.659
720
13.964
1.286
1.733
7.404
1.371
2.429
6.941
4.409
46.016
2.193
891
393
7.505
728
964
3.984
731
1.314
3.569
2.395
24.667
13
34
8
413
106
95
410
28
203
338
277
1.924
8
20
5
250
64
59
247
17
122
204
166
1.162
2.201
912
398
7.754
792
1.022
4.231
749
1.436
3.773
2.561
25.829
Bei den o.g. Werten ist zu berücksichtigen, dass die landesseitig verwendeten Kindpauschalen um
3 % gegenüber dem vorherigen Kindergartenjahr steigen.
Hierin sind die Kosten für die Tagespflegeplätze sowie die freiwillige Bezuschussung der
kommunalen Träger nicht enthalten.
-8Neben den o.g. Zuweisungen im Rahmen der Kindpauschalen und der Planungsgarantie erhalten die
Träger weitere rein landesfinanzierte Zuweisungen:
in Tsd. €
Bad
Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
zusätzlicher
Zuschuss zu
Familien- Verfügungs
den
zentren
-pauschale
Kindpauschale
n
39
13
13
93
13
26
41
13
13
26
26
316
51
26
13
207
12
28
86
23
36
77
62
621
93
38
19
351
29
45
167
36
55
153
107
1.092
Summe
zusätzlicher
Landeszuweisunge
n
Anzahl der
Familienzentren
183
77
45
651
54
99
294
72
104
256
195
2.029
3
1
1
7
1
2
3
1
1
2
2
24
Für die Kindergartenjahre 2016/17, 2017/2018 und 2018/2019 wird den Trägern seitens des Landes
ein zusätzlicher Zuschuss zu den Kindpauschalen gemäß § 21 Abs. 2 KiBiz gewährt. Eine
kommunale Beteiligung ergibt sich nicht.
Die Planungsgarantie beläuft sich im Kindergartenjahr 2018/19 auf 2.190 T€.
Abzüglich des Landeszuschusses in Höhe von ca. 762 T€ sowie des Trägeranteils in Höhe von
ca. 266 T€ ergibt sich ein Kreisanteil in Höhe von ca. 1.162 T€ .
Davon entfallen ca. 484 T€ auf das Haushaltsjahr 2018.
Im Vergleich zum Kindergartenjahr 2017/18 erhöhen sich die Betriebskosten (einschließlich
Planungsgarantie) von ca. 53.025 T€ (letzte Aktualisierung Land: Januar 2018) um ca. 1.913 T€ auf
ca. 54.938 T€.
Die Steigerung von ca. 3,61 % ist auf folgende Faktoren zurückzuführen:
-
Ausbau des Angebots für U3- Kinder (73 Kindpauschalen) und Ü3 – Kinder (167
Kindpauschalen)
Schaffung von insgesamt 12 Gruppen (6,5 Gruppen Typ I, 5 Gruppen Typ II und 0,5 Gruppen
Typ III)
Erhöhung der Kindpauschalen um pauschal 3,0 % und der Mietpauschalen um pauschal
1,5 %.
-9-
Haushaltsjahr 2018:
Bezogen auf das Haushaltsjahr 2018 ergibt sich ein Zuschussbedarf (Betriebskostenzuschüsse
abzüglich Landeszuschuss) in Höhe von insgesamt ca. 26.558 T€.
Der Haushalt 2018 weist bisher diesbezüglich einen Zuschussbedarf von 25.181 T€ aus.
Damit ergibt sich ein Mehraufwand von 1.377 T€.
Für die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger in Höhe von 6 % der Kindpauschalen (s. V
218/2016) ergibt sich für das Haushaltjahr 2018 ein Bedarf in Höhe von ca. 859 T€. Bisher sind im
Haushalt 841 T€ eingeplant. Es ergibt sich ein Mehraufwand von 18 T€.
Zum Ausgleich des Einnahmeausfalls aufgrund des letzten elternbeitragsfreien Kindergartenjahres
gewährt das Land NRW einen Zuschuss in Höhe von 5,1 % der Summe der Kindpauschalen für
Kinder in Tageseinrichtungen im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung (§ 21 Abs. 10 KiBiz).
Aufgrund der o.a. Planungen ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von ca. 1.794 T€. Bisher sind im
Haushalt 1.776 T€ eingeplant. Es ergibt sich ein Mehrertrag in Höhe von 18 T€.
Insgesamt ist damit für das Haushaltsjahr 2018 mit einem Mehraufwand von 1.377 T€ zu rechnen,
der sich wie folgt zusammensetzt:
- Mehrertrag nach § 21 Abs. 10 KiBiz:
18 T€
- Betriebskostenzuweisungen Träger:
+ 1.377 T€
- freiwilliger Zuschuss kommunale Träger:
+
18 T€
+ 1.377 T€.
Die o.g. Zahlen basieren auf den von den Trägern auf der Basis der Anmeldungen angegebenen
Kindpauschalen und können sich aufgrund von unterjährigen Betreuungsverträgen ändern.
Seitens des Landes werden gemäß § 22 KiBiz für Kinder in Tagespflege 325 Fallpauschalen
à 804 € / Jahr gewährt.
Die finanziellen Auswirkungen sind auf der Grundlage des im Kreis Euskirchen bestehenden
Konsens hinsichtlich der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an Planung und
Finanzierung errechnet.
Des Weiteren sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Kitanavigator im 2. Jahr, Auswertungen
2.721 Kinder wurden im Kitanavigator für einen Kitaplatz für das noch laufende Kindergartenjahr und
für 2018/2019 vorgemerkt.
Rund 1900 Betreuungsverträge konnten abgeschlossen bzw. Platzzusagen erteilt werden.
Eltern, die ihr Kind vorgemerkt haben, jedoch keinen Betreuungsvertrag abschließen konnten, wurden
angeschrieben. Für ca. 160 Kinder erfolgte eine Rückmeldung der Eltern und die Mitteilung, dass im
nächsten Kindergartenjahr ein dringender Betreuungsbedarf besteht. Nicht alle diese Kinder sind
bislang jedoch ohne Kita-Platz. Unter den Kindern befinden sich einige, die derzeit nicht in ihrer
Wunschkita betreut werden und einen Wechselwunsch haben, dieser Wechselwunsch aber bisher
nicht erfüllt werden konnte.
- 10 Zum jetzigen Zeitpunkt konnten bereits einem Großteil dieser Eltern Platzangebote unterbreitet
werden (in neuen Einrichtungen/Gruppen bzw. durch Überbelegungen). Es ist davon auszugehen,
dass in den nächsten Wochen alle diese Kinder versorgt sein werden. Nicht in allen Fällen kann der
Elternwunsch auf Wechsel in die Wunschkita entsprochen werden.
Rund 230 Kinder mehr in Kindertageseinrichtungen
Der Trend aus den Vorjahren setzt sich fort: Höhere Kinderzahlen (2,6% kreisweit) auf Grund von
Zuzügen und höheren Geburtenzahlen wirken sich aus, ebenso wie der Wunsch, Kinder mit 1 – 2
Jahren in die Betreuung zu geben Steigende Elternbeitragszahlungen sprechen eine deutliche
Sprache: Eltern nutzen das Betreuungsangebot, um zu zweit arbeiten gehen zu können. Gleichzeitig
sind sinkende (3%) 45-Stunden-Buchungen mit 29% ein Zeichen dafür, dass viele Eltern die
Möglichkeit haben, in Teilzeit berufstätig zu sein und mit einer 35-Stunden-Betreuung für ihr Kind
Familie und Beruf vereinbaren zu können.
Weitere Einrichtungen und Gruppen gehen zum 1.8.2018 bzw. zu einem späteren Zeitpunkt im KitaJahr 2018/2019 an den Start. Ebenso deutet sich im Bereich der Kindertagespflege eine Tendenz
zum Ausbau an. Die verbesserte Richtlinie scheint Wirkungen zu zeigen: es werden voraussichtlich
neue Kindertagespflegepersonen ihre Betreuung aufnehmen, wodurch mit einem Anstieg der
betreuten Kinder in Tagespflege gerechnet werden kann. Kindertagespflege stellt als gleichwertiges
Angebot eine sehr gute Möglichkeit dar, vorübergehenden hohen Betreuungsbedarfen zu begegnen.
Die Kommunen können die selbstständig arbeitenden Kindertagespflegepersonen bei der Suche
nach geeigneten Räumen unterstützen.
Die Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden hinsichtlich einer – wie im KiTaKonsens
vereinbarten – gemeinsamen Kindergartenbedarfsplanung gestaltet sich sehr konstruktiv.
Weiter sinkende 45-Stunden Buchungen ermöglichen im Ü3-Bereich die Aufnahme von mehr Kindern
in den bestehenden Gruppen oder aber die Umwandlung in eine altersgemischte Gruppenform I.
Stadt Bad Münstereifel
In Bad Münstereifel sind verschiedene Initiativen zum dringend notwendigen Ausbau des Angebots
an Kitaplätzen ergriffen worden:
Anbau von 2 Gruppen an die KiTa „Magische 12“, Träger Kinderschutzbund OV Bad
Münstereifel, Inbetriebnahme März 2019
Beibehaltung der zusätzlichen Gruppe in Modulbauweise als „Vorläufer“ für die neue KiTa in
Arloff (ab dann schon in Trägerschaft des DRK)
Erweiterung des DRK-Familienzentrums Schönau um eine 4. Gruppe (Gruppenform I)
Inbetriebnahme der zusätzlichen Gruppe in Iversheim, Alte Schule, bedarfsgerecht als U3Gruppe zum neuen Kindergartenjahr 2018/19
Bau einer neuen 3gruppigen Kindertageseinrichtung in Bad Münstereifel-Arloff (Bedarf durch
Baugebiet Kirspenich) (Start voraussichtlich zum Kindergartenjahr 2019/2020.
- 11 Kreisstadt Euskirchen
In Euskirchen sind mit zusätzlichen Baugebieten die Bedarfe gestiegen. Entsprechend sind weitere
Kindertageseinrichtungen geplant, teilweise bereits in der Bauphase.
3gruppige KiTa in Kuchenheim, voraussichtliche Inbetriebnahme Oktober 2018
Reaktivierung der Module am Keltenring als Übergangslösung bis zur Fertigstellung einer
3gruppigen KiTa in der Paul-Keller Str.(geplante Fertigstellung zum Kindergartenjahr
2019/2020),
Mittelbar zusätzliches Platzangebot in Flamersheim
In Stotzheim wird die bestehende katholische Einrichtung, 2gruppig, neu gebaut, allerdings nach
Entscheidung des Trägers ohne einen Ausbau der Plätze.
Gemeinde Kall
In Kall sind zusätzliche Plätze in Modulen, angeschlossen an die eingruppige KiTa Kallbachstraße,
eingeplant.
Stadt Mechernich:
In Trägerschaft der AWO wird die neue 3gruppige Einrichtung im Schulzentrum zum neuen
Kindergartenjahr in Betrieb genommen. Zusätzlich wird die KiTa in Mechernich-Nord um eine
Waldgruppe (GF I) ergänzt.
Neue Einrichtungen sind aktuell nicht geplant.
Gemeinde Nettersheim:
Zum 01.08.2018 nimmt eine weitere Gruppe den Betrieb auf in der Kita Zingsheim
Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist der Ausbau des Familienzentrums Nettersheim
vorgesehen.
Die Gemeinde Nettersheim plant den Ausbau ihres Platzangebotes offensiv, da ein verlässliches
Angebot in der Kindertagesbetreuung als Standortfaktor für Zuzüge in die geplanten neuen
Baugebiete gesehen wird.
Gemeinde Weilerswist
Eine weitere Kindertageseinrichtung nimmt mit 4 Gruppen im Juni d.J. den Betrieb auf. Als Vorläufer
ist bereits in diesem Jahr eine GF II in der ehemaligen Hausmeisterwohnung eingerichtet worden.
Ab April d.J. werden 13 Kinder zusätzlich im Familienzentrum Weilerswist-Süd betreut, die dann
nach 2 Monaten in die neue KiTa – gegenüber des Familienzentrums – wechseln. Dann kommen
auch die Kinder aus der GF II dazu. Ab dem neuen Kindergartenjahr wird auch diese Einrichtung voll
belegt sein. Geplant ist:
Eine Großtagespflegestelle mit 9 U3-Plätzen in den Räumen der „Hausmeisterwohnung“ an
der Gesamtschule (derzeit eine GF II)
- 12 Stadt Zülpich
In Zülpich wurde als erstes Gebäude in einem neuen Baugebiet die 3gruppige KiTa „FamilienBande
e.V.“ als Elterninitiative erbaut, die zum neuen Kindergartenjahr ihren Betrieb aufnimmt. Eine GF III
aus einer städtischen KiTa wurde hier mit aufgenommen, da die genutzten Räume wieder – wie vor
40 Jahren – durch die Grundschule genutzt werden. Baulich ist in der neuen KiTa eine weitere
Gruppe möglich. Nach jetzigem Anmeldeverhalten und zu erwartenden Zuzügen in Baugebiete wird
ein Platzausbau notwendig werden.
Kinder mit Behinderung
346 Kinder mit Behinderung werden aktuell in Kindertageseinrichtungen betreut. Für alle diese Kinder
wird gemeinsam mit der Kita und den Eltern Hilfeplanung durchgeführt.
Nur einzelne Träger nehmen eine Platzreduzierung vor, aus Sicht der Kindergartenbedarfsplanung ist
dies auch nur da möglich, wo entsprechend Plätze zur Verfügung stehen. Umso wichtiger erscheint
es, die Förderung dieser Kinder so früh wie möglich so gut wie möglich zu gestalten, den Verlauf
regelmäßig zu reflektieren und einen ganzheitlichen Blick auf die Lebenssituation der Kinder zu
haben.
Perspektive:
In den Städten und Gemeinden steigt weiterhin die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen,
erkennbar auch durch die Auswertung der Vormerkungen im KiTaNavigator. Steigende Kinderzahlen
sind auch im ländlichen Raum zu vermerken und auch hier gibt es die Bereitschaft, weitere
Betreuungsangebote zu schaffen. Dabei bleibt die Antwort auf die Frage nach dem Bedarf eine recht
individuelle - einige Eltern finden andere Lösungen, wenn sie nicht den Platz in der Wunschkita
erhalten.
Familien, die aus den Ballungsräumen zuziehen, gehen eher davon aus, dass im Landkreis
Euskirchen das städtische Problem fehlender Plätze nicht vorliegt. Insofern gewinnt der
Standortfaktor „Kinderbetreuung“ zunehmend an Bedeutung. Die Herausforderung für die nächsten
Jahre wird darin liegen, hier nachhaltige Lösungen zu finden: dem Bedarf an Betreuung, der aufgrund
von Zuzügen steigt, gerecht zu werden und gleichzeitig die langfristige Perspektive im Blick zu
behalten. Hier findet ein intensiver und konstruktiver Austausch mit den Kommunen statt.
- 13 Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Frist für die dem Landesjugendamt zu meldende Angebotsstruktur für die
Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des Landeszuschusses endet am
15.03.2018.
gez. i.V. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)