Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
253 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
22.03.18, 14:00
Aktualisiert
22.03.18, 14:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 8 / V 404/2018
Datum: 20.03.2018
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 1. Veränderungsliste
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 in
der Fassung der Anlage 1 zur Z 8 / V 404/2018.
Begründung:
Nach Abschluss der Vorberatungen in den Fachausschüssen wird anliegend die 1. Veränderungsliste
zum Haushalt 2018 vorgelegt.
Zu den wesentlichen Änderungen (in gerundeter Form) gegenüber dem Haushaltsentwurf (HHE)
zählen im Ergebnishaushalt (- = Verschlechterung ggü. HHE, + = Verbesserung):
Allgemeine Umlage
Leistungen bei Behinderung
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Ausgleichsleistung Wohngeldersparnis
Leistungsbeteiligung flüchtlingsbedingte Kosten der Unterkunft
Einmalige Leistungen und psychosoziale Betreuung SGB II
Bauunterhaltung
Rettungsdienst: Teilaufholung Gebührendefizit Vorjahr
- 460 T€
+ 169 T€
+ 400 T€
+ 398 T€
- 455 T€
- 586 T€
+ 345 T€
Insgesamt steigt die Allgemeine Umlage gegenüber dem Haushaltsentwurf um 330.600 €.
Jugendamtsumlage
Kinderbetreuung (D 48/2018 sowie Verbesserung Elternbeiträge)
- 1.160 T€
Insgesamt steigt die Jugendamtsumlage gegenüber dem Haushaltsentwurf um 1.074.500 €.
Förderschulumlage
Schülerbeförderungskosten
Insgesamt steigt die Förderschulumlage gegenüber dem Haushaltsentwurf um 251.800 €.
- 234 T€
-2Das Umlagevolumen ändert sich insgesamt gegenüber dem Vorjahr damit wie folgt:
Allgemeine Umlage
Jugendamtsumlage
ÖPNV-Umlage
Förderschulumlage
Summe
2017
80.374.800
50.062.100
2.855.500
1.103.900
134.396.300
2018 Diff. 2018/2017
82.921.000
+ 2.546.200
53.339.200
+ 3.277.100
4.348.400
+ 1.492.900
1.592.400
+ 488.500
142.201.000
+ 7.804.700
Die Umlagegrundlagen betragen nach dem endgültigen GFG 2018 252,0 Mio. €. Es ergeben sich
folgende Hebesätze:
Allgemeine Umlage
Jugendamtsumlage
Summe
2017
34,94%
21,76%
56,70%
2018 Diff. 2018/2017
32,91%
- 2,03 %-Pkt.
21,17%
- 0,59 %-Pkt.
54,08%
- 2,62 %-Pkt.
Im Investitionshaushalt sind insbesondere Maßnahmen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans, dessen Finanzierung über das Förderprogramm Gute Schule 2020 erfolgt, neu veranschlagt.
Ebenso erfolgt die Anpassung der Haushaltsansätze für Investitionszuwendungen zur Förderung des
Ausbaus der Kindertagesbetreuung (Investitionsprogramm U6), die Veranschlagung von Mitteln zur
Beschaffung eines Messfahrzeugs zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung sowie die Anpassung
der Mittelveranschlagung zum Erwerb von Rettungswagen.
Im Hinblick auf die noch vom Kreistag zu treffende Entscheidung über den Leitstellenbau bzw.
Kreishausanbau wird eine 2. Veränderungsliste nachgereicht.
gez. i.V. Poth