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Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 1. Veränderungsliste)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
253 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
22.03.18, 14:00
Aktualisiert
22.03.18, 14:00
Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 1. Veränderungsliste) Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 1. Veränderungsliste)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 8 / V 404/2018 Datum: 20.03.2018 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 1. Veränderungsliste Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 in der Fassung der Anlage 1 zur Z 8 / V 404/2018. Begründung: Nach Abschluss der Vorberatungen in den Fachausschüssen wird anliegend die 1. Veränderungsliste zum Haushalt 2018 vorgelegt. Zu den wesentlichen Änderungen (in gerundeter Form) gegenüber dem Haushaltsentwurf (HHE) zählen im Ergebnishaushalt (- = Verschlechterung ggü. HHE, + = Verbesserung): Allgemeine Umlage Leistungen bei Behinderung Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Ausgleichsleistung Wohngeldersparnis Leistungsbeteiligung flüchtlingsbedingte Kosten der Unterkunft Einmalige Leistungen und psychosoziale Betreuung SGB II Bauunterhaltung Rettungsdienst: Teilaufholung Gebührendefizit Vorjahr - 460 T€ + 169 T€ + 400 T€ + 398 T€ - 455 T€ - 586 T€ + 345 T€ Insgesamt steigt die Allgemeine Umlage gegenüber dem Haushaltsentwurf um 330.600 €. Jugendamtsumlage Kinderbetreuung (D 48/2018 sowie Verbesserung Elternbeiträge) - 1.160 T€ Insgesamt steigt die Jugendamtsumlage gegenüber dem Haushaltsentwurf um 1.074.500 €. Förderschulumlage Schülerbeförderungskosten Insgesamt steigt die Förderschulumlage gegenüber dem Haushaltsentwurf um 251.800 €. - 234 T€ -2Das Umlagevolumen ändert sich insgesamt gegenüber dem Vorjahr damit wie folgt: Allgemeine Umlage Jugendamtsumlage ÖPNV-Umlage Förderschulumlage Summe 2017 80.374.800 50.062.100 2.855.500 1.103.900 134.396.300 2018 Diff. 2018/2017 82.921.000 + 2.546.200 53.339.200 + 3.277.100 4.348.400 + 1.492.900 1.592.400 + 488.500 142.201.000 + 7.804.700 Die Umlagegrundlagen betragen nach dem endgültigen GFG 2018 252,0 Mio. €. Es ergeben sich folgende Hebesätze: Allgemeine Umlage Jugendamtsumlage Summe 2017 34,94% 21,76% 56,70% 2018 Diff. 2018/2017 32,91% - 2,03 %-Pkt. 21,17% - 0,59 %-Pkt. 54,08% - 2,62 %-Pkt. Im Investitionshaushalt sind insbesondere Maßnahmen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans, dessen Finanzierung über das Förderprogramm Gute Schule 2020 erfolgt, neu veranschlagt. Ebenso erfolgt die Anpassung der Haushaltsansätze für Investitionszuwendungen zur Förderung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung (Investitionsprogramm U6), die Veranschlagung von Mitteln zur Beschaffung eines Messfahrzeugs zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung sowie die Anpassung der Mittelveranschlagung zum Erwerb von Rettungswagen. Im Hinblick auf die noch vom Kreistag zu treffende Entscheidung über den Leitstellenbau bzw. Kreishausanbau wird eine 2. Veränderungsliste nachgereicht. gez. i.V. Poth