Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
26.02.18, 10:02
Aktualisiert
26.02.18, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 363/2017
21.09.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.03.2018
Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e.V. auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten für die Anschaffung von Bauwagen für 14 Plätze für Kinder
über drei Jahren in einer Waldgruppe der Kindertageseinrichtung in 53894 MechernichNord, Kastanienweg 10
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15 625
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez. i.A.
HuthmacherSchmitz
Kreiskämmerer
Übertragung der entsprechenden Auszahlungsermächtigung von 2017
nach 2018, Produkt 365 01, Zeile 28
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e.V. zu den
Kosten der Anschaffung von Bauwagen für 14 Plätze für Kinder über drei Jahren in einer Waldgruppe
der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Nord, Kastanienweg 10, einen Zuschuss in Höhe
von 75.384,62 € zu gewähren.
-2Begründung:
Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e.V. bittet mit Antrag vom 31.08.2016 um Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten der Anschaffung von Bauwagen für 14 Plätze für Kinder über drei
Jahren in einer Waldgruppe der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Nord, Kastanienweg 10.
Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193/2011) und 05.10.2016
(V 233/2016) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MKFFI vom 21.08.2017
den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e.V. auf insgesamt
75.384,62 €.
Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum
Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein
zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 182.000,00 €.
Der Zuwendungsbescheid des Landes vom 05.09.2017 über insgesamt 67.846,15 € liegt vor.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1.
2.
3.
4.
Gesamtkosten
Landeszuschuss für die Ü3-Plätze
Kreiszuschuss für die Ü3-Plätze
Trägeranteil
VE 2018
75.384,62 €
67.846,15 €
7.538,47 €
0,00 €
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)