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Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung zur Schaffung von 4 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Hoven, Hermann-Josef-Straße)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
26.02.18, 10:02
Aktualisiert
26.02.18, 10:02
Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung zur Schaffung von 4 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Hoven, Hermann-Josef-Straße) Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung zur Schaffung von 4 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Hoven, Hermann-Josef-Straße)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 390/2017 30.11.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 06.03.2018 Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung zur Schaffung von 4 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Hoven, Hermann-Josef-Straße Sachbearbeiterin: Frau Kremer Tel.: 15 625 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: 365 01 Zeile: 28 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. i.A. Huthmacher -Schmitz Kreiskämmerer Produkt: Zeile: Übertragung der entsprechenden Auszahlungsermächtigung von 2017 nach 2018, Produkt 365 01, Zeile 28 Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Zülpich zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung zur Schaffung von 4 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Hoven, Hermann-Josef-Straße, einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 47.750,00 € zu gewähren. -2- Begründung: Die Stadt Zülpich bittet mit Anträgen vom 15.06.2016 und 01.08.2017 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbau und der Ausstattung zur Schaffung von 4 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Hoven, Hermann-Josef-Straße. Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193/2011) und 05.10.2016 (V 233/2016) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MKFFI vom 21.08.2017 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Anträgen der Stadt Zülpich auf insgesamt 52.010,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 47.750,00 €. Die Zuwendungsbescheide des Landes vom 07.09.2017 und 20.11.2017 über insgesamt 42.975,00 € liegen vor. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 52.010,00 € 42.975,00 € 1. Gesamtkosten 2. Landeszuschuss für die U3-Plätze 3. Kreiszuschuss für die U3-Plätze 4. Trägeranteil 4.775,00 € 4.260,00 € gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)