Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
26.02.18, 10:02
Aktualisiert
26.02.18, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 390/2017
30.11.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.03.2018
Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der
Ausstattung zur Schaffung von 4 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung
in 53909 Zülpich-Hoven, Hermann-Josef-Straße
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15 625
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez. i.A.
Huthmacher
-Schmitz
Kreiskämmerer
Produkt:
Zeile:
Übertragung der entsprechenden Auszahlungsermächtigung von 2017
nach 2018, Produkt 365 01, Zeile 28
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Zülpich zu den Kosten des Umbaus und der
Ausstattung zur Schaffung von 4 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung
in 53909 Zülpich-Hoven, Hermann-Josef-Straße, einen Zuschuss in Höhe von insgesamt
47.750,00 € zu gewähren.
-2-
Begründung:
Die Stadt Zülpich bittet mit Anträgen vom 15.06.2016 und 01.08.2017 um Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Umbau und der Ausstattung zur Schaffung von 4 Plätzen für Kinder
unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Hoven, Hermann-Josef-Straße.
Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193/2011) und 05.10.2016
(V 233/2016) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MKFFI vom 21.08.2017
den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Anträgen der Stadt Zülpich auf insgesamt 52.010,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum
Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein
zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 47.750,00 €.
Die Zuwendungsbescheide des Landes vom 07.09.2017 und 20.11.2017 über insgesamt 42.975,00 €
liegen vor.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
52.010,00 €
42.975,00 €
1. Gesamtkosten
2. Landeszuschuss für die U3-Plätze
3. Kreiszuschuss
für die U3-Plätze
4. Trägeranteil
4.775,00 €
4.260,00 €
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)