Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
06.03.18, 10:04
Aktualisiert
06.03.18, 10:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 411/2018
Datum: 05.03.2018
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und
Inklusion vom 27.02.2018
A)
TOP 12
Öffentliche Sitzung
"Gute Schule 2020" - Fortschreibung des Konzeptes für die
Inanspruchnahme der Kreditkontingente
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die Fördermittel aus dem
Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ in einer
weiteren Fortschreibung des Verwendungskonzepts wie folgt
einzusetzen und die dazu erforderlichen Aufwands- und
Auszahlungsermächtigungen, sofern noch nicht enthalten, in den
Haushalt 2018 aufzunehmen:
1. Im Jahr 2017 beschaffte bzw. beauftragte EDV Hard- und
Software für die kreiseigenen Schulen, WLANFunkvermessung (203.400 €)
2. Medienentwicklungsplan (15.000 €)
3. Der 10% ige Eigenanteil aus dem Schulsanierungsprogramm Kommunalinvestitionsfördergesetz KInvFG
Kapitel 2 (331.900 €)
4. Ausbau der digitalen Infrastruktur an allen kreiseigenen
Schulen gemäß Medienentwicklungsplan (2.646.400 €)
5. Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Berufskolleg
Eifel inkl. der Installation einer leistungsfähigen EDVVerkabelung (1.600.000 €)
6. Einrichtung eines Berufsorientierungszentrums für den
Südkreis (800.000 €)
7. Umsetzung der im Haushalt 2017 aufgeführten
schulbezogenen Hochbaumaßnahmen (435.800 €), siehe
auch erstes Verwendungskonzept zum Förderprogramm
(V 296/2017)
8. Umsetzung der über die Veränderungsliste zum Haushalt
2018 veranschlagten schulbezogenen
Hochbaumaßnahmen, deren Einzelansatz unterhalb der
Investitionsgrenze von 40.000 € liegt (nicht förderfähig
V 411/2018
KInvFG II, insgesamt 210.150 €)
Die Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem
Verwendungskonzept "Gute Schule 2020" werden nur in Höhe
der Maximalförderung im Haushalt 2018 veranschlagt. Die im
Verwendungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen sind
teilweise auch über das KInvFG Kapitel 2 förderfähig, so dass
eine Verlagerung von Maßnahmen jederzeit stattfinden kann.
Abstimmunsergebnis: einstimmig beschlossen