Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
155 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
23.02.18, 10:02
Aktualisiert
23.02.18, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 411/2018
15.02.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
27.02.2018
Kreisausschuss
14.03.2018
Kreistag
18.04.2018
"Gute Schule 2020" - Fortschreibung des Konzeptes für die Inanspruchnahme der
Kreditkontingente
Sachbearbeiter/in: Frau Fathmann
Tel.: 15 531
Abt.: 40 - Schulen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
gez. i.A.
HuthmacherSchmitz
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Anpassung der im Haushaltsentwurf 2018 veranschlagten Ermächtigungen an
das fortgeschriebene Verwendungskonzept sowie Übertragung der
Auszahlungs- und Aufwandsermächtigungen aus dem Jahr 2017.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Fördermittel aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“
in einer weiteren Fortschreibung des Verwendungskonzepts wie folgt einzusetzen und die dazu
erforderlichen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen, sofern noch nicht enthalten, in den
Haushalt 2018 aufzunehmen:
1. Im Jahr 2017 beschaffte bzw. beauftragte EDV Hard- und Software für die kreiseigenen
Schulen, WLAN-Funkvermessung (203.400 €)
-22. Medienentwicklungsplan (15.000 €)
3. Der 10% ige Eigenanteil aus dem Schulsanierungsprogramm
Kommunalinvestitionsfördergesetz KInvFG Kapitel 2 (331.900 €)
4. Ausbau der digitalen Infrastruktur an allen kreiseigenen Schulen gemäß
Medienentwicklungsplan (2.646.400 €)
5. Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Berufskolleg Eifel inkl. der Installation einer
leistungsfähigen EDV-Verkabelung (1.600.000 €)
6. Einrichtung eines Berufsorientierungszentrums für den Südkreis (800.000 €)
7. Umsetzung der im Haushalt 2017 aufgeführten schulbezogenen Hochbaumaßnahmen
(435.800 €), siehe auch erstes Verwendungskonzept zum Förderprogramm (V 296/2017)
8. Umsetzung der über die Veränderungsliste zum Haushalt 2018 veranschlagten
schulbezogenen Hochbaumaßnahmen, deren Einzelansatz unterhalb der Investitionsgrenze
von 40.000 € liegt (nicht förderfähig KInvFG II, insgesamt 210.150 €)
Die Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Verwendungskonzept "Gute Schule 2020"
werden nur in Höhe der Maximalförderung im Haushalt 2018 veranschlagt. Die im
Verwendungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen sind teilweise auch über das KInvFG
Kapitel 2 förderfähig, so dass eine Verlagerung von Maßnahmen jederzeit stattfinden kann.
Begründung:
Mit Beschluss vom 05.04.2017 (V296/2017) hat der Kreistag eine erste Stufe des
Verwendungskonzepts zu dem Landesförderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“
beschlossen. Das Konzept ist fortzuschreiben und laufend anzupassen.
In einer ersten Ergänzung wurde das Konzept mit Beschluss vom 13.12.2017
(Dringlichkeitsentscheidung Nr. 40/2017) fortgeschrieben. Weitere Maßnahmen sollen mit Mitteln aus
dem Förderprogramm finanziert werden.
Zu 1.: EDV Hard- und Software sowie WLAN-Funkvermessung
Im Jahr 2017 wurden für die kreiseigenen Schulen EDV-Hardware wie Beamer, Drucker, PCs,
Interaktive Tafeln und iPads beschafft, Software, sowie zur Planung der Einrichtung von WLAN an
den Schulen (TEB und BKE) entsprechende Funkvermessungen durchgeführt.
Zu 3.: 10% Eigenanteil KInvFG
Im Rahmen des Schulsanierungsprogramms Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
Kapitel 2 werden Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden
gefördert. Die Kommunen haben einen Eigenanteil von 10% zu erbringen. Dem Kreis Euskirchen
wurden mit Bescheid vom 22.01.2018 über die Bereitstellung von Fördermitteln gemäß § 14 des
Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NordrheinWestfalen (KInvFG NRW) Mittel in Höhe von 3.318.743,00 € bereitgestellt. Der Eigenanteil soll über
das Darlehen aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden. Damit macht der
Kreis von der vom Land entsprechend eröffneten Möglichkeit Gebrauch.
Zu 4.: Ausbau der schulischen digitalen Infrastruktur gemäß Medienentwicklungsplan
Der Ausbau der digitalen Infrastruktur an den kreiseigenen Schulen soll strukturiert, wirtschaftlich und
zukunftsfähig geplant werden. Zu diesem Zweck wurde ein mit den Schulen abgestimmter
Medienentwicklungsplan erstellt, der zunächst als Info in den Kreistag eingebracht wird (Info
311/2018) und über den dann in der nächsten Sitzung des Kreistages am 11.07.2018 beschlossen
werden soll. Mit dem Plan soll für Schulträger und Schulen eine verlässliche Grundlage zur Verfügung
-3gestellt werden, nach der der Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Jahren 2018 bis 2022 erfolgen
soll.
Der Plan sieht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.412.845 € (Variante mit einfacher
Präsentationstechnik) bzw. 3.402.845 € (Variante mit interaktiver Präsentationstechnik) im
Planungszeitraum vor. Bei individueller Planung der Präsentationstechnik in jeder Schule ergeben
sich Aufwendungen in einer dazwischen liegenden Höhe.
Von den vorgesehenen Aufwendungen sind die Kosten für Wartung und Support i.H.v. 738.450
€
sowie für die Internetanbindung (VDSL) i.H.v. 18.000 € nach den derzeitigen Förderrichtlinien nicht
über „Gute Schule 2020“ förderfähig:
Es wird vorgeschlagen, vorsorglich die Kosten für die Planvariante mit interaktiver
Präsentationstechnik in das Verwendungskonzept aufzunehmen. Im Falle einer Beschlussfassung für
eine der preiswerteren Planvarianten kann das Verwendungskonzept bei einer weiteren
Fortschreibung entsprechend angepasst werden.
Abzüglich der genannten Positionen, die nach derzeitigem Kenntnisstand nicht förderfähig sind,
verbleiben in der Planvariante mit interaktiver Präsentationstechnik 2.646.395 €.
Zu 5.-8.: Baumaßnahmen
Die personellen Engpässe im Team Immobilienmanagement wurden zum 01.02.2018 aufgelöst, so
dass die im Verwendungskonzept beschlossenen Baumaßnahmen nun konsequent angegangen und
umgesetzt werden können.
Um aktuelle und ggf. kommende Förderprogramme optimal auszunutzen, wird eine laufende
Anpassung
der
Verwendungskonzepte
bzw.
Maßnahmenprogramme
der
einzelnen
Förderprogramme erforderlich sein. So ist es nicht unwahrscheinlich, dass nach konkreten
Kostenberechnungen
einzelne
Baumaßnahmen
(z.
B.
die
Einrichtung
eines
Berufsorientierungszentrums für den Südkreis) in das Förderprogramm KInvFG II verlagert werden.
Eine Übersicht der, über die Veränderungsliste zum Haushalt 2018 veranschlagten schulbezogenen
Hochbaumaßnahmen, deren Einzelansatz unterhalb der Investitionsgrenze von 40.000 € liegt
(insgesamt 210.150 €), sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Verwaltung wird deshalb zu gegebener Zeit eine erneute Beschlussempfehlung zur Entscheidung
vorlegen und sicherstellen, dass die für den Kreis Euskirchen zur Verfügung stehenden Fördermittel
rechtzeitig und vollständig verwendet werden.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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