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Beschlussvorlage GB ("Gute Schule 2020" - Fortschreibung des Konzeptes für die Inanspruchnahme der Kreditkontingente)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
155 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
23.02.18, 10:02
Aktualisiert
23.02.18, 10:02
Beschlussvorlage GB ("Gute Schule 2020" - Fortschreibung des Konzeptes für die Inanspruchnahme der Kreditkontingente) Beschlussvorlage GB ("Gute Schule 2020" - Fortschreibung des Konzeptes für die Inanspruchnahme der Kreditkontingente) Beschlussvorlage GB ("Gute Schule 2020" - Fortschreibung des Konzeptes für die Inanspruchnahme der Kreditkontingente)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 411/2018 15.02.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 27.02.2018 Kreisausschuss 14.03.2018 Kreistag 18.04.2018 "Gute Schule 2020" - Fortschreibung des Konzeptes für die Inanspruchnahme der Kreditkontingente Sachbearbeiter/in: Frau Fathmann Tel.: 15 531 Abt.: 40 - Schulen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: gez. i.A. HuthmacherSchmitz Produkt: Zeile: Kreiskämmerer X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Anpassung der im Haushaltsentwurf 2018 veranschlagten Ermächtigungen an das fortgeschriebene Verwendungskonzept sowie Übertragung der Auszahlungs- und Aufwandsermächtigungen aus dem Jahr 2017. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Fördermittel aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ in einer weiteren Fortschreibung des Verwendungskonzepts wie folgt einzusetzen und die dazu erforderlichen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen, sofern noch nicht enthalten, in den Haushalt 2018 aufzunehmen: 1. Im Jahr 2017 beschaffte bzw. beauftragte EDV Hard- und Software für die kreiseigenen Schulen, WLAN-Funkvermessung (203.400 €) -22. Medienentwicklungsplan (15.000 €) 3. Der 10% ige Eigenanteil aus dem Schulsanierungsprogramm Kommunalinvestitionsfördergesetz KInvFG Kapitel 2 (331.900 €) 4. Ausbau der digitalen Infrastruktur an allen kreiseigenen Schulen gemäß Medienentwicklungsplan (2.646.400 €) 5. Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Berufskolleg Eifel inkl. der Installation einer leistungsfähigen EDV-Verkabelung (1.600.000 €) 6. Einrichtung eines Berufsorientierungszentrums für den Südkreis (800.000 €) 7. Umsetzung der im Haushalt 2017 aufgeführten schulbezogenen Hochbaumaßnahmen (435.800 €), siehe auch erstes Verwendungskonzept zum Förderprogramm (V 296/2017) 8. Umsetzung der über die Veränderungsliste zum Haushalt 2018 veranschlagten schulbezogenen Hochbaumaßnahmen, deren Einzelansatz unterhalb der Investitionsgrenze von 40.000 € liegt (nicht förderfähig KInvFG II, insgesamt 210.150 €) Die Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Verwendungskonzept "Gute Schule 2020" werden nur in Höhe der Maximalförderung im Haushalt 2018 veranschlagt. Die im Verwendungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen sind teilweise auch über das KInvFG Kapitel 2 förderfähig, so dass eine Verlagerung von Maßnahmen jederzeit stattfinden kann. Begründung: Mit Beschluss vom 05.04.2017 (V296/2017) hat der Kreistag eine erste Stufe des Verwendungskonzepts zu dem Landesförderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ beschlossen. Das Konzept ist fortzuschreiben und laufend anzupassen. In einer ersten Ergänzung wurde das Konzept mit Beschluss vom 13.12.2017 (Dringlichkeitsentscheidung Nr. 40/2017) fortgeschrieben. Weitere Maßnahmen sollen mit Mitteln aus dem Förderprogramm finanziert werden. Zu 1.: EDV Hard- und Software sowie WLAN-Funkvermessung Im Jahr 2017 wurden für die kreiseigenen Schulen EDV-Hardware wie Beamer, Drucker, PCs, Interaktive Tafeln und iPads beschafft, Software, sowie zur Planung der Einrichtung von WLAN an den Schulen (TEB und BKE) entsprechende Funkvermessungen durchgeführt. Zu 3.: 10% Eigenanteil KInvFG Im Rahmen des Schulsanierungsprogramms Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) Kapitel 2 werden Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden gefördert. Die Kommunen haben einen Eigenanteil von 10% zu erbringen. Dem Kreis Euskirchen wurden mit Bescheid vom 22.01.2018 über die Bereitstellung von Fördermitteln gemäß § 14 des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NordrheinWestfalen (KInvFG NRW) Mittel in Höhe von 3.318.743,00 € bereitgestellt. Der Eigenanteil soll über das Darlehen aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden. Damit macht der Kreis von der vom Land entsprechend eröffneten Möglichkeit Gebrauch. Zu 4.: Ausbau der schulischen digitalen Infrastruktur gemäß Medienentwicklungsplan Der Ausbau der digitalen Infrastruktur an den kreiseigenen Schulen soll strukturiert, wirtschaftlich und zukunftsfähig geplant werden. Zu diesem Zweck wurde ein mit den Schulen abgestimmter Medienentwicklungsplan erstellt, der zunächst als Info in den Kreistag eingebracht wird (Info 311/2018) und über den dann in der nächsten Sitzung des Kreistages am 11.07.2018 beschlossen werden soll. Mit dem Plan soll für Schulträger und Schulen eine verlässliche Grundlage zur Verfügung -3gestellt werden, nach der der Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Jahren 2018 bis 2022 erfolgen soll. Der Plan sieht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.412.845 € (Variante mit einfacher Präsentationstechnik) bzw. 3.402.845 € (Variante mit interaktiver Präsentationstechnik) im Planungszeitraum vor. Bei individueller Planung der Präsentationstechnik in jeder Schule ergeben sich Aufwendungen in einer dazwischen liegenden Höhe. Von den vorgesehenen Aufwendungen sind die Kosten für Wartung und Support i.H.v. 738.450 € sowie für die Internetanbindung (VDSL) i.H.v. 18.000 € nach den derzeitigen Förderrichtlinien nicht über „Gute Schule 2020“ förderfähig: Es wird vorgeschlagen, vorsorglich die Kosten für die Planvariante mit interaktiver Präsentationstechnik in das Verwendungskonzept aufzunehmen. Im Falle einer Beschlussfassung für eine der preiswerteren Planvarianten kann das Verwendungskonzept bei einer weiteren Fortschreibung entsprechend angepasst werden. Abzüglich der genannten Positionen, die nach derzeitigem Kenntnisstand nicht förderfähig sind, verbleiben in der Planvariante mit interaktiver Präsentationstechnik 2.646.395 €. Zu 5.-8.: Baumaßnahmen Die personellen Engpässe im Team Immobilienmanagement wurden zum 01.02.2018 aufgelöst, so dass die im Verwendungskonzept beschlossenen Baumaßnahmen nun konsequent angegangen und umgesetzt werden können. Um aktuelle und ggf. kommende Förderprogramme optimal auszunutzen, wird eine laufende Anpassung der Verwendungskonzepte bzw. Maßnahmenprogramme der einzelnen Förderprogramme erforderlich sein. So ist es nicht unwahrscheinlich, dass nach konkreten Kostenberechnungen einzelne Baumaßnahmen (z. B. die Einrichtung eines Berufsorientierungszentrums für den Südkreis) in das Förderprogramm KInvFG II verlagert werden. Eine Übersicht der, über die Veränderungsliste zum Haushalt 2018 veranschlagten schulbezogenen Hochbaumaßnahmen, deren Einzelansatz unterhalb der Investitionsgrenze von 40.000 € liegt (insgesamt 210.150 €), sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Verwaltung wird deshalb zu gegebener Zeit eine erneute Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorlegen und sicherstellen, dass die für den Kreis Euskirchen zur Verfügung stehenden Fördermittel rechtzeitig und vollständig verwendet werden. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)