Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
92 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
23.02.18, 10:02
Aktualisiert
23.02.18, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 313/2018
20.02.2018
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.03.2018
Ausbau Kindertagesbetreuung, Investitionsprogramm U6
Das Bundesprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 wurde in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 28.09.2017 unter V355/2017 vorgestellt.
Im Unterschied zu vorherigen Investitionsprogrammen können hier Plätze in der
Kindertagesbetreuung ohne Zuordnung zu einer Altersgruppe (bisher U3), in deutlich höherem
Umfang (30.000,-€/Platz im Neubau) und solche, die ohne „Sanierung und Erhaltung“ wegfallen
würden, gefördert werden.
Diese veränderte Förderkulisse hat bis zur Frist 31.12.2017 eine intensive Inanspruchnahme der
Träger und Kommunen ausgelöst. Das dem Kreis Euskirchen aus Bundesmitteln zugewiesene
Budget in Höhe von 2.492.629 Euro ist durch vorliegende Anträge ausgeschöpft und mit 1.890.299
Euro überzeichnet.
Zu den geplanten Maßnahmen (s. Anlage) im Einzelnen:
In Euskirchen wird eine Tagespflegestelle mit 5 Plätzen investiv gefördert.
Träger und Bauherr der neuen 3gruppigen KiTa in Kuchenheim, Kinderzentrum Kunterbunt, beantragt
für 52 Plätze die investive Förderung des Neubaus. Der Bedarf für diese Einrichtung wird durch das
Neubaugebiet begründet.
Der bestehende katholische Kindergarten in Flamersheim wird aufgrund seiner dringend notwendigen
Sanierung neu gebaut. 40 Plätze werden gefördert.
In Bad Münstereifel wird die Ausstattung von 20 Plätzen, einer neuen Gruppe im Anbau an die KiTa
Magische 12 in Trägerschaft des DKSB und von 10 Plätzen in den Modulen an der KiTa Magische 12
gefördert. Die zusätzlichen 10 Plätze in den Modulen werden bereits in Trägerschaft durch das DRK
gefördert, da es sich hierbei um den „Vorläufer“ der geplanten Einrichtung in Arloff handelt. Für diese
Einrichtung („Fabrikstraße“) werden ebenfalls Mittel für Ausstattung für 20 Plätze beantragt.
Der Bau dieser KiTa ergibt sich aus dem Bedarf, der durch das Neubaugebiet in Kirspenich entsteht.
30 Plätze werden in Weilerswist in der neuen KiTa Weilerswist Süd II mit Ausstattungspauschalen
unterstützt, diese KiTa wird im Juni 2018 ihren Betrieb aufnehmen.
In der Stadt Zülpich ergab sich ein dringender Bedarf an Sanierung und Erhaltung in der städtischen
KiTa Hoven, hier werden Mittel für 55 Plätze in Anspruch genommen.
-2In Nemmenich bestand Bedarf und die Möglichkeit, eine bestehende KiTa zu erweitern, sodass hier
22 zusätzliche Plätze gefördert werden sollen.
Der steigende Platzbedarf sowie die Inanspruchnahme von Räumen der Grundschule, die viele Jahre
als KiTagruppe genutzt wurden, führte zu dem Bau der Einrichtung in Trägerschaft der Elterninitiative
„FamilienBande“. Zwei Gruppen sind zusätzlich, 1 Ü3 in städtischer Trägerschaft in den Räumen der
Grundschule wurde geschlossen und hier neu eröffnet. Diese 50 Plätze werden ebenfalls mit
Ausstattungspauschalen gefördert.
Mechernich mit der ebenfalls bereits im Bau befindlichen neuen KiTa am Schulzentrum in
Trägerschaft der AWO nutzt die neue Möglichkeit, auch Ü3-Plätze zu fördern und beantragt
ergänzend zu dem Antrag im vorherigen Investitionsprogramm die Förderung des Neubaus von 10
Plätzen.
In Dahlem wird mit den Investitionsmitteln in zwei KiTas eine ungünstige Betreuungssituation
verbessert. In Dahlem selbst entsteht in dann ausreichenden Räumen ein notwendiges zusätzliches
Betreuungsangebot für 18 Kinder, hier wird eine Gruppe an den bestehenden Kindergarten
(Familienzentrum) angebaut. In Schmidtheim kann eine deutliche Verbesserung der Sanitäranlage
umgesetzt werden.
Die Gemeinde Nettersheim beantragt Investitionsmittel für 2 Maßnahmen. Im ersten Schritt soll in
Zingsheim an der derzeit dreigruppigen Einrichtung eine vierte Gruppe in einem bestehenden
Gebäude (ehemals Lehrschwimmbecken) entstehen.
Für den Kernort Nettersheim ist eine Erweiterung des Familienzentrums um 2 Gruppen geplant.
Bei den zusätzlichen Plätzen, die im Gemeindegebiet entstehen sollen, wird der Bedarf durch zu
erwartende Zuzüge in geplante Neubaugebiete begründet. Eine Stellungnahme der Gemeinde ist
angefordert.
Das Gesamtbudget des Investitionsprogramms ist – wie eingangs beschrieben – derzeit
überzeichnet.
In der Vergangenheit war es allerdings regelmäßig der Fall, dass nicht verausgabte Mittel aus
Investitionsprogrammen zu einem späteren Zeitpunkt vom Land erneut in die Verteilung gegeben
wurden. In diesem Fall können Maßnahmen, die zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden
sollen, hieraus finanziert werden. Sollte dieses Investitionsprogramm nicht mit Restmitteln erneut in
die Verteilung gehen, käme § 2 Abs. des Kindertagesstättenkonsenses (s. V 218/2016) zum Tragen,
in dem geregelt ist, dass der Kreis Investitionen entsprechend fördert, wenn keine
Investitionsprogramme von Land oder Bund zur Verfügung stehen. Zudem wurden nicht alle
beantragten Mittel vollumfänglich abgerufen.
Mittel wären entsprechend im Haushalt über die Veränderungsliste einzuplanen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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