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Info GB (Anlage 1 Info 311_2018 Medienentwicklungsplan Kreis_Euskirchen_2018ff)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
3,3 MB
Datum
27.02.2018
Erstellt
23.02.18, 09:02
Aktualisiert
23.02.18, 09:02

Inhalt der Datei

Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen Planungszeitraum 2018 - 2022 Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen 2018 - 2022 Dr. Garbe & Lexis Hüscheider Str. 72 51381 Leverkusen E-Mail: info@garbe-lexis.de URL: http://www.garbe-lexis.de Autoren: Wolfgang Richter Februar 2018 Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis 1 2 Einleitung........................................................................................................................ 3 1.1 Aufgaben des Schulträgers 3 1.2 Schule und Ausbildung - Basiskompetenzen 5 1.3 Planungsziele 2018-2022 6 Medien in der heutigen Gesellschaft ............................................................................... 8 2.1 Medien in Schülerhand 3 4 5 6 8 2.2 Digitalisierungsprozesse in Studium und Beruf 11 2.3 Bildungspolitische Konsequenzen 13 Pädagogische Erfordernisse .......................................................................................... 19 3.1 Lernen im digitalen Wandel 19 3.2 Zielperspektive: BYOD mit Ergänzung durch den Schulträger 21 3.3 Medienkompetenz - eine Aufgabe der Schulen 23 3.4 Aufgabenteilungen zwischen Land und Schulträger 27 Ausstattungskonzept .................................................................................................... 30 4.1 Grundsätze der Ausstattung 30 4.2 EDV-Arbeitsplätze 31 4.3 Präsentation in den Räumen 31 4.4 Peripherie 34 4.5 Software 34 4.6 Ausstattungsregeln Hardware 34 4.7 Europäischer Aktionsplan eLearning und die Verhältniszahl 36 Infrastruktur ................................................................................................................. 37 5.1 WAN – Internetanbindung 37 5.2 LAN – strukturierte Gebäudeverkabelung 40 5.3 WLAN – Kabelloses Netzwerk 42 5.4 Serverumgebung 46 5.5 Cloud – Datenablage in der Wolke 47 Wartung und Betrieb .................................................................................................... 51 6.1 Vergleich mit der Privatwirtschaft 51 II 7 8 Inhaltsverzeichnis 6.2 Aufgabenbereiche 52 6.3 Technischer Support 52 6.4 Pädagogischer Support 54 6.5 Wartungsebenen 54 6.6 2nd-Level-Supports für die Schulen im Kreis Euskirchen 55 6.7 Tätigkeiten einer koordinierenden Stelle beim Schulträger 56 Investition und Aufwand ............................................................................................... 59 7.1 Eckpreise - die Grundlage der Kalkulation 60 7.2 Ausstattungsziel - Hardware 61 7.3 Software 61 7.4 Schulserverlösung 62 7.5 Internetanbindung 63 7.6 Strukturierte Vernetzung (LAN) 63 7.7 WLAN-Ausbau 63 7.8 Wartung und Support 64 7.9 Kostenübersicht im Planungszeitraum 64 7.10 Budgetaufteilung über die Umsetzungsjahre und Handlungsempfehlung 64 7.11 Jährliche Hardware-Investitionen nach Schulen 66 Umsetzung.................................................................................................................... 67 8.1 Jahresbilanzgespräche 67 8.2 Zentrale, gebündelte Beschaffungen 69 8.3 Umsetzung des 1st-Level-Supports 69 8.4 Keine Umsetzung ohne Fortbildung 69 8.5 Umsetzung von Controlling und Berichtswesen 70 8.6 Fazit und Handlungsempfehlungen 70 Einleitung 3 1 Einleitung Der Kreis Euskirchen ist Schulträger von • Zwei Berufskollegs o BK Eifel in Kall o BK Thomas-Eßer in Euskirchen • Vier Förderschulen o FöS Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) o FöS Sankt-Nikolaus-Schule in Kall (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) o FöS Matthias-Hagen in Euskirchen (Förderschwerpunkt Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) o FöS Stephanusschule in Zülpich (Förderschwerpunkt Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) 1.1 Aufgaben des Schulträgers Die Schulträger haben auf Grund der politischen Vorgaben und des Nordrhein-Westfälischen Schulgesetzes die Verpflichtung, die Sachausstattung der Schulen zu stellen (vgl. § 79, Schulgesetz NRW) und regelmäßig den veränderten Bedarfen anzupassen. Dazu zählen nicht nur die Gebäude und das Mobiliar, sondern auch die Medien- und IT-Ausstattung der Schulen einschließlich der notwendigen Vernetzung der Gebäude. Dieser Verpflichtung kommt der Kreis Euskirchen für die Berufskollegs und zwei der Förderschulen bereits seit Jahren in erheblichem Umfang nach. Die beiden Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale-Soziale Entwicklung und Sprache, sind in den letzten beiden Jahren jeweils aus städtischer Trägerschaft übernommen worden. Hier herrscht noch ein gewisser Nachholbedarf. Der vorliegende Medienentwicklungsplan soll den Beteiligten zukünftig Planungssicherheit über Ausstattungsziele, organisatorische Abläufe und Strukturen sowie den erforderlichen Finanzrahmen geben. Zielorientierungen Die Bundesländer haben über die KMK sowie über die Bundesebene der Medienzentren und Medienberater Vorstellungen hinsichtlich der Zielvorstellungen beim Aufbau einer IT-Infrastruktur in Schulen und hinsichtlich der Nutzung der digitalen Medien im Unterricht entwickelt. Bei der nachfolgenden Synopse haben wir eine Reihe solcher Zielorientierungen zusammengestellt, um mit Blick auf den Schulträger Kreis Euskirchen deutlich zu machen, welche Ziele dieser im Kontext der Umsetzung eines Medienentwicklungsplans verfolgen sollte. 4 Einleitung Verlässlichkeit Da digitale Medien immer nur auf der Basis von verlässlicher technischer Infrastruktur fördernd in Schulentwicklung eingebracht werden können, muss die Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Schulträgern die Strukturen weiterentwickeln, die einerseits die Schulen weitestgehend von administrativen Aufgaben befreien, andererseits den Schulträgern überschaubare mittelfristige Medienentwicklungsplanung ermöglichen. Der Schulträger hat bereits etabliert: • die strukturierte Vernetzung der Schulen (in Teilen), diese wäre auszubauen • die aktiven und passiven Netz-komponenten, • ein täglich verfügbares Wartungskonzept und einen externen Dienstleister für Wartung und Support, • eine Ausstattung, die in der Vergangenheit Instand gehalten und in sinnvollen Abständen erneuert wurde. Hier besteht Nachholbedarf in den Förderschulen mit dem Schwerpunkt LES, die aus städtischen Trägerschaften übernommen wurden. Verbindlichkeit Das Lernen mit und über Medien muss von jeder Schule verbindlich und angemessen in die Unterrichts- und Schul-entwicklung integriert werden. Dabei müssen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Fächern klar herausgearbeitet und in ihrer Vielfältigkeit eingearbeitet werden. Vernetzt arbeiten; vernetzt lernen; Netze nutzen Lernen und Arbeiten in technischen Netzen öffnet nicht nur große Chancen, sondern stellt menschliche Kommunikation auch vor neue Herausforderungen. Für Schulen gilt es, diese besonders dynamisch sich entwickelnden Kommunikationsformen verlässlich und verbindlich durch konkrete Unterrichtsinhalte in den alltäglichen Bildungsprozess einzubeziehen. Neben dem versierten Umgang mit den digitalen Medien müssen deren ethische und entwicklungspsychologische Auswirkungen mit großer Sorgfalt betrachtet und in das Medienkonzept einbezogen Der Schulträger stellt ein jährlich verfügbares Budget für IT-Infrastruktur, Vernetzung, Hardware und Wartung bereit. Die Schulen müssen ein verbindliches Medienkonzept beschließen.1 Empfehlung: Künftig stellen sich Schulen und Schulträger dem beiderseitigen Austausch und Abgleich der erreichten Ziele in den zu etablierenden Jahresbilanzgesprächen. Der Schulträger stellt folgende Netze bereit: Verantwortung 1 • • ein Netz für die Schulverwaltung ein pädagogisches Schulnetz • eine Administrationslösung für Netz, Server und Clients (in Teilen) Der Schulträger baut kontrollierte WLAN-Lösungen aus, um unter anderem das mobile Lernen zu ermöglichen. Verantwortlichkeit bezieht sich nicht nur auf die informationstechnisch relevanten Themen „Datenschutz“ und „Datensicherheit“. Diese Aspekte werden durch die Netzkonzeption unter Einbindung des Schulträgers und Vorgabe des Schulministeriums NRW für Grundschulen zum Ende des Schuljahres 2018/19, für weiterführende Schulen ein Jahr später. Einleitung 5 werden. Es kommt darauf an, sich die IuKTechnologien anzueignen, dabei aber Distanz zu wahren, um sich ihnen nicht vorbehaltlos auszuliefern. den IT-Beauftragten der Schulen sichergestellt. Die Aspekte des Jugendschutzes werden durch die Arbeit der Medienkoordinatoren, der Medienbeauftragten der Schulen sowie der Schulleitungen im Schulalltag sichergestellt. Einen besonderen Stellenwert nehmen themenspezifische Veranstaltungen für Eltern wie für Lehrerfortbildungen z.B. in der Zusammenarbeit mit externen Fachleuten aus der Polizei oder dem Jugendschutz ein. 1.2 Schule und Ausbildung - Basiskompetenzen Gesamtgesellschaftlich betrachtet nimmt der Stellenwert der Entwicklung und Förderung von Qualifikationen zu. Schließlich verfügt die Bundesrepublik nur über wenige Rohstoffe, deshalb kommt der Entwicklung des Rohstoffs „Wissen“ eine zunehmende Bedeutung zu2. Dies galt schon lange vor den berühmten und viel zitierten PISA-Studien. Ökonomen bewerten die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes maßgeblich über seine Fähigkeiten, Wissen zu generieren und zu akkumulieren3. Im Prozess der Wissensproduktion stellen schulische Qualifizierung und Bildung die wesentlichen Voraussetzungen bereit. Heute gehören zum Kanon der Grundfertigkeiten des Lesens, Schreibens, Rechnens und der Sprachkompetenz in der Muttersprache die Fähigkeiten • • in der globalen Sprache „Englisch“ kommunizieren zu können, die Nutzung der elektronischen Medien als Werkzeug sowie • die Medienkompetenz als Fähigkeit mit den Medien als Informationsquellen der Moderne umzugehen. Alle hier genannten Basiskompetenzen gelten unter Bildungspolitiker(n)/innen und –expert(en)/innen als grundlegende, unverzichtbare Fähigkeiten im 21. Jahrhundert (sog. 21st Century Literacies). Wer über diese Fertigkeiten nicht in ausreichendem Maße verfügt, wird Schwierigkeiten haben, einen Platz im Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu erhalten. Die Ergebnisse der PISA-Studien waren deshalb so besorgniserregend, weil in verschiedenen Bereichen der zentralen Basis-Kompetenzen, nämlich • • Lesekompetenz und –verständnis, Mathematik, • Computerkenntnisse und Medienkompetenz 2 Detlef Garbe, Wissen – der Rohstoff des 21. Jahrhunderts, in agenda. Zeitschrift für Medien, Bildung, Kultur, Sonderausgabe 1996 3 „Weltentwicklungsbericht 1998/99. Entwicklung durch Wissen, hrsg. von der Weltbank, Frankfurt 1999“ 6 Einleitung die deutschen Schülerinnen und Schüler jeweils auf einem Platz im hinteren Mittelfeld der an der Studie teilnehmenden Nationen gelandet sind. Auf Grund der global zu verzeichnenden gesellschaftlichen Entwicklungen von Industriegesellschaften zu Informations- und Wissensgesellschaften, finden sich in den Richtlinien und Lehrplänen der Bundesländer für alle Schulformen die Anforderungen, den Computer und die modernen Medien in den allgemeinen Unterricht und eben nicht nur in den Informatik-Unterricht einzubinden. Diese curriculare Forderung können Schulen nur mit der entsprechenden Ausstattung und der notwendigen Qualifizierung der Lehrkräfte erfüllen. Schulträger stehen heute – trotz knapper finanzieller Ausstattung – vor einer wichtigen Zukunfts-aufgabe: Die Schülerinnen und Schüler müssen auf zukunftsorientierte und zum Teil völlig neue Berufe bzw. auf eine veränderte Situation an den Universitäten vorbereitet werden. Die Basis dafür ist, den Kindern und Jugendlichen eine verbesserte schulische Ausbildung zukommen zu lassen und ihnen neue Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln. Computerkenntnisse und Medienkompetenz gehören sicher dazu. 1.3 Planungsziele 2018-2022 Generell ist in unserer Zeit eine Entwicklung hin zu mehr Mobilität erkennbar. Mobile Geräte sind im Alltag etabliert und auch in Schulen bereits vorhanden. Häufig muss die Infrastruktur daran angepasst werden. Im Rahmen der Medienentwicklungsplanung sind daher folgende Eckpunkte maßgeblich: • Reinvestition und Erweiterung der vorhandenen EDV-Arbeitsplätze Die Ausstattung der Schulen muss sichergestellt sein. EDV-Arbeitsplätze sind zur Nutzung der Technik in den unterschiedlichen Phasen des Unterrichts notwendig. Wenn Schulen im Rahmen ihrer Konzeption z.B. auf den Einsatz mobiler Endgeräte setzen, kann diesem Wunsch in Abhängigkeit vom Ausbau der Infrastruktur entsprochen werden. • Erhalt und Ausbau der strukturierten Netzwerke Von großer Bedeutung ist der Erhalt der Vernetzung in den Schulen. Schülerinnen und Schüler brauchen in einem zeitgemäßen Unterricht regelmäßig den Zugang zu Informationen, die sowohl im Internet, als auch auf dem schulischen Server vorgehalten werden. Der regelmäßige Austausch von aktiven Komponenten muss sichergestellt werden, damit die Netze leistungsfähig und auf dem Stand der Technik bleiben. In zwei Förderschulen (ehemals städtische Trägerschaft) sind die strukturierten Netze zu überarbeiten bzw. nur ein Teil der Unterrichtsräume ist entsprechend erschlossen. • Ausbau der kabellosen Netzwerke Ein Schritt zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur ist die Erweiterung der strukturierten Netze um den Aspekt des kabellosen Zugangs in das Schulnetz und das Internet. Die kabelgebundene Vernetzung ist allerdings elementare Voraussetzung für WLAN („Wireless Local Area Network“, dt.: „drahtloses lokales Netzwerk“). Ohne eine feste Anbindung von sogenannten Access Points („Zugangspunkten“) ist ein flächendeckendes WLAN in größeren Gebäuden, wie es die weiterführenden Schulen unzweifelhaft sind, undenkbar. Ein solches Einleitung 7 flächendeckendes WLAN ist eine Voraussetzung für „Mobiles Lernen“ und den flexiblen Einsatz der Medien im Unterricht. • Flexibilität in den Beschaffungen Die Beschaffungen für die Schulen sollten jährlich zwischen Schulträger und Schule abgesprochen werden. Diese Jahresbilanzgespräche mit den Schulen dienen vor allem dazu regelmäßig auf technische und pädagogische Entwicklungen reagieren zu können. Auf der Basis der über Jahre hinweg gewonnenen Erfahrungen erweist es sich als wenig zielführend, dem Schulträger und auch den Schulen im Medienentwicklungsplan verbindliche Vorgaben zu machen, wann welche Beschaffung notwendig ist. Solange das im Rahmen des Medienentwicklungsplans definierte Ausstattungsziel und darüber hinaus der regelmäßige Austausch der Geräte berücksichtigt wird, sollte die Beschaffung eines konkreten Geräts in den Jahresgesprächen entschieden werden und nicht schon im Medienentwicklungsplan für fünf Jahre im Voraus. • Sicherstellung von Wartung und Support Der gesamte organisatorische Bereich, also Wartung und Support, Beschaffung, Inventarisierung, Controlling, Interaktion mit den Schulen, wird im Kreis Euskirchen durch den Schulträger koordiniert und wahrgenommen. Der Vor-Ort-Support ist in allen Schulen gewährleistet. In Bezug auf die beiden o. g. Förderschulen ist diesem Bereich weitere Aufmerksamkeit zu widmen. • Fortbildung der Lehrkräfte Die Fortbildung der Lehrkräfte an den Schulen der Kreis Euskirchen ist im Rahmen der schulspezifischen Medienkonzept- und Unterrichtsentwicklung durch die Schule zu planen. Die Schulen können bei der Umsetzung auf die Medienberater und Moderatoren des lokalen Kompetenzteams zurückgreifen.4 Idealiter werden künftig Ausstattungen und Fortbildungen im Kontext der Jahresbilanzgespräche5 synchronisiert. Die Aussagen im Medienentwicklungsplan fokussieren sich selbstverständlich auf die Schulformen der Berufskollegs und der Förderschulen. Für die Berufskollegs ist die Verankerung des Medieneinsatzes in den didaktischen Jahresplänen schon seit längerem Standard. Hinzu kommen die berufspraktischen Anwendungen in einer Vielzahl von Bildungsgängen. Deshalb finden sich die Medien in den Berufskollegs in Computerräumen, Selbstlernbereichen, Werkstätten, Laboren und Fachräumen. 4 Im Rahmen der anstehenden Neufassung des Erlasses zu den Aufgaben der Medienberater wird auch die Aufgabe der Fortbildung an den Berufskollegs thematisiert. 5 siehe 8.1 Jahresbilanzgespräche 8 Medien in der heutigen Gesellschaft 2 Medien in der heutigen Gesellschaft Die digitalen Medien in Form von Computern, Mobiltelefonen und Tablets durchdringen mehr und mehr unseren Alltag. Dabei sind sie geschichtlich noch gar nicht so alt und es ist unklar, welche grundlegenden Änderungen sich noch ergeben werden. 2.1 Medien in Schülerhand Kinder und Jugendliche wachsen mit einer Vielfalt von Medien auf. Der Medienpädagogische Forschungsverbundes Südwest führt jährlich repräsentative Untersuchungen zum Besitz von Medien und zum Nutzungsverhalten durch6. • Das Nutzungsverhalten hat sich in den letzten 15 Jahren massiv verändert. • Kinder und Jugendliche besitzen zunehmend eigene, immer modernere Geräte; das Internet ist letztlich für alle erreichbar. • Die technische Kompetenz ist nicht in gleicher Weise gewachsen, wie es der Besitz von Geräten oder das Nutzungsverhalten nahelegen würden. Die Verfügbarkeit des Internetzugangs und der dazu erforderlichen Geräte im Elternhaus kann vorausgesetzt werden. Die KIM-Studie 20147 spricht davon, dass 98 % der Haushalte über einen Internetzugang und ein entsprechendes Gerät verfügen. Die folgenden beiden Grafiken stammen aus der „15 Jahre JIM“-Studie. Sie illustrieren über nur 15 Jahre wie die Nutzung des Internet auf eigenen Geräten für Jugendliche (12 bis 19 Jahre) selbstverständlich geworden ist. 8 6 KIM-Studie (Kinder+Medien, Computer und Internet); JIM-Studie (Jugendliche +Medien, Computer+Internet) siehe http://www.mpfs.de/fileadmin/KIM-pdf14/KIM14.pdf 8 entnommen aus „15 Jahre JIM Studie“, siehe http://www.mpfs.de/fileadmin/JIM15/PDF/15JahreJIMStudie.pdf 7 Medien in der heutigen Gesellschaft 9 9 2.1.1 Mediennutzung in der frühen Kindheit Heute beginnt die Mediennutzung bereits im sehr frühen Alter, das zeigen die Ergebnisse der „miniKIM-Studie“10, für Kinder im Alter von 2 bis 5 Jahren. In dieser Altersphase sind insbesondere Eltern und Erziehungsberechtigte häufig verunsichert, welche Medien und wie lange diese für ihre Kinder wichtig und gut sind oder ob diese sogar eher Schaden als Nutzen stiften. Wie weit die Durchdringung der digitalen Medien in den Haushalten bereits fortgeschritten ist, ist auch an den Überlegungen des Familienministeriums NRW abzusehen; die Ministerin äußert sich gegenüber der Presse durchaus positiv zu einem systematischen Einsatz von Tablets in Kindertagesstätten, da die Kinder es ohnehin gewohnt seien, mit diesen Geräten und den Apps „im Wisch-Modus“ umzugehen. Die „miniKIM-Studie“ zeigt auch, dass jede/r zweite Erziehungsberechtigte der 2- bis 5-jährigen Medienerziehung als Baustein der Erziehungsverantwortung ansieht.11 2.1.2 Mediennutzung von 6 bis 13 Jahren Die Nutzung von Computer und Internet nimmt in diesem Alter deutlich zu. Die KIM-Studie verdeutlicht dies in einer Reihe von Grafiken, wie z. B. der folgenden: 9 ebenda siehe http://www.mpfs.de/fileadmin/miniKIM/2014/miniKIM_2014.pdf 11 vergleiche „9. Kinder und Medien im Alltag der Haupterzieher“ Seite 26, miniKIM 2014 10 10 Medien in der heutigen Gesellschaft Medien in der heutigen Gesellschaft 11 2.1.3 Mediennutzung von 12 bis 19 In dieser Gruppe ist die Nutzung von Internet, Handy und Computer vollständig in den Alltag integriert. Darüber hinaus ist hier der eigene Gerätebesitz die Regel. Ein Zitat aus der JIM-Studie 201512: „Praktisch jeder Zwölf- bis 19-Jährige besitzt ein eigenes Handy (98 %), bei 92 Prozent handelt es sich um ein Smartphone. Neun von zehn Jugendlichen können vom eigenen Zimmer aus mit einem Tablet, Laptop oder Computer ins Internet gehen. Etwa drei Viertel besitzen einen eigenen Laptop oder Computer (76 %).“ 2.2 Digitalisierungsprozesse in Studium und Beruf 2.2.1 Mediennutzung im Studium Lehrende und Studierende aller Fakultäten und Einrichtungen der Hochschulen nutzen in der Regel digitale Medien nicht nur für Immatrikulation und Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, sondern auch zur Unterstützung der Lehrveranstaltungen, z. B. 12 • zur Bereitstellung von Lernmaterialien und Kooperations-/Kommunikationswerkzeugen, • • zur Betreuung von Übungsaufgaben, zur Kommunikation mit und unter den Studierenden sowie mit den Lehrenden, • • für Onlineseminare in Kombination mit einem virtuellen Klassenzimmer, für webbasierte Trainings und Online-Assessments. siehe http://www.mpfs.de/fileadmin/JIM-pdf15/JIM_2015.pdf 12 Medien in der heutigen Gesellschaft Die faktische Nutzung der digitalen Medien im Studium ist in einer repräsentativen Studie untersucht worden13; Kern-Ergebnisse werden hier zusammengefasst: • Fast 100 % der Studierenden haben zu Hause einen Internetzugang, über die Hälfte hat ein Handy mit Internetzugang (Smartphones) und über ein Drittel besitzt sogar mehr als sechs verschiedene Endgeräte (z. B. Laptop, Smartphone, iPad, E-Book Reader, Drucker). • Mobile Endgeräte erfreuen sich großer Beliebtheit. Auch wenn kostspielige Tablet-PCs (z. B. iPad) bei Studierenden noch nicht sehr verbreitet sind, werden bereits Smartphones für vielerlei Aktivitäten im Studium genutzt. • Die Nutzungshäufigkeit und der wahrgenommene Nutzen zeugen von einer hohen Akzeptanz der verschiedenen Medien, Tools und Services im Studium. Interessant ist auch, dass die internetbasierte Lernplattform (z. B. Moodle oder StudIP), gedruckte sowie digitale Lehrbücher und Texte ähnlich hohe Akzeptanzwerte haben. • Die Ergebnisse zeigen, dass die internen Medienangebote der Hochschule (z. B. die Lernplattform) intensiver für das Studium genutzt werden als externe Medien, Tools uns Services. Für den Schulträger bedeutet dies, dass für alle Schulformen, die auf das Studium vorbereiten, so schnell wie möglich die entsprechenden Netz-Infrastrukturen und Dienste wie Lernplattformen zur Nutzung durch die Schulen bereitgestellt werden sollten. 2.2.2 Vernetztes Arbeiten und Leben Anwendungen aus der Informations- und Kommunikationstechnologie finden sich heute in beinahe jedem Lebensbereich, sie prägen unser Privatleben und unsere Arbeitswelt. Während aber über die Veränderungen der privaten Kommunikation in den Medien sehr vielfältig berichtet wird, erfahren die zum Teil tiefgreifenden Veränderungen des Arbeitslebens durch die IKT sehr viel weniger Aufmerksamkeit. Die neuen Technologien verändern die Art des Arbeitens, den Arbeitsort und die Kommunikation im beruflichen Umfeld. Beispielsweise lassen sich für jeden Vierten der befragten IT-Anwender (28%) Arbeits- und Privatleben nicht mehr strikt trennen. In Spanien und Großbritannien geben sogar jeweils 30 Prozent der Befragten an, dass eine solche Trennung nicht möglich ist. Insgesamt arbeitet etwa jeder fünfte Befragte (21%) häufig auch von zu Hause aus, fast ebenso viele (19%) arbeiten häufig von unterwegs, d. h. zum Beispiel an Flughäfen oder im Zug. Dabei sind rund 42 Prozent der befragten IT-Nutzer der Meinung, dass ihnen das mobile Arbeiten berufliche Vorteile bringt bzw. brächte – unter den Befragten in Großbritannien ist davon sogar jeder Zweite überzeugt. Für jeden zweiten Anwender (54%) ist es daher entscheidend oder sehr wichtig, notwendige Informationen und Arbeitsprogramme jederzeit und überall verfügbar zu haben, d. h. auf diese Informationen und Programme auch mobil zugreifen zu können.14 13 vgl. zum Beispiel Olaf Zawacki-Richter, Günter Hohlfeld, Wolfgang Müskens, Mediennutzung im Studium, in: Schriftenreihe zum Bildungs- und Wissenschaftsmanagement, Ausgabe 1 / 2014, Oldenburg 14 Work Life 2 – eine Studienreihe mit Unterstützung der Deutschen Telekom, Bonn 2010 Medien in der heutigen Gesellschaft 13 2.3 Bildungspolitische Konsequenzen 2.3.1 Land NRW Die Landesregierung NRW hat im März 2016 den ersten landesweiten Kongress zum „Lernen im digitalen Wandel“ veranstaltet. Zentrale Thesen aus dieser ersten Arbeitsphase lauten: • „Landesweit können alle Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen ihre Medienkompetenzen systematisch aufbauen – der Medienpass NRW wird verbindlich. • Der Unterricht in allen Schulstufen und Fächern soll die Chancen der digitalen Welt für das fachliche Lernen und die Entwicklung von Medienkompetenzen nutzen – alle künftigen Lehrpläne werden digitale Aspekte fachlicher Kompetenzen verbindlich machen. • Mit zunehmendem Angebot an vielfältigen digitalen Lernmitteln wird Lernen aktiver und individueller. Die Zukunft des Schulbuches ist digital. • Der digitale Wandel unterstützt die Entwicklung der Schule als Kooperations- und Lernort – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und außerschulische Partner wie z. B. Ausbildungsbetriebe oder kommunale Bildungs- und Kultureinrichtungen sind eine lernende Schule. • Die Digitalisierung verändert den Beruf von Lehrerinnen und Lehrern. - Aus- und Fortbildung werden gezielt und systematisch auf die Anforderungen in der digitalen Welt ausgerichtet. • Die Schaffung der Infrastruktur für das Lernen in der digitalen Welt ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung – die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen wird wahrgenommen und in koordinierten Maßnahmen umgesetzt. • Der (gemeinwohlorientierten) Weiterbildung stellen sich im digitalen Wandel Aufgaben der sozialen Integration und neue Möglichkeiten der Flexibilisierung ihrer Angebote.“15 Mit dem Programm „Gute Schule 2020“16 hat das Land NRW ein kommunales Investitionsprogramm für den Bildungsbereich aufgelegt: „Deshalb habe ich den Finanzminister gebeten, zusammen mit der NRW.BANK ein kommunales Investitionsprogramm zu entwickeln, das sicherstellt, dass für unsere Städte und Gemeinden in den kommenden 4 Jahren insgesamt 2 Milliarden Euro – also von 2017 jedes Jahr 500 Millionen Euro – für die Renovierung der Gebäude und Klassenzimmer und auch den digitalen Aufbruch Schule 4.0 bereit stehen. Die Kommunen kostet dieses Programm nichts – außer guten Plänen und Ideen für die Renovierung ihrer Schulen. Das kann von neuen Fenstern, Sanierung kaputter Toiletten, WLAN oder den digitalen Klassenraum reichen“ Hannelore Kraft, damals Ministerpräsidentin NRW, am 6. Juli 2016 15 16 Quelle: www.medienberatung.schulministerium.nrw/NRW 4.0 siehe www.land.nrw/de/guteschule2020 14 Medien in der heutigen Gesellschaft Für den Kreis Euskirchen sind in den vier Jahren (2017 bis 2020) insgesamt ca. 4,98 Mio € vorgesehen, die über entsprechende Anträge abgerufen werden können. Darüber hinaus verweist das Land auf Fördermittel des Bundes und des Landes zur Breitbandanbindung – auch von Schulen. Ergänzt wird die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen durch den Ausbau der Stellen (= Verdoppelung) für Medienberater in den Kompetenzteams des Landes. Dem Kompetenzteam des Kreis Euskirchen stehen dadurch 1,0 Stellen zu. Mit diesen Maßnahmen soll die Initiative „Lernen in einer digitalen Welt“ strukturell unterfüttert werden. Realisiert werden muss ein entsprechender Unterricht vor Ort. 2.3.2 Bildungspolitische Konsequenzen - Bundesprogramm DigitalPakt Schule Auch die Bundesregierung und die Kultusministerkonferenz reagieren auf die Prozesse der Digitalisierung und die Bedarfe der Schulen. Zwar ist Bildung eine Landesaufgabe, dennoch haben sich die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesbildungsministerium, und die Länder, vertreten durch die Kultusministerkonferenz geeinigt, Bundesmittel in Höhe von etwa 5 Mrd. € bereitzustellen, um den Digitalen Wandel in den Schulen voranzubringen. Leider sind diese 5 Mrd. € nicht in den Bundeshaushalt eingestellt, so dass ein endgültiger Beschluss über die Umsetzung erst durch die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl am 24.09.2017 herbeigeführt werden muss. Inwieweit das im Folgenden dargestellte dann noch Bestand hat, bleibt abzuwarten. Ein Eckpunktepapier der Kultusministerkonferenz erläutert Ziele und Maßnahmen. Eckpunkte einer Bund-Länder-Vereinbarung zur Unterstützung der Bildung in der digitalen Welt im Bereich Schulen Präambel Die Erfassung aller Lebensbereiche durch die Digitalisierung stellt eine große Herausforderung für das Bildungssystem dar. Deshalb beschließen die Bundesministerin für Bildung und Forschung und die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder zur Unterstützung der Bildung in der digitalen Welt in der Schule: • Das Bildungssystem muss die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, Teilhabe und Mündigkeit für alle Heranwachsenden sowie Chancengerechtigkeit für jedes einzelne Kind in den Zeiten dieses digitalen Wandels zu ermöglichen. Dabei gilt es, die Chancen der Digitalisierung im Sinne dieser Zielsetzung zu nutzen, aber auch die Risiken zu beachten. • Bildung für die digitale Welt bedeutet, allen Schülerinnen und Schülern während ihrer Schulzeit die Entwicklung der Kompetenzen zu ermöglichen, die für einen fachkundigen, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit Medien in der digitalen Welt erforderlich sind. • Dabei muss das Lehren und Lernen in der digitalen Welt dem Primat des Pädagogischen folgen. Medien in der heutigen Gesellschaft • 15 Die digitalen Möglichkeiten können von unseren Schulen effektiv für die Bildungs- und Erziehungsarbeit genutzt werden, o wenn die Schulen über die entsprechende technische Ausstattung verfügen, insbesondere schnelle Internetzugänge, WLAN und LAN in Unterrichtsräumen und Lehrerzimmern sowie geeignete Präsentationstechnik und Endgeräte; o wenn leistungsfähige digitale Bildungsumgebungen verlässlich zur Verfügung stehen, die eine datenschutzkonforme und rechtssichere digitale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Umfeld ermöglichen und digitale Bildungsmedien systematisch über entsprechende Portale recherchiert und eingesetzt werden können, die nicht nur fachlich hochwertig, sondern auch mit den notwendigen Rechten für den Einsatz im Unterricht ausgestattet sind; o wenn die Kompetenzen in der digitalen Welt bei den Schülerinnen und Schüler in allen Schulstufen und Schulformen und in allen Unterrichtsfächern systematisch gefordert und aufgebaut werden; o wenn Lehrkräfte für diesen Zweck nachhaltig qualifiziert sind und sie auf Unterstützung bei der Integration digitaler Medien in Lehr- und Lernprozesse zurückgreifen können. Inhaltliche Verpflichtungen Für die Finanzierung des DigitalPakts Schule stellt der Bund, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, in den Jahren 2018 bis 2022 insgesamt rund 5 Mrd. Euro für den Ausbau digitaler Ausstattung an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen sowie sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft bereit. Die Länder finanzieren die von ihnen in dieser Vereinbarung zugesagten Maßnahmen in eigener Verantwortung und weisen dies im Rahmen ihrer Dokumentationspflicht jährlich detailliert nach. Hierzu gehören insbesondere die Umsetzung entsprechender pädagogischer Konzepte, die Gestaltung der Lehreraus- und -fortbildung und die Unterstützung der notwendigen Strategieentwicklung bei Schulen und Schulträgern. Die Forderung erstreckt sich insbesondere auf die Schulhausvernetzung, die WLAN-Ausleuchtung, standortgebundene Endgeräte sowie Server. • Breitbandanschlüsse sind bei Verfügbarkeit von breitbandig angebundenen Hauptverteilern in den Nahbereichen zum Schulgrundstück grundsätzlich förderfähig. • Die Förderung ermöglicht auch die Entwicklung und Implementierung und den Betrieb von landesweit einheitlichen IT-Lösungen (wie z. B. Lernplattformen, Schulportale, vertrauenswürdige Schulcloudlösungen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Landesserverlösungen) • Ebenfalls gefördert werden können Infrastrukturen, die auf der Ebene von Schulträgern oder Verbünden von Schulträgern mit dem Ziel errichtet werden, o eine professionelle Administration und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur zu gewährleisten, oder 16 Medien in der heutigen Gesellschaft o übergeordnete Angebote wie z. B. Lernplattformen, Portale oder Cloudangebote zu schaffen, sofern diese nicht auf übergeordneter Ebene (Land) entwickelt und angeboten werden, die dem Ziel dienen, Leistungsverbesserungen herbei zu führen, Service-Qualität zu steigern und die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern. • Förderfähig sind weiterhin die zur Inbetriebnahme der IT-Infrastrukturen gehörenden Dienstleistungen wie Planung, Durchführung und Installation. • Förderfähig sind länderübergreifende, die Ziele des DigitalPakts Schule flankierende Maßnahmen und IT-Lösungen mit Bezug zur pädagogisch fundierten Nutzung digitaler Lernumgebungen, insbesondere in den Bereichen Beratung und Qualifizierung des Lehrpersonals. Fördermittel für die Umsetzung des MEP im Kreis Euskirchen Aus den Fördermitteln (meint 100%-Förderung) können finanziert werden: • • Anbindung Breitband Inhouse-Infrastruktur: LAN, Strom und WLAN • • Ortsfeste Präsentationseinheiten Standortgebundene Geräte • Planungs-, Koordinierungskosten für Umsetzung Wenn das Land NRW einen vergleichbaren Verteilungsschlüssel für die Kommunen wählt, wie bereits beim Förderprogramm „Gute Schule 2020“, dann dürften folgende Mittel zu erwarten sein: Fördermittel Bund (abzüglich 5 % Eigenanteil Bund) 4.750.000.000,00 € Anteil NRW nach Königssteiner Schlüssel (NRW: 21,14%) Anteil Kommunen (abzüglich 5% Eigenanteil Land NRW) Anteil Kreis Euskirchen 1.004.150.000,00 € 953.942.500,00 € (Zuteilung wie „Gute Schule 2020“) Erwartete jährliche Zuteilung für den Kreis Euskirchen (p.a. für 2018 bis 2022) 2.376.024,66 € 475.204,93 € Die obigen Angaben verstehen sich vorbehaltlich der tatsächlichen Mittelbereitstellung und der endgültigen Förderrichtlinie, die erst zum Ende des Jahres 2017 erscheinen wird. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, ob das Land NRW einen anderen Verteilschlüssel wählt als bei dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Zumindest ist damit zu rechnen, dass ein kleinerer Teil der Fördersumme an die Träger von Ersatzschulen fließt. 2.3.3 Forderungen und Empfehlungen des Deutschen Städtetags Das Präsidium des Deutschen Städtetag hat im April 2017 ein Positionspapier mit dem Titel „Lehren und Lernen im digitalen Zeitalter“17 beschlossen, das Forderungen und Empfehlungen wie folgt zusammenfasst: 17 siehe: http://www.staedtetag.de/publikationen/materialien/081709/index.html Medien in der heutigen Gesellschaft 17 Die Städte erwarten vom Bund, • dass dieser sich auf der Grundlage eines Bund-Länder-Abkommens finanziell an einem Masterplan „Ausbau digitaler Bildung“ beteiligt, • dass auf der Bundesebene einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für Lehren und Lernen mit digitalen Medien geschaffen bzw. angepasst werden, • dass dieser eine deutschlandweite Vernetzung in den Ländern vorhandener digitaler Plattformen, die von den Ländern und somit auch den kommunalen Schulträgern zur Einbindung digitaler Lehr- und Lernmittel genutzt werden können, fördert, • dieser die Anwendungsforschung im Bereich der digitalen Bildung fördert und weiter vorantreiben. Die Städte erwarten von den Ländern, • dass diese den Ausbau der digitalen Bildung als eine Gemeinschaftsaufgabe von Ländern, Bund und Kommunen begreifen und in enger Abstimmung mit den kommunalen Schulträgern vorantreiben, • dass ihre Lehrer/innen so aus- und fortbilden, dass sie die von den kommunalen Schulträgern finanzierten und bereitgestellten digitalen Medien im Unterricht bedarfsgerecht einsetzen können, • dass diese Mindeststandards für die digitale Infrastruktur der Schulen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände gesetzlich verbindlich festlegen und entsprechend der jeweiligen konnexitätsrechtlichen Regelungen auskömmlich und verlässlich finanzieren, • dass diese jeweils landesweit zur Verfügung stehende Lernplattformen aufbauen, die von den kommunalen Schulträgern entgeltfrei genutzt werden können, • dass sie mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene in Verhandlungen über Supportvereinbarungen eintreten, die eine staatlich-kommunale Aufgabenteilung von Supportleistungen vorsehen, bzw. vorhandene Supportvereinbarungen aktualisieren und fortschreiben, • dass diese Fördermittel des Bundes ungekürzt, zeitnah und möglichst unbürokratisch an die kommunalen Schulträger weiterleiten und eine mögliche Bundesförderung durch eigene Förderprogramme ergänzen, die eine hohe Verwendungsbreite und geringe Bürokratie aufweisen, und diese Förderprogramme inhaltlich aufeinander abstimmen, • dass sie sich auf einheitliche Rahmenbedingungen im Bereich des Gesetzesvollzugs (z. B. im Bereich des schulischen Datenschutzrechts) verständigen, • dass diese die kommunalen Schulträger durch die Vereinbarung von Rahmenverträgen (z. B. zu Standards, Schnittstellen, Formaten und Lizenzmodellen) auf Länderebene dabei unterstützen, die Schulen mit digitalen Lehr- und Lernmedien auszustatten. Der Deutsche Städtetag empfiehlt den Mitgliedstädten, • den Ausbau einer standardisierten digitalen Infrastruktur auf Grundlage von mittelfristig ausgerichteten und regelmäßig fortzuschreibenden kommunalen Medienentwicklungsplänen und durch die Schulen zu erstellender fachlich-didaktischer Medienbildungskonzepte nach dem Grundsatz „Technik folgt Pädagogik“ vorzunehmen, 18 Medien in der heutigen Gesellschaft • eine Anbindung der Schulgebäude an das Breitbandnetz möglichst mittels Glasfasertechnologie vorzunehmen, • die Unterrichtsräume mittels WLAN-Technologie auszuleuchten, • • die Ausstattung mit digitalen Lehr- und Lernmaterialien bedarfsgerecht und sukzessive zu erhöhen, • • eine ausreichende Ausstattung der kommunalen Bildungsverwaltung mit SupportPersonal vorzusehen und die zuständigen Mitarbeiter/innen für ihre Aufgaben regelmäßig fort- und weiterzubilden, • bei allen Maßnahmen eine enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Medien- und • Rechenzentren sowie den Medienberatungen bzw. Medienberater/innen der Länder anzustreben. Pädagogische Erfordernisse 19 3 Pädagogische Erfordernisse Das Lernen in der Schule war und ist mediengestützt. Ohne Sprache, Buch und Stift und Papier bewegt man sich nur in seinem lokalen Kosmos und kann seinen Horizont nicht erweitern. Lange Zeit war das Buch das zentrale Medium für das Lernen, weshalb Universitäten und Schulen große Anstrengungen unternahmen, Bibliotheken einzurichten und zu pflegen. Mit dem digitalen Leitmedium wird das Buch nicht überflüssig, allerdings ändern sich die Bedingungen grundlegend, unter denen Schule stattfindet. Schulen sind Lernhäuser, die Schülerinnen und Schüler für eine zukünftige Gesellschaft vorbereiten sollen. Diese Gesellschaft wird das gedruckte Buch nicht mehr als primäres Medium begreifen, sondern digitale Kommunikationsformen nutzen. Lernen ist nicht mehr begrenzt auf den eigenen Klassenraum, sondern kann über dessen Grenzen hinausgetragen werden. Schulisches Lernen wird sich mit den neuen Werkzeugen ändern und kommunikativer und projektbasiert werden. Der Zugriff auf Netzwerke ermöglicht (weltweite) Recherche, individuelle und gruppenbasierte Datenspeicherung und Zugriff auf diese Daten an jedem Ort. Die noch nicht absehbaren Entwicklungsschritte der Digitalisierung des „Lernhauses Schule“ ändern nichts an der Notwendigkeit der Vermittlung und der Nutzung der basalen Kompetenzen, die durch die Kürzel „Schrift“, „Sprache(n)“, „Mathematik und Logik“, „Kommunikation“ und „Produktion“ gefordert werden. 3.1 Lernen im digitalen Wandel Die erste Generation, die mit den neuen, digitalen Medien wie selbstverständlich aufwächst, wird gerade erst erwachsen. Das Internet ist, obwohl es inzwischen als „natürlich“ angesehen wird, noch sehr jung. Google, Facebook und Amazon sind Unternehmen, die erst im letzten Jahrzehnt ihre dominante Rolle erhalten haben - und die klassischen (Industrie-)Unternehmen durcheinandergewirbelt haben. Nie vorher hat eine Technologie wie das Internet die bestehenden gesellschaftlichen Strukturen so schnell und nachhaltig durchdrungen und zu solchen Veränderungen getrieben. Doch diese Veränderung geht damit einher, dass viele Dinge, die man als „normal“ angesehen hat, in Frage gestellt werden. Die jugendlichen Lernenden gehen mit den neuen Technologien unbefangen und wie selbstverständlich um (in manchen Zusammenhängen werden sie daher auch „digitale natives“ genannt). Für sie ist das Handy ein ganz „normaler“ Bestandteil ihrer Umwelt. Für die Erwachsenen dagegen ist die Allgegenwärtigkeit digitaler Medien eine neue Herausforderung. Die Geschwindigkeit der Kommunikation, die ständige Erreichbarkeit und die Fülle an Informationen müssen im Alltag bewältigt werden. Das, was den Jugendlichen offenbar spielerisch gelingt, fällt den nicht „digital natives“ schwerer. Dabei haben letztere Kompetenzen im Umgang mit Informationen, die den Jugendlichen oftmals fehlen: ein kritischer und aufgeklärter Umgang mit Informationen. Hier ist es wichtig, dass über die Generationen hinweg gemeinsam über die Entwicklungen gesprochen wird und die neuen Möglichkeiten zum Vorteil aller gestaltet werden. Es gibt sonst die Gefahr, dass sich die Generationen voneinander trennen und mit zunehmend wachsendem Unverständnis aufeinander reagieren. Schule spielt hier eine besondere Rolle, da sie institutionalisiert die Übertragung von Wissen und Werten über die Generationen hinaus erfüllen soll und damit eine gesellschaftliche Schnittstelle von „jung“ und „alt“ ist, um Zukunft zu gestalten. 20 Pädagogische Erfordernisse Die Gesellschaft steht vor der großen Aufgabe, die neuen Möglichkeiten vernünftig, verantwortlich und zur Mehrung des allgemeinen Wohlstandes einzusetzen. Es ist nicht selbstverständlich, dass „die Lehrer“ oder „die Alten“ schon wissen, was gut und was schlecht ist. Daher ist es unabdingbar, dass man die neuen Medien gemeinsam entdeckt und zusammen über die Chancen und Risiken spricht. Inwieweit in diesem Zusammenhang das an einigen Schulen praktizierte „Handyverbot“ sinnvoll ist, kann durchaus diskutiert werden. Die digitalen Medien sind eine Herausforderung, der nicht durch Verbote begegnet werden kann, sondern durch Erfahrungen und gemeinsame Reflexionen. Dabei steht immer im Vordergrund, eine nachhaltige Mediennutzung zu ermöglichen - im gegenseitigen Vertrauen in eine „guten Absicht“ und mit größter gegenseitiger Verantwortung. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass die Verfügbarkeit von digitalen Endgeräten stetig steigt18. Dies liegt zum einen an der ausgebauten Medienausstattung an den Schulen, aber auch an den Devices, die die Schülerinnen und Schüler selbst mitbringen. Es ist bisher wenig evaluiert, wie diese sinnvoll und in das Medienkonzept integriert in die Lernprozesse und den schulischen Alltag eingebunden werden können. In der Diskussion wird das Konzept eigene Geräte an die Arbeitsstelle oder in die Schule mitzubringen, BYOD genannt (Bring-your-own-device). Für die Ausstattung in Schulen kann in der immer größer werdenden Verfügbarkeit von privaten Endgeräten eine Chance liegen, die für einen generellen Einsatz von Computern und Laptops zu geringe Ausstattung der Schulen zu kompensieren. In der Ausstattung der Schulen ergibt sich folgendes Bild: 18 • Eine Computer-zu-Schüler Relation von annähernd 1:5 ist über die IT-Ausstattung der Schulen in den vergangenen Jahren erreicht worden. Dies war und ist eine große Leistung und hat den Schulen neue Möglichkeiten des Lehrens und Lernens eröffnet. Leider ist die Ausstattung heute oft veraltet, da nicht die erforderlichen Mittel bereitgestellt wurden, um die Altgeräte regelmäßig zu reinvestieren. • Mit der steigenden Bedeutung von digitalen Werkzeugen ist es aber langfristig nötig, dass die Verfügbarkeit eines digitalen Endgerätes jederzeit gegeben ist. Die Verfügbarkeit dieser Werkzeuge ist für den Lernprozess elementar. Die Lernenden müssen diese jederzeit nach eigenem Ermessen nutzen dürfen. Dies geht nur, wenn jedem Lernenden ein Gerät jederzeit zur Verfügung steht. Daher wäre eigentlich eine 1:1 Ausstattung erstrebenswert, also für jeden Schüler ein „Device". • Zukünftig - und je nach Schule auch schon heute - haben die Schülerinnen und Schüler nicht nur ein Smartphone, sondern zumeist auch ein Tablet oder einen Computer in ihrem privaten siehe auch Kapitel 2 Pädagogische Erfordernisse 21 Besitz. Diesen wollen sie auch gerne in der Schule einsetzen, da sie so die bestmöglichen, weil individuellen Lernwerkzeuge einsetzen können und alles Wichtige immer dabeihaben. Auf jeden Schüler kommen also zukünftig wahrscheinlich mehrere digitale Endgeräte. Welche Implikationen hat dies für die Ausstattung von Schulen? Eine 1:1-Ausstattung ist wünschenswert, aber nicht durch den Schulträger finanzierbar. Daher streben wir ein Ausstattungsziel, das durch den Schulträger finanziert wird, bei den Berufskollegs von etwa 5:1 plus die Ausstattung der berufspraktischen Räume (Computerräume, Labore etc.) an. Für die Förderschulen wird mit Blick auf deren besondere Klientel eine Ausstattung von 3:1 angestrebt. Einerseits um Schulen die grundsätzliche Medienbildung heute zu ermöglichen und andererseits um zukünftig auch für den sozialen Ausgleich und einen gleichberechtigten Medienzugang Geräte vorhalten zu können. Der Schwerpunkt der Entwicklung wird weiterhin auf BYOD liegen und damit vor allem auf der erforderlichen Infrastruktur. Unabhängig von der Herkunft der genutzten Medien ist schon heute ersichtlich, dass die an den Schulen verfügbare Infrastruktur zukünftig einem modernen Mediengebrauch nicht genügt. Zwar ist in der Vergangenheit mit der strukturierten Vernetzung eine Basis geschaffen worden, die nun jedoch unter Berücksichtigung der neuen Entwicklungen weiter ausgebaut werden muss.
Hier wird es vor allen Dingen darum gehen, eine performante Internetanbindung zu errichten (Breitband über Glasfaser) und WLAN und Server auf die Nutzung von mindestens einem Device pro Lernendem und Lehrendem zu skalieren. Es geht darum, einen verantwortungsvollen Übergang zu gestalten von den fest installierten Räumen mit Computern über flexible Computerangebote (Laptop-Wagen) zu mobilen Lernen an jedem Ort. Diese Entwicklung sollte durch den Wartungsakteur konstruktiv begleitet werden und im Hinblick auf die Anforderungen an die Infrastruktur evaluiert werden. Eine zentrale Bedeutung wird die rechtliche, technische und pädagogische Beratung der Schulen sein, wie die neuen Konzepte der unterrichtlichen Nutzung von digitalen Endgeräten in der Schule in den herkömmlichen Unterricht eingebracht werden können. Dabei sollten der Schulträger und die Schulen mit dem regionalen Kompetenzteam und der Medienberatung kooperieren. 3.2 Zielperspektive: BYOD mit Ergänzung durch den Schulträger Der vorliegende Medienentwicklungsplan verfolgt das Ziel BYOD („Bring Your Own Device“), d. h. die Nutzung privater Geräte in der schulischen Infrastruktur, zu ermöglichen. Dazu bedarf es einerseits der notwendigen Infrastruktur, andererseits der Bereitstellung von Endgeräten durch die Schule und damit der Beschaffung dieser Geräte durch den Schulträger (siehe Kapitel 4). Die folgende Grafik skizziert die verschiedenen Möglichkeiten eine BYOD-Strategie in Schule umzusetzen: 22 Pädagogische Erfordernisse Quelle: Beat Döbeli Honegger (2016): Mehr als 0 und 1 – Schule in einer digitalisierten Welt
hep verlag, www.mehrals0und1.ch, Hervorhebung durch Dr. Garbe & Lexis Alle diese Möglichkeiten setzen eine entsprechende Infrastruktur voraus. Ohne eine breitbandige Internetanbindung und ein dauerhaft verfügbares zuverlässiges WLAN ist nichts davon umsetzbar. Die Schaffung einer solchen Infrastruktur sollte daher das primäre Ziel der nächsten Jahre sein. Mindestens bis dahin ist eine durch den Schulträger finanzierte Ausstattung der Schulen mit Endgeräten obligatorisch. Sobald BYOD technisch möglich ist, können die obigen vier Möglichkeiten debattiert werden, derzeit spricht noch vieles dafür, zumindest einen Teil der Geräte durch den Schulträger zu finanzieren. Eine vollständige Ausstattung der Schülerinnen und Schüler (sowie der Lehrerinnen und Lehrer) ist strenggenommen kein BYOD, sondern eine Vollausstattung durch den Schulträger. Dieses Szenario dürfte alleine unter Kostengesichtspunkten für die wenigsten Kommunen leistbar sein. Darüber hinaus ist es unsinnig vor dem Hintergrund, dass die Geräte im privaten Umfeld entweder bereits vorhanden sind oder künftig vorhanden sein werden. Das Gegenteil, ein freiwilliges, reines BYOD, ist möglich, aber lässt derzeit viele Detailfragen noch ungeklärt. (Z. B. die Standardisierung der Geräte bei Klausuren, der Ausgleich bei sozialer Benachteiligung, etc.). Pädagogische Erfordernisse 23 Ein obligatorisches BYOD ist aus technischen Gesichtspunkten höchst attraktiv, scheitert jedoch häufig an der Umsetzung. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern zum Kauf eines bestimmten Geräts zu verpflichten, ist ein schwieriges Unterfangen. Die Praxis zeigt, dass individuelle Anforderungen der Beteiligten kaum unter einen Hut zu bringen sind. Für die einen ist das Standard-Gerät zu teuer, für die anderen ist es nicht leistungsfähig genug, einige haben bereits zu Hause einen anderen Gerätestandard etabliert, viele akzeptieren nicht, warum sie verpflichtet sein sollten ein solches Gerät zu beschaffen, etc. Somit ist die pragmatische Lösung ein freiwilliges BYOD mit Schulergänzung (d. h. Schulträgerergänzung). 3.3 Medienkompetenz - eine Aufgabe der Schulen In den letzten Jahren haben sich sowohl die Richtlinien und Lehrpläne, als auch die Anforderungen an die Qualitätsentwicklung des Unterrichtsprozesses unter den Aspekten der Handlungsorientierung, der individuellen Förderung und des selbstständigen Lernens verändert. Allen Änderungen ist gemeinsam, dass der Medieneinsatz in unterschiedlichsten Formen zu steigern ist: - - Das Schulgesetz macht im § 2 Abs. 5 die Vermittlung von Medienkompetenz in allen Schulformen und für alle Schülerinnen und Schüler zur Pflicht. Die neuen Richtlinien für die Grundschulen sehen den Einsatz der Medien in verschiedenen Fächern (Deutsch, Mathematik, Englisch, Sachkunde und Kunst) und Lernfeldern verpflichtend vor. Die neuen Kernlehrpläne für die weiterführenden Schulen sehen den Einsatz der neuen Medien in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen zwingend vor. In den naturwissenschaftlichen Fächern der Sekundarstufe I und II sind eigenständige Experimente (Messen, Steuern und Regeln) unter Einsatz von Computer basierter Software Pflicht. Nach den Vorgaben des Landes zur Qualitätsentwicklung der Schulen sind folgende Bereiche Gegenstand der turnusmäßigen Qualitätsinspektion: 24 Pädagogische Erfordernisse Ergebnisse der Schule • • • • • Abschlüsse Fachkompetenzen Personale Kompetenzen Schlüsselkompetenzen Zufriedenheit der Beteiligten Lernen und Lehrern Unterricht • • • • • • • Schulinternes Curriculum Leistungskonzept - Leistungsanforderungen und -bewertung Unterricht - Fachliche und didaktische Gestaltung Unterricht - Unterstützung eines aktiven Lernprozesses Unterricht - Lernumgebung und Lernatmosphäre Individuelle Förderung und Unterstützung Schülerbetreuung Schulkultur • • • • • Lebensraum Schule Soziales Klima Ausstattung und Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes Partizipation Außerschulische Kooperation Führung und Schulmanagement • • • • • Führungsverantwortung der Schulleitung Unterrichtsorganisation Qualitätsentwicklung Ressourcenmanagement Arbeitsbedingungen Professionalität der Lehrkräfte • Personaleinsatz • Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen • Kooperation der Lehrkräfte Ziele u. Strategien der Qualitätsentwicklung • Schulprogramm • Schulinterne Evaluation • Umsetzungsplanung / Jahresarbeitsplan Qualitätstableau NRW Die Teilbereiche, die durch ein Medien- und Ausstattungskonzept beeinflusst werden, sind hier fett hervorgehoben. Im jetzt vom Schulministerium vorgelegten Referenzrahmen Schulqualität werden die Hinweise zur Medienkompetenz noch einmal verstärkt: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Medienkompetenz; sie können z. B. - Recherchen in digitalen und nicht digitalen Medien durchführen, Strategien in medialen Produktionen sowie spezifische Darbietungsformen identifizieren und ihre Wirkungen bewerten, Meinungsbildungsprozesse analysieren und kritisch reflektieren, adressatengerecht unterschiedliche Medien zur Kommunikation und Präsentation nutzen, Die Qualität von Informationen aus verschiedenen Quellen u. a. in Hinblick auf Seriosität, Fiktionalität, Intentionalität erkennen. Der Einsatz von Medien und die Gestaltung der Lernumgebung unterstützen den Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler. Pädagogische Erfordernisse 25 Abschließende Aussagen • Die Lernumgebung ist bezogen auf die jeweiligen Inhalte, Vorgehensweisen und Ziele angemessen gestaltet. • Arbeitsmaterialien sind aktuell, angemessen aufbereitet und stehen vollständig zur Verfügung. • Verschiedene digitale und nicht digitale Medien werden funktional und zielführend eingesetzt. • Die Schule stellt sicher, dass Schülerinnen und Schülern verschiedene Informationsquellen und Recherchemöglichkeiten offenstehen. Hinsichtlich der pädagogischen Nutzung der digitalen Medien dienen diese der Unterstützung von Lernprozessen und der Entwicklung von spezifischen Kompetenzen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Abbildung der folgenden Prozesse bzw. die Vermittlung der nachfolgend beschriebenen Kompetenzen: • Lernen ist ein Prozess, in dem Schülerinnen und Schüler sich aktiv Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aneignen. Sie brauchen dazu eine anregungsreiche Lernumgebung, mit abgestimmten Lernmethoden, Lernmitteln und Lernräumen, die ihnen vielfältige Möglichkeiten und Werkzeuge bietet, sich zu informieren, Antworten auf ihre Fragen zu finden, ihre Ergebnisse zu präsentieren, zu diskutieren und zu reflektieren. In einer solchen Lernkultur spielen Medien - unabhängig davon ob „alt“ oder „neu“ - eine zentrale Rolle. Sie sind einerseits selbstverständliche Werkzeuge im alltäglichen Unterricht. Sie sind darüber hinaus Unterrichtsinhalt, der dazu herausfordert, die eigene Mediennutzung und die Wirkung von Medien zu reflektieren. • Unter Nutzung der Medien werden – ohne Berücksichtigung besonderer beruflicher Kompetenzen – fünf (sechs) Kompetenzbereiche im Unterricht adressiert: o „Bedienen und Anwenden“ o „Informieren und Recherchieren” o „Kommunizieren und Kooperieren” o „Produzieren und Präsentieren” o „Analysieren und Reflektieren” o „Problemlösen und Modellieren“ Der 6. Kompetenzbereich („Problemlösen und Modellieren“) wird künftig Einzug halten. Ein erster Entwurf des neuen Kompetenzrasters liegt vor, die Inhalte orientieren sich an dem, was im angloamerikanischen Raum als „Computational Thinking“19 bezeichnet wird. Die individuelle Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler steht im Zentrum der Planung und Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse. Dies bedeutet unter anderem: • 19 Das Lehren und Lernen orientiert sich an einem komplexen Kompetenzbegriff, der Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Motivation, Haltungen und Bereitschaften umfasst. siehe auch: https://kw.uni-paderborn.de/institut-fuer-erziehungswissenschaft/arbeitsbereiche/schulpaedagogik/forschung/forschungsprojekte/computational-thinking/ 26 Pädagogische Erfordernisse • Schülerinnen und Schüler sind über die Ziele, ihre Lernschritte und ihre bereits erreichten Ergebnisse so informiert, dass sie Mitverantwortung für ihren Lernprozess übernehmen können. • Schülerinnen und Schüler werden unterstützt, ihr Lernen aktiv zu gestalten. • Einsatz neuer methodischer Ansätze zur Unterrichtsgestaltung (Bsp.: Selbst-OrganisiertesLernen). Insbesondere für die Medienkonzeption in den weiterführenden Schulen spielt der Ansatz des SelbstOrganisierten-Lernens eine besondere Rolle, weil • die Stärkung der individuellen Selbstständigkeit durch den systematischen Aufbau von Methoden- und Lernkompetenzen und • die Schaffung einer sozialen Lernstruktur durch den zielorientierten Wechsel von kooperativen und individuellen Lernphasen unter dem Aspekt des Medienkonzeptes den flexiblen Einsatz mobiler Endgeräte bis hin zur Realisierung der Einbindung schülereigener Geräte bedingt. 3.3.1 Medienpass NRW Der Medienpass NRW ist eine Initiative, die die Medienbildung an Schulen voranbringen möchte. An der Entwicklung und Umsetzung sind u.a. beteiligt: • • Ministerium für Schule und Weiterbildung, Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, • • • Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und Medienberatung NRW „Ziel der Initiative Medienpass NRW ist es, Erziehende und Lehrkräfte bei der Vermittlung eines sicheren und verantwortungsvollen Umgangs mit Medien zu unterstützen.“ Diesem Ziel stellen sich die Schulen, indem sie in ihren Medienkonzepten und der Unterrichtsentwicklung durch Lehrpläne und Curricula eine Verzahnung von Medien und Lehr- bzw. Lerninhalten vornehmen. In den vergangenen Jahren war es die Aufgabe, die Überarbeitung der Unterrichtsinhalte an die neuen Kernlehrpläne nicht nur durch die Sicherung der Methodenvielfalt, sondern auch des verbindlichen Medieneinsatzes sicherzustellen. In den verschiedenen Fächern und Jahrgangsstufen stehen die oben genannten Kompetenzbereiche im Sinne eines Spiralcurriculums an den Schulen im Mittelpunkt. Für die Förderschulen gilt als konsensfähiges Ziel die Vermittlung der Anforderungen des Medienpasses analog zu den jeweiligen Jahrgangsstufen bzw. Ausbildungsniveaus. Für die Berufskollegs stellt der Medienpass für die Sekundarstufe I das Minimalziel dar, welches aber auf Grund (noch) häufig fehlender Ausbildungen an den allgemeinbildenden Schulen nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann. Pädagogische Erfordernisse 27 3.3.2 Schulisches Medienkonzept Die Medienberaterinnen und –berater in den Kompetenzteams unterstützen die Schulen bei der Entwicklung ihres Medienkonzeptes. Diese individuellen Medienkonzepte sind einerseits Teil des pädagogischen Konzepts der Schule, andererseits legitimieren sie den Mitteleinsatz der Kommunen in der politischen Debatte. Die Medienkonzepte geben Auskunft über die Inhalte der Medienkompetenzvermittlung (nach Vorgabe durch die Lehrpläne), Ausstattungsbedarf und Fortbildung des Kollegiums. Innerhalb der Medienkonzepte gibt es eine größere Heterogenität, die in den nächsten Jahren durch weitere Beratung aufgegriffen werden sollte. Grundsätzlich sind unterschiedliche Schwerpunktsetzungen der Schulen sinnvoll und sollten gefördert werden, wenn sie unterschiedliche Expertisen hervorbringen. Durch Zusammenarbeit von Medienberatung und Schulen sollten in den nächsten Jahren eine Qualitätsentwicklung des Unterrichts hin zu einem handlungsorientierten, selbstorganisierten und kompetenzbasierten Lernen gefördert werden. Der MEP soll zur Absicherung des notwendigen Handlungsrahmens beitragen. Besondere Herausforderungen erfahren die Schulen nicht nur durch die Anforderungen an individuelle Förderung, sondern derzeit auch zusätzlich durch die Inklusion und die vielerorts eingerichteten Sprach-Lern-Klassen. 3.3.3 Fortbildungsbedarfe Um die Möglichkeiten der neuen technischen Entwicklungen nutzen zu können, sollte die Auslieferung von Technik an die Schulen immer kombiniert werden mit einer entsprechenden Schulung / Fortbildung. Hierfür bedarf es eines breiten Fortbildungsangebotes, das durch das Kompetenzteam abgedeckt werden sollte (vgl. Zielorientierungen). Für einen zeitgemäßen Einsatz digitaler Medien und deren verantwortungsvollen Einsatz in der Schule spielt das Kompetenzteam bei der Qualifizierung der Lehrenden eine zentrale Rolle. Innerhalb des Kanons an Fortbildungen sollte der Einsatz digitaler Medien ein selbstverständlicher Bestandteil (in Umsetzung der Lehrplananforderungen und der Kompetenzerwartungen) werden. Dazu dürfte es notwendig sein, dass neben der Medienberatung auch die Fach-Moderatoren auf der Basis eventuell durchzuführender mediengestützter Fortbildungen, diese Aufgabe übernehmen. 3.4 Aufgabenteilungen zwischen Land und Schulträger In der Schrift „Medienbildung ist eine gemeinsame Zukunftsausgabe. Zur Weiterentwicklung der kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme in NRW“ weisen die Herausgeber20 daraufhin, dass das Land und die Kommunen sich auf Zusammenarbeit und gemeinsame Verantwortung verständigt haben. 20 LWL-Medienzentrum für Westfalen, LVR-Zentrum für Medien und Bildung und Medienberatung NRW in Zusammenarbeit mit dem Landesarbeitskreis kommunaler Medienzentren NRW 28 Pädagogische Erfordernisse „Im Jahr 2009 haben das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und die drei kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW sowie Landkreistag NRW die gemeinsame Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Medienzentren vereinbart. Das Land hat seit Jahren die Unterstützungsleistungen immer weiter spezifiziert, um die Unterrichtsund Qualitätsentwicklung sowie die Infrastruktur von Schulen zu verbessern: Bereitstellung von Medien über learn:line und EDMOND: EDMOND ist seit 2004 der Online-Bildungsservice der kommunalen (und landschaftsverbandlichen) Medienzentren in NRW. Das Land unterstützt ihn durch die wichtige Auswahltätigkeit der Medienberater und punktuell auch durch die Finanzierung von Landeslizenzen21. • 2007: Neu-Organisation der Lehrerfortbildung – Einrichtung von 53 Kompetenzteams der Lehrerfortbildung, in die die Medienberater und e-teams integriert werden • 2011 Initiierung des Medienpass NRW als Instrument zur systematischen Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung in den nordrhein-westfälischen Schulen • 2015: Aufnahme von Bildungseinrichtungen und ihrer Ausstattung in die GRW-Förderung in ausgewiesenen GRW-Fördergebieten • 2016: Verdoppelung der Medienberater-Stellen zum Schuljahr 2016/17 (-> für den Kreis Euskirchen insg. 1,2 Stellen) • 2016 Aufnahme der Schulen in die Förderung von Breitband-Anschlüssen. • • 2016 Auflegen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ 2017: Bereitstellung der Informations-, Kommunikations- und Datenaustauschplattform Logineo für Schulen (Starttermin bereits mehrfach verschoben) Ein besonderer Wert wird auf den Ausbau der Formen der Zusammenarbeit zwischen Land und kommunalen Einrichtungen gelegt. Nach § 79 des NRW-Schulgesetzes ist die Lehrmittelbereitstellung inklusive audiovisueller Medien ebenso wie die Zurverfügungstellung einer „am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierten Sachausstattung“ eine Pflichtaufgabe der kommunalen Schulträger. Sowohl aus urheberrechtlichen wie pädagogischen Gründen kann die Medienbereitstellung in Schulen auch künftig nicht von kostenlosen Internetangeboten wie Youtube oder MyVideo übernommen werden. (ebenda, S. 15) Mit Blick auf die Zielgruppe Schule arbeiten dann – analytisch betrachtet – folgende Akteure bei der Medienbildung zusammen; die Aufgaben sind exemplarisch aufgeführt: 21 Generell werden die Landeslizenzen durch die Kommunen finanziert. Die Unterstützung erfolgt in der Regel durch die Zusammenführung und Beauftragung als Landeslizenz. Pädagogische Erfordernisse 29 •Geräte •Medien •MEP •Medienpass NRW •Medienscouts •Logineo NRW •Medieninnovationen •Schule-Beruf (BOB und Medien) •Prävention (Zielgruppe Eltern) •... Medienzentren Regionales Bildungsbüro Medienberater Kompetenzteam •Schulfachliche Qualifizierung •Medien und individuelle Förderung •Medien und Inklusion 30 Ausstattungskonzept 4 Ausstattungskonzept Die Endgeräte-Ausstattung in den Schulen sollte sich im Idealfall aus dem jeweiligen Medienkonzept der Schule ableiten. Der Schulträger sollte die erforderliche Ausstattung zur Verfügung stellen. So logisch diese beiden Sätze auch erscheinen, so sehr ist es erforderlich, sie mit Augenmaß in Zielvereinbarungen und Rahmenbedingungen zu präzisieren, damit beide Seiten ihren Verpflichtungen nachkommen können. 4.1 Grundsätze der Ausstattung Die Reihenfolge der Grundsätze impliziert keine Wertung. • Verteilungsgerechtigkeit Jede Schule hat innerhalb ihrer Schulform Anspruch auf eine vergleichbare Ausstattung. • Planungssicherheit Sowohl Schule als auch Schulträger wissen jederzeit, in welchem Umfang Ausstattung bereitgestellt werden muss und welche Mittel in der Umsetzung benötigt werden. • Primat der Pädagogik gegenüber der Technik Die konkrete Ausstattung basiert auf den Medienkonzepten der Schulen, d. h. die Ausstattung folgt in erster Linie den Erfordernissen im Unterricht und erst sekundär sind technische Aspekte berücksichtigt. • Regelmäßiger Austausch Die technische Entwicklung schreitet voran und auch die Prioritäten der Schulen verändern sich im Laufe der Zeit und sind nicht über fünf Jahre verbindlich planbar. Es hängt von den aktuellen Erfordernissen der Schule und den im Rahmen des dortigen Medienkonzepts gesetzten Zielen ab, welche Beschaffung für das aktuelle Schuljahr Priorität hat. Im Rahmen des vorhandenen Budgets ist es aus der Sicht des Schulträgers nicht entscheidend, ob z.B. der Beamer für den Kunstraum oder für den Physikraum zuerst beschafft wird. Für die Schule und den Unterricht kann dies aber sehr wohl entscheidend sein. Daher ist es sinnvoll, die tatsächliche Beschaffung erst im Rahmen der Bilanzgespräche gemeinsam zwischen Schulträger und Schule festzulegen. • Standardisierung Die Schaffung gemeinsamer Standards in der Hardwarebeschaffung ist eine zentrale Säule des Ausstattungskonzepts. Nur durch einheitliche Hardware sind die Wartungs- und Supportaufgaben vom Schulträger zu vertretbaren Kosten wahrnehmbar. In den jährlichen Beschaffungen wird z. B. dasselbe PC-Modell angeschafft für alle Schulen, die im jeweiligen Jahr PCs benötigen. Drucker sollten so beschafft werden, dass eine Schule im Idealfall nur wenige unterschiedliche Toner beschaffen muss. Je homogener die Gerätelandschaft in den Schulen ist, desto effizienter sind die Wartungsund Supportabläufe. • Vermeidung von Rüstzeiten Eine in allen Schulformen gemachte Erfahrung ist, dass Technik im Unterricht umso mehr Ausstattungskonzept 31 eingesetzt wird, je geringer der vorbereitende Aufwand ist. Auch hier hilft ein Beispiel: Wenn im Klassenraum ein Projektor unter der Decke montiert und mit einem PC im Raum verbunden ist, wird dieser häufig genutzt. Wenn nur im Lehrerzimmer eine Kofferlösung mit Notebook und Beamer zur Ausleihe bereitsteht, scheuen die meisten Lehrerinnen und Lehrer den damit verbundenen Aufwand (reservieren, zum Klassenraum tragen, aufbauen, einstöpseln der Kabel, …). Die reine Rüstzeit einer solchen Lösung liegt bei 5-10 Minuten. Da ist es nachvollziehbar, dass mit Blick auf 45-minütige Unterrichtseinheiten auf den Einsatz verzichtet wird. Aus dieser Erkenntnis und dem im Vorfeld schon erwähnten Primat der Pädagogik ergibt sich zwingend eine Notwendigkeit, die Rüstzeiten zu verkürzen. 4.2 EDV-Arbeitsplätze Die Ausstattung mit Endgeräten wird sich künftig verändern. Mittel- bis langfristig ist eine Entwicklung hin zu BYOD-Modellen zu erwarten. Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrerinnen und Lehrer werden irgendwann genau so selbstverständlich wie Heft und Stift, ein mobiles Endgerät mitbringen, das als notwendiges begleitendes Werkzeug für den Unterricht betrachtet wird. Allerdings wird der Übergang dahin noch Zeit in Anspruch nehmen. Er ist abhängig von der inneren Schulentwicklung, der Infrastruktur, Wartungsaspekten, technischen Lösungen und weiteren Erfordernissen. Für die Laufzeit dieses Medienentwicklungsplanes gilt die Annahme, dass der Schulträger seinen Schulen EDV-Arbeitsplätze anteilig zu Schülerzahlen zur Verfügung stellt. Die Empfehlung lautet: Je 5 Schülerinnen und Schüler sollte der Schulträger einen EDV-Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Allerdings muss diese Empfehlung eine Anpassung erfahren, wenn Schulen mit besonders geringen Klassengrößen betroffen sind. Dies trifft hier insbesondere auf die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung zu. Die Bezeichnung EDV-Arbeitsplatz ist eine Sammelbeschreibung für - einen Desktop-Computer mit Monitor, ein Notebook oder Convertible, ein Tablet oder vergleichbares Gerät. einen ThinClient mit Monitor und Eingabegeräten Die konkrete Entscheidung über das Gerät ist mit der Schule abzustimmen, wobei jedoch eine Standardisierung der Geräteklassen im Vorfeld erfolgt. D.h. es steht nur ein Computer-Modell, ein Notebook und ein Tablet zur Auswahl. Allerdings sind gemischte Nutzungen denkbar. So kann z.B. eine Schule weiterhin zwei klassische Computerräume betreiben und darüber hinaus Tablets unterrichtsbegleitend einsetzen. 4.3 Präsentation in den Räumen Die (i.d.R. grüne) Tafel als Instrument zur Unterrichtsgestaltung ist etabliert und wird nach wie vor durch Lehrerinnen und Lehrer genutzt, um Inhalte für alle sichtbar zu erarbeiten und zu präsentieren. 32 Ausstattungskonzept Zum Teil wird sie ergänzt oder abgelöst durch eine weiße Tafel, die mit Filzschreibern statt Kreide beschrieben wird. In einer weitgehend digitalisierten Gesellschaft muss darüber hinaus die Möglichkeit bestehen digitale Inhalte aller Art in den Unterrichtsräumen zu nutzen. Sei es das Ergebnis einer Internetrecherche, die Vorstellung einer Gruppenarbeit oder auch die Visualisierung von naturwissenschaftlichen Abläufen durch eine Simulationssoftware. Die Präsentation von digitalen Inhalten in Bild und Ton ist eine zeitgemäße Anforderung. Dies ist nicht nur die Ablösung der Overheadprojektoren durch eine technische Verbesserung, sondern vor allem eine Erweiterung der Funktionalitäten und Verminderung der Rüstzeiten in einem erheblichen Maße. Empfehlung: Eine Ausstattung aller unterrichtlich relevanten Räume (d.h. Klassen-, Kurs- und Fachräume) mit entsprechender Technik. Die Möglichkeiten der Umsetzung sind hier vielfältig und sollten nach den Erfordernissen am Einsatzort entschieden werden. Diese Entscheidung unterliegt jedoch einem finanziellen Rahmen, der in Form eines Eckpreises definiert ist. Dieser Eckpreis sollte es ermöglichen, - einen deckenmontierten Beamer mit Präsentationsfläche und Beschallung, einen wandmontierten Kurzdistanzbeamer mit Präsentationfläche und Beschallung oder einen wandmontierten großen Bildschirm mit Soundausgabe (sprich TV-Gerät) zu beschaffen und zu montieren. Die Konnektivität sollte über eine standardisierte Anschlussbox gewährleistet werden, die mindestens Anschlüsse für HDMI oder andere zeitgemäße audiovisuelle Anschlussmöglichkeit bereithält. Eine kabellose Übertragungstechnik sollte unter Berücksichtigung der zu verbindenden Endgeräte ebenfalls angestrebt werden. Interaktive Tafeln: Die Schulen des Kreises Euskirchen haben zum Teil bereits Interaktiven Tafeln angeschafft. Einige Schulen sind an den Einsatz der Technik gewöhnt und wollen diese Technik auch künftig weiter einsetzen. Allerdings sind diese Tafeln nicht wie die herkömmliche grüne Tafel nach 30 Jahren Nutzung zu ersetzen, sondern eher nach 5-6 Jahren. Diese vorhandenen Tafeln werden somit innerhalb des Planungszeitraumes (2018 bis 2022) zu ersetzen sein. Darüber hinaus sind weitere Geräte zu beschaffen, denn eine Vollausstattung aller Räume mit Präsentationstechnik ist dringend zu empfehlen (s.o.). Die Interaktiven Tafeln sind ein Auslaufmodell. Berührungssensitive Großbildschirme sind die Nachfolgetechnologie. Diese Geräte sind jedoch noch deutlich teurer in der Anschaffung. Derzeit (Stand Okt. 2017) kosten diese Geräte inklusive Höhenverstellung, Montage usw. ab ca. 7.500,- € pro Stück. Kleinere Modelle, die signifikant weniger nutzbare Fläche bieten als bisherige Geräte kosten immer noch mindestens 6.000,- € pro Stück. Die Hersteller solcher Geräte geben bis zu 7 Jahre Garantie, insofern kann man einen ebensolchen Nutzungszeitraum unterstellen. Ausstattungskonzept 33 Passive Präsentationstechnik, wie von uns empfohlen, kostet etwa 2.500,- € pro Stück und wir würden einen 5jährigen Reinvest vorschlagen. Interactive Touchdisplay: 7.500,- € für 7 Jahre -> 1.071,43 € / Jahr Passive Präsentationstechnik: 2.500,- € für 5 Jahre -> ca. 500,00 € / Jahr Dieses Gutachten favorisiert die passive Präsentationstechnik. Selbstverständlich kann im Rahmen der politischen Beratung zu diesem Medienentwicklungsplan von der Empfehlung abgewichen werden. Gutachtersicht Die Bedeutung Interaktiver Tafeln wird aus Sicht des Gutachters überschätzt. Interaktive Tafeln sind keine Reaktion auf die Anforderungen der Digitalisierung. Sie sind lediglich ein teurer funktionaler Ersatz der klassischen Tafel zzgl. Präsentationsfunktion. Die Möglichkeit digitale Inhalte zu präsentieren, um darüber im Klassenverband zu reflektieren ist zweifellos wichtig. Ob die Interaktivität dabei aber weiter an einer grünen Tafel und am Endgerät (Tablet o.ä.) oder an einem Großbildschirm entsteht ist eine „kosmetische“ Frage. Sicht der Berufskollegs Vorteile der Interaktiven Systeme - Dynamische Tafelbilder unter Einbezug multimedialer Elemente wie z.B. Bilder, Videos, Simulationen - Verbesserte Vorbereitungsmöglichkeiten einer Lehrveranstaltung unter Beibehaltung spontaner Änderungen / Improvisation vorbereiteter Präsentationen. - Speicherung und Weiterbearbeitung erstellter Tafelbilder - Bereitstellung / Veröffentlichung der Tafelbilder für Schüler und Studierende, beispielsweise über Intranet oder über Internet; Export in HTML oder PDF, d.h. Möglichkeit asynchronen telemedialen Lernens - Nutzung traditioneller Lehr- und Präsentationsformen an der "Tafel" (durch die seitlich montierten Whiteboard-Zusatzflügel) bei zusätzlicher Integration sämtlicher Arbeits- und Gestaltungsmöglichkeiten durch den ins Präsentationsystem integrierten PC - Zeitgleiche Übertragung des Unterrichts ins Internet, beispielsweise durch automatische Generierung dynamischer HTMLs. Der Einsatz interaktiver Tafelsysteme bringt folgenden konkreten Benefit für Lernende und Lehrende: - Die Schülerinnen und Schüler werden in zeitgemäßer Form interaktiv in den Unterricht einbezogen und damit zusätzlich motiviert. - Ein schulinternes Pilotprojekt hat u.a. gezeigt, dass sich der Einsatz u.a. positiv auf Lernmotivation auswirkt. 34 Ausstattungskonzept - In Ergänzung zum Klassenraum-PC kann die Tafel von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden. - Die Erstellung von interaktivem Lernmaterial wird im erheblichen Maße erleichtert. - Tafelbilder können kontinuierlich weiterentwickelt werden, da sie abgespeichert in der nächsten Stunde wieder zur Verfügung stehen. Dies unterstützt im Besonderen einen fächerübergreifenden und lernfeldorientierten Unterricht in Lehrerteams. - Tafelbilder und Unterrichtsergebnisse können per E-Mail oder Internet-Plattform den Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt werden. 4.4 Peripherie Ein Budget für Drucker und weitere Geräte (wie zum Beispiel Scanner, Fotokameras, ...) wird in geringem Umfang eingeplant. Die Praxiserfahrungen in vielen Kommunen zeigen, dass durchschnittlich auf je 10 EDV-Arbeitsplätze ein Peripheriegerät kommt. 4.5 Software Browser und Office-Programme stehen kostenlos oder sogar als OpenSource-Software zur Verfügung. Betriebssystemkosten werden über den Eckpreis abgebildet. 4.6 Ausstattungsregeln Hardware Die Ausstattungsregeln sind relativ einfach. Sie folgen den oben dargestellten Erfordernissen. 4.6.1 Förderschulen mit FSP Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache Hardware EDV-Arbeitsplätze Ausstattungsregel 1 je 5 Schülerinnen und Schüler, 1 je 10 Lehrerinnen und Lehrer, 1 je Verwaltungs-Arbeitsplatz Peripheriegeräte 1 je 10 EDV-AP Präsentationstechnik 1 je Unterrichtsraum, Fachraum, Computerraum Die beiden betroffenen Förderschulen (Matthias-Hagen in Euskirchen und Stephanus in Zülpich) arbeiten derzeit noch mit Medienecken und Computerraum. Eine solche Ausstattung ist nach diesen Regeln ebenso möglich, wie ein flexibler Medieneinsatz. Dieser wird das Modell der Zukunft sein, ist aber erst umsetzbar, wenn die beiden Schulen auch über die entsprechende Infrastruktur (vor allem WLAN) verfügen. 4.6.2 Förderschulen mit FSP Geistige Entwicklung Hardware Ausstattungsregel EDV-Arbeitsplätze 1 je 3 Schülerinnen und Schüler, 1 je 10 Lehrerinnen und Lehrer, Ausstattungskonzept 35 1 je Verwaltungs-Arbeitsplatz Peripheriegeräte Präsentationstechnik 1 je 10 EDV-AP 1 je Unterrichtsraum, Fachraum, Computerraum Die beiden Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (Hans-Verbeek in Euskirchen und St.-Nikolaus in Kall) werden mit einem anderen Schüler-zu-Endgerät-Verhältnis bedacht. Aufgrund der geringen Klassengrößen und den besonderen Bedarfen im Bereich der „Unterstützten Kommunikation (UK)“ war hier eine Anpassung erforderlich. Die Schulen setzen bereits Tablets ein und werden den Bestand möglicherweise erweitern wollen. Dies erscheint sinnvoll, da gerade im Bereich UK diese Geräte eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen. 4.6.3 Berufskollegs Für die Berufskollegs gelten folgende mit den allgemeinen Schulen vergleichbare Richtlinien. • • Alle Unterrichtsräume sind mit einer strukturierten Verkabelung zu versehen. Für alle Unterrichtsräume und –flächen ist eine WLAN-Abdeckung vorzusehen. • Alle Schulnetze sind als Server-Client-Architektur ausgelegt; dies gilt auch für die Teil- • • • Standorte. Alle Unterrichts- und Fachräume werden mit einer Präsentationstechnik ausgestattet. Peripherie- und Dokumentenkamera-Anteil entsprechend den Schulen der Sekundarstufe Die künftige Ausstattung der Berufsbildenden Schulen mit EDV-Arbeitsplätzen orientiert sich darüber hinaus am Ist-Bestand. Thomas-Eßer-BK Hardware EDV-Arbeitsplätze Peripheriegeräte Präsentationstechnik Ausstattungsregel 1 je 5 Schülerinnen und Schüler, 1 je 10 Lehrerinnen und Lehrer, 1 je Verwaltungs-Arbeitsplatz 1 je 10 EDV-AP 1 je Unterrichtsraum, Fachraum, Computerraum Das Thomas-Eßer-BK hat einen gewerblich-technischen Schwerpunkt und ist daher mit der üblichen 1-zu-5-Relation realistisch abgebildet. Es besteht kein erweiterter Bedarf an EDV-Arbeitsplätzen. Das Thomas-Eßer-BK nutzt bisher sogenannte Fat-Clients, die geeignet sind heterogenere Anforderungen an die EDV-Arbeitsplätze zu erfüllen. BK Eifel Hardware EDV-Arbeitsplätze Peripheriegeräte Präsentationstechnik Ausstattungsregel 1 je 4 Schülerinnen und Schüler, 1 je 10 Lehrerinnen und Lehrer, 1 je Verwaltungs-Arbeitsplatz 1 je 10 EDV-AP 1 je Unterrichtsraum, Fachraum, Computerraum 36 Ausstattungskonzept Das BK Eifel hat einen kaufmännischen Schwerpunkt. Gerade in den dort ausgebildeten Berufen ist der EDV-Arbeitsplatz das dominierende Arbeitsgerät. Um die erforderlichen Geräteanzahlen abzubilden ist hier eine 1-zu-4-Relation erforderlich. Darüber hinaus setzt das BK Eifel bisher eine Reihe von sog. Thin-Clients und eine leistungsfähige Serverumgebung ein. 4.7 Europäischer Aktionsplan eLearning und die Verhältniszahl Am 28. März 2001 verabschiedete die europäische Kommission das sogenannte Aktionsprogramm eLearning. In diesem war unter anderem die Rede von einer „Schülerinnen und Schüler-zu-Multimedia-Computer-Relation“. Erklärtes Ziel war das Erreichen eines Verhältnisses von fünf bis fünfzehn Schülerinnen und Schülern je Multimedia-Computer bis zum Jahre 2004. „Die von der Kommission im vergangenen Jahr verabschiedete Initiative eLearning (siehe IP/00/522) und der Plan eEurope haben vier Prioritäten festgelegt: Verbesserung von Infrastruktur und Ausrüstung (Internet-Zugang in allen Klassenzimmern vor Ende 2002, ein Verhältnis von fünf bis fünfzehn Schülern je Multimedia-Computer bis 2004), Weiterbildungsanstrengungen auf allen Ebenen (bis 2003 Schaffung der Möglichkeit für alle, bis zum Schulabschluss eine digitale Kultur zu erwerben, Ermutigung der Lehrer, digitale Technik im Unterricht einzusetzen, Schaffung von Online-Lernmöglichkeiten bis Ende 2002, Anpassung der Lehrpläne, Schaffung der Möglichkeit für jeden Arbeitnehmer, eine digitale Kultur zu erwerben), Entwicklung hochwertiger Dienste und Inhalte, Vernetzung der Schulen in Europa.“ 22 Dieses Ziel war zum damaligen Zeitpunkt äußerst erstrebenswert. In Deutschland lag die Verhältniszahl im Jahr 2001 bei etwa 21 Schülerinnen und Schülern je Computer. Allerdings ist eine solche Verhältniszahl nur zur groben Einordnung hilfreich, Veränderungen stehen bevor. Die Anzahl der privaten bzw. der durch die Ausbildungsfirmen zur Verfügung gestellten Endgeräte, die im schulischen Umfeld genutzt werden, steigt und sie wird vermutlich in den nächsten Jahren weiter steigen. Der Gutachter erwartet für die kaufmännischen Ausbildungsgänge und die Weiterbildungsangebote in den Fachschulen nach dem jetzigen Planungszeitraum, also ab 2023, eine weitestgehende Abdeckung mit BYOD. Damit würden bei einer Fortschreibung des MEP noch die Computerräume u.a. wegen dort stattfindender Prüfungen auszustatten sein und einige Geräte, um Härtefällen begegnen zu können. In den gewerblich-technischen Berufen und den Berufsfeldern Gesundheit, Soziales und Ernährung wird diese Entwicklung vermutlich erst später eintreten. Insofern ist zu erwarten, dass sich die Aufgabe des Schulträgers langfristig idealtypisch dahingehend wandelt, dass er weniger Endgeräte für die Schulen beschaffen muss, jedoch höhere Anforderungen im Bereich der Infrastruktur und Administration erfüllen muss. 22 http://europa.eu/rapid/press-release_IP-01-446_de.htm Infrastruktur 37 5 Infrastruktur Eine der zentralen Schulträgeraufgaben ist die Schaffung einer geeigneten Infrastruktur, die modernen Medieneinsatz in den Schulen ermöglicht. Die Anforderungen an diese können über alle Schulformen verallgemeinert werden. Unterschiede zwischen den Schulformen sind lediglich quantitativer Natur. In der Ausbauphase kann nach Schulformen priorisiert werden. Die technische Infrastruktur, die die Grundlage für den Einsatz von Endgeräten bildet, besteht aus: • • einem breitbandigen Internetzugang (WAN) einer strukturierten Gebäudeverkabelung (LAN) • einem darauf aufbauenden kabellosen Netzwerk (WLAN) • • einer geeigneten schulischen Serverumgebung und einer Reihe von Cloud-Diensten 5.1 WAN – Internetanbindung Eines der „Nadelöhre“ beim Medieneinsatz in den Schulen ist die Anbindung an das Internet. Die Telekom Deutschland GmbH stellt Schulen in der Bundesrepublik kostenlos den sog. T@schoolAnschluss (ADSL2+, bis zu 16 MBit Downstream, bis zu 1 MBit Upstream) für die pädagogische Nutzung zur Verfügung. Dieses Angebot hat zwei Seiten. Es ermöglicht zwar einerseits den Schulen einen Internetzugang, suggeriert jedoch dem Schulträger, dass hier kein Handlungsbedarf vorliegt. Der beschriebene Anschluss reicht heute bei weitem nicht mehr aus, die Bedarfe einer Schule zu decken. Selbst in einer Grund- oder Förderschule verbinden sich etwa 40 Geräte über diesen Anschluss mit dem Internet. In Zeiten, in denen bereits die heimische Anbindung mittels VDSL (50/10 Mbit Down-/Upstream) erfolgt, benötigen Schulen eine weitaus leistungsfähigere Anbindung. Eine solche steht jedoch nicht kostenlos zur Verfügung. Die Bedarfe in den Schulen sind bereits hoch und werden künftig noch steigen. Die Nutzung mobiler Endgeräte und der Zugriff auf Cloudspeicher bzw. Lernplattformen stellen nicht nur Anforderungen an die Daten-Empfangsleistung (Downstream), sondern auch an die Sendeleistung (Upstream) der Anschlüsse. Mobiles Lernen, die Nutzung von Webapplikationen und die spezielle Nutzungssituation in Schule23 sind nur einige Gründe für breitbandige Anbindungen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ambitioniertes Ziel ausgegeben. Der Bundesminister Alexander Dobrindt startete im Juli die Offensive „Digitales Klassenzimmer“. 23 Zugriffe erfolgen häufig zeitgleich in großer Zahl: Internetrecherche im Computerraum, Abspeichern am Ende der Unterrichtsstunde, etc. 38 Infrastruktur Wir bringen die Gigabit-Gesellschaft ins Klassenzimmer. Jede Schulklasse braucht zuverlässigen Turbo-Internetzugang - für digitales Lehren und Lernen und für zukunftsfähige Bildungsangebote. 30 Mbit für das gesamte Schulgebäude und hunderte Schüler ist nicht ausreichend. Die Schule muss mit hochleistungsfähiger Glasfaser angebunden werden. Städte und Kommunen können daher zu diesem Zweck ab sofort Mittel aus unserem Breitbandförderprogramm beantragen. So schließen wir die weißen Flecken direkt bis an die Schulbank. - Alexander Dobrindt, Bundesminister Verkehr und digitale Infrastruktur Der zugehörige Förderleitfaden ist mittlerweile veröffentlicht. Darin heißt es: „In Analogie zu Haushalten ist eine Schule nur dann als versorgt im Sinne der Breitbandrichtlinien anzusehen, wenn neben der Schulverwaltung zumindest jede Klasse einer Schule dauerhaft über eine Datenversorgungsrate von 30 Mbit/s verfügt. Dies gilt sinngemäß in gleicher Weise auch für andere Bildungseinrichtungen. Neben dem Kriterium versorgter Klassen besteht alternativ die Möglichkeit, 30 MBit/s als Aufgreifschwelle pro 23 Schüler anzuwenden.“24 Aktuell bieten verschiedene Internetprovider den schnelleren VDSL- oder KabelDSL-Zugang zu günstigen Konditionen an, sofern dieser vor Ort verfügbar ist. Die Kosten für einen solchen asymmetrischen Anschluss belaufen sich auf 30 bis 50 Euro monatlich bzw. 360 bis 600 Euro im Jahr. Ein symmetrischer Zugang (Down- und Upstream in identischer Bandbreite) zum Internet kann die o. g. Kosten mit bis zu 1.000 Euro im Monat um ein Vielfaches übersteigen. Eine Zielorientierung für den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Kreis Euskirchen war von Beginn an die möglichst breitbandige Anbindung an das Internet. Dieses Ziel lässt sich letztlich nur über die Glasfaseranbindung der Schulen erreichen. Dazu bedarf es eines Breitband-Konzeptes des Kreises. Insbesondere für die Förderschulen mit unter dem Aspekt der verfügbaren Internet-Bandbreite schlechten Standorte ist dieses notwendig. Die Prüfung und Nutzung von Fördermöglichkeiten ist anzuraten, das Ergebnis dieser Prüfung ändert jedoch nichts an der Notwendigkeit dieser Maßnahme. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen liegen Ergebnisse einer ersten Verfügbarkeitsanalyse durch die Fa. MICUS aus dem Jahr 2016 vor. Die folgende Tabelle stellt diese Ergebnisse der MICUS Abfrage (Stand 2016) dar. 24 Siehe Kapitel 4.5 im Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ https://www.breitband.nrw.de/images/PDFs/Leitfaden/Leitfaden_zum_Bundesfoerderprogramm_V6.pdf Infrastruktur Schulen FÖS Hans-VerbeekSchule BK Thomas-Eßer BK Eifel 39 Anschlusstechnik derzeit Kapazität verfügbar (V)DSL-Kupfer 50 Mbit/s (Down) / 10 Mbit/s (Up) ? ? Kabelanschluss 150 Mbit/s (Down) / 10 Mbit/s (Up) 50 Mbit/s (Download) / 10 Mbit/s (Up) FÖS St.-Nikolaus-Schule (V)DSL-Kupfer FÖS Matthias-HagenSchule (V)DSL-Kupfer < 50 Mbit/s (Download) FÖS Stephanusschule25 ? ? Die obige Tabelle ergibt kein befriedigendes Ergebnis. Unter Berücksichtigung der oben zitierten Förderrichtlinie und der darin vorgeschlagenen Berechnung für die Datenversorgungsrate ergäben sich die folgenden Erfordernisse: Theoretisch erf. Kapazität (30 Mbit/s je 23 SuS) in Mbit/s Schülerzahl FÖS Hans-Verbeek-Schule BK Thomas-Eßer 127 166 2320 3.026 BK Eifel 1544 2.014 78 102 FÖS Matthias-Hagen-Schule 185 241 FÖS Stephanusschule 183 238 FÖS St.-Nikolaus-Schule Aus der Gegenüberstellung der beiden Tabellen ist deutlich ersichtlich, dass für keine der Schulen die verfügbaren Kapazitäten langfristig ausreichend sind. Selbst wenn man unterstellt, dass in den Berufskollegs die reale Schülerzahl vor Ort durch das duale System deutlich geringer ist, so bleiben doch immer noch Anforderungen im Gigabit/s-Bereich bestehen, die nur durch einen konsequenten Glasfaserausbau zu realisieren sind. Der Schulträger Kreis Euskirchen hat für alle kreiseigenen Schulen den Anschluss an Glasfaser / Breitband über das Breitbandförderprojekt des Bundes, kofinanziert durch das Land NRW beantragt. Der Antrag fußt dabei auf der oben genannten Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s je 23 Schülerinnen und Schüler. In der Zwischenzeit ist an den kreiseigenen Schulen der folgende Stand mit bereits verfügbarer Anschlusstechnik erreicht: Anbindung Stand 01/2018 FÖS Hans-Verbeek-Schule 25 Anbindung derzeit (in Mbit/s) 100 keine Angaben, da die Schule zum Zeitpunkt der Überprüfung noch nicht in Trägerschaft des Kreises war. 40 Infrastruktur BK Thomas-Eßer 128 BK Eifel FÖS St.-Nikolaus-Schule 150 100 FÖS Matthias-Hagen-Schule 50 FÖS Stephanusschule 50 5.2 LAN – strukturierte Gebäudeverkabelung Die Strukturierte Vernetzung oder auch Universelle Gebäudeverkabelung ist ein anerkannter Standard zur Verkabelung von Liegenschaften zum Zwecke der internen Daten- oder Sprachübermittlung. In Deutschland und Europa wird dieser Standard durch die EN 50173-126 definiert. Diese sieht eine Unterteilung in den Primär-, Sekundär- und Tertiärbereich vor. Strukturierte Gebäudeverkabelung Die Primärverkabelung bezeichnet die Vernetzung zwischen dem Hauptverteiler und den Gebäudeverteilern. Der Hauptverteiler ist der zentrale Ausgangspunkt der zu schaffenden Vernetzung. 26 aktuelle Fassung DIN EN 50173-1:2011-09 (Stand Dez. 2013) Infrastruktur 41 Eine Primärverkabelung erfolgt nur, wenn es sich um eine Liegenschaft mit mehr als einem Gebäude handelt. Bei einem Gebäude ist der Hauptverteiler identisch mit dem Gebäudeverteiler und somit beginnt die Vernetzung erst im Sekundärbereich. Primärverkabelung erfolgt immer über einen Lichtwellenleiter, wobei die Länge einer Verbindung 1500m nicht überschreiten darf. Die Sekundärverkabelung bezeichnet die Vernetzung zwischen Gebäude- und Etagenverteilern. Innerhalb eines Gebäudes wird etagenweise vernetzt. Jede Etage erhält mindestens einen Unterverteiler. Die Sekundärvernetzung erfolgt in der Regel über einen Lichtwellenleiter mit maximaler Kabellänge von 500m. Diese Vernetzung wird auf Grund ihres Verlaufs auch als „vertikale“ oder „senkrechte“ bezeichnet. Die Tertiärverkabelung bezeichnet die Vernetzung zwischen Etagenverteilern und dem Endgeräteanschluss (d.h. der Datendose). Die Tertiärverkabelung wird mit Verlegekabeln aus Kupferdrähten realisiert. Die Maximallänge dieser Verbindung liegt bei 90m. Vernetzung erfolgt zwischen dem Etagenverteiler und den Datendosen in den Räumen der Etage. Daher spricht man hier auch von „horizontaler“ oder „waagerechter“ Vernetzung. Die Endgeräteverkabelung bezeichnet die Vernetzung zwischen der Datendose und dem Endgerät. Diese wird mittels eines vorkonfektionierten Twisted-Pair-Kabels vollzogen, das nicht länger als 5m sein sollte. Die Gesamtlänge der Verkabelung vom Etagenverteiler zum Endgerät darf 100m nicht überschreiten, sonst droht Signalverlust und damit Verbindungszusammenbruch (daher Tertiärverkabelung max. 90m, Endgeräteverkabelung max. 5m und es verbleiben 5m für Verbindungsbrücken im Unterverteiler). 5.2.1 Trennung der Netze Aus Gründen des Datenschutzes existieren an jedem Standort mehrere Datennetze, die einem bestimmten Verwendungszweck zugeordnet werden. Die bisher auch tatsächlich vorgenommene physikalische Trennung kann durch eine logische Trennung ersetzt werde. Dieses ermöglicht, die Einrichtung beliebig vieler voneinander getrennter Netze, die sich gegenseitig nicht sehen oder beeinflussen ohne zusätzlichen Installationsaufwand. So kann auch auf Veränderungen in der Raumnutzung reagiert werden ohne physikalische Anpassungen am Datennetz vornehmen zu müssen. Folgende Netze sind in der Regel vorhanden: • Das pädagogische Netz steht ausschließlich zur Nutzung durch Lehrer und Schüler zur Umsetzung von pädagogischen Konzepten mit einem Internetzugang zur Verfügung. Daher ist es erforderlich, dieses Netz in allen Unterrichträumen, Fachräumen, Lehrerzimmern, Lehrerarbeitsstationen sowie gegebenenfalls die Vorbereitungsplätze in den Fachräumen zur Verfügung zu stellen. Dies entspricht nicht nur den Richtlinien und Lehrplänen des Landes, sondern auch den entsprechenden Regelungen auf EU-Ebene. 42 Infrastruktur • Das Schul-Verwaltungsnetz steht für die Umsetzung von Verwaltungsaufgaben im schulischen Umfeld zur Verfügung. Im Verwaltungsnetz werden nicht nur die Stammdaten der Schüler/innen und Lehrkräfte gepflegt, Unterrichtsvorbereitung, Zeugniserstellung, Erfassung und Meldung von statistischen Daten, usw. erledigt, sondern auch die Kommunikation mit den relevanten Dienststellen des Landes und des Schulträgers ist über dieses Netz zu führen. 5.2.2 Umsetzung der strukturierten Vernetzung Die vollständige strukturierte Vernetzung der Schulen ist bisher nicht erreicht. Wir gehen davon aus, dass die Vernetzung eines Raumes idealtypisch 4 Netzwerkdosen mit je 2 Netzwerk Ports (für 1x EDV-Arbeitsplatz, 1x Peripherie, 1x WLAN-Access-Point, 1x Präsentationsmedium), die notwendigen aktiven Komponenten im Unterverteiler sowie einer Ertüchtigung der Stromnetze erfordert. Eine solche Vernetzung kostet auf der Basis von Erfahrungswerten durchschnittlich etwa 3.500,- EURO pro Raum. Die Kosten beschreiben in der Regel jedoch nur die Hälfte des Problems. Neben diesen sind auch organisatorische Hemmnisse zu berücksichtigen. Nicht nur das Geld ist knapp, auch die personellen Ressourcen sind begrenzt. Die Aufgabe „Vernetzung“ betrifft nicht nur den Fachbereich Schulverwaltung, sondern vor allem das kommunale Bauwesen. In der Regel haben auch diese Abteilungen bereits eine Aufgabenplanung, deren Umsetzung sich über mehrere Jahre erstreckt. Einen Lichtblick in diesem Bereich soll hier jedoch nicht verschwiegen werden: Die beschriebenen Förderprogramme „Gute Schule 2020“ und „DigitalPaktSchule“ ermöglichen die Deckung der o. g. Kosten aus Fördermitteln. Auch Planungsleistungen und baubegleitende Dienstleistungen sind hier förderfähig. Daher scheint ein Outsourcing des Vernetzungsprojekts möglich. 5.3 WLAN – Kabelloses Netzwerk „Wireless Local Area Network” (kurz: WLAN), bezeichnet ein örtlich begrenztes Funknetzwerk nach den in der Norm IEEE 802.1127 definierten Standards. Der aktuell gültige und somit empfohlene Standard ist in der Norm IEEE 802.11ac beschrieben. Der theoretisch erreichbare Datendurchsatz liegt hier bei bis zu 7 GigaBit/s. Es sollen an allen Standorten einheitliche Geräte verschiedenen Typs eingesetzt werde. Welche Typen eingesetzt werden ergibt sich aus dem beabsichtigten Verwendungszweck. Der Einsatz sogenannter „autonomer Access Points“ bietet sich überall dort an, wo nur vereinzelt mit einer geringen Zahl an mobilen Endgeräten gearbeitet werden soll. 27 http://standards.ieee.org/about/get/802/802.11.html Infrastruktur 43 Autonomer Access Point im mobilen Einsatz Der kleine Laptopwagen mit acht Notebooks, der in unterschiedlichen Räumen genutzt werden soll, ist in der Regel mit einem solchen Gerät ausgerüstet. Dieser Access Point wird im jeweiligen Raum temporär mit dem nächstgelegenen Netzwerkanschluss verbunden. Auf diese Weise ermöglicht er den in der Regel vorkonfigurierten Laptops einen Zugang zum Netzwerk bzw. zum Internet. Die Netzwerk- und Sicherheitseinstellungen werden auf einem solchen autonomen Access Point manuell vorgenommen. Diese Geräte eignen sich für den Einsatz mit einer geringen Zahl an Endgeräten. Autonome Access Points bieten aber kaum Skalierbarkeit, d. h. sie stören sich untereinander, wenn ihre Sendebereiche sich überschneiden und sie müssen jeweils einzeln konfiguriert werden. Daher eignen sie sich nicht, wenn flächendeckender WLAN-Einsatz gefragt ist. In der Regel wurden solche Anforderungen bisher mit „schlanken Access Points“ erfüllt, die von einem zentralen WLAN-Controller gesteuert werden. WLAN- Controller mit verteilten schlanken Access Points Dazu wird ein solcher WLAN-Controller an geeigneter Stelle in das kabelgebundene Netzwerk integriert und die schlanken Access Points werden so im Gebäude verteilt und ebenfalls über das kabelgebundene Netzwerk angeschlossen, dass eine vollständige Abdeckung der Gebäudestruktur gewährleistet wird. Um eine solche Abdeckung zu realisieren, ist in der Regel eine sogenannte 44 Infrastruktur „Ausleuchtung“ des Gebäudes empfehlenswert. Hierbei ermitteln Fachleute durch Messungen innerhalb der Gebäudestruktur die idealen28 Standorte für die Access Points. Die Ausstattung mit WLAN kann in Ausbaustufen erfolgen. Beginnen kann man mit einer geringen Anzahl Access Points mit einheitlicher Konfiguration im controllerlosen Betrieb. Die Masterkonfiguration wird dabei von einem Gerät an die anderen sichtbaren AP im Netzwerk übertragen. Weitere dazukommende Geräte finden automatisch das vorhandene Netz und integrieren sich. Controllerlose Access Points virtualisieren den WLAN Controller Bei größeren Installationen können die Geräte in einen controllergeführten Betrieb umgeschaltet werden, um eine zentrale Verwaltung der Geräte, Zugangsberechtigungen und eine Benutzerverwaltung einrichten zu können bzw. die an der Schule vorhandene Geräte und Benutzerverwaltung nutzen zu können. Die Schulen könnten angeben, welche Gebäudeteile bzw. Räume mit WLAN, kontrolliert bzw. nicht kontrolliert, vernetzt sind. 5.3.1 Ausbau der kabellosen Vernetzung Viele Geräte, die heute auf den Markt kommen, setzen einen kabellosen Internetzugang voraus. Weder Smartphones noch Tablet-Computer verfügen über einen Anschluss für ein Netzwerkkabel. Die Verbreitung der kabellosen Technologien wird weiter zunehmen und ist (je nach Medienkonzept der Schule) auch in Schule schon ein alltägliches Phänomen. 28 „Ideal“ ist ein Standort in der Regel dann, wenn das aufgespannte WLAN zwar unterbrechungsfrei ist, aber die Überschneidungsbereiche der einzelnen Access Points so gering wie möglich sind. Die Reichweite der Access Points ist hierbei von der Gebäudestruktur abhängig. Daher ist die „ideale“ Verteilung meist nicht auf theoretischer Basis ermittelbar. Infrastruktur 45 Mobile Computerräume erfordern kabellose Zugänge, in Lehrerzimmern wird der Wunsch nach einem Zugang zum pädagogischen Netz mit dem privaten Endgerät laut. Die Erfahrungen in Schulen, die schon über kabellose Vernetzung verfügen, zeigen, dass eine Weiterführung dieser Strategie unvermeidbar ist. Die entsprechenden Forderungen sind aus allen Schulformen zu vernehmen. Zusätzlich zur strukturierten Vernetzung ist die dauerhaft verfügbare, kabellose Vernetzung der Gebäude über den Planungszeitraum aufzubauen. In den Schulen ist eine sogenannte „Campuslösung“ anzustreben. In allen pädagogisch relevanten Räumen und Bereichen sollte eine dauerhaft verfügbare, kabellose Vernetzung vorgehalten werden. Der Verwaltungsbereich bleibt unberührt, hier wird schon aus Gründen des Datenschutzes weiterhin kabelgebunden gearbeitet. Die kabellose pädagogische Vernetzung sollte im Endausbau folgende Bereiche abdecken: • allgemeine Unterrichtsräume • • Fachunterrichtsräume Freiarbeitsbereiche (wie Selbstlernzentren) • • Schüler-Aufenthaltsbereiche (innerhalb des Gebäudes29) Lehrerzimmer und Lehrerarbeitsbereiche Die notwendige Hardware muss so ausgelegt sein, dass sie schrittweise erweitert und im Endausbau mit geringem Personalaufwand gewartet werden kann. Das Ziel ist eine Infrastruktur, die es ermöglicht, dass ohne zusätzlichen Aufwand in jedem Klassenraum jede Schülerin und jeder Schüler einen mobilen Netzwerk- und somit Internetzugang erhalten kann. Der Kreis Euskirchen sollte eine skalierbare Lösung einsetzen. Die Ausstattung der Schulen mit WLAN kann dadurch unabhängig von der Schulgröße aufgebaut werden kann. Die gewählte Technologie ermöglicht die Nutzung einzelner Accesspoints, die sich untereinander vernetzen und abstimmen (sie verfügen über sog. „Schwarmintelligenz“). Ab einer bestimmten Anzahl an Accesspoints kann ein „Controller“ in das Netz integriert werden, der von zentraler Stelle aus alle Accesspoints steuert. Auf diese Art werden Fehlinvestitionen vermieden und ein zügiger und individueller Ausbau des kabellosen Netzwerks gewährleistet. Die grundsätzliche Funktionalität ist mit dem Einsatz des ersten Accesspoints gegeben und kann somit schrittweise ausgebaut werden, bis hin zur vollständigen Erschließung des Schulgebäudes. Eine generelle Aussage über die Anzahl der notwendigen, gleichzeitig verfügbaren kabellosen Netzwerkzugänge ist derzeit kaum möglich. Der Bedarf hängt insbesondere vom schulischen Medienkonzept, der dort geplanten Nutzung der Geräte im Unterricht, dem Willen und Können der am Lernprozess beteiligten Personen und der Anzahl der verfügbaren Endgeräte ab, in welchem Umfang das 29 eine vollständige Abdeckung der Schulhöfe ist nicht erforderlich, Teilbereiche werden durch im Gebäude vorhandene Geräte abgedeckt 46 Infrastruktur mobile Lernen im Unterricht Einzug hält und damit auch, in welchem Umfang die Ausstattung mit WLAN erforderlich ist. Sicher ist, dass sobald die Technik in Schulen verfügbar sein wird, die Nutzungshäufigkeit zunehmen wird. Das Maß dieser Zunahme ist derzeit nicht zuverlässig abschätzbar. Daher ist es unerlässlich, dass diese Technik erweiterbar ist und die Einführung vom Schulträger begleitet und regelmäßig überprüft wird. Die Kosten für die WLAN-Anbindung der Schulen werden mit einem Eckpreis von 500 EURO je Raum kalkuliert, dies beinhaltet die Kosten für die Access-Points, die Installation und die notwendigen aktiven Komponenten in den Unterverteilungen. Diese Kosten sind nur realisierbar, sofern die strukturierte Gebäudeverkabelung in der oben beschriebenen Weise erfolgt. Die Entscheidung über die notwendigen technischen Schritte und Maßnahmen obliegt im Rahmen des geplanten Budgets dem Schulträger. 5.4 Serverumgebung Eine administrative Netzwerksoftware wird in der Regel in den pädagogischen Netzwerken eingesetzt. Sie unterstützt sowohl Schulen als auch Schulträger in Belangen der Wartung und des Unterrichtseinsatzes. Eine solche Software bietet eine Reihe von Funktionen. Hier nur ein kurzer Überblick: Pädagogischer Bereich • • Benutzerverwaltung Lehrer anlegen, bearbeiten, … • Schülerinnen und Schüler anlegen, bearbeiten, … • Kennwörter verwalten • Gruppenverwaltung Infrastruktur • Klassenverbände anlegen, bearbeiten, … • • Fachgruppen anlegen, bearbeiten, … Versetzungsmodul • Klausurmodul • • Kontrolle der Clients Sperrung des Arbeitsplatzes • • Zuweisung von Peripherie Internetfilter • • • Filterung von Inhalten Verlaufsprotokoll der Sitzung Zugriff des Nutzers auf seine Daten von innen (pädagogisches Netz) und außen (Internet) 47 Wartung und Betrieb • Konfiguration des Netzwerks und der Clients • • Betriebssystem, Treiber und Anwendungen zentral installieren Räume erstellen und bearbeiten • • Druckerzuweisungen Datensicherung • Ausfallsicherheit • • Wiederherstellung und Neuinstallation der Clients Kontrolle von Clients, Druckern, Anwendungen, Dateien Der Einsatz einer solchen Lösung ist in jedem Falle anzuraten, sollte jedoch langfristig standardisiert und mit einem Dienstleistungsvertrag zur Fernwartung durch den Anbieter oder einen geeigneten Partner verknüpft werden. Die Berufskollegs setzen bereits eine solche Lösung ein (Netman for Schools, H+H Software). 5.5 Cloud – Datenablage in der Wolke Das Bearbeiten von schulischen Themen im heimischen Umfeld ist nicht neu. Hausaufgaben gab es schon immer und auch Lehrerinnen und Lehrer bereiten ihren Unterricht zu Hause vor oder nach. All dies trifft auch auf digitale Inhalte zu. Dateien wurden häufig mittels sogenannter USB-Sticks, also mobiler Speicher, zwischen Schule und heimischem Arbeitsplatz transportiert. Seit ein paar Jahren erfüllen sogenannte Cloud-Storage-Dienste diesen Zweck wesentlich komfortabler. Ein sehr populärer Vertreter dieser Dienste ist die „Dropbox“30. Dieser kostenlose Internetservice ermöglicht es dem Nutzer ein limitiertes Kontingent an Onlinespeicherplatz zur Ablage seiner Daten zu nutzen. Auf diesen Speicher kann über das Internet zugegriffen und er kann mit allen möglichen Geräten automatisch synchronisiert werden. Das führt dazu, dass der Nutzer immer mit der jeweils aktuellsten Version seiner Datei arbeiten kann, egal wo er sich befindet, solange ein Internetzugang zur Verfügung steht. Durch die Synchronisation ist ein Bearbeiten 30 www.dropbox.com 48 Infrastruktur auch im Offline-Betrieb möglich. Die Datei wird automatisch mit dem Online-Speicher abgeglichen sobald wieder eine Internetverbindung besteht. Diese Art der Datenhaltung ist ausgesprochen praktisch, da die Versionskontrolle automatisch erfolgt und keine Mehrfachdatenhaltung (schulischer Computer, USB-Stick, privater Computer) betrieben wird.31 So ist es auch leicht zu erklären, dass dieser Dienst sich ausgesprochener Beliebtheit erfreut. Dropbox wurde 2007 gegründet und wies Anfang des Jahres 2014 bereits 200 Millionen Nutzer weltweit aus. Jetzt sollte nicht der Eindruck entstehen, dass Dropbox der einzige Anbieter sei. Es gibt eine beachtliche Vielzahl weiterer Anbieter: Apple mit iCloud, Google mit Google Drive, Microsoft mit Onedrive, die chinesische Firma Yunio u.v.m. Leider sind diese Dienste für die schulische Nutzung nur bedingt geeignet. Der unbestritten praktischen Funktionalität steht häufig die mangelnde Rechtskonformität in Bezug auf die deutschen Datenschutzbestimmungen gegenüber. Wesentliches Problem sind die außerhalb Deutschlands (bzw. außerhalb der EU) befindlichen Serverstandorte. Die abgelegten Daten liegen physikalisch somit außerhalb des deutschen Rechtsraumes. Gibt es kostenlose Angebote speziell für Schulen? Die beiden „Global Player“ Google und Microsoft bieten jeweils Clouddienste für Schulen kostenlos an. Die Funktionalität dieser Dienste ist durchaus umfangreich.32 Hier jedoch herrscht Unsicherheit in Bezug auf die Einhaltung des deutschen Datenschutzes. Eine detaillierte Prüfung durch einen Datenschutzsachverständigen ist vor dem Einsatz dringend anzuraten. Gibt es da nicht das „Safe-Harbor-Abkommen“? Nicht mehr. Das Abkommen wurde am 6. Oktober 2015 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt.33 Im Detail: Die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG (veröffentlicht 23.11.1995) verbietet personenbezogenen Daten aus Mitgliedstaaten der EU ins Ausland zu übertragen, sofern diese kein dem EU-Recht vergleichbares Schutzniveau aufweisen. Das Safe-Harbor-Abkommen wurde im Jahre 2000 durch die Europäische Kommission verabschiedet, um den Datenaustausch mit den USA weiterhin zu ermöglichen. Dieses Abkommen stand schon 31 Technisch nicht ganz korrekt, es wird durch die Synchronisation immer noch Mehrfachdatenhaltung betrieben, die allerdings durch die Internetverbindung so oft auf den aktuellen Stand gebracht wird, dass die Nachteile einer Mehrfachdatenhaltung hier so gut wie keine Auswirkung haben. 32 https://classroom.google.com/ bzw. http://office.microsoft.com/de-de/academic/ 33 Pressemitteilung Nr.117/15 des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/201510/cp150117de.pdf Infrastruktur 49 lange Zeit in der Kritik, da es kaum mehr als eine freiwillige Selbstkontrolle der beigetretenen Unternehmen darstellte. Spätestens seit dem „USA Patriot Act“ (25.10.2001)34 war klar, dass im Zweifel US-Behörden alle Daten einsehen würden, unabhängig von der Frage ob sie im Rahmen des Safe-Harbor-Abkommens übermittelt wurden oder nicht. Der Europäische Gerichtshof bemängelt in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 2015 eben diese Tatsache. Darüber hinaus bestreitet der EuGH das Recht der EU-Kommission eine Vereinbarung zu formulieren, die ggf. die Befugnisse nationaler Datenschutzbehörden beschränkt. Eine gemeinsame Position der europäischen Datenschutzbehörden in dieser Frage steht noch aus. Wie sollte eine Schule / der Schulträger nun reagieren? Für die Nutzung von Cloud-Diensten in Schule bedeutet das aus unserer Sicht 1. eine Festlegung auf einen Serverstandort innerhalb Deutschlands 2. eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des §11 Bundesdatenschutzgesetz, sofern eine Verarbeitung der Daten durch einen Dienstleister erfolgt. Eine Nutzung von Servern im europäischen Ausland ist theoretisch denkbar, sollte im Lichte der aktuellen Datenschutzdebatte aber vermieden werden. Eine Prüfung durch einen Datenschutzsachverständigen ist in jedem Falle anzuraten. Logineo NRW – Ein Licht am Ende des Tunnels? „Das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, den Schulen in NRW eine datenschutzkonforme und geschützte Arbeitsplattform zur schulischen Kommunikation, Organisation und Dokumentenverwaltung zur Verfügung zu stellen. Mit LOGINEO NRW soll ein geschützter Vertrauensraum im Internet geschaffen werden, um Lernen und Leben mit digitalen Medien zu erfahren und eine Kultur des Miteinanders in der digitalen Welt zu entwickeln. Die webbasierte Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW wurde vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein, von LVR-InfoKom und regioIT Aachen entwickelt und wird auf kommunalen Servern in NRW betrieben. Koordiniert wird das Projekt LOGINEO NRW von der Medienberatung NRW im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Funktionen und Module LOGINEO NRW bietet in der Basis-Version folgende Funktionen und Module: 34 Benutzerverwaltung mit Single-Sign-On dt. „Gesetz zur Einigung und Stärkung Amerikas durch Bereitstellung geeigneter Instrumente, um Terrorismus aufzuhalten und zu blockieren“ -> https://de.wikipedia.org/wiki/USA_PATRIOT_Act 50 Infrastruktur - Groupware mit E-Mail, Kalender und Adressbuch - Dateimanagement-System (DMS) und Mediathek - erweiterte learn:line NRW mit Zugriff auf lizenzgeschützte Materialien - standardisierte Schnittstellen zu weiteren Produkten (Digitaler Medienpass NRW, Webweaver, Moodle) [...]“35 Soweit die Ankündigung des Landes NRW zu Logineo NRW. Fest steht: Es wird kostenlos für Lehrerinnen und Lehrer angeboten, eine Nutzung für Schülerinnen und Schüler soll für eine jährliche Gebühr (gestaffelt nach Schulform) möglich sein. Der Veröffentlichungszeitpunkt für dieses Angebot ist in der letzten Zeit mehrfach verschoben worden. Die Einführung ist schließlich zum Schuljahr 2017/18 gestartet worden und kurz danach durch die neue Landesregierung in NRW wegen beträchtlicher Mängel wieder gestoppt worden (Stand Ende Oktober 2017). Handlungsempfehlung: Ein Cloudangebot ist mittelfristig für alle Schulen erforderlich. Die notwendigen Voraussetzungen schafft der Schulträger in den kommenden Jahren durch die breitbandige Internetanbindung, die Vervollständigung der Vernetzung bzw. die kabellose Vernetzung und die Ausstattung der Schulen. Ob Logineo NRW künftig der Standard für ganz NRW sein kann, wird sich zeigen. Zweifel sind nach derzeitigem Stand der Dinge sicherlich angebracht. Dennoch besteht für den Kreis in diesem Feld kein akuter Handlungsbedarf. Die weitere Entwicklung des Projekts Logineo NRW sollte interessiert beobachtet werden. Sobald die anderen Infrastrukturmaßnahmen in Euskirchen abgeschlossen sind, kann ein Umsetzungsprojekt „Cloud“ initiiert werden. In einem solchen Projekt kann dann unter Beteiligung der Schulen entschieden werden, ob die Landeslösung oder ein anderes Produkt eingesetzt werden soll. 35 http://www.logineo.schulministerium.nrw.de/LOGINEO/Basis-Infrastruktur-f%C3%BCr-Schulen-in-NRW/ Wartung und Betrieb 51 6 Wartung und Betrieb Technische Ausstattung muss gepflegt und gewartet werden, damit sie auch langfristig verfügbar ist. Dazu sind Personen und Organisationsformen erforderlich, durch die die notwendigen Aufgaben wahrgenommen werden. Durch eine Vereinbarung zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden36 werden diese Aufgaben in den sog. 1st-Level-Support und den 2nd-Level-Support eingeteilt. Die (eingekauften) Garantie-Leistungen der Hersteller werden häufig als 3rd-Level-Support bezeichnet. Die Schule ist hierbei verantwortlich für den 1st-Level-Support (die technisch nicht anspruchsvollen Wartungsaufgaben), der Schulträger muss den 2nd-Level-Support (die technisch anspruchsvolleren Wartungsaufgaben) leisten. 6.1 Vergleich mit der Privatwirtschaft Die schulischen Anforderungen an Wartung und Support der IT-Technik sind, entgegen landläufiger Meinung, in der Regel höher als die in der Privatwirtschaft. Die folgende Tabelle verdeutlicht dies exemplarisch: 36 Wirtschaft Schule Netzwerkpflege und -betreuung erfolgt durch hauptamtliche Systembetreuer Systembetreuung wird von Lehrern „nebenbei“ gemacht Relativ konstante Benutzeranzahl pro Arbeitsstation Mehrere Benutzer arbeiten an einer Arbeitsstation Benutzerverwaltung ist über längeren Zeitraum konstant – geringere Fluktuationsrate Verwaltung von mehreren hundert Schülerinnen und Schülern - hohe Fluktuationsrate, zum Teil sogar halbjährlich oder von Unterrichtsblock zu Unterrichtsblock Begrenzte/überschaubare Anzahl an Software-Programmen pro Arbeitsstation (z. B. nur CAD, Office) Vielzahl von Software-Programmen (Standard-, Branchen- und Lernsoftware) Feste, für den speziellen Computer konfigurierte Software; nicht kooperativ einsetzbare Software wird auf getrennten Computern installiert Mit Fachunterrichtsstunden wechselnde Software; Software teilweise nicht netzwerkfähig i.d.R. statische Betriebsumgebung in einem bestimmten Aufgabenbereich (User X wendet stets Programm Y an) Häufig wechselnde Betriebsumgebung und Anwendungen, besonders in Berufsbildenden Schulen, da eine entsprechende Anpassung an Ausbildungsbedürfnisse erfolgt; die Folge sind häufigere Konfigurationsänderungen. http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung-NRW/Publikationen/ it_support_vereinbarung_kommunal.pdf 52 Wartung und Betrieb Wirtschaft Schule i.d.R. statische Zuordnung Benutzer-Arbeitsstation dynamische Zuordnung Benutzer-Arbeitsstation, d. h. in jeder Unterrichtsstunde ein neuer Benutzer (Schülerin/Schüler), im Höchstfall bis zu 10 verschiedene Benutzer am Tag, etwa 50 pro Woche, usw. Benutzer greift immer auf einen bestimmten Zugriff / Sperrung nach pädagogischen ErfordernisDatenbestand zu sen auf unterschiedliche Datenbestände Benutzer hat „persönlichen Computer“ und ist daher bemüht, diesen fehlerfrei zu halten „Anonymer Computer“ - nur bedingtes Interesse, diesen fehlerfrei zu halten; Benutzer hacken bzw. nehmen Veränderungen vor Nutzungsdauer der Rechner ca. 3 Jahre Nutzungsdauer der Rechner ca. 5 - 6 Jahre; Folge: ältere Geräte erfordern höheren Wartungsaufwand 6.2 Aufgabenbereiche Grundsätzlich müssen bei Wartung und Support zwei bedeutende Bereiche unterschieden werden, die technische Wartung und der pädagogische Support. Allerdings ist eine strikte Trennung dieser beiden Bereiche nicht möglich, weil sie sich gegenseitig bedingen. Dennoch muss der pädagogische Support in den Vordergrund gestellt werden, denn die Technik soll der Pädagogik dienen. 6.3 Technischer Support Der technische Support wird nach den folgenden Aspekten differenziert dargestellt: • • Wartung Installation • • Systemadministration Systemsicherheit 6.3.1 Wartung Die Wartung beinhaltet alle Maßnahmen, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Geräte und damit zur Sicherung des laufenden Betriebs beitragen. Dies bezieht sich in erster Linie auf Reparaturaufgaben, den Austausch und Ersatz fehlerhafter Teile / Geräte und andere regelmäßige Wartungsdienste. • Reparatur • Behebung von Systemausfällen • Sicherung des Betriebs vor Systemausfällen • manuelle Wiederherstellung nicht abgesicherter Einstellungszustände • • Koordination größerer Reparaturaufgaben Sicherung der Einsatzbereitschaft von Peripheriegeräten, z. B. Tonerwechsel • • Systemchecks und Funktionstests von Software Regelmäßige Außen-Reinigung der Geräte, z. B. Drucker etc. Wartung und Betrieb 53 6.3.2 Installation Die Installation ist vorwiegend bei Neuanschaffungen und dem Ausbau des Netzwerkes notwendig. Sie kann nicht unmittelbar den Wartungsdiensten zugeordnet werden, da es sich oftmals nicht um regelmäßig durchzuführende Maßnahmen, sondern mehr um einmalige bzw. jährlich durchzuführende Aufgaben handelt. Ausnahmen bilden hier die Einspielungen von Software-Updates. • • Einrichtung der Netzwerke Installation von Servern, Rechnern und Peripherie • • Installation und Konfiguration neuer Software Installation und Konfiguration von Software-Updates 6.3.3 Systemadministration Bei der Systembetreuung /-administration handelt es sich um den kritischsten Faktor des Supports. In Schulen liegt die Fluktuationsrate der Schülerschaft zwischen 10% und 20%. Geht man davon aus, dass ein System mit eigenen persönlichen Verzeichnissen und eigenen Email-Adressen beibehalten wird, ist der Administrationsaufwand erheblich. Hinzu kommt die Einrichtung von ständig wechselnden Projektgruppen und Benutzergruppen mit wechselnden Berechtigungen und Benutzerdaten. • Anlage / Löschen / Änderung von Benutzerkonten für Schülerinnen und Schüler, Benutzergruppen und Lehrkräfte • Anlage / Löschen / Änderung von Verzeichnissen, Zugriffskontrollen • Anlage / Löschen / Änderung von E-Mail-Konten für Schülerinnen und Schüler, Benutzergruppen und Lehrkräfte • • Vergabe und Pflege von Passwörtern Pflege von Datenbereichen 6.3.4 Systemsicherheit Der Aufgabenbereich der Systemsicherheit ist ein weiterer Aspekt des technischen Supports, der sich an Schulen besonders schwierig gestaltet. • Einrichtung eines Konfigurationsschutzes • • Einsatz von Softwarekomponenten zur Sicherung der Systemeinstellungen Einsatz von Imaging / Cloning zur schnellen Wiederherstellung („Recovery“) nach Abstürzen von Computern • Anpassen der Images an Änderungen der Softwareeinstellungen (z. B. nach Softwareinstallationen) • Einführung von Maßnahmen gegen Manipulation und Hackerangriffe, Einsatz von Firewall und Virenschutzprogrammen • Konzeption, Überwachung und Durchführung von Datensicherungsarbeiten („Back-ups“) • • Schutz vor Diebstahl Jugendschutz 54 Wartung und Betrieb 6.4 Pädagogischer Support Viele der auftretenden technischen Herausforderungen gründen auf pädagogischen und organisatorischen Problemstellungen. Generell ist zu empfehlen, dass zumindest die folgenden organisatorischkonzeptionellen und administrativen Aufgaben durch die Schule erbracht werden sollten: 6.4.1 Organisatorische und konzeptionelle Aufgaben • Entwicklung des pädagogischen Konzepts • • Entwickeln von pädagogischen Vorgaben für Hard- und Softwarestrukturen Entwicklung der Nutzungsvereinbarungen und deren Überwachung • Koordination der Unterrichtssoftware zwischen den Fachschaften • • Entwicklung von Vorgaben zur technischen Dokumentation Entwicklung des Konzepts zur regelmäßigen Softwareaktualisierung • • Beschaffung und Erstellung von Arbeitshilfen und –materialien Koordinierungs- und Kontrollaufgaben • • Beschaffung von Verbrauchsmaterial Programm- und Materialverwaltung. 6.4.2 Administrative Aufgaben • Einrichtung, Pflege, Löschen von Benutzerkonten • • Einrichtung, Pflege, Löschen von Zugriffsberechtigungen Aufbau und Pflege des Schul-Intranets / Schul-Webservers • Durchführung der Datensicherung • • • Verwaltung der Passwörter Kurzfristige Problembehebung Überwachung des Verbrauchmaterials 6.5 Wartungsebenen 1. Ebene (1st-Level-Support) Allgemeine Wartungstätigkeiten gemäß der Tätigkeitsliste für den Support auf der ersten Ebene Schule / IT-Beauftragte Wartung und Support durch den Schulträger o2. Ebene der einen vom Schulträger zu beauftragenden Wartungsakteuer (2nd-Level-Support) und zu kontrollierenden Wartungsakteur 3. Ebene (3rd-Level-Support) Garantieleistungen des Herstellers bzw. Lieferanten Hersteller / Lieferant Wartung und Betrieb 55 Die Aufgaben in den Ebenen basieren in Nordrhein-Westfalen auf der bereits genannten Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken in Schulen37. Diese Vereinbarung definiert sowohl die Begrifflichkeiten 1st- und 2nd-Level-Support, als auch die jeweiligen Aufgaben für Schule und Schulträger. Die dritte Ebene des Supports umfasst die Tätigkeiten externer Dienstleister, die nicht durch die Delegation von Aufgaben im Kontext „Support auf 2. Ebene“ erfasst sind. Dies betrifft vorrangig Garantieleistungen der Hersteller und Lieferanten. Die Aufgaben auf dieser Ebene sind nicht klar definiert. Sie unterliegen den jeweils im Rahmen der Beschaffungen ausgehandelten Konditionen. 6.6 2nd-Level-Supports für die Schulen im Kreis Euskirchen Der Support wird im Kreis Euskirchen durch einen Dienstleister vor Ort gewährleistet. Der Dienstleister arbeitet eng mit den IT-Beauftragten der Schulen zusammen und agiert weitestgehend selbstständig. Die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister wird von den Schulen sehr positiv dargestellt. Sowohl zwischenmenschlich als auch fachlich scheint der Dienstleister bei den Schulen sehr beliebt zu sein. Allerdings werden sich die Anforderungen an die technischen Rahmenbedingungen künftig verändern. Mittelfristig ist die Umsetzung von Wartung und Support zu erweitern. Die zu leistenden Arbeiten werden künftig eher mehr werden. Es stellt sich die Frage, ob die bisherigen Konstruktionen ausreichen, um die künftigen Anforderungen zu bedienen. • Die Erschließung der Gebäude durch kabellose Netzwerke lässt einen Mehraufwand im Bereich Wartung und Betrieb dieser Netzwerke vermuten. Dieser Mehraufwand ist sowohl quantitativ, als auch qualitativ zu verstehen. Damit ist offenkundig, dass diese Leistungen a) nicht durch Lehrerinnen und Lehrer zu erbringen sind und sie b) zu angemessenen Konditionen zu kalkulieren sein werden. • Die verbesserte Infrastruktur wird auch den Einsatz von privaten Endgeräten durch Lehrerinnen und Lehrer sowie durch Schülerinnen und Schüler befördern. Dazu bedarf es einer entsprechenden technischen Konzeption und einer definierten Schnittstelle zum Support. Support für Privatgeräte ist in der Regel nicht leistbar, allerdings müssen die Implikationen einer solchen Strategie zwischen Wartungsakteur, Schule und Schulträger abgestimmt sein. Auf den Wartungsdienstleister kommen weitere, zum Teil neue Aufgaben zu. Insbesondere die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Infrastruktur wird künftig eine zentrale Aufgabe sein. 37 siehe auch http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung-NRW/Lern-IT/Dokumente/Supportvereinbarung/Supportvereinbarung.pdf 56 Wartung und Betrieb Wie lösen andere Schulträger dieses Dilemma? Beispiele von verschiedenen Schulträgern zeigen, dass für den Support mit einer Vollzeitstelle für etwa 300 bis 400 Endgeräte im Support zu rechnen ist. 38 Dieser Stellenschlüssel reicht i.d.R. um die Aufgaben des 2nd-Level-Supports wahrzunehmen. Dies ist keine Full-Service-Situation, es wird die Existenz eines 1st-Level-Supports durch die Schule unterstellt. Vergleicht man z.B. das Verhältnis Endgerät zu Administrator in der kommunalen Verwaltung so liegt der Durchschnitt hier deutlich anders bei etwa 100 zu 1. Bei einem Betreuungsschlüssel von 1 Stelle (Entgeltgruppe A9) je 400 Endgeräte entstehen ca. 135 Euro pro Rechner im Jahr an Personalkosten. Im Kreis Euskirchen liegt die durch diesen Medienentwicklungsplan angestrebte Zahl der Endgeräte bei 1094. Dies entspräche mindestens 3 Stellen im Bereich Administration. Somit ergibt sich die folgende Abschätzung: Jährliche Wartungskosten im Endausbau für den Kreis Euskirchen: 1094 Endgeräte * 135,- € (je Endgerät und Jahr) = 147.690,- € p.a. Welche organisatorischen Maßnahmen sind geeignet die Kosten zu begrenzen? Zusätzlich ist für die Umsetzung des Medienentwicklungsplans die technische Einweisung der IT-Beauftragten in den Förderschulen unverzichtbar. Nur bei einer kontinuierlichen Einweisung ist es möglich, einen Teil der Supportaufgaben weiterhin zu externalisieren. Die Lehrer/innen müssen in die Lage versetzt werden, die im 1st-Level-Support definierten Wartungs- und Supporttätigkeiten auszuführen. Das Ziel dieser technischen Einweisung ist vor allem eine Kostenreduktion im Bereich der Wartung, gleichzeitig wird dadurch eine mögliche schnelle Fehlerbehebung erleichtert und die Qualität von Fehlermeldungen an die Wartungsakteure für den 2nd-Level-Support gesteigert. Da die technische Einweisung zur Kostensenkung beiträgt, wird empfohlen, dass die Kosten für diese technische Einweisung im Rahmen des Wartungsbudgets durch den Schulträger übernommen werden. Die Anzahl der IT-Beauftragten ist abhängig von der Größe der Kollegien. Es werden mindestens zwei IT-Beauftragte empfohlen, um Engpässe z. B. durch Klassenfahrten, Krankheit oder Beurlaubungen zu vermeiden. Neben der Stärkung des 1st-Level-Supports ist für die Förderschulen eine konsequente Einführung von Fernwartung anzustreben. Siehe dazu die Ausführungen in 5.4 Serverumgebung. 6.7 Tätigkeiten einer koordinierenden Stelle beim Schulträger Die Bereitstellung von Infrastruktur, sowohl für den Bereich der Datennetze als auch für die Hardware, sollte direkt durch eine koordinierende Stelle erfolgen. Ansonsten sind keine 38 siehe auch https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/ Studie_IB_IT_Infrastruktur_2015.pdf Wartung und Betrieb 57 Standardisierungen möglich und der Schulträger kann die Verantwortung für die Bereitstellung der IT-Infrastruktur nicht übernehmen. Sollte die Beschaffung der o. g. Hardware durch einen weiteren Akteur erfolgen, so ist im Prozess dringend sicherzustellen, dass die koordinierende Stelle die technischen Anforderungen definiert. Im Folgenden werden die Tätigkeiten beschrieben, die aus unserer Sicht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes erforderlich sind: Tätigkeitsbeschreibung Umsetzung Medienentwicklungsplan Handlungsfeld: Investitionsmaßnahmen und Beschaffung; Inventarisierung Akteure Koordination und Auswertung der Jahresbilanzgespräche Koordinierende Stelle Festlegung des Warenkorbes auf der Basis der schulformspezifischen Anforderungen (Festlegung von Standards) Koordinierende Stelle / IT-Beauftragte bzw. Schulen/extern Formulierung des Leistungsverzeichnisses für die zentralen Ausschreibungen auf der Basis des Warenkorbes und der Jahresbilanzgespräche Koordinierende Stelle Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibungen bzw. Übergabe der Leistungsverzeichnisse zur Ausschreibung Koordinierende Stelle Festlegung und Erstellung von schulformspezifischen Standardimages Koordinierende Stelle und IT-Beauftragter (Schule) Kontrolle der Lieferungen und Abnahme der Installationen und Image Schule Dokumentation der Investitionen (zentral und schulspezifisch; letztere Datei dient der Entlastung der Schulleitungen und wird permanent aktualisiert) Koordinierende Stelle Abwicklung der Garantie-Leistungen Koordinierende Stelle 58 Wartung und Betrieb Vernetzung und Stromzuführung; Raum-Anforderungen; Technikund Raum-Konzepte für den künftigen Ganztagsbetrieb von Schulen Gebäudemanagement in Abstimmung mit der koordinierenden Stelle Aktualisierung der Investitionsplanung des Medienentwicklungsplanes Schulverwaltung und koordinierende Stelle Aufgabenspezifische Beiträge für den Controlling-Bericht an den Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes Schulverwaltung und koordinierende Stelle Dauerhaft sind im Handlungsfeld „Wartung und Support“ folgende Aufgaben wahrzunehmen: Grundausbildung für neu bestellte IT-Beauftragte sowie Fortbildung der IT-Beauftragten der Förderschulen für den 1st-Level-Support Koordinierende Stelle in Zusammenarbeit mit dem 2nd-Level-Akteur Einkauf und Abrechnung von Ersatzteilen Koordinierende Stelle Abrechnung der Akteure hinsichtlich der „Sachlichen Richtigkeit“ prüfen Koordinierende Stelle Aufgabenspezifische Beiträge für den Controlling-Bericht an den Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes Koordinierende Stelle Steuerung von Umsetzungsprojekten und Infrastrukturausbau Arbeitsgruppensitzungen vor- und nachbereiten Koordinierende Stelle Projektfortschritt dokumentieren Koordinierende Stelle Arbeitspakete koordinieren und zusammentragen Koordinierende Stelle Investition und Aufwand 59 7 Investition und Aufwand Der Medienentwicklungsplan für den Kreis Euskirchen ist als mittelfristige Investitionsplanung mit einer Ermittlung des Finanzbedarfs im Planungszeitraum (2018 – 2022) und pro Jahr zu verstehen. Die Kalkulation erfolgte dabei auf der Grundlage des schon beschriebenen Ausstattungskonzeptes, das mit den IT-Beauftragten der Schulen und der Verwaltung abgestimmt worden ist. Als Berechnungsgrundlagen benutzen wir eine auf die Schulsituation angepasste Variante der Gesamtbetriebskostenrechnung (TCO-Kalkulation: TCO = Total Cost of Ownership): Endgeräte (Hardware) Im Bereich Hardware sind sowohl die Kosten für die Ergänzung der vorhandenen Hardware kalkuliert als auch die Kosten für Reinvestitionen der vom Schulträger bereitgestellten Hardware, also den Austausch veralteter Hardware. Der Abschreibungszeitraum für Hardware sollte in Euskirchen 5 Jahre betragen. Dieser Zeitraum entspricht dem Planungszeitraum. Der Planungszeitraum entspricht somit dem vollständigen Lebenszyklus eines Geräts. Sonderfall Zuwendungen Falls einer Schule über eine Fremdquelle Hardware oder die Mittel zum Erwerb von Hardware angeboten werden, ist der Schulträger zu informieren. Die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf einer Entscheidung der zuständigen Organe des Schulträgers. Sachspenden müssen dem Stand der Technik entsprechen und in die Systemlandschaft der Schule integrierbar sein, was durch den Wartungsakteur geprüft werden sollte. Generell gilt, dass für Leistungen aus Zuwendungen keine Mittel zur Reinvestition der Geräte zur Verfügung stehen. Es kann nicht sein, dass durch Zuwendungen Fakten geschaffen werden, die den Träger nach Ablauf der Nutzungsdauer zu einer Ausgabe über die Budgetgrenzen hinaus zwingen. Server und aktive Komponenten In diesem Bereich sind Kosten für die Reinvestition der Server kalkuliert. Darüber hinaus werden die Kosten für den Ausbau und Erhalt der Netzwerkinfrastruktur in den Schulen dargestellt. Dies betrifft die strukturierte Vernetzung in den Schulen. WLAN-Ausbau Diese Position beinhaltet die erwarteten Kosten für den Ausbau der kabellosen Vernetzung in den Schulen des Kreis Euskirchen. Software Software ist für den Einsatz der Hardware eine Grundvoraussetzung. Um Computer im Unterricht sinnvoll und bedarfsgerecht einsetzen zu können, muss auch die dafür erforderliche Software angeschafft werden. Über den Eckpreis der Hardware werden die Kosten für das Betriebssystem in die 60 Investition und Aufwand Kalkulation eingepreist. Der Betrieb der Schulnetzwerke wird über die Kostenstelle „Server-Software“ abgebildet. Das oftmals durch Schulen gewünschte Microsoft Office ist von dieser Regelung insofern betroffen, als dass Microsoft Office in Schulen nicht gesondert in die Kalkulation aufgenommen wird, da frei verfügbare Software wie OpenOffice39 oder LibreOffice40 funktional gleichwertig ist. Eine Ausnahme bildet die Anschaffung von Microsoft Office für die Verwaltungsarbeitsplätze in Schulen. Hier ist es durch die verwendete Software bei den Landesbehörden (i. d. R. Microsoft Office) aus Gründen der vollständigen Kompatibilität angeraten, das proprietäre Produkt anzuschaffen. Die Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben und Dachverbänden für bei den Berufskollegs ebenfalls zu einer Ausnahme von der Regel, auch hier ist die Anschaffung von MS Office anzuraten. Beide betroffenen Schulen verfügen bereits über einen entsprechenden FWU-Vertrag. Darüber hinaus sind bereits jetzt zwei der vier Förderschulen ebenfalls mit FWU-Verträgen bedacht. Eine Ausweitung auf alle Schulen ist daher angeraten. Wartung und Support Wartung und Support ist als Oberbegriff für alle Dienstleistungen zu sehen, die den Betrieb der vorhandenen Hard- und Software im Unterricht sicherstellen. 7.1 Eckpreise - die Grundlage der Kalkulation Für die Kalkulation im Rahmen des Medienentwicklungsplans wurden für Computer und Peripheriegeräte Eckpreise auf der Grundlage von aktuellen Angeboten in Abstimmung mit der Verwaltung bestimmt. Das Ergebnis wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Thema Kostenstelle Eckpreis Ausstattung EDV-AP 600,00 € Ausstattung Peripherieanteil 250,00 € Ausstattung Passive Präsentationstechnik 2.500,00 € Ausstattung Interaktive Präsentationstechnik 7.500,00 € Infrastruktur Serveranteil je Standort FÖS 2.500,00 € Infrastruktur Serveranteil je Standort BK 10.000,00 € Infrastruktur Anmietung VDSL p.a. und Standort Infrastruktur Kosten LAN-Überarbeitung je Switch Infrastruktur WLAN-Ausbau p. Raum 600,00 € 2.000,00 € 500,00 € Hinweis: Insbesondere die Kosten für LAN-Überarbeitung und WLAN-Ausbau beruhen auf dem Durchschnitt von Erfahrungswerten aus Maßnahmen in verschiedenen Kommunen. Diese Erfahrungswerte variieren durchaus stark, in Abhängigkeit von den tatsächlich erforderlichen Baumaßnahmen und den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. 39 40 http://www.openoffice.org/de/ http://de.libreoffice.org/ Investition und Aufwand 61 Eine Fachplanung für Baumaßnahmen dieser Art ist in jedem Falle erforderlich. Wir können keine verlässlichen Aussagen treffen über Erfordernisse des Brandschutzes, der Elektroinstallationen etc. 7.2 Ausstattungsziel - Hardware Die Ausstattungsziele für alle Schulen errechnen sich auf Basis der in Kapitel 4 definierten Ausstattungsregeln und der relevanten Eckdaten der Schulen. So ergeben sich über die Schulen im Kreis die folgenden Hardwarebedarfe über den Planungszeitraum: Schulname EDV-AP FÖS Matthias-Hagen, Euskirchen 44 5 Präsentationstechnik 18 FÖS Stephanus, Zülpich 45 5 20 FÖS Hans-Verbeek, Euskirchen 50 5 15 FÖS St. Nikolaus, Kall 35 4 13 BK Eifel, Kall 414 42 60 BK Thomas-Eßer, Euskirchen 506 51 72 1094 112 198 GESAMT Peripherie Unter Berücksichtigung der oben genannten Eckpreise ergeben sich so die folgenden Hardwarekosten über den gesamten Planungszeitraum. FÖS Matthias-Hagen, Euskirchen 26.400,00 € 1.250,00 € Passive Präs.technik 45.000,00 € FÖS Stephanus, Zülpich 27.000,00 € 1.250,00 € 50.000,00 € 150.000,00 € FÖS Hans-Verbeek, Euskirchen 30.000,00 € 1.250,00 € 37.500,00 € 112.500,00 € Schulname FÖS St. Nikolaus, Kall EDV-AP Peripherie Interaktive Präs.technik 135.000,00 € 21.000,00 € 1.000,00 € 32.500,00 € 97.500,00 € BK Eifel, Kall 248.400,00 € 10.500,00 € 150.000,00 € 450.000,00 € BK Thomas-Eßer, Euskirchen 303.600,00 € 12.750,00 € 180.000,00 € 540.000,00 € GESAMT 656.400,00 € 28.000,00 € 495.000,00 € 1.485.000,00 € Die Spalten Präsentationstechnik (passiv) und Präsentationstechnik (interaktiv) sind alternativ zu verstehen. Sie beschreiben die Kosten nach den Szenarien aus dem Kapitel 4.3. In Summe ergeben sich somit Kosten von 1.179.400,00 € im Szenario „Passive Präsentationstechnik“. Die Kosten sind entsprechend höher, sofern Interaktive Displays gewünscht werden. 7.3 Software Die Kosten für Software sind in der Kalkulation nicht separat erfasst. Bei der Beschaffung von Software und der damit verbundenen Allokation von Kosten ist zu differenzieren in: Systemsoftware 62 Investition und Aufwand Sie bezeichnet die Software, die zum Betrieb von Hardware erforderlich ist. Das sind im Einzelnen: • • Betriebssystem (Standard ist i. d. R. Microsoft Windows in einer aktuellen Version) Treibersoftware Diese Kosten sind im Eckpreis für Hardware enthalten. Office-Pakete Der Einsatz von frei verfügbarer Software wie OpenOffice41 oder LibreOffice42 kann häufig das kostenpflichtige Microsoft Office ersetzen. Eine Ausnahme bildet die Anschaffung von Microsoft Office für die Verwaltungsarbeitsplätze in Schulen. Hier ist es durch die verwendete Software bei den Landesbehörden (i. d. R. Microsoft Office) aus Gründen der vollständigen Kompatibilität angeraten, das proprietäre Produkt anzuschaffen. Die Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben und Dachverbänden für bei den Berufskollegs ebenfalls zu einer Ausnahme von der Regel, auch hier ist die Anschaffung von MS Office anzuraten. Beide betroffenen Schulen verfügen bereits über einen entsprechenden FWU-Vertrag. Darüber hinaus sind bereits jetzt zwei der vier Förderschulen ebenfalls mit FWU-Verträgen bedacht. Eine Ausweitung der FWU-Verträge auf alle Schulen ist anzuraten und wird unter dem Punkt „Software abgebildet. Der Kalkulation liegt ein Eckpreis von 60 € / p.a. und Mitarbeiter (Lehrkörper und Verwaltungspersonal) zugrunde. Die faktischen Kosten ergeben sich neu ab Mitte 2018, wenn der derzeit gültige Rahmenvertrag ausläuft und neu ausgeschrieben werden muss. Pädagogische Software ist schulspezifisch und als solche aus dem schulischen Budget zu finanzieren. Sollte die Schule weitere kostenpflichtige Software wünschen/benötigen, so kann diese aus dem jährlichen (Hardware-)Ausstattungsbudget der Schule bezahlt werden. Sie wird jedoch nicht gesondert berechnet und geht damit zu Lasten der möglichen Hardwareanschaffungen. 7.4 Schulserverlösung Schulserverlösungen sind integrierte Produktlösungen, die eine Vielzahl an Funktionalitäten abdecken. Es existieren Überschneidungsbereiche mit Lernplattformen, Cloud-Diensten, Softwaredeployment und Monitoring-Software. Der Einsatz einer solchen Software ist dringend anzuraten. Die Kosten werden auf der Basis von Erfahrungswerten kalkuliert. Es entstehen Kosten für die Serverhardware, Netzwerktechnik und die Softwarelösung. Die Softwarelösung sollte ggfs. zusammen mit der Serverhardware beschafft werden. Eine Beschaffung im Paket, bei dem die Nutzungszeiträume von Hard- und Software aufeinander abgestimmt sind, kann sinnvoll sein. 41 42 http://www.openoffice.org/de/ http://de.libreoffice.org/ Investition und Aufwand 63 Hardwarekosten für die Server liegen über den Planungszeitraum bei 30.000 €. Die zugehörigen Softwarekosten werden mit 5 € pro Jahr und Schüler kalkuliert. Dies ergibt hier 110.925 € über den Planungszeitraum. 7.5 Internetanbindung Wie bereits unter 5.1 WAN – Internetanbindung ausgeführt, betragen die Mindestkosten 30,00 bis 50,00 € je Monat und Schulstandort. Die Kalkulation erfolgt hier mit dem Höchstwert von 50,00 €: 6 (Standorte) * 12 (Monate) * 50,00 € = 3.600 € p.a. bzw. 18.000 € über den Planungszeitraum 7.6 Strukturierte Vernetzung (LAN) Die strukturierte Vernetzung (LAN) ist eine wesentliche Voraussetzung für den gesamten Medienentwicklungsplan. Sie ist in den Schulen des Kreis Euskirchen vorhanden. Allerdings sollten Sie ertüchtigt werden. Wir planen hier einen Austausch der aktiven Komponenten (Switche) in den Unterverteilungen ein. Kostenabschätzung: Etwa 2.000,00 € pro Switch in den Unterverteilungen. Für den Kreis Euskirchen basiert die hier dargestellte Kostenplanung auf der Annahme, dass die vorhandene Vernetzung in den Schulen nutzbar ist und lediglich ertüchtigt werden muss. Somit ergeben sich über den Planungszeitraum und auf der Basis der bereitgestellten Daten über die Vernetzung in den Schulen Kosten i. H. v. 76.000 €. Diese Investitionskosten sind im Rahmen von „Gute Schule 2020“43 förderungsfähig. 7.7 WLAN-Ausbau Die Kosten des WLAN-Ausbaus variieren je nach Gebäudetyp stark. Bei einer vorhandenen strukturierten Verkabelung der Gebäude stellt das WLAN lediglich eine Erweiterung der Vernetzung dar. Unter der o. g. Prämisse ergeben sich für jeden Raum, der durch die kabellose Vernetzung erschlossen werden soll, Kosten für Access Points, Installation und Hardwarekomponenten in den Unterverteilungen in Höhe von 500,00 €. Angewendet auf die Schulen im Kreis ergeben sich Kosten i. H. v. 151.500 € über den Planungszeitraum. Diese Investitionskosten sind im Rahmen von „Gute Schule 2020“44 förderungsfähig. 43 44 siehe Kapitel 2.3 oder auch www.land.nrw/de/guteschule2020 ebenda 64 Investition und Aufwand 7.8 Wartung und Support Der Support wird in Euskirchen durch einen Dienstleister koordiniert und vor Ort gewährleistet. Hier sei auf die Ausführungen unter 6.6 2nd-Level-Supports für die Schulen im Kreis Euskirchen verwiesen. Jährliche Wartungskosten im Endausbau für den Kreis Euskirchen: 1094 Endgeräte * 135,- € (je Endgerät und Jahr) = 147.690 € p.a. => 738.450 € über den Planungszeitraum. 7.9 Kostenübersicht im Planungszeitraum Zusammenfassende Darstellung der Szenarien „Passive Präsentationstechnik“ und „Interaktive Präsentationstechnik“ (letzteres kursiv und blau hervorgehoben). Details siehe Kapitel 4.3. Kostenstelle Invest Aufwand Hardware (EDV-AP, Periph.) 684.400,00 € Hardware (passive Präsentationstechnik) 495.000,00 € Hardware (Interaktive Präsentationstechnik) Software (FWU-Verträge) 1.485.000,00 € 108.570,00 € Internetzugang (VDSL) Strukturierte Vernetzung (Ertüchtigung) WLAN-Ausbau Server-Hardware 18.000,00 € 76.000,00 € 151.500,00 € 30.000,00 € Server-Software 110.925,00 € Wartung und Support 738.450,00 € Ergebnis (mit passive Präs.) 1.545.470,00 € 867.375,00 € Ergebnis (mit interaktive Präs.) 2.535.470,00 € 867.375,00 € 7.10 Budgetaufteilung über die Umsetzungsjahre und Handlungsempfehlung Der Medienentwicklungsplan ist angelegt über einen Zeitraum von fünf Jahren. Im Verlaufe dieser fünf Jahre soll die vorhandene Hardwareausstattung in den Schulen reinvestiert und sinnvoll erweitert werden. Zu welchem Zeitpunkt welche Investitionen oder Reinvestitionen stattfinden sollen, sollte jährlich mit den Schulen abgestimmt werden. Diese jährliche Abstimmung unterliegt den folgenden Rahmenbedingungen: • Endausbau nach Medienentwicklungsplan Der Medienentwicklungsplan gibt einen maximalen Ausstattungsrahmen vor. Innerhalb Investition und Aufwand 65 dieses Rahmens sind Mengenverschiebungen möglich auf Basis des schulischen Medienkonzepts. • Budgetverfügbarkeit Die vorhandenen Mittel je Jahr definieren den Rahmen, in dem beschafft werden kann. • Nutzungszeiträume der Geräte Die Nutzungszeit der Geräte sollte im Auge behalten werden. Ein regelmäßiger Reinvest hat positiven Einfluss auf den Wartungsaufwand, dies wird in den Annahmen zu den Wartungskosten bereits unterstellt. Erfahrungen in der Umsetzung von Medienentwicklungsplänen zeigen, dass die Zeitpunkte für die Hardwarebeschaffungen nur bedingt sinnvoll vorausgeplant werden können. Allerdings vereinfacht es den Schulen die Vorausplanung, wenn verlässliche Budgets pro Jahr zur Verfügung stehen. Daher empfiehlt es sich, mit identischen Gesamtbudgets in jedem Jahr in die Jahresgespräche mit den Schulen zu gehen, jedoch ohne konkrete Beschaffungsvorgaben. Dies gibt für alle Beteiligten Planungssicherheit, sowohl für die Schule als auch für die Verwaltung des Kreises. Handlungsempfehlung: Eine gleichmäßige Verteilung der Budgets über die Jahre. Zusammenfassende Darstellung der Szenarien „Passive Präsentationstechnik“ und „Interaktive Präsentationstechnik“ (letzteres kursiv und blau hervorgehoben). Kostenstelle Hardware (EDV-AP, Periph.) Hardware (passive Präsentationstechnik) Hardware (Interaktive Präsentationstechnik) Software (FWU-Verträge) Invest Aufwand 136.880,00 € 99.000,00 € 297.000,00 € 21.714,00 € Internetzugang (VDSL) 3.600,00 € Strukturierte Vernetzung (Ertüchtigung) 15.200,00 € WLAN-Ausbau 30.300,00 € Server-Hardware 6.000,00 € Server-Software 22.185,00 € Wartung und Support 147.690,00 € Ergebnis (mit passive Präs.) 309.094,00 € 173.475,00 € Ergebnis (mit interaktive Präs.) 507.094,00 € 173.475,00 € Die Verteilung der Investitionssummen für Hardware wird hierbei in den Jahresgesprächen mit den Schulen beraten, die Mittel im Bereich Software (FWU-Verträge), Infrastruktur und Wartung verbleiben in der alleinigen Verfügung des Schulträgers. 66 Investition und Aufwand Die Kostenstellen Hardware (EDV-AP, Peripherie und Präsentationstechnik), LAN-Vernetzung und WLAN-Vernetzung, Serverhardware und -software sowie Planung und Koordination sind förderfähig durch das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ (vgl. 2.3.1). Nach dem bisherigen Kenntnisstand wird auch das Programm des Bundes „DigitalPakt Schule“ für diese Förderzwecke einsetzbar sein (vgl. 2.3.2). Die verfügbaren und noch zu erwartenden Fördermittel lassen hoffen, dass der Investitions- und Planungsaufwand aus diesen Programmen in den nächsten fünf Jahren gedeckt werden kann. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass nach diesem Planungszeitraum Ersatzbeschaffungen vorzunehmen sind, die dann erneut zu kalkulieren wären. 7.11 Jährliche Hardware-Investitionen nach Schulen In der folgenden Tabelle sind die Beträge, die in den jährlichen Beschaffungsgesprächen je Schule zur Verfügung stehen, aufgeführt. Investitionen und Reinvestitionen werden in den Jahresgesprächen (vgl. 8.1) im Konsens vereinbart. Schulname Passive Präsentation Interaktive Präsentation FÖS Matthias-Hagen, Euskirchen 14.530,00 € 32.530,00 € FÖS Stephanus, Zülpich 15.650,00 € 35.650,00 € FÖS Hans-Verbeek, Euskirchen 13.750,00 € 28.750,00 € FÖS St. Nikolaus, Kall 10.900,00 € 23.900,00 € BK Eifel, Kall 81.780,00 € 141.780,00 € BK Thomas-Eßer, Euskirchen 99.270,00 € 171.270,00 € 235.880,00 € 433.880,00 € GESAMT Umsetzung 67 8 Umsetzung Medienkompetenz ist heute ohne den systematischen Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien nicht denkbar. Dazu gehört insbesondere auch die Infrastruktur in den Schulen. Vernetzungen und ausreichende Bandbreiten bei den Internet-Zugängen sind für die Umsetzung der Rahmenlehrpläne, die den Einsatz neuer Medien in allen Unterrichtsfächern fordern, notwendig. Der Medienentwicklungsplan für den Kreis Euskirchen betrachtet einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Medienentwicklungsplan beruht auf drei Säulen, die sich wechselseitig bedingen und möglichst synchron zu entwickeln sind: Medienkonzepte der Schulen, Unterrichtsentwicklung und Fortbildung Medienausstattung der Schulen und Netzinfrastruktur Wartung und Support Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes der Schulen in Trägerschaft des Kreises Euskirchen schlagen wir eine Vereinbarung zwischen den Schulen und dem Schulträger vor, in der sich beide Seiten zu bestimmten Maßnahmen verpflichten. Der Schulträger verpflichtet sich z. B.: • jährlich die Ausstattung entsprechend der durch den Kreistag genehmigten Investitionsbudgets bereitzustellen, • • die Wartung sicherzustellen die IT-Beauftragten für den 1st-Level-Support einzuweisen. Die Schulen verpflichten sich insbesondere: • das schulische Medienkonzept regelmäßig zu aktualisieren und in die schulische Programmarbeit inkl. der Qualitätssicherung zu integrieren, • gemeinsame Standards zu entwickeln und einzuführen, so dass Schülerinnen und Schüler über entsprechende Basisqualifikationen im Umgang mit Medien verfügen, • • IT-Beauftragte zu benennen und den Support auf erster Ebene sicherzustellen die Fortbildungen im Bereich der neuen Medien fortzuführen. Die Maßnahmen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans für die Schulen werden im Folgenden erläutert. 8.1 Jahresbilanzgespräche Eine wichtige Komponente bei der Umsetzung ist die bedarfsgerechte Beschaffung. In den „Jahresbilanzgesprächen“ dient der Medienentwicklungsplan als Orientierung und Maßstab, um eine den Erfordernissen angepasste Entscheidung zu treffen. • Welche IT-Ausstattung muss aus Sicht der Schule dringend ausgetauscht werden? 68 Umsetzung • Welches Medienkonzept hat die Schule? Wie werden Neuanschaffungen und Reinvestitionen auf dieser Basis begründet? • Welche Projekte gibt es an der Schule, die Medieneinsatz erfordern und welche Medien werden genutzt? • Welche Fortbildungen im Themenfeld „neue Medien“ sind im laufenden Schuljahr durch das Kollegium wahrgenommen worden? • Welche Mittel können über Förderverein, Aktivitäten oder Sponsoring durch die Schule eingeworben und eingesetzt werden? Damit greifen die Jahresbilanzgespräche den Zusammenhang zwischen den beiden wichtigen Themenkomplexen „Ausstattung“ und „Qualitätsentwicklung im Unterricht“ auf. Das Primat der Pädagogik vor der Technik wird auch bei der Umsetzung des Medienentwicklungsplanes weiter berücksichtigt. Die Ansprüche der Schulen werden auf ihre pädagogische Notwendigkeit hin überprüft. Fehlinvestitionen werden vermieden. Spenden, Beiträge der Fördervereine oder Mittel aus dem Schulbudget können partiell in die Beschaffungen einkalkuliert werden. In den Jahresbilanzgesprächen werden die Medienkonzepte der Schulen stichpunktartig besprochen und Entwicklungsperspektiven aufgezeigt, die im folgenden Jahr bearbeitet werden sollten. Die in den Jahresbilanzgesprächen getroffenen Vereinbarungen zum Medienkonzept werden protokollarisch festgehalten und dienen als Gesprächsgrundlage der folgenden Gespräche. Einbindung von Sponsoring Sponsoring, das technische Belange betrifft, unterliegt besonderen Regelungen. Der Schulträger strebt an, Wartung und Support sowie die Einbindung in die Infrastruktur auch für Geräte sicher zu stellen, die aus Sponsoring stammen. Dazu eignen sich folgende Festlegungen: - - - 45 Generell gilt: Von Sachspenden45 wird dringend abgeraten, in Ausnahmefällen sind sie zulässig. Die Entscheidung obliegt dem zuständigen Wartungsakteur in Abstimmung mit der Schulleitung und dem Schulträger. Gerade bei der BYOD-Strategie ist eine Abstimmung mit der IT-Abteilung des Schulträgers notwendig. Finanzielle Zuwendungen sind möglich. Soll davon zusätzliche Hardware beschafft werden, so erfolgt die Beschaffung über den Schulträger und dessen Beschaffungsweg. Dieser stellt sicher, dass die Hardware zu den Spezifikationen und Anforderungen der übrigen eingesetzten Geräte passt. Eine einmalige Investition durch Sponsoring bedingt keine Reinvestition durch den Schulträger. Reinvestition kann nur durch Drittmittel realisiert werden. Dies bezieht sich nur auf Technik, die durch den Wartungsakteur gewartet werden soll. Andere Sachspenden sind hier nicht betroffen. Umsetzung 69 8.2 Zentrale, gebündelte Beschaffungen Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Umsetzung des Medienentwicklungsplans ist die Optimierung der Beschaffung von Hard- und Software46. Durch gebündelte Beschaffungen ist der personelle Aufwand deutlich niedriger als das bei zeitnahen, schulspezifischen Beschaffungen möglich ist. Eine Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist eine zentrale Verwaltung der zweckgebundenen Mittel, die der Schulträger für die Ausstattung der Schulen mit Medien bereitstellt. Eine Verteilung der Mittel auf die einzelnen Schulen ohne die Möglichkeit der Inventarisierung und des Controllings ist unzweckmäßig. Die Beschaffung aus einem überregionalen Warenkorb ist hier durchaus zu empfehlen, da darüber der Aufwand für Ausschreibungen und/oder Preisanfragen vermieden werden kann. 8.3 Umsetzung des 1st-Level-Supports Der Kreis Euskirchen stattet die Schulen auf der Basis des Medienentwicklungsplans mit IT-Netzwerken, Hardware, Betriebssystem- und Standard-Software sowie PC-Peripheriegeräten aus. Um einen möglichst hohen Nutzungsgrad durch die Lehrerkollegien und die Schüler/innen zu erzielen sowie Bedienungsfehler zu vermeiden, werden alle Lehrerkollegien auf den neu installierten IT-Systemen vor Ort eingewiesen. Die IT-Verantwortlichen an den Schulen erhalten dazu eine technische Einweisung, die sie als Multiplikatoren an ihr jeweiliges Kollegium weitergeben. Darüber hinaus werden auf der Basis einer Vereinbarung zwischen dem Schulträger und den Schulleitungen über die Verteilung der Aufgaben im Wartungsbereich pro Förderschule mindestens zwei ITBeauftragte aus dem Kollegium benannt, die für die Wahrnehmung der Aufgaben des Supports auf der 1. Ebene zuständig sind. Dieser Personenkreis soll seitens des Schulträgers eine intensive Einweisung erhalten, um die anfallenden Aufgaben wahrnehmen zu können. Diese Qualifizierungsmaßnahmen sind je nach Bedarf zu wiederholen, weil sich die Zusammensetzung der Lehrerkollegien regelmäßig verändert. Der Bedarf für solche Qualifizierungsmaßnahmen ist in der Regel insbesondere bei den Förderschulen vorhanden. 8.4 Keine Umsetzung ohne Fortbildung Der Medienentwicklungsplan dient der „Qualitätsentwicklung von Unterricht“ bzw. der „Förderung einer neuen Lernkultur“. Eine gute Ausstattung reicht nicht aus, um dieses Ziel realisieren zu können. Sie muss auch mit einer Veränderung des Unterrichts verbunden werden. Daraus ergibt sich, dass neben der Ausstattung der Schulen die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung ist. Das Prinzip des „lebenslangen Lernens“ gilt nicht nur für Schülerinnen und Schüler. Ein systematisches Lehrertraining als Sockel ist unabdingbar. Gerade im Bereich des Einsatzes neuer Medien ist eine kontinuierliche, auf individuelle Kompetenzniveaus abgestimmte Fortbildung von besonderer Bedeutung. Die Fertigkeiten, die durch den Einsatz von Computern im Unterricht gefordert werden, unterliegen einem ständigen Wandel. Neue Lernprogramme kommen auf den Markt, 46 In Bezug auf Software betrifft dies nur standardisierte Anwendungen (z. B. Virenschutz o. ä.). Pädagogische Software ist in der Regel zu individuell, als dass sie sinnvoll in eine gebündelte Beschaffung zu überführen wäre. 70 Umsetzung Anwendungsprogramme werden jährlich aktualisiert, es entstehen immer neue Möglichkeiten der Informationsverarbeitung und medialen Kommunikation im Unterricht. Die Kontinuität der Veränderungen impliziert auch eine Kontinuität der Fortbildung. Das ist auch für den Schulträger von Relevanz, da sichergestellt werden sollte, dass die vom Kreis Euskirchen zu leistenden Investitionen durch den Nutzungsgrad in den Schulen auch gerechtfertigt sind. Nur durch eine kontinuierliche Fortbildung ist es möglich, die Lehrerinnen und Lehrer beim Einsatz von neuen Medien im Unterricht so sicher zu machen, dass eben dieser Einsatz in allen Unterrichtsfächern zur Selbstverständlichkeit wird. 8.5 Umsetzung von Controlling und Berichtswesen Dieses Berichtswesen dient dazu, • Fehlentwicklungen in der Ausstattung und Nutzung rechtzeitig zu erkennen und diesen in Abstimmung mit den Schulleitungen entsprechend gegenzusteuern, • Transparenz und Handlungssicherheit für Schulen und Verwaltung zu schaffen, • die Informationsbasis für die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans zu liefern, • den kommunalpolitischen Gremien kontinuierlich eine Rückmeldung über den erreichten Ausstattungsgrad der Schulen zu geben. Darüber hinaus machen die Aufgaben des neuen kommunalen Finanzmanagements die Abfrage und Erfassung von Investitionen mit Blick auf den gewählten Abschreibungszeitraum notwendig. Mögliche Inhalte eines Controlling-Berichtes sind: • Soll / Ist-Vergleich im Hinblick auf Planung und getätigte Investitionen, Aktualisierung der Bestandsdokumentation, z. B. als Ergebnis der Jahresbilanzgespräche • Nutzung der bereitgestellten Medien • • Bericht der Schulleitung über die Erfahrungen mit dem Support Bericht der Schulleitungen im Rahmen der Jahresbilanzgespräche über die Einführung von Zertifikaten zur Medienkompetenz Der Bericht soll einmal jährlich durch die koordinierende Stelle beim Schulträger gefertigt und dem Schulausschuss vorgelegt werden, so dass Konsequenzen für die Umsetzung des Medienentwicklungsplans in den folgenden Haushaltsjahren gezogen werden können. 8.6 Fazit und Handlungsempfehlungen Die folgenden Themen sollten durch den Schulträger im Rahmen der Umsetzung angegangen werden: 1. Infrastruktur in den Schulen verbessern a. Breitbandanbindung (!) b. Ausbau der kabellosen Vernetzung (WLAN) c. Ertüchtigung der existierenden strukturierten Vernetzung (LAN) wo erforderlich 2. Wartung und Support schrittweise erweitern a. Ausbau der Infrastruktur führt zu erweiterten Bedarfen im Support Umsetzung 71 b. Mit zunehmender Arbeitsplatzanzahl in den Schulen steigen auch die Bedarfe in der Vor-Ort-Betreuung 3. Jährliches, verlässliches Budget für die Hardwareausstattung und Reinvestition in den Schulen zur Verfügung stellen und über die Jahresgespräche zielgerichtet einsetzen 4. (Personal-)Ressourcen schaffen für die koordinierte Umsetzung a. Projektieren, Begleiten und ggfs. Steuern von Maßnahmen b. Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern organisieren i. z. B. zum Projekt Breitbandausbau: Gebäudemanagement, Tiefbau, IT-Abteilung, Schulverwaltung c. Vor- und Nachbereitung der Jahresgespräche mit den Schulen, inkl. Beschaffung d. Koordination und Controlling von Wartungsakteuren und –maßnahmen Ein weiteres mögliches Handlungsfeld liegt im Bereich der Beratung und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Dies ist formal eine Landesaufgabe, die durch die Fortbildungseinrichtungen des Landes wahrgenommen wird. Allerdings trägt eine Unterstützung dieser Maßnahmen vor Ort direkt zum Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler bei.