Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
3,3 MB
Datum
27.02.2018
Erstellt
23.02.18, 09:02
Aktualisiert
23.02.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Medienentwicklungsplan
für die Schulen des Kreises Euskirchen
Planungszeitraum 2018 - 2022
Medienentwicklungsplan
für die Schulen des Kreises Euskirchen 2018 - 2022
Dr. Garbe & Lexis
Hüscheider Str. 72
51381 Leverkusen
E-Mail: info@garbe-lexis.de
URL: http://www.garbe-lexis.de
Autoren:
Wolfgang Richter
Februar 2018
Inhaltsverzeichnis
I
Inhaltsverzeichnis
1
2
Einleitung........................................................................................................................ 3
1.1 Aufgaben des Schulträgers
3
1.2 Schule und Ausbildung - Basiskompetenzen
5
1.3 Planungsziele 2018-2022
6
Medien in der heutigen Gesellschaft ............................................................................... 8
2.1 Medien in Schülerhand
3
4
5
6
8
2.2 Digitalisierungsprozesse in Studium und Beruf
11
2.3 Bildungspolitische Konsequenzen
13
Pädagogische Erfordernisse .......................................................................................... 19
3.1 Lernen im digitalen Wandel
19
3.2 Zielperspektive: BYOD mit Ergänzung durch den Schulträger
21
3.3 Medienkompetenz - eine Aufgabe der Schulen
23
3.4 Aufgabenteilungen zwischen Land und Schulträger
27
Ausstattungskonzept .................................................................................................... 30
4.1 Grundsätze der Ausstattung
30
4.2 EDV-Arbeitsplätze
31
4.3 Präsentation in den Räumen
31
4.4 Peripherie
34
4.5 Software
34
4.6 Ausstattungsregeln Hardware
34
4.7 Europäischer Aktionsplan eLearning und die Verhältniszahl
36
Infrastruktur ................................................................................................................. 37
5.1 WAN – Internetanbindung
37
5.2 LAN – strukturierte Gebäudeverkabelung
40
5.3 WLAN – Kabelloses Netzwerk
42
5.4 Serverumgebung
46
5.5 Cloud – Datenablage in der Wolke
47
Wartung und Betrieb .................................................................................................... 51
6.1 Vergleich mit der Privatwirtschaft
51
II
7
8
Inhaltsverzeichnis
6.2 Aufgabenbereiche
52
6.3 Technischer Support
52
6.4 Pädagogischer Support
54
6.5 Wartungsebenen
54
6.6 2nd-Level-Supports für die Schulen im Kreis Euskirchen
55
6.7 Tätigkeiten einer koordinierenden Stelle beim Schulträger
56
Investition und Aufwand ............................................................................................... 59
7.1 Eckpreise - die Grundlage der Kalkulation
60
7.2 Ausstattungsziel - Hardware
61
7.3 Software
61
7.4 Schulserverlösung
62
7.5 Internetanbindung
63
7.6 Strukturierte Vernetzung (LAN)
63
7.7 WLAN-Ausbau
63
7.8 Wartung und Support
64
7.9 Kostenübersicht im Planungszeitraum
64
7.10 Budgetaufteilung über die Umsetzungsjahre und Handlungsempfehlung
64
7.11 Jährliche Hardware-Investitionen nach Schulen
66
Umsetzung.................................................................................................................... 67
8.1 Jahresbilanzgespräche
67
8.2 Zentrale, gebündelte Beschaffungen
69
8.3 Umsetzung des 1st-Level-Supports
69
8.4 Keine Umsetzung ohne Fortbildung
69
8.5 Umsetzung von Controlling und Berichtswesen
70
8.6 Fazit und Handlungsempfehlungen
70
Einleitung
3
1 Einleitung
Der Kreis Euskirchen ist Schulträger von
•
Zwei Berufskollegs
o BK Eifel in Kall
o BK Thomas-Eßer in Euskirchen
•
Vier Förderschulen
o FöS Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen
(Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
o FöS Sankt-Nikolaus-Schule in Kall
(Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
o FöS Matthias-Hagen in Euskirchen
(Förderschwerpunkt Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache)
o FöS Stephanusschule in Zülpich
(Förderschwerpunkt Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache)
1.1 Aufgaben des Schulträgers
Die Schulträger haben auf Grund der politischen Vorgaben und des Nordrhein-Westfälischen Schulgesetzes die Verpflichtung, die Sachausstattung der Schulen zu stellen (vgl. § 79, Schulgesetz NRW)
und regelmäßig den veränderten Bedarfen anzupassen. Dazu zählen nicht nur die Gebäude und das
Mobiliar, sondern auch die Medien- und IT-Ausstattung der Schulen einschließlich der notwendigen
Vernetzung der Gebäude.
Dieser Verpflichtung kommt der Kreis Euskirchen für die Berufskollegs und zwei der Förderschulen
bereits seit Jahren in erheblichem Umfang nach. Die beiden Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale-Soziale Entwicklung und Sprache, sind in den letzten beiden Jahren jeweils aus städtischer Trägerschaft übernommen worden. Hier herrscht noch ein gewisser Nachholbedarf. Der vorliegende Medienentwicklungsplan soll den Beteiligten zukünftig Planungssicherheit über
Ausstattungsziele, organisatorische Abläufe und Strukturen sowie den erforderlichen Finanzrahmen
geben.
Zielorientierungen
Die Bundesländer haben über die KMK sowie über die Bundesebene der Medienzentren und Medienberater Vorstellungen hinsichtlich der Zielvorstellungen beim Aufbau einer IT-Infrastruktur in Schulen
und hinsichtlich der Nutzung der digitalen Medien im Unterricht entwickelt.
Bei der nachfolgenden Synopse haben wir eine Reihe solcher Zielorientierungen zusammengestellt,
um mit Blick auf den Schulträger Kreis Euskirchen deutlich zu machen, welche Ziele dieser im Kontext
der Umsetzung eines Medienentwicklungsplans verfolgen sollte.
4
Einleitung
Verlässlichkeit
Da digitale Medien immer nur auf der Basis von verlässlicher technischer Infrastruktur fördernd in Schulentwicklung eingebracht werden können, muss die Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Schulträgern die Strukturen weiterentwickeln, die einerseits die Schulen weitestgehend von administrativen Aufgaben
befreien, andererseits den Schulträgern
überschaubare mittelfristige Medienentwicklungsplanung ermöglichen.
Der Schulträger hat bereits etabliert:
• die strukturierte Vernetzung der
Schulen (in Teilen), diese wäre auszubauen
• die aktiven und passiven Netz-komponenten,
• ein täglich verfügbares Wartungskonzept und einen externen Dienstleister für Wartung und Support,
• eine Ausstattung, die in der Vergangenheit Instand gehalten und in
sinnvollen Abständen erneuert
wurde. Hier besteht Nachholbedarf
in den Förderschulen mit dem
Schwerpunkt LES, die aus städtischen Trägerschaften übernommen
wurden.
Verbindlichkeit
Das Lernen mit und über Medien muss
von jeder Schule verbindlich und angemessen in die Unterrichts- und Schul-entwicklung integriert werden. Dabei müssen
die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in
den Fächern klar herausgearbeitet und in
ihrer Vielfältigkeit eingearbeitet werden.
Vernetzt arbeiten; vernetzt
lernen; Netze
nutzen
Lernen und Arbeiten in technischen Netzen öffnet nicht nur große Chancen, sondern stellt menschliche Kommunikation
auch vor neue Herausforderungen. Für
Schulen gilt es, diese besonders dynamisch sich entwickelnden Kommunikationsformen verlässlich und verbindlich
durch konkrete Unterrichtsinhalte in den
alltäglichen Bildungsprozess einzubeziehen.
Neben dem versierten Umgang mit den
digitalen Medien müssen deren ethische
und entwicklungspsychologische Auswirkungen mit großer Sorgfalt betrachtet und
in das Medienkonzept einbezogen
Der Schulträger stellt ein jährlich verfügbares
Budget für IT-Infrastruktur, Vernetzung,
Hardware und Wartung bereit.
Die Schulen müssen ein verbindliches Medienkonzept beschließen.1
Empfehlung:
Künftig stellen sich Schulen und Schulträger
dem beiderseitigen Austausch und Abgleich
der erreichten Ziele in den zu etablierenden
Jahresbilanzgesprächen.
Der Schulträger stellt folgende Netze bereit:
Verantwortung
1
•
•
ein Netz für die Schulverwaltung
ein pädagogisches Schulnetz
•
eine Administrationslösung für Netz,
Server und Clients (in Teilen)
Der Schulträger baut kontrollierte WLAN-Lösungen aus, um unter anderem das mobile
Lernen zu ermöglichen.
Verantwortlichkeit bezieht sich nicht nur auf
die informationstechnisch relevanten Themen „Datenschutz“ und „Datensicherheit“.
Diese Aspekte werden durch die Netzkonzeption unter Einbindung des Schulträgers und
Vorgabe des Schulministeriums NRW für Grundschulen zum Ende des Schuljahres 2018/19, für weiterführende Schulen ein Jahr später.
Einleitung
5
werden. Es kommt darauf an, sich die IuKTechnologien anzueignen, dabei aber Distanz zu wahren, um sich ihnen nicht vorbehaltlos auszuliefern.
den IT-Beauftragten der Schulen sichergestellt.
Die Aspekte des Jugendschutzes werden
durch die Arbeit der Medienkoordinatoren,
der Medienbeauftragten der Schulen sowie
der Schulleitungen im Schulalltag sichergestellt.
Einen besonderen Stellenwert nehmen themenspezifische Veranstaltungen für Eltern
wie für Lehrerfortbildungen z.B. in der Zusammenarbeit mit externen Fachleuten aus
der Polizei oder dem Jugendschutz ein.
1.2 Schule und Ausbildung - Basiskompetenzen
Gesamtgesellschaftlich betrachtet nimmt der Stellenwert der Entwicklung und Förderung von Qualifikationen zu. Schließlich verfügt die Bundesrepublik nur über wenige Rohstoffe, deshalb kommt der
Entwicklung des Rohstoffs „Wissen“ eine zunehmende Bedeutung zu2. Dies galt schon lange vor den
berühmten und viel zitierten PISA-Studien. Ökonomen bewerten die Wettbewerbsfähigkeit eines
Landes maßgeblich über seine Fähigkeiten, Wissen zu generieren und zu akkumulieren3.
Im Prozess der Wissensproduktion stellen schulische Qualifizierung und Bildung die wesentlichen Voraussetzungen bereit. Heute gehören zum Kanon der Grundfertigkeiten des Lesens, Schreibens,
Rechnens und der Sprachkompetenz in der Muttersprache die Fähigkeiten
•
•
in der globalen Sprache „Englisch“ kommunizieren zu können,
die Nutzung der elektronischen Medien als Werkzeug sowie
•
die Medienkompetenz als Fähigkeit mit den Medien als Informationsquellen der Moderne
umzugehen.
Alle hier genannten Basiskompetenzen gelten unter Bildungspolitiker(n)/innen und –expert(en)/innen als grundlegende, unverzichtbare Fähigkeiten im 21. Jahrhundert (sog. 21st Century Literacies).
Wer über diese Fertigkeiten nicht in ausreichendem Maße verfügt, wird Schwierigkeiten haben, einen Platz im Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu erhalten.
Die Ergebnisse der PISA-Studien waren deshalb so besorgniserregend, weil in verschiedenen Bereichen der zentralen Basis-Kompetenzen, nämlich
•
•
Lesekompetenz und –verständnis,
Mathematik,
•
Computerkenntnisse und Medienkompetenz
2
Detlef Garbe, Wissen – der Rohstoff des 21. Jahrhunderts, in agenda. Zeitschrift für Medien, Bildung, Kultur,
Sonderausgabe 1996
3
„Weltentwicklungsbericht 1998/99. Entwicklung durch Wissen, hrsg. von der Weltbank, Frankfurt 1999“
6
Einleitung
die deutschen Schülerinnen und Schüler jeweils auf einem Platz im hinteren Mittelfeld der an der
Studie teilnehmenden Nationen gelandet sind.
Auf Grund der global zu verzeichnenden gesellschaftlichen Entwicklungen von Industriegesellschaften zu Informations- und Wissensgesellschaften, finden sich in den Richtlinien und Lehrplänen der
Bundesländer für alle Schulformen die Anforderungen, den Computer und die modernen Medien in
den allgemeinen Unterricht und eben nicht nur in den Informatik-Unterricht einzubinden. Diese curriculare Forderung können Schulen nur mit der entsprechenden Ausstattung und der notwendigen
Qualifizierung der Lehrkräfte erfüllen.
Schulträger stehen heute – trotz knapper finanzieller Ausstattung – vor einer wichtigen Zukunfts-aufgabe: Die Schülerinnen und Schüler müssen auf zukunftsorientierte und zum Teil völlig neue Berufe
bzw. auf eine veränderte Situation an den Universitäten vorbereitet werden. Die Basis dafür ist, den
Kindern und Jugendlichen eine verbesserte schulische Ausbildung zukommen zu lassen und ihnen
neue Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln. Computerkenntnisse und Medienkompetenz gehören sicher dazu.
1.3 Planungsziele 2018-2022
Generell ist in unserer Zeit eine Entwicklung hin zu mehr Mobilität erkennbar. Mobile Geräte sind im
Alltag etabliert und auch in Schulen bereits vorhanden. Häufig muss die Infrastruktur daran angepasst werden.
Im Rahmen der Medienentwicklungsplanung sind daher folgende Eckpunkte maßgeblich:
•
Reinvestition und Erweiterung der vorhandenen EDV-Arbeitsplätze
Die Ausstattung der Schulen muss sichergestellt sein. EDV-Arbeitsplätze sind zur Nutzung der
Technik in den unterschiedlichen Phasen des Unterrichts notwendig.
Wenn Schulen im Rahmen ihrer Konzeption z.B. auf den Einsatz mobiler Endgeräte setzen,
kann diesem Wunsch in Abhängigkeit vom Ausbau der Infrastruktur entsprochen werden.
•
Erhalt und Ausbau der strukturierten Netzwerke
Von großer Bedeutung ist der Erhalt der Vernetzung in den Schulen. Schülerinnen und Schüler brauchen in einem zeitgemäßen Unterricht regelmäßig den Zugang zu Informationen, die
sowohl im Internet, als auch auf dem schulischen Server vorgehalten werden. Der regelmäßige Austausch von aktiven Komponenten muss sichergestellt werden, damit die Netze leistungsfähig und auf dem Stand der Technik bleiben.
In zwei Förderschulen (ehemals städtische Trägerschaft) sind die strukturierten Netze zu
überarbeiten bzw. nur ein Teil der Unterrichtsräume ist entsprechend erschlossen.
•
Ausbau der kabellosen Netzwerke
Ein Schritt zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur ist die Erweiterung der strukturierten Netze um den Aspekt des kabellosen Zugangs in das Schulnetz und das Internet.
Die kabelgebundene Vernetzung ist allerdings elementare Voraussetzung für WLAN („Wireless Local Area Network“, dt.: „drahtloses lokales Netzwerk“). Ohne eine feste Anbindung von
sogenannten Access Points („Zugangspunkten“) ist ein flächendeckendes WLAN in größeren
Gebäuden, wie es die weiterführenden Schulen unzweifelhaft sind, undenkbar. Ein solches
Einleitung
7
flächendeckendes WLAN ist eine Voraussetzung für „Mobiles Lernen“ und den flexiblen Einsatz der Medien im Unterricht.
•
Flexibilität in den Beschaffungen
Die Beschaffungen für die Schulen sollten jährlich zwischen Schulträger und Schule abgesprochen werden. Diese Jahresbilanzgespräche mit den Schulen dienen vor allem dazu regelmäßig auf technische und pädagogische Entwicklungen reagieren zu können.
Auf der Basis der über Jahre hinweg gewonnenen Erfahrungen erweist es sich als wenig zielführend, dem Schulträger und auch den Schulen im Medienentwicklungsplan verbindliche
Vorgaben zu machen, wann welche Beschaffung notwendig ist. Solange das im Rahmen des
Medienentwicklungsplans definierte Ausstattungsziel und darüber hinaus der regelmäßige
Austausch der Geräte berücksichtigt wird, sollte die Beschaffung eines konkreten Geräts in
den Jahresgesprächen entschieden werden und nicht schon im Medienentwicklungsplan für
fünf Jahre im Voraus.
•
Sicherstellung von Wartung und Support
Der gesamte organisatorische Bereich, also Wartung und Support, Beschaffung, Inventarisierung, Controlling, Interaktion mit den Schulen, wird im Kreis Euskirchen durch den Schulträger koordiniert und wahrgenommen. Der Vor-Ort-Support ist in allen Schulen gewährleistet.
In Bezug auf die beiden o. g. Förderschulen ist diesem Bereich weitere Aufmerksamkeit zu
widmen.
•
Fortbildung der Lehrkräfte
Die Fortbildung der Lehrkräfte an den Schulen der Kreis Euskirchen ist im Rahmen der schulspezifischen Medienkonzept- und Unterrichtsentwicklung durch die Schule zu planen. Die
Schulen können bei der Umsetzung auf die Medienberater und Moderatoren des lokalen
Kompetenzteams zurückgreifen.4 Idealiter werden künftig Ausstattungen und Fortbildungen
im Kontext der Jahresbilanzgespräche5 synchronisiert.
Die Aussagen im Medienentwicklungsplan fokussieren sich selbstverständlich auf die Schulformen
der Berufskollegs und der Förderschulen.
Für die Berufskollegs ist die Verankerung des Medieneinsatzes in den didaktischen Jahresplänen
schon seit längerem Standard. Hinzu kommen die berufspraktischen Anwendungen in einer Vielzahl
von Bildungsgängen. Deshalb finden sich die Medien in den Berufskollegs in Computerräumen,
Selbstlernbereichen, Werkstätten, Laboren und Fachräumen.
4
Im Rahmen der anstehenden Neufassung des Erlasses zu den Aufgaben der Medienberater wird auch die Aufgabe der Fortbildung an den Berufskollegs thematisiert.
5
siehe 8.1 Jahresbilanzgespräche
8
Medien in der heutigen Gesellschaft
2 Medien in der heutigen Gesellschaft
Die digitalen Medien in Form von Computern, Mobiltelefonen und Tablets durchdringen mehr und
mehr unseren Alltag. Dabei sind sie geschichtlich noch gar nicht so alt und es ist unklar, welche
grundlegenden Änderungen sich noch ergeben werden.
2.1 Medien in Schülerhand
Kinder und Jugendliche wachsen mit einer Vielfalt von Medien auf. Der Medienpädagogische Forschungsverbundes Südwest führt jährlich repräsentative Untersuchungen zum Besitz von Medien
und zum Nutzungsverhalten durch6.
•
Das Nutzungsverhalten hat sich in den letzten 15 Jahren massiv verändert.
•
Kinder und Jugendliche besitzen zunehmend eigene, immer modernere Geräte; das Internet
ist letztlich für alle erreichbar.
•
Die technische Kompetenz ist nicht in gleicher Weise gewachsen, wie es der Besitz von Geräten oder das Nutzungsverhalten nahelegen würden.
Die Verfügbarkeit des Internetzugangs und der dazu erforderlichen Geräte im Elternhaus kann vorausgesetzt werden. Die KIM-Studie 20147 spricht davon, dass 98 % der Haushalte über einen Internetzugang und ein entsprechendes Gerät verfügen.
Die folgenden beiden Grafiken stammen aus der „15 Jahre JIM“-Studie. Sie illustrieren über nur 15
Jahre wie die Nutzung des Internet auf eigenen Geräten für Jugendliche (12 bis 19 Jahre) selbstverständlich geworden ist.
8
6
KIM-Studie (Kinder+Medien, Computer und Internet); JIM-Studie (Jugendliche +Medien, Computer+Internet)
siehe http://www.mpfs.de/fileadmin/KIM-pdf14/KIM14.pdf
8
entnommen aus „15 Jahre JIM Studie“, siehe http://www.mpfs.de/fileadmin/JIM15/PDF/15JahreJIMStudie.pdf
7
Medien in der heutigen Gesellschaft
9
9
2.1.1 Mediennutzung in der frühen Kindheit
Heute beginnt die Mediennutzung bereits im sehr frühen Alter, das zeigen die Ergebnisse der „miniKIM-Studie“10, für Kinder im Alter von 2 bis 5 Jahren. In dieser Altersphase sind insbesondere Eltern
und Erziehungsberechtigte häufig verunsichert, welche Medien und wie lange diese für ihre Kinder
wichtig und gut sind oder ob diese sogar eher Schaden als Nutzen stiften.
Wie weit die Durchdringung der digitalen Medien in den Haushalten bereits fortgeschritten ist, ist
auch an den Überlegungen des Familienministeriums NRW abzusehen; die Ministerin äußert sich gegenüber der Presse durchaus positiv zu einem systematischen Einsatz von Tablets in Kindertagesstätten, da die Kinder es ohnehin gewohnt seien, mit diesen Geräten und den Apps „im Wisch-Modus“
umzugehen.
Die „miniKIM-Studie“ zeigt auch, dass jede/r zweite Erziehungsberechtigte der 2- bis 5-jährigen Medienerziehung als Baustein der Erziehungsverantwortung ansieht.11
2.1.2 Mediennutzung von 6 bis 13 Jahren
Die Nutzung von Computer und Internet nimmt in diesem Alter deutlich zu. Die KIM-Studie verdeutlicht dies in einer Reihe von Grafiken, wie z. B. der folgenden:
9
ebenda
siehe http://www.mpfs.de/fileadmin/miniKIM/2014/miniKIM_2014.pdf
11
vergleiche „9. Kinder und Medien im Alltag der Haupterzieher“ Seite 26, miniKIM 2014
10
10
Medien in der heutigen Gesellschaft
Medien in der heutigen Gesellschaft
11
2.1.3 Mediennutzung von 12 bis 19
In dieser Gruppe ist die Nutzung von Internet, Handy und Computer vollständig in den Alltag integriert. Darüber hinaus ist hier der eigene Gerätebesitz die Regel.
Ein Zitat aus der JIM-Studie 201512: „Praktisch jeder Zwölf- bis 19-Jährige besitzt ein eigenes Handy
(98 %), bei 92 Prozent handelt es sich um ein Smartphone. Neun von zehn Jugendlichen können vom
eigenen Zimmer aus mit einem Tablet, Laptop oder Computer ins Internet gehen. Etwa drei Viertel besitzen einen eigenen Laptop oder Computer (76 %).“
2.2 Digitalisierungsprozesse in Studium und Beruf
2.2.1 Mediennutzung im Studium
Lehrende und Studierende aller Fakultäten und Einrichtungen der Hochschulen nutzen in der Regel
digitale Medien nicht nur für Immatrikulation und Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, sondern auch
zur Unterstützung der Lehrveranstaltungen, z. B.
12
•
zur Bereitstellung von Lernmaterialien und Kooperations-/Kommunikationswerkzeugen,
•
•
zur Betreuung von Übungsaufgaben,
zur Kommunikation mit und unter den Studierenden sowie mit den Lehrenden,
•
•
für Onlineseminare in Kombination mit einem virtuellen Klassenzimmer,
für webbasierte Trainings und Online-Assessments.
siehe http://www.mpfs.de/fileadmin/JIM-pdf15/JIM_2015.pdf
12
Medien in der heutigen Gesellschaft
Die faktische Nutzung der digitalen Medien im Studium ist in einer repräsentativen Studie untersucht
worden13; Kern-Ergebnisse werden hier zusammengefasst:
•
Fast 100 % der Studierenden haben zu Hause einen Internetzugang, über die Hälfte hat ein
Handy mit Internetzugang (Smartphones) und über ein Drittel besitzt sogar mehr als sechs
verschiedene Endgeräte (z. B. Laptop, Smartphone, iPad, E-Book Reader, Drucker).
•
Mobile Endgeräte erfreuen sich großer Beliebtheit. Auch wenn kostspielige Tablet-PCs (z. B.
iPad) bei Studierenden noch nicht sehr verbreitet sind, werden bereits Smartphones für vielerlei Aktivitäten im Studium genutzt.
•
Die Nutzungshäufigkeit und der wahrgenommene Nutzen zeugen von einer hohen Akzeptanz
der verschiedenen Medien, Tools und Services im Studium. Interessant ist auch, dass die internetbasierte Lernplattform (z. B. Moodle oder StudIP), gedruckte sowie digitale Lehrbücher
und Texte ähnlich hohe Akzeptanzwerte haben.
•
Die Ergebnisse zeigen, dass die internen Medienangebote der Hochschule (z. B. die Lernplattform) intensiver für das Studium genutzt werden als externe Medien, Tools uns Services.
Für den Schulträger bedeutet dies, dass für alle Schulformen, die auf das Studium vorbereiten, so
schnell wie möglich die entsprechenden Netz-Infrastrukturen und Dienste wie Lernplattformen zur
Nutzung durch die Schulen bereitgestellt werden sollten.
2.2.2 Vernetztes Arbeiten und Leben
Anwendungen aus der Informations- und Kommunikationstechnologie finden sich heute in beinahe
jedem Lebensbereich, sie prägen unser Privatleben und unsere Arbeitswelt. Während aber über die
Veränderungen der privaten Kommunikation in den Medien sehr vielfältig berichtet wird, erfahren
die zum Teil tiefgreifenden Veränderungen des Arbeitslebens durch die IKT sehr viel weniger Aufmerksamkeit.
Die neuen Technologien verändern die Art des Arbeitens, den Arbeitsort und die Kommunikation im
beruflichen Umfeld. Beispielsweise lassen sich für jeden Vierten der befragten IT-Anwender (28%)
Arbeits- und Privatleben nicht mehr strikt trennen. In Spanien und Großbritannien geben sogar jeweils 30 Prozent der Befragten an, dass eine solche Trennung nicht möglich ist. Insgesamt arbeitet
etwa jeder fünfte Befragte (21%) häufig auch von zu Hause aus, fast ebenso viele (19%) arbeiten häufig von unterwegs, d. h. zum Beispiel an Flughäfen oder im Zug. Dabei sind rund 42 Prozent der befragten IT-Nutzer der Meinung, dass ihnen das mobile Arbeiten berufliche Vorteile bringt bzw.
brächte – unter den Befragten in Großbritannien ist davon sogar jeder Zweite überzeugt. Für jeden
zweiten Anwender (54%) ist es daher entscheidend oder sehr wichtig, notwendige Informationen
und Arbeitsprogramme jederzeit und überall verfügbar zu haben, d. h. auf diese Informationen und
Programme auch mobil zugreifen zu können.14
13
vgl. zum Beispiel Olaf Zawacki-Richter, Günter Hohlfeld, Wolfgang Müskens, Mediennutzung im Studium, in:
Schriftenreihe zum Bildungs- und Wissenschaftsmanagement, Ausgabe 1 / 2014, Oldenburg
14
Work Life 2 – eine Studienreihe mit Unterstützung der Deutschen Telekom, Bonn 2010
Medien in der heutigen Gesellschaft
13
2.3 Bildungspolitische Konsequenzen
2.3.1 Land NRW
Die Landesregierung NRW hat im März 2016 den ersten landesweiten Kongress zum „Lernen im digitalen Wandel“ veranstaltet. Zentrale Thesen aus dieser ersten Arbeitsphase lauten:
•
„Landesweit können alle Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen ihre Medienkompetenzen systematisch aufbauen – der Medienpass NRW wird verbindlich.
•
Der Unterricht in allen Schulstufen und Fächern soll die Chancen der digitalen Welt für das
fachliche Lernen und die Entwicklung von Medienkompetenzen nutzen – alle künftigen Lehrpläne werden digitale Aspekte fachlicher Kompetenzen verbindlich machen.
•
Mit zunehmendem Angebot an vielfältigen digitalen Lernmitteln wird Lernen aktiver und individueller. Die Zukunft des Schulbuches ist digital.
•
Der digitale Wandel unterstützt die Entwicklung der Schule als Kooperations- und Lernort –
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und außerschulische Partner wie z. B. Ausbildungsbetriebe oder kommunale Bildungs- und Kultureinrichtungen sind eine lernende
Schule.
•
Die Digitalisierung verändert den Beruf von Lehrerinnen und Lehrern. - Aus- und Fortbildung
werden gezielt und systematisch auf die Anforderungen in der digitalen Welt ausgerichtet.
•
Die Schaffung der Infrastruktur für das Lernen in der digitalen Welt ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung – die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen wird wahrgenommen und in koordinierten Maßnahmen umgesetzt.
•
Der (gemeinwohlorientierten) Weiterbildung stellen sich im digitalen Wandel Aufgaben der
sozialen Integration und neue Möglichkeiten der Flexibilisierung ihrer Angebote.“15
Mit dem Programm „Gute Schule 2020“16 hat das Land NRW ein kommunales Investitionsprogramm
für den Bildungsbereich aufgelegt:
„Deshalb habe ich den Finanzminister gebeten, zusammen mit der NRW.BANK ein
kommunales Investitionsprogramm zu entwickeln, das sicherstellt, dass für unsere
Städte und Gemeinden in den kommenden 4 Jahren insgesamt 2 Milliarden Euro –
also von 2017 jedes Jahr 500 Millionen Euro – für die Renovierung der Gebäude
und Klassenzimmer und auch den digitalen Aufbruch Schule 4.0 bereit stehen.
Die Kommunen kostet dieses Programm nichts – außer guten Plänen und Ideen für
die Renovierung ihrer Schulen. Das kann von neuen Fenstern, Sanierung kaputter
Toiletten, WLAN oder den digitalen Klassenraum reichen“
Hannelore Kraft, damals Ministerpräsidentin NRW, am 6. Juli 2016
15
16
Quelle: www.medienberatung.schulministerium.nrw/NRW 4.0
siehe www.land.nrw/de/guteschule2020
14
Medien in der heutigen Gesellschaft
Für den Kreis Euskirchen sind in den vier Jahren (2017 bis 2020) insgesamt ca. 4,98 Mio € vorgesehen, die über entsprechende Anträge abgerufen werden können.
Darüber hinaus verweist das Land auf Fördermittel des Bundes und des Landes zur Breitbandanbindung – auch von Schulen.
Ergänzt wird die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen durch den Ausbau der Stellen (= Verdoppelung) für Medienberater in den Kompetenzteams des Landes. Dem Kompetenzteam des Kreis Euskirchen stehen dadurch 1,0 Stellen zu.
Mit diesen Maßnahmen soll die Initiative „Lernen in einer digitalen Welt“ strukturell unterfüttert
werden. Realisiert werden muss ein entsprechender Unterricht vor Ort.
2.3.2 Bildungspolitische Konsequenzen - Bundesprogramm DigitalPakt Schule
Auch die Bundesregierung und die Kultusministerkonferenz reagieren auf die Prozesse der Digitalisierung und die Bedarfe der Schulen. Zwar ist Bildung eine Landesaufgabe, dennoch haben sich die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesbildungsministerium, und die Länder, vertreten durch die
Kultusministerkonferenz geeinigt, Bundesmittel in Höhe von etwa 5 Mrd. € bereitzustellen, um den
Digitalen Wandel in den Schulen voranzubringen.
Leider sind diese 5 Mrd. € nicht in den Bundeshaushalt eingestellt, so dass ein endgültiger Beschluss über die Umsetzung erst durch die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl am
24.09.2017 herbeigeführt werden muss. Inwieweit das im Folgenden dargestellte dann noch Bestand hat, bleibt abzuwarten.
Ein Eckpunktepapier der Kultusministerkonferenz erläutert Ziele und Maßnahmen.
Eckpunkte einer Bund-Länder-Vereinbarung zur Unterstützung der Bildung in der digitalen Welt im
Bereich Schulen
Präambel
Die Erfassung aller Lebensbereiche durch die Digitalisierung stellt eine große Herausforderung für das
Bildungssystem dar. Deshalb beschließen die Bundesministerin für Bildung und Forschung und die
Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder zur Unterstützung der Bildung in der digitalen
Welt in der Schule:
•
Das Bildungssystem muss die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, Teilhabe und
Mündigkeit für alle Heranwachsenden sowie Chancengerechtigkeit für jedes einzelne Kind in
den Zeiten dieses digitalen Wandels zu ermöglichen. Dabei gilt es, die Chancen der Digitalisierung im Sinne dieser Zielsetzung zu nutzen, aber auch die Risiken zu beachten.
•
Bildung für die digitale Welt bedeutet, allen Schülerinnen und Schülern während ihrer Schulzeit die Entwicklung der Kompetenzen zu ermöglichen, die für einen fachkundigen, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit Medien in der digitalen Welt erforderlich sind.
•
Dabei muss das Lehren und Lernen in der digitalen Welt dem Primat des Pädagogischen folgen.
Medien in der heutigen Gesellschaft
•
15
Die digitalen Möglichkeiten können von unseren Schulen effektiv für die Bildungs- und Erziehungsarbeit genutzt werden,
o wenn die Schulen über die entsprechende technische Ausstattung verfügen, insbesondere schnelle Internetzugänge, WLAN und LAN in Unterrichtsräumen und Lehrerzimmern sowie geeignete Präsentationstechnik und Endgeräte;
o wenn leistungsfähige digitale Bildungsumgebungen verlässlich zur Verfügung stehen,
die eine datenschutzkonforme und rechtssichere digitale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Umfeld ermöglichen und digitale Bildungsmedien systematisch über entsprechende Portale recherchiert und eingesetzt werden können, die
nicht nur fachlich hochwertig, sondern auch mit den notwendigen Rechten für den
Einsatz im Unterricht ausgestattet sind;
o wenn die Kompetenzen in der digitalen Welt bei den Schülerinnen und Schüler in allen Schulstufen und Schulformen und in allen Unterrichtsfächern systematisch gefordert und aufgebaut werden;
o wenn Lehrkräfte für diesen Zweck nachhaltig qualifiziert sind und sie auf Unterstützung bei der Integration digitaler Medien in Lehr- und Lernprozesse zurückgreifen
können.
Inhaltliche Verpflichtungen
Für die Finanzierung des DigitalPakts Schule stellt der Bund, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung
durch die gesetzgebenden Körperschaften, in den Jahren 2018 bis 2022 insgesamt rund 5 Mrd. Euro
für den Ausbau digitaler Ausstattung an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen sowie
sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft bereit. Die Länder finanzieren die von ihnen in dieser Vereinbarung zugesagten Maßnahmen in eigener Verantwortung und weisen dies im Rahmen ihrer Dokumentationspflicht jährlich detailliert nach. Hierzu gehören insbesondere die Umsetzung entsprechender pädagogischer Konzepte, die Gestaltung der Lehreraus- und -fortbildung und die Unterstützung der notwendigen Strategieentwicklung bei Schulen und
Schulträgern.
Die Forderung erstreckt sich insbesondere auf die Schulhausvernetzung, die WLAN-Ausleuchtung,
standortgebundene Endgeräte sowie Server.
•
Breitbandanschlüsse sind bei Verfügbarkeit von breitbandig angebundenen Hauptverteilern
in den Nahbereichen zum Schulgrundstück grundsätzlich förderfähig.
•
Die Förderung ermöglicht auch die Entwicklung und Implementierung und den Betrieb von
landesweit einheitlichen IT-Lösungen (wie z. B. Lernplattformen, Schulportale, vertrauenswürdige Schulcloudlösungen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Landesserverlösungen)
•
Ebenfalls gefördert werden können Infrastrukturen, die auf der Ebene von Schulträgern oder
Verbünden von Schulträgern mit dem Ziel errichtet werden,
o eine professionelle Administration und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur zu gewährleisten, oder
16
Medien in der heutigen Gesellschaft
o
übergeordnete Angebote wie z. B. Lernplattformen, Portale oder Cloudangebote zu
schaffen, sofern diese nicht auf übergeordneter Ebene (Land) entwickelt und angeboten werden, die dem Ziel dienen, Leistungsverbesserungen herbei zu führen, Service-Qualität zu steigern und die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern.
•
Förderfähig sind weiterhin die zur Inbetriebnahme der IT-Infrastrukturen gehörenden Dienstleistungen wie Planung, Durchführung und Installation.
•
Förderfähig sind länderübergreifende, die Ziele des DigitalPakts Schule flankierende Maßnahmen und IT-Lösungen mit Bezug zur pädagogisch fundierten Nutzung digitaler Lernumgebungen, insbesondere in den Bereichen Beratung und Qualifizierung des Lehrpersonals.
Fördermittel für die Umsetzung des MEP im Kreis Euskirchen
Aus den Fördermitteln (meint 100%-Förderung) können finanziert werden:
•
•
Anbindung Breitband
Inhouse-Infrastruktur: LAN, Strom und WLAN
•
•
Ortsfeste Präsentationseinheiten
Standortgebundene Geräte
•
Planungs-, Koordinierungskosten für Umsetzung
Wenn das Land NRW einen vergleichbaren Verteilungsschlüssel für die Kommunen wählt, wie bereits
beim Förderprogramm „Gute Schule 2020“, dann dürften folgende Mittel zu erwarten sein:
Fördermittel Bund (abzüglich 5 % Eigenanteil Bund)
4.750.000.000,00 €
Anteil NRW nach Königssteiner Schlüssel (NRW: 21,14%)
Anteil Kommunen (abzüglich 5% Eigenanteil Land NRW)
Anteil Kreis Euskirchen
1.004.150.000,00 €
953.942.500,00 €
(Zuteilung wie „Gute Schule 2020“)
Erwartete jährliche Zuteilung für den Kreis Euskirchen (p.a. für 2018 bis 2022)
2.376.024,66 €
475.204,93 €
Die obigen Angaben verstehen sich vorbehaltlich der tatsächlichen Mittelbereitstellung und der
endgültigen Förderrichtlinie, die erst zum Ende des Jahres 2017 erscheinen wird.
Darüber hinaus bleibt abzuwarten, ob das Land NRW einen anderen Verteilschlüssel wählt als bei
dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Zumindest ist damit zu rechnen, dass ein kleinerer Teil
der Fördersumme an die Träger von Ersatzschulen fließt.
2.3.3 Forderungen und Empfehlungen des Deutschen Städtetags
Das Präsidium des Deutschen Städtetag hat im April 2017 ein Positionspapier mit dem Titel „Lehren
und Lernen im digitalen Zeitalter“17 beschlossen, das Forderungen und Empfehlungen wie folgt zusammenfasst:
17
siehe: http://www.staedtetag.de/publikationen/materialien/081709/index.html
Medien in der heutigen Gesellschaft
17
Die Städte erwarten vom Bund,
•
dass dieser sich auf der Grundlage eines Bund-Länder-Abkommens finanziell an einem Masterplan „Ausbau digitaler Bildung“ beteiligt,
•
dass auf der Bundesebene einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für Lehren und Lernen mit digitalen Medien geschaffen bzw. angepasst werden,
•
dass dieser eine deutschlandweite Vernetzung in den Ländern vorhandener digitaler Plattformen, die von den Ländern und somit auch den kommunalen Schulträgern zur Einbindung digitaler Lehr- und Lernmittel genutzt werden können, fördert,
•
dieser die Anwendungsforschung im Bereich der digitalen Bildung fördert und weiter vorantreiben.
Die Städte erwarten von den Ländern,
•
dass diese den Ausbau der digitalen Bildung als eine Gemeinschaftsaufgabe von Ländern,
Bund und Kommunen begreifen und in enger Abstimmung mit den kommunalen Schulträgern vorantreiben,
•
dass ihre Lehrer/innen so aus- und fortbilden, dass sie die von den kommunalen Schulträgern
finanzierten und bereitgestellten digitalen Medien im Unterricht bedarfsgerecht einsetzen
können,
•
dass diese Mindeststandards für die digitale Infrastruktur der Schulen unter Beteiligung der
kommunalen Spitzenverbände gesetzlich verbindlich festlegen und entsprechend der jeweiligen konnexitätsrechtlichen Regelungen auskömmlich und verlässlich finanzieren,
•
dass diese jeweils landesweit zur Verfügung stehende Lernplattformen aufbauen, die von
den kommunalen Schulträgern entgeltfrei genutzt werden können,
•
dass sie mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene in Verhandlungen über
Supportvereinbarungen eintreten, die eine staatlich-kommunale Aufgabenteilung von Supportleistungen vorsehen, bzw. vorhandene Supportvereinbarungen aktualisieren und fortschreiben,
•
dass diese Fördermittel des Bundes ungekürzt, zeitnah und möglichst unbürokratisch an die
kommunalen Schulträger weiterleiten und eine mögliche Bundesförderung durch eigene Förderprogramme ergänzen, die eine hohe Verwendungsbreite und geringe Bürokratie aufweisen, und diese Förderprogramme inhaltlich aufeinander abstimmen,
•
dass sie sich auf einheitliche Rahmenbedingungen im Bereich des Gesetzesvollzugs (z. B. im
Bereich des schulischen Datenschutzrechts) verständigen,
•
dass diese die kommunalen Schulträger durch die Vereinbarung von Rahmenverträgen (z. B.
zu Standards, Schnittstellen, Formaten und Lizenzmodellen) auf Länderebene dabei unterstützen, die Schulen mit digitalen Lehr- und Lernmedien auszustatten.
Der Deutsche Städtetag empfiehlt den Mitgliedstädten,
•
den Ausbau einer standardisierten digitalen Infrastruktur auf Grundlage von mittelfristig ausgerichteten und regelmäßig fortzuschreibenden kommunalen Medienentwicklungsplänen
und durch die Schulen zu erstellender fachlich-didaktischer Medienbildungskonzepte nach
dem Grundsatz „Technik folgt Pädagogik“ vorzunehmen,
18
Medien in der heutigen Gesellschaft
•
eine Anbindung der Schulgebäude an das Breitbandnetz möglichst mittels Glasfasertechnologie vorzunehmen,
•
die Unterrichtsräume mittels WLAN-Technologie auszuleuchten,
•
•
die Ausstattung mit digitalen Lehr- und Lernmaterialien bedarfsgerecht und sukzessive
zu erhöhen,
•
•
eine ausreichende Ausstattung der kommunalen Bildungsverwaltung mit SupportPersonal vorzusehen und die zuständigen Mitarbeiter/innen für ihre Aufgaben regelmäßig
fort- und weiterzubilden,
•
bei allen Maßnahmen eine enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Medien- und
•
Rechenzentren sowie den Medienberatungen bzw. Medienberater/innen der Länder anzustreben.
Pädagogische Erfordernisse
19
3 Pädagogische Erfordernisse
Das Lernen in der Schule war und ist mediengestützt. Ohne Sprache, Buch und Stift und Papier bewegt man sich nur in seinem lokalen Kosmos und kann seinen Horizont nicht erweitern. Lange Zeit
war das Buch das zentrale Medium für das Lernen, weshalb Universitäten und Schulen große Anstrengungen unternahmen, Bibliotheken einzurichten und zu pflegen. Mit dem digitalen Leitmedium
wird das Buch nicht überflüssig, allerdings ändern sich die Bedingungen grundlegend, unter denen
Schule stattfindet.
Schulen sind Lernhäuser, die Schülerinnen und Schüler für eine zukünftige Gesellschaft vorbereiten
sollen. Diese Gesellschaft wird das gedruckte Buch nicht mehr als primäres Medium begreifen, sondern digitale Kommunikationsformen nutzen. Lernen ist nicht mehr begrenzt auf den eigenen Klassenraum, sondern kann über dessen Grenzen hinausgetragen werden. Schulisches Lernen wird sich
mit den neuen Werkzeugen ändern und kommunikativer und projektbasiert werden. Der Zugriff auf
Netzwerke ermöglicht (weltweite) Recherche, individuelle und gruppenbasierte Datenspeicherung
und Zugriff auf diese Daten an jedem Ort. Die noch nicht absehbaren Entwicklungsschritte der Digitalisierung des „Lernhauses Schule“ ändern nichts an der Notwendigkeit der Vermittlung und der Nutzung der basalen Kompetenzen, die durch die Kürzel „Schrift“, „Sprache(n)“, „Mathematik und Logik“, „Kommunikation“ und „Produktion“ gefordert werden.
3.1 Lernen im digitalen Wandel
Die erste Generation, die mit den neuen, digitalen Medien wie selbstverständlich aufwächst, wird gerade erst erwachsen. Das Internet ist, obwohl es inzwischen als „natürlich“ angesehen wird, noch
sehr jung. Google, Facebook und Amazon sind Unternehmen, die erst im letzten Jahrzehnt ihre dominante Rolle erhalten haben - und die klassischen (Industrie-)Unternehmen durcheinandergewirbelt
haben. Nie vorher hat eine Technologie wie das Internet die bestehenden gesellschaftlichen Strukturen so schnell und nachhaltig durchdrungen und zu solchen Veränderungen getrieben. Doch diese
Veränderung geht damit einher, dass viele Dinge, die man als „normal“ angesehen hat, in Frage gestellt werden. Die jugendlichen Lernenden gehen mit den neuen Technologien unbefangen und wie
selbstverständlich um (in manchen Zusammenhängen werden sie daher auch „digitale natives“ genannt). Für sie ist das Handy ein ganz „normaler“ Bestandteil ihrer Umwelt. Für die Erwachsenen dagegen ist die Allgegenwärtigkeit digitaler Medien eine neue Herausforderung. Die Geschwindigkeit
der Kommunikation, die ständige Erreichbarkeit und die Fülle an Informationen müssen im Alltag bewältigt werden. Das, was den Jugendlichen offenbar spielerisch gelingt, fällt den nicht „digital natives“ schwerer. Dabei haben letztere Kompetenzen im Umgang mit Informationen, die den Jugendlichen oftmals fehlen: ein kritischer und aufgeklärter Umgang mit Informationen. Hier ist es wichtig,
dass über die Generationen hinweg gemeinsam über die Entwicklungen gesprochen wird und die
neuen Möglichkeiten zum Vorteil aller gestaltet werden. Es gibt sonst die Gefahr, dass sich die Generationen voneinander trennen und mit zunehmend wachsendem Unverständnis aufeinander reagieren. Schule spielt hier eine besondere Rolle, da sie institutionalisiert die Übertragung von Wissen und
Werten über die Generationen hinaus erfüllen soll und damit eine gesellschaftliche Schnittstelle von
„jung“ und „alt“ ist, um Zukunft zu gestalten.
20
Pädagogische Erfordernisse
Die Gesellschaft steht vor der großen Aufgabe, die neuen Möglichkeiten vernünftig, verantwortlich
und zur Mehrung des allgemeinen Wohlstandes einzusetzen. Es ist nicht selbstverständlich, dass „die
Lehrer“ oder „die Alten“ schon wissen, was gut und was schlecht ist. Daher ist es unabdingbar, dass
man die neuen Medien gemeinsam entdeckt und zusammen über die Chancen und Risiken spricht.
Inwieweit in diesem Zusammenhang das an einigen Schulen praktizierte „Handyverbot“ sinnvoll ist,
kann durchaus diskutiert werden.
Die digitalen Medien sind eine Herausforderung, der nicht durch Verbote begegnet werden kann,
sondern durch Erfahrungen und gemeinsame Reflexionen. Dabei steht immer im Vordergrund, eine
nachhaltige Mediennutzung zu ermöglichen - im gegenseitigen Vertrauen in eine „guten Absicht“ und
mit größter gegenseitiger Verantwortung.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass die Verfügbarkeit von digitalen Endgeräten stetig
steigt18. Dies liegt zum einen an der ausgebauten Medienausstattung an den Schulen, aber auch an
den Devices, die die Schülerinnen und Schüler selbst mitbringen. Es ist bisher wenig evaluiert, wie
diese sinnvoll und in das Medienkonzept integriert in die Lernprozesse und den schulischen Alltag
eingebunden werden können.
In der Diskussion wird das Konzept eigene Geräte an die Arbeitsstelle oder in die Schule mitzubringen, BYOD genannt (Bring-your-own-device).
Für die Ausstattung in Schulen kann in der immer größer werdenden Verfügbarkeit von privaten Endgeräten eine Chance liegen, die für einen generellen Einsatz von Computern und Laptops zu geringe
Ausstattung der Schulen zu kompensieren.
In der Ausstattung der Schulen ergibt sich folgendes Bild:
18
•
Eine Computer-zu-Schüler Relation von annähernd 1:5 ist
über die IT-Ausstattung der Schulen in den vergangenen
Jahren erreicht worden. Dies war und ist eine große Leistung und hat den Schulen neue Möglichkeiten des Lehrens
und Lernens eröffnet. Leider ist die Ausstattung heute oft
veraltet, da nicht die erforderlichen Mittel bereitgestellt
wurden, um die Altgeräte regelmäßig zu reinvestieren.
•
Mit der steigenden Bedeutung von digitalen Werkzeugen
ist es aber langfristig nötig, dass die Verfügbarkeit eines digitalen Endgerätes jederzeit gegeben ist. Die Verfügbarkeit
dieser Werkzeuge ist für den Lernprozess elementar. Die
Lernenden müssen diese jederzeit nach eigenem Ermessen
nutzen dürfen. Dies geht nur, wenn jedem Lernenden ein
Gerät jederzeit zur Verfügung steht. Daher wäre eigentlich
eine 1:1 Ausstattung erstrebenswert, also für jeden Schüler ein „Device".
•
Zukünftig - und je nach Schule auch schon heute - haben die Schülerinnen und Schüler nicht
nur ein Smartphone, sondern zumeist auch ein Tablet oder einen Computer in ihrem privaten
siehe auch Kapitel 2
Pädagogische Erfordernisse
21
Besitz. Diesen wollen sie auch gerne in der Schule einsetzen, da sie so die bestmöglichen,
weil individuellen Lernwerkzeuge einsetzen können und alles Wichtige immer dabeihaben.
Auf jeden Schüler kommen also zukünftig wahrscheinlich mehrere digitale Endgeräte.
Welche Implikationen hat dies für die Ausstattung von Schulen?
Eine 1:1-Ausstattung ist wünschenswert, aber nicht durch den Schulträger finanzierbar. Daher streben wir ein Ausstattungsziel, das durch den Schulträger finanziert wird, bei den Berufskollegs von
etwa 5:1 plus die Ausstattung der berufspraktischen Räume (Computerräume, Labore etc.) an. Für
die Förderschulen wird mit Blick auf deren besondere Klientel eine Ausstattung von 3:1 angestrebt.
Einerseits um Schulen die grundsätzliche Medienbildung heute zu ermöglichen und andererseits um
zukünftig auch für den sozialen Ausgleich und einen gleichberechtigten Medienzugang Geräte vorhalten zu können.
Der Schwerpunkt der Entwicklung wird weiterhin auf BYOD liegen und damit vor allem auf der erforderlichen Infrastruktur. Unabhängig von der Herkunft der genutzten Medien ist schon heute ersichtlich, dass die an den Schulen verfügbare Infrastruktur zukünftig einem modernen Mediengebrauch
nicht genügt. Zwar ist in der Vergangenheit mit der strukturierten Vernetzung eine Basis geschaffen
worden, die nun jedoch unter Berücksichtigung der neuen Entwicklungen weiter ausgebaut werden
muss.
Hier wird es vor allen Dingen darum gehen, eine performante Internetanbindung zu errichten
(Breitband über Glasfaser) und WLAN und Server auf die Nutzung von mindestens einem Device pro
Lernendem und Lehrendem zu skalieren. Es geht darum, einen verantwortungsvollen Übergang zu
gestalten von den fest installierten Räumen mit Computern über flexible Computerangebote (Laptop-Wagen) zu mobilen Lernen an jedem Ort.
Diese Entwicklung sollte durch den Wartungsakteur konstruktiv begleitet werden und im Hinblick auf
die Anforderungen an die Infrastruktur evaluiert werden.
Eine zentrale Bedeutung wird die rechtliche, technische und pädagogische Beratung der Schulen sein,
wie die neuen Konzepte der unterrichtlichen Nutzung von digitalen Endgeräten in der Schule in den
herkömmlichen Unterricht eingebracht werden können. Dabei sollten der Schulträger und die Schulen mit dem regionalen Kompetenzteam und der Medienberatung kooperieren.
3.2 Zielperspektive: BYOD mit Ergänzung durch den Schulträger
Der vorliegende Medienentwicklungsplan verfolgt das Ziel BYOD („Bring Your Own Device“), d. h. die
Nutzung privater Geräte in der schulischen Infrastruktur, zu ermöglichen.
Dazu bedarf es einerseits der notwendigen Infrastruktur, andererseits der Bereitstellung von Endgeräten durch die Schule und damit der Beschaffung dieser Geräte durch den Schulträger (siehe Kapitel
4).
Die folgende Grafik skizziert die verschiedenen Möglichkeiten eine BYOD-Strategie in Schule umzusetzen:
22
Pädagogische Erfordernisse
Quelle: Beat Döbeli Honegger (2016): Mehr als 0 und 1 – Schule in einer digitalisierten Welt
hep verlag, www.mehrals0und1.ch, Hervorhebung durch Dr. Garbe & Lexis
Alle diese Möglichkeiten setzen eine entsprechende Infrastruktur voraus. Ohne eine breitbandige Internetanbindung und ein dauerhaft verfügbares zuverlässiges WLAN ist nichts davon umsetzbar.
Die Schaffung einer solchen Infrastruktur sollte daher das primäre Ziel der nächsten Jahre sein.
Mindestens bis dahin ist eine durch den Schulträger finanzierte Ausstattung der Schulen mit Endgeräten obligatorisch.
Sobald BYOD technisch möglich ist, können die obigen vier Möglichkeiten debattiert werden, derzeit
spricht noch vieles dafür, zumindest einen Teil der Geräte durch den Schulträger zu finanzieren.
Eine vollständige Ausstattung der Schülerinnen und Schüler (sowie der Lehrerinnen und Lehrer) ist
strenggenommen kein BYOD, sondern eine Vollausstattung durch den Schulträger. Dieses Szenario
dürfte alleine unter Kostengesichtspunkten für die wenigsten Kommunen leistbar sein. Darüber hinaus ist es unsinnig vor dem Hintergrund, dass die Geräte im privaten Umfeld entweder bereits vorhanden sind oder künftig vorhanden sein werden.
Das Gegenteil, ein freiwilliges, reines BYOD, ist möglich, aber lässt derzeit viele Detailfragen noch
ungeklärt. (Z. B. die Standardisierung der Geräte bei Klausuren, der Ausgleich bei sozialer Benachteiligung, etc.).
Pädagogische Erfordernisse
23
Ein obligatorisches BYOD ist aus technischen Gesichtspunkten höchst attraktiv, scheitert jedoch häufig an der Umsetzung. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern zum Kauf eines bestimmten Geräts zu verpflichten, ist ein schwieriges Unterfangen. Die Praxis zeigt, dass individuelle Anforderungen der Beteiligten kaum unter einen Hut zu bringen sind. Für die einen ist das Standard-Gerät zu
teuer, für die anderen ist es nicht leistungsfähig genug, einige haben bereits zu Hause einen anderen
Gerätestandard etabliert, viele akzeptieren nicht, warum sie verpflichtet sein sollten ein solches Gerät zu beschaffen, etc.
Somit ist die pragmatische Lösung ein freiwilliges BYOD mit Schulergänzung (d. h. Schulträgerergänzung).
3.3 Medienkompetenz - eine Aufgabe der Schulen
In den letzten Jahren haben sich sowohl die Richtlinien und Lehrpläne, als auch die Anforderungen an
die Qualitätsentwicklung des Unterrichtsprozesses unter den Aspekten der Handlungsorientierung,
der individuellen Förderung und des selbstständigen Lernens verändert. Allen Änderungen ist gemeinsam, dass der Medieneinsatz in unterschiedlichsten Formen zu steigern ist:
-
-
Das Schulgesetz macht im § 2 Abs. 5 die Vermittlung von Medienkompetenz in allen Schulformen und für alle Schülerinnen und Schüler zur Pflicht.
Die neuen Richtlinien für die Grundschulen sehen den Einsatz der Medien in verschiedenen
Fächern (Deutsch, Mathematik, Englisch, Sachkunde und Kunst) und Lernfeldern verpflichtend vor.
Die neuen Kernlehrpläne für die weiterführenden Schulen sehen den Einsatz der neuen Medien in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen zwingend vor.
In den naturwissenschaftlichen Fächern der Sekundarstufe I und II sind eigenständige Experimente (Messen, Steuern und Regeln) unter Einsatz von Computer basierter Software Pflicht.
Nach den Vorgaben des Landes zur Qualitätsentwicklung der Schulen sind folgende Bereiche Gegenstand der turnusmäßigen Qualitätsinspektion:
24
Pädagogische Erfordernisse
Ergebnisse der Schule
•
•
•
•
•
Abschlüsse
Fachkompetenzen
Personale Kompetenzen
Schlüsselkompetenzen
Zufriedenheit der Beteiligten
Lernen und Lehrern Unterricht
•
•
•
•
•
•
•
Schulinternes Curriculum
Leistungskonzept - Leistungsanforderungen und -bewertung
Unterricht - Fachliche und didaktische Gestaltung
Unterricht - Unterstützung eines aktiven Lernprozesses
Unterricht - Lernumgebung und Lernatmosphäre
Individuelle Förderung und Unterstützung
Schülerbetreuung
Schulkultur
•
•
•
•
•
Lebensraum Schule
Soziales Klima
Ausstattung und Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes
Partizipation
Außerschulische Kooperation
Führung und
Schulmanagement
•
•
•
•
•
Führungsverantwortung der Schulleitung
Unterrichtsorganisation
Qualitätsentwicklung
Ressourcenmanagement
Arbeitsbedingungen
Professionalität der
Lehrkräfte
• Personaleinsatz
• Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen
• Kooperation der Lehrkräfte
Ziele u. Strategien der
Qualitätsentwicklung
• Schulprogramm
• Schulinterne Evaluation
• Umsetzungsplanung / Jahresarbeitsplan
Qualitätstableau NRW
Die Teilbereiche, die durch ein Medien- und Ausstattungskonzept beeinflusst werden, sind hier fett
hervorgehoben.
Im jetzt vom Schulministerium vorgelegten Referenzrahmen Schulqualität werden die Hinweise zur
Medienkompetenz noch einmal verstärkt:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Medienkompetenz; sie können z. B.
-
Recherchen in digitalen und nicht digitalen Medien durchführen,
Strategien in medialen Produktionen sowie spezifische Darbietungsformen identifizieren und
ihre Wirkungen bewerten,
Meinungsbildungsprozesse analysieren und kritisch reflektieren, adressatengerecht unterschiedliche Medien zur Kommunikation und Präsentation nutzen,
Die Qualität von Informationen aus verschiedenen Quellen u. a. in Hinblick auf Seriosität, Fiktionalität, Intentionalität erkennen.
Der Einsatz von Medien und die Gestaltung der Lernumgebung unterstützen den Kompetenzerwerb
der Schülerinnen und Schüler.
Pädagogische Erfordernisse
25
Abschließende Aussagen
•
Die Lernumgebung ist bezogen auf die jeweiligen Inhalte, Vorgehensweisen und Ziele angemessen gestaltet.
•
Arbeitsmaterialien sind aktuell, angemessen aufbereitet und stehen vollständig zur Verfügung.
•
Verschiedene digitale und nicht digitale Medien werden funktional und zielführend eingesetzt.
•
Die Schule stellt sicher, dass Schülerinnen und Schülern verschiedene Informationsquellen
und Recherchemöglichkeiten offenstehen.
Hinsichtlich der pädagogischen Nutzung der digitalen Medien dienen diese der Unterstützung von
Lernprozessen und der Entwicklung von spezifischen Kompetenzen. Dabei geht es im Wesentlichen
um die Abbildung der folgenden Prozesse bzw. die Vermittlung der nachfolgend beschriebenen Kompetenzen:
•
Lernen ist ein Prozess, in dem Schülerinnen und Schüler sich aktiv Wissen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten aneignen. Sie brauchen dazu eine anregungsreiche Lernumgebung, mit abgestimmten Lernmethoden, Lernmitteln und Lernräumen, die ihnen vielfältige Möglichkeiten
und Werkzeuge bietet, sich zu informieren, Antworten auf ihre Fragen zu finden, ihre Ergebnisse zu präsentieren, zu diskutieren und zu reflektieren. In einer solchen Lernkultur spielen
Medien - unabhängig davon ob „alt“ oder „neu“ - eine zentrale Rolle. Sie sind einerseits
selbstverständliche Werkzeuge im alltäglichen Unterricht. Sie sind darüber hinaus Unterrichtsinhalt, der dazu herausfordert, die eigene Mediennutzung und die Wirkung von Medien
zu reflektieren.
•
Unter Nutzung der Medien werden – ohne Berücksichtigung besonderer beruflicher Kompetenzen – fünf (sechs) Kompetenzbereiche im Unterricht adressiert:
o „Bedienen und Anwenden“
o „Informieren und Recherchieren”
o „Kommunizieren und Kooperieren”
o „Produzieren und Präsentieren”
o „Analysieren und Reflektieren”
o „Problemlösen und Modellieren“
Der 6. Kompetenzbereich („Problemlösen und Modellieren“) wird künftig Einzug halten. Ein erster
Entwurf des neuen Kompetenzrasters liegt vor, die Inhalte orientieren sich an dem, was im angloamerikanischen Raum als „Computational Thinking“19 bezeichnet wird.
Die individuelle Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler steht im Zentrum der Planung
und Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse. Dies bedeutet unter anderem:
•
19
Das Lehren und Lernen orientiert sich an einem komplexen Kompetenzbegriff, der Wissen,
Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Motivation, Haltungen und Bereitschaften umfasst.
siehe auch: https://kw.uni-paderborn.de/institut-fuer-erziehungswissenschaft/arbeitsbereiche/schulpaedagogik/forschung/forschungsprojekte/computational-thinking/
26
Pädagogische Erfordernisse
•
Schülerinnen und Schüler sind über die Ziele, ihre Lernschritte und ihre bereits erreichten Ergebnisse so informiert, dass sie Mitverantwortung für ihren Lernprozess übernehmen können.
•
Schülerinnen und Schüler werden unterstützt, ihr Lernen aktiv zu gestalten.
•
Einsatz neuer methodischer Ansätze zur Unterrichtsgestaltung (Bsp.: Selbst-OrganisiertesLernen).
Insbesondere für die Medienkonzeption in den weiterführenden Schulen spielt der Ansatz des SelbstOrganisierten-Lernens eine besondere Rolle, weil
•
die Stärkung der individuellen Selbstständigkeit durch den systematischen Aufbau von Methoden- und Lernkompetenzen und
•
die Schaffung einer sozialen Lernstruktur durch den zielorientierten Wechsel von kooperativen und individuellen Lernphasen
unter dem Aspekt des Medienkonzeptes den flexiblen Einsatz mobiler Endgeräte bis hin zur Realisierung der Einbindung schülereigener Geräte bedingt.
3.3.1 Medienpass NRW
Der Medienpass NRW ist eine Initiative, die die Medienbildung an Schulen voranbringen möchte. An
der Entwicklung und Umsetzung sind u.a. beteiligt:
•
•
Ministerium für Schule und Weiterbildung,
Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien,
•
•
•
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und
Medienberatung NRW
„Ziel der Initiative Medienpass NRW ist es, Erziehende und Lehrkräfte bei der Vermittlung eines sicheren und verantwortungsvollen Umgangs mit Medien zu unterstützen.“
Diesem Ziel stellen sich die Schulen, indem sie in ihren Medienkonzepten und der Unterrichtsentwicklung durch Lehrpläne und Curricula eine Verzahnung von Medien und Lehr- bzw. Lerninhalten
vornehmen. In den vergangenen Jahren war es die Aufgabe, die Überarbeitung der Unterrichtsinhalte an die neuen Kernlehrpläne nicht nur durch die Sicherung der Methodenvielfalt, sondern auch
des verbindlichen Medieneinsatzes sicherzustellen.
In den verschiedenen Fächern und Jahrgangsstufen stehen die oben genannten Kompetenzbereiche
im Sinne eines Spiralcurriculums an den Schulen im Mittelpunkt.
Für die Förderschulen gilt als konsensfähiges Ziel die Vermittlung der Anforderungen des Medienpasses analog zu den jeweiligen Jahrgangsstufen bzw. Ausbildungsniveaus.
Für die Berufskollegs stellt der Medienpass für die Sekundarstufe I das Minimalziel dar, welches aber
auf Grund (noch) häufig fehlender Ausbildungen an den allgemeinbildenden Schulen nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann.
Pädagogische Erfordernisse
27
3.3.2 Schulisches Medienkonzept
Die Medienberaterinnen und –berater in den Kompetenzteams unterstützen die Schulen bei der Entwicklung ihres Medienkonzeptes. Diese individuellen Medienkonzepte sind einerseits Teil des pädagogischen Konzepts der Schule, andererseits legitimieren sie den Mitteleinsatz der Kommunen in der
politischen Debatte.
Die Medienkonzepte geben Auskunft über die Inhalte der Medienkompetenzvermittlung (nach Vorgabe durch die Lehrpläne), Ausstattungsbedarf und Fortbildung des Kollegiums.
Innerhalb der Medienkonzepte gibt es eine größere Heterogenität, die in den nächsten Jahren durch
weitere Beratung aufgegriffen werden sollte. Grundsätzlich sind unterschiedliche Schwerpunktsetzungen der Schulen sinnvoll und sollten gefördert werden, wenn sie unterschiedliche Expertisen hervorbringen.
Durch Zusammenarbeit von Medienberatung und Schulen sollten in den nächsten Jahren eine Qualitätsentwicklung des Unterrichts hin zu einem handlungsorientierten, selbstorganisierten und kompetenzbasierten Lernen gefördert werden. Der MEP soll zur Absicherung des notwendigen Handlungsrahmens beitragen.
Besondere Herausforderungen erfahren die Schulen nicht nur durch die Anforderungen an individuelle Förderung, sondern derzeit auch zusätzlich durch die Inklusion und die vielerorts eingerichteten
Sprach-Lern-Klassen.
3.3.3 Fortbildungsbedarfe
Um die Möglichkeiten der neuen technischen Entwicklungen nutzen zu können, sollte die Auslieferung von Technik an die Schulen immer kombiniert werden mit einer entsprechenden Schulung /
Fortbildung. Hierfür bedarf es eines breiten Fortbildungsangebotes, das durch das Kompetenzteam
abgedeckt werden sollte (vgl. Zielorientierungen).
Für einen zeitgemäßen Einsatz digitaler Medien und deren verantwortungsvollen Einsatz in der
Schule spielt das Kompetenzteam bei der Qualifizierung der Lehrenden eine zentrale Rolle. Innerhalb
des Kanons an Fortbildungen sollte der Einsatz digitaler Medien ein selbstverständlicher Bestandteil
(in Umsetzung der Lehrplananforderungen und der Kompetenzerwartungen) werden. Dazu dürfte es
notwendig sein, dass neben der Medienberatung auch die Fach-Moderatoren auf der Basis eventuell
durchzuführender mediengestützter Fortbildungen, diese Aufgabe übernehmen.
3.4 Aufgabenteilungen zwischen Land und Schulträger
In der Schrift „Medienbildung ist eine gemeinsame Zukunftsausgabe. Zur Weiterentwicklung der
kommunal-staatlichen Unterstützungssysteme in NRW“ weisen die Herausgeber20 daraufhin, dass
das Land und die Kommunen sich auf Zusammenarbeit und gemeinsame Verantwortung verständigt
haben.
20
LWL-Medienzentrum für Westfalen, LVR-Zentrum für Medien und Bildung und Medienberatung NRW in Zusammenarbeit mit dem Landesarbeitskreis kommunaler Medienzentren NRW
28
Pädagogische Erfordernisse
„Im Jahr 2009 haben das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und die drei kommunalen
Spitzenverbände Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW sowie Landkreistag NRW die gemeinsame Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Medienzentren vereinbart.
Das Land hat seit Jahren die Unterstützungsleistungen immer weiter spezifiziert, um die Unterrichtsund Qualitätsentwicklung sowie die Infrastruktur von Schulen zu verbessern:
Bereitstellung von Medien über learn:line und EDMOND:
EDMOND ist seit 2004 der Online-Bildungsservice der kommunalen (und landschaftsverbandlichen)
Medienzentren in NRW. Das Land unterstützt ihn durch die wichtige Auswahltätigkeit der Medienberater und punktuell auch durch die Finanzierung von Landeslizenzen21.
•
2007: Neu-Organisation der Lehrerfortbildung – Einrichtung von 53 Kompetenzteams der
Lehrerfortbildung, in die die Medienberater und e-teams integriert werden
•
2011 Initiierung des Medienpass NRW als Instrument zur systematischen Sensibilisierung
und Kompetenzentwicklung in den nordrhein-westfälischen Schulen
•
2015: Aufnahme von Bildungseinrichtungen und ihrer Ausstattung in die GRW-Förderung in
ausgewiesenen GRW-Fördergebieten
•
2016: Verdoppelung der Medienberater-Stellen zum Schuljahr 2016/17
(-> für den Kreis Euskirchen insg. 1,2 Stellen)
•
2016 Aufnahme der Schulen in die Förderung von Breitband-Anschlüssen.
•
•
2016 Auflegen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“
2017: Bereitstellung der Informations-, Kommunikations- und Datenaustauschplattform
Logineo für Schulen (Starttermin bereits mehrfach verschoben)
Ein besonderer Wert wird auf den Ausbau der Formen der Zusammenarbeit zwischen Land und kommunalen Einrichtungen gelegt.
Nach § 79 des NRW-Schulgesetzes ist die Lehrmittelbereitstellung inklusive audiovisueller Medien
ebenso wie die Zurverfügungstellung einer „am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierten Sachausstattung“ eine Pflichtaufgabe der kommunalen Schulträger. Sowohl
aus urheberrechtlichen wie pädagogischen Gründen kann die Medienbereitstellung in Schulen auch
künftig nicht von kostenlosen Internetangeboten wie Youtube oder MyVideo übernommen werden.
(ebenda, S. 15)
Mit Blick auf die Zielgruppe Schule arbeiten dann – analytisch betrachtet – folgende Akteure bei der
Medienbildung zusammen; die Aufgaben sind exemplarisch aufgeführt:
21
Generell werden die Landeslizenzen durch die Kommunen finanziert. Die Unterstützung erfolgt in der Regel
durch die Zusammenführung und Beauftragung als Landeslizenz.
Pädagogische Erfordernisse
29
•Geräte
•Medien
•MEP
•Medienpass NRW
•Medienscouts
•Logineo NRW
•Medieninnovationen
•Schule-Beruf (BOB und
Medien)
•Prävention (Zielgruppe
Eltern)
•...
Medienzentren
Regionales
Bildungsbüro
Medienberater
Kompetenzteam
•Schulfachliche
Qualifizierung
•Medien und individuelle
Förderung
•Medien und Inklusion
30
Ausstattungskonzept
4 Ausstattungskonzept
Die Endgeräte-Ausstattung in den Schulen sollte sich im Idealfall aus dem jeweiligen Medienkonzept
der Schule ableiten.
Der Schulträger sollte die erforderliche Ausstattung zur Verfügung stellen.
So logisch diese beiden Sätze auch erscheinen, so sehr ist es erforderlich, sie mit Augenmaß in Zielvereinbarungen und Rahmenbedingungen zu präzisieren, damit beide Seiten ihren Verpflichtungen
nachkommen können.
4.1 Grundsätze der Ausstattung
Die Reihenfolge der Grundsätze impliziert keine Wertung.
•
Verteilungsgerechtigkeit
Jede Schule hat innerhalb ihrer Schulform Anspruch auf eine vergleichbare Ausstattung.
•
Planungssicherheit
Sowohl Schule als auch Schulträger wissen jederzeit, in welchem Umfang Ausstattung bereitgestellt werden muss und welche Mittel in der Umsetzung benötigt werden.
•
Primat der Pädagogik gegenüber der Technik
Die konkrete Ausstattung basiert auf den Medienkonzepten der Schulen, d. h. die Ausstattung folgt in erster Linie den Erfordernissen im Unterricht und erst sekundär sind technische
Aspekte berücksichtigt.
•
Regelmäßiger Austausch
Die technische Entwicklung schreitet voran und auch die Prioritäten der Schulen verändern
sich im Laufe der Zeit und sind nicht über fünf Jahre verbindlich planbar. Es hängt von den
aktuellen Erfordernissen der Schule und den im Rahmen des dortigen Medienkonzepts gesetzten Zielen ab, welche Beschaffung für das aktuelle Schuljahr Priorität hat. Im Rahmen des
vorhandenen Budgets ist es aus der Sicht des Schulträgers nicht entscheidend, ob z.B. der
Beamer für den Kunstraum oder für den Physikraum zuerst beschafft wird. Für die Schule
und den Unterricht kann dies aber sehr wohl entscheidend sein. Daher ist es sinnvoll, die tatsächliche Beschaffung erst im Rahmen der Bilanzgespräche gemeinsam zwischen Schulträger
und Schule festzulegen.
•
Standardisierung
Die Schaffung gemeinsamer Standards in der Hardwarebeschaffung ist eine zentrale Säule
des Ausstattungskonzepts. Nur durch einheitliche Hardware sind die Wartungs- und Supportaufgaben vom Schulträger zu vertretbaren Kosten wahrnehmbar.
In den jährlichen Beschaffungen wird z. B. dasselbe PC-Modell angeschafft für alle Schulen,
die im jeweiligen Jahr PCs benötigen. Drucker sollten so beschafft werden, dass eine Schule
im Idealfall nur wenige unterschiedliche Toner beschaffen muss.
Je homogener die Gerätelandschaft in den Schulen ist, desto effizienter sind die Wartungsund Supportabläufe.
•
Vermeidung von Rüstzeiten
Eine in allen Schulformen gemachte Erfahrung ist, dass Technik im Unterricht umso mehr
Ausstattungskonzept
31
eingesetzt wird, je geringer der vorbereitende Aufwand ist. Auch hier hilft ein Beispiel: Wenn
im Klassenraum ein Projektor unter der Decke montiert und mit einem PC im Raum verbunden ist, wird dieser häufig genutzt. Wenn nur im Lehrerzimmer eine Kofferlösung mit Notebook und Beamer zur Ausleihe bereitsteht, scheuen die meisten Lehrerinnen und Lehrer den
damit verbundenen Aufwand (reservieren, zum Klassenraum tragen, aufbauen, einstöpseln
der Kabel, …). Die reine Rüstzeit einer solchen Lösung liegt bei 5-10 Minuten. Da ist es nachvollziehbar, dass mit Blick auf 45-minütige Unterrichtseinheiten auf den Einsatz verzichtet
wird.
Aus dieser Erkenntnis und dem im Vorfeld schon erwähnten Primat der Pädagogik ergibt sich
zwingend eine Notwendigkeit, die Rüstzeiten zu verkürzen.
4.2 EDV-Arbeitsplätze
Die Ausstattung mit Endgeräten wird sich künftig verändern. Mittel- bis langfristig ist eine Entwicklung hin zu BYOD-Modellen zu erwarten. Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrerinnen und Lehrer
werden irgendwann genau so selbstverständlich wie Heft und Stift, ein mobiles Endgerät mitbringen,
das als notwendiges begleitendes Werkzeug für den Unterricht betrachtet wird.
Allerdings wird der Übergang dahin noch Zeit in Anspruch nehmen. Er ist abhängig von der inneren
Schulentwicklung, der Infrastruktur, Wartungsaspekten, technischen Lösungen und weiteren Erfordernissen.
Für die Laufzeit dieses Medienentwicklungsplanes gilt die Annahme, dass der Schulträger seinen
Schulen EDV-Arbeitsplätze anteilig zu Schülerzahlen zur Verfügung stellt.
Die Empfehlung lautet: Je 5 Schülerinnen und Schüler sollte der Schulträger einen EDV-Arbeitsplatz
zur Verfügung stellen. Allerdings muss diese Empfehlung eine Anpassung erfahren, wenn Schulen mit
besonders geringen Klassengrößen betroffen sind. Dies trifft hier insbesondere auf die Förderschulen
mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung zu.
Die Bezeichnung EDV-Arbeitsplatz ist eine Sammelbeschreibung für
-
einen Desktop-Computer mit Monitor,
ein Notebook oder Convertible,
ein Tablet oder vergleichbares Gerät.
einen ThinClient mit Monitor und Eingabegeräten
Die konkrete Entscheidung über das Gerät ist mit der Schule abzustimmen, wobei jedoch eine Standardisierung der Geräteklassen im Vorfeld erfolgt. D.h. es steht nur ein Computer-Modell, ein Notebook und ein Tablet zur Auswahl.
Allerdings sind gemischte Nutzungen denkbar. So kann z.B. eine Schule weiterhin zwei klassische
Computerräume betreiben und darüber hinaus Tablets unterrichtsbegleitend einsetzen.
4.3 Präsentation in den Räumen
Die (i.d.R. grüne) Tafel als Instrument zur Unterrichtsgestaltung ist etabliert und wird nach wie vor
durch Lehrerinnen und Lehrer genutzt, um Inhalte für alle sichtbar zu erarbeiten und zu präsentieren.
32
Ausstattungskonzept
Zum Teil wird sie ergänzt oder abgelöst durch eine weiße Tafel, die mit Filzschreibern statt Kreide beschrieben wird.
In einer weitgehend digitalisierten Gesellschaft muss darüber hinaus die Möglichkeit bestehen digitale Inhalte aller Art in den Unterrichtsräumen zu nutzen. Sei es das Ergebnis einer Internetrecherche, die Vorstellung einer Gruppenarbeit oder auch die Visualisierung von naturwissenschaftlichen
Abläufen durch eine Simulationssoftware.
Die Präsentation von digitalen Inhalten in Bild und Ton ist eine zeitgemäße Anforderung. Dies ist
nicht nur die Ablösung der Overheadprojektoren durch eine technische Verbesserung, sondern vor
allem eine Erweiterung der Funktionalitäten und Verminderung der Rüstzeiten in einem erheblichen
Maße.
Empfehlung: Eine Ausstattung aller unterrichtlich relevanten Räume (d.h. Klassen-, Kurs- und Fachräume) mit entsprechender Technik.
Die Möglichkeiten der Umsetzung sind hier vielfältig und sollten nach den Erfordernissen am Einsatzort entschieden werden. Diese Entscheidung unterliegt jedoch einem finanziellen Rahmen, der in
Form eines Eckpreises definiert ist.
Dieser Eckpreis sollte es ermöglichen,
-
einen deckenmontierten Beamer mit Präsentationsfläche und Beschallung,
einen wandmontierten Kurzdistanzbeamer mit Präsentationfläche und Beschallung oder
einen wandmontierten großen Bildschirm mit Soundausgabe (sprich TV-Gerät)
zu beschaffen und zu montieren. Die Konnektivität sollte über eine standardisierte Anschlussbox gewährleistet werden, die mindestens Anschlüsse für HDMI oder andere zeitgemäße audiovisuelle Anschlussmöglichkeit bereithält. Eine kabellose Übertragungstechnik sollte unter Berücksichtigung der
zu verbindenden Endgeräte ebenfalls angestrebt werden.
Interaktive Tafeln: Die Schulen des Kreises Euskirchen haben zum Teil bereits Interaktiven Tafeln angeschafft. Einige Schulen sind an den Einsatz der Technik gewöhnt und wollen diese Technik auch
künftig weiter einsetzen.
Allerdings sind diese Tafeln nicht wie die herkömmliche grüne Tafel nach 30 Jahren Nutzung zu ersetzen, sondern eher nach 5-6 Jahren. Diese vorhandenen Tafeln werden somit innerhalb des Planungszeitraumes (2018 bis 2022) zu ersetzen sein.
Darüber hinaus sind weitere Geräte zu beschaffen, denn eine Vollausstattung aller Räume mit Präsentationstechnik ist dringend zu empfehlen (s.o.).
Die Interaktiven Tafeln sind ein Auslaufmodell. Berührungssensitive Großbildschirme sind die Nachfolgetechnologie. Diese Geräte sind jedoch noch deutlich teurer in der Anschaffung. Derzeit (Stand
Okt. 2017) kosten diese Geräte inklusive Höhenverstellung, Montage usw. ab ca. 7.500,- € pro Stück.
Kleinere Modelle, die signifikant weniger nutzbare Fläche bieten als bisherige Geräte kosten immer
noch mindestens 6.000,- € pro Stück. Die Hersteller solcher Geräte geben bis zu 7 Jahre Garantie, insofern kann man einen ebensolchen Nutzungszeitraum unterstellen.
Ausstattungskonzept
33
Passive Präsentationstechnik, wie von uns empfohlen, kostet etwa 2.500,- € pro Stück und wir würden einen 5jährigen Reinvest vorschlagen.
Interactive Touchdisplay: 7.500,- € für 7 Jahre -> 1.071,43 € / Jahr
Passive Präsentationstechnik: 2.500,- € für 5 Jahre -> ca. 500,00 € / Jahr
Dieses Gutachten favorisiert die passive Präsentationstechnik. Selbstverständlich kann im Rahmen
der politischen Beratung zu diesem Medienentwicklungsplan von der Empfehlung abgewichen werden.
Gutachtersicht
Die Bedeutung Interaktiver Tafeln wird aus Sicht des Gutachters überschätzt. Interaktive Tafeln sind
keine Reaktion auf die Anforderungen der Digitalisierung. Sie sind lediglich ein teurer funktionaler
Ersatz der klassischen Tafel zzgl. Präsentationsfunktion. Die Möglichkeit digitale Inhalte zu präsentieren, um darüber im Klassenverband zu reflektieren ist zweifellos wichtig. Ob die Interaktivität dabei
aber weiter an einer grünen Tafel und am Endgerät (Tablet o.ä.) oder an einem Großbildschirm entsteht ist eine „kosmetische“ Frage.
Sicht der Berufskollegs
Vorteile der Interaktiven Systeme
- Dynamische Tafelbilder unter Einbezug multimedialer Elemente wie z.B. Bilder, Videos, Simulationen
- Verbesserte Vorbereitungsmöglichkeiten einer Lehrveranstaltung unter Beibehaltung spontaner Änderungen / Improvisation vorbereiteter Präsentationen.
- Speicherung und Weiterbearbeitung erstellter Tafelbilder
- Bereitstellung / Veröffentlichung der Tafelbilder für Schüler und Studierende, beispielsweise über
Intranet oder über Internet; Export in HTML oder PDF, d.h. Möglichkeit asynchronen telemedialen
Lernens
- Nutzung traditioneller Lehr- und Präsentationsformen an der "Tafel" (durch die seitlich montierten
Whiteboard-Zusatzflügel) bei zusätzlicher Integration sämtlicher Arbeits- und Gestaltungsmöglichkeiten durch den ins Präsentationsystem integrierten PC
- Zeitgleiche Übertragung des Unterrichts ins Internet, beispielsweise durch automatische Generierung dynamischer HTMLs.
Der Einsatz interaktiver Tafelsysteme bringt folgenden konkreten Benefit für Lernende und Lehrende:
- Die Schülerinnen und Schüler werden in zeitgemäßer Form interaktiv in den Unterricht einbezogen
und damit zusätzlich motiviert.
- Ein schulinternes Pilotprojekt hat u.a. gezeigt, dass sich der Einsatz u.a. positiv auf Lernmotivation
auswirkt.
34
Ausstattungskonzept
- In Ergänzung zum Klassenraum-PC kann die Tafel von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden.
- Die Erstellung von interaktivem Lernmaterial wird im erheblichen Maße erleichtert.
- Tafelbilder können kontinuierlich weiterentwickelt werden, da sie abgespeichert in der nächsten
Stunde wieder zur Verfügung stehen. Dies unterstützt im Besonderen einen fächerübergreifenden
und lernfeldorientierten Unterricht in Lehrerteams.
- Tafelbilder und Unterrichtsergebnisse können per E-Mail oder Internet-Plattform den Schülerinnen
und Schüler zur Verfügung gestellt werden.
4.4 Peripherie
Ein Budget für Drucker und weitere Geräte (wie zum Beispiel Scanner, Fotokameras, ...) wird in geringem Umfang eingeplant. Die Praxiserfahrungen in vielen Kommunen zeigen, dass durchschnittlich auf
je 10 EDV-Arbeitsplätze ein Peripheriegerät kommt.
4.5 Software
Browser und Office-Programme stehen kostenlos oder sogar als OpenSource-Software zur Verfügung. Betriebssystemkosten werden über den Eckpreis abgebildet.
4.6 Ausstattungsregeln Hardware
Die Ausstattungsregeln sind relativ einfach. Sie folgen den oben dargestellten Erfordernissen.
4.6.1 Förderschulen mit FSP Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache
Hardware
EDV-Arbeitsplätze
Ausstattungsregel
1 je 5 Schülerinnen und Schüler,
1 je 10 Lehrerinnen und Lehrer,
1 je Verwaltungs-Arbeitsplatz
Peripheriegeräte
1 je 10 EDV-AP
Präsentationstechnik
1 je Unterrichtsraum, Fachraum, Computerraum
Die beiden betroffenen Förderschulen (Matthias-Hagen in Euskirchen und Stephanus in Zülpich) arbeiten derzeit noch mit Medienecken und Computerraum. Eine solche Ausstattung ist nach diesen
Regeln ebenso möglich, wie ein flexibler Medieneinsatz. Dieser wird das Modell der Zukunft sein, ist
aber erst umsetzbar, wenn die beiden Schulen auch über die entsprechende Infrastruktur (vor allem
WLAN) verfügen.
4.6.2 Förderschulen mit FSP Geistige Entwicklung
Hardware
Ausstattungsregel
EDV-Arbeitsplätze
1 je 3 Schülerinnen und Schüler,
1 je 10 Lehrerinnen und Lehrer,
Ausstattungskonzept
35
1 je Verwaltungs-Arbeitsplatz
Peripheriegeräte
Präsentationstechnik
1 je 10 EDV-AP
1 je Unterrichtsraum, Fachraum, Computerraum
Die beiden Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (Hans-Verbeek in Euskirchen
und St.-Nikolaus in Kall) werden mit einem anderen Schüler-zu-Endgerät-Verhältnis bedacht. Aufgrund der geringen Klassengrößen und den besonderen Bedarfen im Bereich der „Unterstützten
Kommunikation (UK)“ war hier eine Anpassung erforderlich. Die Schulen setzen bereits Tablets ein
und werden den Bestand möglicherweise erweitern wollen. Dies erscheint sinnvoll, da gerade im Bereich UK diese Geräte eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen.
4.6.3 Berufskollegs
Für die Berufskollegs gelten folgende mit den allgemeinen Schulen vergleichbare Richtlinien.
•
•
Alle Unterrichtsräume sind mit einer strukturierten Verkabelung zu versehen.
Für alle Unterrichtsräume und –flächen ist eine WLAN-Abdeckung vorzusehen.
•
Alle Schulnetze sind als Server-Client-Architektur ausgelegt; dies gilt auch für die Teil-
•
•
•
Standorte.
Alle Unterrichts- und Fachräume werden mit einer Präsentationstechnik ausgestattet.
Peripherie- und Dokumentenkamera-Anteil entsprechend den Schulen der Sekundarstufe
Die künftige Ausstattung der Berufsbildenden Schulen mit EDV-Arbeitsplätzen orientiert sich darüber
hinaus am Ist-Bestand.
Thomas-Eßer-BK
Hardware
EDV-Arbeitsplätze
Peripheriegeräte
Präsentationstechnik
Ausstattungsregel
1 je 5 Schülerinnen und Schüler,
1 je 10 Lehrerinnen und Lehrer,
1 je Verwaltungs-Arbeitsplatz
1 je 10 EDV-AP
1 je Unterrichtsraum, Fachraum, Computerraum
Das Thomas-Eßer-BK hat einen gewerblich-technischen Schwerpunkt und ist daher mit der üblichen
1-zu-5-Relation realistisch abgebildet. Es besteht kein erweiterter Bedarf an EDV-Arbeitsplätzen. Das
Thomas-Eßer-BK nutzt bisher sogenannte Fat-Clients, die geeignet sind heterogenere Anforderungen
an die EDV-Arbeitsplätze zu erfüllen.
BK Eifel
Hardware
EDV-Arbeitsplätze
Peripheriegeräte
Präsentationstechnik
Ausstattungsregel
1 je 4 Schülerinnen und Schüler,
1 je 10 Lehrerinnen und Lehrer,
1 je Verwaltungs-Arbeitsplatz
1 je 10 EDV-AP
1 je Unterrichtsraum, Fachraum, Computerraum
36
Ausstattungskonzept
Das BK Eifel hat einen kaufmännischen Schwerpunkt. Gerade in den dort ausgebildeten Berufen ist
der EDV-Arbeitsplatz das dominierende Arbeitsgerät. Um die erforderlichen Geräteanzahlen abzubilden ist hier eine 1-zu-4-Relation erforderlich. Darüber hinaus setzt das BK Eifel bisher eine Reihe von
sog. Thin-Clients und eine leistungsfähige Serverumgebung ein.
4.7 Europäischer Aktionsplan eLearning und die Verhältniszahl
Am 28. März 2001 verabschiedete die europäische Kommission das sogenannte Aktionsprogramm
eLearning. In diesem war unter anderem die Rede von einer „Schülerinnen und Schüler-zu-Multimedia-Computer-Relation“. Erklärtes Ziel war das Erreichen eines Verhältnisses von fünf bis fünfzehn
Schülerinnen und Schülern je Multimedia-Computer bis zum Jahre 2004.
„Die von der Kommission im vergangenen Jahr verabschiedete Initiative eLearning (siehe IP/00/522)
und der Plan eEurope haben vier Prioritäten festgelegt: Verbesserung von Infrastruktur und Ausrüstung (Internet-Zugang in allen Klassenzimmern vor Ende 2002, ein Verhältnis von fünf bis fünfzehn
Schülern je Multimedia-Computer bis 2004), Weiterbildungsanstrengungen auf allen Ebenen (bis
2003 Schaffung der Möglichkeit für alle, bis zum Schulabschluss eine digitale Kultur zu erwerben, Ermutigung der Lehrer, digitale Technik im Unterricht einzusetzen, Schaffung von Online-Lernmöglichkeiten bis Ende 2002, Anpassung der Lehrpläne, Schaffung der Möglichkeit für jeden Arbeitnehmer,
eine digitale Kultur zu erwerben), Entwicklung hochwertiger Dienste und Inhalte, Vernetzung der
Schulen in Europa.“ 22
Dieses Ziel war zum damaligen Zeitpunkt äußerst erstrebenswert. In Deutschland lag die Verhältniszahl im Jahr 2001 bei etwa 21 Schülerinnen und Schülern je Computer.
Allerdings ist eine solche Verhältniszahl nur zur groben Einordnung hilfreich, Veränderungen stehen
bevor.
Die Anzahl der privaten bzw. der durch die Ausbildungsfirmen zur Verfügung gestellten Endgeräte,
die im schulischen Umfeld genutzt werden, steigt und sie wird vermutlich in den nächsten Jahren
weiter steigen. Der Gutachter erwartet für die kaufmännischen Ausbildungsgänge und die Weiterbildungsangebote in den Fachschulen nach dem jetzigen Planungszeitraum, also ab 2023, eine weitestgehende Abdeckung mit BYOD. Damit würden bei einer Fortschreibung des MEP noch die Computerräume u.a. wegen dort stattfindender Prüfungen auszustatten sein und einige Geräte, um Härtefällen
begegnen zu können. In den gewerblich-technischen Berufen und den Berufsfeldern Gesundheit, Soziales und Ernährung wird diese Entwicklung vermutlich erst später eintreten.
Insofern ist zu erwarten, dass sich die Aufgabe des Schulträgers langfristig idealtypisch dahingehend
wandelt, dass er weniger Endgeräte für die Schulen beschaffen muss, jedoch höhere Anforderungen
im Bereich der Infrastruktur und Administration erfüllen muss.
22
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-01-446_de.htm
Infrastruktur
37
5 Infrastruktur
Eine der zentralen Schulträgeraufgaben ist die Schaffung einer geeigneten Infrastruktur, die modernen Medieneinsatz in den Schulen ermöglicht.
Die Anforderungen an diese können über alle Schulformen verallgemeinert werden. Unterschiede
zwischen den Schulformen sind lediglich quantitativer Natur. In der Ausbauphase kann nach Schulformen priorisiert werden.
Die technische Infrastruktur, die die Grundlage für den Einsatz von Endgeräten bildet, besteht aus:
•
•
einem breitbandigen Internetzugang (WAN)
einer strukturierten Gebäudeverkabelung (LAN)
•
einem darauf aufbauenden kabellosen Netzwerk (WLAN)
•
•
einer geeigneten schulischen Serverumgebung und
einer Reihe von Cloud-Diensten
5.1 WAN – Internetanbindung
Eines der „Nadelöhre“ beim Medieneinsatz in den Schulen ist die Anbindung an das Internet.
Die Telekom Deutschland GmbH stellt Schulen in der Bundesrepublik kostenlos den sog. T@schoolAnschluss (ADSL2+, bis zu 16 MBit Downstream, bis zu 1 MBit Upstream) für die pädagogische Nutzung zur Verfügung.
Dieses Angebot hat zwei Seiten. Es ermöglicht zwar einerseits den Schulen einen Internetzugang,
suggeriert jedoch dem Schulträger, dass hier kein Handlungsbedarf vorliegt.
Der beschriebene Anschluss reicht heute bei weitem nicht mehr aus, die Bedarfe einer Schule zu decken. Selbst in einer Grund- oder Förderschule verbinden sich etwa 40 Geräte über diesen Anschluss
mit dem Internet. In Zeiten, in denen bereits die heimische Anbindung mittels VDSL (50/10 Mbit
Down-/Upstream) erfolgt, benötigen Schulen eine weitaus leistungsfähigere Anbindung. Eine solche
steht jedoch nicht kostenlos zur Verfügung.
Die Bedarfe in den Schulen sind bereits hoch und werden künftig noch steigen. Die Nutzung mobiler
Endgeräte und der Zugriff auf Cloudspeicher bzw. Lernplattformen stellen nicht nur Anforderungen
an die Daten-Empfangsleistung (Downstream), sondern auch an die Sendeleistung (Upstream) der
Anschlüsse. Mobiles Lernen, die Nutzung von Webapplikationen und die spezielle Nutzungssituation
in Schule23 sind nur einige Gründe für breitbandige Anbindungen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ambitioniertes Ziel ausgegeben. Der Bundesminister Alexander Dobrindt startete im Juli die Offensive „Digitales Klassenzimmer“.
23
Zugriffe erfolgen häufig zeitgleich in großer Zahl: Internetrecherche im Computerraum, Abspeichern am Ende
der Unterrichtsstunde, etc.
38
Infrastruktur
Wir bringen die Gigabit-Gesellschaft ins Klassenzimmer. Jede Schulklasse braucht
zuverlässigen Turbo-Internetzugang - für digitales Lehren und Lernen und für zukunftsfähige Bildungsangebote. 30 Mbit für das gesamte Schulgebäude und hunderte Schüler ist nicht ausreichend. Die Schule muss mit hochleistungsfähiger
Glasfaser angebunden werden. Städte und Kommunen können daher zu diesem
Zweck ab sofort Mittel aus unserem Breitbandförderprogramm beantragen. So
schließen wir die weißen Flecken direkt bis an die Schulbank.
- Alexander Dobrindt, Bundesminister Verkehr und digitale Infrastruktur
Der zugehörige Förderleitfaden ist mittlerweile veröffentlicht. Darin heißt es:
„In Analogie zu Haushalten ist eine Schule nur dann als versorgt im Sinne der Breitbandrichtlinien anzusehen, wenn neben der Schulverwaltung zumindest jede Klasse einer Schule dauerhaft über eine
Datenversorgungsrate von 30 Mbit/s verfügt. Dies gilt sinngemäß in gleicher Weise auch für andere
Bildungseinrichtungen. Neben dem Kriterium versorgter Klassen besteht alternativ die Möglichkeit, 30
MBit/s als Aufgreifschwelle pro 23 Schüler anzuwenden.“24
Aktuell bieten verschiedene Internetprovider den schnelleren VDSL- oder KabelDSL-Zugang zu günstigen Konditionen an, sofern dieser vor Ort verfügbar ist. Die Kosten für einen solchen asymmetrischen
Anschluss belaufen sich auf 30 bis 50 Euro monatlich bzw. 360 bis 600 Euro im Jahr.
Ein symmetrischer Zugang (Down- und Upstream in identischer Bandbreite) zum Internet kann die o.
g. Kosten mit bis zu 1.000 Euro im Monat um ein Vielfaches übersteigen.
Eine Zielorientierung für den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Kreis Euskirchen war von
Beginn an die möglichst breitbandige Anbindung an das Internet. Dieses Ziel lässt sich letztlich nur
über die Glasfaseranbindung der Schulen erreichen. Dazu bedarf es eines Breitband-Konzeptes des
Kreises. Insbesondere für die Förderschulen mit unter dem Aspekt der verfügbaren Internet-Bandbreite schlechten Standorte ist dieses notwendig.
Die Prüfung und Nutzung von Fördermöglichkeiten ist anzuraten, das Ergebnis dieser Prüfung ändert
jedoch nichts an der Notwendigkeit dieser Maßnahme.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen liegen Ergebnisse einer ersten Verfügbarkeitsanalyse durch
die Fa. MICUS aus dem Jahr 2016 vor.
Die folgende Tabelle stellt diese Ergebnisse der MICUS Abfrage (Stand 2016) dar.
24
Siehe Kapitel 4.5 im Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ https://www.breitband.nrw.de/images/PDFs/Leitfaden/Leitfaden_zum_Bundesfoerderprogramm_V6.pdf
Infrastruktur
Schulen
FÖS Hans-VerbeekSchule
BK Thomas-Eßer
BK Eifel
39
Anschlusstechnik
derzeit
Kapazität verfügbar
(V)DSL-Kupfer
50 Mbit/s (Down) /
10 Mbit/s (Up)
?
?
Kabelanschluss
150 Mbit/s (Down) /
10 Mbit/s (Up)
50 Mbit/s (Download) /
10 Mbit/s (Up)
FÖS St.-Nikolaus-Schule
(V)DSL-Kupfer
FÖS Matthias-HagenSchule
(V)DSL-Kupfer
< 50 Mbit/s (Download)
FÖS Stephanusschule25
?
?
Die obige Tabelle ergibt kein befriedigendes Ergebnis.
Unter Berücksichtigung der oben zitierten Förderrichtlinie und der darin vorgeschlagenen Berechnung für die Datenversorgungsrate ergäben sich die folgenden Erfordernisse:
Theoretisch erf. Kapazität
(30 Mbit/s je 23 SuS) in Mbit/s
Schülerzahl
FÖS Hans-Verbeek-Schule
BK Thomas-Eßer
127
166
2320
3.026
BK Eifel
1544
2.014
78
102
FÖS Matthias-Hagen-Schule
185
241
FÖS Stephanusschule
183
238
FÖS St.-Nikolaus-Schule
Aus der Gegenüberstellung der beiden Tabellen ist deutlich ersichtlich, dass für keine der Schulen die
verfügbaren Kapazitäten langfristig ausreichend sind. Selbst wenn man unterstellt, dass in den Berufskollegs die reale Schülerzahl vor Ort durch das duale System deutlich geringer ist, so bleiben doch
immer noch Anforderungen im Gigabit/s-Bereich bestehen, die nur durch einen konsequenten Glasfaserausbau zu realisieren sind.
Der Schulträger Kreis Euskirchen hat für alle kreiseigenen Schulen den Anschluss an Glasfaser / Breitband über das Breitbandförderprojekt des Bundes, kofinanziert durch das Land NRW beantragt. Der
Antrag fußt dabei auf der oben genannten Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s je 23 Schülerinnen und
Schüler.
In der Zwischenzeit ist an den kreiseigenen Schulen der folgende Stand mit bereits verfügbarer Anschlusstechnik erreicht:
Anbindung Stand 01/2018
FÖS Hans-Verbeek-Schule
25
Anbindung derzeit (in Mbit/s)
100
keine Angaben, da die Schule zum Zeitpunkt der Überprüfung noch nicht in Trägerschaft des Kreises war.
40
Infrastruktur
BK Thomas-Eßer
128
BK Eifel
FÖS St.-Nikolaus-Schule
150
100
FÖS Matthias-Hagen-Schule
50
FÖS Stephanusschule
50
5.2 LAN – strukturierte Gebäudeverkabelung
Die Strukturierte Vernetzung oder auch Universelle Gebäudeverkabelung ist ein anerkannter
Standard zur Verkabelung von Liegenschaften zum Zwecke der internen Daten- oder
Sprachübermittlung. In Deutschland und Europa wird dieser Standard durch die EN 50173-126
definiert.
Diese sieht eine Unterteilung in den Primär-, Sekundär- und Tertiärbereich vor.
Strukturierte Gebäudeverkabelung
Die Primärverkabelung bezeichnet die Vernetzung zwischen dem Hauptverteiler und den
Gebäudeverteilern.
Der Hauptverteiler ist der zentrale Ausgangspunkt der zu schaffenden Vernetzung.
26
aktuelle Fassung DIN EN 50173-1:2011-09 (Stand Dez. 2013)
Infrastruktur
41
Eine Primärverkabelung erfolgt nur, wenn es sich um eine Liegenschaft mit mehr als einem Gebäude
handelt. Bei einem Gebäude ist der Hauptverteiler identisch mit dem Gebäudeverteiler und somit
beginnt die Vernetzung erst im Sekundärbereich.
Primärverkabelung erfolgt immer über einen Lichtwellenleiter, wobei die Länge einer Verbindung
1500m nicht überschreiten darf.
Die Sekundärverkabelung bezeichnet die Vernetzung zwischen Gebäude- und Etagenverteilern.
Innerhalb eines Gebäudes wird etagenweise vernetzt. Jede Etage erhält mindestens einen Unterverteiler.
Die Sekundärvernetzung erfolgt in der Regel über einen Lichtwellenleiter mit maximaler Kabellänge
von 500m. Diese Vernetzung wird auf Grund ihres Verlaufs auch als „vertikale“ oder „senkrechte“ bezeichnet.
Die Tertiärverkabelung bezeichnet die Vernetzung zwischen Etagenverteilern und dem Endgeräteanschluss (d.h. der Datendose).
Die Tertiärverkabelung wird mit Verlegekabeln aus Kupferdrähten realisiert.
Die Maximallänge dieser Verbindung liegt bei 90m.
Vernetzung erfolgt zwischen dem Etagenverteiler und den Datendosen in den Räumen der Etage. Daher spricht man hier auch von „horizontaler“ oder „waagerechter“ Vernetzung.
Die Endgeräteverkabelung bezeichnet die Vernetzung zwischen der Datendose und dem Endgerät.
Diese wird mittels eines vorkonfektionierten Twisted-Pair-Kabels vollzogen, das nicht länger als 5m
sein sollte.
Die Gesamtlänge der Verkabelung vom Etagenverteiler zum Endgerät darf 100m nicht überschreiten,
sonst droht Signalverlust und damit Verbindungszusammenbruch (daher Tertiärverkabelung max.
90m, Endgeräteverkabelung max. 5m und es verbleiben 5m für Verbindungsbrücken im Unterverteiler).
5.2.1 Trennung der Netze
Aus Gründen des Datenschutzes existieren an jedem Standort mehrere Datennetze, die einem bestimmten Verwendungszweck zugeordnet werden. Die bisher auch tatsächlich vorgenommene physikalische Trennung kann durch eine logische Trennung ersetzt werde. Dieses ermöglicht, die Einrichtung beliebig vieler voneinander getrennter Netze, die sich gegenseitig nicht sehen oder beeinflussen
ohne zusätzlichen Installationsaufwand. So kann auch auf Veränderungen in der Raumnutzung reagiert werden ohne physikalische Anpassungen am Datennetz vornehmen zu müssen.
Folgende Netze sind in der Regel vorhanden:
•
Das pädagogische Netz steht ausschließlich zur Nutzung durch Lehrer und Schüler zur Umsetzung von pädagogischen Konzepten mit einem Internetzugang zur Verfügung. Daher ist es
erforderlich, dieses Netz in allen Unterrichträumen, Fachräumen, Lehrerzimmern, Lehrerarbeitsstationen sowie gegebenenfalls die Vorbereitungsplätze in den Fachräumen zur Verfügung zu stellen. Dies entspricht nicht nur den Richtlinien und Lehrplänen des Landes, sondern
auch den entsprechenden Regelungen auf EU-Ebene.
42
Infrastruktur
•
Das Schul-Verwaltungsnetz steht für die Umsetzung von Verwaltungsaufgaben im schulischen Umfeld zur Verfügung. Im Verwaltungsnetz werden nicht nur die Stammdaten der
Schüler/innen und Lehrkräfte gepflegt, Unterrichtsvorbereitung, Zeugniserstellung, Erfassung
und Meldung von statistischen Daten, usw. erledigt, sondern auch die Kommunikation mit
den relevanten Dienststellen des Landes und des Schulträgers ist über dieses Netz zu führen.
5.2.2 Umsetzung der strukturierten Vernetzung
Die vollständige strukturierte Vernetzung der Schulen ist bisher nicht erreicht.
Wir gehen davon aus, dass die Vernetzung eines Raumes idealtypisch 4 Netzwerkdosen mit je 2 Netzwerk Ports (für 1x EDV-Arbeitsplatz, 1x Peripherie, 1x WLAN-Access-Point, 1x Präsentationsmedium),
die notwendigen aktiven Komponenten im Unterverteiler sowie einer Ertüchtigung der Stromnetze
erfordert. Eine solche Vernetzung kostet auf der Basis von Erfahrungswerten durchschnittlich etwa
3.500,- EURO pro Raum.
Die Kosten beschreiben in der Regel jedoch nur die Hälfte des Problems. Neben diesen sind auch organisatorische Hemmnisse zu berücksichtigen. Nicht nur das Geld ist knapp, auch die personellen
Ressourcen sind begrenzt. Die Aufgabe „Vernetzung“ betrifft nicht nur den Fachbereich Schulverwaltung, sondern vor allem das kommunale Bauwesen. In der Regel haben auch diese Abteilungen bereits eine Aufgabenplanung, deren Umsetzung sich über mehrere Jahre erstreckt.
Einen Lichtblick in diesem Bereich soll hier jedoch nicht verschwiegen werden: Die beschriebenen
Förderprogramme „Gute Schule 2020“ und „DigitalPaktSchule“ ermöglichen die Deckung der o. g.
Kosten aus Fördermitteln. Auch Planungsleistungen und baubegleitende Dienstleistungen sind hier
förderfähig. Daher scheint ein Outsourcing des Vernetzungsprojekts möglich.
5.3 WLAN – Kabelloses Netzwerk
„Wireless Local Area Network” (kurz: WLAN), bezeichnet ein örtlich begrenztes Funknetzwerk nach
den in der Norm IEEE 802.1127 definierten Standards. Der aktuell gültige und somit empfohlene Standard ist in der Norm IEEE 802.11ac beschrieben. Der theoretisch erreichbare Datendurchsatz liegt
hier bei bis zu 7 GigaBit/s.
Es sollen an allen Standorten einheitliche Geräte verschiedenen Typs eingesetzt werde. Welche Typen eingesetzt werden ergibt sich aus dem beabsichtigten Verwendungszweck.
Der Einsatz sogenannter „autonomer Access Points“ bietet sich überall dort an, wo nur vereinzelt
mit einer geringen Zahl an mobilen Endgeräten gearbeitet werden soll.
27
http://standards.ieee.org/about/get/802/802.11.html
Infrastruktur
43
Autonomer Access Point im mobilen Einsatz
Der kleine Laptopwagen mit acht Notebooks, der in unterschiedlichen Räumen genutzt werden soll,
ist in der Regel mit einem solchen Gerät ausgerüstet. Dieser Access Point wird im jeweiligen Raum
temporär mit dem nächstgelegenen Netzwerkanschluss verbunden. Auf diese Weise ermöglicht er
den in der Regel vorkonfigurierten Laptops einen Zugang zum Netzwerk bzw. zum Internet.
Die Netzwerk- und Sicherheitseinstellungen werden auf einem solchen autonomen Access Point manuell vorgenommen. Diese Geräte eignen sich für den Einsatz mit einer geringen Zahl an Endgeräten.
Autonome Access Points bieten aber kaum Skalierbarkeit, d. h. sie stören sich untereinander, wenn
ihre Sendebereiche sich überschneiden und sie müssen jeweils einzeln konfiguriert werden.
Daher eignen sie sich nicht, wenn flächendeckender WLAN-Einsatz gefragt ist.
In der Regel wurden solche Anforderungen bisher mit „schlanken Access Points“ erfüllt, die von einem zentralen WLAN-Controller gesteuert werden.
WLAN- Controller mit verteilten schlanken Access Points
Dazu wird ein solcher WLAN-Controller an geeigneter Stelle in das kabelgebundene Netzwerk integriert und die schlanken Access Points werden so im Gebäude verteilt und ebenfalls über das kabelgebundene Netzwerk angeschlossen, dass eine vollständige Abdeckung der Gebäudestruktur gewährleistet wird. Um eine solche Abdeckung zu realisieren, ist in der Regel eine sogenannte
44
Infrastruktur
„Ausleuchtung“ des Gebäudes empfehlenswert. Hierbei ermitteln Fachleute durch Messungen innerhalb der Gebäudestruktur die idealen28 Standorte für die Access Points.
Die Ausstattung mit WLAN kann in Ausbaustufen erfolgen. Beginnen kann man mit einer geringen
Anzahl Access Points mit einheitlicher Konfiguration im controllerlosen Betrieb. Die Masterkonfiguration wird dabei von einem Gerät an die anderen sichtbaren AP im Netzwerk übertragen. Weitere dazukommende Geräte finden automatisch das vorhandene Netz und integrieren sich.
Controllerlose Access Points virtualisieren den WLAN Controller
Bei größeren Installationen können die Geräte in einen controllergeführten Betrieb umgeschaltet
werden, um eine zentrale Verwaltung der Geräte, Zugangsberechtigungen und eine Benutzerverwaltung einrichten zu können bzw. die an der Schule vorhandene Geräte und Benutzerverwaltung nutzen zu können.
Die Schulen könnten angeben, welche Gebäudeteile bzw. Räume mit WLAN, kontrolliert bzw. nicht
kontrolliert, vernetzt sind.
5.3.1 Ausbau der kabellosen Vernetzung
Viele Geräte, die heute auf den Markt kommen, setzen einen kabellosen Internetzugang voraus. Weder Smartphones noch Tablet-Computer verfügen über einen Anschluss für ein Netzwerkkabel.
Die Verbreitung der kabellosen Technologien wird weiter zunehmen und ist (je nach Medienkonzept
der Schule) auch in Schule schon ein alltägliches Phänomen.
28
„Ideal“ ist ein Standort in der Regel dann, wenn das aufgespannte WLAN zwar unterbrechungsfrei ist, aber
die Überschneidungsbereiche der einzelnen Access Points so gering wie möglich sind. Die Reichweite der Access Points ist hierbei von der Gebäudestruktur abhängig. Daher ist die „ideale“ Verteilung meist nicht auf theoretischer Basis ermittelbar.
Infrastruktur
45
Mobile Computerräume erfordern kabellose Zugänge, in Lehrerzimmern wird der Wunsch nach einem Zugang zum pädagogischen Netz mit dem privaten Endgerät laut.
Die Erfahrungen in Schulen, die schon über kabellose Vernetzung verfügen, zeigen, dass eine Weiterführung dieser Strategie unvermeidbar ist. Die entsprechenden Forderungen sind aus allen Schulformen zu vernehmen.
Zusätzlich zur strukturierten Vernetzung ist die dauerhaft verfügbare, kabellose Vernetzung der
Gebäude über den Planungszeitraum aufzubauen.
In den Schulen ist eine sogenannte „Campuslösung“ anzustreben. In allen pädagogisch relevanten
Räumen und Bereichen sollte eine dauerhaft verfügbare, kabellose Vernetzung vorgehalten werden.
Der Verwaltungsbereich bleibt unberührt, hier wird schon aus Gründen des Datenschutzes weiterhin
kabelgebunden gearbeitet.
Die kabellose pädagogische Vernetzung sollte im Endausbau folgende Bereiche abdecken:
•
allgemeine Unterrichtsräume
•
•
Fachunterrichtsräume
Freiarbeitsbereiche (wie Selbstlernzentren)
•
•
Schüler-Aufenthaltsbereiche (innerhalb des Gebäudes29)
Lehrerzimmer und Lehrerarbeitsbereiche
Die notwendige Hardware muss so ausgelegt sein, dass sie schrittweise erweitert und im Endausbau
mit geringem Personalaufwand gewartet werden kann.
Das Ziel ist eine Infrastruktur, die es ermöglicht, dass ohne zusätzlichen Aufwand in jedem Klassenraum jede Schülerin und jeder Schüler einen mobilen Netzwerk- und somit Internetzugang erhalten
kann.
Der Kreis Euskirchen sollte eine skalierbare Lösung einsetzen. Die Ausstattung der Schulen mit
WLAN kann dadurch unabhängig von der Schulgröße aufgebaut werden kann. Die gewählte Technologie ermöglicht die Nutzung einzelner Accesspoints, die sich untereinander vernetzen und abstimmen (sie verfügen über sog. „Schwarmintelligenz“). Ab einer bestimmten Anzahl an Accesspoints
kann ein „Controller“ in das Netz integriert werden, der von zentraler Stelle aus alle Accesspoints
steuert. Auf diese Art werden Fehlinvestitionen vermieden und ein zügiger und individueller Ausbau
des kabellosen Netzwerks gewährleistet. Die grundsätzliche Funktionalität ist mit dem Einsatz des
ersten Accesspoints gegeben und kann somit schrittweise ausgebaut werden, bis hin zur vollständigen Erschließung des Schulgebäudes.
Eine generelle Aussage über die Anzahl der notwendigen, gleichzeitig verfügbaren kabellosen Netzwerkzugänge ist derzeit kaum möglich. Der Bedarf hängt insbesondere vom schulischen Medienkonzept, der dort geplanten Nutzung der Geräte im Unterricht, dem Willen und Können der am Lernprozess beteiligten Personen und der Anzahl der verfügbaren Endgeräte ab, in welchem Umfang das
29
eine vollständige Abdeckung der Schulhöfe ist nicht erforderlich, Teilbereiche werden durch im Gebäude vorhandene Geräte abgedeckt
46
Infrastruktur
mobile Lernen im Unterricht Einzug hält und damit auch, in welchem Umfang die Ausstattung mit
WLAN erforderlich ist.
Sicher ist, dass sobald die Technik in Schulen verfügbar sein wird, die Nutzungshäufigkeit zunehmen
wird. Das Maß dieser Zunahme ist derzeit nicht zuverlässig abschätzbar. Daher ist es unerlässlich,
dass diese Technik erweiterbar ist und die Einführung vom Schulträger begleitet und regelmäßig
überprüft wird.
Die Kosten für die WLAN-Anbindung der Schulen werden mit einem Eckpreis von 500 EURO je Raum
kalkuliert, dies beinhaltet die Kosten für die Access-Points, die Installation und die notwendigen aktiven Komponenten in den Unterverteilungen. Diese Kosten sind nur realisierbar, sofern die strukturierte Gebäudeverkabelung in der oben beschriebenen Weise erfolgt.
Die Entscheidung über die notwendigen technischen Schritte und Maßnahmen obliegt im Rahmen
des geplanten Budgets dem Schulträger.
5.4 Serverumgebung
Eine administrative Netzwerksoftware wird in der Regel in den pädagogischen Netzwerken eingesetzt. Sie unterstützt sowohl Schulen als auch Schulträger in Belangen der Wartung und des Unterrichtseinsatzes.
Eine solche Software bietet eine Reihe von Funktionen. Hier nur ein kurzer Überblick:
Pädagogischer Bereich
•
•
Benutzerverwaltung
Lehrer anlegen, bearbeiten, …
•
Schülerinnen und Schüler anlegen, bearbeiten, …
•
Kennwörter verwalten
•
Gruppenverwaltung
Infrastruktur
•
Klassenverbände anlegen, bearbeiten, …
•
•
Fachgruppen anlegen, bearbeiten, …
Versetzungsmodul
•
Klausurmodul
•
•
Kontrolle der Clients
Sperrung des Arbeitsplatzes
•
•
Zuweisung von Peripherie
Internetfilter
•
•
•
Filterung von Inhalten
Verlaufsprotokoll der Sitzung
Zugriff des Nutzers auf seine Daten von innen (pädagogisches Netz) und außen (Internet)
47
Wartung und Betrieb
•
Konfiguration des Netzwerks und der Clients
•
•
Betriebssystem, Treiber und Anwendungen zentral installieren
Räume erstellen und bearbeiten
•
•
Druckerzuweisungen
Datensicherung
•
Ausfallsicherheit
•
•
Wiederherstellung und Neuinstallation der Clients
Kontrolle von Clients, Druckern, Anwendungen, Dateien
Der Einsatz einer solchen Lösung ist in jedem Falle anzuraten, sollte jedoch langfristig standardisiert
und mit einem Dienstleistungsvertrag zur Fernwartung durch den Anbieter oder einen geeigneten
Partner verknüpft werden.
Die Berufskollegs setzen bereits eine solche Lösung ein (Netman for Schools, H+H Software).
5.5 Cloud – Datenablage in der Wolke
Das Bearbeiten von schulischen Themen im heimischen Umfeld ist nicht neu. Hausaufgaben gab es
schon immer und auch Lehrerinnen und Lehrer bereiten ihren Unterricht zu Hause vor oder nach.
All dies trifft auch auf digitale Inhalte zu. Dateien wurden häufig mittels sogenannter USB-Sticks, also
mobiler Speicher, zwischen Schule und heimischem Arbeitsplatz transportiert.
Seit ein paar Jahren erfüllen sogenannte Cloud-Storage-Dienste diesen Zweck wesentlich komfortabler. Ein sehr populärer Vertreter dieser Dienste ist die „Dropbox“30.
Dieser kostenlose Internetservice ermöglicht es dem Nutzer ein limitiertes Kontingent an Onlinespeicherplatz zur Ablage seiner Daten zu nutzen. Auf diesen Speicher kann über das Internet zugegriffen
und er kann mit allen möglichen Geräten automatisch synchronisiert werden. Das führt dazu, dass
der Nutzer immer mit der jeweils aktuellsten Version seiner Datei arbeiten kann, egal wo er sich befindet, solange ein Internetzugang zur Verfügung steht. Durch die Synchronisation ist ein Bearbeiten
30
www.dropbox.com
48
Infrastruktur
auch im Offline-Betrieb möglich. Die Datei wird automatisch mit dem Online-Speicher abgeglichen
sobald wieder eine Internetverbindung besteht.
Diese Art der Datenhaltung ist ausgesprochen praktisch, da die Versionskontrolle automatisch erfolgt
und keine Mehrfachdatenhaltung (schulischer Computer, USB-Stick, privater Computer) betrieben
wird.31
So ist es auch leicht zu erklären, dass dieser Dienst sich ausgesprochener Beliebtheit erfreut. Dropbox
wurde 2007 gegründet und wies Anfang des Jahres 2014 bereits 200 Millionen Nutzer weltweit aus.
Jetzt sollte nicht der Eindruck entstehen, dass Dropbox der einzige Anbieter sei. Es gibt eine beachtliche Vielzahl weiterer Anbieter: Apple mit iCloud, Google mit Google Drive, Microsoft mit Onedrive,
die chinesische Firma Yunio u.v.m.
Leider sind diese Dienste für die schulische Nutzung nur bedingt geeignet. Der unbestritten praktischen Funktionalität steht häufig die mangelnde Rechtskonformität in Bezug auf die deutschen Datenschutzbestimmungen gegenüber. Wesentliches Problem sind die außerhalb Deutschlands (bzw.
außerhalb der EU) befindlichen Serverstandorte. Die abgelegten Daten liegen physikalisch somit außerhalb des deutschen Rechtsraumes.
Gibt es kostenlose Angebote speziell für Schulen?
Die beiden „Global Player“ Google und Microsoft bieten jeweils Clouddienste für Schulen kostenlos
an. Die Funktionalität dieser Dienste ist durchaus umfangreich.32
Hier jedoch herrscht Unsicherheit in Bezug auf die Einhaltung des deutschen Datenschutzes.
Eine detaillierte Prüfung durch einen Datenschutzsachverständigen ist vor dem Einsatz dringend anzuraten.
Gibt es da nicht das „Safe-Harbor-Abkommen“?
Nicht mehr. Das Abkommen wurde am 6. Oktober 2015 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
für ungültig erklärt.33
Im Detail: Die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG (veröffentlicht 23.11.1995) verbietet personenbezogenen Daten aus Mitgliedstaaten der EU ins Ausland zu übertragen, sofern diese kein dem EU-Recht
vergleichbares Schutzniveau aufweisen.
Das Safe-Harbor-Abkommen wurde im Jahre 2000 durch die Europäische Kommission verabschiedet,
um den Datenaustausch mit den USA weiterhin zu ermöglichen. Dieses Abkommen stand schon
31
Technisch nicht ganz korrekt, es wird durch die Synchronisation immer noch Mehrfachdatenhaltung betrieben, die allerdings durch die Internetverbindung so oft auf den aktuellen Stand gebracht wird, dass die Nachteile einer Mehrfachdatenhaltung hier so gut wie keine Auswirkung haben.
32
https://classroom.google.com/ bzw. http://office.microsoft.com/de-de/academic/
33
Pressemitteilung Nr.117/15 des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/201510/cp150117de.pdf
Infrastruktur
49
lange Zeit in der Kritik, da es kaum mehr als eine freiwillige Selbstkontrolle der beigetretenen Unternehmen darstellte. Spätestens seit dem „USA Patriot Act“ (25.10.2001)34 war klar, dass im Zweifel
US-Behörden alle Daten einsehen würden, unabhängig von der Frage ob sie im Rahmen des Safe-Harbor-Abkommens übermittelt wurden oder nicht.
Der Europäische Gerichtshof bemängelt in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 2015 eben diese Tatsache. Darüber hinaus bestreitet der EuGH das Recht der EU-Kommission eine Vereinbarung zu formulieren, die ggf. die Befugnisse nationaler Datenschutzbehörden beschränkt.
Eine gemeinsame Position der europäischen Datenschutzbehörden in dieser Frage steht noch aus.
Wie sollte eine Schule / der Schulträger nun reagieren?
Für die Nutzung von Cloud-Diensten in Schule bedeutet das aus unserer Sicht
1. eine Festlegung auf einen Serverstandort innerhalb Deutschlands
2. eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des §11 Bundesdatenschutzgesetz, sofern eine Verarbeitung der Daten durch einen Dienstleister erfolgt.
Eine Nutzung von Servern im europäischen Ausland ist theoretisch denkbar, sollte im Lichte der aktuellen Datenschutzdebatte aber vermieden werden. Eine Prüfung durch einen Datenschutzsachverständigen ist in jedem Falle anzuraten.
Logineo NRW – Ein Licht am Ende des Tunnels?
„Das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, den Schulen in NRW eine datenschutzkonforme und geschützte Arbeitsplattform zur schulischen Kommunikation, Organisation und Dokumentenverwaltung zur Verfügung zu stellen.
Mit LOGINEO NRW soll ein geschützter Vertrauensraum im Internet geschaffen werden, um Lernen und Leben mit digitalen Medien zu erfahren und eine Kultur des Miteinanders in der digitalen Welt zu entwickeln.
Die webbasierte Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW wurde vom Kommunalen Rechenzentrum
Niederrhein, von LVR-InfoKom und regioIT Aachen entwickelt und wird auf kommunalen Servern
in NRW betrieben.
Koordiniert wird das Projekt LOGINEO NRW von der Medienberatung NRW im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung.
Funktionen und Module
LOGINEO NRW bietet in der Basis-Version folgende Funktionen und Module:
34
Benutzerverwaltung mit Single-Sign-On
dt. „Gesetz zur Einigung und Stärkung Amerikas durch Bereitstellung geeigneter Instrumente, um Terrorismus aufzuhalten und zu blockieren“ -> https://de.wikipedia.org/wiki/USA_PATRIOT_Act
50
Infrastruktur
-
Groupware mit E-Mail, Kalender und Adressbuch
-
Dateimanagement-System (DMS) und Mediathek
-
erweiterte learn:line NRW mit Zugriff auf lizenzgeschützte Materialien
-
standardisierte Schnittstellen zu weiteren Produkten (Digitaler Medienpass NRW, Webweaver, Moodle)
[...]“35
Soweit die Ankündigung des Landes NRW zu Logineo NRW.
Fest steht: Es wird kostenlos für Lehrerinnen und Lehrer angeboten, eine Nutzung für Schülerinnen
und Schüler soll für eine jährliche Gebühr (gestaffelt nach Schulform) möglich sein.
Der Veröffentlichungszeitpunkt für dieses Angebot ist in der letzten Zeit mehrfach verschoben worden. Die Einführung ist schließlich zum Schuljahr 2017/18 gestartet worden und kurz danach durch
die neue Landesregierung in NRW wegen beträchtlicher Mängel wieder gestoppt worden (Stand
Ende Oktober 2017).
Handlungsempfehlung:
Ein Cloudangebot ist mittelfristig für alle Schulen erforderlich. Die notwendigen Voraussetzungen
schafft der Schulträger in den kommenden Jahren durch die breitbandige Internetanbindung, die
Vervollständigung der Vernetzung bzw. die kabellose Vernetzung und die Ausstattung der Schulen.
Ob Logineo NRW künftig der Standard für ganz NRW sein kann, wird sich zeigen. Zweifel sind nach
derzeitigem Stand der Dinge sicherlich angebracht.
Dennoch besteht für den Kreis in diesem Feld kein akuter Handlungsbedarf. Die weitere Entwicklung
des Projekts Logineo NRW sollte interessiert beobachtet werden. Sobald die anderen Infrastrukturmaßnahmen in Euskirchen abgeschlossen sind, kann ein Umsetzungsprojekt „Cloud“ initiiert werden.
In einem solchen Projekt kann dann unter Beteiligung der Schulen entschieden werden, ob die Landeslösung oder ein anderes Produkt eingesetzt werden soll.
35
http://www.logineo.schulministerium.nrw.de/LOGINEO/Basis-Infrastruktur-f%C3%BCr-Schulen-in-NRW/
Wartung und Betrieb
51
6 Wartung und Betrieb
Technische Ausstattung muss gepflegt und gewartet werden, damit sie auch langfristig verfügbar ist.
Dazu sind Personen und Organisationsformen erforderlich, durch die die notwendigen Aufgaben
wahrgenommen werden.
Durch eine Vereinbarung zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden36 werden diese Aufgaben in den sog. 1st-Level-Support und den 2nd-Level-Support eingeteilt. Die (eingekauften) Garantie-Leistungen der Hersteller werden häufig als 3rd-Level-Support bezeichnet.
Die Schule ist hierbei verantwortlich für den 1st-Level-Support (die technisch nicht anspruchsvollen
Wartungsaufgaben), der Schulträger muss den 2nd-Level-Support (die technisch anspruchsvolleren
Wartungsaufgaben) leisten.
6.1 Vergleich mit der Privatwirtschaft
Die schulischen Anforderungen an Wartung und Support der IT-Technik sind, entgegen landläufiger
Meinung, in der Regel höher als die in der Privatwirtschaft. Die folgende Tabelle verdeutlicht dies
exemplarisch:
36
Wirtschaft
Schule
Netzwerkpflege und -betreuung erfolgt
durch hauptamtliche Systembetreuer
Systembetreuung wird von Lehrern „nebenbei“ gemacht
Relativ konstante Benutzeranzahl pro Arbeitsstation
Mehrere Benutzer arbeiten an einer Arbeitsstation
Benutzerverwaltung ist über längeren Zeitraum konstant – geringere Fluktuationsrate
Verwaltung von mehreren hundert Schülerinnen
und Schülern - hohe Fluktuationsrate, zum Teil sogar halbjährlich oder von Unterrichtsblock zu Unterrichtsblock
Begrenzte/überschaubare Anzahl an Software-Programmen pro Arbeitsstation (z. B.
nur CAD, Office)
Vielzahl von Software-Programmen (Standard-,
Branchen- und Lernsoftware)
Feste, für den speziellen Computer konfigurierte Software;
nicht kooperativ einsetzbare Software wird
auf getrennten Computern installiert
Mit Fachunterrichtsstunden wechselnde Software;
Software teilweise nicht netzwerkfähig
i.d.R. statische Betriebsumgebung in einem
bestimmten Aufgabenbereich
(User X wendet stets Programm Y an)
Häufig wechselnde Betriebsumgebung und Anwendungen, besonders in Berufsbildenden Schulen, da
eine entsprechende Anpassung an Ausbildungsbedürfnisse erfolgt; die Folge sind häufigere Konfigurationsänderungen.
http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung-NRW/Publikationen/ it_support_vereinbarung_kommunal.pdf
52
Wartung und Betrieb
Wirtschaft
Schule
i.d.R. statische Zuordnung Benutzer-Arbeitsstation
dynamische Zuordnung Benutzer-Arbeitsstation, d.
h. in jeder Unterrichtsstunde ein neuer Benutzer
(Schülerin/Schüler), im Höchstfall bis zu 10 verschiedene Benutzer am Tag, etwa 50 pro Woche, usw.
Benutzer greift immer auf einen bestimmten Zugriff / Sperrung nach pädagogischen ErfordernisDatenbestand zu
sen auf unterschiedliche Datenbestände
Benutzer hat „persönlichen Computer“ und
ist daher bemüht, diesen fehlerfrei zu halten
„Anonymer Computer“ - nur bedingtes Interesse,
diesen fehlerfrei zu halten; Benutzer hacken bzw.
nehmen Veränderungen vor
Nutzungsdauer der Rechner ca. 3 Jahre
Nutzungsdauer der Rechner ca. 5 - 6 Jahre; Folge:
ältere Geräte erfordern höheren Wartungsaufwand
6.2 Aufgabenbereiche
Grundsätzlich müssen bei Wartung und Support zwei bedeutende Bereiche unterschieden werden,
die technische Wartung und der pädagogische Support. Allerdings ist eine strikte Trennung dieser
beiden Bereiche nicht möglich, weil sie sich gegenseitig bedingen. Dennoch muss der pädagogische
Support in den Vordergrund gestellt werden, denn die Technik soll der Pädagogik dienen.
6.3 Technischer Support
Der technische Support wird nach den folgenden Aspekten differenziert dargestellt:
•
•
Wartung
Installation
•
•
Systemadministration
Systemsicherheit
6.3.1 Wartung
Die Wartung beinhaltet alle Maßnahmen, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Geräte und
damit zur Sicherung des laufenden Betriebs beitragen. Dies bezieht sich in erster Linie auf Reparaturaufgaben, den Austausch und Ersatz fehlerhafter Teile / Geräte und andere regelmäßige Wartungsdienste.
•
Reparatur
•
Behebung von Systemausfällen
•
Sicherung des Betriebs vor Systemausfällen
•
manuelle Wiederherstellung nicht abgesicherter Einstellungszustände
•
•
Koordination größerer Reparaturaufgaben
Sicherung der Einsatzbereitschaft von Peripheriegeräten, z. B. Tonerwechsel
•
•
Systemchecks und Funktionstests von Software
Regelmäßige Außen-Reinigung der Geräte, z. B. Drucker etc.
Wartung und Betrieb
53
6.3.2 Installation
Die Installation ist vorwiegend bei Neuanschaffungen und dem Ausbau des Netzwerkes notwendig.
Sie kann nicht unmittelbar den Wartungsdiensten zugeordnet werden, da es sich oftmals nicht um
regelmäßig durchzuführende Maßnahmen, sondern mehr um einmalige bzw. jährlich durchzuführende Aufgaben handelt. Ausnahmen bilden hier die Einspielungen von Software-Updates.
•
•
Einrichtung der Netzwerke
Installation von Servern, Rechnern und Peripherie
•
•
Installation und Konfiguration neuer Software
Installation und Konfiguration von Software-Updates
6.3.3 Systemadministration
Bei der Systembetreuung /-administration handelt es sich um den kritischsten Faktor des Supports. In
Schulen liegt die Fluktuationsrate der Schülerschaft zwischen 10% und 20%. Geht man davon aus,
dass ein System mit eigenen persönlichen Verzeichnissen und eigenen Email-Adressen beibehalten
wird, ist der Administrationsaufwand erheblich. Hinzu kommt die Einrichtung von ständig wechselnden Projektgruppen und Benutzergruppen mit wechselnden Berechtigungen und Benutzerdaten.
•
Anlage / Löschen / Änderung von Benutzerkonten für Schülerinnen und Schüler, Benutzergruppen und Lehrkräfte
•
Anlage / Löschen / Änderung von Verzeichnissen, Zugriffskontrollen
•
Anlage / Löschen / Änderung von E-Mail-Konten für Schülerinnen und Schüler, Benutzergruppen und Lehrkräfte
•
•
Vergabe und Pflege von Passwörtern
Pflege von Datenbereichen
6.3.4 Systemsicherheit
Der Aufgabenbereich der Systemsicherheit ist ein weiterer Aspekt des technischen Supports, der sich
an Schulen besonders schwierig gestaltet.
•
Einrichtung eines Konfigurationsschutzes
•
•
Einsatz von Softwarekomponenten zur Sicherung der Systemeinstellungen
Einsatz von Imaging / Cloning zur schnellen Wiederherstellung („Recovery“) nach Abstürzen
von Computern
•
Anpassen der Images an Änderungen der Softwareeinstellungen (z. B. nach Softwareinstallationen)
•
Einführung von Maßnahmen gegen Manipulation und Hackerangriffe, Einsatz von Firewall
und Virenschutzprogrammen
•
Konzeption, Überwachung und Durchführung von Datensicherungsarbeiten („Back-ups“)
•
•
Schutz vor Diebstahl
Jugendschutz
54
Wartung und Betrieb
6.4 Pädagogischer Support
Viele der auftretenden technischen Herausforderungen gründen auf pädagogischen und organisatorischen Problemstellungen. Generell ist zu empfehlen, dass zumindest die folgenden organisatorischkonzeptionellen und administrativen Aufgaben durch die Schule erbracht werden sollten:
6.4.1 Organisatorische und konzeptionelle Aufgaben
•
Entwicklung des pädagogischen Konzepts
•
•
Entwickeln von pädagogischen Vorgaben für Hard- und Softwarestrukturen
Entwicklung der Nutzungsvereinbarungen und deren Überwachung
•
Koordination der Unterrichtssoftware zwischen den Fachschaften
•
•
Entwicklung von Vorgaben zur technischen Dokumentation
Entwicklung des Konzepts zur regelmäßigen Softwareaktualisierung
•
•
Beschaffung und Erstellung von Arbeitshilfen und –materialien
Koordinierungs- und Kontrollaufgaben
•
•
Beschaffung von Verbrauchsmaterial
Programm- und Materialverwaltung.
6.4.2 Administrative Aufgaben
•
Einrichtung, Pflege, Löschen von Benutzerkonten
•
•
Einrichtung, Pflege, Löschen von Zugriffsberechtigungen
Aufbau und Pflege des Schul-Intranets / Schul-Webservers
•
Durchführung der Datensicherung
•
•
•
Verwaltung der Passwörter
Kurzfristige Problembehebung
Überwachung des Verbrauchmaterials
6.5 Wartungsebenen
1. Ebene
(1st-Level-Support)
Allgemeine Wartungstätigkeiten gemäß der
Tätigkeitsliste für den Support auf der ersten
Ebene
Schule / IT-Beauftragte
Wartung und Support durch den Schulträger o2. Ebene
der einen vom Schulträger zu beauftragenden Wartungsakteuer
(2nd-Level-Support)
und zu kontrollierenden Wartungsakteur
3. Ebene
(3rd-Level-Support)
Garantieleistungen des Herstellers bzw. Lieferanten
Hersteller / Lieferant
Wartung und Betrieb
55
Die Aufgaben in den Ebenen basieren in Nordrhein-Westfalen auf der bereits genannten
Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken in Schulen37.
Diese Vereinbarung definiert sowohl die Begrifflichkeiten 1st- und 2nd-Level-Support, als auch die
jeweiligen Aufgaben für Schule und Schulträger.
Die dritte Ebene des Supports umfasst die Tätigkeiten externer Dienstleister, die nicht durch die Delegation von Aufgaben im Kontext „Support auf 2. Ebene“ erfasst sind. Dies betrifft vorrangig Garantieleistungen der Hersteller und Lieferanten.
Die Aufgaben auf dieser Ebene sind nicht klar definiert. Sie unterliegen den jeweils im Rahmen der
Beschaffungen ausgehandelten Konditionen.
6.6 2nd-Level-Supports für die Schulen im Kreis Euskirchen
Der Support wird im Kreis Euskirchen durch einen Dienstleister vor Ort gewährleistet.
Der Dienstleister arbeitet eng mit den IT-Beauftragten der Schulen zusammen und agiert weitestgehend selbstständig. Die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister wird von den Schulen sehr positiv
dargestellt. Sowohl zwischenmenschlich als auch fachlich scheint der Dienstleister bei den Schulen
sehr beliebt zu sein.
Allerdings werden sich die Anforderungen an die technischen Rahmenbedingungen künftig verändern.
Mittelfristig ist die Umsetzung von Wartung und Support zu erweitern. Die zu leistenden Arbeiten
werden künftig eher mehr werden. Es stellt sich die Frage, ob die bisherigen Konstruktionen ausreichen, um die künftigen Anforderungen zu bedienen.
•
Die Erschließung der Gebäude durch kabellose Netzwerke lässt einen Mehraufwand im Bereich Wartung und Betrieb dieser Netzwerke vermuten. Dieser Mehraufwand ist sowohl
quantitativ, als auch qualitativ zu verstehen. Damit ist offenkundig, dass diese Leistungen a)
nicht durch Lehrerinnen und Lehrer zu erbringen sind und sie b) zu angemessenen Konditionen zu kalkulieren sein werden.
•
Die verbesserte Infrastruktur wird auch den Einsatz von privaten Endgeräten durch Lehrerinnen und Lehrer sowie durch Schülerinnen und Schüler befördern. Dazu bedarf es einer entsprechenden technischen Konzeption und einer definierten Schnittstelle zum Support. Support für Privatgeräte ist in der Regel nicht leistbar, allerdings müssen die Implikationen einer
solchen Strategie zwischen Wartungsakteur, Schule und Schulträger abgestimmt sein.
Auf den Wartungsdienstleister kommen weitere, zum Teil neue Aufgaben zu. Insbesondere die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Infrastruktur wird künftig eine zentrale Aufgabe sein.
37
siehe auch http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung-NRW/Lern-IT/Dokumente/Supportvereinbarung/Supportvereinbarung.pdf
56
Wartung und Betrieb
Wie lösen andere Schulträger dieses Dilemma?
Beispiele von verschiedenen Schulträgern zeigen, dass für den Support mit einer Vollzeitstelle für
etwa 300 bis 400 Endgeräte im Support zu rechnen ist. 38 Dieser Stellenschlüssel reicht i.d.R. um die
Aufgaben des 2nd-Level-Supports wahrzunehmen. Dies ist keine Full-Service-Situation, es wird die
Existenz eines 1st-Level-Supports durch die Schule unterstellt. Vergleicht man z.B. das Verhältnis Endgerät zu Administrator in der kommunalen Verwaltung so liegt der Durchschnitt hier deutlich anders
bei etwa 100 zu 1.
Bei einem Betreuungsschlüssel von 1 Stelle (Entgeltgruppe A9) je 400 Endgeräte entstehen ca. 135
Euro pro Rechner im Jahr an Personalkosten.
Im Kreis Euskirchen liegt die durch diesen Medienentwicklungsplan angestrebte Zahl der Endgeräte
bei 1094. Dies entspräche mindestens 3 Stellen im Bereich Administration.
Somit ergibt sich die folgende Abschätzung:
Jährliche Wartungskosten im Endausbau für den Kreis Euskirchen:
1094 Endgeräte * 135,- € (je Endgerät und Jahr) = 147.690,- € p.a.
Welche organisatorischen Maßnahmen sind geeignet die Kosten zu begrenzen?
Zusätzlich ist für die Umsetzung des Medienentwicklungsplans die technische Einweisung der IT-Beauftragten in den Förderschulen unverzichtbar. Nur bei einer kontinuierlichen Einweisung ist es möglich, einen Teil der Supportaufgaben weiterhin zu externalisieren. Die Lehrer/innen müssen in die
Lage versetzt werden, die im 1st-Level-Support definierten Wartungs- und Supporttätigkeiten auszuführen. Das Ziel dieser technischen Einweisung ist vor allem eine Kostenreduktion im Bereich der
Wartung, gleichzeitig wird dadurch eine mögliche schnelle Fehlerbehebung erleichtert und die Qualität von Fehlermeldungen an die Wartungsakteure für den 2nd-Level-Support gesteigert.
Da die technische Einweisung zur Kostensenkung beiträgt, wird empfohlen, dass die Kosten für diese
technische Einweisung im Rahmen des Wartungsbudgets durch den Schulträger übernommen werden. Die Anzahl der IT-Beauftragten ist abhängig von der Größe der Kollegien. Es werden mindestens
zwei IT-Beauftragte empfohlen, um Engpässe z. B. durch Klassenfahrten, Krankheit oder Beurlaubungen zu vermeiden.
Neben der Stärkung des 1st-Level-Supports ist für die Förderschulen eine konsequente Einführung
von Fernwartung anzustreben. Siehe dazu die Ausführungen in 5.4 Serverumgebung.
6.7 Tätigkeiten einer koordinierenden Stelle beim Schulträger
Die Bereitstellung von Infrastruktur, sowohl für den Bereich der Datennetze als auch für die Hardware, sollte direkt durch eine koordinierende Stelle erfolgen. Ansonsten sind keine
38
siehe auch https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/
Studie_IB_IT_Infrastruktur_2015.pdf
Wartung und Betrieb
57
Standardisierungen möglich und der Schulträger kann die Verantwortung für die Bereitstellung der
IT-Infrastruktur nicht übernehmen.
Sollte die Beschaffung der o. g. Hardware durch einen weiteren Akteur erfolgen, so ist im Prozess
dringend sicherzustellen, dass die koordinierende Stelle die technischen Anforderungen definiert.
Im Folgenden werden die Tätigkeiten beschrieben, die aus unserer Sicht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes erforderlich sind:
Tätigkeitsbeschreibung Umsetzung Medienentwicklungsplan
Handlungsfeld:
Investitionsmaßnahmen und Beschaffung; Inventarisierung
Akteure
Koordination und Auswertung der Jahresbilanzgespräche
Koordinierende Stelle
Festlegung des Warenkorbes auf der Basis der schulformspezifischen
Anforderungen (Festlegung von Standards)
Koordinierende Stelle /
IT-Beauftragte bzw.
Schulen/extern
Formulierung des Leistungsverzeichnisses für die zentralen Ausschreibungen auf der Basis des Warenkorbes und der Jahresbilanzgespräche
Koordinierende Stelle
Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibungen bzw. Übergabe der
Leistungsverzeichnisse zur Ausschreibung
Koordinierende Stelle
Festlegung und Erstellung von schulformspezifischen Standardimages
Koordinierende Stelle
und IT-Beauftragter
(Schule)
Kontrolle der Lieferungen und Abnahme der Installationen und
Image
Schule
Dokumentation der Investitionen (zentral und schulspezifisch; letztere Datei dient der Entlastung der Schulleitungen und wird permanent aktualisiert)
Koordinierende Stelle
Abwicklung der Garantie-Leistungen
Koordinierende Stelle
58
Wartung und Betrieb
Vernetzung und Stromzuführung; Raum-Anforderungen; Technikund Raum-Konzepte für den künftigen Ganztagsbetrieb von Schulen
Gebäudemanagement
in Abstimmung mit der
koordinierenden Stelle
Aktualisierung der Investitionsplanung des Medienentwicklungsplanes
Schulverwaltung und
koordinierende Stelle
Aufgabenspezifische Beiträge für den Controlling-Bericht an den Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes
Schulverwaltung und
koordinierende Stelle
Dauerhaft sind im Handlungsfeld „Wartung und Support“ folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Grundausbildung für neu bestellte IT-Beauftragte sowie Fortbildung
der IT-Beauftragten der Förderschulen für den 1st-Level-Support
Koordinierende Stelle
in Zusammenarbeit mit
dem 2nd-Level-Akteur
Einkauf und Abrechnung von Ersatzteilen
Koordinierende Stelle
Abrechnung der Akteure hinsichtlich der „Sachlichen Richtigkeit“
prüfen
Koordinierende Stelle
Aufgabenspezifische Beiträge für den Controlling-Bericht an den Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes
Koordinierende Stelle
Steuerung von Umsetzungsprojekten und Infrastrukturausbau
Arbeitsgruppensitzungen vor- und nachbereiten
Koordinierende Stelle
Projektfortschritt dokumentieren
Koordinierende Stelle
Arbeitspakete koordinieren und zusammentragen
Koordinierende Stelle
Investition und Aufwand
59
7 Investition und Aufwand
Der Medienentwicklungsplan für den Kreis Euskirchen ist als mittelfristige Investitionsplanung mit
einer Ermittlung des Finanzbedarfs im Planungszeitraum (2018 – 2022) und pro Jahr zu verstehen.
Die Kalkulation erfolgte dabei auf der Grundlage des schon beschriebenen Ausstattungskonzeptes,
das mit den IT-Beauftragten der Schulen und der Verwaltung abgestimmt worden ist.
Als Berechnungsgrundlagen benutzen wir eine auf die Schulsituation angepasste Variante der Gesamtbetriebskostenrechnung (TCO-Kalkulation: TCO = Total Cost of Ownership):
Endgeräte (Hardware)
Im Bereich Hardware sind sowohl die Kosten für die Ergänzung der vorhandenen Hardware kalkuliert
als auch die Kosten für Reinvestitionen der vom Schulträger bereitgestellten Hardware, also den Austausch veralteter Hardware.
Der Abschreibungszeitraum für Hardware sollte in Euskirchen 5 Jahre betragen. Dieser Zeitraum entspricht dem Planungszeitraum. Der Planungszeitraum entspricht somit dem vollständigen Lebenszyklus eines Geräts.
Sonderfall Zuwendungen
Falls einer Schule über eine Fremdquelle Hardware oder die Mittel zum Erwerb von Hardware angeboten werden, ist der Schulträger zu informieren. Die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf einer Entscheidung der zuständigen Organe des Schulträgers.
Sachspenden müssen dem Stand der Technik entsprechen und in die Systemlandschaft der Schule
integrierbar sein, was durch den Wartungsakteur geprüft werden sollte.
Generell gilt, dass für Leistungen aus Zuwendungen keine Mittel zur Reinvestition der Geräte zur Verfügung stehen. Es kann nicht sein, dass durch Zuwendungen Fakten geschaffen werden, die den Träger nach Ablauf der Nutzungsdauer zu einer Ausgabe über die Budgetgrenzen hinaus zwingen.
Server und aktive Komponenten
In diesem Bereich sind Kosten für die Reinvestition der Server kalkuliert. Darüber hinaus werden die
Kosten für den Ausbau und Erhalt der Netzwerkinfrastruktur in den Schulen dargestellt. Dies betrifft
die strukturierte Vernetzung in den Schulen.
WLAN-Ausbau
Diese Position beinhaltet die erwarteten Kosten für den Ausbau der kabellosen Vernetzung in den
Schulen des Kreis Euskirchen.
Software
Software ist für den Einsatz der Hardware eine Grundvoraussetzung. Um Computer im Unterricht
sinnvoll und bedarfsgerecht einsetzen zu können, muss auch die dafür erforderliche Software angeschafft werden. Über den Eckpreis der Hardware werden die Kosten für das Betriebssystem in die
60
Investition und Aufwand
Kalkulation eingepreist. Der Betrieb der Schulnetzwerke wird über die Kostenstelle „Server-Software“
abgebildet.
Das oftmals durch Schulen gewünschte Microsoft Office ist von dieser Regelung insofern betroffen,
als dass Microsoft Office in Schulen nicht gesondert in die Kalkulation aufgenommen wird, da frei
verfügbare Software wie OpenOffice39 oder LibreOffice40 funktional gleichwertig ist.
Eine Ausnahme bildet die Anschaffung von Microsoft Office für die Verwaltungsarbeitsplätze in Schulen. Hier ist es durch die verwendete Software bei den Landesbehörden (i. d. R. Microsoft Office) aus
Gründen der vollständigen Kompatibilität angeraten, das proprietäre Produkt anzuschaffen.
Die Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben und Dachverbänden für bei den Berufskollegs ebenfalls zu einer Ausnahme von der Regel, auch hier ist die Anschaffung von MS Office anzuraten. Beide
betroffenen Schulen verfügen bereits über einen entsprechenden FWU-Vertrag.
Darüber hinaus sind bereits jetzt zwei der vier Förderschulen ebenfalls mit FWU-Verträgen bedacht.
Eine Ausweitung auf alle Schulen ist daher angeraten.
Wartung und Support
Wartung und Support ist als Oberbegriff für alle Dienstleistungen zu sehen, die den Betrieb der vorhandenen Hard- und Software im Unterricht sicherstellen.
7.1 Eckpreise - die Grundlage der Kalkulation
Für die Kalkulation im Rahmen des Medienentwicklungsplans wurden für Computer und Peripheriegeräte Eckpreise auf der Grundlage von aktuellen Angeboten in Abstimmung mit der Verwaltung bestimmt. Das Ergebnis wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Thema
Kostenstelle
Eckpreis
Ausstattung
EDV-AP
600,00 €
Ausstattung
Peripherieanteil
250,00 €
Ausstattung
Passive Präsentationstechnik
2.500,00 €
Ausstattung
Interaktive Präsentationstechnik
7.500,00 €
Infrastruktur
Serveranteil je Standort FÖS
2.500,00 €
Infrastruktur
Serveranteil je Standort BK
10.000,00 €
Infrastruktur
Anmietung VDSL p.a. und Standort
Infrastruktur
Kosten LAN-Überarbeitung je Switch
Infrastruktur
WLAN-Ausbau p. Raum
600,00 €
2.000,00 €
500,00 €
Hinweis: Insbesondere die Kosten für LAN-Überarbeitung und WLAN-Ausbau beruhen auf dem Durchschnitt von Erfahrungswerten aus Maßnahmen in verschiedenen Kommunen. Diese Erfahrungswerte
variieren durchaus stark, in Abhängigkeit von den tatsächlich erforderlichen Baumaßnahmen und den
jeweiligen Gegebenheiten vor Ort.
39
40
http://www.openoffice.org/de/
http://de.libreoffice.org/
Investition und Aufwand
61
Eine Fachplanung für Baumaßnahmen dieser Art ist in jedem Falle erforderlich. Wir können keine verlässlichen Aussagen treffen über Erfordernisse des Brandschutzes, der Elektroinstallationen etc.
7.2 Ausstattungsziel - Hardware
Die Ausstattungsziele für alle Schulen errechnen sich auf Basis der in Kapitel 4 definierten Ausstattungsregeln und der relevanten Eckdaten der Schulen.
So ergeben sich über die Schulen im Kreis die folgenden Hardwarebedarfe über den Planungszeitraum:
Schulname
EDV-AP
FÖS Matthias-Hagen, Euskirchen
44
5
Präsentationstechnik
18
FÖS Stephanus, Zülpich
45
5
20
FÖS Hans-Verbeek, Euskirchen
50
5
15
FÖS St. Nikolaus, Kall
35
4
13
BK Eifel, Kall
414
42
60
BK Thomas-Eßer, Euskirchen
506
51
72
1094
112
198
GESAMT
Peripherie
Unter Berücksichtigung der oben genannten Eckpreise ergeben sich so die folgenden Hardwarekosten über den gesamten Planungszeitraum.
FÖS Matthias-Hagen, Euskirchen
26.400,00 €
1.250,00 €
Passive
Präs.technik
45.000,00 €
FÖS Stephanus, Zülpich
27.000,00 €
1.250,00 €
50.000,00 €
150.000,00 €
FÖS Hans-Verbeek, Euskirchen
30.000,00 €
1.250,00 €
37.500,00 €
112.500,00 €
Schulname
FÖS St. Nikolaus, Kall
EDV-AP
Peripherie
Interaktive
Präs.technik
135.000,00 €
21.000,00 €
1.000,00 €
32.500,00 €
97.500,00 €
BK Eifel, Kall
248.400,00 €
10.500,00 €
150.000,00 €
450.000,00 €
BK Thomas-Eßer, Euskirchen
303.600,00 €
12.750,00 €
180.000,00 €
540.000,00 €
GESAMT
656.400,00 €
28.000,00 €
495.000,00 €
1.485.000,00 €
Die Spalten Präsentationstechnik (passiv) und Präsentationstechnik (interaktiv) sind alternativ zu verstehen. Sie beschreiben die Kosten nach den Szenarien aus dem Kapitel 4.3.
In Summe ergeben sich somit Kosten von 1.179.400,00 € im Szenario „Passive Präsentationstechnik“.
Die Kosten sind entsprechend höher, sofern Interaktive Displays gewünscht werden.
7.3 Software
Die Kosten für Software sind in der Kalkulation nicht separat erfasst.
Bei der Beschaffung von Software und der damit verbundenen Allokation von Kosten ist zu differenzieren in:
Systemsoftware
62
Investition und Aufwand
Sie bezeichnet die Software, die zum Betrieb von Hardware erforderlich ist. Das sind im Einzelnen:
•
•
Betriebssystem (Standard ist i. d. R. Microsoft Windows in einer aktuellen Version)
Treibersoftware
Diese Kosten sind im Eckpreis für Hardware enthalten.
Office-Pakete
Der Einsatz von frei verfügbarer Software wie OpenOffice41 oder LibreOffice42 kann häufig das kostenpflichtige Microsoft Office ersetzen.
Eine Ausnahme bildet die Anschaffung von Microsoft Office für die Verwaltungsarbeitsplätze in Schulen. Hier ist es durch die verwendete Software bei den Landesbehörden (i. d. R. Microsoft Office) aus
Gründen der vollständigen Kompatibilität angeraten, das proprietäre Produkt anzuschaffen.
Die Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben und Dachverbänden für bei den Berufskollegs ebenfalls zu einer Ausnahme von der Regel, auch hier ist die Anschaffung von MS Office anzuraten. Beide
betroffenen Schulen verfügen bereits über einen entsprechenden FWU-Vertrag.
Darüber hinaus sind bereits jetzt zwei der vier Förderschulen ebenfalls mit FWU-Verträgen bedacht.
Eine Ausweitung der FWU-Verträge auf alle Schulen ist anzuraten und wird unter dem Punkt „Software abgebildet. Der Kalkulation liegt ein Eckpreis von 60 € / p.a. und Mitarbeiter (Lehrkörper und
Verwaltungspersonal) zugrunde. Die faktischen Kosten ergeben sich neu ab Mitte 2018, wenn der
derzeit gültige Rahmenvertrag ausläuft und neu ausgeschrieben werden muss.
Pädagogische Software ist schulspezifisch und als solche aus dem schulischen Budget zu finanzieren.
Sollte die Schule weitere kostenpflichtige Software wünschen/benötigen, so kann diese aus dem
jährlichen (Hardware-)Ausstattungsbudget der Schule bezahlt werden. Sie wird jedoch nicht gesondert berechnet und geht damit zu Lasten der möglichen Hardwareanschaffungen.
7.4 Schulserverlösung
Schulserverlösungen sind integrierte Produktlösungen, die eine Vielzahl an Funktionalitäten abdecken. Es existieren Überschneidungsbereiche mit Lernplattformen, Cloud-Diensten, Softwaredeployment und Monitoring-Software. Der Einsatz einer solchen Software ist dringend anzuraten. Die Kosten werden auf der Basis von Erfahrungswerten kalkuliert.
Es entstehen Kosten für die Serverhardware, Netzwerktechnik und die Softwarelösung.
Die Softwarelösung sollte ggfs. zusammen mit der Serverhardware beschafft werden. Eine Beschaffung im Paket, bei dem die Nutzungszeiträume von Hard- und Software aufeinander abgestimmt
sind, kann sinnvoll sein.
41
42
http://www.openoffice.org/de/
http://de.libreoffice.org/
Investition und Aufwand
63
Hardwarekosten für die Server liegen über den Planungszeitraum bei 30.000 €.
Die zugehörigen Softwarekosten werden mit 5 € pro Jahr und Schüler kalkuliert. Dies ergibt hier
110.925 € über den Planungszeitraum.
7.5 Internetanbindung
Wie bereits unter 5.1 WAN – Internetanbindung ausgeführt, betragen die Mindestkosten 30,00 bis
50,00 € je Monat und Schulstandort. Die Kalkulation erfolgt hier mit dem Höchstwert von 50,00 €:
6 (Standorte) * 12 (Monate) * 50,00 € = 3.600 € p.a. bzw. 18.000 € über den Planungszeitraum
7.6 Strukturierte Vernetzung (LAN)
Die strukturierte Vernetzung (LAN) ist eine wesentliche Voraussetzung für den gesamten Medienentwicklungsplan. Sie ist in den Schulen des Kreis Euskirchen vorhanden. Allerdings sollten Sie ertüchtigt
werden. Wir planen hier einen Austausch der aktiven Komponenten (Switche) in den Unterverteilungen ein.
Kostenabschätzung:
Etwa 2.000,00 € pro Switch in den Unterverteilungen.
Für den Kreis Euskirchen basiert die hier dargestellte Kostenplanung auf der Annahme, dass die vorhandene Vernetzung in den Schulen nutzbar ist und lediglich ertüchtigt werden muss. Somit ergeben
sich über den Planungszeitraum und auf der Basis der bereitgestellten Daten über die Vernetzung in
den Schulen Kosten i. H. v. 76.000 €.
Diese Investitionskosten sind im Rahmen von „Gute Schule 2020“43 förderungsfähig.
7.7 WLAN-Ausbau
Die Kosten des WLAN-Ausbaus variieren je nach Gebäudetyp stark. Bei einer vorhandenen strukturierten Verkabelung der Gebäude stellt das WLAN lediglich eine Erweiterung der Vernetzung dar.
Unter der o. g. Prämisse ergeben sich für jeden Raum, der durch die kabellose Vernetzung erschlossen werden soll, Kosten für Access Points, Installation und Hardwarekomponenten in den Unterverteilungen in Höhe von 500,00 €.
Angewendet auf die Schulen im Kreis ergeben sich Kosten i. H. v. 151.500 € über den Planungszeitraum.
Diese Investitionskosten sind im Rahmen von „Gute Schule 2020“44 förderungsfähig.
43
44
siehe Kapitel 2.3 oder auch www.land.nrw/de/guteschule2020
ebenda
64
Investition und Aufwand
7.8 Wartung und Support
Der Support wird in Euskirchen durch einen Dienstleister koordiniert und vor Ort gewährleistet.
Hier sei auf die Ausführungen unter 6.6 2nd-Level-Supports für die Schulen im Kreis Euskirchen verwiesen.
Jährliche Wartungskosten im Endausbau für den Kreis Euskirchen:
1094 Endgeräte * 135,- € (je Endgerät und Jahr) = 147.690 € p.a. => 738.450 € über den Planungszeitraum.
7.9 Kostenübersicht im Planungszeitraum
Zusammenfassende Darstellung der Szenarien „Passive Präsentationstechnik“ und „Interaktive Präsentationstechnik“ (letzteres kursiv und blau hervorgehoben). Details siehe Kapitel 4.3.
Kostenstelle
Invest
Aufwand
Hardware (EDV-AP, Periph.)
684.400,00 €
Hardware (passive Präsentationstechnik)
495.000,00 €
Hardware (Interaktive Präsentationstechnik)
Software (FWU-Verträge)
1.485.000,00 €
108.570,00 €
Internetzugang (VDSL)
Strukturierte Vernetzung (Ertüchtigung)
WLAN-Ausbau
Server-Hardware
18.000,00 €
76.000,00 €
151.500,00 €
30.000,00 €
Server-Software
110.925,00 €
Wartung und Support
738.450,00 €
Ergebnis (mit passive Präs.)
1.545.470,00 €
867.375,00 €
Ergebnis (mit interaktive Präs.)
2.535.470,00 €
867.375,00 €
7.10 Budgetaufteilung über die Umsetzungsjahre und Handlungsempfehlung
Der Medienentwicklungsplan ist angelegt über einen Zeitraum von fünf Jahren. Im Verlaufe dieser
fünf Jahre soll die vorhandene Hardwareausstattung in den Schulen reinvestiert und sinnvoll erweitert werden.
Zu welchem Zeitpunkt welche Investitionen oder Reinvestitionen stattfinden sollen, sollte jährlich mit
den Schulen abgestimmt werden. Diese jährliche Abstimmung unterliegt den folgenden Rahmenbedingungen:
•
Endausbau nach Medienentwicklungsplan
Der Medienentwicklungsplan gibt einen maximalen Ausstattungsrahmen vor. Innerhalb
Investition und Aufwand
65
dieses Rahmens sind Mengenverschiebungen möglich auf Basis des schulischen Medienkonzepts.
•
Budgetverfügbarkeit
Die vorhandenen Mittel je Jahr definieren den Rahmen, in dem beschafft werden kann.
•
Nutzungszeiträume der Geräte
Die Nutzungszeit der Geräte sollte im Auge behalten werden. Ein regelmäßiger Reinvest hat
positiven Einfluss auf den Wartungsaufwand, dies wird in den Annahmen zu den Wartungskosten bereits unterstellt.
Erfahrungen in der Umsetzung von Medienentwicklungsplänen zeigen, dass die Zeitpunkte für die
Hardwarebeschaffungen nur bedingt sinnvoll vorausgeplant werden können.
Allerdings vereinfacht es den Schulen die Vorausplanung, wenn verlässliche Budgets pro Jahr zur Verfügung stehen. Daher empfiehlt es sich, mit identischen Gesamtbudgets in jedem Jahr in die Jahresgespräche mit den Schulen zu gehen, jedoch ohne konkrete Beschaffungsvorgaben.
Dies gibt für alle Beteiligten Planungssicherheit, sowohl für die Schule als auch für die Verwaltung des
Kreises.
Handlungsempfehlung:
Eine gleichmäßige Verteilung der Budgets über die Jahre.
Zusammenfassende Darstellung der Szenarien „Passive Präsentationstechnik“ und „Interaktive Präsentationstechnik“ (letzteres kursiv und blau hervorgehoben).
Kostenstelle
Hardware (EDV-AP, Periph.)
Hardware (passive Präsentationstechnik)
Hardware (Interaktive Präsentationstechnik)
Software (FWU-Verträge)
Invest
Aufwand
136.880,00 €
99.000,00 €
297.000,00 €
21.714,00 €
Internetzugang (VDSL)
3.600,00 €
Strukturierte Vernetzung (Ertüchtigung)
15.200,00 €
WLAN-Ausbau
30.300,00 €
Server-Hardware
6.000,00 €
Server-Software
22.185,00 €
Wartung und Support
147.690,00 €
Ergebnis (mit passive Präs.)
309.094,00 €
173.475,00 €
Ergebnis (mit interaktive Präs.)
507.094,00 €
173.475,00 €
Die Verteilung der Investitionssummen für Hardware wird hierbei in den Jahresgesprächen mit den
Schulen beraten, die Mittel im Bereich Software (FWU-Verträge), Infrastruktur und Wartung verbleiben in der alleinigen Verfügung des Schulträgers.
66
Investition und Aufwand
Die Kostenstellen Hardware (EDV-AP, Peripherie und Präsentationstechnik), LAN-Vernetzung und
WLAN-Vernetzung, Serverhardware und -software sowie Planung und Koordination sind förderfähig
durch das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ (vgl. 2.3.1).
Nach dem bisherigen Kenntnisstand wird auch das Programm des Bundes „DigitalPakt Schule“ für
diese Förderzwecke einsetzbar sein (vgl. 2.3.2).
Die verfügbaren und noch zu erwartenden Fördermittel lassen hoffen, dass der Investitions- und Planungsaufwand aus diesen Programmen in den nächsten fünf Jahren gedeckt werden kann.
Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass nach diesem Planungszeitraum Ersatzbeschaffungen vorzunehmen sind, die dann erneut zu kalkulieren wären.
7.11 Jährliche Hardware-Investitionen nach Schulen
In der folgenden Tabelle sind die Beträge, die in den jährlichen Beschaffungsgesprächen je Schule zur
Verfügung stehen, aufgeführt. Investitionen und Reinvestitionen werden in den Jahresgesprächen
(vgl. 8.1) im Konsens vereinbart.
Schulname
Passive Präsentation
Interaktive Präsentation
FÖS Matthias-Hagen, Euskirchen
14.530,00 €
32.530,00 €
FÖS Stephanus, Zülpich
15.650,00 €
35.650,00 €
FÖS Hans-Verbeek, Euskirchen
13.750,00 €
28.750,00 €
FÖS St. Nikolaus, Kall
10.900,00 €
23.900,00 €
BK Eifel, Kall
81.780,00 €
141.780,00 €
BK Thomas-Eßer, Euskirchen
99.270,00 €
171.270,00 €
235.880,00 €
433.880,00 €
GESAMT
Umsetzung
67
8 Umsetzung
Medienkompetenz ist heute ohne den systematischen Einsatz von modernen Informations- und
Kommunikationstechnologien nicht denkbar. Dazu gehört insbesondere auch die Infrastruktur in den
Schulen. Vernetzungen und ausreichende Bandbreiten bei den Internet-Zugängen sind für die Umsetzung der Rahmenlehrpläne, die den Einsatz neuer Medien in allen Unterrichtsfächern fordern, notwendig.
Der Medienentwicklungsplan für den Kreis Euskirchen betrachtet einen Zeitraum von fünf Jahren.
Der Medienentwicklungsplan beruht auf drei Säulen, die sich wechselseitig bedingen und möglichst
synchron zu entwickeln sind:
Medienkonzepte der
Schulen,
Unterrichtsentwicklung
und Fortbildung
Medienausstattung der
Schulen und
Netzinfrastruktur
Wartung und Support
Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes der Schulen in Trägerschaft des Kreises Euskirchen schlagen wir eine Vereinbarung zwischen den Schulen und dem Schulträger vor, in der sich
beide Seiten zu bestimmten Maßnahmen verpflichten. Der Schulträger verpflichtet sich z. B.:
•
jährlich die Ausstattung entsprechend der durch den Kreistag genehmigten Investitionsbudgets bereitzustellen,
•
•
die Wartung sicherzustellen
die IT-Beauftragten für den 1st-Level-Support einzuweisen.
Die Schulen verpflichten sich insbesondere:
•
das schulische Medienkonzept regelmäßig zu aktualisieren und in die schulische Programmarbeit inkl. der Qualitätssicherung zu integrieren,
•
gemeinsame Standards zu entwickeln und einzuführen, so dass Schülerinnen und Schüler
über entsprechende Basisqualifikationen im Umgang mit Medien verfügen,
•
•
IT-Beauftragte zu benennen und den Support auf erster Ebene sicherzustellen
die Fortbildungen im Bereich der neuen Medien fortzuführen.
Die Maßnahmen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans für die Schulen werden im Folgenden
erläutert.
8.1 Jahresbilanzgespräche
Eine wichtige Komponente bei der Umsetzung ist die bedarfsgerechte Beschaffung. In den „Jahresbilanzgesprächen“ dient der Medienentwicklungsplan als Orientierung und Maßstab, um eine den Erfordernissen angepasste Entscheidung zu treffen.
•
Welche IT-Ausstattung muss aus Sicht der Schule dringend ausgetauscht werden?
68
Umsetzung
•
Welches Medienkonzept hat die Schule? Wie werden Neuanschaffungen und Reinvestitionen
auf dieser Basis begründet?
•
Welche Projekte gibt es an der Schule, die Medieneinsatz erfordern und welche Medien werden genutzt?
•
Welche Fortbildungen im Themenfeld „neue Medien“ sind im laufenden Schuljahr durch das
Kollegium wahrgenommen worden?
•
Welche Mittel können über Förderverein, Aktivitäten oder Sponsoring durch die Schule eingeworben und eingesetzt werden?
Damit greifen die Jahresbilanzgespräche den Zusammenhang zwischen den beiden wichtigen Themenkomplexen „Ausstattung“ und „Qualitätsentwicklung im Unterricht“ auf. Das Primat der Pädagogik vor der Technik wird auch bei der Umsetzung des Medienentwicklungsplanes weiter berücksichtigt.
Die Ansprüche der Schulen werden auf ihre pädagogische Notwendigkeit hin überprüft. Fehlinvestitionen werden vermieden. Spenden, Beiträge der Fördervereine oder Mittel aus dem Schulbudget
können partiell in die Beschaffungen einkalkuliert werden.
In den Jahresbilanzgesprächen werden die Medienkonzepte der Schulen stichpunktartig besprochen
und Entwicklungsperspektiven aufgezeigt, die im folgenden Jahr bearbeitet werden sollten. Die in
den Jahresbilanzgesprächen getroffenen Vereinbarungen zum Medienkonzept werden protokollarisch festgehalten und dienen als Gesprächsgrundlage der folgenden Gespräche.
Einbindung von Sponsoring
Sponsoring, das technische Belange betrifft, unterliegt besonderen Regelungen. Der Schulträger
strebt an, Wartung und Support sowie die Einbindung in die Infrastruktur auch für Geräte sicher zu
stellen, die aus Sponsoring stammen. Dazu eignen sich folgende Festlegungen:
-
-
-
45
Generell gilt: Von Sachspenden45 wird dringend abgeraten, in Ausnahmefällen sind sie zulässig. Die Entscheidung obliegt dem zuständigen Wartungsakteur in Abstimmung mit der Schulleitung und dem Schulträger.
Gerade bei der BYOD-Strategie ist eine Abstimmung mit der IT-Abteilung des Schulträgers
notwendig.
Finanzielle Zuwendungen sind möglich. Soll davon zusätzliche Hardware beschafft werden, so
erfolgt die Beschaffung über den Schulträger und dessen Beschaffungsweg. Dieser stellt sicher, dass die Hardware zu den Spezifikationen und Anforderungen der übrigen eingesetzten
Geräte passt.
Eine einmalige Investition durch Sponsoring bedingt keine Reinvestition durch den Schulträger. Reinvestition kann nur durch Drittmittel realisiert werden.
Dies bezieht sich nur auf Technik, die durch den Wartungsakteur gewartet werden soll. Andere Sachspenden
sind hier nicht betroffen.
Umsetzung
69
8.2 Zentrale, gebündelte Beschaffungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Umsetzung des Medienentwicklungsplans ist die Optimierung
der Beschaffung von Hard- und Software46. Durch gebündelte Beschaffungen ist der personelle Aufwand deutlich niedriger als das bei zeitnahen, schulspezifischen Beschaffungen möglich ist.
Eine Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist eine zentrale Verwaltung der zweckgebundenen
Mittel, die der Schulträger für die Ausstattung der Schulen mit Medien bereitstellt. Eine Verteilung
der Mittel auf die einzelnen Schulen ohne die Möglichkeit der Inventarisierung und des Controllings
ist unzweckmäßig.
Die Beschaffung aus einem überregionalen Warenkorb ist hier durchaus zu empfehlen, da darüber
der Aufwand für Ausschreibungen und/oder Preisanfragen vermieden werden kann.
8.3 Umsetzung des 1st-Level-Supports
Der Kreis Euskirchen stattet die Schulen auf der Basis des Medienentwicklungsplans mit IT-Netzwerken, Hardware, Betriebssystem- und Standard-Software sowie PC-Peripheriegeräten aus. Um einen
möglichst hohen Nutzungsgrad durch die Lehrerkollegien und die Schüler/innen zu erzielen sowie Bedienungsfehler zu vermeiden, werden alle Lehrerkollegien auf den neu installierten IT-Systemen vor
Ort eingewiesen. Die IT-Verantwortlichen an den Schulen erhalten dazu eine technische Einweisung,
die sie als Multiplikatoren an ihr jeweiliges Kollegium weitergeben.
Darüber hinaus werden auf der Basis einer Vereinbarung zwischen dem Schulträger und den Schulleitungen über die Verteilung der Aufgaben im Wartungsbereich pro Förderschule mindestens zwei ITBeauftragte aus dem Kollegium benannt, die für die Wahrnehmung der Aufgaben des Supports auf
der 1. Ebene zuständig sind. Dieser Personenkreis soll seitens des Schulträgers eine intensive Einweisung erhalten, um die anfallenden Aufgaben wahrnehmen zu können. Diese Qualifizierungsmaßnahmen sind je nach Bedarf zu wiederholen, weil sich die Zusammensetzung der Lehrerkollegien regelmäßig verändert. Der Bedarf für solche Qualifizierungsmaßnahmen ist in der Regel insbesondere bei
den Förderschulen vorhanden.
8.4 Keine Umsetzung ohne Fortbildung
Der Medienentwicklungsplan dient der „Qualitätsentwicklung von Unterricht“ bzw. der „Förderung
einer neuen Lernkultur“. Eine gute Ausstattung reicht nicht aus, um dieses Ziel realisieren zu können.
Sie muss auch mit einer Veränderung des Unterrichts verbunden werden. Daraus ergibt sich, dass neben der Ausstattung der Schulen die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung ist.
Das Prinzip des „lebenslangen Lernens“ gilt nicht nur für Schülerinnen und Schüler. Ein systematisches Lehrertraining als Sockel ist unabdingbar. Gerade im Bereich des Einsatzes neuer Medien ist
eine kontinuierliche, auf individuelle Kompetenzniveaus abgestimmte Fortbildung von besonderer
Bedeutung. Die Fertigkeiten, die durch den Einsatz von Computern im Unterricht gefordert werden,
unterliegen einem ständigen Wandel. Neue Lernprogramme kommen auf den Markt,
46
In Bezug auf Software betrifft dies nur standardisierte Anwendungen (z. B. Virenschutz o. ä.). Pädagogische
Software ist in der Regel zu individuell, als dass sie sinnvoll in eine gebündelte Beschaffung zu überführen wäre.
70
Umsetzung
Anwendungsprogramme werden jährlich aktualisiert, es entstehen immer neue Möglichkeiten der
Informationsverarbeitung und medialen Kommunikation im Unterricht. Die Kontinuität der Veränderungen impliziert auch eine Kontinuität der Fortbildung. Das ist auch für den Schulträger von Relevanz, da sichergestellt werden sollte, dass die vom Kreis Euskirchen zu leistenden Investitionen durch
den Nutzungsgrad in den Schulen auch gerechtfertigt sind.
Nur durch eine kontinuierliche Fortbildung ist es möglich, die Lehrerinnen und Lehrer beim Einsatz
von neuen Medien im Unterricht so sicher zu machen, dass eben dieser Einsatz in allen Unterrichtsfächern zur Selbstverständlichkeit wird.
8.5 Umsetzung von Controlling und Berichtswesen
Dieses Berichtswesen dient dazu,
•
Fehlentwicklungen in der Ausstattung und Nutzung rechtzeitig zu erkennen und diesen in Abstimmung mit den Schulleitungen entsprechend gegenzusteuern,
•
Transparenz und Handlungssicherheit für Schulen und Verwaltung zu schaffen,
•
die Informationsbasis für die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans zu liefern,
•
den kommunalpolitischen Gremien kontinuierlich eine Rückmeldung über den erreichten
Ausstattungsgrad der Schulen zu geben.
Darüber hinaus machen die Aufgaben des neuen kommunalen Finanzmanagements die Abfrage und
Erfassung von Investitionen mit Blick auf den gewählten Abschreibungszeitraum notwendig.
Mögliche Inhalte eines Controlling-Berichtes sind:
•
Soll / Ist-Vergleich im Hinblick auf Planung und getätigte Investitionen, Aktualisierung der Bestandsdokumentation, z. B. als Ergebnis der Jahresbilanzgespräche
•
Nutzung der bereitgestellten Medien
•
•
Bericht der Schulleitung über die Erfahrungen mit dem Support
Bericht der Schulleitungen im Rahmen der Jahresbilanzgespräche über die Einführung von
Zertifikaten zur Medienkompetenz
Der Bericht soll einmal jährlich durch die koordinierende Stelle beim Schulträger gefertigt und dem
Schulausschuss vorgelegt werden, so dass Konsequenzen für die Umsetzung des Medienentwicklungsplans in den folgenden Haushaltsjahren gezogen werden können.
8.6 Fazit und Handlungsempfehlungen
Die folgenden Themen sollten durch den Schulträger im Rahmen der Umsetzung angegangen werden:
1. Infrastruktur in den Schulen verbessern
a. Breitbandanbindung (!)
b. Ausbau der kabellosen Vernetzung (WLAN)
c. Ertüchtigung der existierenden strukturierten Vernetzung (LAN) wo erforderlich
2. Wartung und Support schrittweise erweitern
a. Ausbau der Infrastruktur führt zu erweiterten Bedarfen im Support
Umsetzung
71
b. Mit zunehmender Arbeitsplatzanzahl in den Schulen steigen auch die Bedarfe in der
Vor-Ort-Betreuung
3. Jährliches, verlässliches Budget für die Hardwareausstattung und Reinvestition in den Schulen zur Verfügung stellen und über die Jahresgespräche zielgerichtet einsetzen
4. (Personal-)Ressourcen schaffen für die koordinierte Umsetzung
a. Projektieren, Begleiten und ggfs. Steuern von Maßnahmen
b. Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern organisieren
i. z. B. zum Projekt Breitbandausbau: Gebäudemanagement, Tiefbau, IT-Abteilung, Schulverwaltung
c. Vor- und Nachbereitung der Jahresgespräche mit den Schulen, inkl. Beschaffung
d. Koordination und Controlling von Wartungsakteuren und –maßnahmen
Ein weiteres mögliches Handlungsfeld liegt im Bereich der Beratung und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Dies ist formal eine Landesaufgabe, die durch die Fortbildungseinrichtungen des
Landes wahrgenommen wird. Allerdings trägt eine Unterstützung dieser Maßnahmen vor Ort direkt
zum Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler bei.