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Info GB (Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen hier: u.a. Einbringung und Vorstellung durch den Gutachter)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
88 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
23.02.18, 09:02
Aktualisiert
23.02.18, 09:02
Info GB (Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 311/2018 15.02.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 27.02.2018 Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen hier: u.a. Einbringung und Vorstellung durch den Gutachter Mit Beschluss vom 05.04.2017 (V 296/2017) hat der Kreistag im Rahmen des Konzepts zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente aus dem Landesförderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ über die Erstellung eines Medienentwicklungsplans für die kreiseigenen Schulen beschlossen. Das Beratungsbüro Dr. Garbe & Lexis wurde mit der Erstellung des Plans beauftragt und hat nunmehr den in der Anlage beigefügten Planentwurf erstellt. Der Plan ist mit den Schulleitungen der kreiseigenen Schulen abgestimmt. Er sieht Aufwendungen für den Ausbau der schulischen digitalen Infrastruktur im Planungszeitraum (2018 – 2022) in Höhe von insgesamt 2.412.845 € (Variante mit einfacher Präsentationstechnik) bzw. 3.402.845 € (Variante mit interaktiver Präsentationstechnik) vor, S. 64. Der finanzielle Unterschied zwischen den beiden Varianten, welcher in unterschiedlichen Kosten für die unterschiedlichen Arten von Präsentationstechnik in den Klassen- und Fachräumen begründet liegt, ist erheblich. Dabei geht der Plan von einer einheitlichen Ausstattung aller Schulen mit der gleichen Präsentationstechnik aus. Tatsächlich planen die Schulleitungen der kreiseigenen Schulen den Einsatz von Präsentationstechnik bis zum Jahr 2022 aber nicht einheitlich. Dabei ergeben sich die Unterschiede aus den jeweils unterschiedlichen pädagogischen Anforderungen im Hinblick auf Lehrpläne, Bildungsgänge und Schülerschaften. Aus diesem Grund soll aus Sicht der Verwaltung von dem dem Plan im Übrigen zugrunde liegenden Prinzip der gleichen Ausstattung aller Schulen abgewichen werden, und jede Schule individuell betrachtet werden. Die Pläne der einzelnen Schulen für die Ausstattung mit Präsentationstechnik im Planungszeitraum liegen ebenfalls bei bzw. werden noch nachgereicht. Die Kosten für den geplanten Ausbau der schulischen digitalen Infrastruktur sollen mit Mitteln aus dem Landesförderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ finanziert werden, soweit dies nach den Förderrichtlinien möglich ist. Hierzu soll das Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente entsprechend fortgeschrieben werden, s. V 411/2018. Bauliche Maßnahmen, die sich aus dem Plan ergeben, sind möglicherweise auch förderfähig über das nunmehr vorliegende Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Kapitel 2. Dazu gehören der Ausbau der strukturierten Vernetzung und der WLAN-Ausbau. -2- Der Breitbandausbau wird gefördert über das Breitbandförderprojekt des Bundes. Der Kreis Euskirchen hat den Anschluss aller kreiseigenen Schulen im Rahmen dieses Förderprojekts beantragt. Herr Richter vom Beratungsbüro Dr. Garbe & Lexis wird den Medienentwicklungsplan in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 27.02.2018 vorstellen. Eine Beschlussfassung des Medienentwicklungsplanes für die kreiseigenen Schulen soll in der nächsten Sitzungsrunde des Kreistages am 11.07.2018 erfolgen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)