Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
88 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
23.02.18, 09:02
Aktualisiert
23.02.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 311/2018
15.02.2018
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
27.02.2018
Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen
hier: u.a. Einbringung und Vorstellung durch den Gutachter
Mit Beschluss vom 05.04.2017 (V 296/2017) hat der Kreistag im Rahmen des Konzepts zur
Inanspruchnahme der Kreditkontingente aus dem Landesförderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule
2020“ über die Erstellung eines Medienentwicklungsplans für die kreiseigenen Schulen beschlossen.
Das Beratungsbüro Dr. Garbe & Lexis wurde mit der Erstellung des Plans beauftragt und hat
nunmehr den in der Anlage beigefügten Planentwurf erstellt. Der Plan ist mit den Schulleitungen der
kreiseigenen Schulen abgestimmt.
Er sieht Aufwendungen für den Ausbau der schulischen digitalen Infrastruktur im Planungszeitraum
(2018 – 2022) in Höhe von insgesamt 2.412.845 € (Variante mit einfacher Präsentationstechnik) bzw.
3.402.845 € (Variante mit interaktiver Präsentationstechnik) vor, S. 64.
Der finanzielle Unterschied zwischen den beiden Varianten, welcher in unterschiedlichen Kosten für
die unterschiedlichen Arten von Präsentationstechnik in den Klassen- und Fachräumen begründet
liegt, ist erheblich. Dabei geht der Plan von einer einheitlichen Ausstattung aller Schulen mit der
gleichen Präsentationstechnik aus.
Tatsächlich planen die Schulleitungen der kreiseigenen Schulen den Einsatz von
Präsentationstechnik bis zum Jahr 2022 aber nicht einheitlich. Dabei ergeben sich die Unterschiede
aus den jeweils unterschiedlichen pädagogischen Anforderungen im Hinblick auf Lehrpläne,
Bildungsgänge und Schülerschaften. Aus diesem Grund soll aus Sicht der Verwaltung von dem dem
Plan im Übrigen zugrunde liegenden Prinzip der gleichen Ausstattung aller Schulen abgewichen
werden, und jede Schule individuell betrachtet werden.
Die Pläne der einzelnen Schulen für die Ausstattung mit Präsentationstechnik im Planungszeitraum
liegen ebenfalls bei bzw. werden noch nachgereicht.
Die Kosten für den geplanten Ausbau der schulischen digitalen Infrastruktur sollen mit Mitteln aus
dem Landesförderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ finanziert werden, soweit dies nach den
Förderrichtlinien möglich ist. Hierzu soll das Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente
entsprechend fortgeschrieben werden, s. V 411/2018.
Bauliche Maßnahmen, die sich aus dem Plan ergeben, sind möglicherweise auch förderfähig über
das nunmehr vorliegende Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Kapitel 2. Dazu gehören der
Ausbau der strukturierten Vernetzung und der WLAN-Ausbau.
-2-
Der Breitbandausbau wird gefördert über das Breitbandförderprojekt des Bundes. Der Kreis
Euskirchen hat den Anschluss aller kreiseigenen Schulen im Rahmen dieses Förderprojekts
beantragt.
Herr Richter vom Beratungsbüro Dr. Garbe & Lexis wird den Medienentwicklungsplan in der Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 27.02.2018 vorstellen.
Eine Beschlussfassung des Medienentwicklungsplanes für die kreiseigenen Schulen soll in der
nächsten Sitzungsrunde des Kreistages am 11.07.2018 erfolgen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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