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Beschlussvorlage GB (Technische Betriebe - Abfallwirtschaftszentrum Zustimmung zur Durchführung eines europaweiten Wettbewerbs für die Vergabe von Ingenieurleistungen zur Planung von Umbaumaßnahmen am Kompostwerk)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
110 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
21.02.18, 14:02
Aktualisiert
21.02.18, 14:02
Beschlussvorlage GB (Technische Betriebe - Abfallwirtschaftszentrum 
Zustimmung zur Durchführung eines europaweiten Wettbewerbs für die Vergabe von Ingenieurleistungen zur Planung von Umbaumaßnahmen am Kompostwerk) Beschlussvorlage GB (Technische Betriebe - Abfallwirtschaftszentrum 
Zustimmung zur Durchführung eines europaweiten Wettbewerbs für die Vergabe von Ingenieurleistungen zur Planung von Umbaumaßnahmen am Kompostwerk) Beschlussvorlage GB (Technische Betriebe - Abfallwirtschaftszentrum 
Zustimmung zur Durchführung eines europaweiten Wettbewerbs für die Vergabe von Ingenieurleistungen zur Planung von Umbaumaßnahmen am Kompostwerk)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 397/2018 13.02.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 28.02.2018 Kreisausschuss 14.03.2018 Kreistag 18.04.2018 Technische Betriebe - Abfallwirtschaftszentrum Zustimmung zur Durchführung eines europaweiten Wettbewerbs für die Vergabe von Ingenieurleistungen zur Planung von Umbaumaßnahmen am Kompostwerk Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz Tel.: 15 220 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: gez. i.A. HuthmacherSchmitz Produkt: Zeile: Kreiskämmerer X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2018 unter der Investitionsnummer I537012501 veranschlagt und stehen nach Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Durchführung eines europaweiten Wettbewerbs für die Vergabe von Ingenieurleistungen zur Planung von Umbaumaßnahmen am Kompostwerk zu und beschließt zeitnah die Beauftragung für die Vorbereitung sowie die Durchführung des Vergabeverfahrens zu veranlassen. -2Begründung: Der Kreis Euskirchen betreibt am Standort Mechernich das Kompostwerk für Bioabfälle aus der getrennten Sammlung. Die Anlage verfügt über eine Intensivrotte mit insgesamt 15 Rottetunneleinheiten und liefert seit Jahren gute Ergebnisse. Die Bioabfallmenge ist in den vergangenen Jahren jedoch erheblich gestiegen, so dass zur Abdeckung der Spitzenbelastung in den Sommermonaten regelmäßig zwischen 3.000 Mg und 4.000 Mg Biomüll durch Fremdvergaben bearbeitet werden mussten. Hierdurch entstanden seit 2014 jährlich Kosten. Die Kosten beliefen sich für 2017 zuletzt auf ca. 310.000,- €. Auf Antrag der CDU und SPD -Kreistagsfraktionen (A 100/2016) wurde daher durch den Fachausschuss beschlossen, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, um die Wirtschaftlichkeit einer Erweiterung des Kompostwerkes zur Kapazitätssteigerung zu untersuchen. Gleichzeitig sollte die Möglichkeit der Energiegewinnung aus der Biomasse in die Betrachtungen mit einbezogen werden. Mit der Studie wurde die Ingenieurgesellschaft für Planung, Beratung und Organisation, Aachen beauftragt. Die Ergebnisse sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur Beleuchtung der o.g. Aufgabenstellung mussten die bestehenden und zukünftigen Rahmenbedingungen betrachtet und berücksichtigt werden. Neben der veränderten Anliefersituation aufgrund des Mengenzuwachses beim Bioabfall spielen die altersbedingte Abnutzung der aus 1995 stammenden Anlieferhalle und Feinaufbereitung, die Abnutzungserscheinungen an den aus 2000 und 2006 stammenden Rottetunneln sowie die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Düngemittelverordnung eine wesentliche Rolle. Im Zusammenhang mit dem zusätzlichen Flächenbedarf im Falle einer Erweiterung sind darüber hinaus am heutigen Standort durch die bergbaulichen Gegebenheiten Grenzen gesetzt. Basierend auf diesen Grundlagen wurden drei Erweiterungsvarianten erarbeitet und näher untersucht: Variante 1: Erweiterung durch eine Vergärungseinheit zur Gas-/Stromerzeugung Variante 2: Erweiterung durch zusätzliche Kompostierkapazitäten Variante 3: Neubau einer Kompostieranlage an anderem Standort Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten stellt sich die Variante 2 im Ergebnis als vorteilhafteste heraus. Nähere Einzelheiten sind der Machbarkeitsstudie zu entnehmen. Die geschätzten Netto-Baukosten für die Variante 2 belaufen sich auf ca. 9,9 Mio. €. Die gesamten Planungs- und Gutachterkosten werden pauschal mit etwa 25 % der Baukosten abgeschätzt und belaufen sich demnach auf ca. 2,5 Mio. €. Der Arbeitskreis für Bau, Straßen und Abfallbeseitigungsangelegenheiten hat sich in seiner Sitzung vom 14.11.2017 für die Weiterverfolgung Variante 2 ausgesprochen. Insofern ist im nächsten Arbeitsschritt ein Ingenieurbüro mit den Planungsarbeiten zu beauftragen, um die Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie in einer konkreten Planung zu verifizieren und belastbare Unterlagen für weiterführende Entscheidung vorzubereiten. Der o.g. Schätzwert für die gesamten Planungsleistungen überschreitet den EU-Schwellenwert von derzeit netto 221.000 €, so dass für die Vergabe der Ingenieurleistungen ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchzuführen ist. Aufgrund der Komplexität des Ausschreibungsverfahrens bedarf es wiederum der externen Beratung und Betreuung zur Vorbereitung und Durchführung eines rechtssicheren Vergabeverfahrens. Die Kosten hierfür stehen derzeit noch nicht fest. -3- Um die weiteren Planungsschritte einleiten zu können, schlägt die Fachabteilung insofern vor, der Durchführung eines europaweiten Wettbewerbs zur Vergabe der Planungsleistungen für die Erweiterung des Kompostwerkes zuzustimmen. Die Beauftragung für die Planungsleistungen soll zunächst bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) erfolgen, damit eine belastbare Entscheidungsbasis für den weiteren Projektverlauf zur Verfügung steht. Die Schätzkosten hierfür belaufen sich auf Brutto ca. 550.000,- €. Haushaltsmittel wurden in ausreichender Höhe unter der Investitionsnummer I537012501 für den Haushalt 2018 veranschlagt. Der Kreis ist als abfallbeseitigungspflichtige Körperschaft für die Entsorgung der Bioabfälle zuständig. Wie bereits dargestellt, überschreitet das jährliche Bioabfallaufkommen die Kapazität des vorhandenen Kompostwerks. Die Vermeidung der damit verbundenen Mehrkosten soll zeitnah durch eine Anpassung der Kapazitäten erfolgen. Die notwendigen Vorbereitungen zur Durchführung des Vergabeverfahrens müssen insofern im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung erfolgen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)