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Beschlussvorlage GB (Z 1 V 413/2018 (Ausschuss für Soziales und Gesundheit vom 01.03.2018))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
08.03.18, 07:17
Aktualisiert
08.03.18, 07:17
Beschlussvorlage GB (Z 1 V 413/2018 (Ausschuss für Soziales und Gesundheit vom 01.03.2018))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/V 413/2018 Datum: 07.03.2018 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 01.03.2018 A) TOP 6 Öffentliche Sitzung Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes (2018). Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des gültigen Rettungsbedarfsplanes gemäß Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen V 413/2018