Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
08.03.18, 07:17
Aktualisiert
08.03.18, 07:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/V 413/2018
Datum: 07.03.2018
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und
Gesundheit vom 01.03.2018
A)
TOP 6
Öffentliche Sitzung
Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von
Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über
die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes
(2018).
Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des
gültigen Rettungsbedarfsplanes gemäß Rettungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Verbindung mit dem
Kommunalabgabengesetz (KAG).
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
V 413/2018