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Beschlussvorlage GB (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
20.02.18, 15:01
Aktualisiert
20.02.18, 15:01
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Kreis Euskirchen Der Landrat V 413/2018 16.02.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 01.03.2018 Kreisausschuss 14.03.2018 Kreistag 18.04.2018 Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes Sachbearbeiter/in: Frau Föhmer Tel.: 957 Abt.: 38 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes (2018). Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des gültigen Rettungsbedarfsplanes gemäß Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen ( RettG NRW) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG). -2Begründung: Gemäß §14 RettG NRW ist der Entwurf der Gebührensatzung den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit beurteilungsfähigen Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. Die Gebührenbedarfsberechnung 2018 beruht auf den Vorjahresberechnungen. Zu berücksichtigen ist, auf die Vorjahre bezogen, die Auflösung eines Überschusses in Höhe von 4.980.359,86 € (Gebührenbedarfsberechnung 2012) über den Zeitraum 2013 bis 2017, d.h. Berücksichtigung der Auflösung von 1.000.000 € pro Jahr. Hinzuzurechnen sind in der aktuellen Berechnung der Gebührentarife die entstandenen erheblichen Mehrbelastungen im Rahmen von Veränderungen des aktualisierten Rettungsbedarfsplanes aus dem Jahr 2016 für das Jahr 2017 und erhöhte Ausgaben hinsichtlich der Einsatzmehrbelastungen. Dies führt zu einer erheblichen Steigerung der Gebührenhöhe. Unter Verwendung der vorläufigen Ergebnisse 2017 (31.12.2017) wurde die Gebührenbedarfsberechnung den oben genannten Krankenkassenverbänden zugeleitet, welche einen Bearbeitungszeitraum von mindestens 6 Wochen vorausgesetzt haben. Die abschließende Erörterung mit den Verbänden der Krankenkassen findet nach deren Vorgabe voraussichtlich am 27.02.2018 statt. Um einen erheblichen Gebührensprung in den Gebührentarifen mit fortschreitender Jahresbetriebszeit des öffentlichen Rettungsdienstes zu vermeiden, erfolgt die mit den Verbänden der Krankenkassen als Kostenträger zum voraussichtlich 27.02.2018 erreichte abschließende Erörterung der Gebührenbedarfsberechnung mit Vorlage der Gebührensatzung zum 01.03.2018. Das Ergebnis der Erörterungen mit den Krankenkassen erfolgt voraussichtlich zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)