Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
20.02.18, 15:01
Aktualisiert
20.02.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 413/2018
16.02.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
01.03.2018
Kreisausschuss
14.03.2018
Kreistag
18.04.2018
Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des
Rettungsdienstes
Sachbearbeiter/in: Frau Föhmer
Tel.: 957
Abt.: 38
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für
Leistungen des Rettungsdienstes (2018).
Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des gültigen Rettungsbedarfsplanes gemäß
Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen ( RettG NRW) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz
(KAG).
-2Begründung:
Gemäß §14 RettG NRW ist der Entwurf der Gebührensatzung den Verbänden der Krankenkassen
und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit beurteilungsfähigen
Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2018 beruht auf den Vorjahresberechnungen. Zu berücksichtigen
ist, auf die Vorjahre bezogen, die Auflösung eines Überschusses in Höhe von 4.980.359,86 €
(Gebührenbedarfsberechnung 2012) über den Zeitraum 2013 bis 2017, d.h. Berücksichtigung der
Auflösung von 1.000.000 € pro Jahr. Hinzuzurechnen sind in der aktuellen Berechnung der
Gebührentarife die entstandenen erheblichen Mehrbelastungen im Rahmen von Veränderungen des
aktualisierten Rettungsbedarfsplanes aus dem Jahr 2016 für das Jahr 2017 und erhöhte Ausgaben
hinsichtlich der Einsatzmehrbelastungen. Dies führt zu einer erheblichen Steigerung der
Gebührenhöhe.
Unter Verwendung der vorläufigen Ergebnisse 2017 (31.12.2017) wurde die Gebührenbedarfsberechnung den oben genannten Krankenkassenverbänden zugeleitet, welche einen
Bearbeitungszeitraum von mindestens 6 Wochen vorausgesetzt haben. Die abschließende
Erörterung mit den Verbänden der Krankenkassen findet nach deren Vorgabe voraussichtlich am
27.02.2018 statt.
Um einen erheblichen Gebührensprung in den Gebührentarifen mit fortschreitender Jahresbetriebszeit des öffentlichen Rettungsdienstes zu vermeiden, erfolgt die mit den Verbänden der
Krankenkassen als Kostenträger zum voraussichtlich 27.02.2018 erreichte abschließende Erörterung
der Gebührenbedarfsberechnung mit Vorlage der Gebührensatzung zum 01.03.2018.
Das Ergebnis der Erörterungen mit den Krankenkassen erfolgt voraussichtlich zur Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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