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Info Stab (Regionale Kulturförderung Landschaftsverband Rheinland 2018/2019 hier: Information über den eingereichten Antrag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
95 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
19.02.18, 12:02
Aktualisiert
19.02.18, 12:02
Info Stab (Regionale Kulturförderung Landschaftsverband Rheinland 2018/2019
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 297/2018 24.01.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 27.02.2018 Regionale Kulturförderung Landschaftsverband Rheinland 2018/2019 hier: Information über den eingereichten Antrag Der Kreis Euskirchen ist als Mitgliedskörperschaft des LVR als einziger im Kreis Euskirchen berechtigt, Förderanträge im Rahmen der Regionalen Kulturförderung des LVR zu stellen. Dabei muss er nicht selber Projektträger sein. Er ist dies in der Regel auch nicht. In fast allen Fällen ist der Kreis offizieller Antragsteller für andere Einrichtungen und Institutionen, aber auch Einzelpersonen in seinem Verwaltungsgebiet. Dies können z. B. Museen, Sammlungen, Archive, Stiftungen, gemeinnützige Vereine oder auch freischaffende Künstlerinnen und Künstler sein. Die vorgenannten Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden reichen ihre Förderanträge beim Kreis ein. Sie werden hier inhaltlich geprüft und mit einer Stellungnahme versehen an den LVR weitergeleitet. Grundlage der gesamten Regionalförderung des LVR ist die sog. "Handreichung für die Regionale Kulturförderung aus GFG-Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland" in der Fassung vom 13.10.2017. Gemäß Ziff. 3 der Handreichung ist die politische Vertretung der Mitgliedskörperschaft über die beim LVR eingereichten Anträge zu informieren. Für das Förderjahr 2019 wurde ein Förderantrag eingereicht und - mit Stellungnahme versehen - an den LVR weitergeleitet. Der Projektträger versichert, „dass es sich um eine Maßnahme mit Alleinstellungsmerkmal handelt und/oder sich klar von rein kommerziellen Kulturprojekten unterscheidet und damit die Kriterien der besonderen Daseinsvorsorge/ Gemeinwohlverpflichtung erfüllt.“ Projektträger: Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Projektleitung Bernd Nellen St.-Nikolaus-Str. 3 53909 Zülpich-Füssenich Projektbezeichnung: Restaurierung der barocken Ausstattung der ehemaligen Klosterkirche St. Nikolaus. -2Anmerkung: Der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat am 13.12.2017 entschieden, das o.a. Projekt im Haushaltsjahr 2018 mit 25.000 Euro zu fördern (Antrag: Info 239/2017 vom 29.5.2017). Weitere Mittel in Höhe von ebenfalls 25.000 Euro für das Jahr 2019 wurden – unter dem Vorbehalt, dass ausreichend GFG-Mittel zur Verfügung stehen sowie der politischen Beschlussfassung – in Aussicht gestellt. Dafür ist eine erneute Antragstellung erforderlich. Zielsetzung und Anlass: Erhaltung und Restaurierung der bedeutenden, spätbarocken Ausstattung der ehemaligen Klosterkirche der Prämonstratenserinnen in Füssenich. Bei der Ausstattung handelt es sich um eines der größten erhaltenen Barockensembles im Rheinland. Im Anschluss an die Neuerrichtung der Stiftskirche (Weihe 1711) erfolgte eine einheitliche Ausstattung, die durch die Umnutzung in eine Pfarrkirche 1802 erhalten blieb. Sie besteht im Chor aus Hochaltar (1742), zwei Seitenaltären (Marien- und Josefsaltar von 1726), zwei Reliquienschränken (1720er Jahre) und der Kanzel (1. Dr. 18. Jh.). Die Ausstattung der Kirche wurde bereits 2012/2013 detailliert untersucht, hierzu liegen Berichte des Restaurierungsateliers Dipl.Rest. Liebetrau/Hofmann aus Bonn und Dipl.Rest. J. Bandsom aus Leverkusen vor. Die Untersuchungen haben aufgezeigt, dass die Ausstattung gravierende Schäden aufweist. Neben den starken Staub- und Schmutzablagerungen sind es vor allem Lockerungen der Farbfassung, die dringenden Handlungsbedarf anzeigen. Projektbeschreibung: Nach Beginn der konservatorischen und restauratorischen Arbeiten im zweiten Halbjahr 2018 (siehe Förderung Haushaltsjahr 2018) sollen im zweiten Jahr die Arbeiten weitergeführt werden: Hochaltar, zwei Seitenaltären, zwei Reliquienschränken und der Kanzel: - Konsolidierung, Reinigung und Ergänzung der Farbfassungen - Reinigung und Konservierung des Reliquienbestandes - Dokumentation der Maßnahmen Die fachliche Begleitung durch das LVR-ADR (Dipl.-Restaurator Marc Peez) ist weiterhin sichergestellt. Nach Abschluss der Maßnahmen sollen die Ergebnisse der Restaurierung detailliert publiziert werden. Stellungnahme der Mitgliedskörperschaft (Kreis Euskirchen) Der Kreis Euskirchen unterstützt die Fortführung des Projekts in vollem Umfang, da es sich bei der spätbarocken Ausstattung um ein herausragendes kulturelles Erbe handelt, dessen Bedeutung weit über das Kreisgebiet hinausgeht (regionales Alleinstellungsmerkmal). Durch die Restaurierung des barocken Ensembles wird in Zukunft wieder ein Einblick in eine bedeutende sakrale Kunstepoche möglich. Der Erhalt dieses "Schmuckstückes" ist somit rheinlandweit von Bedeutung. Daher befürwortet der Kreis Euskirchen den Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus Füssenich mit vollem Nachdruck. Ablauf/Zeitplanung: Einrüstung des Kunstgutes März 2018, zunächst Sanierung Innenraum, Beginn der Restaurierungsarbeiten Winter 2018 bis Sommer 2019 -3Kostenplan: Projektkosten insgesamt: 135.000 Euro Eigenmittel: 5.000 Euro Drittmittel: Dt. Stiftung Denkmalschutz: 30.000 Euro Erzbischöfliches Generalvikariat: 50.000 Euro Förderantrag: 25.000 Euro gez. i.V. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)