Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
161 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
15.02.18, 13:03
Aktualisiert
15.02.18, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 398/2018
19.01.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
28.02.2018
Kreisausschuss
14.03.2018
Kreistag
18.04.2018
Technische Betriebe – Abfallwirtschaftszentrum
Stilllegungsmaßnahmen - Erkundungsbohrungen und Ausbau zu Kombibrunnen im Umfeld
des Sickerwasserschachtes II
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
Sachbearbeiter/in: Herr Weber
Tel.: 15 230
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2018 unter dem Produkt 110
537 04 Zeile 13 veranschlagt und stehen nach Rechtskraft des
Haushalts zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Entwurfsplanung zur Errichtung von 5 Kombibrunnen zu und beschließt den
Auftrag nach vorherigem Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
-2Begründung:
Der Kreis Euskirchen betreibt auf dem Standort des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich die
Bewirtschaftung des Deponiekörpers der ehemaligen Mülldeponie Mechernich.
In den Jahren 1981 bis 2005 wurden hier insgesamt ca. 8 Mio. t Hausmüll und Gewerbeabfälle
abgelagert. Die Ablagerungsmächtigkeit beträgt bis ca. 70 m.
Seit Beginn der Abfallablagerungen ist es erforderlich, Sickerwasser zu fassen und einer Reinigung
zuzuführen.
Die Sickerwasserfassung erfolgt u.a. durch 2 Sickerwasserschächte in den Tiefpunkten der Gruben.
Sickerwasserschacht 1 hat eine Teufe von ca. 70m, Sickerwasserschacht 2 eine Teufe von ca. 45 m.
Diese Schächte bestehen aus ineinandergeschobenen Teleskopelementen aus HDPE in DN 2000 mit
einer Einzellänge von 4 m sowie einem angeschweißten Teleskopelement von 1,86 m Länge in DN
2500.
Die Schachtelemente ermöglichen nach Art einer Überschiebmuffe eine Kompensation von
setzungsbedingten Stauchungen der Schachtzone und verhindern somit ein Versagen des Systems.
Die Teleskopelemente wurden zum Zeitpunkt der Abfallablagerung entsprechend der Abfallhöhe
sukzessive eingebaut.
Durch Setzungen und Horizontalbewegungen des Deponiekörpers können auch Achsverschiebungen
und Achsverdrehungen auftreten. Seit 1989 werden durch besondere Messverfahren
Schachtlotungen durchgeführt um die Schrägstellung festzustellen.
Im Jahr 2000 mussten bereits an beiden Schächten mehrere Schachtelemente in den oberen
Bereichen ausgebaut, überprüft, überarbeitet und lotrecht korrigiert wieder eingebaut werden.
Die Achsverschiebung erforderte einen Ausbau der Elemente bei Schacht 1 bis auf die Höhe von
35 m, bei Schacht 2 bis auf 15 m Höhe.
Die gutachterliche Begleitung und Bewertung werden seither vom Gutachterbüro für Kunststofftechnik
Prof. Dr. Taprogge, Hamburg durchgeführt.
Die jüngeren Untersuchungen haben gezeigt, dass aufgrund einer erheblichen Achsverschiebung
eine erneute Lotrechtsetzung des Schachtes 2 kurzfristig zur Aufrechterhaltung der
Sickerwasserfassung erforderlich ist.
Die Horizontalverschiebung beträgt derzeit bis zu 130 cm, eine durchgehende Lotung im Schacht ist
nicht mehr möglich.
Bis zu einer Tiefe von 15 m beträgt die Schrägstellung noch ca. 100 cm.
Im Zuge der Baumaßnahmen zur Lotrechtsetzung der Sickerwasserschächte stellte sich bereits im
Jahr 2000 heraus, dass die Aufrechterhaltung des Arbeitsschutzes und die Sicherung der Baugrube
im Müllkörper eine besondere Herausforderung darstellt.
Die heute noch verschärften Arbeitsschutzanforderungen und der immense sicherheitstechnische
Aufwand für die Baugrubensicherung lässt Kosten von mehr als 1 Mio Euro für die Lotrechtsetzung
der Schachtelemente des Schachtes 2 erwarten.
Dies hat die Fachabteilung veranlasst, gemeinsam mit dem Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft IFAS,
Prof. Stegmann und Partner, Hamburg, alternative Lösungsansätze zu überprüfen.
Als wirtschaftlichste Alternative hat sich das Einbringen von insgesamt 5 Kombibrunnen im direkten
Umfeld des Sickerwasserschachtes 2 herausgestellt.
-3Das Ingenieurbüro IFAS, Hamburg, hat bereits mehrfach vergleichbare Maßnahmen erfolgreich
durchgeführt.
Die hierfür veranschlagten Kosten betragen ca. 300.000 bis 400.000 €.
Die Kombibrunnen können mit einem Durchmesser von 800 mm und einer Bohrtiefe von 43 m und
damit ausreichendem Sicherheitsabstand zur Basisabdichtung im Müllkörper eingebracht und
betrieben werden.
Ein weiterer Vorteil des Ausbaus mit Kombibrunnen ist neben der Möglichkeit der
Sickerwasserfassung, auch der Anschluss aller Brunnen an das Gaserfassungssystem.
Durch die gleichzeitige Nutzung der Brunnen zur Methangasfassung werden die Emissionen des
Sickerwasserschachts 2 aller Voraussicht nach erheblich reduziert und die Gaserfassungsmengen
gesteigert.
Die Maßnahme wurde bereits im Vorfeld mit der Bezirksregierung Arnsberg, als zuständige
Genehmigungsbehörde abgestimmt und im Rahmen einer Änderungsanzeige genehmigt.
Bei positivem Dauerbetrieb der Kombibrunnen könnte langfristig die Ertüchtigung des
Sickerwasserschachtes 2 entfallen und der Schacht in Gänze aufgegeben werden.
Die Fachabteilung schlägt vor, der Entwurfsplanung zur Errichtung von 5 Kombibrunnen
zuzustimmen. Die Mittel wurden bei Produkt 110 537 04 Zeile 13 für das HHJahr 2018 eingeplant. Da
die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Sickerwasserhaltung unaufschiebbar
sind, muss die Auftragsvergabe bereits im Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung erfolgen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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