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Beschlussvorlage GB (Erhöhung des Familienplanungsfonds ab 2018 ff.)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
14.02.18, 14:01
Aktualisiert
15.02.18, 09:01
Beschlussvorlage GB (Erhöhung des Familienplanungsfonds ab 2018 ff.) Beschlussvorlage GB (Erhöhung des Familienplanungsfonds ab 2018 ff.)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 410/2018 09.02.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 01.03.2018 Kreisausschuss 14.03.2018 Kreistag 18.04.2018 Erhöhung des Familienplanungsfonds ab 2018 ff. Sachbearbeiter/in: Dr. Wortberg Tel.: 15 476 Abt.: 53 - Gesundheit Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel in Höhe von 12.000 € sind im Haushalt 2018 eingeplant. Der Differenzbetrag in Höhe von 3.000 € wird im Rahmen der Veränderungsliste 2018 nachgemeldet. Somit stünden Mittel in Höhe von 15.000 € nach Rechtskraft des Haushalts 2018 zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, den Familienplanungsfond in Höhe von derzeit 12.000 € ab dem Jahr 2018 auf insgesamt 15.000 € jährlich zu erhöhen und diesen jeweils zur Hälfte Donum vitae e. V. und Frauen helfen Frauen e. V. zur Verfügung zu stellen. Begründung: -2- Entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 20.03.2013 (A98/2012) zur Einrichtung eines Familienplanungsfonds erhalten Donum vitae e.V. und Frauen helfen Frauen e.V. jeweils 6000 € (insgesamt 12.000 €) jährlich, um Frauen und Paaren in sozial schwierigen Situationen bei der Finanzierung von Langzeitverhütung und Sterilisationen zu unterstützen. In den Jahren 2016 und 2017 wurden finanzielle Hilfen für geflüchtete Frauen und Familien über eine Sonderförderung der Kreissparkassenstiftung beziehungsweise des Landes NRW ermöglicht. Im Jahr 2017 wurden zusätzlich zu den knapp 50 aus regulären Mitteln geförderten Personen insgesamt 13 geflüchtete Frauen und Männer durch diese Sondermittel unterstützt. Die Sonderförderungen stehen in 2018 nicht mehr zur Verfügung, so dass die Versorgung von geflüchteten Menschen über die Mittel des Familienplanungsfonds erfolgen muss. Nach Preissteigerungen im letzten Jahr belaufen sich die Kosten für eine gängige Hormonspirale mittlerweile auf 350 € bis 370 €, die einer Sterilisation auf 550 € bis 680 € (Frau) bzw. 440 € bis 500 € (Mann). Durch die zu erwartende erhöhte Zahl an Fällen wie auch durch gestiegene Kosten für Langzeitverhütungsmittel und Sterilisationen insgesamt entstehen den Vereinen Donum vitae e.V. und Frauen helfen Frauen e.V. in den nächsten Jahren deutlich höhere Kosten, weshalb eine Erhöhung der jährlichen Mittel des Familienplanungsfonds um 3.000 € von 12.000 € auf 15.000 € für beide Vereine ab dem Jahr 2018 beantragt wird. gez. i.V Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)