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Info GB (Jahresbericht 2017 KoBiz. pdf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,4 MB
Datum
27.02.2018
Erstellt
14.02.18, 11:01
Aktualisiert
14.02.18, 11:01

Inhalt der Datei

Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum Jahresbericht 2017 Bildung fördern – Zukunft gestalten Impressum Kreis Euskirchen/Der Landrat GBL III/49 Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum Leitung: Sabine Sistig Projektleitung Jahresbericht: Bettina Ismar, Regionales Bildungsbüro Inhaltliche Verantwortung: MitarbeiterInnen des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums (KoBIZ) Inhaltsverzeichnis III 1 Neue Vielfalt im Kreis Euskirchen – in Bildung, Verwaltung, Gesellschaft .........................................................................................1 2 Kooperationsprojekte im KoBIZ .........................................................1 2.1 Ausbildungs- und Studienbörse Kreis Euskirchen und „Ausbildung to go“ ....................................................................................................... 1 2.2 Gesundheitsberufemesse 2017 ............................................................. 1 2.3 Außerschulische Lernangebote an den Berufskollegs ...................... 3 2.4 Koordination der Erstellung „einfach für alle. Inklusion im Kreis Euskirchen. Handlungskonzept“ .......................................................... 4 2.5 Sozialplanung ......................................................................................... 5 2.6 Panelbefragung Schülerbefragung durch RBB und KoKo................. 6 2.7 Interkulturelle Elternarbeit ..................................................................... 7 2.8 Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) – Arbeitskreis Übergang Schule-Beruf ..................................... 8 2.9 Unterarbeitsgruppe FAG 2: Anschlussperspektiven für Neuzugewanderte in Abschlussklassen .............................................. 9 3 Regionales Bildungsbüro .................................................................11 3.1 3.2 Übergang KiTa – Grundschule – Sek 1 .............................................. 11 3.1.1 „Haus der kleinen Forscher“ ......................................................................... 11 3.1.2 Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschule .................................................. 11 Übergang Schule – Beruf – Studium .................................................. 12 3.2.1 „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ ...................................... 12 3.2.2 „Lernen im Doppelpack“ – Informationsveranstaltung zum dualen Studium für SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe ............................................... 14 Inhaltsverzeichnis 3.3 3.4 3.5 IV 3.2.3 ANTalive – zdi ................................................................................................. 15 3.2.4 Wettbewerb ANTalive im KoBIZ – Imagefilm ................................................ 15 3.2.5 Berufswahl-SIEGEL ........................................................................................ 16 Bildungsprojekte .................................................................................. 17 3.3.1 Medienprävention: Fachtagung „Hate speech“............................................ 17 3.3.2 Medienscout NRW .......................................................................................... 18 Partizipation .......................................................................................... 19 3.4.1 AK Elterndelegierte ........................................................................................ 19 3.4.2 Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden ............................................ 19 Kooperationen ...................................................................................... 20 3.5.1 Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen................ 20 3.5.2 Kooperation mit Regionalen Bildungsbüros ................................................ 21 3.5.3 Kompetenzteam NRW..................................................................................... 21 3.5.4 „Kommunale Präventionsketten NRW" - Kooperation mit Abt. 51/Jugendamt ................................................................................................. 22 3.5.5 Handlungsempfehlungen Suchtprävention - Kooperation mit Abt. 53/Gesundheitsamt ......................................................................................... 23 3.6 3.5.6 „Verrückt? – na und!“ - Kooperation mit Abteilung 53/Gesundheitsamt .... 24 3.5.7 Gewaltprävention im Tandem ........................................................................ 24 BMBF-Projekt: „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ ......................................................................... 25 3.6.1 Ausbau kommunaler Koordinierungsstrukturen anhand Identifizierung und unter Einbindung relevanter Bildungsakteure.............................................. 25 3.6.2 Identifizierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte ................... 26 3.6.3 Beratung der politischen Gremien, der Kommunen und Arbeits- und Bildungsakteure und Impulssetzung neuer Angebote ................................. 28 3.6.4 Ordner Bildungs- und Beratungsangebote für Zugewanderte .................... 28 4 Kommunale Koordinierungsstelle .................................................... 30 4.1 Potenzialanalyse Schuljahr 2017/18 ................................................... 30 4.1.1 Potenzialanalyse – Zentrale Ausschreibung ................................................ 30 4.1.2 Potenzialanalyse – Durchführung ................................................................. 31 Inhaltsverzeichnis 4.2 Portale und Austauschforen ............................................................... 33 4.2.1 4.3 4.4 V Regionale Arbeitstreffen für Kommunale Koordinierungsstellen ............... 33 Facharbeitsgruppen ............................................................................. 34 4.3.1 Facharbeitsgruppe 1 „Berufs- und Studienorientierung“ ............................ 34 4.3.2 Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“ ................................................ 36 4.3.3 Facharbeitsgruppe 3 „Duale Ausbildung“ .................................................... 37 Standardelemente KAoA und unterstützende Projekte .................... 38 4.4.1 Standardelement SBO 6.3 Praxiskurse im Schuljahr 2016/17 ..................... 38 4.4.2 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden (BFE) ............................. 40 4.4.3 Berufsfelderkundungstage in der Kreisverwaltung ..................................... 41 4.4.4 Berufsfelderkundungen an den Berufskollegs ............................................. 42 4.4.5 Standardelement SBO 6.1 Trägergestützte Berufsfelderkundung (BFE) Schuljahr 2016/17 ........................................................................................... 43 4.4.6 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelderkundung (BFE) – Unternehmensakquise für das Online-Portal ............................................... 45 4.4.7 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelderkundung (BFE) – Unternehmer Fragebogen ..................................................................................................... 46 4.4.8 Ergebnisse der Online-Erhebung von Eckdaten zur Anschlussvereinbarung (EckO) ..................................................................... 47 4.4.9 KAoA-kompakt: Berufsorientierung für neu Zugewanderte ........................ 49 4.4.10 Produktionsschule.NRW ................................................................................ 50 4.5 Kooperationen ...................................................................................... 51 4.5.1 Regionaler Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen ........................... 51 4.5.2 Arbeitskreis Ausbildungsvorbereitungsklassen .......................................... 52 4.5.3 Arbeitsgemeinschaft KAoA im Gemeinsamen Lernen................................. 53 4.5.4 Qualifizierung von Fachkräften der beteiligten Akteure im Landesvorhaben KAoA ............................................................................................................... 55 4.5.5 Ausbildungsbörse Zülpich 2017 .................................................................... 56 4.5.6 Regionalkonferenz der Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen ............ 56 4.5.7 „Schüler Online“ ............................................................................................. 57 4.5.8 Genderkompetent 2.0 ..................................................................................... 59 4.5.9 Mädchenkalender 2018/19 .............................................................................. 61 5. Kommunales Integrationszentrum ................................................... 63 Inhaltsverzeichnis 5.1 VI Interkulturelle Öffnung ......................................................................... 63 5.1.1 InteGreat App .................................................................................................. 63 5.1.2 Übersetzungshilfepool ................................................................................... 64 5.1.3 Grundlagen interkultureller Kompetenz für MitarbeiterInnen und Führungskräfte der Kreisverwaltung Euskirchen ........................................ 65 5.1.4 Informationen zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ........ 66 5.1.5 Unterstützung der Runden Tische in den Kommunen und Kirchengemeinden ......................................................................................... 66 5.1.6 Arbeitskreis der Ehrenamts- und IntegrationskoordinatorInnen der Kommunen und Kirchengemeinden.............................................................. 67 5.1.7 Vielfalt verbindet: Entwicklung von Angeboten für Unternehmen .............. 68 5.1.8 BFD Projekt ..................................................................................................... 69 5.1.9 Info-Reihen „Engagiert für Flüchtlinge“ und „Ehrenamt stärken“ .............. 70 5.1.10 Förderprogramm KOMM-AN NRW - Bedarfsorientierte Maßnahmen .......... 72 5.2 Bildung .................................................................................................. 72 5.2.1 Rucksack Grundschule .................................................................................. 72 5.2.2 „Wie funktioniert Grundschule?“ – Informationsveranstaltung für Eltern mit Migrationshintergrund ............................................................................. 74 5.3 5.2.3 SmiLe – Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg ............................. 75 5.2.4 Seiteneinstiegsberatung ................................................................................ 76 5.2.5 Ferienworkshop „Heraus mit der Sprache“ .................................................. 77 Angebote für Schulen, Lehrkräfte und Lernende .............................. 78 5.3.1 Impulse und Unterstützung: Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche..................................................................................................... 78 5.3.2 Fachberatungsstelle für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) ............. 79 5.3.3 Planung und Durchführung der Treffen von Lehrkräften im Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) ...................................................... 80 5.4 5.3.4 Schule ohne Rassismus................................................................................. 80 5.3.5 Spirit of Fair-Halten – Erlebnispädagogisches Integrationsprojekt ............ 81 Ausbildung und Beruf .......................................................................... 82 5.4.1 5.5 Projektgruppe Integration junger Flüchtlinge............................................... 82 Sprache.................................................................................................. 83 5.5.1 „Sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen – QUisS“ ............. 83 Inhaltsverzeichnis 5.6 VII Kultur, Sport und Freizeit .................................................................... 84 5.6.1 Interkultureller Garten Zülpich ....................................................................... 84 5.6.2 Rollende Spielkiste ......................................................................................... 85 5.6.3 Interkulturelle Woche ..................................................................................... 85 5.6.4 Interkultureller Kalender ................................................................................ 87 5.6.5 Ferientage für Geflüchtete und Ehrenamtliche............................................. 87 5.7 Netzwerk „Vielfalt und Integration“ .................................................... 88 5.8 Strategieentwicklung Bürgerschaftliches Engagement ................... 90 6. Ausblick des KoBIZ auf 2018 ............................................................ 91 7. KooperationspartnerInnen im Regionalen Bildungsnetzwerk ....... 92 8. Öffentlichkeitsarbeit .......................................................................... 94 8.1 Veröffentlichung der laufenden Projekte, Initiativen und Maßnahmen der KooperationspartnerInnen des KoBIZ ................... 94 8.2 8.3 8.4 Veröffentlichungen des Regionalen Bildungsbüros ......................... 94 8.2.1 KooperationspartnerInnen „komm auf Tour 2017“ ...................................... 94 8.2.2 Redaktionelle Arbeit ....................................................................................... 94 Veröffentlichungen der Kommunalen Koordinierungsstelle ........... 94 8.3.1 Elternfahrplan Übergang Schule – Beruf – Studium in Arabisch ................ 94 8.3.2 Schaubild „Wohin nach der Schule im Kreis Euskirchen“ in Arabisch ...... 94 8.3.3 Berufsorientierungsordner für Lehrkräfte .................................................... 95 Veröffentlichungen des Kommunalen Integrationszentrums .......... 95 8.4.1 Wegweiser für MigrantInnen in mehreren Sprachen .................................... 95 8.4.2 Angebote zur Deutschförderung für Flüchtlinge .......................................... 95 9. Team Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) ..96 10. Wichtige Abkürzungen ...................................................................... 97 1 Neue Vielfalt im Kreis Euskirchen – in Bildung, Verwaltung, Gesellschaft 5. Bildungskonferenz 09.10.2017 Seit 2015 richten sich die Aufgaben der drei Handlungsfelder Regionales Bildungsbüro, Kommunales Integrationszentrum und Kommunale Koordinierungsstelle KAoA im KoBIZ zunehmend auch auf die Unterstützung erfolgreicher Bildungsbiographien von Neuzugewanderten aus. Doch nicht nur im Bildungsbereich, sondern in unserer gesamten Gesellschaft sind Veränderungen erfolgt, die zu einer gelingenden Integration beitragen. Oft steht hier die Frage der Haltung gegenüber Veränderungen und das Thema „Interkulturelle Öffnung“ im Fokus. Am 9. Oktober 2017 treffen sich 72 Interessierte aus Bildung, Verwaltung und Gesellschaft, um mit externen Referierenden sowie Mitarbeitenden des KoBIZ in den Austausch zum Thema „Neue Vielfalt“ zu treten. Auch im Kreis Euskirchen suchen geflüchtete Kinder, Jugendliche und Erwachsene Schutz und eine Perspektive. Der Frage nach der Haltung diesen neuen MitbürgerInnen gegenüber wird an diesem Nachmittag nachgegangen. Schlagworte wie Transparenz, dynamisches Kulturverständnis, Wertschätzung der Vielfalt, Erhöhung der Integrationskompetenz in einer modernen Verwaltung, Förderung der Muttersprache, Qualitätsentwicklung in schulischen Übergängen, interkulturelle Elternarbeit im Übergang Schule - Beruf, aber auch die Erkenntnis, dass Sport, Kunst und Kultur als Erfolgsfaktoren für gelingende Integration gelten, sind Ergebnisse aus der Konferenz. Diese fließen in die künftige Projektentwicklung im KoBIZ ein. Die Dokumentation sowie die Vorträge der ReferentInnen sind unter http://www.kreiseuskirchen.de/service/kobiz/rbbaktuelles.php#a2 veröffentlicht. © S. Vanselow, Medienzentrum Kreis Euskirchen Die im Folgenden dargestellten Projekte werden nach den Handlungsfeldern in einheitlicher Form (Bestandsaufnahme, Ziele, Planung und Umsetzung, Ergebnis und Ausblick) aufgeführt. In einem gesonderten Anhang ist eine Zusammenstellung der Presseberichte über die Aktivitäten des KoBIZ erstellt. 1 2 Kooperationsprojekte im KoBIZ 2.1 Ausbildungs- und Studienbörse Kreis Euskirchen und „Ausbildung to go“ 1. Bestandsaufnahme 2018 führt die Agentur für Arbeit zum neunten Mal in Kooperation mit dem Berufsbildungszentrum, dem Stadtmarketingverein z.eu.s, der Stadt Euskirchen, dem Regionalen Bildungsbüro und dem Schulrat des Kreises Euskirchen die Ausbildungs- und Studienbörse durch. Zudem führt die Agentur für Arbeit in Kooperation mit dem Jobcenter EU-aktiv seit 2013 zu Beginn eines Kalenderjahres die Veranstaltung „Ausbildung to go“ in den Räumen der Kreisverwaltung durch. Zielgruppe sind hier vor allem an Ausbildung interessierte SchülerInnen des Jahrgangs 10 der Sek I - Schulen sowie SchülerInnen in den Klassen für Ausbildungsvorbereitung der Berufskollegs im Kreis Euskirchen, die zu Jahresbeginn noch nicht über einen Ausbildungsvertrag verfügen. 2. Ziele Ausbildungs- und Studienbörse 2018 Die Organisation der Ausbildungsbörse beginnt mit Austauschgesprächen zwischen GBL III, Vertretern des Fördervereins BZE und dem Regionalen Bildungsbüro im Mai 2017. Hier wird vereinbart, dass eins der Ziele die Akquise der Hochschulen in der Region sein wird. Zudem findet im September 2017 ein Austausch mit den Schulleitungen der Gymnasien im Kreis Euskirchen statt, um mehr SchülerInnen der gymnasialen Oberstufen für die Teilnahme an der Ausbildungs- und Studienbörse zu gewinnen. Kooperation mit der Kommunalen Koordinierungsstelle: „Ausbildung to go“ a) Die Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen erhalten Informationen über die Veranstaltung. b) Die Schulen werden über die konkreten Ausbildungsangebote schriftlich durch die Kommunale Koordinierungsstelle informiert. 3. Planung und Umsetzung Die Veranstaltung „Ausbildung to go“ wird von der Agentur für Arbeit geplant, organisiert und im Februar 2017 durchgeführt. Die Kommunale Koordinierungsstelle wird über alle Schritte informiert. Umsetzung 08.02.2017: „Ausbildung to go“ 15.09.2018: Ausbildungs- und Studienbörse 2.2 Gesundheitsberufemesse 2017 1. Bestandsaufnahme Der Bedarf an Nachwuchskräften im Gesundheits- und Sozialwesen steigt stetig an, während die Pflegeberufe unter dem Negativimage einer hohen Arbeitsbelastung, die in Verbin- 1 dung mit einer geringen Vergütung steht, leiden. Zusätzlich verschärfen sinkende Schulabgängerzahlen zunehmend den Wettbewerb um qualifizierte und verantwortungsbewusste Auszubildende. Auf der Gesundheitsberufemesse präsentieren sich die Unternehmen der Gesundheitsbranche aus dem Kreis Euskirchen und die TeilnehmerInnen lernen das breite Spektrum der Berufe im Gesundheitswesen kennen. Nach der positiven Resonanz im Jahr 2016 findet zum zweiten Mal am 21. Juni 2017 die Gesundheitsberufemesse mit Berufsorientierungsparcours im Cityforum Euskirchen statt. Die Umsetzung der Veranstaltung erfolgt in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Frau und Beruf der Region Aachen, der Wirtschaftsförderung des Kreises, der Agentur für Arbeit Brühl, dem Jobcenter EU-aktiv und dem KoBIZ. Die Kommunale Koordinierungsstelle KAoA im KoBIZ hat die Organisation der Teilnahme der Schulen übernommen. 2. Ziele a) Interessierte SchülerInnen ab Jahrgang 8 aller Schulformen lernen Gesundheits- und Pflegeberufe in einem praktischen Segment kennen. b) Der Berufsparcours enthält Praxisstationen, an denen einzelne Tätigkeitsbereiche, wie z.B. Verbände-Anlegen spielerisch ausprobiert werden können. c) Informationen in Form von Workshops zu pflegerischen, medizinischen und handwerklichen Berufen der Gesundheitsbranche d) Teilnahme am Bewerbungstraining e) Beratungsgespräche mit der Berufsberatung und dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit während der Veranstaltung 3. Planung und Umsetzung Ab Herbst 2016: 3 Planungssitzungen mit den o.g. PartnerInnen November 2016: Save the date-Schreiben an die Schulen April 2017: Versand der Plakate, Flyer sowie der Anmeldebögen an alle Schulen der Sekundarstufe I und II im Kreis Euskirchen Mai 2017: Auswertung der Schulanmeldungen Einteilung der Schulen Einteilung der Workshops Juni 2017: Erstellung von Laufzetteln, Teilnahmezertifikaten sowie von Evaluationsbögen Juli 2017: Eingabe und Auswertung der Evaluationsbögen Die Akquise der Ausstellungsräume, Aussteller, Workshop-Planung etc. erfolgt durch die Wirtschaftsförderung in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum und der Agentur für Arbeit. 2 4. Ergebnisse und Ausblick Am 21. Juni 2017 fand zum zweiten Mal im Euskirchen die Gesundheitsberufemesse statt. Über 400 SchülerInnen sowie zahlreiche BerufsrückkehrerInnen konnten sich bei 28 Ausstellern der Gesundheitswirtschaft und Pflegeeinrichtungen aus dem Kreis Euskirchen über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten sowie über Angebote der beruflichen Neuorientierung informieren. Die SchülerInnen haben einen Einblick in die Welt der Gesundheitsberufe bekommen, indem sie im Berufsparcours an verschiedenen Stationen praktische Aufgaben aus dem Bereich der Gesundheitsberufe zu erfüllen oder fachspezifische Fragen zu beantworten hatten. Das Ganze natürlich immer mit der Unterstützung von Berufspraktikern. Die Teilnahme an dem Berufsparcours wird als eintägige Berufsfelderkundung für den Jahrgang 8 im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) anerkannt. Ab Jahrgang 9 ist die Teilnahme als eintägiges Schnupperpraktikum zu werten. Die Messe soll auch dazu beitragen, Nachwuchskräfte aus der Region für die Region und ihre Unternehmen zu gewinnen und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Die Resonanz der Schulen zeigt das große Interesse von jungen Menschen an Informationen zu Ausbildung und Studium im Gesundheitssektor. Fotos: © B. van Megeren, Regionalagentur Aachen 2.3 Außerschulische Lernangebote an den Berufskollegs 1. Bestandsaufnahme Seit dem Schuljahr 2016/17 gibt es am Thomas-Eßer-Berufskolleg zwei Berufsorientierungsräume, die im Haushaltsjahr 2016 durch das KoBIZ über KOMM-AN-Mittel mitfinanziert wurden. Neben dem Unterricht in der Schule finden dort außerschulische Lern- und Freizeitangebote mit dem Schwerpunkt „Berufliche Erstorientierung“ statt. 2. Ziele a) Das KoBIZ unterstützt Projekte in Kooperation mit Lehrkräften bzw. MitarbeiterInnen des multiprofessionellen Teams. b) Das Projekt „Mädchenkalender“ wird im Rahmen der außerschulischen Lernangebote umgesetzt. (siehe auch 4.5.9) 3. Planung und Umsetzung April 2017: Ideenentwicklung durch das KoBIZ im Rahmen des Projektes Genderkompetent 2.0 Weiteres siehe Projekt Mädchenkalender 4.5.9 4. Ergebnisse und Ausblick 3 a) Das Thomas-Eßer-Berufskolleg nutzt die beiden Berufsorientierungsräume am Nachmittag für AGs. b) Das KoBIZ wird bei Projekten eng eingebunden und unterstützt bei der Durchführung. 2.4 Koordination der Erstellung „einfach für alle. Inklusion im Kreis Euskirchen. Handlungskonzept“ 1. Bestandsaufnahme Durch das Erstellen eines Inklusionsplanes stellt sich der Kreis Euskirchen bewusst der Herausforderung einer sich wandelnden Gesellschaft mit dem Ziel, allen Mitgliedern der Gesellschaft zur gleichberechtigten Teilhabe zu verhelfen. Der Kreis Euskirchen definiert den Begriff „Inklusion“ gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die unter Artikel 2 das Diskriminierungsverbot nennt. Damit werden nicht nur Menschen mit Behinderungen sondern alle Bevölkerungsgruppen, die keine volle Teilhabe erhalten, angesprochen. Die im Jahr 2014 unter der Koordination von KoBIZ durch die Fachabteilungen begonnene Verschriftlichung in einem Entwurf dient dem Kreis dazu, Inklusion im Gemeinwesen im eigens definierten Sinne mit bereits vorhandene Maßnahmen, Potentialen und Zuständigkeiten zu fassen, sowie Handlungsbedarfe zu entwickeln und zu priorisieren. Es werden die vereinbarten Handlungsfelder (HF) (1) Arbeit/berufliche Integration, (2) Gesundheit und Pflege, (3) Erziehung und Bildung, (4) Wohnen und (5) Mobilität, Barrierefreiheit in 2017 bearbeitet. Unter „Barrieren“ sind dabei nicht nur räumliche Hindernisse im klassischen Sinne zu verstehen, sondern alle Tatbestände, die eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen ausschließen. Das HF (6) Tourismus, Sport, Freizeit und Kultur wird 2017 von drei Fachbereichen zusammen bearbeitet: dem Kreissportbund Euskirchen, der Stabstelle 80 und dem KoBIZ sowie der Abt. 53 – Gesundheit im Querschnitt. Inklusion ist ein nicht endender Prozess, der sich den aktuellen Gegebenheiten stellt, mit den gesellschaftlichen Veränderungen wächst und dem Ziel der gesamtgesellschaftlichen Teilhabe. In diesem Sinne versteht sich die Dauerhaftigkeit des Projektes. Der gesamte Erstellungsprozess wird 2017 durch das KoBIZ koordiniert und durch die IPI fachlich und politisch begleitet. 2. Ziele a) Durchführung von mindestens zwei Sitzungen der Interfraktionellen Arbeitsgruppen Inklusion (IPI) für Zwischenabstimmungen beschlussfähiger Beiträge aus den HFern sowie Beratungen / Diskussionen zu neuen Beiträgen b) Erstellung eines Vorwortes in Leichter Sprache bis 30.09.2017 c) Auftragsrecherche einer Übersetzungstätigkeit zur Kurzfassung des Handlungskonzeptes in Leichte Sprache bis Dezember 2017 e) Aufbereitung der HF 5 Mobilität, Barrierefreiheit und Austauschtreffen / Aufbereitung HF 6 Tourismus, Sport, Freizeit und Kultur 3. Planung und Umsetzung - 02.02.2017 IPI – Besprechung / Diskussion aktuelle Fassung Inklusionsplan HF 1-3 / Tabellarische Übersichten 4 - 25.10.2017 IPI – Kenntnisnahme und Beschlussfassung der aktuellen Fassung Inklusionsplan mit den Nacharbeiten HF 1-3 / Tabellarische Übersichten entsprechend den Vorgaben aus der Sitzung IPI 02.02.2017 sowie Beschlussfassung Vorwort Leichte Sprache, Vorwort HF 6 nach Austauschtreffen (Ziff. 2 lit.e Juli 2017), Vorschlag KoBIZ zu flankierendem Layout Besprechung / Diskussion des neu aufgenommenen HF 4 Wohnen. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Der Auftrag für die in 2017 geplante Übersetzung einer Kurzfassung des Handlungskonzeptes in Leichter Sprache (Ziff. 2 lit.c) ist vergeben und wird sukzessive mit den in der IPI beschlossenen Teilen durchgeführt. b) Die in 2017 gefassten Textbeiträge HF 5 Mobilität, Barrierefreiheit ÖPNV und HF 6 Tourismus, Sport, Freizeit und Kultur werden in der Sitzung der IPI im Mai 2018 beraten und in einer darauffolgenden Sitzung der IPI 2018 abschießend beschlossen. c) Die HF 5 Mobilität, Barrierefreiheit Medien legt den Textbeitrag in der ersten Jahreshälfte 2018 vor. d) Im Rahmen von Externenbeteiligung erfolgt eine regelmäßige Teilnahme von KoBIZ an den Sitzungen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) mit Berichterstattung zum Erstellungsprozess. Ab Sommer 2018: konkrete Überlegungen zur weiteren - IT-gestützten - Externenbeteiligung. Abschließende Sitzung der IPI zum Beschluss des fertigen Entwurfs mit allen HF 1-6 / Tabellarischer Übersichten, Übersetzungen Leichte Sprache, Layout, innerhalb der dritten Sitzungsrunde 2018. Beschlussfassungen des Entwurfs „Einfach für alle. Inklusion im Kreis Euskirchen, Handlungskonzept“ in der vierten Sitzungsrunde 2018 in allen beteiligten Fachausschüssen und nachfolgender Gremien entsprechend Sitzungsfolge. 2.5 Sozialplanung 1. Bestandsaufnahme Die Fortschreibung des Sozialberichts 2017 verzögert sich, da die Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2016 aufgrund von technischen Neuerungen voraussichtlich erst Anfang 2018 durch it.nrw bereitgestellt werden können. Der Ressourceneinsatz zur abteilungsübergreifenden Koordinierung für eine wirkungsorientierte Sozialplanung konnte 2017 noch nicht geklärt werden, da eine Ende 2016 in Aussicht stehende Stellenförderung nicht gewährt wurde. 2. a) b) c) Ziele Einspeisung von Daten und Nutzung des KECK-Atlas durch die Fachabteilungen Vorbereitung der Fortschreibung Ausweitung der Indikatoren zum Themenfeld Bildung 3. Planung und Umsetzung - Aktualisierung der Daten um die Jahre 2014/2015 5 - Beantragung des BMBF-Förderprojektes „Bildung integriert“ zum Aufbau eines Bildungsmonitorings und -managements im Kreis Euskirchen 4. a) b) c) d) Ergebnisse und Ausblick Ergänzungen von Indikatoren für die Jahre 2013, 2014 und 2015 im KECK-Atlas Klärung von Ressourceneinsatz in den Fachabteilungen sowie zur Koordinierung Einbindung der beantragten Stelle „Bildung integriert“ in den Sozialplanungsprozess Fortschreibung des Sozialberichts im Frühjahr 2018 2.6 Panelbefragung Schülerbefragung durch RBB und KoKo 1. Bestandsaufnahme Bereits ab Klasse 7 wird den SchülerInnen die Möglichkeit gegeben, ihre Stärken mit Elementen der Berufsorientierung zu entdecken. Im darauffolgenden Schuljahr wird mit den Achtklässlern eine Potenzialanalyse zur Kompetenzfeststellung durchgeführt, welche im zweiten Schulhalbjahr in die erste Praxisphase der Berufsorientierung, der Berufsfelderkundung, mündet. 2. Ziele a) Ermittlung, wie nachhaltig die durchgeführten Berufsorientierungsmaßnahmen aus Schülersicht sind. b) Langzeitstudie über drei Schuljahre mit Beginn in Klasse 8 c) Weiterentwicklung und Ausbau des Fragebogens für die darauffolgenden Klassen 9 und 10 6 3. Planung und Umsetzung Zur Abfrage wie hilfreich die durchgeführten Maßnahmen „komm auf Tour“, „Potenzialanalyse“ und „Berufsfelderkundung“ aus Schülersicht sind, wird ein entsprechender Fragebogen entwickelt. Die Abfrage wurde zunächst in fünf Klassen des Jahrgangs 8 an einer Gesamtschule durchgeführt. Die Schülerlisten wurden im Vorfeld anonymisiert und codiert, so dass auch in den Folgejahren eine Zuordnung der SchülerInnen möglich ist. 4. Ergebnisse und Ausblick Erinnerst Du Dich noch an "komm auf Tour"? 22,1% Ja Nein Welche Berufsfelder hast Du kennengelernt? 70 59 60 44 42 50 32 27 30 40 20 20 30 14 9 8 12 11 20 7 7 6 6 5 5 4 4 2 10 0 77,9% Insgesamt haben sich 140 SchülerInnen an der Befragung beteiligt. Für die darauffolgenden Schuljahre Klasse 9 und Klasse 10 wird der Fragebogen weiter ausgebaut und an die in den jeweiligen Jahrgängen hinzukommenden Berufsorientierungsmaßnahmen angepasst. Die Befragung soll mit denselben SchülerInnen und der festgelegten Codierung in den nächsten zwei Jahrgängen stattfinden. 2.7 Interkulturelle Elternarbeit 1. Bestandsaufnahme Elternarbeit nimmt in der Schule einen wichtigen Stellenwert ein und ist insbesondere bei der Berufsorientierung von großer Bedeutung. Eltern mit Migrationshintergrund beteiligen sich noch verhältnismäßig geringer an der Elternarbeit in Schulen. Der Informationsbedarf ist groß und verschiedene Studien belegen, dass Bildung bei Zugewanderten einen besonders hohen Stellenwert besitzt. Hinzu kommt, dass Bildungsentscheidungen häufig in enger Abstimmung mit der Familie getroffen werden. Die Kommunikation zwischen Schule und Eltern ist also entscheidend. Durch interkulturelle Elternarbeit lernen die Eltern das Schul- und Ausbildungssystem in Deutschland besser kennen und können ihre Kinder in der Berufsorientierung unterstützen. Darüber hinaus können sie ggf. Perspektiven für die eigene Zukunft entwickeln. Die Ansprache der Eltern in ihrer Muttersprache ist hier ein entscheidender Faktor. So wird die erste Hürde überwunden und die Eltern erhalten Informationen aus der Schule und haben die Möglichkeit sich in den Prozess einzubringen. Das Projekt „Interkulturelle Elternarbeit“ ist eng mit dem Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) verknüpft. Eltern mit Migrationshintergrund werden durch gezielte Ansprache informiert und in das Programm eingebunden. Es handelt sich um ein Pilotprojekt des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) in Kooperation mit dem Landesintegrationsrat NRW. Aufgrund der Struktur im KoBIZ, hier insbesondere wegen der engen Kooperation der Handlungsfelder KoKo und KI, wurde der Kreis Euskirchen als Pilotstandort im Regierungsbezirk Köln für das Projekt bis 30.06.2019 ausgewählt. Die erste Pilotschule im Kreis ist die Gesamtschule Euskirchen. 2. Ziele Einbinden der Eltern mit Migrationshintergrund in den KAoA-Prozess durch a) b) c) d) Mehrsprachige Informationen zu KAoA Persönlicher Kontakt zwischen Multiplikator/in und Eltern Mehrsprachige Informationsveranstaltungen für Eltern Austausch der Eltern in der Schule (z.B. Elterncafé) 3. Planung und Durchführung: Zur Auftaktveranstaltung am 03.03.2017 wurden zwischen Ministerien, Landesintegrationsrat und den beteiligten Koordinierungsstellen die Projektplanung sowie die ersten Schritte abgesprochen. Das KoBIZ bearbeitet dieses Projekt im Querschnitt KoKo und KI. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Gesamtschule Euskirchen und mit der Multiplikatorin. Diese übernimmt die direkte Ansprache der Eltern (schriftlich und telefonisch) in Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen aus dem Übersetzungshilfe-Pool, die weitere Sprachen ergänzen. 7 Die Gesamtschule Euskirchen startet im Schuljahr 2017/18 mit dem Programm KAoA. Ab Jahrgangsstufe 8 wird der KAoA-Prozess in dieser Schule durch die Interkulturelle Elternarbeit, insbesondere durch mehrsprachige schriftliche und mündliche Übersetzungen, flankiert. Finanzierung: - MAIS und MSW - Landesintegrationsrat 4. Ergebnisse und Ausblick Im Rahmen der Bestandsaufnahme am 03.07.2017 wird deutlich, dass im Schuljahr 17/18 in der Gesamtschule Euskirchen für die Jahrgangsstufe 8 die Sprachen Russisch, Polnisch und Türkisch relevant sind. Entsprechend wird eine Multiplikatorin mit der Zweitsprache Polnisch für das Projekt gewonnen. Die weiteren Sprachen werden durch Ehrenamtliche aus dem Übersetzungshilfe-Pool abgedeckt. Während des Elternabends zur Potentialanalyse sind Dolmetscher anwesend, es besteht bei den Anwesenden jedoch kein Bedarf an Übersetzungen. Am 07.11.2017 werden in einem weiteren Treffen mit der Gesamtschule Euskirchen, dem Landesintegrationsrat, dem Jugendmigrationsdienst Euskirchen und dem KoBIZ die nächsten Schritte im Projekt geplant. Im 1. Halbjahr 2018 wird eine Kick-Off Veranstaltung zur interkulturellen Elternarbeit in der Gesamtschule Euskirchen stattfinden. Es ist geplant, die Eltern in einem Elterncafé zu vernetzen und in den Schulalltag einzubinden. 2.8 Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) – Arbeitskreis Übergang Schule-Beruf 1. Bestandsaufnahme „Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind noch immer – trotz positiver Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der Anstrengungen vieler Beteiligter – mehr als andere von Brüchen und Risiken im Übergang von der Schule in den Beruf betroffen. Deshalb setzen die 1 Kommunalen Integrationszentren (KI) an diesem wichtigen Bildungsübergang an.“ Im Arbeitskreis Übergang Schule-Beruf treffen sich die MitarbeiterInnen der KIs und der LaKI zweimal jährlich. Ziel des Treffens ist der Erfahrungsaustausch zwischen den KIs zum Thema Übergang Schule-Beruf. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) hinsichtlich der Migrationssensibilität diskutiert. Im Sinne des Querschnitts werden die Treffen des Arbeitskreises von Mitarbeiterinnen der Kommunalen Koordinierungsstelle (KoKo) sowie des KI des Kreises wahrgenommen. 2. Ziele a) Regelmäßige Teilnahme an den Arbeitskreistreffen b) Informationsaustausch zwischen den KIs zum Thema Übergang Schule - Beruf, insbesondere KAoA und SeiteneinsteigerInnen 16+ c) Verbreitung der Informationen der Arbeitskreistreffen an Netzwerkpartner vor Ort 1 (Quelle: http://www.kommunale-integrationszentren-nrw.de/uebergang_schule_beruf) 8 3. Planung und Umsetzung Teilnahme an den Arbeitskreistreffen am:  09. Mai 2017 Dortmund  15.-16. November 2017 Soest 4. Ergebnisse und Ausblick a) Regelmäßige Teilnahme an den Arbeitskreistreffen ist erfolgt. b) Informationstransfer zwischen den KIs zum Thema Übergang Schule – Beruf findet statt. c) Über die Inhalte des Arbeitskreistreffens sind die NetzwerkpartnerInnen zeitnah informiert. d) Bei den Treffen und Überlegungen zu den verschiedenen Projekten des Arbeitskreises wird auf die Querschnittsthemen zu KAoA hingewiesen, um Doppelstrukturen zu vermeiden bzw. die Projekte in Kooperation optimal umzusetzen. 2.9 Unterarbeitsgruppe FAG 2: Anschlussperspektiven für Neuzugewanderte in Abschlussklassen 1. Bestandsaufnahme Mit der verstärkten Zuwanderung in den Kreis Euskirchen in den Jahren 2015/16 kamen auch viele Schülerinnen und Schüler in den Kreis. Diese werden vom Schulsystem in Förderklassen versorgt. Mit Beendigung des 18. Lebensjahres endet jedoch auch die Schulpflicht und die SuS verlassen das System. Beim Übergang stellen sich viele Fragen: Welche Anschlussangebote gibt es, wenn die Person noch Unterstützung in der deutschen Sprache braucht? Welche Auswirkungen hat der rechtliche Status auf den Zugang zum Übergangssystem? Da die Zielgruppe sehr heterogen ist, stellt die Anschlussberatung das pädagogische Personal in den Schulen vor viele Herausforderungen. Aus diesem Grund wurde ein Arbeitskreis eingerichtet, der den Austausch zwischen Lehrkräften, multiprofessionellen Teams und Arbeitsmarktakteuren ermöglicht. 2. Ziele a) Aufbau eines Netzwerkes betroffener Schul- und Arbeitsmarktakteure b) Transparenz über Angebote und Ansprechpartner c) Fachlicher Input und Austausch über Anschlüsse für Neuzugewanderte d) Bedarfe identifizieren und an FAG 2 rückmelden 3. Planung und Durchführung: Planung Mittelplanung: Mitarbeiterin KI, Mitarbeiterin KoKo Durchführung  Vorstellung in der FAG 2  Einladung  Konstituierende Sitzung 4. Ergebnisse und Ausblick In der Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“ wird die Idee der Projektgruppe vorgestellt. Nach positiver Resonanz findet das erste Treffen der Unterarbeitsgruppe am 9 14.12.2017 statt. Hier werden für die Teilnehmenden relevante Themen diskutiert und Schwerpunkte für das Jahr 2018 gesetzt. 10 3 Regionales Bildungsbüro Übergang KiTa – Grundschule – Sek 1 3.1 Bildung fördern – Zukunft gestalten 3.1.1 „Haus der kleinen Forscher“ 1. Bestandsaufnahme Mit der Initiative „Haus der kleinen Forscher“ unterstützt das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Euskirchen e.V. in Kooperation mit dem Regionalen Bildungsbüro als trägerübergreifendes Netzwerk seit 2011 pädagogische Fach- und Lehrkräfte dabei, den Entdeckergeist von Mädchen und Jungen im Vorschul-2 und Grundschulalter zu fördern und sie qualifiziert beim Forschen in den Bereichen Naturwissenschaft, Mathematik und Technik zu begleiten. Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Euskirchen e.V. koordiniert die Ausbildung und den Einsatz der TrainerInnen in den Workshops. Das Regionale Bildungsbüro nimmt unterstützende Aufgaben wahr. 2. Ziele Gewinnung von Spendengeldern zur Finanzierung der Trainerausbildungen und Materialkoffer. 3. Planung und Umsetzung Gezielte Ansprache durch Anschreiben an diverse Fördermittelgeber. 11 4. Ergebnisse und Ausblick Workshopliste 2017 Termin Thema Zielgruppe Teilnehmende 22.02.2017 Mathematik in Raum und Form Kita, Hort, Grundschule 9 23.03.2017 Forschen zu Strom und Energie Kita, Hort, Grundschule 16 03.04.2017 Forschen rund um den Körper Kita, Hort, Grundschule 20 27.04.2017 Forschen mit Luft Kita, Hort, Grundschule 9 11.05.2017 Forschen mit Sprudelgas Kita, Hort, Grundschule 8 21.06.2017 Forschen mit Wasser in Natur und Technik Kita, Hort, Grundschule 15 06.11.2017 Zahlen, Zählen, Rechnen – Mathematik entdecken Kita, Hort, Grundschule 20 30.11.2017 Forschen mit Magneten Kita, Hort, Grundschule 19 116 Über die Spendenanfragen konnten insgesamt 5.000,00 € an Fördermitteln akquiriert werden. 3.1.2 Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschule 1. Bestandsaufnahme Die Grundschulen im Kreis Euskirchen arbeiten mit unterschiedlichen Trägern der Offenen Ganztagsschule (OGS) zusammen: Schülergarten e.V., Verein Betreute Schulen, Katholi- 2 Diese Zielgruppe umfasst drei- bis sechsjährige Kinder in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderläden und Vorschuleinrichtungen. Im Folgenden wird von KiTas gesprochen. sche Jugendagentur und Elterninitiativen. Zur Qualitätsentwicklung entwickelt das Regionale Bildungsbüro ein Netzwerkangebot, welches im Stadtgebiet Euskirchen als Pilot erprobt wird. 2. Ziele a) Die RegionalgruppensprecherInnen der Grundschulen werden über die Unterstützungsmöglichkeiten bei der Qualitätsentwicklung OGS durch das Regionale Bildungsbüro informiert. b) Eine Auftaktveranstaltung wird mit der Regionalgruppe Mechernich, Zülpich und der Grundschule Blankenheim umgesetzt. c) Die unter b) genannte Gruppe tagt im Rahmen einer Fachkonferenz zu dem Thema „Handlungsempfehlungen OGS“. d) Die Regionalgruppe Euskirchen arbeitet im Rahmen einer Fachkonferenz zum Thema „Konzeptentwicklung für die pädagogische Arbeit am Vor- und Nachmittag“. 3. Planung und Umsetzung Mai 2017: Auftaktveranstaltung Regionalgruppe Mechernich, Zülpich Juli 2017: Planung Fachkonferenz Regionalgruppe Mechernich, Zülpich in Kooperation mit dem Kompetenzteam NRW Oktober 2017: Fachkonferenz Regionalgruppe Mechernich, Zülpich November 2017: Fachkonferenz Regionalgruppe Euskirchen 4. Ergebnisse und Ausblick Die Regionalgruppen entscheiden sich für weitere Arbeitssitzungen in 2018. Zudem steigt die Regionalgruppe Süd zusammen mit der aus Bad Münstereifel in die Arbeit „Qualitätsoffensive OGS“ ein, die Auftaktveranstaltung ist für Februar 2018 geplant. 3.2 3.2.1 Übergang Schule – Beruf – Studium „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ 1. Bestandsaufnahme „komm auf Tour“ ist ein Impulsangebot zur Stärkenentdeckung mit Elementen der Berufsorientierung und Lebensplanung für Jugendliche in der 7. Klasse der Hauptschulen und der Gesamtschulen sowie der 8. Klasse einzelner Förderschulen. Die Teilnahme an „komm auf Tour“ bildet die Vorstufe zum Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Die stärkenorientierten Erfahrungen, die die SchülerInnen bei „komm auf Tour“ machen, dienen als Einstieg in die Potenzialanalyse, die ungefähr ein Jahr später in den Schulen stattfindet. Folgende Schulformen sind konkret beteiligt: drei Hauptschulen, vier Gesamtschulen, zwei Förderschulen sowie eine Hauptschulklasse an einer Realschule. 2. Ziele a) Alle SchülerInnen der o. g. Jahrgänge nehmen an dem Projekt teil. b) Der Elternabend wird von 120 Eltern besucht. c) Die Zahl der KooperationspartnerInnen an den Durchführungstagen wird um 20 % erhöht. d) Es wird ein/e neue/r KooperationspartnerIn gewonnen. 12 e) Die LehrerInnen lernen das Angebot für die Berufs- und Lebensplanung im Kreis Euskirchen kennen. f) Alle SchülerInnen werden in der Woche nach der Projektdurchführung bzgl. ihrer Eindrücke befragt. Diese Befragung wird ausgewertet, die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Bericht dargestellt. 3. Planung und Umsetzung November 2016: Terminplanung, Klärung Durchführungsort Cityforum Euskirchen Finanzierung: Januar 2017: Angebot der Firma Sinus BfK: 38.365,86 € Februar 2017: Kofinanzierung 50% Agentur für Arbeit, 50% Kreis Euskirchen Juli 2017: Planungssitzung der KooperationspartnerInnen Oktober 2017: Lehrkräfteworkshop November 2017: Projektdurchführung Personelle Ressourcen: Aufgaben der Landesbediensteten im Regionalen Bildungsbüro: KooperationspartnerInnenAkquise, Planung und Durchführung KooperationspartnerInnen-Sitzung, Erstellen Einsatzplan KooperationspartnerInnen, Handout Angebot KooperationspartnerInnen für LehrerInnen und Eltern sowie Durchführungszeiträume für Schulen, Projektleitung vom 27.11. – 01.12.2017, ganztätig vor Ort, Pressearbeit. 4. Ergebnisse und Ausblick a) 753 angemeldete SchülerInnen von 10 Schulen nehmen an dem Projekt teil. b) Der Elternabend wird von 120 Eltern besucht. c) Die Zahl der KooperationspartnerInnen an den Durchführungstagen wird von 24 auf 30 Personen/Tag erhöht. d) Die LehrerInnen kennen anhand des während des Projektes durchgeführten Lehrkräfteservice das Angebot für die Berufs- und Lebensplanung im Kreis Euskirchen und verfügen alle über das KooperationspartnerInnen-Handout. e) Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Jahresberichtes liegt die Auswertung der Schülerbefragung noch nicht vor. f) Während eines Durchlaufes je Durchführungstag werden sowohl die LehrerInnen, die an dem Lehrkräfteservice teilnehmen, als auch alle KooperationspartnerInnen befragt. © B. Ismar, Evaluation Lehrkräfteworkshop Der Antrag zur Kofinanzierung des Projektes für das Schuljahr 2018/19 wird im Januar 2018 gestellt. Die Durchführung ist für den Zeitraum 03.12. bis 07.12.2018 geplant. 13 3.2.2 „Lernen im Doppelpack“ – Informationsveranstaltung zum dualen Studium für SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe 1. Bestandsaufnahme Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis – das ist das besondere Plus des dualen Studiums. Hochschulen in der Region und Unternehmen im Kreis Euskirchen bieten die Kombination von Ausbildung und Studium – kammergeprüfter Berufsabschluss und Bachelor – in zahlreichen Berufen an. Das Regionale Bildungsbüro in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Kreises, der Fachhochschule Aachen und der Agentur für Arbeit hat es sich 2012 zur Aufgabe gemacht, SchülerInnen aus dem Kreis über diese besondere Form der Ausbildung zu informieren. 2. Ziele a) Drei Vorträge von Hochschulen sowie ein Unternehmen informieren über das Ausbildungsformat des dualen Studiums. b) Hochschulen und Unternehmen präsentieren im Anschluss an die Vorträge an Informationsständen ihr Angebot zum dualen Studium. c) 200 SchülerInnen nehmen an der Veranstaltung teil. d) Die Presse berichtet über die Veranstaltung und das duale Studium. 3. Planung und Umsetzung Oktober 2016: 1. Vorbereitungssitzung Akquise Hochschulen und Unternehmen Absprache bzgl. Durchführung der Veranstaltung im EmilFischer-Gymnasium Euskirchen Januar 2017 : Layout Flyerdruck März 2017: Versand Einladungsflyer und Anmeldung der Schulen Kontaktaufnahme der Landesbediensteten im Regionalen Bildungsbüro/Moderatorin zu Referenten Vorbereitung Veranstaltungsmoderation 22. Mai 2017: Durchführung der Informationsveranstaltung im Clara-Fey Gymnasium Schleiden 4. Ergebnisse und Ausblick a) Drei Vorträge von Hochschulen und von einem Unternehmen informieren über das Ausbildungsformat des dualen Studiums. b) Sechs Hochschulen, die Studienberatung der Agentur für Arbeit und drei Unternehmen präsentieren im Anschluss an die Vorträge an Informationsständen ihr Angebot zum dualen Studium. c) 200 SchülerInnen und ca. 25 Eltern nehmen an der Veranstaltung teil. d) Eine Berichterstattung über die Veranstaltung erfolgt auf den Internetseiten des KoBIZ und der Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen. 14 © C. Gladow, Informationsbörse im CFG Schleiden 3.2.3 ANTalive – zdi Der Kreis Euskirchen ist seit Juni 2015 Mitglied im Verein ANTalive e.V. Somit können SchülerInnen der Gymnasien und Gesamtschulen des Kreises Euskirchen in einem ersten Schritt von den vornehmlich in Düren, Jülich und Aachen angebotenen MINT-Projekten profitieren. Die Aufgabe von ANTalive e.V. – zdi besteht vor allem darin, SchülerInnen für naturwissenschaftliche und technische Schulfächer zu begeistern und so den Grundstein dafür zu legen, dass sie sich perspektivisch entweder für ein naturwissenschaftliches, ingenieurwissenschaftliches oder technisches Studium bzw. eine entsprechende Ausbildung entscheiden. So soll insbesondere dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. In 2017 liegt der Fokus auf der Entwicklung eines Konzeptes für Handwerksbetriebe. 3.2.4 Wettbewerb ANTalive im KoBIZ – Imagefilm 1. Bestandsaufnahme Die Aufgabe von ANTalive e.V. - zdi besteht vor allem darin, Schülerinnen und Schüler für naturwissenschaftliche und technische Schulfächer zu begeistern. Um den individuellen Neigungen der an MINT interessierten SchülerInnen entgegenzukommen, findet in jedem Schuljahr vor den Sommerferien ein Wettbewerb in Unternehmen der Region statt. Das KoBIZ bietet für das Schuljahr 2016/17 erstmals folgendes Wettbewerbsthema an: Erstellung eines Imagekurzfilms und eines Fotoprojektes über die Themen im KoBIZ, Wettbewerbstitel: Film ab – Schule meets KoBIZ. Ein Blick hinter die Kulissen 2. Ziele a) Die SchülerInnen erstellen einen Kurzfilm im Sinne einer Imagekampagne über die Arbeitsinhalte des KoBIZ. b) Die SchülerInnen lernen die Abteilung KoBIZ und deren einzelne Aufgabenschwerpunktekennen. c) Die SchülerInnen erstellen einen Film für die Zielgruppe der Jugendlichen im Kreis Euskirchen. d) Die Projektergebnisse werden einer Jury im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Wettbewerbs präsentiert. 3. Planung und Umsetzung Planung 15 Oktober 2016: November 2016: Dezember 2016: März 2017: Umsetzung 03. – 07. Juli 2017: 10. Juli 2017: 11. Juli 2017: 3.2.5 Ideensammlung und Abstimmung über Projektdurchführung im KoBIZ – alle MitarbeiterInnen werden in die Planung und Umsetzung einbezogen. Abstimmung der Projektumsetzung durch die Steuerungsgruppe KoBIZ Erstellen eines Konzeptes Kontaktaufnahme Medienzentrum/EDV als Kooperationspartner Informationstransfer an ANTalive zwecks Flyerdruck Detailplanung der Wettbewerbswoche Durchführung der Wettbewerbswoche, Teilnahme von zwei Schülern des Clara-Fey-Gymnasiums Schleiden Ergebnispräsentation Sparkasse Düren Veröffentlichung des Imagefilms auf der Homepage Kreis Euskirchen und auf Youtube https://www.youtube.com/watch?v=syL3YL5IIBg Berufswahl-SIEGEL 1. Bestandsaufnahme Das Berufswahl-SIEGEL wird den Schulen der Sek I und II für herausragende Arbeit im Bereich der Berufs- und Studienorientierung verliehen. Aktuell verfügen 10 Schulen im Kreis Euskirchen über das Berufswahl-SIEGEL. Die Gültigkeit des SIEGELS verlängert sich von drei auf fünf Jahre. 16 2. a) b) c) Ziele Fünf Schulen nehmen an der Rezertifizierung teil. Fünf Schulen reichen fristgerecht ihre Bewerbungen im Regionalen Bildungsbüro ein. Fünf Schulen erhalten nach Ablauf des Bewerbungs- und Auditverfahrens erneut das Berufswahl-SIEGEL. d) Es steht eine ausreichende Zahl an Jurymitgliedern zur Verfügung. 3. Planung und Durchführung Die Organisation des Gesamtprozesses im Kreis Euskirchen – vom Kriterienworkshop für Schulen über die Zusammenstellung und Durchführung des Juryprozesses bis zur Veranstaltungsorganisation der SIEGEL-Verleihung liegt beim Regionalen Bildungsbüro. April 2017: Abfrage per Mail an alle Schulen Sek I/II bzgl. Teilnahmeinteresse am SIEGEL-Prozess Juli 2017: Kriterienworkshop für Schulen Dezember 2017: Abgabe der Bewerbungsunterlagen Personelle Ressourcen: Stellenanteil Landesbedienstete im Regionalen Bildungsbüro Stellenanteil MitarbeiterInnen KoBIZ für die Jurysitzung, Audit und Verleihung des SIEGELS 4. Ergebnisse und Ausblick Vier Schulen reichen fristgerecht ihre Bewerbungen für die Rezertifizierung ein. Die Sitzung der Jury erfolgt im Januar 2018, die Audits in den Schulen werden im März 2018 abgeschlossen sein. Im Jahresbericht 2018 wird über die Bewerbungsergebnisse berichtet. 3.3 3.3.1 Bildungsprojekte Medienprävention: Fachtagung „Hate speech“ 1. Bestandsaufnahme Laut einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW wurden bereits 77% der 14- bis 19jährigen in Deutschland mit Hate Speech konfrontiert. Hate Speech ist die bewusste Abwertung, Angriffe, Aufrufe zu Hass oder Gewalt mittels Worten oder Bildern gegen bestimmte Menschen oder Gruppen. Ein deutlicher Anstieg von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Islamfeindlichkeit ist feststellbar. Immer mehr Studien legen nahe, dass ein Zusammenhang zwischen sprachlicher und körperlicher Gewalt besteht. Deshalb ist es umso wichtiger, die Menschen dahingehend zu sensibilisieren, sich der Hassrede entgegenzustellen. 2. Ziele a) Wie können Jugendliche vor Angriffen geschützt werden? b) Radikalisierungsprävention c) Stärkung der Zivilcourage d) Erarbeitung von Möglichkeiten, sich der Hassrede entgegenzustellen 3. Planung und Umsetzung Die Regionalen Bildungsbüros der Kreise Düren und Euskirchen haben die Tagung mit Mitteln der Landesanstalt für Medien NRW organisiert. Zu der Fachtagung „Hate Speech! – Hass und Hetze im Netz“ am 07.02.2017 in Düren waren ca. 100 Pädagogen aus den Landkreisen Düren und Euskirchen erschienen. Im Anschluss an den Einführungsvortrag von Frau Christina Dinar (Amadeu-Antonio-Stiftung Berlin) zu Erscheinungsformen und Lösungsansätzen bei Hassreden und des Cybermobbings wurden den Teilnehmern verschiedene Workshops zu praktischen Übungen angeboten. In den Workshops konnten die TeilnehmerInnen üben, wie man sich Hasskommentaren und rechten Parolen sowohl im Netz als auch im eigenen Umfeld entgegenstellen kann. 4. Ergebnisse und Ausblick Die große Teilnehmerzahl an der Fachtagung zeigt, wie hoch die Nachfrage und das Interesse an diesem Thema sind. Die praktischen Übungen haben den Teilnehmern gezeigt, dass gezieltes pädagogisches Handeln im Netz Wirkung erzielt und auch dort Verantwortung übernommen werden sollte. Weitere Veranstaltungen zu diesem Thema sind in der Planung. 17 Workshop | Foto: © Pressestelle Kreisverwaltung Düren 3.3.2 Medienscout NRW 1. Bestandsaufnahme Für das 2. Schulhalbjahr 2016/17 wird in Kooperation mit der Medienbeauftragten des Kreises Düren der Aufbauworkshop „Hate speech und Fake news“ angeboten. Im ersten Schulhalbjahr 2017/18 findet im Dezember ein Workshop zum Thema „Verstetigung“ statt. Beide Workshops richten sich an alle ausgebildeten Medienscouts in beiden Kreisen sowie an interessierte Schulen, die an einem Medienkonzept arbeiten möchten. Das Regionale Bildungsbüro übernimmt in Kooperation mit der Medienbeauftragten Kreis Düren und beiden Unteren Schulaufsichten die Planung und Koordinierung. 2. Ziele a) Jeweils 60 Personen – LehrerInnen und SchülerInnen aus beiden Kreisen nehmen an dem Workshop teil. b) Die Landesbedienstete des Regionalen Bildungsbüros veröffentlicht die Aktivitäten auf der Homepage des Kreises. 3. Planung und Umsetzung März 2017: Planungsgespräch mit der Medienberaterin Kreis Düren Zusage Projektteilnahme Kreis Euskirchen/Düren durch Landesanstalt für Medien NRW Durchführungsort: Kreisverwaltung Euskirchen Abstimmung Einladung und Anmeldeverfahren durch das Regionale Bildungsbüro mit den Schulräten Euskirchen/Düren März 2017: Versand Einladungen an Schulen 19.Juni 2017: Durchführung Aufbauworkshop Juli 2017: Antrag für zweiten Workshop, Durchführungsort Düren Oktober 2017: Versand Einladungen an Schulen Dezember 2017: Durchführung Aufbauworkshop Finanzierung: Die ReferentInnen für den Aufbauworkshop werden im Rahmen des Landesprojektes finanziert. Übernahme der Cateringkosten für die Durchführung des Aufbauworkshops in Höhe von 250,00 € jeweils entsprechend der Teilnehmerzahl in den Kreisen durch die Regionalen Bildungsbüros Kreis Euskirchen und Düren. Personelle Ressourcen: Stellenanteil Landesbedienstete im Regionalen Bildungsbüro ©Foto: D. Linzenich, Düren 18 4. Ergebnisse und Ausblick a) Folgende Schulen aus dem Kreis Euskirchen nehmen an den Aufbauworkshops Medienscout NRW teil: Gesamtschule Weilerswist, Marienschule Euskirchen, Hermann-JosefKolleg Kall, Sankt Michael Gymnasium Bad Münstereifel. b) Insgesamt nehmen an beiden Workshops 74 Personen aus dem Kreis Euskirchen teil. c) 3.4 3.4.1 Partizipation AK Elterndelegierte 1. Bestandsaufnahme Die Mitglieder des AKs Elterndelegierte – seit 2014 aktiv – entwickeln mit Unterstützung durch das Regionale Bildungsbüro die jährlich stattfindende kreisweite Schulpflegschaftskonferenz. Für das Schuljahr 2016/17 wählt der AK das Thema „Schülertransport“. Die Ergebnisse hierzu werden in der Sitzung im November 2017 mitgeteilt. Entsprechend der Bedarfsabfrage für weitere Themen plant der AK die kreisweite Sitzung zum Thema „Prävention“. 2. Ziele a) Der AK erhält durch das Schulamt Kreis Euskirchen Informationen zur rechtlichen Lage „Schülertransport“ und fasst diese in einem Bericht für die kreisweite Schulpflegschaftssitzung zusammen. b) Der AK beschließt die Planung und Umsetzung der kreisweiten Schulpflegschaftskonferenz 2017/18. 3. Planung und Umsetzung 09. März 2017 Sitzung AK Elterndelegierte mit Schulamt Kreis Euskirchen 11. Juli 2017 Sitzung AK Elterndelegierte mit Wellenbrecher e.V., Planung der kreisweiten Schulpflegschaftssitzung 21. November 2017 Sitzung kreisweite Schulpflegschaftsvorsitzende in Kooperation mitWellenbrecher e.V. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Der Bericht zum Thema Schülertransport wird im Rahmen der kreisweiten Schulpflegschaftskonferenz zur Verfügung gestellt. b) Sitzung AK Elterndelegierte Januar 2018 zur Festlegung des neuen Arbeitsthemas 3.4.2 Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden 1. Bestandsaufnahme Seit dem Schuljahr 2012/2013 initiiert das Regionale Bildungsbüro einmal pro Schuljahr eine kreisweite Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden aller Schulen. Aus diesen Konferenzen ergeben sich zum einen Aufträge an den hier entstandenen AK Elterndelegierte, zum anderen werden Informationsbedarfe erhoben, die anschließend in weiteren Veranstaltungen abgedeckt werden. 2. Ziele a) Die Schulpflegschaftsvorsitzenden verstehen sich als Multiplikatoren in ihren Systemen. 19 b) c) d) e) Die Schulpflegschaftsvorsitzenden sind Bestandteil des Regionalen Bildungsnetzwerkes. Informationsbedarfe werden erhoben und anschl. in weiteren Veranstaltungen abgedeckt. Schaffung von Transparenz über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte des KoBIZ. Transparenz über die Arbeit des AK Elterndelegierte und Erweiterung des AK Elterndelegierte durch weitere interessierte Schulpflegschaftsvorsitzende. 3. Planung und Umsetzung 11. Juli 2017 Planungssitzung mit dem AK Elterndelegierte 21. November 2017 Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden Themenschwerpunkt: Prävention 4. Ergebnisse und Ausblick a) 30 Schulpflegschaftsvorsitzende aus allen Schulformen nehmen an der Konferenz teil. b) Dem im vergangenen Jahr erhobenen Informationsbedarf zum Thema Prävention wird entsprochen: Vortrag zum Thema Prävention, Herr Mechler, Wellenbrecher e.V., Unterstützungsangebote der Schulberatungsstelle, Aufgaben der Schulsozialarbeit, Angebote des Opferschutznetzwerkes. c) Der AK Elterndelegierte informiert über die Arbeit des vergangenen Schuljahres und erhebt die Bedarfe der Schulpflegschaftsvorsitzenden für den Themenschwerpunkt 2018. Die Auswertung der Befragung erfolgt in der nächsten Sitzung des AK Elterndelegierte im Januar 2018. 3.5 3.5.1 Kooperationen Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen 1. Bestandsaufnahme Um den Aufgaben im Regionalen Bildungsnetzwerk gerecht zu werden, bedarf es regelmäßiger Netzwerkarbeit mit allen am Bildungsprozess beteiligten AkteurInnen. Aus diesem Grund ist die Landesbedienstete Mitglied in folgenden Gremien: - Beirat Jobcenter EU-aktiv Lenkungskreis Berufswahl-SIEGEL Rheinland LVR – Runder Tisch Regionalkonferenz der Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen PSAG – Projektgruppe Sucht Kreis Euskirchen AG §78 Kreis Euskirchen Opfernetzwerk e.V. Euskirchen Organisationsteam Ausbildungs- und Studienbörse im Kreis Euskirchen 2. Ergebnisse und Ausblick Folgende Projekte/Maßnahmen werden in 2017 umgesetzt: - Fachtag Medienkompetenz Düren, RBB als Kooperationspartner - Umsetzung neues Bewerbungsverfahren Berufswahl-SIEGEL für die Bewerbungsphase 2017/18 in Kooperation mit dem Lenkungskreis Berufswahl-SIEGEL Rheinland (siehe Projektskizze 3.2.5) - Ausbildungs- und Studienbörse 2018 (siehe Projektskizze 3.2.6) - Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Schulen im Umgang mit Sucht (PSAG Sucht) 20 3.5.2 Kooperation mit Regionalen Bildungsbüros 1. Bestandsaufnahme Die Regionalen Bildungsbüros im Kammerbezirk treffen sich i. d. R. dreimal pro Jahr zu Arbeitssitzungen. Darüber hinaus findet zweimal pro Jahr ein informeller Austausch aller Geschäftsstellen der Regionalen Bildungsnetzwerke in Köln statt. Die Bezirksregierung Köln lädt die Landesbediensteten dieser Geschäftsstellen zudem zweimal pro Jahr zu Arbeitssitzungen ein. Im Juni 2017 findet eine Tagung für alle Regionalen Bildungsbüros und Kommunalen Koordinierungsstellen in der Region, die die Regionalagentur Aachen organisiert, statt. 2. Ziele a) Die Sitzungen im Kammerbezirk Aachen dienen dem Austausch über einzelne Projekte entlang der Bildungsbiografie. b) Kenntnisse über einzelne Entwicklungen in der Region führen zu einem Transfer von Projektformaten. c) Die enge Kooperation führt zu Ressourcenbündelung durch Umsetzung bereits erprobter Formate in den Regionen. d) Der informelle Austausch aller Regionalen Bildungsbüros im Regierungsbezirk Köln wird zur Kompetenzerweiterung der MitarbeiterInnen im Bereich neuer Themen genutzt. e) Die Arbeitssitzungen der Landesbediensteten mit der Bezirksregierung Köln werden zur Planung von Jahressitzungen in den Regionen vor Ort genutzt. 3. Planung und Umsetzung Die Regionalagentur Aachen übernimmt die Organisation einer Tagung aller Regionalen Bildungsbüros und Kommunaler Koordinierungsstellen im Kammerbezirk Aachen für Juni 2017. Die Regionalen Bildungsbüros aus Düren, Heinsberg und Euskirchen treffen sich zudem zweimal im Jahr zum Austausch zu gelingenden Bildungsprojekten und deren Transfermöglichkeiten in die Region. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Der Transfer von Projektformaten erfolgt zwischen einzelnen Regionalen Bildungsbüros auf telefonischem und digitalem Weg sowie zwischen Düren, Heinsberg und Euskirchen in zwei Jahressitzungen. b) Der informelle Austausch aller Regionalen Bildungsbüros im Regierungsbezirk Köln findet im Frühjahr und Herbst 2017 statt. c) Die Arbeitssitzung der Landesbediensteten mit der Bezirksregierung Köln hat im September 2017 den Themenschwerpunkt „Öffentlichkeitsarbeit“. 3.5.3 Kompetenzteam NRW 1. Bestandsaufnahme Die Kooperation zwischen dem Regionalen Bildungsbüro und dem Kompetenzteam Kreis Euskirchen/Rhein-Erft-Kreis ist in der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Leitung und Ko-Leitung sind Mitglieder der Bildungskonferenz. 21 Die regelmäßige Kooperation zwischen den beiden Geschäftsstellen bezieht sich auf die Themenschwerpunkte Schulentwicklung und Unterrichtsentwicklung. Das Regionale Bildungsbüro erhebt hierzu Bedarfe der LehrerInnen der einzelnen Facharbeitsgruppen. Folgende Fortbildungen werden gemeinsam geplant: a) Stärkung der Beratungskompetenz von KlassenlehrerInnen Jahrgang 8 der Schulen, die im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ aktiv sind. b) Schulentwicklung im Bereich „Qualitätsoffensive OGS“ 2. Ziele a) Die KooperationspartnerInnen setzen die Meldungen der Fortbildungsbedarfe der LehrerInnen im Kreis Euskirchen um. b) Das Regionale Bildungsbüro unterstützt die Ko-Leitung des Kompetenzteams bei der Planung der Fortbildungen. 3. Planung und Umsetzung 01. Februar 2017: Stärkung der Beratungskompetenz in Kooperation mit dem Kompetenzteam Düren 26. Juni 2017: Stärkung der Beratungskompetenz in Kooperation mit dem Kompetenzteam Düren 22. November 2017: Stärkung der Beratungskompetenz in Kooperation mit dem Kompetenzteam Düren 17.Oktober 2017: Fachtagung „Qualitätsoffensive OGS“ in Kooperation Kompetenzteam Euskirchen mit 4. Ergebnisse und Ausblick An den Fortbildungen „Stärkung der Beratungskompetenz“ nehmen insgesamt 45 LehrerInnen teil. Diese Fortbildung wird jedes Schuljahr für die „nachrückende“ Generation der KlassenlehrerInnen Jahrgang 8 angeboten. An der Fachtagung „Qualitätsoffensive OGS“ nehmen 30 Personen teil. 3.5.4 „Kommunale Präventionsketten NRW" - Kooperation mit Abt. 51/Jugendamt 1. Bestandsaufnahme Die Abteilung 51/Jugendamt hat sich 2017 erfolgreich für die Teilnahme an dem NRWProgramm „Kein Kind zurücklassen (KeKiZ)“ beworben. Im Fokus liegt die Arbeit auf dem „(…) Auf- und Ausbau passgenauer Präventionsketten und stellen so die Weichen für gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. (…) unterstützt die Akteure vor Ort im Qualitätsmanagement ihrer Präventionsarbeit. So können vorhandene Kräfte und Maßnahmen in den Städten und Gemeinden gebündelt werden: Angebote der Bereiche Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Soziales werden miteinander verknüpft, um Kinder und Familien zu unterstützen - lückenlos von der Schwangerschaft bis zum Eintritt 3 ins Berufsleben.“ Das Regionale Bildungsbüro arbeitet ebenfalls an Angeboten entlang der Bildungskette, so dass hier eine Schnittstelle zwischen beiden Abteilungen entsteht. 3 http://www.kein-kind-zuruecklassen.de/, Einsichtnahme 28.08.2017 22 2. Ziele a) Abt. 51 und RBB entwickeln gemeinsam eine Kooperationsvereinbarung für die Tätigkeiten entlang der Bildungskette. b) Das Handlungsfeld wird als vierte „Säule“ in die Steuerungsgruppe KoBIZ aufgenommen. c) Abt. 51 gründet eine FAG, in der das RBB aktiv mitarbeitet. d) Ergebnisse aus der Auftaktveranstaltung werden in der FAG gesichtet und erste Ziele im Sinne eines Projektmanagements erarbeitet. 3. Planung und Umsetzung Juni 2017: Auftaktveranstaltung „Kommunale Präventionsketten“ August 2017: Beratungstermin im RBB/Jugendamt Kreis Düren über Kooperation November 2017: 1. Sitzung FAG Dezember 2017: 2. Sitzung FAG 4. Ergebnis und Ausblick Die Arbeitsergebnisse aus den beiden FAG-Sitzungen werden von Abt. 51 zusammengestellt und in der Sitzung der Steuerungsgruppe KoBIZ im Januar 2018 zur Abstimmung vorgestellt. 3.5.5 Handlungsempfehlungen Suchtprävention - Kooperation mit Abt. 53/Gesundheitsamt 1. Bestandaufnahme An allen Schulen sind die neuen Notfallpläne eingeführt worden, in deren Rahmen jede Schule ein Krisenteam aufstellen soll. Dieses besteht z.B. aus LehrerInnen, SchulsozialarbeiterInnen und Angestellten der jeweiligen Schule. Die Notfallpläne unterscheiden zwischen Gefährdungsgrad I (Suchtmittelkonsum) und Gefährdungsgrad II (Handel mit illegalen Suchtmitteln). Nur der erstere ist relevant für die Akteure der Suchtvorbeugung. Hier stehen nicht Sanktionen im Vordergrund, sondern die Herstellung eines Vertrauensverhältnisses und Arbeitsbündnisses, um die Annahme weiterführender Hilfen zu bahnen. Für diesen Bereich will die hiesige AG eine kurze, regionale Handlungsempfehlung erstellen, um Lehrkräfte zu unterstützen. Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die jeweilige Schule als Einzelfall zu sehen ist, die ihr eigenes konkretes Konzept entwickeln muss. Hierbei können die Kooperationspartner der Suchtprävention Beratung anbieten. 2. Ziele a) Erstellen einer kurzen, regionalen Handlungsempfehlung „Suchtprävention“ für Lehrkräfte b) Beratungsangebote, Kontaktdaten etc. werden transparenter. c) Vernetzung von Schulen und Beratungsstellen 3. Planung und Umsetzung Die UAG-Suchtprävention trifft sich seit Frühjahr 2016 einmal pro Quartal, um an den Handlungsempfehlungen unter Einbeziehung des RBBs und der Schulaufsicht zu arbeiten. Juni 2017 finales Abstimmungsgespräch bzgl. Inhalten November 2017 Layout der Veröffentlichung; Abstimmungsgespräch bzgl. Vorgehensweise zur Veröffentlichung 23 4. Ergebnis und Ausblick Die Handlungsempfehlungen werden im Rahmen der Schulleiterdienstbesprechungen im 2. Halbjahr des Schuljahres 2017/18 durch den Projektverantwortlichen vorgestellt. Zudem wird die Teamsitzung der SchulsozialarbeiterInnen für die Bekanntmachung genutzt. Die Handreichungen werden in entsprechender Anzahl Anfang 2018 durch das RBB an die Schulen versendet. Empfohlen wird, dass diese in dem Notfallordner aufbewahrt wird. 3.5.6 „Verrückt? – na und!“ - Kooperation mit Abteilung 53/Gesundheitsamt 1. Bestandsaufnahme „Verrückt? Na und! ist ein Präventionsprogramm von Irrsinnig Menschlich e.V. in Zusammenarbeit mit BARMER und gesundheitsziele.de. Methodisch und inhaltlich ist es so aufbereitet, dass es sich für Jugendliche und junge Erwachsene ab 14 Jahren in der Schule und Berufsschule eignet. Die Verrückt? Na und!-Schultage werden von unseren persönlichen und fachlichen Experten gestaltet. Sie laden die Jugendlichen ein zu einem Gespräch über die großen und kleinen Fragen zur seelischen Gesundheit. Besonders eindrucksvoll ist die Begegnung mit den persönlichen Experten. Durch ihre Lebensgeschichten bekommt das komplexe Konstrukt „seelische Gesundheit“ ein Gesicht, ist zum Greifen nah – und dabei ganz 4 normal.“ Das Projekt wird bereits im vergangenen Schuljahr zweimal erfolgreich durchgeführt, das RBB steigt im September 2017 als Kooperationspartner ein. 2. Ziele a) Unterstützung des Kooperationspartnerkreises bei der Akquise interessierter Schulen b) Akquise von interessierten LehrerInnen, die sich in diesem Themenfeld fortbilden möchten. c) Weiterentwicklung der Präventionsangebote für SchülerInnen im Kreis Euskirchen (siehe auch 3.5.4 Kommunale Präventionsketten) d) Planung und Umsetzung einer Veranstaltung für Schulen 3. Planung und Umsetzung September 2017 erstmalige Teilnahme RBB an Kooperationspartnersitzung November 2017 Planungssitzung Veranstaltung 4. Ergebnis und Ausblick Die Veranstaltung ist geplant für den 26.04.2018. 3.5.7 Gewaltprävention im Tandem 1. Bestandsaufnahme (Gewalt)Prävention ist ein Thema, welches an vielen Grundschulen aktiv gestaltet wird, was rein statistisch gesehen zu einer sichtbaren Reduktion von gewalttätigem Schülerverhalten geführt hat. Auf diesem Effekt kann man sich nicht ausruhen und auch die gesellschaftlichen Entwicklungen erfordern ein regelmäßiges Überprüfen und Anpassen präventiver Instrumen- 4 http://www.irrsinnig-menschlich.de/psychisch-fit-lernen/schultag-mit-uns/, Einsicht 28.08.2017 24 te. Die Initiative hat das Ziel, professionelle, nachhaltige und bezahlbare Gewaltpräventionsangebote für Kinder an Grundschulen zu gewährleisten. 2. Ziele a) Das RBB informiert die Schulaufsicht über die Projektidee und sorgt für einen Informationstransfer im Rahmen einer Schulleitungsdienstbesprechung. b) 10 LehrerInnen und OGS-PädagogInnen lassen sich durch Wellenbrecher e.V. theoretisch und praktisch im Bereich der Gewaltprävention schulen. b) Im Anschluss führen Sie in Trainertandems zusammen mit einem/einer professionellen Gewalt-PräventionstrainerIn von Wellenbrecher e.V. auf die Schule zugeschnittene Präventionstrainings an ihren Schulen durch. 3. Planung und Umsetzung Frühjahr 2017: Projektpräsentation im Rahmen der Schulleitungsdienstbesprechung Herbst 2017: Abfrage bzgl. Beteiligung an der Qualifizierungsmaßnahme. 4. Ergebnis und Ausblick Drei Grundschulen und eine Förderschule haben sich mit jeweils zwei LehrerInnen für die Qualifizierung angemeldet. Eine erste Sitzung zur Planung der Qualifizierungsreihe findet am 09.04.2018 statt. Die Durchführung ist für das erste Halbjahr des Schuljahres 2017/18 geplant. 3.6 3.6.1 BMBF-Projekt: „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ Ausbau kommunaler Koordinierungsstrukturen anhand Identifizierung und unter Einbindung relevanter Bildungsakteure 1. Bestandsaufnahme Zugänge in das Regelsystem Kindergarten, Schule, Ausbildung und Beruf tragen dazu bei, dass zugewanderte Menschen sich schneller integrieren und Perspektiven haben. Um die Zugänge in das Bildungssystem und somit in die Gesellschaft breiter und nachhaltiger zu öffnen, bedarf es einer transparenten Übersicht der Bildungs-, Orientierungs- und Beratungsangebote sowie der Maßnahmen im Kreis Euskirchen, damit diese passgenau aufeinander abgestimmt werden und gegebenenfalls neue Angebote geschaffen werden können. Um die aktuellen Bedarfe zu ermitteln, ist eine enge Zusammenarbeit sämtlicher relevanter Akteure im Bildungsnetzwerk (intern und extern) erforderlich. 2017 fand eine regelmäßige Vernetzung mit den Integrationsbeauftragten bzw. mit den KoordinatorInnen in der Flüchtlingshilfe in den Kommunen im Kreis Euskirchen statt. Des Weiteren konnten bei Runden Tischen, bei Netzwerktreffen, in Arbeitsgruppen etc. neue BildungsakteurInnen identifiziert werden. 2. Ziele a) laufende Identifizierung und Vernetzung der relevanten BildungsakteurInnen im Kreis Euskirchen 25 b) Einbindung der relevanten BildungsakteurInnen und eventuell neuer NetzwerkpartnerInnen in vorhandene Strukturen c) Ausbau eines Abstimmungsprozesses zwischen Behörde, Kommunen und den zuständigen ArbeitsmarktakteurInnen SGB II und III d) Regelmäßiger Austausch mit dem Jugendamt bzgl. unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, Schulsozialarbeit, KiTa und Offene Kinder- und Jugendarbeit 3. Planung und Umsetzung - Organisation und Durchführung der AG „Sprachliche Bildung und Beschäftigung“ in Kooperation mit dem Ehrenamtskoordinator - Netzwerkarbeit und Beratung von BildungsakteurInnen und AnbieterInnen hinsichtlich der Angebote für Neuzugewanderte - Schnittstellenidentifizierung innerhalb der Kreisverwaltung und in den Kommunen sowie anschließende Beratung und/oder Austausch zu Bildungsangeboten - Teilnahme an der AG „Frauen und Migration“ sowie Beratung / Austausch hinsichtlich zu deckender Bedarfe und notwendiger Angebote - Teilnahme am „Runden Tisch Flüchtlingshilfen“ in der Stadt Euskirchen - regelmäßiger Austausch mit SprachkursträgerInnen und Wohlfahrtsverbänden hinsichtlich neuer Angebote, Anschlussangebote und Lücken - Erstellung eines monatlichen Infobriefes „Bildungsangebote Neuzugewanderte“, der im Gesamtnetzwerk per Email verteilt wird. 4. Ausblick a) Die Vernetzung der relevanten AkteurInnen soll weiter intensiviert werden, um gemeinsam das Ziel der Transparenz und Passgenauigkeit der Angebote zu erreichen. b) Die Vernetzung von BildungsakteurInnen im Querschnitt Integration wird weiter ausgebaut: Kreissportbund, Integrationsbeauftragte der Kommunen, MitarbeiterInnen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und/oder Wohlfahrtsverbände. c) Der Abstimmungsprozess zwischen Behörden, Kommunen und den relevanten ArbeitsmarktakteurInnen im SGB II und SGB III wird weiter ausgebaut, um die Angebote, Bedarfe und Förderinstrumente sowie AnsprechpartnerInnen gezielt weiterzugeben und Transparenz zu schaffen. d) Der Austausch mit der türkisch-islamischen Gemeinde soll intensiviert werden, um die Angebote speziell für Frauen (Frauenschwimmen, Fahrrad fahren, Spracherlernung) auszubauen. 3.6.2 Identifizierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte 1. Bestandsaufnahme In den Kreis Euskirchen sind seit 2015 (bis einschließlich September 2017) insgesamt 4743 Menschen zugewandert. Insgesamt gibt es mit dem Stand 1. Oktober 2017 15118 Menschen ohne deutschen Pass, davon sind 927 AsylbewerberInnen und FolgeantragstellerInnen aus 43 Ländern. Um die Zeit zu nutzen, bis der Status geklärt ist und der Integrationskurs startet, bieten viele ehrenamtliche FlüchtlingshelferInnen, Wohlfahrtsverbände und TrägerInnen meist kostenlose Deutschkurse für AnfängerInnen bzw. Alphabetisierungskurse an. Aktuell gibt es acht 26 SprachkursträgerInnen und drei KooperationspartnerInnen mit folgendem Angebot: Integrationskurs, Frauenintegrationskurs, Integrationskurs mit Alphabetisierung bzw. Jugendintegrationskurs oder berufsbezogener Deutschkurs. Diese Kurse finden größtenteils im Stadtgebiet Euskirchen statt, einige in Mechernich oder Kall. Immer noch große Herausforderungen sind Sprachkursangebote mit Kinderbetreuung, in Ortsnähe und zu hohe Zugangshürden oder fehlende Anschlussangebote. Es gibt aktuell keinen Integrationskurs mit Kinderbetreuung. Zudem gibt es Angebote speziell für Frauen, für Kinder und Jugendliche in folgenden Bereichen: Schule und Freizeit, Sportvereine, Übergang von Schule in den Beruf. Ebenso erhalten die Neuzugewanderten die Möglichkeit, im Rahmen von Praktika, Bundesfreiwilligendienst, FSJ oder mittels Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen den Weg in das Bildungssystem zu finden. Angebote für die sogenannte mittlere Gruppe (die weder zu den sicheren noch zu den unsicheren Herkunftsländern zählen) sind nur schwer zu finden. Sobald man nicht anerkannt ist, fehlt es an Angeboten. 2. Ziele a) Intensiver und kritischer Austausch mit den SprachkursträgerInnen, ArbeitsmarktakteurInnen und Wohlfahrtsverbänden zur Schaffung von Anschlussangeboten b) Identifizierung von Angebotslücken und Sichtbarmachung und Kommunikation von Doppelstrukturen c) Transparenz durch Bekanntmachung von Angeboten und Zuständigkeiten für NutzerInnen und AnbieterInnen d) breitere Streuung von Sprachangeboten wie „Einstieg deutsch“ im gesamten Kreis, je nach Bedarf und Anfrage 3. Planung und Umsetzung a) laufende Erhebung der aktuellen Sprachförderangebote bzw. der Bildungsangebote und Lücken für Neuzugewanderte an KiTas, Schulen, Berufsschulen, Weiterbildungseinrichtungen, in den Gemeinden, bei den hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen in der Flüchtlingshilfe b) Erhebung der Angebote für Neuzugewanderte im Bereich außerschulische Bildung c) Kommunikation der Ergebnisse im Querschnitt Integration, um die TrägerInnen bei der Installierung neuer bzw. anschließender Angebote zu unterstützen 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die aktuellen Termine der zertifizierten und ehrenamtlichen Sprachkurse und Integrationskurse im Kreis Euskirchen werden erhoben und zusammengefasst veröffentlicht auf der Homepage, auf der IntegreatApp sowie per Emailverteiler versandt. b) Bildungsangebote im non-formalen Bereich durch Sportvereine, Familienbildungsstätte, VHS, Wohlfahrtsverbände, Ehrenamtliche etc. werden erfasst und veröffentlicht. Hier gibt es niedrigschwellige Integrationsangebote wie Nähkurse, Schwimmkurse, Radwerkstatt, Eltern-Kind-Treffen, Kochkurse, Sportturniere und Begegnungscafés. Hinzu kommen 2018 unter anderem ein Fitnesskurs, Fahrradfahrkurs, Schwimmkurs für Kinder. c) Die Schwerpunkte 2018 werden weiterhin die Identifizierung kommunaler und regionaler Bedarfe sowie die Identifizierung von Lücken und die Sichtbarmachung von Doppelstrukturen sein. d) Ende 2017 / Anfang 2018 erfolgt eine Veröffentlichung des Ordners mit „Bildungs- und Beratungsangeboten für Neuzugewanderte im Kreis Euskirchen“. Dieser wird allen 27 Hauptamtlichen im Querschnitt Integration für ihre Beratungsarbeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden (siehe Punkt 3.6.4.). 3.6.3 Beratung der politischen Gremien, der Kommunen und Arbeits- und Bildungsakteure und Impulssetzung neuer Angebote 1. Bestandsaufnahme Die identifizierten Bildungsangebote sollen den Kommunen, den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfenden in der Flüchtlingshilfe sowie Neuzugewanderten und MigrantInnen transparent zur Verfügung gestellt werden, um gezielt beraten zu können. Seit 2017 findet ein enger Austausch mit den Kommunen Kall, Blankenheim, Stadt Euskirchen, Weilerswist, Mechernich und Bad Münstereifel statt, um den aktuellen Stand an Bildungsangeboten zu eruieren bzw. Bedarfe zu identifizieren. 2. Ziele a) Unterstützung der Planungsgruppe „Integration junger Flüchtlinge“ b) Beratung der BildungsakteurInnen bei der Impulsgebung neu zu installierender Angebote und Maßnahmen c) Beratung der runden Tische im Bereich der Flüchtlingshilfen d) Beratung der Kommunen im Hinblick auf Angebotsvielfalt, Vernetzung oder bei Bedarfen und Lücken 3. - Planung und Umsetzung regelmäßige Teilnahme an der Projektgruppe „Integration junger Flüchtlinge“ Teilnahme an der Sozialkonferenz Unterstützung der NetzwerkpartnerInnen in der Stadt Euskirchen, Beratung weitere Kommunen Gemeinsame Erarbeitung konkreter Ziele bei der Beratung mit den jeweiligen Kommunen, um Nachhaltigkeit zu erreichen. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Der Austausch mit den SprachkursträgerInnen zeigt, dass diese offen sind, dem Bedarf entsprechende Integrationskurse anzubieten. Zu klären gilt, ob die Gesamtkoordination der Sprachkurse hilfreich wäre, um zum Beispiel Wartezeiten zu verkürzen oder passgenaue und unmittelbare Übergänge in den Angeboten zu ermöglichen. b) Im Netzwerk der BildungsakteurInnen werden Ressourcen erfasst, die mit Angeboten und Bedarfen abgeglichen werden und dann zur effektiven Umsetzung von Maßnahmen genutzt werden können. c) Die Beratung der politischen Gremien wird 2018 intensiv fortgesetzt werden. 3.6.4 Ordner Bildungs- und Beratungsangebote für Zugewanderte 1. Bestandsaufnahme Der Kreis Euskirchen mit seinen 11 Kommunen hat viele Akteure im Bereich der Arbeit mit Neuzugewanderten: Wohlfahrtsverbände, Kreisverwaltung, Rathäuser, SprachkursträgerInnen, Kirchen, Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte etc. Ebenso viele Bildungs- und Beratungsangebote für Neuzugewanderte gibt es. Der Ordner enthält Übersichten mit Steckbriefen: Angebotsdarstellung, Zugangsvoraussetzungen, Zielgruppen, Anschlussangebote, Kos- 28 ten und AnsprechpartnerInnen. Die Angebote sind beispielsweise sortiert nach Beratungsangeboten, nach Sprachangeboten sowie nach Angeboten im Übergang Schule-Beruf oder Übergang in Arbeit. Aktualisierte Infoblätter können problemlos ausgetauscht werden, anhand von Registern und Stichwortverzeichnis findet man schnell ein gesuchtes Angebot. 2. Ziele a) Übersicht der Beratungs- und Bildungsangebote für Zugewanderte nur für den Kreis Euskirchen b) Transparenz c) Dienstleistungsangebot an die Kommunen und hauptamtlich Tätigen zur besseren Orientieren im Angebotsdschungel 3. Planung und Umsetzung Der Ordner ist ein gemeinsames Produkt der Schnittstellenarbeit RBB/KI. September 2017: Oktober 2017: November 2017: Dezember 2017: Projektvorbereitung und Fahrplan für den Ordner festlegen Start des Ausfüllens der Infoblätter Festlegen der Register und des Layouts Vorstellung des Ordners in der „Projektgruppe Integration junge Flüchtlinge“ Präsentation des Ordners in der Sozialkonferenz Korrektur der Infoblätter durch die Träger 4. Ergebnisse und Ausblick a) Zu Beginn des Jahres 2018 wird der vollständige Ordner an die KooperationspartnerInnen (SprachkursträgerInnen, Integrationsbeauftragte etc.) versendet. b) Die Ausgabe der Ordner an die Kommunen erfolgt persönlich und wird zeitgleich zur Beratung genutzt. c) Mitte des ersten Halbjahres erfolgt eine Evaluierung über die praktische Anwendung des Ordners und der Umsetzung möglicher Änderungen zur besseren Handhabung des Ordners. d) Vierteljährlich erfolgt die Aktualisierung der Infoblätter, die per Email versendet werden und im Ordner ausgetauscht werden. 29 4 Kommunale Koordinierungsstelle 4.1 4.1.1 Potenzialanalyse Schuljahr 2017/18 Potenzialanalyse – Zentrale Ausschreibung 1. Bestandsaufnahme Ein wichtiger Bestandteil der individuellen Förderung für SchülerInnen in der Jahrgangsstufe 8 im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung ist die Potenzialanalyse. Im Kreis Euskirchen wurde die Potenzialanalyse in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 von der Kommune – in Kooperation mit der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA und der Vergabestelle des Kreises – ausgeschrieben. Hierbei wurden auch die regionalen Besonderheiten berücksichtigt, sodass die Potenzialanalyse optional auch in den Schulen durchgeführt werden konnte. Das Land NRW hat jedoch entschieden, dass die Potenzialanalyse ab dem Schuljahr 2016/17 zentral ausgeschrieben wird. Die Kommunalen Koordinierungsstellen haben hierbei keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Leistungsbeschreibung, außer bei der Meldung der Schülerzahlen sowie bei der Losbildung. Dies bedeutet auch, dass die Potenzialanalysen seit dem Schuljahr 2016/17 ausschließlich außerhalb der Schule durchgeführt werden. 2. Ziele a) Prüfung der Lose und Meldung von Anpassungsbedarfen an die LGH b) Gewährleistung, dass alle Schulen bei der Ausschreibung berücksichtigt werden c) Abfrage der Schülerzahlen für den kommenden Jahrgang 8 in den Förderschulen d) Information der Schulaufsicht und der Gremien über das Ausschreibungsergebnis und über die Kurzkonzepte der durchführenden Träger e) Information der Schulen über das Ausschreibungsergebnis 3. Planung und Umsetzung März 2017: Bedarfsabfrage in den Förderschulen, um die Zahl der SchülerInnen, die im Schuljahr 2017/18 an der Potenzialanalyse teilnehmen werden, zu ermitteln. Meldung von auslaufenden sowie neu im KAoA-Prozess startenden Schulen bei der LGH 4. Ergebnisse und Ausblick a) In Rücksprache mit den Schulräten findet die Abfrage bzgl. der Schülerzahlen in den Förderschulen statt. Für die anderen Schulformen wurden die SuS-Zahlen vom MSB zur Verfügung gestellt. b) Namensänderungen sowie neue KAoA-Schulen sind an die LGH gemeldet. Die Gesamtschule Euskirchen startet ab dem Schuljahr 2017/18 mit dem Jahrgang 8. c) Die Lose sind geprüft und Anpassungsbedarfe sind an die LGH gemeldet. Hinweis auf auslaufende Schulen: Die Georgschule Euskirchen hat im Schuljahr 2017/18 keinen Jahrgang 8 mehr. d) Die Schulaufsicht und die entsprechenden Gremien wurden darüber informiert, dass der Trägerverbund aus dem Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) und dem Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft (BRW) auch im Schuljahr 2017/18 die Potenzialanalyse durchführen wird. Demnach führt das BZE in den Förder-, Real- und Gesamtschulen die 30 Potenzialanalysen durch, während das BRW für die Durchführung der Potenzialanalyse in Hauptschulen und Gymnasien zuständig ist. e) Eine schnelle Kontaktherstellung zwischen Trägern und Schulen ist gewährleistet. 4.1.2 Potenzialanalyse – Durchführung 1. Bestandsaufnahme Durch den Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung ist seit dem Schuljahr 2016/17 die Teilnahme an „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) grundsätzlich für alle öffentlichen Schulen im Sekundarbereich I und II in Nordrhein-Westfalen verbindlich vorgeschrieben, d.h. im Kreis Euskirchen nehmen alle öffentlichen und privaten Schulen an KAoA teil, außer das 5 private St.-Angela-Gymnasium in Bad Münstereifel sowie drei STAR-Schulen . Aufgrund von Schulschließungen, auslaufenden Schulen und Neugründungen bleibt die Schullandschaft im Kreis Euskirchen auch im Schuljahr 2017/18 weiterhin dynamisch. Die auslaufenden Schulen – Georgschule Euskirchen, Hauptschule Mechernich in Kall, Hauptschule Nettersheim, Realschule im Feytal sowie Realschule Blankenheim - haben im Schuljahr 2016/17 keinen Jahrgang 8 mehr, somit werden in diesen Schulen auch keine Potenzialanalysen durchgeführt, jedoch setzen sie weiterhin die Standardelemente von KAoA für die Jahrgänge 9 und 10 um. Im Schuljahr 2017/18 steigt die Gesamtschule Euskirchen zum ersten Mal mit ihrem Jahrgang 8 in das Landesvorhaben KAoA ein und insgesamt nehmen im Kreis Euskirchen 1.900 SchülerInnen an der Potenzialanalyse teil. Anzahl der SchülerInnen Teilnahme an der Potenzialanalyse 31 2500 2000 Sj 2013/14 1500 Sj 2014/15 Sj 2015/16 1000 Sj 2016/17 500 Sj 2017/18 0 Sj 2013/14 Sj 2014/15 Sj 2015/16 Sj 2016/17 Sj 2017/18 Schuljahre Abbildung: Anzahl der SchülerInnen, die im Kreis Euskirchen an der Potenzialanalyse teilgenommen haben. 2. Ziele 5 Im Kreis Euskirchen nehmen drei Förderschulen mit den Schwerpunkten GE und KM an dem Berufsorientierungsprogramm „Schule trifft Arbeitswelt (STAR)“ teil. Ab dem Schuljahr 2017/18 wird STAR ebenfalls in das Landesvorhaben integriert. Quelle: Eigene Erhebung der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA – KoBIZ, Kreis Euskirchen und Schulstatistik sowie Abrechnungsdaten zu trägergestützten Standardelementen (SBO) a) Durchführungszeitraum der Potenzialanalyse im Schuljahr 2017/18 ist von August bis Dezember 2017 b) Im Schuljahr 2017/18 sollen insgesamt 1.900 SchülerInnen aus acht Gymnasien, drei Haupt-, fünf Real-, fünf Förderschulen und vier Gesamtschulen an der Potenzialanalyse teilnehmen. c) Informationsweitergabe und Beratung der Schulen, um Unsicherheiten vorzubeugen, eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen und entsprechende Planungen im Schulkalender vorzunehmen d) Beratung und Information der Schulen über die Umsetzung von Potenzialanalysen e) Teilnahme an Elterninformationsabenden 3. Planung und Umsetzung - Die Schulen werden von der Kommunalen Koordinierungsstelle über das Ergebnis der Optionsziehung informiert. - Vor den Sommerferien terminieren die Träger mit den Schulen die Elterninformationsabende, den Durchführungszeitraum der Potenzialanalysen für das kommende Schuljahr und klären die Rahmenbedingungen für den Durchführungstag. - Hospitation der Potenzialanalyse seitens der Kommunalen Koordinierungsstelle sowie der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Potenzialanalysen werden bis Dezember 2017 durchgeführt. b) Da zum Jahresberichtsende die Durchführung der Potenzialanalysen noch nicht endgültig abgeschlossen ist, liegen z.Z. keine konkreten Zahlen vor. Für SchülerInnen, die bspw. krankheitsbedingt nicht an der Potenzialanalyse teilnehmen können, bieten die Träger einen Ersatztermin für die Durchführung der Potenzialanalyse an. c) Die Informationsweitergabe und Beratung der Schulen erfolgt vor allem, um Unsicherheiten vorzubeugen, eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen und entsprechende Planungen im Schulkalender vorzunehmen. d) Die Schulen sind über die Umsetzungsmodalitäten von Potenzialanalysen informiert. e) Je nach Bedarf werden die Schulen und die Eltern zum Thema Potenzialanalyse beraten. f) Die Kommunale Koordinierungsstelle dient in dem ganzen Prozess als Schaltstelle zwischen den Trägern, Schulen, MASG, Schulaufsicht und der Abrechnungsstelle LGH. g) Im laufenden Schuljahr hat das MAGS die Kommunale Koordinierungsstellen darüber informiert, dass die Potenzialanalyse an den Förderschulen aufgeteilt an zwei Tagen durchgeführt werden kann. Nach Rücksprache mit den Förderschulen sowie mit dem Träger findet im Kreis Euskirchen die Potenzialanalyse an den Förderschulen an zwei Tagen statt. h) Für das Schuljahr 2018/19 ist die erneute Durchführung in Schule in Aussicht gestellt. 32 4.2 4.2.1 Portale und Austauschforen Regionale Arbeitstreffen für Kommunale Koordinierungsstellen 1. Bestandsaufnahme Das Austauschformat der seit 2012 stattfindenden Regionaltreffen wurde Anfang 2017 durch die Ministerien überprüft und es wurde eine Anpassung vorgenommen. Das ursprüngliche Ziel der Regionaltreffen, die Flankierung des Aufbaus von KAoA, ist mit dem Schuljahr 2016/17 erreicht. Ab diesem Schuljahr ist KAoA als Struktur in allen Schulen in NRW in den 8. Jahrgängen installiert. Die zukünftigen „Regionalen Arbeitstreffen“ werden inhaltlich neu ausgerichtet und wenden sich an einen erweiterten und neu zusammengesetzten Teilnehmerkreis. Dieser umfasst die Kommunalen Koordinierungsstellen, Verantwortliche der oberen und unteren Schulaufsicht, die Landschaftsverbände sowie das MAGS und das MSB. Bei der Aufteilung der Teilnehmenden auf die drei Regionalen Arbeitstreffen werden die regionalen Zuschnitte der Regierungsbezirke berücksichtigt. Ab März 2017 finden zusätzlich jeweils zwei Austauschtreffen im Jahr mit den KoKos, organisiert von der G.I.B., statt. Außerdem finden Workshops zu trägergestützten Standardelementen, wie Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung, Praxiskurse, KAoA-kompakt, unter Beteiligung der Ministerien und abgeordneten KoKos statt. Seitens der Ministerien sind zwei Arbeitstreffen im Jahr mit den zuständigen Dezernenten geplant, um den Austausch mit den kommunalen Spitzen zum Sachstand KAoA zu befördern. 2. Ziele a) b) c) d) Themenspezifischer Austausch Austausch von Praxiserfahrungen Überregionale Vernetzung der KoKos Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen von Kreisen und kreisfreien Städten e) Festlegung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung der trägergestützten Standardelemente 3. Planung und Umsetzung 16.03.2017: 15. Regionaltreffen der KoKos im Rheinland, Düsseldorf mit dem Schwer punktthema „Qualitätsentwicklung und –sicherung in den trägergestützten Standardelementen“ 03.07.2017: Teilnahme am Workshop „Vereinbarungen zu den Prozessen und Verant wortlichkeiten bei der Umsetzung von KAoA-kompakt in Internationalen Förderklassen (IFK)“ 11.07.2017: Arbeitstreffen der KoKos aus NRW-Kreisen zu frei gewählten Themen, Bochum 14.09.2017: 1. Regionales Arbeitstreffen der KoKos für die Regierungsbezirke Köln und Münster in Düsseldorf mit dem Themenschwerpunkt „Gestaltungsaufgaben 33 bei der Umsetzung von Berufsfelderkundungen – Rolle und Aufgaben der beteiligten Partner“ 12.10.2017 Teilnahme Workshop „KAoA-STAR“ 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die KoKo nimmt regelmäßig an den Arbeitstreffen teil. b) Ein eigenes Treffen für Kokos aus Kreisen zu bestimmten Themen wird als sinnvoll erachtet, da in Flächenkreisen andere Problemlagen bei der Umsetzung von KAoA entstehen als in kreisfreien Städten. c) Die KoKo Euskirchen nimmt an den Workshops zu KAoA-kompakt uns KAoA-STAR als Vertreterin der Kreis-Kokos im Regierungsbezirk Köln teil. Die abgestimmten Ergebnisse werden mit der Schulaufsicht und dem durchführenden Träger thematisiert. d) Bei den Regionalen Arbeitstreffen erfolgt regelmäßig ein Bericht der Landesregierung, vertreten durch das MAGS und das MSB, aus dem NRW-Ausbildungskonsens zum Stand der KAoA-Umsetzung NRW-weit. e) Auch in 2018 ist eine Teilnahme an Arbeitstreffen und weiteren Workshops geplant. 4.3 4.3.1 Facharbeitsgruppen Facharbeitsgruppe 1 „Berufs- und Studienorientierung“ 1. Bestandsaufnahme Die flächendeckende Einführung einer nachhaltigen geschlechtersensiblen und systematischen Berufs- und Studienorientierung dient dem Ziel, dass die Jugendliche zu reflektierten Berufs- und Studienwahlentscheidungen kommen und realistische Ausbildungsperspektiven zum Anschluss an die allgemeinbildende Schule entwickeln. Dazu sind Standardelemente entwickelt worden, durch die der systematische Prozess beginnend ab der Jahrgangsstufe 8 6 bis hinein in eine Ausbildung bzw. alternative Anschlusswege definiert wird. Zur Umsetzung des Handlungsfeldes 1 „Berufs- und Studienorientierung“ im Kreis Euskirchen wurde bereits im Februar 2014 die Facharbeitsgruppe 1 (FAG 1) implementiert, bestehend aus Vertretern der Schulaufsicht, Agentur für Arbeit, IHK, Industrieverbände sowie Studien- und Berufswahlkoordinatoren (StuBos) aus den Schulformen Gymnasium, Berufskolleg, Förder-, Haupt- und Realschulen. Moderiert werden die FAG-Sitzungen von einem StuBo eines Gymnasiums, der auch FAG-Sprecher ist. Die Geschäftsführung sowie die Organisation der Sitzungen erfolgt durch die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo). 2. Ziele a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der FAG ist zu gewährleisten. b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten werden den TeilnehmerInnen u.a. in überaus zur Verfügung gestellt. c) Austausch über die Umsetzung der Standardelemente KAoA in der Schule d) Gemeinsame Entwicklung einer Handreichung/ Checklisten zur Vorbereitung und Durchführung von abgestimmten Standardelementen 6 (Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/cms/upload/uebergang_gesamtkonzept_instrumente.pdf) 34 3. Planung und Umsetzung  21.02.2017 10.Sitzung der FAG 1  25.04.2017 11. Sitzung der FAG 1  10.10.2017 12. Sitzung der FAG 1 Es wurde eine Unterarbeitsgruppe zum Thema „Berufsfelderkundung“ gegründet. Näheres unter „Unterarbeitsgruppe FAG 1 – Berufsfelderkundungen“. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der FAG wird gewährleistet. b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Informationen werden den TeilnehmerInnen in überaus zur Verfügung gestellt. c) Ein kontroverser Austausch zur Umsetzung der Standardelemente findet statt. Der Fachberater der Bezirksregierung zur KAoA gibt Informationen zum Thema „Beratung“ weiter. d) Abstimmung der Checkliste zu den Praxiskursen ist erfolgt. Die FAG 1 entwickelt zur Vorbereitung des BFE-Tages für die SchülerInnen ein Merkblatt sowie als Vorlage ein Elterninformationsbrief für den BFE-Tag. e) Die Checklisten sind den Kommunalen Koordinierungsstellen im Kammerbezirk Aachen zur Nutzung und ggf. Weiterbearbeitung zur Verfügung gestellt worden. f) Für die Abstimmung der BFE-Tage im Schuljahr 2017/18 sowie Entwicklung einer Checkliste für das BFE-Onlineportal beschließt die FAG 1 die Gründung einer Unterarbeitsgruppe. g) Frau Dr. Kursten (RWTH Aachen) und Fr. Dr. Hofmann (FH Bonn/ Rhein-Sieg) stellen die Angebote der zentralen/allgemeinen Studienberatung vor. Unterarbeitsgruppe der Facharbeitsgruppe 1 - Berufsfelderkundung 1. Bestandsaufnahme Das Standardelement Berufsfelderkundung (BFE) liefert den SchülerInnen Impulse, realistische Vorstellungen über die Berufswelt und die eigenen Fähigkeiten und Interessen zu entwickeln. Dies gilt auch für akademische Berufsfelder. Sie lernen berufliche Tätigkeiten exemplarisch in mehreren (mindestens drei) Berufsfeldern praxisnah kennen. Zur Erleichterung der Akquise von Berufsfelderkundungsplätzen, zur Systematisierung der Angebote und als Unterstützung für Schulen zur Umsetzung der Berufsfelderkundungen (BFE) wurde zum Schuljahr 2016/17 das BFE-Online-Portal im Kreis Euskirchen installiert. Im Portal standen drei BFE-Tage zur Auswahl zur Verfügung. Um für das Schuljahr 2017/18 die BFE-Tage festzulegen sowie eine Checkliste für die Nutzung des BFE-Online-Portals für die Lehrkräfte zu erstellen, wurde die Unterarbeitsgruppe aus der Facharbeitsgruppe 1 „Berufs- und Studienorientierung“ gegründet. 2. Ziele a) Erfahrungsaustausch zur Nutzung des BFE-Online-Portals b) Festlegung der BFE-Tage für das Schuljahr 2017/18 c) Erstellung einer Checkliste zur Nutzung des BFE-Portals für die Lehrkräfte 35 3. Planung und Umsetzung  Abfrage bei den Unternehmen, die bereits im Schuljahr 2016/17 ihre Angebote im BFEOnline-Portal eingestellt haben, wie die BFE-Tage aus ihrer Sicht gelaufen sind und welche Zeiträume für das Schuljahr 2017/18 zur Durchführung von BFE-Tagen gut geeignet sind  Abfrage in den Schulen, welche Zeiträume zur Durchführung von BFE-Tagen im Schuljahr 2017/18 nicht gut geeignet sind  Matching der Ergebnisse und Festlegung von Zeiträumen, die möglichst auch in kommenden Schuljahren beibehalten werden  Insgesamt wurden sieben Durchführungstage definiert: 01. Februar 2018 06. Februar 2018 20. März 2018 21. März 2018 03. Juli 2018 04. Juli 2018 05. Juli 2018  Abstimmung der BFE-Tage mit der Schulaufsicht sowie mit der Steuerungsgruppe KoBIZ  Das Clara-Fey-Gymnasium stellt sein Handout zu BFE-Tagen als Vorlage für die Checkliste zur Verfügung 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Lehrkräfte, die bereits im Schuljahr 2016/17 das BFE-Online-Portal genutzt haben, berichten über ihre Erfahrungen. b) Die Kommunale Koordinierungsstelle stellt die Ergebnisse der Unternehmerbefragung vor. c) Die BFE-Tage bzw. die Zeiträume stehen fest und werden, wenn sie sich bewährt gaben, auch im kommenden Schuljahr beibehalten. d) Die Checkliste zur Nutzung des BFE-Online-Portals für Lehrkräfte ist erstellt und wurde in der Facharbeitsgruppe 1 abgestimmt. e) Die Checkliste ist allen StuBos zur Nutzung und Weitergabe an KollegInnen weitergeleitet worden. 4.3.2 Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“ 1. Bestandsaufnahme Das Handlungsfeld 2 „Systematisierung des Übergangs“ beschäftigt sich mit den Angeboten im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Ausbildung, die der Realisierung einer verbindlichen Ausbildungsperspektive dienen. Ziel ist, die Angebote im Übergang zu systematisieren und die Zugangssteuerung in die Angebote zu optimieren. 2. Ziele a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der FAG ist gewährleistet. b) Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt. c) Um ein konkreteres Vorgehen in den Arbeitsgruppen zu gewährleisten, beschließt die Steuerungsgruppe KoBIZ im Februar 2017, dass die FAGen zukünftig nach Formaten des Projektmanagements und mit Projektablaufplänen arbeiten sollen. Folgende Ziele wurden 36 für die FAG 2 festgelegt: Weniger SchülerInnen ohne Abschluss, Sinkende Arbeitslosenquote U 25, Schulpflicht – Vermeidung von Schulabsentismus. d) Indikatoren zur Erreichung der Ziele der FAG sind festgelegt. e) Die Arbeit mit der von der FAG 2 erstellten Handreichung wird evaluiert. 3. Planung und Umsetzung Folgende Meilensteine und Fragestellungen wurden zur Erreichung des Projektziels formuliert:  Aktualisierung der Handreichungen + rehaspezifische Angebote zur Schaffung von Transparenz  Haben wir passgenaue Angebote für SuS mit besonderem Förderbedarf und wie kommen diese zu der Zielgruppe?  Steuern wir effektiv in die Angebote hinein und welche brauchen wir noch?  Transfer von Infos (Berufswahlpass etc.) in weiterführende Maßnahmen, z.B. BKs, Produktionsschule, Langzeitpraktika  Anpassung der Standardelemente für SchülerInnen im Gemeinsamen Lernen  13.09.2017: Sitzung der FAG 2 4. Ergebnisse und Ausblick a) Der Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der FAG ist durch Mails und Sitzungen wie der jährlichen Regionalkonferenz gewährleistet, auch wenn die Arbeitsgruppe selber nicht tagt. b) In der Sitzung vom 13.09.2017 wurden die Informationen aus der Steuerungsgruppe KoBIZ, Stichwort Projektmanagement, von Frau Pursian kommuniziert. c) Eine Aussprache zur tatsächlichen Arbeit mit der erstellten Handreichung ist erfolgt. d) Die Arbeitsgruppe „KAoA im GL“ erarbeitet die Anpassung bzw. Ergänzung der Standardelemente für SchülerInnen im GL. Die FAG 2 wurde über die bisherigen Ergebnisse informiert. e) Geplant ist eine weitere Sitzung der FAG 2 Ende 2017 und wieder regelmäßig stattfindende Sitzungen in 2018. f) Themenschwerpunkt wird der Umgang mit der Anschlussvereinbarung sein. Ziel ist eine Optimierung der Handhabung des Standardelementes in der Sek I-Schule zur Verbesserung der Übergabe an das Berufskolleg. 4.3.3 Facharbeitsgruppe 3 „Duale Ausbildung“ 1. Bestandsaufnahme Ein wichtiges Anliegen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) ist es, die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu erhöhen. Die Berufsausbildung im dualen System ist modern und bietet exzellente Weiterbildungsmöglichkeiten. Dennoch sind die vielfältigen Chancen nicht ausreichend bekannt.7 Das Handlungsfeld 3 „Attraktivität der dualen Berufsausbildung“ widmet sich diesem Thema. 7 Quelle: http://www.arbeit.nrw.de/ausbildung/uebergang_schule_beruf/index.php 37 2. Ziele a) Ab 2017 Orientierung der Arbeit in der FAG nach Projektmanagement b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten sollen den TeilnehmerInnen u.a. in überaus zur Verfügung gestellt werden. c) Die Sitzungen finden nach Bedarf statt. d) Darstellung der Übergänge im Schuljahr 2015/16 anhand von Schüler Online-Daten e) Kontinuierliche Bekanntmachung der freien Ausbildungsplätze in den Schulen im Kreis Euskirchen 3. Planung und Umsetzung - Eindeutige Formulierung des Arbeitsauftrages, Konkretisierung der Meilensteine und Entwicklung einer entsprechenden Zeitschiene. - Vorstellung von Schüler Online Daten: Übergangsstatistik der SchülerInnen der Sekundarstufe (Sek) I für das Schuljahr 2015/16 nach Schulabschluss sowie nach Schulform. - Die Agentur für Arbeit stellt für den Kreis Euskirchen Zielberufe, in denen unversorgte BewerberInnen nach einem Ausbildungsplatz suchen können sowie die unbesetzten Ausbildungsplätze vor. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Bearbeitung der Frage „Wie können sich Arbeitgeber attraktiver für Jugendliche aufstellen?“. Die Problemlage ist vielschichtig, in der Facharbeitsgruppensitzung findet ein reger Austausch statt. b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten stehen den TeilnehmerInnen u.a. in überaus zur Verfügung. c) Die Übergangsstatistik der SchülerInnen der Sekundarstufe I wird anhand von Schüler Online dargestellt. d) Der Arbeitgeberservice (AGS) der Agentur für Arbeit sendet einmal im Monat an die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) eine Liste mit unbesetzten Ausbildungsplätzen. Die KoKo sendet diese Liste an die Sek I und Sek II Schulen im Kreis Euskirchen. Die Resonanz auf diese vor allem in Schulen und beratenden Systemen eingesetzte Liste ist positiv. e) Konzepte zur Steigerung der „Attraktivität der dualen Ausbildung“ werden erarbeitet. 4.4 4.4.1 Standardelemente KAoA und unterstützende Projekte Standardelement SBO 6.3 Praxiskurse im Schuljahr 2016/17 1. Bestandsaufnahme Die Praxiskurse vermitteln vertiefende Einblicke in einzelne Berufsfelder bzw. berufliche Tätigkeiten und werden bei Bildungsträgern oder in Betrieben durchgeführt. SchülerInnen, die im Prozess der Berufs- und Studienorientierung eine besondere Unterstützung benötigen, können in der Jahrgangsstufe 9 und 10 an den Praxiskursen teilnehmen. Durch fachpraktische Erfahrungen in Berufsfeldern haben die SchülerInnen die Möglichkeit sich besser auf die Berufswahl vorzubereiten, sodass sie eine realistische Anschlussperspektive entwickeln. Ausbildungsabbrüche können so vermieden werden. Die Kommunale Koordinierungsstelle KAoA (KoKo) organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Bundesagentur für Arbeit, Trägern, LGH und Unternehmen 38 sowie kommunalen Einrichtungen, um ein abgestimmtes Angebot für die Schulen sicherzustellen. Im Kreis Euskirchen werden die Praxiskurse von folgenden Trägern angeboten:  Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)  Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft (BRW) 2. Ziele a) Koordination und Abstimmung: angebotene und nachgefragte Berufsfelder mit den Trägern und Schulen. b) Werbung und Informationsweitergabe an die Schulen zur Umsetzung von Praxiskursen. c) Gewährleistung einer möglichst reibungslosen Durchführung der Praxiskurse. d) Beantragung des Platzkontingents für das Schuljahr 2017/18 für den Kreis Euskirchen bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH). 3. Planung und Umsetzung  Dezember 2016: Abstimmung mit den Trägern über die angebotenen Berufsfelder Versand der Informationen und Checkliste zur Praxiskursen an die Schulen  Januar 2017: Beratung der SuS im Jahrgang 9 und 10 durch die Klassenlehrkräfte. Eintragung der Beratungsergebnisse in die Anmeldelisten mit 1. und 2. Präferenz und Versandt an die KoKo. Zusammenstellung der Anmeldelisten durch die KoKo und Rückmeldung an die Schulen sowie an die Träger  Februar 2017: Verbindliche Anmeldung der SchülerInnen durch die Schulen im BANPortal Durchführungszeitraum der Praxiskurse: 06. bis 08. Februar 2017 Reflexionsgespräch mit dem Träger zu den Praxiskursen wegen zu hoher Anzahl von unentschuldigt fehlenden SchülerInnen Reflexion der Praxiskurse seitens der Schule bei der Sitzung der Facharbeitsgruppe 1  Juni 2017: Beantragung des Platzkontingents bei der LGH für das Schuljahr 2017/18 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Koordination und Abstimmung nach angebotenen Berufsfeldern mit den Trägern hat stattgefunden. An den Praxiskursen nehmen eine Gesamtschule, eine Realschule, drei Förderschulen sowie vier Hauptschulen teil. b) Die Informationen sowie die Checkliste zu Praxiskursen als unterstützendes Material sind an die Schulen gesendet. Praxiskurse finden in folgenden Berufsfeldern statt: Produktion und Fertigung: Einführung in Holzbearbeitungstechniken - Bau eines Nistkasten 39 - Dienstleistung: Herstellen und Präsentieren von einfachen Speisen; Kosmetik und Körperpflege (Haare, Haut und Nägel); Handel und Verkauf - Kundenorientiertes Verkaufen Elektro: Elektroinstallation in Wohngebäuden Kunst, Kultur, Gestaltung: Herstellung von Musterplatten mit verschiedenen kreativen Gestaltungstechniken Metall, Maschinenbau: Vertiefende Handfertigkeiten der Metallbearbeitung Technik, Technologiefelder: Antriebstechnik und Wartungsarbeiten Wirtschaft, Verwaltung: Wirtschaft, Handel und Verwaltung - über das Büro in die Welt! c) Im Schuljahr 2016/17 haben sich insgesamt 113 SchülerInnen für die Praxiskurse angemeldet. Davon haben 85 SchülerInnen (75 %) daran teilgenommen, d.h. 25 % der SchülerInnen haben, obwohl sie angemeldet waren, gefehlt. Eine hohe Anzahl von fehlenden SchülerInnen erschwert für die Träger die Durchführung der Praxiskurse. Diese Problematik wird in den Facharbeitsgruppen sowie in der Regionalkonferenz mit den Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen (StuBo) thematisiert. Anzahl der Schüler/innen Praxiskurse Schuljahr 2016/17 120 100 80 40 60 40 20 0 Anmeldungen tatsächliche Teilnahme nicht teilgenommen Abbildung: Übersicht Praxiskurse Schuljahr 2016/17 im Kreis Euskirchen Quelle: Eigene Erhebung der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA – KoBIZ, Kreis Euskirchen und Schulstatistik – Abrechnungsdaten zur trägergestützten SBO d) Für das Schuljahr 2017/18 sind bei der LGH für 300 SchülerInnen Praxiskursplätze beantragt. 4.4.2 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden (BFE) 1. Bestandsaufnahme Das Standardelement „Berufsfelder erkunden“ liefert den Jugendlichen erste Impulse, realistische Vorstellungen über die Berufswelt und die eigenen Fähigkeiten und Interessen zu entwickeln. Dies gilt auch für akademische Berufsfelder. Als Vorbereitung auf das schulische Betriebspraktikum sollen alle SchülerInnen Kenntnisse über die regionale Berufs- und Arbeitswelt erhalten und ihre Erkenntnisse aus der Potenzialanalyse für eine erste praxisnahe berufliche Orientierung nutzen. Dazu sollen sie mehrere Berufsfelder vorrangig in Betrieben, d. h. an außerschulischen Lernorten, exemplarisch erkunden und ihre Erfahrungen mit weiteren Personen (MitschülerInnen, Lehrkräften, Sorgeberechtigten, BerufsberaterInnen sowie WirtschaftsvertreterInnen reflektieren. 2. Planung und Umsetzung Folgende Arten der Berufsfelderkundung finden im Kreis Euskirchen statt: - Gesundheitsberufemesse als BFE-Alternativveranstaltung - BFE-Alternativveranstaltungen wie das Angebot „WDR Studio“ - Umsetzung von BFE an den Berufskollegs - Berufetag der RWTH in Aachen - Berufsfelderkundungen in Betrieben in der Region - Trägergestützte BFE beim Berufsbildungszentrum in Euskirchen-Euenheim (BZE) 4.4.3 Berufsfelderkundungstage in der Kreisverwaltung 1. Bestandsaufnahme Die Kreisverwaltung bietet bereits seit einigen Jahren erfolgreich Berufsfindungstage an. In diesem Rahmen sollen die SchülerInnen die Aufgaben und Ausbildungsberufe in einer öffentlichen Verwaltung kennenlernen. Erstmalig hat die Kreisverwaltung in 2017 drei Plätze im Berufsfeld „Wirtschaft und Verwaltung“ in das BFE-online-Portal eingestellt, die alle gebucht wurden. 2. Ziele a) Die Anzahl der angebotenen BFE-Tage soll aufgestockt werden. b) Weitere Berufsfelder in der Kreisverwaltung, neben Wirtschaft und Verwaltung sollen bekannt gemacht werden. c) Um die Personalabteilung zu unterstützen, entwickelt KoBIZ ein erstes Konzept für die Umsetzung. d) Die Personalabteilung akquiriert BFE-Plätze in den Fachabteilungen. 3. Planung/Umsetzung Juli 2017: Abstimmungsgespräch KoBIZ und Personalabteilung unter Beteiligung der Verwaltungsleitung mit Vorstellung eines möglichen Ablaufplans Weiterer Termin KoBIZ mit Personalabteilung zur Festlegung der Konzeption ab August 2017: Ansprache der Abteilungen durch die Personalabteilung Folgende Fragen werden durch die Personalabteilung geklärt: Anzahl der BFE-Plätze und mögliche BFE-Tage Benennung der Abteilungen und Azubis als mögliche Coaches Beispiel eines Ablaufplans: 41 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Personalabteilung und das KoBIZ stimmen einen Ablaufplan für die Kreisverwaltung und für das Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) ab. b) Das KoBIZ unterstützt bei der Durchführung durch eigene MitarbeiterInnen. c) Folgende Abteilungen stellen BFE-Plätze zur Verfügung bzw. unterstützen bei der Durchführung: Leitstelle, Katasteramt, Verwaltung, AWZ, Pressestelle, Personalabteilung, KoBIZ. d) Es werden insgesamt 30 Plätze in den Berufsfeldern Wirtschaft und Verwaltung (Verwaltungsfachangestellte), Gesundheit (NotfallsanitäterIn), Bau, Architektur, Vermessung (VermessungstechnikerIn, GeomatikerIn) und Dienstleistung (StraßenwärtIn) an jeweils zwei Tagen eingestellt. e) SchülerInnen können ab 04. Dezember 2017 die Plätze für 2018 online buchen. f) Bis zum 21.12.2017 wurden bereits 15 Plätze von SchülerInnen gebucht. 4.4.4 Berufsfelderkundungen an den Berufskollegs 1. Bestandsaufnahme In 2015 und 2016 fanden bereits Berufsfelderkundungen im Rahmen des Tages der offenen Tür am Thomas-Eßer-Berufskolleg und des Aktionstages „Berufliche Bildung“ am Berufskolleg Eifel als Alternativveranstaltung zur betrieblichen BFE statt. 2. Ziele a) In 2017 wird BFE weiter im Rahmen des Tages der offenen Tür des Thomas-EßerBerufskollegs (TEB) und des 3. Aktionstages „Berufliche Bildung“ des Berufskollegs Eifel (BKE) angeboten. b) Die Berufskollegs koordinieren den Einsatz entsprechender AnsprechpartnerInnen am Tag selber, z. B. FachlehrerInnen, Auszubildende, VertreterInnen der Innungen. c) Die Berufskollegs legen entsprechend ihrer Kapazitäten konkrete Platzzahlen fest. d) Die Berufskollegs stellen ihre Angebote in das BFE-Online-Portal ein. e) Die Anmeldungen werden ausschließlich über das installierte BFE-Online-Portal erfolgen. f) Die SchülerInnen erhalten vor Ort nach der BFE eine Teilnahmebescheinigung, die über das Portal individuell generiert werden kann. 42 2. Planung und Umsetzung September 2017: Rücksprache mit den Berufskollegs über eine erneute Durchführung Einstellen der BFE-Plätze ins Online-Portal durch die Berufskollegs 21.September 2017: Informationen der Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen im Rahmen der jährlichen Regionalkonferenz 9. Oktober 2016: Beginn der Buchungsphase für SchülerInnen November 2017: Erinnerung an das Angebot bei den Schulen durch die KoKo per Mail Öffentlichkeitsarbeit über die KoKo und die Pressestelle des Kreises in Kooperation mit den Berufskollegs Telefonische Nachfrage und erneute Bewerbung des Angebots bei allen Schulen durch die KoKo 25.November 2017: Durchführung BFE an den Berufskollegs 3. Ergebnisse und Ausblick a) Die Berufskollegs haben ihre Angebote im BFE-Online-Portal eingetragen. b) Das TEB stellte insgesamt 50 Plätze in den Berufsfeldern Elektro, Verkehr/Logistik, Bau/ Architektur/Vermessung, Produktion/Fertigung und Metall/Maschinenbau zur Verfügung. c) Am BKE standen insgesamt 200 Plätze in den Berufsfeldern Dienstleistung, Gesundheit und Wirtschaft/Verwaltung zur Verfügung. d) Beide Berufskollegs wurden von zahlreichen KooperationspartnerInnen, z.B. örtlichen Betrieben, bei der Durchführung unterstützt. e) Am Thomas-Eßer-Berufskolleg wurden von den SchülerInnen insgesamt 41 Plätze in Anspruch genommen. f) Am Berufskolleg Eifel haben 50 SchülerInnen an einer BFE teilgenommen. g) Das Angebot wurde von drei Schulen genutzt. h) Die Anmeldungen erfolgten ausschließlich über das Portal. 4.4.5 Standardelement SBO 6.1 Trägergestützte Berufsfelderkundung (BFE) Schuljahr 2016/17 1. Bestandsaufnahme Das trägergestützte Angebot der BFE richtet sich primär an SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf, die auch entsprechend 3 Tage BFE durchlaufen. Wenn das Platzkontingent ausreicht, können zusätzlich Berufsfelder, für die eine betriebliche Berufsfelderkundung z.B. wegen Altersgrenzen oder gesundheitlichen Gefahren nicht möglich sind, über ein 1-tägiges Träger-Angebot abgedeckt werden. Dann noch übrige Kapazitäten können ggf. 1-2-tägig vergeben werden. An der trägergestützten BFE können max. 25% aller SchülerInnen der 8. Jahrgangsstufe nach einer Potenzialanalyse im zweiten Schulhalbjahr im Kreis teilnehmen, d.h. für den Kreis Euskirchen können 514 SchülerInnen im Schuljahr 2016/17 an der trägergestützten BFE 8 teilnehmen. Die Förderung beträgt bei der eintägigen trägergestützten BFE 50,00 Euro und bei der dreitägigen BFE 150,00 Euro und wird aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und 8 Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/standardelemente/praxisphasen/berufsfelder-erkunden/index.html, 06.01.2017 43 Forschung (BMBF) finanziert. Die Abwicklung erfolgt über die Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH. Landes- 2. Ziele a) Information an die Schulen und Träger über geänderte Rahmenbedingungen bzgl. der trägergestützten BFE. b) Koordination und Abstimmung der angebotenen Berufsfelder mit den Trägern. c) Abstimmung mit dem Schulrat über das Abfrageverfahren zur Bedarfsmeldung der Schulen. d) Erfassung der Bedarfsmeldung der trägergestützten BFE und Meldung der Zahlen an die LGH. e) Informationsweitergabe an die Schulen zur Umsetzung der trägergestützten BFE. f) Gewährleistung einer möglichst reibungslosen Durchführung der trägergestützten BFE. 3. Planung und Umsetzung  August 2016:  Oktober 2016:  November 2016:  Januar 2017:  02. Februar 2017:  04. April 2017:  03. Juli 2017: Trägersitzung und Information an die Träger über die geänderten Rahmenbedingungen Abstimmung über die Durchführungszeiträume und -planung der trägergestützten BFE-Tage Benennung der Träger, die die trägergestützten BFE im Kreis Euskirchen durchführen können, an die LGH Jour Fixe mit dem Schulrat und Fachberater der Bezirksregierung für KAoA. Die Schulen sind bzgl. trägergestützten BFE angeschrieben und aufgefordert, ihre Platzbedarfe im BANPortal einzutragen. Der Bedarf von 261 trägergestützten BFE-Plätzen ist bei der LGH beantragt. Die Schulen leiten ihre Anmeldelisten der Kommunalen Koordinierungsstelle weiter. Die Kommunale Koordinierungsstelle stellt die Anmeldelisten zusammen und versendet diese an die Träger und an die Schulen weiter. Entsprechend des Matchings der Kommunalen Koordinierungsstelle weisen die Schulen ihre SchülerInnen im BAN-Portal den jeweiligen BFE-Kursen zu. erster Durchführungstag der trägergestützten BFE zweiter Durchführungstag der trägergestützten BFE dritter Durchführungstag der trägergestützten BFE 4. Ergebnisse und Ausblick a) Bei der Regionalkonferenz wurden die Schulen und bei der Trägersitzung die Träger über die geänderten Rahmenbedingungen der trägergestützten BFE informiert. b) Die Koordination und Abstimmung der angebotenen Berufsfelder ist mit den Trägern erfolgt. Folgende Berufsfelder werden angeboten: Elektro, Technik, Technologiefelder, Holz, 44 c) d) e) f) Maler, Metall und Lager/Handel, Hotel/Gaststätten, Kosmetik/Pflege und Wirtschaft und Verwaltung. Die Abstimmung mit dem Schulrat über das Abfrageverfahren ist erfolgt. Die Abfrage der Bedarfsmeldung ist über das BAN-Portal erfolgt und die Zahlen wurden an die LGH gemeldet. Die Schulen sind über die Umsetzungsschritte der trägergestützten BFE informiert. Bei der Durchführung der trägergestützten BFE ist eine Diskrepanz zwischen der Bedarfsmeldung und der tatsächlichen Teilnahme der SchülerInnen festzustellen. Dies erschwert für die Träger die Umsetzung der trägergestützten BFE. Diese Problematik ist mit den Schulen kommuniziert worden. 4.4.6 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelderkundung (BFE) – Unternehmensakquise für das Online-Portal 1. Bestandsaufnahme Berufsfelderkundungen bieten den Schüler/innen die Möglichkeit, sich frühzeitig ein realistisches Bild von beruflichen Anforderungen machen zu können. Die Unternehmen im Kreisgebiet sind dabei ein wichtiger Kooperationspartner vor Ort. Die Beteiligung der Unternehmen am ersten Berufsfelderkundungstag 2017, dem 02.02.2017 belief sich auf 22 teilnehmende Betriebe mit insgesamt 90 angebotenen Plätzen. Die Firmen Schöller Werke, Hellenthal boten dabei 13 Plätze an, gefolgt von Procter & Gamble, Euskirchen mit 12 Plätzen und Stocko, Hellenthal mit 10 sowie der Spedition Berners, Euskirchen mit 9 Platzangeboten. Die zum Stichtag vorhandenen Plätze zur Berufsfelderkundung reichen nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf abzudecken. Deshalb wurden verschiedene Aktivitäten gestartet, um die Berufsfelderkundung attraktiver zu machen und weitere Unternehmen zur Erstellung von Platzangeboten zu gewinnen. 2. Ziele a) Unternehmen gewinnen zur Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ im Kreis Euskirchen b) Alle SchülerInnen der Klasse 8 im Kreis Euskirchen haben die Möglichkeit, drei unterschiedliche Berufsfelder zu erkunden c) Langfristig Fachkräftemangel vorbeugen d) Ausbildungslücken schließen e) Ausbildungsabbrüche reduzieren 3. Planung und Umsetzung Für die Berufsfelderkundungsplätze am 04.04.2017 und 03.07.2017 wurden im März 2017 zunächst die Firmen angesprochen, welche im Frühjahr 2017 noch offene Ausbildungsplätze zu vergeben hatten. Im weiteren Schritt wurden Unternehmen angeschrieben, welche auf den Veranstaltungen „Ausbildung to go“ am 08.02.2017 und der Ausbildungsbörse 2016 teilgenommen haben. Auch Unternehmen, welche sich bereits im Portal angemeldet hatten, aber bisher ohne konkretes Angebot blieben, wurden im Rahmen der Akquise nochmals kontaktiert. 45 Darüber hinaus erfolgte eine Rundmail an alle Kindergärten im Kreis mit einem Infoblatt zu den Berufsfelderkundungstagen und einem entsprechenden Anschreiben. Weiterhin wurde im KoBIZ-Newsletter I-2017 nochmals auf die BFE-Tage in 2017 hingewiesen. Dieses Medium wurde über eine Empfängerliste mit ca. 600 Adressen verteilt sowie im Intranet wie auch auf der Homepage des Kreises Euskirchen und der Homepage der DemografieInitiative öffentlich zur Verfügung gestellt. Um die Berufsfelderkundungstage für 2018 bekannter und attraktiver zu machen, wurde am 03.07.2017 eine Pressekonferenz bei der Firma Müller & Sohn GmbH & Co. KG veranstaltet in Verbindung mit einem Hinweis auf die Durchführung der Berufsfelderkundung. Als weitere Maßnahme erfolgte nach den Sommerferien eine Serienbriefaktion mit Versendung der Informationsflyer zu den BFE-Tagen 2018 an ca. 1.500 Unternehmen im Kreis Euskirchen. 4. Ergebnisse und Ausblick Im Ergebnis haben sich nach der ersten E-Mail-Aktion im Frühjahr drei neue Unternehmen im BFE-Portal angemeldet und Plätze zur Verfügung gestellt. Dies ist bei weitem nicht ausreichend. Perspektivisch sollen die Platzangebote im BFE-Portal um ein Vielfaches aufgebaut werden. Vor diesem Hintergrund wurde die Pressekonferenz initiiert und die Serienbriefaktion gestartet, um weitere BFE-Plätze zu akquirieren. Insgesamt haben 49 Unternehmen das BFE-Portal im ersten Halbjahr 2017 genutzt und 629 Plätze zur Verfügung gestellt. 576 Schüler aus 10 Schulen nutzten die Angebote und buchten ihre BFE-Plätze über das Portal. Für die Berufsfelderkundungen 2018 waren zum Stichtag 31.12.2017 insgesamt 84 Unternehmen registriert mit einem Angebot von 815 Plätzen. Bis zum Stichtag waren 719 SchülerInnen aus 11 Schulen im Kreis Euskirchen im Portal angemeldet. 4.4.7 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelderkundung (BFE) – Unternehmer Fragebogen 1. Bestandsaufnahme Im Nachgang zum ersten Berufsfelderkundungstag 2017 am 02.02. fand eine Befragung der Unternehmen statt, wie dieser Tag aus Sicht der Betriebe verlaufen ist. Darüber hinaus sollte diese Abfrage genutzt werden, um herauszufinden, welche Tage / Zeiträume in 2018 für die Betriebe geeignet sind. 2. Ziele a) Verbesserungen im Ablauf erkennen b) Genügende Vorbereitung der Jugendlichen seitens der Schule? c) Anregungen zur Verbesserung des Online-Portals erhalten d) Eruierung der Zeiträume zur Durchführung 2018 aus Sicht der Betriebe 3. Planung und Umsetzung Einwicklung eines Fragebogens mit Fragen  zu den SchülerInnen  Waren die SchülerInnen gut über das Unternehmen informiert?  Haben sich die SchülerInnen angemessen verhalten und sind den Anweisungen gefolgt? 46        Waren die SchülerInnen interessiert und zeigten Eigeninitiative? Konnten die Erwartungen der SchülerInnen erfüllt werden? Konnten Kontakte zu potenziellen Auszubildenden geknüpft werden? Hinweise zur Verbesserung zum Portal Werden auch in Zukunft BFE-Plätze angeboten? Verlief das Einstellen über die Plattform reibungslos? Hinweise zur Verbesserung zu den geeigneten und ungeeigneten Tagen 2018 4. Ergebnisse und Ausblick 20 von 22 Unternehmen haben den Fragebogen innerhalb der gesetzten Frist beantwortet. Die Auswertung hat ergeben, dass portalseitig ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Weiterhin konnten einige Zeiträume gefiltert werden, die aus Betriebesicht vorteilhaft sind. Die Frage nach der guten Vorbereitung der Schüler auf das Unternehmen, wurde von 65% der Befragten mit „nein“ beantwortet. 55% der Befragten sagten, dass sie Kontakte zu potentiellen Auszubildenden knüpfen konnten. Die Fragen nach dem Verhalten und Interesse der SchülerInnen wurde fast ausschließlich positiv bewertet. Im nächsten BFE-Durchlauf 2018 ist wieder eine Betriebeabfrage geplant. Der Fragebogen soll ergänzt werden um die Frage, wie man auf das BFE-Portal aufmerksam geworden ist. 4.4.8 Ergebnisse der Online-Erhebung von Eckdaten zur Anschlussvereinbarung (EckO) 1. Bestandsaufnahme In einem individuellen Beratungsgespräch bilanzieren SchülerInnen ihren bisherigen Prozess der Berufs- und Studienorientierung auf der Grundlage der Standardelemente zum Ende des Jahrgangs 9, spätestens zu Beginn des Jahrgangs 10. Diese individuelle Bilanz wird im Portfolioinstrument dokumentiert und ist die Grundlage für die Anschlussvereinbarung sowie für die weitere Beratung. Die Ergebnisse können von den SchülerInnen in das Portal zur Eckdaten-Onlineerfassung (EckO) auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) eingetragen werden. Die Eingabe der Daten unterliegt der Freiwilligkeit. 2. Ziele a) Das standardisierte Formular wird den Schulen in ausreichender Stückzahl von der Bezirksregierung zur Verfügung gestellt. b) Die Schulen erhalten von der Bezirksregierung jeweils ein Informationsschreiben für SchülerInnen und ein Informationsschreiben für Eltern, in denen die Anschlussvereinbarung als Standardelement in KAoA vorgestellt wird. c) Die SchülerInnen füllen in einem individuellen Beratungsgespräch frühestens am Ende der Jahrgangsstufe 9, spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 10, das Formular der Anschlussvereinbarung aus. d) Die SchülerInnen tragen ihre Ergebnisse in EckO ein. 3. Planung und Umsetzung - Da es sich hierbei um ein Instrument im Rahmen der schulischen Beratung handelt, ist vorrangig die Schulaufsicht für die Informationsweitergabe in die Schulen zuständig. Die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) ist prozessbegleitend tätig. 47 - In enger Absprache mit der KoKo informiert der Fachberater KAoA der Bezirksregierung die Schulen. - Der Fachberater unterstützt die Schulen bei der Eingabe in das Portal EckO beratend. Anzahl der SchülerInnen 4. Ergebnisse und Ausblick a) Das Informationsschreiben und das standardisierte Formular werden den Schulen von der Bezirksregierung in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. b) Aufgrund der Datenlage ist es der KoKo nicht möglich, die Daten weder als Planungsgröße noch als Bedarfsfeststellung für Anschlussoptionen zu nutzen. c) Die KoKo wird auch zukünftig die Notwendigkeit der Daten zur regionalen Bedarfserfassung beim Ministerium (MSB) und der Schulaufsicht nachdrücklich betonen. d) Im Vergleich zum Schuljahr 2015/16 ist ein eklatanter Rückgang bei der Eintragung in EckO zu verzeichnen. Online-Erhebung von Eckdaten (EckO) zur Anschlussvereinbarung: Kreis Euskirchen - Schuljahr 2015/16 und 2016/17 2.000 1.500 1.000 500 0 Anzahl der Teilnahme der KAoASchülerInnen SchülerInnen an EckO im im Jahrgang 9 Jahrgang 9 Schuljahr 2015/16 1.171 297 Schuljahr 2016/17 1.684 48 119 Abb.: Teilnahme der SchülerInnen an EckO – Ein Vergleich der Schuljahre 2015/16 und 2016/17 in absoluten Zahlen Quelle: Kein Abschluss ohne Anschluss. Übergang Schule - Beruf in NRW. Ergebnisse des Monitorings zur Umsetzung der Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung im Schuljahr 2015/16 und 2016/2017, G.I.B. mbH, 2016, 2017 Teilnahme der SchülerInnen an EckO in Prozent - Jahrgang 9 30% Schuljahr 2015/16 20% Schuljahr 2016/17 10% 0% Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17 Abb.: Teilnahme der SchülerInnen an EckO – Ein Vergleich der Schuljahre 2015/16 und 2016/17 in Prozentangaben Quelle: Kein Abschluss ohne Anschluss. Übergang Schule - Beruf in NRW. Ergebnisse des Monitorings zur Umsetzung der Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung im Schuljahr 2015/16 und 2016/2017, G.I.B. mbH, 2016, 2017 e) Die Anschlussvereinbarung in „Leichter Sprache“ ist per Mail an die StuBos zur Information und Weitergabe von der KoKo versandt. f) Die StuBos der Gymnasien geben an, dass eine Anpassung dieses Standardelements notwendig sei, da die große Mehrheit der Gymnasiasten im Jahrgang 9 angeben, dass sie an der Schule bleiben und Abitur machen werden. 4.4.9 KAoA-kompakt: Berufsorientierung für neu Zugewanderte 1. Bestandsaufnahme „Für SchülerInnen, die erst in der Jahrgangsstufe 10 in das Schulsystem einmünden oder eine Internationale Förderklasse besuchen, ist das Nachholen des kompletten KAoASystems aufgrund der Kürze des noch verbleibenden Schulbesuchs nicht umsetzbar. Gerade diese Jugendliche benötigen jedoch dringend eine berufliche Orientierung, da – kurzfristig vor dem Ende der Schulzeit – ein Wechsel in eine andere Schulform oder der Übergang in eine Ausbildung bevorstehen können. Vor diesem Hintergrund wird „KAoA-kompakt“ als eine Zusammenführung zentraler Bausteine des umfassenden Berufs- und Studienorientierungssystems von KAoA für die Zielgruppe der Jugendlichen ohne Erstberufsorientierung in ge9 eigneter Weise umgesetzt.“ „Für das Schuljahr 2016/17 ist eine modellhafte Umsetzung von KAoA-kompakt ab Anfang 2017 bis zum Juli 2017 für 10.000 Schüler/innen landesweit und für den Kreis Euskirchen für 89 Schüler/innen vorgesehen. Hierbei werden die Standardelemente Potenzialanalyse (2-tägig), Berufsfelderkundung und Praxiskurs (je 3-tägig) von einem Träger durchgeführt. Die Umsetzung von KAoA-kompakt wird durch Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert und soll wissenschaftlich begleitet werden, finanziert durch das BMBF. Für die Durchführung der Elemente beim Träger in „KAoA-kompakt“ wird eine Förderung in Höhe von 500,00 Euro pro Teilnehmenden gezahlt. Die Ausschreibung wird zwischen LGH, MAIS, MSW und BIBB vorbereitet.“ (MAIS, KAoAdirekt Nr. 16, 2016, S.4) 2. Ziele a) Ermittlung von genauen Schülerzahlen und Meldung von Anpassungsbedarfen an die LGH b) Abstimmung mit dem Träger bzgl. Durchführungszeitraum c) Informationsweitergabe und Beratung der Schulen, um Unsicherheiten vorzubeugen, eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen und entsprechende Planungen im Schulkalender vorzunehmen d) Die Kommunale Koordinierungsstelle dient als Schaltstelle zwischen den Trägern, Schulen, MAIS, Schulaufsicht und der Abrechnungsstelle LGH. 3. Planung und Umsetzung - Dezember 2016: Information der KoKos über die modellhafte Umsetzung durch die LGH Geplanter Durchführungszeitraum Anfang 2017 bis 14.07.2017 9 Quelle: Konzept zur Umsetzung der „KAoA-kompakt“, Hrsg: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, Dezember 2016 49 - Januar 2017: - März 2017: - April – Mitte Juni 2017: Geplante Fallzahl für den Kreis Euskirchen: 89 SchülerInnen Weiterleitung der Informationen zur KAoA-kompakt an den Schulrat, den Fachberater der Bezirksregierung für KAoA, das KI und an den Träger Berufsbildungszentrum (BZE) Information der Schulen über die Bezirksregierung Köln Bedarfsabfrage in den Schulen nach KAoA-kompakt und Abstimmung mit dem Schulrat: Bedarf 161 Plätze Rückmeldung an die LGH, dass weitere 72 zusätzliche Plätze benötigt werden Planung der Durchführung von KAoA-kompakt mit dem BZE Abstimmung mit den Berufskollegs Durchführung beim BZE 4. Ergebnisse und Ausblick a) Folgende Schulen nehmen an KAoA kompakt teil: GHS Georgschule Euskirchen, Gesamtschule Weilerswist, Friedrich-Haass-Schule Bad Münstereifel, Realschule Schleiden, Thomas-Eßer-Berufskolleg und das Berufskolleg Eifel. b) Dem Kreis Euskirchen wurden 89 Plätze im ersten Schritt zur Verfügung gestellt, die Schulen haben einen Bedarf von insgesamt 161 SchülerInnen gemeldet. Durch die beantragte Aufstockung der Plätze konnten alle gemeldeten SchülerInnen an KAoA-kompakt teilnehmen. c) Die KoKo hat zur Vorbereitung des Workshops „Vereinbarungen zu den Prozessen und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung von ‚KAoA-kompakt in Internationalen Förderklassen (IFK)“ mit den Ministerien und der LGH eine Evaluation beim Träger und den Berufskollegs durchgeführt. d) Grundsätzlich war das Feedback nach der Durchführung von KAoA-kompakt seitens der Schulen und des Trägers positiv. Die Evaluation mit dem Träger und den Schulen hat jedoch gezeigt, dass eine längerfristige Organisation eines solchen Projektes notwendig ist. Der kurze Durchführungszeitraum hat die Schulen und auch den Träger vor organisatorische Herausforderungen gestellt. e) Schulen, wie die Berufskollegs, die nicht im Umgang mit dem BAN-Portal vertraut sind, beklagen die mangelnde Benutzerfreundlichkeit. f) Diejenigen SchülerInnen, die teilnehmen sollen, müssen zuverlässig und motiviert sein. Dies bedingt eine gute Beratung und Vorbereitung der SuS durch die jeweilige Schule. Für das Schuljahr 2017/18 ist ein längerer möglicher Durchführungszeitraum geplant. 4.4.10 Produktionsschule.NRW 1. Bestandsaufnahme Produktionsschule.NRW bezeichnet das Förderprogramm des Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens (MAIS) für alle produktionsorientierten Maßnahmen. Die Durchführung erfolgt im Rahmen eines Schuljahres, Beginn der Maßnahme ist jeweils der 01.September. Zielgruppe sind junge Menschen aus den Rechtskreisen SGB II, III und VIII mit fehlender Ausbildungsreife und multiplen Problemlagen, für die ein Standardangebot der Berufsvorbereitung an den Berufskollegs oder eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) nicht in Frage kommt. 50 2. Ziele a) Das Landesprogramm Produktionsschule.NRW soll weiter im Schuljahr 2017/18 im Kreis Euskirchen beim Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) umgesetzt werden. b) Eine enge Vernetzung zwischen allen beteiligten AkteurInnen soll kontinuierlich stattfinden. c) Der Runde Tisch Produktionsschule.NRW für die Region Aachen findet einmal jährlich statt. 3. Planung und Umsetzung Mai 2017: Information der G.I.B. über die Bereitstellung der finanziellen Mittel durch das Haushaltsreferat des MAIS Formloser Antrag des durchführenden Trägers bei gleichbleibender Platzzahl Juni 2017: Antragstellung des Trägers auf Förderung bei der Bewilligungsbehörde November 2017: Runder Tisch Produktionsschule.NRW in der Region Aachen 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die für das Schuljahr 2016/17 bewilligten 40 Plätze werden auch für das Schuljahr 2017/18 weiter finanziert. b) Das BZE erhält eine Weiterbewilligung zur Durchführung bis 31.08.2018. c) Im November 2017 fand zum dritten Mal ein regionaler Runder Tisch Produktionsschule.NRW unter der Beteiligung der Regionalagentur Aachen, aller Träger, Agenturen, Jobcenter, Berufskollegs und KoKos der Region Aachen zum Erfahrungsaustausch statt. Zentrales Thema waren die Abbruchquoten in den einzelnen Regionen und die Qualitätssicherung. 4.5 Kooperationen 4.5.1 Regionaler Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen 1. Bestandsaufnahme Aufgabe des Regionalen Ausbildungskonsenses ist u. a. die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage im Bereich der dualen Ausbildung. Neben diesem Ziel werden gleichzeitig wichtige Anstöße für die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des dualen Ausbildungssystems gegeben. In jeder Sitzung werden aktuelle Daten des Ausbildungsmarktes (StellenBewerber-Relation etc. ) präsentiert. In 2017 werden zusätzlich „Aktivitäten für Flüchtlinge“ thematisiert. 2. a) b) c) d) e) Ziele Fortschreibung des regionalen Handlungsplans im Auftrag des MAIS NRW Differenzierte Analyse der Ausbildungssituation und des Fachkräftebedarfs in der Region Planung von Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl abgeschlossener Ausbildungsverträge Abstimmung der Aktivitäten der PartnerInnen im Ausbildungskonsens Vorstellung der Aktivitäten für Flüchtlinge in den einzelnen Institutionen 3. Planung und Umsetzung Februar 2017: Fortschreibung des regionalen Handlungsplans auf Basis der Erfahrungen 51 und Ergebnisse aus 2016 per E-Mail Konsenssitzungen in 2017:  20. Februar 2017  04. April 2017  31. Mai 2017  21. Juli 2017  04. September 2017  18. Oktober 2017 4. Ergebnisse und Ausblick a) Der Handlungsplan 2017 ist im Februar 2017 fortgeschrieben worden. b) Die Mitglieder des Regionalen Ausbildungskonsenses stellen regelmäßig Daten zum Ausbildungsmarkt in der Region Aachen zu Verfügung. c) Die Kommunalen Koordinierungsstellen KAoA sind stetige Mitglieder im Regionalen Ausbildungskonsens. d) Die Mitglieder stimmen sich über die Umsetzung von Arbeitsmarktprogrammen wie „Jugend in Arbeit plus“ oder TEP (Projekt zur Teilzeitberufsausbildung) oder Veranstaltungen wie „Speed-Dating“ in den einzelnen Regionen ab. 4.5.2 Arbeitskreis Ausbildungsvorbereitungsklassen 1. Bestandsaufnahme Die Übergangsbegleitung in Form individueller Unterstützung von SchülerInnen im Übergang in eine Ausbildung bildet ein Standardelement in KAoA. Zielgruppe dieses Arbeitskreises sind vor allem SchülerInnen in den Ausbildungsvorbereitungsklassen und den Internationalen Förderklassen an den Berufskollegs (BK). Ziel ist eine frühzeitige Identifizierung der Jugendlichen mit multiplen Problemlagen, eine gezielte Vorbereitung und ein individuell begleiteter Übergang in Ausbildung oder Arbeit. Um dieses Ziel erreichen zu können, bedingt dies auch eine Optimierung der räumlichen und personellen Ressourcen an den Berufskollegs. 2. a) b) c) Ziele Abgrenzung bzw. Schnittstellen zu bestehenden Hilfsangeboten sollen identifiziert werden Zielgruppe der SchülerInnen der Ausbildungsvorbereitungsklassen soll definiert werden Entwicklung von Projektideen und Konzepten zur Unterstützung der o. g. SchülerInnen in enger Abstimmung beider Berufskollegs im Kreis Euskirchen d) Einigung auf eine einheitliche Aufnahme- und Verbleibsstatistik e) Erstellung eines Entwurfs für ein Berufsorientierungszentrum am Standort des BK Eifel 3. Planung und Umsetzung November 2016: Sitzung mit Beteiligung Verwaltungsleitung, Leitungen Abt. 40 und 51, Schulleitungen und StuBos der Berufskollegs Kreis Euskirchen, Leitung KoBIZ und Kommunale Koordinierungsstelle: Vorstellung der Bestandsaufnahmen zu Ausbildungsvorbereitungsklassen der beiden BKs Dezember 2016: Vor-Ort-Termin am BK Eifel (BKE): erste Abstimmung über ein mögliches Berufsorientierungszentrum für Ausbildungsvorbereitungsklassen Austausch zur einheitlichen Statistik an den Berufskollegs mit StuBos des TEB und des BKE, Jugendamt und KoBIZ 52 Januar 2017: Februar 2017: März 2017: Termin KoKo mit StuBo BKE zur Konzepterstellung eines Berufsorientierungszentrums Erstellung eines gemeinsamen Konzeptes der beiden BKs Abstimmung des Konzepts unter den o.g. beteiligten PartnerInnen Schriftliche Vorlage beim Ausschuss Bildung und Inklusion mit Beschlussempfehlung der Verwaltung, dass der Kreistag dem Konzept zustimmt. 4. Ergebnis und Ausblick a) Die Schulleitungen der Berufskollegs haben ein gemeinsames Konzept zur Optimierung der Ausbildungsvorbereitungsklassen und der IFK entwickelt. Es beinhaltet eine Darstellung der Zielgruppen, Zielsetzung und Umsetzungsvorschläge und benennt die wichtigsten Kooperationspartner und ihre Aufgaben. Außerdem geht es auf die notwendigen personellen und räumlichen Ressourcen ein. b) Der Entwurf für ein Berufsorientierungszentrum am BK Eifel mit multifunktionalem Raum und mehreren Beratungsbüros wird im o.g. Konzept mit verarbeitet. Durch die Einbeziehung aller wichtigen Partner am Übergang Schule-Beruf kann so ein institutionsübergreifendes Zentrum entstehen. c) Ein einheitliches Format für eine Aufnahme- und Verbleibsstatistik mit folgenden Aspekten ist erstellt: Eintrittsschuljahr, vorherige Schulform und erlangter Schulabschluss, am BK erreichter Schulabschluss, Praktikum, Verbleib. d) Der Ausschuss Bildung und Inklusion stimmt der Beschlussempfehlung zu. Im Schuljahr 2017/18 sollte ein Austausch stattfinden, inwieweit mit dem o.g. Format der Statistik an den BKs gearbeitet wird und ob es ggfs. modifiziert werden muss. Außerdem sollte das Konzept hinsichtlich der beruflichen Orientierung und der frühzeitigen Identifizierung von SuS mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in der Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“ thematisiert werden. 4.5.3 Arbeitsgemeinschaft KAoA im Gemeinsamen Lernen 1. Bestandsaufnahme Im Zuge der Inklusion steigt die Anzahl der SchülerInnen im Gemeinsamen Lernen (GL) stetig an. Das bedeutet, dass diese SchülerInnen nicht nur in ihrem Schulalltag eine besondere Förderung brauchen, sondern auch bei ihrer Berufsorientierung. Ein Ergebnis aus den Sitzungen der Facharbeitsgruppe 1 „Studien- und Berufswahlorientierung“ sowie der Arbeitsgemeinschaft (AG) LVR-Runder Tisch STAR ist, dass die SchülerInnen im GL im KAoA-Prozess noch nicht ausreichend berücksichtigt werden. Daher wurde bereits 2016 eine Arbeitsgemeinschaft „KAoA im Gemeinsamen Lernen“ im Kreis Euskirchen implementiert, die aus Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen (StuBo), InklusionsfachberaterInnen sowie SchulsonderpädagogInnen besteht. Im Austausch mit der Schulrätin für Förderschulen, der Inklusionsfachberaterin, dem Regionalen Bildungsbüro, der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA, der Berufsberatung sowie der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit werden die Resultate, identifizierte Problemlagen sowie mögliche Handlungsbedarfe, die der Arbeitskreis festgestellt hat, erörtert. 53 2. Ziele a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der AG ist zu gewährleisten. b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten werden den TeilnehmerInnen u.a. in überaus zur Verfügung gestellt. c) Prüfung und ggf. Anpassung der Checkliste für das Standardelement (SBO) „Portfolioinstrument“ für SchülerInnen mit sonderpäd. Unterstützungsbedarf im GL d) Prüfung und Erstellung einer Checkliste für das SBO „Reha-Beratung“ für SchülerInnen mit sonderpäd. Unterstützungsbedarf im GL e) Vorstellung von Bildungsgängen und Zugangswegen an die Berufskollegs für die SchülerInnen im GL 3. Planung und Umsetzung März 2017 Austauschtreffen zum Thema Berufsorientierung/-beratung für SchülerInnen im GL mit den oben genannten KooperationspartnerInnen Planungstreffen für die Veranstaltung „KAoA im GL“ mit der Schulrätin für Förderschulen, der Inklusionsfachberaterin, dem Regionalen Bildungsbüro und der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA März 2017 Sitzung der AG „KAoA im Gemeinsamen Lernen“ Referentin: Frau Erkelenz, Reha-Beratung, Bundesagentur für Arbeit Euskirchen Juli 2017 Sitzung der AG „KAoA im Gemeinsamen Lernen“ Schwerpunkte: Portfolioinstrument „Berufswahlpass NRW“ und Reha-Beratung November 2017 Sitzung der AG „KAoA im Gemeinsamen Lernen“ Inputreferat: „Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf am Berufskolleg“, Frau Faber – Inklusionsfachberaterin BK, Herr Stürmer – Berufskolleg Eifel 4. Ergebnis und Ausblick a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der AG findet statt. b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten stehen den TeilnehmerInnen u.a. in überaus zur Verfügung. c) Die Checkliste für das SBO „Portfolioinstrument“ für SchülerInnen mit sonderpäd. Unterstützungsbedarf im GL ist erstellt. d) Im Austausch im Plenum hat es sich gezeigt, dass bereits vor dem ersten Kontakt zur Reha-Beratung offene Fragen zu klären sind. Zum Beispiel: die Schulbesuchsjahre der/des InklusionsschülerIn. e) Die Inklusionsfachberaterin für Berufskollegs, Frau Faber sowie der Berufs- und Studienkoordinator des Berufskollegs Eifel, Herr Stürmer, stellen die Bildungsgänge in den Berufskollegs, insbesondere im Hinblick auf die SchülerInnen mit Unterstützungsbedarf, vor. 54 4.5.4 Qualifizierung von Fachkräften der beteiligten Akteure im Landesvorhaben KAoA 1. Bestandsaufnahme Eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Landesvorhabens KAoA kommt der kommunalen Ebene und der Kooperation der verschiedenen beteiligten AkteurInnen zu. Nur vor Ort und unter Mitwirkung der jeweils beteiligten PartnerInnen kann die Umsetzung des Landesvorhabens erfolgreich gestaltet werden. Das Projekt „Qualifizierung von Fachkräften der beteiligten Akteure im Landesvorhaben KAoA“ zielt darauf, die Kooperation der PartnerInnen vor Ort durch zielgerichtete und themenbezogene Qualifizierungs- und Workshop-Angebote zu stärken. Die G.I.B. übernimmt die Gesamtverantwortung für das Qualifizierungsvorhaben, stellt eine fachliche Begleitung der Umsetzung sicher und sorgt für die finanz- und verwaltungstechnische Abwicklung des Vorhabens. Für die AkteurInnen in den Regionen entstehen keine Kosten. Das Projekt wird aus Mitteln des BMBF finanziert. Es können für die gewählten Themen ModeratorInnen aus einem Anbieterpool ausgewählt werden. Die KoKo organisiert den Prozess vor Ort. 2. Ziele a) Information der Steuerungsgruppe KoBIZ durch die KoKo b) Positives Votum der Steuerungsgruppe zum Qualifizierungsvorhaben c) Klärung der Auswahl der durchzuführenden Qualifizierungsthemen vor Ort im Rahmen eines kommunalen Koordinierungsprozesses unter Einbeziehung der PartnerInnen und organisiert durch die Kommunale Koordinierungsstelle d) Überprüfung der eingespielten Formen der Zusammenarbeit im Sinne eines Qualitätsdialoges 3. Planung und Umsetzung Juli 2017: Kennenlernen des Anbieterpools September 2017: Information der Steuerungsgruppe zum Qualifizierungsvorhaben Dezember 2017: Vorstellung der Inhalte des Qualifizierungsvorhabens durch die G.I.B. Festlegung der Schwerpunktthemen 4. Ergebnis und Ausblick a) Die KoKo hat im Rahmen einer Veranstaltung alle Anbieter kennengelernt und bereits erste Sondierungsgespräche über mögliche Themen geführt. b) In der Sitzung der Steuerungsgruppe KoBIZ am 07.09.2017 wird den Mitgliedern das Qualifizierungsvorhaben durch die KoKo vorgestellt. c) Die Steuerungsgruppe spricht sich für das Angebot aus. d) Die Vorstellung des Qualifizierungsvorhabens durch die G.I.B.im Dezember 2017 musste aus Krankheitsgründen verschoben werden. Es ist eine Sitzung im Januar 2018 geplant. e) Die finanzielle Förderung des Projekts und der Durchführungszeitraum wurde vom BMBF bis zum 30.04.2019 verlängert. f) In 2018 werden Workshops durchgeführt. 55 4.5.5 Ausbildungsbörse Zülpich 2017 1. Bestandsaufnahme Die Stadt Zülpich veranstaltet seit 2007 alle zwei Jahre - im Wechsel mit der Ausbildungsbörse im BZE Euskirchen - eine Ausbildungs- und Studienbörse. Die Börse richtet sich insbesondere an alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 sowie der Sekundarstufe II der Zülpicher Schulen. 2015 waren ca. 1000 Schüler und 49 Aussteller vor Ort. In 2017 wird die Börse am Montag, dem 18.09.2017, ab 17.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr, im Franken-Gymnasium stattfinden. 2. Ziel a) Teilnahme des KoBIZ an der Börse. b) Information der Zülpicher SchülerInnen über Angebote des KoBIZ. 3. Planung und Umsetzung - Januar 2017: Anfrage der Stadt Zülpich wegen Teilnahme an der Ausbildungsbörse und Zusage durch KoBIZ - April 2017: Vorgespräch mit Stadt Zülpich, Ausstellern und Schulleitungen: KoBIZ bietet an, bei Bedarf Dolmetscher zur Börse mitzubringen und den Flyer durch einen Bundesfreiwilligendienstler in arabische Sprache zu übersetzen. - 18.09.2017: Durchführung der 6. Zülpicher Ausbildungs- und Studienbörse 56 4. Ergebnisse und Ausblick a) 58 Aussteller, u.a. das KoBIZ, haben an der Börse teilgenommen. b) Ca. 1000 SchülerInnen haben die Börse besucht. c) Presseberichterstattung unter http://www.zuelpich.de/index.php/presse/1902-6z%C3%BClpicher-ausbildungs-und-studienb%C3%B6rse.html d) Das o.g. Angebot, ÜbersetzungshelferInnen mitzubringen bzw. den Flyer zu übersetzen, wurde nicht abgerufen. 4.5.6 Regionalkonferenz der Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen 1. Bestandsaufnahme Regionalkonferenzen haben eine lange Tradition im Kreis Euskirchen und dienen dem Austausch sowie dem Informationstransfer für die Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen (StuBos). Die Regionalkonferenz wird von der Schulaufsicht und der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA vorbereitet und durchgeführt. 2. Ziele a) Austausch und Informationstransfer zwischen allen StuBos im Kreis Euskirchen zum Thema „KAoA“ b) Vorstellung des Projektes „Ausbildungsbotschafter“ der IHK und HWK c) Vorstellung der Mappe „Übergang Schule-Beruf / Studium: Eine Handreichung für Lehrkräfte“ und die Vorstellung des Fachportals „ueberaus.de“ d) Austausch zum Umsetzungsstand der Standardelemente e) Erfahrungsaustausch: Schüler Online f) Jahresplanung Schuljahr 2017/18 g) Informationen vom Regionalen Bildungsbüro und Kompetenz-Team 3. Planung und Umsetzung - In gemeinsamen Jour-Fixe-Terminen mit der Unteren Schulaufsicht Hauptschule, dem Fachberater KAoA der Bezirksregierung sowie der Kommunalen Koordinierungsstelle erfolgt die inhaltliche Vorbereitung und Abstimmung der Regionalkonferenz. - Am 21. September 2017 findet die Regionalkonferenz der StuBos statt. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Austausch und Informationstransfer zwischen allen StuBos im Kreis Euskirchen zum Thema „KAoA“ findet statt. b) Frau Lenders von der IHK sowie der Azubi Julien Lorc, Industriekaufmann bei der Metsä Tissue GmbH, stellen das Projekt „Ausbildungsbotschafter“ vor und Herr Lorc berichtet von seinen Erfahrungen als „Ausbildungsbotschafter“. c) Vorstellung des Ordners „Übergang Schule / Beruf: Handreichung für Lehrkräfte“. Parallel dazu die Digitalablage www.ueberaus.de in der Gruppe „KAoA Euskirchen“. Anschließend Verteilung der Ordner an die Anwesenden. d) Abstimmung Durchführung trägergestützte BFE sowie Weitergabe an Informationen zu trägergestützten Berufsfelderkundungen Schuljahr 2017/18 e) Neues zu Standardelementen: - Der Schulrat sowie der Fachberater der Bezirksregierung für KAoA stellen das Standardelement „Langzeitpraktikum“ (SBO 06.4) vor. - Neuerungen zu Praxiskursen werden weitergegeben. Hinweis auf die Aktualisierung der „Checkliste für die Schulen: Praxiskurse“ f) Austausch über die Datenvalidität sowie Hinweise zum Anmeldeverfahren in Schüler Online sind thematisiert. g) Jahresplanung Schuljahr 2017/18: Hinweis auf Terminübersicht im Ordner „Übergang Schule / Beruf: Handreichung für Lehrkräfte“ h) Das Regionale Bildungsbüro informiert über die Ausbildungs- und Studienbörse 2018 im BZE. i) Kompetenz-Team: Hinweis auf den Auszug Fortbildungskatalog des Kompetenzteams Schuljahr 2017/18. 4.5.7 „Schüler Online“ 1. Bestandsaufnahme Seit dem Übergang zum Schuljahr 2012/2013 wird die Webanwendung „Schüler Online“ im Kreis Euskirchen im Rahmen der Kommunalen Koordinierung und im Sinne der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) auf freiwilliger Basis von den abgebenden und aufnehmenden Schulen eingesetzt. 2. Ziele a) Alle teilnehmenden Schulen tragen durch Weitergabe des Flyers, Einführungsveranstaltungen für die SchülerInnen und durch die Einhaltung der Fristen zu einem planmäßigen und erfolgreichen Anmeldeverfahren bei. 57 b) Alle vom Übergang in das Schuljahr 2017/2018 betroffenen SchülerInnen, sollen vor den Sommerferien 2017 nachgewiesen haben, dass sie ihre Schulpflicht erfüllen. c) Intensivierung der Nutzung von „Schüler Online“ durch die Betriebe. d) Spätestens bis Ende November 2017 soll der Übergang aller SchülerInnen vollständig dokumentiert sein. e) Regelmäßiger Informationstransfer zwischen der Kommunalen Koordinierungsstelle und den teilnehmenden Schulen. 3. Planung und Umsetzung Planung Januar 2017: Ab Februar 2017: September 2017: bis November 2017: Dezember 2017: Versand der Informationsflyer für die SchülerInnen an die teilnehmenden Schulen Einführungsveranstaltung für eine neu teilnehmende Realschule Versand der Unterlagen für den Betriebezugang und Flyer als PDF an die Kammern Information der Betriebe, die ihre Auszubildenden an den Berufsschulen anmelden, durch die zuständigen Kammern Evaluation, ob die mit den Kammern verabredeten Maßnahmen eingehalten wurden, z.B. Veröffentlichung des Flyers auf den jeweiligen Homepages Schulung für „Schüler online“, Durchgeführung durch die Kommunale Koordinierungsstelle Abfrage bei den Berufskollegs zu Ergänzungen des Flyers Erstellung des Flyers für die Anmeldung zum Schuljahr 2018/2019; Bereitstellung der Informationen auf der Kreishomepage Mittelplanung: Anwendungs- und Supportkosten: 13.820,00 €; Flyer-Aktualisierung 45,22 €; Flyer-Druck 281,57 €; Einführungsveranstaltung für die neue Realschule 938,30 €. Finanzierung: aus Sachmitteln der Kommunalen Koordinierungsstelle Umsetzung Die Kommunale Koordinierungsstelle informiert bzw. erinnert die Schulen hinsichtlich durchzuführender Schritte und der Einhaltung von Fristen. Insbesondere informiert sie die Schulaufsicht und die Abteilung Schulen sowie die betreffenden Schulen regelmäßig über die Zahl der noch unversorgten SchülerInnen. Sie begleitet die abgebenden und aufnehmenden Schulen koordinierend im gesamten Prozess. Umsetzung auf Kammerebene Anfang 2017 wurden die Kammern gebeten, „Schüler online“ aktiv zu unterstützen. Ein Textvorschlag für die Homepage und die PDF des „Schüler online“-Flyers, die Information für den Betriebezugang sowie dem Zeitablauf wurde den Kammern zur Verfügung gestellt. Alle Kammern haben die zugesagten Maßnahmen durchgeführt. Die Homepages wurden hinsichtlich der Anmeldung zur Berufsschule im Kreis Euskirchen aktualisiert. Einen Hinweis auf „Schüler online“ finden die Betriebe jetzt auf allen Homepages. 58 Ergebnisse und Ausblick - Nach Aussage der Berufskollegs wurde „Schüler online“ erfolgreich genutzt. Bei Anmeldungen per Fax wird die Information für den Betriebezugang automatisch zurückgefaxt. - Teilnehmende Schulen im Schuljahr 2017/2018: 7 Hauptschulen, eine Gesamtschule, 7 Realschulen, 7 Gymnasien und 5 Förderschulen - Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2017/2018: - 04. Februar 2017: Zentraler Beratungs- und Anmeldetag bei den Berufskollegs - 03. Februar bis zum 07. Juli 2017: Anmeldung und Aufnahme mithilfe von „Schüler online“ innerhalb von zwei Anmeldefenstern. - Mai 2017: Initiierung eines Treffens der KoordinatorInnen der benachbarten Kreise und Städte durch die Kommunale Koordinierungsstelle. Regelmäßiger halbjährlicher Erfahrungsaustausch über „Schüler online“ wird vereinbart. - November 2017: Zweites KoordinatorInnen-Treffen in Köln 4.5.8 Genderkompetent 2.0 1. Bestandsaufnahme Seit Dezember 2016 ist der Kreis Euskirchen Modellkommune des Projektes „Gender kompetent 2.0“. Dabei wird die KoKo durch Frau Lieverscheidt, FUMA – Fachstelle Gender NRW, beratend unterstützt. Kommunale Koordinierungsstellen können Gendersensibilität in ihre Netzwerke implementieren. Jugendliche in Deutschland folgen in ihrer Zukunftsplanung weiterhin traditionellen Rollenmustern. Die tatsächlichen Potentiale bleiben vielfach ungenutzt. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung wird es für Unternehmen immer schwieriger Jugendliche für eine duale Ausbildung zu gewinnen. Ein Weg zu mehr Fachkräften kann sein, die Berufsorientierung geschlechtergerechter zu gestalten. 2. Ziele a) Ermittlung von bereits bestehenden Projekten bei den NetzwerkpartnerInnen (z.B. Ausbildungsbeauftragten der IHK und HWK). b) Durchführung von 2 Strategieworkshops c) Erstellen eines Handlungsplanes im Rahmen der Strategieworkshops d) Vorstellung des Projektes „Ausbildungsbotschafter“ 3. Planung und Umsetzung Dezember 2016 1. Treffen: Vorstellung des Projektes „Gender kompetent 2.0“ Februar 2017 Bestandsaufnahme bestehender Projekte in der Region: IHK und HWK Aachen: keine speziellen Projekte vorhanden. Beide Institutionen sagen Unterstützung zu. 2. Treffen: Diskussion über verschiedene Projekte mit einem Schwerpunkt auf gendersensible Berufswahl. Das Projekt „Ausbildungsbotschafter“ von IHK und HWK und ein Mädchenkalender der Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen wurden vorgestellt. Mai 2017 Ansprache von Betrieben, die weibliche Auszubildende in technischen Berufen beschäftigen sowie von Institutionen, die als Multiplikatoren dienen können. 3. Treffen: Zeitliche und inhaltliche Planung der Strategieworkshops. Es 59 Juli 2017 November 2017 soll ein Handlungsplan erstellt werden, wie sich gendersensible Berufsplanung und Ausbildung im Kreis Euskirchen umsetzen lässt. Durchführung der Strategieworkshops NRW-weite Abschlussveranstaltung des Projektes „Gender to Go“ mit Beteiligung der KoKo 4. Ergebnisse und Ausblick a) April 2017: Die Koordinatoren des Projektes „Ausbildungsbotschafter“ stellen ihr Projekt der KoKo vor. Beide sagen eine Mitarbeit bei „Gender kompetent 2.0“ zu. Sie werden an den Strategieworkshops teilnehmen. b) Zusätzlich soll ein Mädchenkalender mit dem Thomas-Eßer-Berufskolleg als Projekt durchgeführt werden (siehe dort). c) Die Strategieworkshops wurden am 03.07.2017 und 13.07.2017 durchgeführt. Teilnehmer: Die KoKo Kreis Euskirchen, Frau Lieverscheidt, FUMA, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Euskirchen, die Projektkoordinatoren „Ausbildungsbotschafter“ der HWK und der IHK Aachen, die Wirtschaftsförderung, Kreis Euskirchen, das Berufsbildungszentrum Euskirchen, die Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster, Kreis Euskirchen, die Abteilung Tiefbau und Abfallentsorgung, Kreis Euskirchen und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Agentur für Arbeit. d) Das Projekt „Ausbildungsbotschafter“ von IHK und HWK wurden den Teilnehmern vorstellt. Es wurde ein Handlungsplan entworfen. Dieser soll in den nächsten Monaten in den Institutionen umgesetzt werden. Grundlage des Handlungsplanes sind Genderstandards, die in den Strategieworkshops erarbeitet wurden. e) Die IHK und die HWK Aachen: Bei der Schulung der AusbildungsbotschafterInnen durch die IHK und HWk Aachen wird ein Exkurs zur Geschlechtersensibilität eingebaut. Mithilfe von Leitfragen werden mit den Auszubildenden die Chancen und Herausforderungen im eigenen Betrieb herausgearbeitet. Checkliste für Betriebe: Auswahl von AusbildungsbotschafterInnen mit Hinweis auf die Chancen geschlechteruntypischer Berufswahl. f) Die Stadt Euskirchen, das KoBIZ, das Berufsbildungszentrum Euskirchen sowie die Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen beschließen, ihre Homepages und Veröffentlichungen nach Gendergesichtspunkten zu überarbeiten. g) Das Berufsbildungszentrum Euskirchen: „Erlebnistage Handwerk“ in den Sommerferien 2017. Mädchen und Jungen werden spielerisch an das Handwerk herangeführt. h) Die Abteilungen „Abfallwirtschaft und Tiefbau“ und „Geoinformation, Vermessung und Kataster“ des Kreises Euskirchen: Rekrutierung von Auszubildenden für das Projekt „Ausbildungsbotschafter. i) Die Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen: Werbung in den Betrieben für eine geschlechtersensible Werbung für Ausbildungsplätze. Bei Problemen mit der Besetzung von Ausbildungsplätzen wird dies als ein Lösungsansatz angesprochen. j) Die Agentur für Arbeit im Kreis Euskirchen: Die Messe „Ausbildung to go“ wird auf eine gendersensible Darstellung von Ausbildungsplätzen hin überprüft. Eine Evaluation der vereinbarten Schritte wird jeweils nach 6 Monaten und 12 Monaten erfolgen. k) Im November 2017 konnte der Erfolg des Projektes in der Abschlussveranstaltung „Gender to GO“ – Implementierung von Geschlechtersensibilität in KAoA, durch die KoKo vorgestellt werden. 60 4.5.9 Mädchenkalender 2018/19 1. Bestandsaufnahme Im Rahmen des Projektes „Gender kompetent 2.0“ (siehe dort) soll ein Mädchenkalender herausgegeben werden. Dieser wird in Zusammenarbeit mit dem Thomas-Eßer-Berufskolleg Euskirchen (TEB) entwickelt. Zielgruppe bei der Erstellung des Kalenders sind Mädchen der internationalen Förderklasse (IFK) sowie Mädchen aus Klassen der Dualen Ausbildung. Der Mädchenkalender soll allen SchülerInnen des Kreises Euskirchen zur Verfügung stehen. 2. Ziele a) Erstellen des Mädchenkalenders: innerhalb des Schuljahres 2017/2018 b) Unterstützung von jungen geflüchteten Frauen: Geflüchtete Mädchen und Frauen kommen vorwiegend aus patriarchalischen Familien- und Gesellschaftsstrukturen. Ziel ist es, den jungen Frauen zu helfen, in der bundesdeutschen Gesellschaft anzukommen. c) Die Mädchen der IF-Klasse lernen ihre Wünsche und Vorstellungen zu verbalisieren. d) Interkulturelle Begegnung mit Mädchen aus den Berufsschulklassen. e) Selbständiges Erarbeiten eines Kalenders mit wichtigen Informationen aus dem Kreis Euskirchen für alle Mädchen. f) Zielgruppe des Kalenders: Schülerinnen aus dem Kreis Euskirchen 3. Planung und Umsetzung April 2017 1. Treffen der Kommunalen Koordinierungsstelle mit Frau Steinfath, der Sozialpädagogischen Fachkraft im multiprofessionellen Team für neu zugewanderte Schüler/Schülerinnen des Thomas-Eßer-Berufskollegs. Start des Projektes mit dem Schuljahr 2017/2018, Erstellung für das Schuljahr 2018/2019. Abklärung des Inhaltes: Interkultureller Austausch, Ausbildungswege klären, wie geht es nach der Schule weiter? Das Projekt soll im internationalen Begegnungsraum stattfinden. Mai 2015 2. Treffen: Zielgruppe des Projektes sind geflüchtete Mädchen aus der IFK und Mädchen aus den Berufsschulklassen; Zielgruppe des Kalenders: Schülerinnen aus der Sek I, Integration Point, Berufsberatung der Agentur für Arbeit und Jobcenter. Die Aufgabenverteilung: Die operative Projektleitung übernimmt das Thomas-Eßer-Berufskolleg. Die Kommunale Koordinierungsstelle unterstützt und begleitet das Projekt. Auflage 2.000 Stück, vorbehaltlich der Kosten Juni 2017 3. Treffen: Konkretisierung der Herangehensweise. Die Mädchen sollen ihre Vorstellung zu berufsbezogenen Themen mit Hilfe von Leitfragen erkennen: Länderspezifische Berufsvorstellungen und Gemeinsamkeiten. Dezember 2017 Erstes Treffen der Mädchen und Kennen lernen geplant. Gruppengröße: ca. 6 Mädchen. 4. Ergebnisse und Ausblick Ein Exposé des Projektes wurde erstellt, um die Einwerbung von Projektgeldern zu ermöglichen. 61 Die Ressourcen des Thomas-Eßer-Berufskollegs werden soweit wie möglich genutzt, z. B. Mädchen in technischen Berufen als Interviewpartnerinnen. Der Zeitplan für das Schuljahr 2017/2018: Im 1. Halbjahr sollen die Mädchen sich kennen lernen und das Layout entwickeln. Im 2. Halbjahr werden die Artikel von den Teilnehmerinnen geschrieben. Bis zu den Sommerferien 2018 geht der Kalender in Druck. 62 5. Kommunales Integrationszentrum 5.1 Interkulturelle Öffnung 5.1.1 InteGreat App Die InteGreat-App geht mit Jahresbeginn in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch und Französisch online. Die neue Informationsplattform wird über die internen und externen Verteiler sowie über Flyer an Kommunen, Verbände und Kooperationspartner beworben. 2. Ziele a) Bewerben und Launch der App b) Aktualisierung der Inhalte und Veranstaltungen auf Basis von Rückmeldungen aus dem Kreis c) Bedarfserhebung Sprachen d) Übersetzen in weitere Sprachen 3. Planung und Durchführung Mittelplanung: Übersetzungen: 1000-1500,00 €/Sprache Finanzierung: Sachkosten KI 4. Ergebnisse und Ausblick Als Unterstützung für alle Menschen, die noch Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, ist auf der InteGreat-App eine Auflistung aller Ärztinnen und Ärzte mit den jeweiligen Fremdsprachenkenntnissen im Kreis Euskirchen veröffentlicht. Beim Thema Gesundheit wird immer wieder die psychische Gesundheit zu einem wichtigen Thema. Niederschwellige Informationen zu diesem Gebiet sind im Kapitel „Psychotherapie“ zusammengefasst. Die Inhalte der InteGreat-App werden für den Kreis Euskirchen zusätzlich in den Sprachen Dari, Russisch und Paschtu zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der InteGreat-App lässt sich nicht genau erfassen, da die Zugriffe über das Smartphone aus Gründen des Datenschutzes nicht erhoben werden können. Die Abbildung stellt die Zugriffsstatistiken der Internetseite dar. Die App wird durch das Entwicklerteam der Tür an Tür gGmbH laufend weiterentwickelt. Nutzungsstatistiken Tür an Tür gGmbH (Graphik: KoBIZ) beworben. Die neuen Funktionen der App werden in 2018 umgesetzt und 63 5.1.2 Übersetzungshilfepool 1. Bestandsaufnahme Der Übersetzungshilfe-Pool (ÜH-Pool) startet im Jahr 2017 mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages im Februar. Alle Anfragen laufen von da an über das KI und die Übersetzungshelfenden (ÜHs) werden zentral von dort aus vermittelt. 2. Ziele a) Zentrale Verwaltung und Organisation von Anfragen und Übersetzungshelfenden (ÜHs) im KI b) Schriftliche Vereinbarungen zwischen auftraggebender Institution, ÜH-Pool und Übersetzungshelfenden c) Einheitliche Entschädigung der ÜHs mit 15 Eur/Stunde zzgl. Fahrkostenerstattung d) Freiwillige Schulungen für ÜHs zu relevanten Themen wie z.B. Selbstschutz, Distanzierung etc. e) Gezielte Akquise von ÜHs f) Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen 3. Planung und Durchführung: Die vorhandenen Kontakte werden zusammengeführt und zu einer Info-Veranstaltung eingeladen. Außerdem finden Schulungen zu relevanten Themen für die Übersetzungshelfenden statt. Finanzierung: 01.01.-30.06.2017 - Entschädigungszahlungen für ÜHs (beauftragende Institution) - Verpflegung für Schulungen und Netzwerktreffen (Demographie Initiative) - Honorar für DozentInnen der Schulungen (Sachkostenpauschale KI) - Wenn Entschädigungszahlung nicht übernommen wird (Vielfalt Leben e.V.) 01.07.-31.12.2017 - Ab Juni 2017 Aufwandsentschädigung für ÜHs in Schulen (Sachkostenpauschale KI) - Komplette Finanzierung durch KI Sachkostenpauschale 4. Ergebnisse und Ausblick Bis zum 07.12. wurden im Jahr 2017 insgesamt 222 ÜHs für 31 verschiedene Sprachen aus dem ÜH-Pool vermittelt. Den größten Anteil mit 80 Einsätzen machten ÜHs für Arabisch aus. Vermittlungen 01.01.-07.12.2017 (Erhebung und Graphik: KoBIZ) 64 Eine Info-Veranstaltung für alle ÜHs fand am 20.03.2017 statt. Die Teilnehmenden äußerten ihre Wünsche und konnten sich über verschiedene Fragestellungen im Rahmen der Netzwerktreffen am 21.09.2017 (Foto: KoBIZ) 5.1.3 Übersetzungstätigkeit austauschen. Die erste Schulung fand am 02.06.2017 statt und wurde von den Teilnehmenden als sehr gewinnbringend eingestuft. Ein weiteres Netzwerktreffen der ÜHs fand am 21.09.2017 statt. Am 09.11. und am 27.11.2017 fand jeweils eine Schulung zum Thema „Gewaltfreie Kommunikation“ statt. Für 2018 sind weitere Schulungen und Netzwerktreffen geplant. Grundlagen interkultureller Kompetenz für MitarbeiterInnen und Führungskräfte der Kreisverwaltung Euskirchen 1. Bestandsaufnahme Eine erfolgreiche Integrationsarbeit ist auch abhängig davon, inwieweit Kommunen und Verwaltungen über interkulturelle Sensibilisierung bei ihren MitarbeiterInnen verfügen. Interkulturelle Öffnung der Verwaltung ist in den gesetzlichen Zielen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration fest verankert. Angesichts der hohen Zuwanderung und des Demografiewandels gewinnt die interkulturelle Kompetenz immer mehr an Bedeutung. Bei der interkulturellen Öffnung geht es nicht nur darum, die interkulturellen Kompetenzen des Personals zu schulen, sondern viel mehr mit den Mitarbeitenden einen umfassenden Wandlungsprozess der internen Strukturen durchzuführen. Mit einer kompletten Planung, Steuerung und Außendarstellung der interkulturellen Öffnung können Zugangsbarrieren abgebaut und die Verwaltung kann zunehmend als innovative Dienstleistung wahrgenommen werden. 2. Ziele Nachdem drei Basismodule „Interkulturelle Kompetenz“ der G.I.B. für MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung stattgefunden haben, besteht nun die Möglichkeit, Vertiefungsmodule zu buchen. Die Themen können nach Absprache zwischen der G.I.B. und der Personalabteilung des Kreises Euskirchen sowie des Allgemeinen Vertreters auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden angepasst werden. Das KI begleitet den Prozess und berät fachlich. Außerdem sollen auch Fortbildungen für Führungskräfte angeboten werden. Perspektivisch soll der Prozess der interkulturellen Öffnung eine Strategie der Organisationsund Personalentwicklung initiieren, die auf die kulturelle Vielfalt der Gesellschaft angemessen reagieren kann. Maßnahmen, die ergriffen werden können, sollen Abgrenzungsmechanismen und Zugangsbarrieren abbauen. 3. Planung und Durchführung Das KI hat den Prozess im Blick und vernetzt die Akteure innerhalb der Kreisverwaltung. Das Thema der interkulturellen Öffnung soll auf der Führungsebene präsenter werden, so dass in einem top-down Prozess möglichst viele Abteilungen und MitarbeiterInnen erreicht werden können. 4. Ergebnisse und Ausblick 65 Drei Fortbildungsangebote auf MitarbeiterInnenebene im Rahmen des Konzeptes „Interkulturelle Kompetenz“ konnten im Dezember 2016, Januar 2017 und März 2017 durch die G.I.B. angeboten werden. Insgesamt nahmen 54 MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung aus den unterschiedlichsten Bereichen und Abteilungen daran teil. Weitere Basis- und Vertiefungsmodule sollen folgen. Das Fortbildungsangebot orientiert sich flexibel an den Erfahrungen und Ressourcen der Mitarbeiter_innen und Führungskräfte. Ab Herbst 2017 sollen auch Module zur interkulturellen Kompetenz für Führungskräfte im Angebot sein. 5.1.4 Informationen zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt 1. Bestandsaufnahme Die Sozialämter der kommunalen Verwaltungen wünschen sich Informationen zum Thema Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Auf Anregung des Geschäftsbereichsleiters III (GBL) wird ein Runder Tisch ins Leben gerufen, bei dem der GBL III-Leiter mit Integration Point, Ausländerbehörde, DemografieInitiative und dem KI kommunale MitarbeiterInnen und in der Flüchtlingsarbeit engagierte Bürgerinnen und Bürger in der jeweiligen Kommune zu dem Thema informieren. 2. Ziele a) Information der ehrenamtlich engagierten BürgerInnen und kommunalen MitarbeiterInnen zu Zugangsvoraussetzungen und Möglichkeiten. b) Bis Ende 2017 sind mindestens zwei Kommunen informiert. 3. Planung und Durchführung Das KI übernimmt in Absprache mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Terminorganisation, um möglichst alle AkteurInnen an einen Tisch zu bekommen. Der Integration Point (Jobcenter) informiert in einem PowerPoint-Vortrag über die Möglichkeiten und Grenzen der Integration der Geflüchteten mit unterschiedlichen Bleibeperspektiven. GBL III-Leiter, Ausländerbehörde, DemografieInitiative und KI ergänzen den Vortrag. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Nachdem 2016 Runde Tische bereits in 10 Kommunen durchgeführt wurden, wurde 2017 der Runde Tisch in den Kommunen Kall (als Wiederholung) und Bad Münstereifel angeboten. Die Reihe wurde von engagierten BürgerInnen angenommen. b) Bei Bedarf wird es in 2018 für die Kommunen einen weiteren Runden Tisch in einer Neuauflage geben. Dabei werden Gesetzesänderungen und bisher gemachte Erfahrungen berücksichtigt. 5.1.5 Unterstützung der Runden Tische in den Kommunen und Kirchengemeinden 1. Bestandsaufnahme In vielen Kommunen sind in 2015 Runde Tische zur Thematik Flüchtlingshilfe gebildet worden. Dort treffen sich in regelmäßigen Abständen Ehrenamtliche, VertreterInnen von Kirchen, Gemeinden, Institutionen (z. B. Caritas, DRK), Vereinen und das KI. 66 2. Ziele a) Das KI beantwortet bei diesen Treffen grundsätzliche Fragen, leitet fachliche Fragen an entsprechende Abteilungen (z. B. Ausländeramt) des Kreises oder Institutionen weiter und gibt entsprechende Antworten an die Runden zurück. b) Das KI erhebt Bedarfe der bürgerschaftlich Engagierten und auch der Flüchtlinge und reagiert darauf im Rahmen seiner Möglichkeiten. 3. Planung und Umsetzung Das KI nimmt regelmäßig teil an Treffen des Flüchtlingsnetzwerks Nordeifel (Treffen in Gemünd für Schleiden, Hellenthal, Nettersheim, Blankenheim, Kall, Dahlem, Zülpich, Bad Münstereifel) und am Runden Tisch Flüchtlingsarbeit Stadt Euskirchen. Das KI erstellt einen E-Mail-Verteiler dieser Runden Tische und gibt regelmäßig alle wichtigen Informationen, die es erhält, per Mail an die TeilnehmerInnen (z. B. Arbeitsmarktzugang, verständliche Übersichten und Grafiken im Zusammenhang mit Praktika für Flüchtlinge, Gesetzesänderungen etc.) weiter. 4. Ergebnis und Ausblick a) Das KI nimmt in 2017 an 12 Runder-Tisch-Treffen teil und informiert TeilnehmerInnen über Unterstützungsmöglichkeiten im Ehrenamt und entsprechende Kooperationen, NetzwerkpartnerInnen und Initiativen. b) Auch in 2018 wird das KI Einladungen zu Runder-Tisch-Treffen nachkommen und die TeilnehmerInnen vor Ort über Unterstützungsmöglichkeiten informieren. 5.1.6 Arbeitskreis der Ehrenamts- und IntegrationskoordinatorInnen der Kommunen und Kirchengemeinden 1. Bestandsaufnahme Zwischen Frühjahr und Herbst 2016 haben einige Kommunen und Kirchengemeinden hauptamtliche Kräfte eingestellt, die sich um die Themen Flüchtlinge, Integration und Ehrenamt kümmern und damit die MitarbeiterInnen der jeweiligen Sozialämter entlasten sollen. Zusätzlich wurde im KI im Rahmen des Landesprogramm KOMM-AN NRW eine Stelle geschaffen, die die Integrationsprozesse von Geflüchteten begleiten und das Ehrenamt stärken soll. Das KI hat MitarbeiterInnen der Kommunen und Kirchengemeinden mit diesen sehr ähnlichen Aufgabengebieten zu einem Arbeitskreis zusammengeführt, um gegenseitiges Kennenlernen und einen Austausch zu ermöglichen. 2. Ziele a) Die TeilnehmerInnen treffen sich mindestens sechs Mal im Jahr. b) Projektideen werden ausgetauscht (zur Vermeidung von Doppelstrukturen). c) Die TeilnehmerInnen geben sich gegenseitig Hilfestellungen im Rahmen der kollegialen Beratung. 3. Planung und Umsetzung Seit Sommer 2016 finden die Treffen statt. Seit 2017 werden auch Gäste zu den Treffen eingeladen wie z.B. Integration Point, Arbeitgeberservice, Ausländerbehörde, AWO,… Das KI organisiert die jeweiligen Treffen, die reihum bei den Teilnehmenden stattfinden. 67 4. Ergebnis und Ausblick a) 2017 haben 5 Treffen stattgefunden mit jeweils durchschnittlich 12 Teilnehmenden. Die Austauschtreffen wurden von allen angenommen. b) Für 2018 wird geplant, sich als Organ in Fragen der Integration von Geflüchteten zu positionieren und zu etablieren. 5.1.7 Vielfalt verbindet: Entwicklung von Angeboten für Unternehmen 1. Bestandsaufnahme Im Zuge der Planungen für den interkulturellen Öffnungsprozess der Kreisverwaltung erreichten das KI weitere Anfragen bezüglich Unterstützung möglicher Prozesse. Die Anfrage der Wirtschaftsförderung (WiFö) wurde in einem gemeinsamen Gespräch erörtert und erste Ideen dazu entwickelt. Das KI wird eingeladen, im Rahmen der Reihe „Personal im Fokus“ einen Workshop zum Thema für Personalverantwortliche der Unternehmen im Kreis Euskirchen vorzubereiten. Parallel dazu hat sich das KI Euskirchen beim KI Düren über deren Erfahrungen im Feld interkulturelle Öffnung in Unternehmen informiert. Das KI Düren verleiht an „interkulturell orientierte“ Unternehmen im Kreis ein Gütesiegel. 2. Ziele Die Idee einer migrationssensiblen und diversitätsbewussten Unternehmens- und Personalentwicklung im Kreis bekannt machen. Im Frühjahr 2018 kann in der Reihe „Personal im Focus“ der Wirtschaftsförderung ein erstes Informationsangebot gemacht werden, um einerseits die Unternehmerschaft über die Möglichkeiten einer diversitätsbewussten Ausrichtung der Unternehmenskultur zu informieren andererseits aber auch um die Bedarfe und Wünsche der Wirtschaft diesbezüglich herauszufinden. Ziel ist es, die interkulturelle Vielfalt als gemeinsame Stärke zu begreifen, die Kompetenzen und Potentiale der Menschen mit Migrationshintergrund in der Arbeitswelt besser zu nutzen und Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interkulturell weiterzubilden. 3. Planung und Durchführung Das KI vereinbart mit der WiFö einen Termin in der Reihe „Personal im Fokus“ für das Frühjahr 2018. Folgende Themenschwerpunkte sind für die Veranstaltung denkbar: best-practice Beispiele, Rechtsgrundlagen, Lösungsansätze, Austausch und Vorstellung von Unterstützungsangeboten. Weitere Austausch- und Informationstreffen mit dem KI Düren und dem KI Rhein-Sieg, welches ebenfalls ein entsprechendes Gütesiegel eingeführt hat, werden angeregt. 4. Ergebnisse und Ausblick In Zusammenarbeit mit interessierten Unternehmen könnte für den Kreis Euskirchen ebenfalls ein Gütesiegel erstellt werden. 68 5.1.8 BFD Projekt 1. Bestandsaufnahme Im Kreisgebiet gibt es geflüchtete Menschen, die einige Abläufe in Deutschland bzw. im Kreis nicht verstehen. Warum sollte man zum Integration Point gehen? Was können Beratungsstellen leisten? Warum braucht man Schul- und Arbeitszeugnisse? Weiterhin gibt es geflüchtete Menschen, die nicht richtig verstanden haben, warum es wichtig ist, Sprachkurse zu besuchen. Einige glauben, sie können auch mit wenigen Deutschkenntnissen Arbeit aufnehmen. Die Bundesfreiwilligendienstler mit Fluchthintergrund von der Kreisverwaltung, vom Integration Point und von der Stadt Euskirchen hatten zusammen mit dem KI die Idee, zu verschiedenen wichtigen grundlegenden Themen Informationen in arabischer Sprache herauszugeben. Damit sollen andere geflüchtete Menschen informiert werden (sei es an Info-Abenden oder durch mehrsprachige Info-Broschüren etc.), um deutsche Systeme besser zu verstehen. 2. Ziele Arabisch sprechende Geflüchtete sollen über „deutsche Strukturen“ informiert sein. Die Geflüchteten sollen die Informationen verstehen und anwenden können. Die Bundesfreiwilligendienstler sollen aktiviert und für Problemlagen sensibilisiert werden. Die Bundesfreiwilligen sollen auch als Kulturmittler fungieren. So kennen sie z.B. das Schulsystem in Syrien und haben auch das Schulsystem in Deutschland kennen gelernt. Sie kennen also die Gemeinsamkeiten und Unterschiede. e) Das Projekt soll vor den Sommerferien in mind. drei Kommunen durchgeführt werden können. a) b) c) d) 3. Planung und Durchführung Beim Integration Point und der Stadt Euskirchen wurde die Einwilligung eingeholt, dass die BFDler zusammen in Kooperation arbeiten können. Die Bundesfreiwilligendienstler vom Kreis, vom Integration Point und von der Stadt Euskirchen haben sich zusammengesetzt und gemeinsam Ideen und Schwerpunkte entwickelt. Jeder BFDler hat einen eigenen Schwerpunkt (Modul), den er auch alleine in seinem Kontext anbieten kann. Es ist freigestellt, wer mit welchen Methoden arbeiten möchte. Als Titel des Projektes hat man sich auf den Namen „Schritt für Schritt“ geeinigt. Die Bundesfreiwilligen ersetzen mit den Vorträgen und Informationen nicht die entsprechenden Fachleute (z.B. vom Jobcenter). Sie geben lediglich grundlegende Informationen. Zusätzlich zu den Vorträgen, die 1,5 bis 2 Stunden dauern, wurde eine Facebook-Seite erstellt, auf der Informationen von unterschiedlichen Anbietern in arabischer Sprache veröffentlich werden (z.B. arabischsprachige Infos vom BAMF zum Asylverfahren, Infos zur Arbeitsaufnahme, Nachrichten von WDR for you,…). Die pädagogische Begleitung erfolgt durch das KI, um Hilfestellung zu leisten und auch den Rahmen der Ideen und entwickelten Angebote fassen zu können. © R. Kuhlen, KoBIZ 69 Eine enge Rücksprache mit den Kooperationspartnern IP und Stadt Euskirchen soll durch regelmäßige Information über die Treffen und deren Ergebnisse erfolgen. Die Finanzierung erfolgt über das Programm KOMM-AN NRW. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Bisher haben drei Info-Vorträge stattgefunden. Orte waren Kall im Pfarrsaal (in Verbindung mit dem Fastenbrechen im Ramadan), in Euskirchen im Frauensprachkurs im Haus der Familie und in Weilerswist bei der Flüchtlingshilfe. b) Ab 2018 soll das BFD-Projekt mit neuen Bundesfreiwilligen mit Fluchthintergrund weitergeführt werden. c) Zu den arabischsprachigen Info-Vorträgen sollen noch weitere Sprachen dazu kommen, je nach Herkunftsland und Heimatsprache der Bundesfreiwilligen. d) Die Facebook-Seite „Schritt für Schritt“ soll weiterhin mit arabischsprachigen Informationen gefüllt und um weitere Sprachen ergänzt werden. 5.1.9 Info-Reihen „Engagiert für Flüchtlinge“ und „Ehrenamt stärken“ 1. Bestandsaufnahme Vielen EhrenamtlerInnen fehlen Hintergrundinformationen zu den Herkunftsländern, Fluchtgründen und Unterstützungsmöglichkeiten. In einer Info-Reihe sollen daher grundsätzliche Informationen von Fachleuten, die nach den Vorträgen noch für Rückfragen zur Verfügung stehen, geboten werden. 2. Ziele a) Das KI und der jeweilige Kooperationspartner reagieren mit den Veranstaltungen auf die Bedarfe der engagierten BürgerInnen. b) Mit den Vortragsreihen sollen mindestens 20 Personen pro Veranstaltung erreicht werden. 3. Planung und Umsetzung Ende 2015 wurde mit dem Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V., Aktion Neue Nachbarn, die Info-Reihe begonnen. 2017 wurden verstärkt Geflüchtete als ReferentInnen und Teilnehmende eingebunden. Bei der Auswahl der Themen sind die Wünsche und Bedarfe der engagierten BürgerInnen ausschlaggebend. Zu den einzelnen Themen werden gemeinsam ReferentInnen und Veranstaltungsorte gesucht und ausgewählt. Für das jeweilige Halbjahr werden Faltblätter mit den Terminen und Inhalten erstellt. Im 1. Halbjahr 2017 wurden mit dem Kooperationspartner Caritas Euskirchen (Erzbistum Köln) acht Veranstaltungen mit folgenden Themenschwerpunkten durchgeführt: 70 März April Mai Juni Juli          Arbeitsmarktzugang Rückkehr von Geflüchteten Interkulturelle Sensibilisierung Filmabend –Syrisches Filmdrama Asylrecht im Umbruch Flucht und Sucht Afghanistan – Fluchtursachen und Abschiebungsdebatte Aleppo und Damaskus: Geflüchtete stellen ihre Heimatstädte vor Salafismus Für das 2. Halbjahr 2017 wurden neun Veranstaltungen mit der Caritas Euskirchen und der Caritas Region Eifel (Bistum Aachen) mit den Veranstaltungsorten Euskirchen und Schleiden geplant: September  Argumente gegen Stammtischparolen,  „Gewalt in Gottes Diensten?“ – Zum Verhältnis von Religion und Gewalt Oktober  Erzählcafé „Neuanfang“  Workshop „Auf Augenhöhe“ für BürgerInnen und Geflüchtete November  Salafismus  Afghanistan  „Zurück in die Armut?“- die Westbalkanstaaten Dezember  Internationaler Musikabend „Jam Session“ Zusätzlich zu der Info-Reihe wurde zum Opferfest im September eine Interreligiöse Veranstaltung im Casino Mechernich angeboten. Das muslimische Fest erinnert an Abraham, der auch der „Stammvater“ der Juden und Christen ist. Bei diesem Begegnungstreffen von einheimischen BürgerInnen und Geflüchteten bei Essen und Musik nahmen 140 Personen teil. Die Finanzierung erfolgt über das Landesprojekt KOMM-AN NRW, das Katholische Bildungswerk und die Demografie-Initiative Kreis Euskirchen. Die Veranstaltungen werden mit unterstützt von der Stadtpfarrei St. Martin, Euskirchen. Für die Info-Reihe wird pro Halbjahr eine Broschüre mit den Terminen und Inhalten der Veranstaltungen gedruckt. Auflage pro Halbjahr 2.500 Stück. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im ersten Halbjahr wurden acht Veranstaltungen durchgeführt und 178 Personen (Ø 21 Personen) erreicht. b) Bei neun Veranstaltungen im zweiten Halbjahr wurden durchschnittlich 19 Personen erreicht. c) Seit dem zweiten Halbjahr 2017 werden die InfoReihen (Caritas Eifel und Caritas Euskirchen) in einem gemeinsamen Programmheft zusammengefasst. d) 2018 werden die Veranstaltungen weitergeführt und den aktuellen Bedarfen angepasst. © Caritas 71 5.1.10 Förderprogramm KOMM-AN NRW - Bedarfsorientierte Maßnahmen 1. Bestandsaufnahme Ein wichtiger Partner für die Umsetzung von bedarfsorientierten Maßnahmen für die Integration Neuzugewanderter vor Ort sind die vielfältigen AkteurInnen, die sich für eine gelingende Integration der neuzuwandernden Menschen in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Eine Ausweitung der Angebote des Zusammenkommens und der Orientierung im neuen Umfeld (Fahrradwerkstatt, Freizeitgestaltung, Sprach- und Spielgruppen, Begleitung zu Behörden, Räume der Begegnung zwischen Geflüchteten und Einheimischen, Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche) ist erforderlich, um die bisher aufgebauten ehrenamtlichen Strukturen zu stärken. 2. Ziele Ziel von Programmteil II ist eine den örtlichen Bedarfen in der Flüchtlingshilfe Rechnung tragende, weitestgehend flexible Förderung der Begegnung, des Austauschs und der Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen („Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“). Dem Kreis Euskirchen stehen Mittel in Höhe von 86.544 € für das Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung. 3. Planung und Durchführung Februar-März: Verwendungsnachweiserstellung Juni bis Dezember: Koordinierung der Förderprogrammabwicklung, Beratung Dritter, Informationsweiterleitung, Nachbereitung Verwendungsnachweis 2016 72 4. Ergebnisse und Ausblick Die Kommunen, Kirchenverbände, Vereine haben die geplanten Maßnahmen in folgenden Bausteinen umgesetzt: Renovierung und/oder Ausstattung sowie laufender Betrieb von Ankommenstreffpunkten, Begleitung von Flüchtlingen, Angebote des Zusammenkommens und der Orientierung, Printmedien, Internetseiten, Übersetzungen, Qualifizierung von Ehrenamtlichen, persönlicher Austausch von Ehrenamtlichen. Die Entscheidung zur Weiterführung des Förderprogramms durch die neue Landesregierung steht zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresberichtes noch aus. 5.2 Bildung 5.2.1 Rucksack Grundschule 1. Bestandsaufnahme Den Abschluss des Rucksack-Jahres 2016/17 bildet die Urkundenverleihung am 04.07.2017 im Kreishaus. Die Abteilungsleiterin KoBIZ wertschätzt in ihrer Rede das Engagement aller teilnehmenden Mütter, Kinder, Elternbegleiterinnen, Erzieherinnen und Kontaktlehrerinnen und dankt ihnen herzlich. Das Rucksack-Jahr 2016/17 ist ein ereignisreiches und intensives Jahr für alle Akteure. Zum Ende des Schuljahres stehen insgesamt sechs Schulen in den Startlöchern, um im Schuljahr 2017/18 an Rucksack teilzunehmen (GGS Weststadt Euskirchen, KGS Mechernich, GGS Nordstadt Euskirchen, Chlodwigschule Zülpich, Josef-Schaeben-Schule Weilerswist, PaulGerhardt-Schule, Euskirchen). Die Elternbegleiterinnen und Kontaktlehrerinnen nehmen die Angebote des KI rund um Rucksack gerne an. Weitere Angebote für Elterngruppen, KiTa-Teams und Lehrerkollegien werden fortlaufend in das Rucksack-Programm integriert. 2. Ziele a) Im Jahr 2017/18 sind neben den drei bestehenden Schulen (GGS Weststadt und Nordstadt sowie KGS Mechernich), drei weitere Schulen im Rucksack-Programm aktiv: Chlodwigschule Zülpich, Josef-Schaeben-Schule Weilerswist, Paul-Gerhardt-Schule, Euskirchen. b) Neben den sechs bestehenden Grundschulen ab dem Schuljahr 2017/18 werden zwei weitere Schulen im Kreis Euskirchen gewonnen (Gespräche mit Bad Münstereifel, Stotzheim, Kall). c) Das KI stellt die kontinuierliche und regelmäßige Begleitung, Beratung und Weiterbildung sowie den Zugang zu den Lernmaterialien sicher. d) Die Elternbegleiterinnen nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil (Basisqualifizierung, 30 Std./Jahr). e) Die Projektumsetzung wird verbindlich mit den Schulleitungen festgeschrieben und im Schulprogramm integriert. Rucksack steht auf den Homepages der teilnehmenden Schulen. f) Rucksack ist regelmäßig auf den Dienstbesprechungen der Schulleitungen im Kreis Thema und die Entwicklung der Gruppen wird dort vorgestellt. 3. Planung und Umsetzung - Vorbereitung und Durchführung der Kooperationstreffen, Reflektionstreffen und der Qualifizierungsreihe - Besuch der teilnehmenden Schulen und Austausch mit den Kontaktlehrerinnen und der Schulleitungen - Öffentlichkeitsarbeit: mehrsprachige Informationsbriefe, Plakate und Materialien zur Bewerbung, darunter ein Flyer in leichter Sprache Finanzierung: Durch die DemografieInitiative erfolgt eine Anschubfinanzierung für zwei Projektjahre, durch die die Elternbegleiterinnen eine Aufwandsentschädigung erhalten und die Gruppen mit mehrsprachigen Kinderbüchern sowie Spiel- und Bastelmaterial ausgestattet werden. Die Gruppe in Mechernich läuft bereits mit Unterstützung kommunaler Mittel, die Gruppe in der Weststadt wird im kommenden Jahr in den kommunalen Haushalt der Stadt Euskirchen überführt. Alle anderen Gruppen laufen noch zwei Jahre. 4. Ergebnis und Ausblick a) Rucksack ist bis Ende 2017 an sechs Schulen installiert: Katholische Grundschule Mechernich (2014), Grundschule Weststadt (2015) und Grundschule Nordstadt (2017), PaulGerhardt-Schule Euskirchen (2017), Chlodwigschule Zülpich (2017), Josef-SchaebenSchule Weilerswist (2017). b) Im Schuljahr 2016/2017 nehmen 12 Mütter russischer, polnischer, türkischer, arabischer, syrischer und rumänischer Herkunft mit insgesamt 24 Kindern teil. 73 c) Im Schuljahr 2017/2018 nehmen 39 Mütter russischer, polnischer, türkischer, arabischer, syrischer, bulgarischer und rumänischer Herkunft mit insgesamt 53 Kindern teil. d) Es finden regelmäßige Kooperationstreffen zwischen Rucksack-Grundschule und Rucksack-KiTa statt. e) Die Elternbegleiterinnen treffen sich einmal im Monat, um Materialien und Themen für die Elterngruppen zu besprechen, sich auszutauschen und sich zu beraten. f) Die Qualifizierungsreihe für Elternbegleiterinnen und Lehrkräfte startet. g) Zwölf Mütter erhalten eine Urkunde für ihr kontinuierliches Engagement im Rahmen einer Feierstunde im Juli 2017 im Kreishaus. h) Zum Start des Rucksack-Jahres 2017/18 findet erstmalig ein Auftaktseminar mit Übernachtung statt. i) Weitere Gespräche zur Gewinnung von Schulen für das Programm werden im neuen Schuljahr 2017/18 geführt. j) Weitere Angebote für Elterngruppen, KiTa-Teams und Lehrerkollegien u.a. zu den Themen „Sinnvolle Hilfestellung für Kinder beim Übergang von KiTa in Schule“, „Vorlesen“, „Bibliotheksnutzung“ und „Berufliche Qualifizierung“ sind in Planung. 5.2.2 „Wie funktioniert Grundschule?“ – Informationsveranstaltung für Eltern mit Migrationshintergrund 1. Bestandsaufnahme Das KI hat im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit der Integrationsagentur des DRK und dem Verein Frauen helfen Frauen einen Vortrag „Wie funktioniert Grundschule?“ entwickelt. Er ist für Eltern mit Migrationshintergrund entwickelt, deren Kinder im Vorschulalter sind. Damit es ihnen gelingt, trotz ganz anderer eigener Schulerfahrungen, ihr Kind im Schulalltag in Deutschland zu begleiten und zu unterstützen, informiert das KI in bildgestützter Sprache über die Anmeldung und Einschulung, über das Leben und Lernen in der Grundschule, über Leistungsbewertung und Zeugnisse und über die Möglichkeiten und Chancen der Elternmitwirkung. Dieser Vortrag kann von KiTas abgerufen werden. 2. Ziele Interessierte KiTas buchen im Rahmen von Informationsveranstaltungen für Vorschuleltern mit Migrationshintergrund diesen KI-Vortrag. 3. Planung und Umsetzung - KiTas melden ihren Bedarf und KI und KiTa treffen eine Absprache über Termin und Durchführung. - Der Vortrag wird an KiTas gehalten. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Am 04.10. ist der Vortrag in der Kindertagesstätte Frauenberger Straße in Euskirchen im Rahmen des Vorschulinformationsabends gehalten worden. 21 interessierte Elternteile haben an der Veranstaltung teilgenommen. b) Die Powerpointpräsentation ist in arabische Sprache übersetzt worden. Der Bundesfreiwilligendienstler des KoBIZ hat den Vortrag im Rahmen des BFD- Projektes vor interessierten arabischsprechenden Menschen gehalten. 74 c) Auch im nächsten Jahr kann der Vortrag von Kindertagesstätten oder anderen Einrichtungen gebucht werden. 5.2.3 SmiLe – Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg 1. Bestandsaufnahme Das Projekt SmiLe ist ein Sprachpatenschaftsprojekt, das Ende 2014 im Kreis installiert worden ist. Innerhalb des Projektes unterstützt eine stetig anwachsende Zahl von Ehrenamtlichen neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in Form einer Sprachpatenschaft in Bildungseinrichtungen. 2. Ziele a) Weitere SmiLe-SprachpatInnen werden in 2017 gefunden und in einer zwei- bzw. viermoduligen Einführungsveranstaltung vom KI auf ihren Einsatz in Schulen und KiTas vorbereitet. b) Die Einführungsveranstaltungen werden mehrmals im Jahr angeboten. c) Für weitere Schulen und in KiTas sind neue SprachpatInnen gefunden. d) Im Sommer findet ein SmiLe-Tag statt, um die ehrenamtliche Tätigkeit der SmiLies zu honorieren. Dazu ist ein geeigneter Ort gefunden und ein geeigneter Referent /eine geeignete Referentin gebucht. 3. Planung und Umsetzung - Das Projekt wird von einer Mitarbeiterin des KI betreut und geleitet. Sie ist für die Planung und Durchführung der Einführungsveranstaltung, für das Zusammenführen von Schulen und SmiLe-Paten bzw. SmiLe-Patinnen und für deren weitere Unterstützung und Begleitung zuständig. - Alle vier Monate wird im Netzwerk, im Wochenspiegel und auf der Homepage des Kreises ein neuer Schulungsdurchlauf für das Projekt „SmiLe“ bekannt gegeben. - Interessenten werden von pädagogischen Mitarbeiterinnen des KI jeweils in Einführungsmodulen auf ihre Tätigkeit als Sprachpate bzw. Sprachpatin vorbereitet. - Danach wird passgenau nach einem Einsatzort und einem Patenkind gesucht. Schulen und KiTas werden konkret angefragt und über das Angebot informiert. - Bei Interesse und Bedarf treffen sich Sprachpate/Sprachpatin, KI-Mitarbeiter/-in, Einrichtungsleiter/-in und Gruppenleiter/-in bzw. Klassenlehrer/-in vor Ort, um sich kennenzulernen und die Rahmenbedingungen festzulegen. - In regelmäßigen Abständen finden Austauschtreffen statt, entweder im Kreishaus oder an der Grundschule Mechernich, bei denen die Patinnen und Paten Gelegenheit haben, den anderen ihre Erfahrungen mitzuteilen und über Herausforderungen rund um SmiLe zu diskutieren. - Für die inhaltliche Gestaltung der Einführungsmodule und Austauschtreffen wird zusätzlich eine Person mit psychosozialer Ausbildung engagiert. - Das SmiLe- Schulungsangebot wird in Oberstufen der Gymnasien in Euskirchen, Zülpich, Bad Münstereifel und Mechernich angeboten und durchgeführt. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im Februar fand für interessierte OberstufenschülerInnen des Franken-Gymnasiums Zülpich eine Kompakteinführungsveranstaltung statt. Danach wurden 30 SchülerInnen in das 75 b) c) d) e) Gymnasium, die Hauptschule, die Grundschule und die KiTas Blayer Straße als SprachpatInnen vermittelt. Im März, August und November fanden Einführungsveranstaltungen statt. Insgesamt nahmen 68 Interessierte daran teil. Darunter befanden sich auch Mitarbeitende aus anderen Kommunalen Integrationszentren, die in ihren Kommunen ebenfalls ein ehrenamtliches Sprachpatenschaftsprojekt aufbauen wollen. Jeweils nach jeder Einführungsreihe sind die Ehrenamtlichen an Kindertagesstätten und Schulen als SmiLies vermittelt worden. Am 16. September fand im Kreishaus ein SmiLe-Ehrentag statt. Das Theaterduo „Zuvielcourage“ trat mit seinem Programm „Argumentationstechniken gegen Stammtischparolen“ auf. 48 interessierte SmiLies nahmen das Angebot wahr. Im November fanden für Oberstufenschülerinnen und –schüler aus folgenden Gymnasien Kompakteinführungsveranstaltungen statt: Marienschule Euskirchen, Emil-FischerGymnasium Euskirchen, Gymnasium am Turmhof Mechernich und St.-MichaelGymnasium Bad Münstereifel. Insgesamt nahmen daran 49 Interessierte teil. Diese Schülerinnen und Schüler werden im Laufe des Dezembers an Patenkinder vermittelt. Die Austauschtreffen fanden im Jahr 2017 im Januar, März, April, Juni, September und November statt. Regelmäßig nahmen daran 25-30 SmiLies teil. 5.2.4 Seiteneinstiegsberatung 1. Bestandsaufnahme Als SeiteneinsteigerInnen werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die im Laufe eines Schuljahres ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen in den Kreis einreisen und in das hiesige Schulsystem eingegliedert werden. Die Aufgabe ist es, die Kinder und Jugendlichen dahingehend zu beraten, dass sie die Möglichkeiten zur Integration in das deutsche Schulsystem wahrnehmen können, schnell die deutsche Sprache erlernen und so erfolgreich einen Schulabschluss anstreben können. Dafür ist es erforderlich, eine passende Schule mit geeigneten Fördermöglichkeiten zu finden. 2. Ziele a) Im Rahmen der Seiteneinstiegsberatung werden alle gemeldeten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer mitgebrachten Kompetenzen (Bildungsbiografie) bedarfsgerecht und systemoptimiert beraten und an in Betracht kommende Schulen empfohlen. b) Alle am Prozess des Seiteneinstiegs beteiligten KooperationspartnerInnen (Gesundheitsamt, Schulen, Schulaufsichten) sind über das Verfahren der Beratung informiert. 3. Planung und Umsetzung - Mitteilung der neu zugewanderten Familien mit schulpflichtigen Kindern ans KI seitens der Gemeinden, Schulen und ehrenamtlichen HelferInnen. - Terminvergabe, Beratung, Terminvereinbarung für die Schuluntersuchung und Vermittlung in Schule. 4. Ergebnisse und Ausblick a) In enger Zusammenarbeit mit der Unteren Schulaufsicht Generale Migration wurde ein Beratungsverfahren entwickelt, das alle SeiteneinsteigerInnen erfasst und zu einer Schul- 76 empfehlung führt. In 95 % der Fälle nimmt die Schule auf. Lehnt sie den Schulbesuch ab, weist die entsprechende Schulaufsicht zu. b) Mit dem Gesundheitsamt wurde im März 2014 ein Verfahren abgestimmt, das die Anmeldung der SeiteneinsteigerInnen zur Schul- und Gesundheitsüberprüfung regelt. c) Im Schuljahr 2016/17 (01.08.16 - 31.07.17) wurden 107 Beratungen durchgeführt und 162 Kinder und Jugendliche in Schule vermittelt. 5.2.5 Ferienworkshop „Heraus mit der Sprache“ 1. Bestandsaufnahme Neu eingewanderte Kinder und Jugendliche haben in den Ferien lange Leerlaufzeiten, das in der Schule Erlernte findet keine Festigung oder Vertiefung. Bisher gibt es im Kreis ein Feriensprachschulangebot für Jugendliche vom Jugendmigrationsdienst Euskirchen. Im Sommer 2017 plant das KoBIZ eine Ferienmaßnahme für neu zugewanderte Jugendliche. Als Unterrichtende sollen Studierende der Uni Bonn gewonnen werden. Erste Gespräche mit der verantwortlichen Dozentin haben Ende Dezember 2016 stattgefunden. Eine Kooperation mit der Katholischen Jugendagentur Bonn ist angedacht. 2. Ziele a) Eingewanderte Jugendliche können in der Ferienschule bereits erworbenes Sprachwissen üben und ausbauen. b) Die Ferienzeit wird mit einer sinnvollen Maßnahme verkürzt. Dies kann Frustration entgegen wirken. c) Der inhaltlich-sprachliche Schwerpunkt der Ferienschule liegt auf Digital Stories. Jugendliche stärken durch die Arbeit an ihrer Selbstdarstellung ihr Selbstwertgefühl und knüpfen an schon vorhandene Kompetenzen und Stärken an. d) Durch die Möglichkeit des Besuchs der Offenen Zeltstadt können die neu eingewanderten Jugendlichen Kontakte zu anderen Jugendlichen knüpfen. e) Der Kontakt zu anderen Jugendlichen fördert sowohl die sprachliche, als auch die gesellschaftliche Integration der Jugendlichen. 3. Planung und Umsetzung - Das Projekt der Ferienschule wird von einer Mitarbeiterin des KoBIZ federführend geleitet. - Mit dem Kooperationspartner Katholische Jugendagentur Bonn sind die Rahmenbedingungen ausgehandelt. - Interessenten für die Lehrtätigkeit sind unter Studierenden der Uni Bonn in enger Zusammenarbeit mit der dortigen Seminarleitung gefunden. - Interessierte Studierende sind in Interkultureller Sensibilisierung geschult. Die didaktische Vorbereitung obliegt der Seminarleitung - SmiLe-Sprachpaten und -Sprachpatinnen sind zur Unterstützung der Lerngruppen und zur Begleitung innerhalb der Offenen Zeltstadt gefunden. - Geeignete Räumlichkeiten sind gefunden. - Weitere Fördertöpfe sind gefunden. - Potentielle Jugendlichen sind durch Lehrkräfte ihrer Klassen über das Angebot informiert. - Eine Presseinformation wird geschaltet. 4. Ergebnisse und Ausblick 77 a) Im Februar beschlossen KoBIZ und Katholische Jugendagentur Bonn eine Kooperation. Der Ferienworkshop und die Angebote der Offenen Zeltstadt stehen den teilnehmenden neu zugewanderten Jugendlichen mit Anmeldung offen. b) 12 Studierende der Uni Bonn wurden für die Sprachschule als Lehrende gefunden. Im Mai hielt eine Mitarbeiterin des KoBIZ ein Seminar zur Interkulturellen Sensibilisierung für diese Studierenden der Uni Bonn. c) Im Juni wurden Schulen und Netzwerke über das Angebot informiert. 40 Anmeldungen gehen ein. d) Eine Benefizveranstaltung des FC Wißkirchen wurde zugunsten des Ferienworkshops veranstaltet. e) Vom 16. – 21. August fand der Ferienworkshop „Heraus mit der Sprache“ in den Räumen der Gesamtschule Euskirchen statt. f) Die gesamten Kosten konnten vom Erlös des Benefiz-Torwandschießens des FC Wißkirchen gedeckt werden. g) Insgesamt nahmen 20 Jugendliche mit wechselnder Beteiligung das Angebot wahr. Die Hälfte davon besuchte nachmittags auch das Angebot der Offenen Zeltstadt. h) Einen Ferienworkshop für neu zugewanderte Jugendliche soll es auch im neuen Jahr geben, geplant ist aber eine Dezentralisierung und eine Ankopplung an eine noch zu findende bestehende Ferienmaßnahme, um zum einen auch Jugendliche aus dem südlichen Kreisgebiet ansprechen zu können, zum anderen aber auch den Kontakt zu anderen Jugendlichen zu fördern. 5.3 Angebote für Schulen, Lehrkräfte und Lernende 5.3.1 Impulse und Unterstützung: Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche 1. Bestandsaufnahme Mit Beratungs- und Unterstützungsanfragen rund um Unterricht für neu Zugewanderte wenden sich viele Schulen an KI und Schulaufsicht. Sie wünschen sich Unterstützung bei der Entwicklung ihrer pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten sowohl hinsichtlich sprachsensiblen Unterrichts in mehrsprachigen Klassen als auch hinsichtlich der Sensibilisierung für interkulturelle Haltungen und für eigenes vorurteilsbewusstes Handeln. Das KI bietet für die betroffenen Lehrkräfte aller Schulformen im Kreis die Möglichkeit, sich innerhalb eines Arbeitskreises gegenseitig zu unterstützen 2. Ziele a) Das KI plant und führt in Kooperation mit der Unteren Schulaufsicht Generale Migration für alle interessierten Lehrkräfte aller Schulformen Informationsveranstaltungen rund um die Beschulung von Seiteneinsteigern durch. b) Das KI organisiert und begleitet Treffen des Arbeitskreises: Praxisgespräche Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche. 3. Planung und Umsetzung - In 2017 wird ein Fachtag zu einem Thema organisiert. - In 2017 werden 4 Treffen zum informellen kollegialen Austausch geboten. - ReferentInnen für den Fachtag im Herbst werden gesucht und gebucht. 78 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im März findet ein erstes Treffen zum kollegialen Austausch statt. Damit sowohl Lehrkräfte aus dem südlichen als auch Lehrkräfte aus dem nördlichen Kreisgebiet daran teilnehmen können, wird das Treffen gesplittet und sowohl in Sistig als auch in Euskirchen angeboten. Bei beiden Treffen ist eine Mitarbeiterin der Schulberatungsstelle dabei, um sich einen Eindruck über die Wünsche und Bedarfe der Lehrkräfte zu verschaffen. In Sistig haben 5 Lehrkräfte am kollegialen Austausch teilgenommen, in Euskirchen 2 Lehrkräfte. b) Aufgrund des abnehmenden Interesses wird vor den Sommerferien 2017 kein weiteres Austauschtreffen angeboten. c) Am 6.November findet ein Fachtag zum Thema „Sprachsensibler Fachunterricht“ statt. Nach einer Einführung ins Thema nehmen die Lehrkräfte unterschiedliche WorkshopAngebote wahr. 5.3.2 Fachberatungsstelle für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) 1. Bestandsaufnahme An neun Schulen im Stadtbezirk Euskirchen findet nachmittags Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) in 10 Sprachen statt. Herkunftssprachliche Lehrkräfte unterrichten ihre Sprache, entsprechend den HSU-Lehrplänen. Diesen Schulen und deren HSU-Lehrkräften bietet das KI als Fachberatungsstelle für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) Beratung und Betreuung an. Darüber hinaus unterstützt das KI die Untere Schulaufsicht im Besetzungsverfahren für die HSU Stellen. 79 2. Ziele - Alle HSU Lehrkräfte werden zu ihren Anliegen beraten und unterstützt. - Alle HSU Einsatzschulen werden beraten und unterstützt. Schulleitungen werden zum HSU informiert. - Die HSU Lehrkräfte werden bei den Sprachprüfungen unterstützt. - HSU wird in Zusammenarbeit mit dem Schulamt in allen Gemeinden des Kreises bekannt gemacht. 3. Planung und Umsetzung - Schulen und HSU-Lehrkräfte werden anlassbezogen von der Unteren Schulaufsicht Generale Migration über die Fachberatungsstelle und deren Aufgaben informiert. - Wenn Schulen oder HSU-Lehrkräfte Beratungs- oder Betreuungsbedarf unterjährig anzeigen, berät und betreut die Fachberatung entsprechend. - Im April 2017 wurden Schulen über die anstehenden Sprachprüfungen informiert. - Im März 2017 meldeten Schulen entsprechend SchülerInnen zu den Sprachprüfungen an. - Im Mai 2017 wurden die Sprachprüfungen an den Unterrichtsschulen durchgeführt. Prüfende sind zwei HSU-Lehrkräfte bzw. bei Fehlen des/der zweiten Prüfenden der/die Fachberatende HSU. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Fachberatungsstelle wird 2017 vier- bis sechsmal pro Monat von Schulen oder HSULehrkräften um Beratung gebeten. b) Vier Sprachprüfungen wurden mithilfe der Fachberatung im Mai 2017 durchgeführt. Es gibt Prüflinge für die Sprachen Albanisch, Kroatisch, Polnisch und Türkisch. c) Auch in 2018 wird die Fachberatung HSU ihre Tätigkeit wie oben beschrieben fortsetzen. 5.3.3 Planung und Durchführung der Treffen von Lehrkräften im Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) 1. Bestandsaufnahme Die Kreise Euskirchen und Düren kooperieren weiterhin. An zwei Terminen im Jahr werden Fortbildungsveranstaltungen mit den Lehrkräften aus dem Kreis Düren und Kreis Euskirchen abgehalten. 2. Ziele a) Das KI plant und organisiert in Kooperation mit den Unteren Schulaufsichten Generale Migration Euskirchen und Düren das HSU-Lehrkräfte-Austauschtreffen. b) Das KI beteiligt sich gegebenenfalls auch inhaltlich an der Veranstaltung. c) Das KI stellt in Kooperation mit den Schulaufsichten ein Infopaket für Schulen rund um HSU zusammen. 3. Planung und Umsetzung - 5. + 6.4.2017 HSU Tagung in Kronenburg - 29.+30.11.2017 HSU Tagung in Kronenburg 4. Ergebnisse und Ausblick a) Inhalte des Austauschtreffens am 5. + 6.4.2017 in Kronenburg wurden vom KI vorbereitet und durchgeführt. b) Planungen für das zweite Treffen im November werden in Kooperation mit dem Kreis Düren gemacht. c) Die Zusammenarbeit der beiden Schulaufsichten und der KI-MitarbeiterInnen wird im Jahr 2018 fortgeführt. 5.3.4 Schule ohne Rassismus 1. Bestandsaufnahme Das bundesweite Projekt Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage (SoR) wird in NRW von der Landesorganisation betreut und gesteuert, die ihren Sitz in der Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKI) in Dortmund hat. Schulen, die sich dem Netzwerk „Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage“ anschließen, möchten ein deutliches Zeichen gegen Rassismus und gegen Diskriminierung und für Vielfalt und für Toleranz und Akzeptanz gegenüber allen Menschen setzen. Sie verpflichten sich, Projekte und Aktionen in dieser Hinsicht an ihren Schulen zu verwirklichen. Im Kreis Euskirchen gibt es Ende 2016 vier Schulen (Emil-Fischer-Gymnasium, Realschule Blankenheim, Kaplan-Kellermann-Realschule, Grundschule Kall) mit dem Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. 80 2. Ziele a) Das KI ist Ansprech- und Kooperationspartner für Schulen bei Interesse an „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und informiert und begleitet Schulen auf dem Prozess hin zur Zertifizierung. b) Das KI betreut und begleitet darüber hinaus auf Wunsch die Schulen bei Projekten zu SoR und informiert Schulen über Veranstaltungen der LaKI zu diesem Thema. 3. Planung und Umsetzung - Das KI baut ein Netzwerk der kreiseigenen SoR-Schulen auf. - Das KI berät und begleitet SoR-Schulen bei der Ideenfindung neuer Projekte. - Bei Beratungs- und Informationsbedarf zu SoR steht das KI allen Interessierten zur Verfügung. - Interessierte Schulen werden vom KI auf dem Weg von der ersten Interessensbekundung über konkrete Antragstellung bis hin zur Zertifizierung begleitet. - Teilnahme an regionalen Netzwerktreffen und Runden Tischen 4. Ergebnisse und Ausblick a) Begleitung beim Planungsprozess für die Zertifizierungsfeier der neuen SoR-Schule Frankengymnasium Zülpich b) Zertifizierung Frankengymnasium im Januar c) Februar: Teilnahme Runder Tisch SoR Dortmund d) Teilnahme Regionaltreffen SoR Köln e) Eine kreisinterne Netzwerkarbeit kam noch nicht zustande, da die bereits länger bestehenden SoR-Schulen zum Teil nicht mehr aktiv im SoR-Netzwerk arbeiten und es an Ansprechpersonen vor Ort fehlt. f) Weitere Schulen bekunden bisher kein Interesse. Die schon bestehenden Schulen wenden sich in diesem Jahr nicht an das KI mit der Bitte um Information und Unterstützung. g) Die Realschule Blankenheim existiert mit Auslauf Schuljahr 2016/2017 nicht mehr. h) Für das neue Jahr ist ein weiterer Versuch geplant, SoR-Schulen in der Region zu vernetzen. Dazu ist eine Kooperation mit Vogelsang IP angedacht. 5.3.5 Spirit of Fair-Halten – Erlebnispädagogisches Integrationsprojekt 1. Bestandsaufnahme An den Berufskollegs im Kreis Euskirchen werden neuzugewanderte junge Menschen in insgesamt drei Internationalen Förderklassen und einer Fit für Mehr-Klasse unterrichtet. Das KI bietet wie letztes Jahr den BKs an, das erlebnispädagogische Integrationsprojekt „Spirit of Fair-Halten“ eine Woche lang an einem der BKs durch den Erfurter Verein „Spirit of Football e. V.“ durchführen zu lassen. 2. Ziele a) Die Projektwoche wird an einem der BKs durchgeführt. b) Spirit of Football e. V. setzt auf die Leidenschaft für den Fußball, um für Weltoffenheit und gegen Ausgrenzung jeglicher Art zu sensibilisieren. c) Fußball fördert als Teamsport soziale und kreative Kompetenzen (Fairness, Durchsetzungsvermögen) verlangt Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein für eigenes Handeln und das Team. 81 d) Erlebnispädagogisches und non-formelles Lernen, die Vermittlung von Werten einer demokratischen und offenen Gesellschaft sowie Fairplay stehen im Fokus des Workshops. 3. Planung und Umsetzung - Das KI nimmt Kontakt zum Verein auf, klärt die Rahmenbedingungen ab und informiert die BKs. Das BK Eifel nimmt in diesem Jahr das Angebot an. - Das KI organisiert zusammen mit dem BK Eifel und dem Verein die Projektwoche und die Pressearbeit. 4. Ergebnisse und Ausblick In der Woche vom 13.-17.11.17 führt der Erfurter Verein „Spirit of Football e.V.“ mit Unterstützung durch das KI Spirit of Fair-Halten durch. Die 50 SchülerInnen der zwei Internationalen Förderklassen und der Klasse Fit für mehr des BK Eifel nehmen jeweils drei Tage an dem Projekt teil. Jeder Projekttag ist aufgeteilt in theoretische und praktische Phasen (z.B. Fußball, Tischtennis, Basketballspiel, Theater), in die die TeilnehmerInnen aktiv mit eingebunden werden. Höhepunkt der Projektwoche ist die gemeinsame Abschlussveranstaltung aller Gruppen am Freitag, den 17.11.2017, über die auch die Presse informiert wird. 5.4 Ausbildung und Beruf 5.4.1 Projektgruppe Integration junger Flüchtlinge 1. Bestandsaufnahme Die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt ist ein politisches und gesellschaftliches Interesse. Verschiedenste Akteure sind in diesem Feld tätig und so müssen die Strukturen ineinander greifen und aufeinander abgestimmt sein, um ein effektives Vorgehen zu ermöglichen. Aufgrund der Brisanz des Themas gibt es aktuell viele Veränderungen. Neue Gesetze werden verabschiedet, Angebote entwickelt und Richtlinien veröffentlicht. Um den aktuellen Stand der Dinge, die Bedarfe und Möglichkeiten mit den Beteiligten abzugleichen, ist ein kontinuierlicher Austausch unbedingt notwendig. Nur so ist der Informationsfluss gesichert und es kann frühzeitig interveniert werden. TeilnehmerInnen der Projektgruppe sind Integration Point, Arbeitsagentur, Jobcenter, Integrationsagentur DRK, Jugendmigrationsdienst, Ausländerbehörde und das KI. 2. Ziele a) Austausch zwischen den Akteuren zu vorhandenen Maßnahmen und Angebotslücken zur beruflichen Integration Neuzugewanderter b) Wahrung des sozialen Friedens und Integration in die Gesellschaft durch sinnvolle Beschäftigung c) Perspektiven für Geflüchtete aus Ländern, die nicht mit „hoher Bleibeperspektive“ eingestuft sind d) Langfristiges Entgegenwirken des Fachkräftemangels im ländlichen Raum e) Übergangsmanagement nach Abschluss einer Maßnahme 3. Planung und Umsetzung - Die Projektgruppe trifft sich nach Bedarf mehrmals im Jahr. 82 - Die Planung der Kurse im Kreisgebiet und das Zusammenkommen der Zielgruppe und AnbieterInnen erfolgt mit Unterstützung der Projektgruppe. - Die Träger von Integrationskursen und berufsvorbereitenden Maßnahmen werden beraten. 4. Ergebnisse und Ausblick Im ersten und zweiten Halbjahr 2017 fand jeweils ein Treffen der Projektgruppe statt. Die verschiedenen Angebote im Kreis Euskirchen sind kommuniziert worden. Bedarfe, sowie bestehen und zukünftige Herausforderungen bei der Integration von Geflüchteten aller Altersstufen wurden benannt. Im Jahr 2018 wird die Gruppe daher grundsätzlich alle Geflüchteten in den Blick nehmen und zielgruppenorientiert arbeiten. 5.5 Sprache 5.5.1 „Sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen – QUisS“ 1. Bestandsaufnahme Das Programm „sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen QuisS“ der Bezirksregierung Köln stellt ein Unterstützungsangebot für sprachheterogene Schulen dar. Das grundlegende Ziel dieses Programmes ist es, die Bildungserfolge aller SchülerInnen unabhängig von der sprachlichen oder sozialen Herkunft in der Schule zu verbessern. Die Erfahrung zeigt, dass Maßnahmen zur sprachlichen Bildung oder zur Entwicklung der Lernkompetenz und Selbstwirksamkeit allen Kindern und Jugendlichen nutzen, egal, welche Herkunftssprache sie sprechen. Die sukzessive Implementierung von QuisS an Schulen erstreckt sich auf mehrere Handlungsfelder (Unterrichtsentwicklung, Schulentwicklung, Vernetzung in der Kommune, ergänzende Angebote). Eine von der Bezirksregierung Köln gesetzte Bedingung für die kreisweite Möglichkeit der Schulen zur Teilnahme am QuisS-Programm ist eine QuisS-Koordination vor Ort. Sie wird vom KI Kreis Euskirchen gestellt. 2. Ziel Das KI unterstützt und begleitet die QuisS-Schule koordinierend zwischen Schule und Bezirksregierung bei der Implementierung eines nachhaltigen und erfolgreichen sprachsensiblen Unterrichts in die Schul- und Unterrichtsentwicklung. 3. Planung und Umsetzung - In der Regel trifft sich die QuisS-Koordinatorin des KI mit der QuisS-Projektleitung der Bezirksregierung Köln und anderen QuisS-KoordinatorInnen sechsmal, um Inhalte und Rahmenbedingungen des QuisS-Programmes und seine praktischen Umsetzung an Schulen zu erarbeiten. - In Kooperation mit der QuisS-Koordinatorin des Kreises Düren werden in 2017 zudem alle sechs Monate obligatorische QuisS-Sprachbeauftragten-Treffen geplant, organisiert und durchgeführt. - Regelmäßig trifft sich die QuisS-Koordinatorin mit der Sprachbeauftragten und der QuisSSteuerungsgruppe der GGS Nordstadt (seit Schuljahr 2014/15) zur Evaluation der bisher 83 unter QuisS-Merkmalen stattgefundenen schulischen und unterrichtlichen Maßnahmen und zur Absprache über mögliche weitere Maßnahmen. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Lehrkräfte der GGS Nordstadt implementieren DemeK-Elemente fortlaufend in unterschiedliche Fächer und aufbauend in weitere Jahrgangsstufen. b) Die Sprachbeauftragten der Kreise Düren und Euskirchen trafen sich im März zum Austausch im Schulamt Düren. c) Januar, Februar, März: Teilnahme an QuisS-Koordinationstreffen in Köln und Aachen d) Ab August wurden die Regionen Düren und Euskirchen zusammengefasst. Die QuisSKoordination für die Grundschule Nordstadt wird ab 1. August von der QuisSKoordinatorin des Kreises Düren übernommen. 5.6 Kultur, Sport und Freizeit 5.6.1 Interkultureller Garten Zülpich 1. Bestandsaufnahme Der Interkulturelle Garten wird von ca. fünf aktiven Ehrenamtlichen bearbeitet. Die Flüchtlingskoordinatorin Zülpich unterstützt durch Kontaktvermittlung und Bewerbung. Es finden regelmäßige Planungs- und Austauschtreffen mit den KooperationspartnerInnen „Zülpicher Tafel e.V.“, „Fair Zülpich e.V.“, Runder Tisch Zülpich für Flüchtlinge sowie mit den engagierten BürgerInnen statt. 2. Ziele a) Das KI und PartnerInnen vor Ort suchen weitere Aktive für eine regelmäßige Mitarbeit im Garten sowie für eine Vereinsgründung. b) Menschen mit Migrationshintergrund sind aktiv im Garten und im Projektteam beteiligt. c) Der Garten ist bekannter und beliebter Treffpunkt und Veranstaltungsort Interkultureller Feste. 3. Planung und Durchführung Über Flyer und über Presseaufrufe wird auf den Interkulturellen Garten Zülpich aufmerksam gemacht. Im Mai findet eine Pflanzentauschbörse statt. Die KooperationspartnerInnen bewerben den Garten in KiTas und Schulen und veranstalten mit Migrantinnen Kochtreffen. Die Ausgaben für Pflanzmaterial, Küchenutensilien, Aufwandsentschädigungen und Öffentlichkeitsarbeit lagen bei ca. 5.000 EUR und wurden aus Mitteln der DemografieInitiative finanziert. 4. Ergebnisse und Ausblick a) In 2017 konnte das Team der Aktiven um zwei Personen verstärkt werden. Gleichzeitig kam es krankheitsbedingt zu längeren Unterbrechungen. Regelmäßige offene Arbeitstreffen im Garten konnten daher nicht angeboten werden. Das Team der Aktiven hat den Garten aber bestmöglich weiter gepflegt. 84 b) Die Pflanzentauschbörse im Mai war gut besucht. Viele BesucherInnen kamen jedoch von weiter her und konnten so nicht ins Projekt eingebunden werden. Auch während der Leuchtenden Gärten wurde das Gartenprojekt wieder beworben. c) Es fanden zwei interkulturelle Kochtreffen und ein Grillabend statt. d) Ausblick 2018: Für den Interkulturellen Garten Zülpich finden sich mehr aktive UnterstützerInnen, es können Menschen mit Migrationshintergrund längerfristig eingebunden werden und es gründet sich ein Verein. 5.6.2 Rollende Spielkiste 1. Bestandsaufnahme Kinder in Flüchtlingsunterkünften fehlen häufig Anreize und Materialien zum Spielen. In vielen Kommunen haben sich Initiativen gegründet, die regelmäßige Spielstunden für diese Kinder anbieten. Materiell unterstützt werden diese Spielgruppen durch die rollenden Spielkisten, die gefüllt sind mit Spielmaterial, das zum Basteln, Bewegen, Malen und Spielen anregt. 2. Ziele a) Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften des Kreises Euskirchen bekommen Möglichkeiten und Anregungen in Spielgruppen zu spielen, zu basteln, zu singen und sich zu bewegen. b) Spielgruppenleitungen nutzen das Spielmaterial der rollenden Spielkiste. 85 3. Planung und Umsetzung - Das Projekt „Rollende Spielkiste“ wird vom KI betreut. - KooperationspartnerInnen und interessierte Spielgruppenleitungen melden Bedarfe an und das KI stattet neue rollende Spielkisten bedarfsgerecht aus. - Finanzielle Mittel für den Inhalt der Spielkisten werden beim Förderverein Vielfalt Leben e.V. beantragt. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Das Projekt Brückenkitas des Jugendamtes Kreis Euskirchen wird fortlaufend durch Spielkisten unterstützt. Zwei Spielkisten wurden für die Brückenkitas in Euskirchen neu bestückt. b) Auf Anfrage werden weitere Spielkisten angeschafft und ausgestattet. c) Der Förderverein Vielfalt Leben e. V. hat für die Beschaffung weiterer Kisten seine finanzielle Unterstützung zugesichert. 5.6.3 Interkulturelle Woche 1. Bestandsaufnahme Die Interkulturelle Woche findet 2017 unter dem Motto „Vielfalt verbindet“ statt. 2. Ziele a) Im Jahr 2017 wird ein buntes Programm zur Interkulturellen Woche (vom 23. September bis zum 01. Oktober) zusammengestellt. b) Gemeinsam mit den KooperationspartnerInnen Caritas Eifel, Caritas Euskirchen, DRKProjekt Welcome - Project Aktion Mensch, DRK-Integrationsagentur, JMD, Religionsgemeinschaften wird am 23.09.2017 ein Interkulturelles Fest veranstaltet. c) Die Öffentlichkeitsarbeit wird ausgebaut. 3. Planung und Umsetzung Finanzierung Broschüre und Plakate: 1.000,00 € Veranstaltungen (Raummiete, Honorar, Getränke, GEMA): Gesamtkosten: 9.000,00 € 10.000,00 € Die Mittel wurden aus dem Budget der DemografieInitiative zur Verfügung gestellt. Umsetzung - Planungstreffen mit KooperationspartnerInnen - Organisation des Interkulturellen Festes - Unterstützung der Caritas Euskirchen bei der Organisation eines Klezmer-Konzertes - Flyererstellung und Bewerbung des Programms auf der Internetseite www.interkulturellewoche.de, auf der Homepage des Kreises Euskirchen, über Facebook, über den E-Mail-Verteiler des Netzwerkes Vielfalt und Integration sowie gezielte Einladung der Flüchtlingshilfen vor Ort 4. Ergebnisse und Ausblick a) Insgesamt 15 Veranstaltungen und drei Ausstellungen werden im Rahmen der Interkulturellen Woche angeboten und beworben. b) Das Interkulturelle Fest am 23.9.17 ist gut besucht. Es findet ein reger Austausch unter den Ehrenamtlichen und Flüchtlingen aus den verschiedenen Kommunen statt. c) Die Resonanz auf alle anderen Veranstaltungen ist ebenso positiv. d) Die Interkulturelle Woche soll fester Bestandteil der Arbeit im KI, die Kooperationen kontinuierlich ausgebaut werden. © D. Berens, Kreismedienzentrum 86 5.6.4 Interkultureller Kalender Bestandsaufnahme Vielfalt zeigt sich unter anderem durch unterschiedliche Religionen, Feiertage und Festlichkeiten. Es gehört zu einer vielfältigen Gesellschaft dazu, die kulturellen Gewohnheiten der Nachbarinnen und Nachbarn zu respektieren. Einer der gewinnbringenden Faktoren ist das Voneinander Lernen. Das KI möchte diesen Prozess vor Ort in den einzelnen Kommunen unterstützen. Durch die Veröffentlichung des interkulturellen Kalenders mit dem Amtsblatt, erhält jeder Haushalt niederschwellig Informationen über die verschiedenen Feste und Feiertage, die von Menschen im Kreis Euskirchen gefeiert werden. Einmal im Monat wird mit dem Amtsblatt eine Liste der bevorstehenden Festtage veröffentlicht sowie eine Feierlichkeit erläutert und ausführlicher vorgestellt. Dies soll nicht nur Verständnis wecken, sondern auch zum gegenseitigen Kennenlernen und Fragen anregen. 2. Ziele a) Monatliche Veröffentlichung interreligiöser Feiertage in den Amtsblättern der Kommunen b) Verständnis und Toleranz im direkten Miteinander c) Wissen um Feiertage und Bräuche verschiedener Religionen 3. Planung und Durchführung Planung Mittelplanung: Mitarbeiterin KI Durchführung Projektbeginn im Mai 2017 - Absprache mit einzelnen Kommunen - alle Kommunen erhalten monatlich oder alle zwei Monate eine Übersicht der anstehenden Feste und Feiertage verschiedener Religionen 4. Ergebnisse und Ausblick Einige Amtsblätter veröffentlichen bereits regelmäßig den interkulturellen Kalender, andere unregelmäßig. Die Kommunen haben nicht immer Einfluss auf die Inhalte. Teilweise entscheidet das der beauftragte Verlag. Im Jahr 2018 wird der interkulturelle Kalender fortgesetzt. Ziel ist, dass er in möglichst vielen Amtsblättern im Kreis Euskirchen regelmäßig veröffentlicht wird. 5.6.5 Ferientage für Geflüchtete und Ehrenamtliche 1. Bestandsaufnahme Freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen treffen sich im Alltag manchmal in stressigen Situationen. Die Ehrenamtlichen übernehmen für die Geflüchteten Orientierungsaufgaben, helfen bei verschiedenen Anliegen (Suche nach Praktikumsstellen, Begleitung zu Behörden und Beratungsstellen, etc.). Das Zusammenkommen in der Freizeit beschränkt sich oft nur auf wenige Stunden im Monat. Um beiden Gruppen zu entlasten, entwickelt das KI entsprechende Angebote. 87 2. Ziele a) Durch gemeinsame Aktionen sollen Geflüchtete und Ehrenamtliche außerhalb des üblichen Alltags zusammen finden. b) Das Ehrenamt soll damit entlastet, aber auch honoriert werden. c) Das Zusammenkommen soll für Geflüchtete und Ehrenamtliche auch einen Bildungscharakter haben. 3. Planung und Durchführung Mit einer kleinen Befragung wurden Geflüchtete und Ehrenamtliche zu ihren Interessen befragt. Als Ergebnis konnte ein Besuch im Kölner Zoo und im Freilichtmuseum Kommern benannt werden. Da viele geflüchtete Eltern auch in den Ferien Sprachkurse besuchen, wurden als Termine Samstage ausgesucht. Für das Freilichtmuseum Kommern wurden pädagogische Angebote gebucht. In der Tuchfabrik Müller in Euskirchen-Kuchenheim konnte neben einer Familienführung in einem Workshop gefilzt werden. Die Finanzierung erfolgt über das Programm KOMM-AN NRW. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Am Ferientag im Kölner Zoo am 29.07. nahmen 45 Personen teil. Davon vornehmlich Familien. b) Am Ferientag im Freilichtmuseum Kommern nahmen 50 Personen teil. Davon waren 10 Personen ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger. Es gab Führungen über das Gelände und ein Backprojekt, an dem Kinder und Erwachsene teilgenommen haben. Der Tag fand am 26.08.2017 statt. c) In den Herbstferien 2017 wurde ein Familientag im LVR Industriemuseum Tuchfabrik Müller angeboten. © R. Kuhlen, KoBIZ © R. Kuhlen, KoBIZ © R. Kuhlen, KoBIZ 5.7 © R. Kuhlen, KoBIZ Netzwerk „Vielfalt und Integration“ 1. Bestandsaufnahme Im Kreis Euskirchen werden AkteurInnen aus Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen, Migrantenorganisationen, Kulturvereinen, Initiativen, Vereinen, Städten und Gemeinden, die sich mit Themen von Integration und Vielfalt auseinandersetzen, in der Facharbeitsgruppe „Vielfalt und Integration“ zusammengeführt. Diese Facharbeitsgruppe bietet ihnen Möglichkeiten der Netzwerkarbeit und Kooperation. 88 Die Aufgabe des KI besteht in der Geschäftsführung, der Koordination und der Moderation der Facharbeitsgruppe. Dem Netzwerk zugehörig sind die Arbeitsgruppen: „Sprachliche Bildung“ und „Migrantinnen“. 2. Ziele a) Das Netzwerk „Vielfalt und Integration“ als Informations- und Austauschplattform zu den Themen Integration und Vielfalt sowie zur Arbeit des KoBIZ findet zweimal im Jahr statt. b) Im Netzwerk werden aktuelle Schwerpunktthemen behandelt. c) Die Arbeitsgruppe „Migrantinnen“ tauscht sich regelmäßig aus und bearbeitet bedarfsgerecht Themen. d) Die AG „Sprachliche Bildung“ tauscht sich regelmäßig aus und bearbeitet bedarfsgerecht Themen. 3. Planung und Durchführung Die inhaltliche Vorbereitung der Netzwerktreffen erfolgt gemeinsam mit der Sprecherin des Netzwerks und der KI-Leitung. Die Arbeitsgruppen werden jeweils von KoBIZ-Mitarbeitenden moderiert und begleitet. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im Juni fand ein Treffen des Netzwerks Vielfalt und Integration statt. b) Inhaltlicher Fokus war die stärkere Einbeziehung von Menschen mit Migrationshintergrund ins Netzwerk. c) Die Gruppe „Migrantinnen“ befasste sich mit einem Appell an die Politik zur Schaffung von Voraussetzungen, die sowohl Frauen als auch Männern die gleichberechtigte Teilnahme an Integrationsmaßnahmen ermöglichen. Der Prozess wurde im Frühjahr durch die neuen Erlasse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge überholt. d) Um einen Überblick über die dezentrale Unterbringung der Frauen und Familien im Kreis zu bekommen, wurde eine Karte erstellt, auf der sichtbar wurde, wo welche Angebote für Frauen verortet sind. Ziel ist, die Angebote zielgruppen- und bedarfsgerecht vor Ort anbieten zu können. Hierzu wurde vereinbart, dass die Bildungskoordinatorin regelmäßig über die Angebote und Wohnorte der Familien informiert. e) Die Gruppe beschäftigt weiterhin das Thema, wie Frauen für Angebote motiviert werden können und welche Hindernisgründe es für ein Fernbleiben gibt. Das Thema Berufsorientierung für Frauen sowie die Erstellung einer Angebotsübersicht ist in Planung. f) Der Austausch untereinander und die gegenseitige Unterstützung im Netzwerk und in den AGs werden von allen Teilnehmenden sehr geschätzt. g) Seit Frühjahr 2015 besteht die Arbeitsgruppe „Sprachliche Bildung und Beschäftigung“, die vom Kommunalen Integrationszentrum (KI) ins Leben gerufen wurde und nunmehr von der Bildungskoordinatorin als AG „Sprachliche Bildung“ fortgeführt wird. Im Schnitt trifft sich die AG fünf Mal pro Jahr. Die Teilnehmer sind Arbeitsvermittler, haupt- und ehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingshilfe, Vertreter von Wohlfahrtsverbänden und Migrationsberatungen sowie Integrationsbeauftragte der Kommunen. Ziele dieser AG sind der Austausch auf Augenhöhe, Vermeidung von Doppelstrukturen, Kooperationsmöglichkeiten oder die Beratung der Kommunen hinsichtlich neu zu installierender Angebote. Zu den bisherigen Ergebnissen zählen die Übersichten der ehrenamtlichen Deutschkurse, die Zusammenstellung und Veröffentlichung der Integrationskurse und berufsvorbereitender Sprachkurse sowie weiterer informeller und interkultureller Bildungsangebote. 89 h) In 2018 wird es vorrangig um Anschlussangebote gehen, um Kurse, die einen niederschwelligen Zugang haben sowie um praxisbezogene Deutschförderung, Hausaufgabenhilfe und Zertifikate. 5.8 Strategieentwicklung Bürgerschaftliches Engagement 1. Bestandsaufnahme Traditionell ist das ehrenamtliche Engagement im ländlichen Raum gut ausgeprägt. Insbesondere durch die Neuzuwanderungen in den letzten Jahren rückte das bürgerschaftliche Engagement verstärkt in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren, ist ein großer Gewinn für alle Beteiligten. Daher gilt es dieses Potential zu nutzen und bestmöglich zu unterstützen. Im Rahmen der vierten Entwicklungswerkstatt für kommunale Engagementstrategien macht sich der Kreis Euskirchen unter dem Titel „Zukunftsfaktor Bürgerengagement“ auf den Weg einer Strategieentwicklung. Als Bestandteil des „Handlungskonzepts zur lokalen Engagementförderung des Landes NRW“ unterstützt die Entwicklungswerkstatt mit einer auf ein Jahr angelegten Workshopreihe Kommunen, welche die Engagementförderung vor Ort strategisch angehen wollen. 2. Ziele a) Erfolgreiche Teilnahme an insgesamt sechs Workshops (2-tägig) bis Dez. 2018 b) Überblick der Schnittstellen innerhalb der Kreisverwaltung c) Initiierung einer Projektgruppe zur Strategieentwicklung zur Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Kreis Euskirchen 3. Planung und Durchführung - Vorbereitung und Teilnahme am Bewerbungsverfahren Teilnahme an Auftaktveranstaltung im Rahmen des „Engagementkongress NRW“ Teilnahme an zwei Workshops (2-tägig) im Oktober und Dezember 2017 Erstellung eines Fragebogens für die Abteilungen der Kreisverwaltung 4. Ergebnisse und Ausblick Nach dem ersten Workshop konzipierte das Team der Entwicklungswerkstatt einen Fragebogen, um die Schnittstellen zu bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt innerhalb der Kreisverwaltung zu ermitteln. Auf Basis dieser Ergebnisse wird der Prozess 2018 fortgesetzt und die Akteure der Kreisverwaltung vernetzen sich zum Thema Bürgerschaftliches Engagement. 90 6. Ausblick des KoBIZ auf 2018 Das Regionale Bildungsbüro plant für 2018 folgende Schwerpunktziele: Qualitätsentwicklung OGS Bildung integriert – Bildungsmonitoring und Bildungsmanagement Prävention Die Kommunale Koordinierungsstelle setzt für 2018 folgende Schwerpunktziele: Weitere Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung und Information über Übergangssysteme Elternarbeit Erfassung von Daten/Monitoring im Übergang Schule-Beruf/Studium Weiterer Ausbau des BFE-Online-Portals Kooperation mit KI zu Anschlussperspektiven von geflüchteten SchülerInnen Für die Jahre 2018 und 2019 werden im Kommunalen Integrationszentrum (KI) des Kreises Euskirchen folgende Schwerpunktziele gesetzt: Bildung Ehrenamt Das Handlungsfeld „Bildung“ wird dabei als Schwerpunktthema fortgeführt. Mit dem Querschnittsthema „Ehrenamt“ setzt das KI ein neues Schwerpunktziel. In Kooperation des KI innerhalb des KoBIZ, mit den Fachabteilungen der Kreisverwaltung sowie mit den entsprechenden ehrenamtlichen Strukturen und in Vernetzungen mit Vereinen, Trägern und Institutionen soll ehrenamtliches Engagement insbesondere für die Zielgruppe Menschen mit Migrationshintergrund attraktiv und zugänglich gestaltet werden. 91 7. KooperationspartnerInnen im Regionalen Bildungsnetzwerk Das KoBIZ im Regionalen Bildungsnetzwerk arbeitet bei der Umsetzung der Aufgaben in den einzelnen Handlungsfeldern mit allen Schulen im Kreis Euskirchen sowie mit folgenden regionalen KooperationspartnerInnen zusammen: Agentur für Arbeit Brühl und Euskirchen Amtsgericht Euskirchen Arbeitgeberverband Metall Köln Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen Ausländeramt Kreis Euskirchen Außerschulische Lernorte Kreis Euskirchen, Kreis Düren AWO PIDES Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Berufskolleg Eifel Kall Bezirksregierung Köln Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft e.V. Caritasverband Kreisdekanat Euskirchen e.V. Caritasverband für die Region Eifel e.V. DemografieInitiative Kreis Euskirchen DGB Süd-West donum vitae DRK Kreisverband Euskirchen e.V. DEKRA Akademie GmbH EhrenamtlerInnen Fachhochschule Aachen FairZülpich e.V. Flüchtlingshilfen/Runde Tische in allen Kommunen Förderverein BZE Frauenbildungshaus Zülpich FUMA Fachstelle Gender & Diversity Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) Gesundheitsamt Kreis Euskirchen Gleichstellungsbeauftragte Kreis Euskirchen Handwerkskammer Aachen Handwerkskammer Köln Hochschule Bonn/Rhein-Sieg Industrie- und Handelskammer Aachen Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg InklusionsfachberaterInnen InklusionskoordinatorInnen Integrationsagentur DRK Euskirchen Integrationsfachdienst Rhein-Erft/Euskirchen Integrationsrat Stadt Euskirchen Internationaler Bund Jobcenter EU-aktiv Jugendamt Kreis Euskirchen Jugendmigrationsdienst Euskirchen Kommunale Koordinierungsstellen KAoA Düren, Aachen, Heinsberg 92 Kommunen Kreis Euskirchen Kompetenzteam NRW Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Aachen Kreishandwerkerschaft Rureifel Landesintegrationsrat NRW Landschaftsverband Rheinland Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) Opfernetzwerk Euskirchen Präventionsstelle der Kriminalpolizei Kreis Euskirchen Regionalagentur Aachen Regionale Bildungsbüros Düren, Aachen, Heinsberg RWTH Aachen Schulamt Kreis Euskirchen Tertia Thomas-Eßer-Berufskolleg Euskirchen Unternehmen in der Region Verbraucherzentrale NRW VHS Kreis Euskirchen VIV Düren-Jülich-Euskirchen Wellenbrecher e.V. Wirkstatt e.V. Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen zdi-Zentrum ANTalive e.V. ZfSL Jülich Zweckverband Region Aachen 93 8. Öffentlichkeitsarbeit 8.1 Veröffentlichung der laufenden Projekte, Initiativen und Maßnahmen der KooperationspartnerInnen des KoBIZ Unter https://www.kreis-euskirchen.de/service/kobiz/index.php können sich Interessierte über laufende Projekte, Initiativen und Maßnahmen des KoBIZ im Regionalen Bildungsnetzwerk informieren. 8.2 Veröffentlichungen des Regionalen Bildungsbüros 8.2.1 KooperationspartnerInnen „komm auf Tour 2017“ „komm auf Tour“ wird als gemeinsames Kooperationsprojekt örtlicher TrägerInnen der Berufsorientierung, Lebensplanung über örtliche Kooperationstreffen vorbereitet und durchgeführt. Eine Zusammenstellung der Angebote der KooperationspartnerInnen ist online abrufbar unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49kat_partner.pdf 8.2.2 Redaktionelle Arbeit Die Maßnahmen, Projekte, Dokumentationen, Veranstaltungshinweise und -berichte werden regelmäßig auf der Homepage http://www.kreis-euskirchen.de/service/kobiz/rbbaktuelles.php veröffentlicht. Zudem erhalten die Printmedien sowie Radio Euskirchen regelmäßig Informationen und Fotos zwecks Berichterstattung. 8.3 Veröffentlichungen der Kommunalen Koordinierungsstelle 8.3.1 Elternfahrplan Übergang Schule – Beruf – Studium in Arabisch Die Facharbeitsgruppe „Duale Ausbildung“ hat einen Elternfahrplan weiterentwickelt, der einen Überblick über den Prozess des Übergangs von der Schule in den Beruf und in das Studium bietet sowie auf wichtige Termine und Unterstützungsmöglichkeiten hinweist. In 2017 wurde er ins Arabische übersetzt. Online abrufbar unter: http://www.kreiseuskirchen.de/service/downloads/rb/49Elternfahrplan_arabisch.pdf 8.3.2 Schaubild „Wohin nach der Schule im Kreis Euskirchen“ in Arabisch Online abrufbar unter: http://www.kreis- euskirchen.de/service/downloads/rb/49Wohin_nach_der_Schule_arab.pdf 94 8.3.3 Berufsorientierungsordner für Lehrkräfte Zur besseren Planung und qualitativer Verbesserung im Umgang mit den Standardelementen von KAoA wurde von der Kommunalen Koordinierungsstelle eine Berufsorientierungsordner als Handreichung für Lehrkräfte mit dem Titel „Übergang Schule-Beruf / Studium“ entwickelt, der an 100 StuBos, Lehrkräfte und Beratungskräfte verteilt wird. - Vereinfachung im Umgang mit den Standardelementen - Übersichtliche Darstellung - Unterstützung bei der schulinternen Qualitätsverbesserung Beim Berufsorientierungsordner handelt es sich um einen Standordner. Das Register teilt sich in sechs Themenbereiche auf: Aktuelles / Termine, FAQ / übergreifende Informationen, Berufs- und Studienorientierung / Standardelemente KAoA, Systematisierung des Überganges, Attraktivität der dualen Ausbildung sowie einer Rubrik für Sonstiges. 8.4 Veröffentlichungen des Kommunalen Integrationszentrums 8.4.1 Wegweiser für MigrantInnen in mehreren Sprachen In Kooperation des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums (KoBIZ) Kreis Euskirchen und der Integrationsagentur DRK Euskirchen ist der erste „Wegweiser für MigrantInnen" für das Kreisgebiet Euskirchen entstanden. Der Wegweiser ist in Deutsch, Türkisch, Russisch, Englisch, Französisch, Arabisch, Kurdisch (Kurmandschi), Tigrinisch (Eritrea), Serbisch und Albanisch erschienen. Online abrufbar sind die „Wegweiser für MigrantInnen“ unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/kobiz/migr_sprache.php 8.4.2 Angebote zur Deutschförderung für Flüchtlinge Im gesamten Kreis Euskirchen werden Deutschkurse für Flüchtlinge und MigrantInnen sowohl von Bildungsträgern als auch von EhrenamtlerInnen angeboten. Eine Aufstellung des aktuellen Kursangebotes ist online zu finden unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/kobiz/migr_sprache.php 95 9. Team Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) Abteilungsleitung: Sabine Sistig Regionales Bildungsbüro: Bettina Ismar, Landesbedienstete Kati Jakob, Bildungskoordinatorin (seit 09/2016) Juliane Köb, FSJ- Politik (08 -10/2017) Kommunale Koordinierungsstelle: Christina Marx, Projektkoordination Bilge Yalçınkaya, Projektmitarbeiterin, Potenzialanalyse, Praxisphasen, überaus Susanne Hofmann, Projektmitarbeiterin (ab 11/2016) Elisabeth von Schrenk, Projektmitarbeiterin Schüler Online (ab 12/2016) Massoud Tamo, Bundesfreiwilligendienstler (bis 07/2017) Kommunales Integrationszentrum: Vera Secker, Projektkoordination Controlling, Sozialplanung, KOMM-AN Ilhan Güngör, Stellv. Projektkoordination, pädagogischer Mitarbeiter Seiteneinstiegsberatung, Herkunftssprachlicher Unterricht Jutta Bernardy, pädagogische Mitarbeiterin SmiLe-Projekt, Schule ohne Rassismus, Ferienschule Julia Gennet, pädagogische Mitarbeiterin (seit 09/ 2017) Seiteneinsteiger, Interkulturelle Schul- und Unterrichtsberatung Ricarda Brecher, Projektmitarbeiterin Rucksack, interkulturelle Öffnung, AG Migrantinnen Cosima Wernecke, Projektmitarbeiterin, Übersetzungshilfe-Pool, InteGreat App, Ausbildung und Arbeit, Strategieentwicklung Ehrenamt Roland Kuhlen, Projektmitarbeiter Flüchtlingsarbeit, „Wegweiser für MigrantInnen“, Info-Reihe, BFD-Projekt Judith König, Projektmitarbeiterin (seit April 2017), Interkulturelle Woche, Inklusionskonzept, Strategieentwicklung Ehrenamt Carina Schiffers, Verwaltungsmitarbeiterin Ahmad Almohamad, Bundesfreiwilligendienstler (bis 07/2017) 96 10. Wichtige Abkürzungen ANTalive Angewandte Naturwissenschaften und Technik live erleben (zdi Düren, Aachen, Euskirchen) APO-BK Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAN-Portal Belegungs-, Abrechnungs- und Nachweisportal BFE Berufsfelderkundung/en BiBB Bundesinstitut für Berufsbildung BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BRW Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft BZE Berufsbildungszentrum Euskirchen DaZ Deutsch als Zweitsprache EckO Eckdaten-Onlineerfassung ESF Europäischer Sozialfond FAG Facharbeitsgruppe G.I.B Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung HSU Herkunftssprachlicher Unterricht IB Internationaler Bund IFa InklusionsfachberaterIn IFD Integrationsfachdienst IFK Internationale Förderklassen IKos Inklusionskoordinatoren JiAplus „Jugend in Arbeit plus“ JMD Jugendmigrationsdienst KAoA Kein Abschluss ohne Anschluss KI Kommunales Integrationszentrum 97 KoKo Kommunale Koordinierungsstelle LaKI Landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren LfM Landesanstalt für Medien LGH Landes-Gewerbeförderungsstelle des Handwerks NRW e.V. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (ab Juni 2017) MAGS MSB Ministerium für Schule und Bildung (ab Juni 2017) NEW Nordeifel-Werkstätten PoA Potenzialanalyse QuisS Qualität in sprachheterogenen Schulen RBB Regionales Bildungsbüro SmiLe Sprachbildung mit individuellem Lernerfolg SoR Schule ohne Rassismus STAR Schule trifft Arbeitswelt StuBos Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen SuS Schülerinnen und Schüler TuIV Technikunterstützte tung Zdi Zukunft durch Innovation ZVS Zentrale Vergabestelle 98 Informationsverarbei-