Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
211 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
14.02.18, 10:01
Aktualisiert
14.02.18, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 300/2018
01.02.2018
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
28.02.2018
Erstellung eines verbandweiten Konzeptes „Mobilstationen“ durch den NVR
Zur Einführung in die Thematik erfolgt nachfolgend zunächst eine Definition von
Mobilstationen. Diese ergibt sich aus dem Handbuch für Mobilstationen in NordrheinWestfalen.
Definition Mobilstationen
„Mobilstationen werden als multimodale Verknüpfungspunkte verstanden, an denen
mindestens zwei Verkehrsmittel verknüpft werden. Dabei ist die Verknüpfung so gestaltet,
dass ein örtlicher Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln durch räumliche Konzentration der
Angebote und bestenfalls durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen mit einem
Wiederkennungswert für den Nutzer ermöglicht wird. Die Mobilitätsangebote sind dabei
nutzerfreundlich gestaltet.
Eine weitergehende Konkretisierung „der Mobilstation“ ist nicht vorgesehen.
Je nach Lage in der Stadt oder auch im ländlichen Raum kann eine Mobilstation viele, sehr
unterschiedliche Ausstattungsmerkmale aufweisen, da sich jeweils individuelle
Anforderungen ergeben. Sinnvoll ist aber eine regionale Verknüpfung. Sie kann
beispielsweise durch eine regionale Institution wie einen Planungsverband oder einen
Verkehrsverbund …erfolgen.“
Der NVR hat diese Aufgabe übernommen und den Aufbau eines verbandweiten
Mobilstationsnetzes im NVR vorgesehen.
Aufgabenstellung aus der Verbandsversammlung des NVR am 02.12.2016
„Die Verbandsversammlung beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines abgestuften
Konzeptes für ein Mobilstationsnetz im Verbandsgebiet des ZV NVR. Dieses ist unter
Einbeziehung der ÖPNV-Aufgabenträger zu erarbeiten.“
Ziele
-2-
Standorte / Potenziale unter Berücksichtigung bestehender kommunaler Planungen
ermitteln
Abgestuftes Konzept erstellen
Standardisierung / Übertragbarkeit berücksichtigen
Vorbereitung der Umsetzung und Förderkulisse
Einheitliche Vermarktung
Stufenweises Vorgehen
1. Lokalisieren von Standorten und Umfelduntersuchung
alle SPNV-Stationen mit Verknüpfungen oder Verknüpfungspotenzial
solitäre Stationen an ZOB (Zentrale Omnibusbahnhöfe), ÖPNVVerknüpfungshaltestellen
beispielhaftes Stationsnetz für Mobilstationen in ausgewählten Teilräumen
2. Potenzialanalyse
Festlegung von Standorten aufgrund des zu erwartenden Potenzials
Bedarfe ermitteln
Kategorisierung der Stationen
Individuelle Ausstattungsmerkmale ermitteln
3. Maßnahmenkatalog
Priorisierung / Umsetzungskatalog
Zeitraum der Durchführung
Kosten / Finanzierung
Beschreibung der Handlungsschritte
4. Entwicklung von Betreibermodellen
5. Marketingkonzept
Sachstand / Einbindung Kreis Euskirchen
Mit der Erarbeitung des Konzeptes wurde das Planerbüro Spiekermann (Düsseldorf)
beauftragt. Am 18.12.2017 fand auf Einladung des Kreises Euskirchen ein
Informationsaustausch mit allen kreisangehörigen Kommunen statt, bei dem durch das
Planerbüro Spiekermann der Untersuchungsauftrag und – umfang erläutert wurde.
In einem ersten Schritt wird der Gutachter alle Haltestellen/Stationen im Kreis Euskirchen
verschiedenen Stufen (Stufen 1- 4) zuordnen. Anschließend erfolgt eine Standortanalyse und
–bewertung der Stufen 1 und 2.
Zur Stufe 1 zählen:
• SPNV-Stationen mit Verknüpfung zu anderen SPNV-Linien und/oder zu weiteren
Verkehrsmitteln
• P+R-/B+R-Anlagen
-3-
Zur Stufe 2 zählen:
• große ÖPNV-Haltestellen
• Verknüpfung von einer Straßen/Stadtbahnlinie mit weiteren Straßen/Stadtbahnlinien
• Verknüpfung von einer Straßen/Stadtbahnlinie mit mindestens zwei Buslinien
• ZOB (Zentrale Omnibusbahnhöfe)
Dazu wurden die Kommunen gebeten, eine erste Standortauswahl des Gutachters zu
überprüfen und ggf. hiervon abweichende Vorschläge zu machen.
Alle Kommunen mit Ausnahme von Hellenthal und Schleiden verfügen über einen SPNVHaltepunkt. Diese SPNV-Haltepunkte werden grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet (s.o). In
Hellenthal und Schleiden befindet sich jeweils ein Busbahnhof, der die Kategorie „ZOB
(Zentraler Omnibusbahnhof)“ erfüllt, so dass diese Busbahnhöfe der Stufe 2 zugeordnet
werden.
Nach dem ersten Vorschlag des Planerbüros wird somit in allen Kommunen des Kreises eine
Standortanalyse und –bewertung von mindestens einer Haltestelle/Station vorgenommen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)