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Info GB (Erstellung eines verbandweiten Konzeptes „Mobilstationen“ durch den NVR)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
211 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
14.02.18, 10:01
Aktualisiert
14.02.18, 10:01
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 300/2018 01.02.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 28.02.2018 Erstellung eines verbandweiten Konzeptes „Mobilstationen“ durch den NVR Zur Einführung in die Thematik erfolgt nachfolgend zunächst eine Definition von Mobilstationen. Diese ergibt sich aus dem Handbuch für Mobilstationen in NordrheinWestfalen. Definition Mobilstationen „Mobilstationen werden als multimodale Verknüpfungspunkte verstanden, an denen mindestens zwei Verkehrsmittel verknüpft werden. Dabei ist die Verknüpfung so gestaltet, dass ein örtlicher Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln durch räumliche Konzentration der Angebote und bestenfalls durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen mit einem Wiederkennungswert für den Nutzer ermöglicht wird. Die Mobilitätsangebote sind dabei nutzerfreundlich gestaltet. Eine weitergehende Konkretisierung „der Mobilstation“ ist nicht vorgesehen. Je nach Lage in der Stadt oder auch im ländlichen Raum kann eine Mobilstation viele, sehr unterschiedliche Ausstattungsmerkmale aufweisen, da sich jeweils individuelle Anforderungen ergeben. Sinnvoll ist aber eine regionale Verknüpfung. Sie kann beispielsweise durch eine regionale Institution wie einen Planungsverband oder einen Verkehrsverbund …erfolgen.“ Der NVR hat diese Aufgabe übernommen und den Aufbau eines verbandweiten Mobilstationsnetzes im NVR vorgesehen. Aufgabenstellung aus der Verbandsversammlung des NVR am 02.12.2016 „Die Verbandsversammlung beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines abgestuften Konzeptes für ein Mobilstationsnetz im Verbandsgebiet des ZV NVR. Dieses ist unter Einbeziehung der ÖPNV-Aufgabenträger zu erarbeiten.“ Ziele -2-      Standorte / Potenziale unter Berücksichtigung bestehender kommunaler Planungen ermitteln Abgestuftes Konzept erstellen Standardisierung / Übertragbarkeit berücksichtigen Vorbereitung der Umsetzung und Förderkulisse Einheitliche Vermarktung Stufenweises Vorgehen  1. Lokalisieren von Standorten und Umfelduntersuchung alle SPNV-Stationen mit Verknüpfungen oder Verknüpfungspotenzial solitäre Stationen an ZOB (Zentrale Omnibusbahnhöfe), ÖPNVVerknüpfungshaltestellen beispielhaftes Stationsnetz für Mobilstationen in ausgewählten Teilräumen     2. Potenzialanalyse Festlegung von Standorten aufgrund des zu erwartenden Potenzials Bedarfe ermitteln Kategorisierung der Stationen Individuelle Ausstattungsmerkmale ermitteln     3. Maßnahmenkatalog Priorisierung / Umsetzungskatalog Zeitraum der Durchführung Kosten / Finanzierung Beschreibung der Handlungsschritte   4. Entwicklung von Betreibermodellen 5. Marketingkonzept Sachstand / Einbindung Kreis Euskirchen Mit der Erarbeitung des Konzeptes wurde das Planerbüro Spiekermann (Düsseldorf) beauftragt. Am 18.12.2017 fand auf Einladung des Kreises Euskirchen ein Informationsaustausch mit allen kreisangehörigen Kommunen statt, bei dem durch das Planerbüro Spiekermann der Untersuchungsauftrag und – umfang erläutert wurde. In einem ersten Schritt wird der Gutachter alle Haltestellen/Stationen im Kreis Euskirchen verschiedenen Stufen (Stufen 1- 4) zuordnen. Anschließend erfolgt eine Standortanalyse und –bewertung der Stufen 1 und 2. Zur Stufe 1 zählen: • SPNV-Stationen mit Verknüpfung zu anderen SPNV-Linien und/oder zu weiteren Verkehrsmitteln • P+R-/B+R-Anlagen -3- Zur Stufe 2 zählen: • große ÖPNV-Haltestellen • Verknüpfung von einer Straßen/Stadtbahnlinie mit weiteren Straßen/Stadtbahnlinien • Verknüpfung von einer Straßen/Stadtbahnlinie mit mindestens zwei Buslinien • ZOB (Zentrale Omnibusbahnhöfe) Dazu wurden die Kommunen gebeten, eine erste Standortauswahl des Gutachters zu überprüfen und ggf. hiervon abweichende Vorschläge zu machen. Alle Kommunen mit Ausnahme von Hellenthal und Schleiden verfügen über einen SPNVHaltepunkt. Diese SPNV-Haltepunkte werden grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet (s.o). In Hellenthal und Schleiden befindet sich jeweils ein Busbahnhof, der die Kategorie „ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof)“ erfüllt, so dass diese Busbahnhöfe der Stufe 2 zugeordnet werden. Nach dem ersten Vorschlag des Planerbüros wird somit in allen Kommunen des Kreises eine Standortanalyse und –bewertung von mindestens einer Haltestelle/Station vorgenommen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)