Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Bördebahn hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
89 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
14.02.18, 10:01
Aktualisiert
14.02.18, 10:01
Info GB (Bördebahn
hier: Sachstandsbericht) Info GB (Bördebahn
hier: Sachstandsbericht)

öffnen download melden Dateigröße: 89 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 303/2018 07.02.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 28.02.2018 Bördebahn hier: Sachstandsbericht 1. Vorlaufbetrieb / Regelbetrieb Nach jetzigem Stand ist vorgesehen, zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 den Vorlaufbetrieb auf der Bördebahn (RB 28) aufzunehmen. Vorgesehen ist ein Zwei-StundenTakt bei einer angestrebten Fahrzeit zwischen Euskirchen und Düren von rund 50 Minuten. Für einen ersten Fahrplanentwurf hat der NVR Daten zu den Schülerverkehren bewertet und auch die Anschlusssituation in den ITF-Knoten Düren und Euskirchen in die Betrachtungen einbezogen. Abgestimmt werden muss nun, ob die für den Vorlaufbetrieb vorgesehenen 6 Fahrtenpaare aufeinanderfolgend durchgeführt werden. Damit wäre eine Betriebszeit von rund 12 Stunden abgedeckt. Alternativ könnten die 6 Fahrtenpaare bedarfsgerecht auf die morgendliche, mittägliche und die nachmittägliche/abendliche Hauptverkehrszeit verteilt werden. Grundsätzlich ist hierbei zu klären, ob sich die Bedienung auf der Bördebahn im Vorlaufbetrieb eher an den Schülerverkehren (Standort Düren, Zülpich oder Euskirchen) oder an den Berufspendlern orientieren soll. Parallel dazu ist das Buskonzept zu untersuchen und ggf. zu überplanen. Einerseits besteht hier die Zielrichtung, Busleistungen einzusparen. Andererseits sollen bestehende Taktverkehre im Busverkehr nicht aufgegeben werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigten, dass der Linienverlauf der Bahnstrecke nicht identisch mit denen der Buslinien (Linien SB98 und 298) ist. Ein erstes Gespräch zur Abstimmung des Fahrplanentwurfs (Vorlaufbetrieb) findet am 14.02.2018 in der Kreisverwaltung Euskirchen statt. Frühestens im Dezember 2020 soll der vollständige Betrieb aufgenommen werden – täglich im Stundentakt bei einer Fahrtzeit von 35 Minuten (Euskirchen – Düren). 2. Regionalplanung Die Reaktivierung der Bördebahn erhält aufgrund der Vorgaben der Regionalplanung eine neue Bedeutung für die Siedlungsentwicklung von Zülpich. Die Landesregierung will an den ÖPNV-Achsen zusätzliche Siedlungsflächen ermöglichen, um angespannte Wohnungsmärkte in Ballungszentren wie Köln zu entlasten. Dies soll die Kommunen betreffen, die eine Erreichbarkeit zum Kölner Hauptbahnhof innerhalb von 45 Minuten gewährleisten können. Je nach Ausgestaltung der Fahrpläne und Übergangszeiten könnte dies für Züpich und die angebundenen Ortsteile annähernd erreicht werden. -2- 3. Grunderwerb Wie bereits berichtet (s. Info 101/2015), führen die BTG (Beteiligungsgesellschaft des Kreises Düren) und die Rurtalbahn GmbH mit Zustimmung der Kreisverwaltung Euskirchen mit der DB Netz AG Verhandlungen über den Erwerb der Strecke Euskirchen – Düren. Angedacht ist, dass die BTG die Strecke erwirbt und die Rurtalbahn GmbH die Strecke anschließend pachtet, so dass ein unterbrechungsfreier Betrieb der Strecke gewährleistet ist. Nach Auskunft der BTG verlaufen die Übernahmeverhandlungen mit der DB Netz AG grundsätzlich konstruktiv. Insbesondere wurde zu dem zwischenzeitig strittigen Kaufpreis ein akzeptabler Kompromiss gefunden. Damit ist ein zeitnaher Abschluss des Kaufvertrags realistisch. Die Teilstrecke von Euskirchen bis Zülpich wurde zwischenzeitlich von der DB Netz AG online „zur Abgabe“ ausgeschrieben. Bis einschließlich 16.02.2018 können „Interessenten, die die Teilstrecke im Ist-Zustand ohne zeitliche Unterbrechung übernehmen und in eigener Verantwortung weiter für den öffentlichen Verkehr betreiben wollen, ein Verkaufsangebot anfordern.“ Die BTG hat die DB Netz AG um ein Angebot über die Übernahme bzw. den Kauf der Teilstrecke gebeten. Die Rurtalbahn GmbH hat in diesem Zusammenhang die Bereitschaft erklärt, die Strecke ohne Betriebsunterbrechung als öffentliche Eisenbahn weiter zu betreiben. Der Kreis Euskirchen wurde bei diesem Verfahren formal nicht beteiligt, erfüllt aber auch nicht die Voraussetzungen für einen Weiterbetrieb der Strecke in eigener Verantwortung. Die BTG und die DB Netz AG sind darüber informiert, dass der Kreis Euskirchen wünscht, ein Vorkaufsrecht für den Fall der Stilllegung der Strecke eingeräumt zu bekommen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)