Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
89 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
14.02.18, 10:01
Aktualisiert
14.02.18, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 303/2018
07.02.2018
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
28.02.2018
Bördebahn
hier: Sachstandsbericht
1. Vorlaufbetrieb / Regelbetrieb
Nach jetzigem Stand ist vorgesehen, zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 den
Vorlaufbetrieb auf der Bördebahn (RB 28) aufzunehmen. Vorgesehen ist ein Zwei-StundenTakt bei einer angestrebten Fahrzeit zwischen Euskirchen und Düren von rund 50 Minuten.
Für einen ersten Fahrplanentwurf hat der NVR Daten zu den Schülerverkehren bewertet und
auch die Anschlusssituation in den ITF-Knoten Düren und Euskirchen in die Betrachtungen
einbezogen.
Abgestimmt werden muss nun, ob die für den Vorlaufbetrieb vorgesehenen 6 Fahrtenpaare
aufeinanderfolgend durchgeführt werden. Damit wäre eine Betriebszeit von rund 12 Stunden
abgedeckt. Alternativ könnten die 6 Fahrtenpaare bedarfsgerecht auf die morgendliche,
mittägliche und die nachmittägliche/abendliche Hauptverkehrszeit verteilt werden.
Grundsätzlich ist hierbei zu klären, ob sich die Bedienung auf der Bördebahn im
Vorlaufbetrieb eher an den Schülerverkehren (Standort Düren, Zülpich oder Euskirchen)
oder an den Berufspendlern orientieren soll.
Parallel dazu ist das Buskonzept zu untersuchen und ggf. zu überplanen. Einerseits besteht
hier die Zielrichtung, Busleistungen einzusparen. Andererseits sollen bestehende
Taktverkehre im Busverkehr nicht aufgegeben werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigten,
dass der Linienverlauf der Bahnstrecke nicht identisch mit denen der Buslinien (Linien SB98
und 298) ist.
Ein erstes Gespräch zur Abstimmung des Fahrplanentwurfs (Vorlaufbetrieb) findet am
14.02.2018 in der Kreisverwaltung Euskirchen statt.
Frühestens im Dezember 2020 soll der vollständige Betrieb aufgenommen werden – täglich
im Stundentakt bei einer Fahrtzeit von 35 Minuten (Euskirchen – Düren).
2. Regionalplanung
Die Reaktivierung der Bördebahn erhält aufgrund der Vorgaben der Regionalplanung eine
neue Bedeutung für die Siedlungsentwicklung von Zülpich. Die Landesregierung will an den
ÖPNV-Achsen zusätzliche Siedlungsflächen ermöglichen, um angespannte
Wohnungsmärkte in Ballungszentren wie Köln zu entlasten. Dies soll die Kommunen
betreffen, die eine Erreichbarkeit zum Kölner Hauptbahnhof innerhalb von 45 Minuten
gewährleisten können. Je nach Ausgestaltung der Fahrpläne und Übergangszeiten könnte
dies für Züpich und die angebundenen Ortsteile annähernd erreicht werden.
-2-
3. Grunderwerb
Wie bereits berichtet (s. Info 101/2015), führen die BTG (Beteiligungsgesellschaft des
Kreises Düren) und die Rurtalbahn GmbH mit Zustimmung der Kreisverwaltung Euskirchen
mit der DB Netz AG Verhandlungen über den Erwerb der Strecke Euskirchen – Düren.
Angedacht ist, dass die BTG die Strecke erwirbt und die Rurtalbahn GmbH die Strecke
anschließend pachtet, so dass ein unterbrechungsfreier Betrieb der Strecke gewährleistet ist.
Nach Auskunft der BTG verlaufen die Übernahmeverhandlungen mit der DB Netz AG
grundsätzlich konstruktiv. Insbesondere wurde zu dem zwischenzeitig strittigen Kaufpreis ein
akzeptabler Kompromiss gefunden. Damit ist ein zeitnaher Abschluss des Kaufvertrags
realistisch.
Die Teilstrecke von Euskirchen bis Zülpich wurde zwischenzeitlich von der DB Netz AG
online „zur Abgabe“ ausgeschrieben. Bis einschließlich 16.02.2018 können „Interessenten,
die die Teilstrecke im Ist-Zustand ohne zeitliche Unterbrechung übernehmen und in eigener
Verantwortung weiter für den öffentlichen Verkehr betreiben wollen, ein Verkaufsangebot
anfordern.“
Die BTG hat die DB Netz AG um ein Angebot über die Übernahme bzw. den Kauf der
Teilstrecke gebeten. Die Rurtalbahn GmbH hat in diesem Zusammenhang die Bereitschaft
erklärt, die Strecke ohne Betriebsunterbrechung als öffentliche Eisenbahn weiter zu
betreiben. Der Kreis Euskirchen wurde bei diesem Verfahren formal nicht beteiligt, erfüllt
aber auch nicht die Voraussetzungen für einen Weiterbetrieb der Strecke in eigener
Verantwortung.
Die BTG und die DB Netz AG sind darüber informiert, dass der Kreis Euskirchen wünscht,
ein Vorkaufsrecht für den Fall der Stilllegung der Strecke eingeräumt zu bekommen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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