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Beschlussvorlage GB (2018-01-25_Folgekostenberechnung_K_44_grundhafte_Erneuerung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
154 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
14.02.18, 09:01
Aktualisiert
14.02.18, 09:01
Beschlussvorlage GB (2018-01-25_Folgekostenberechnung_K_44_grundhafte_Erneuerung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Az.: 66.2 Anlage zu V.: 395/2018 Folgekostenberechnung X Ersatzinvestition Neuinvestition Maßnahme: I. K 44, Grundhafte Erneuerung zwischen Lessenich und Wachendorf (Abschn. 41.1, km 0,335 bis km 1,295) 280.000 € Investitionsausgaben: Rückeinnahmen II. III. - € Investitionsausgaben Kreis 280.000 € Zuweisungen/Zuschüsse: 168.000 € Eigenfinanzierung (Netto-Investition): 112.000 € 39.832 € Restwert im Jahr der Ausbaumaßnahme Abschreibung pro Jahr bei einer Restnutzungsdauer von 3,5 11.381 € Abschreibung pro Jahr zukünftig bei einer Nutzungsdauer 15 2.655 € 24.031 € Vorhandener Sonderposten im Jahr der Ausbaumaßnahme Auflösung der Sonderposten pro Jahr bisher 3,5 6.866 € Auflösung der Sonderposten pro Jahr zukünftig 15 1.602 € IV. 1. Folgekosten p.a. Personalkosten (mit dem Betrieb/Einsatz des Investitionsgutes verbundener Personaleinsatz) zzgl. 20 % Verwaltungsgemeinkostenzuschlag 2. 3. - € € Unterhaltungs-/Betriebs- und Bewirtschaftungskosten - € € Weitere Sachkosten - € 4. Kalkulatorische Kosten: 4.1. Abschreibungen Bezeichnung des Anlageguts Nutzungsdauer (Jahre)* Abschreibungssatz Anschaffungswert a) 280.000,00 15,00 18.667 € 6,67% 4.2. Verzinsung des Anlagekapitals (Durchschnittswertverzinsung) Netto-Investitionssumme 50% Zinssatz 112.000,00 2.240 € 4,00% 23.562 € Summe Folgekosten p.a. V. VI. Erwartete maßnahmebezogene Erlöse (Folgeeinnahmen) Auflösung Sonderposten aus Zuwendung - Sonderabschreibung im Jahr der Ausbaumaßnahme Sonderabschreibung für Vollausbauabschnitt * vorbehaltlich einer Überprüfung der Restnutzungsdauer gem. § 35, Abs. 4 GemHVO 9.598 € - Budgetverantwortliche/r gez. Mohr (Unterschrift) €