Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (K 44, Grundhafte Erneuerung zwischen Lessenich und Wachendorf hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
104 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
14.02.18, 09:01
Aktualisiert
14.02.18, 09:01
Beschlussvorlage GB (K 44, Grundhafte Erneuerung zwischen Lessenich und Wachendorf
hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept) Beschlussvorlage GB (K 44, Grundhafte Erneuerung zwischen Lessenich und Wachendorf
hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept) Beschlussvorlage GB (K 44, Grundhafte Erneuerung zwischen Lessenich und Wachendorf
hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept)

öffnen download melden Dateigröße: 104 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 395/2018 19.01.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 28.02.2018 Kreisausschuss 14.03.2018 Kreistag 18.04.2018 K 44, Grundhafte Erneuerung zwischen Lessenich und Wachendorf hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2018 unter der Investitionsnummer I542012519, Zeile 25, eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung. X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der grundhaften Erneuerung der Kreisstraße 44 zwischen Lessenich und Wachendorf zu und beschließt, die unter dem o.g Produktsachkonto für 2018 veranschlagten Haushaltsmittel für den Neubau der OD Wachendorf im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und den Auftrag nach öffentlicher Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. -2Begründung: Bei der freien Strecke zwischen den Ortslagen Lessenich und Wachendorf handelt es sich um einen nicht ausgebauten Straßenabschnitt. Die Strecke wurde in der Vergangenheit durch Aufbringung von Oberflächenbehandlungen unterhalten. Die letzte Unterhaltungsmaßnahme liegt entsprechend der Aufzeichnungen jedoch inzwischen bereits über 20 Jahre zurück. Die Substanz der vorhandenen Einstreudecke ist grundsätzlich noch gut, so dass keine wesentlichen Unebenheiten und Ausbrüche zu verzeichnen sind, die eine tiefgreifende Instandsetzung erfordern würden. An der Oberfläche mehren sich aber Kornausbrüche aus der Oberflächenbehandlung, wodurch in der näheren Zukunft hier Maßnahmen zum Substanzerhalt ergriffen werden müssen. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 960 m. Die Straße hat eine Breite von ca. 5,00 m. In Zusammenhang mit der vorhandenen Verkehrsbelastung von ca. 1000 Kfz/d und dem geringem Schwerverkehrsanteil ist dieses Querschnittsmaß auch zukünftig als ausreichend vertretbar. geplante Sanierungsmaßnahmen: Der oben beschriebene Zustand der Strecke lässt eine Erneuerung der Fahrbahn im Hocheinbau zu. Aufgrund der Tragfähigkeit des Bestands können bei Aufbringen einer 6 cm starken Tragdeckschicht geringe Unebenheiten ausgeglichen und der vorhandene Belag langfristig geschlossen werden. Zudem wird die Tragfähigkeit erhöht. Der Hocheinbau hätte zudem den Vorteil, dass hohe Entsorgungskosten der Einstreudecke vermieden werden können. Neben dieser Maßnahme ist die Anpassung der Bankette sowie nach Erfordernis die Erneuerung von Straßenausstattung wie Schutzplanken geplant. Aufgrund der noch nicht schlussverwendeten benachbarten Baumaßnahme in der Ortsdurchfahrt Wachendorf, wurde bei der Bezirksregierung Köln beantragt, die grundhaften Erneuerung des Streckenzuges als Ergänzung der Ausbaumaßnahmen in Wachendorf über eine Änderungsanzeige zu genehmigen. Die Bezirksregierung hat dieser Änderungsanzeige zugestimmt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut Kostenberechnungen 280.000,- €. Entsprechend des bewilligten Förderantrages ist für die Maßnahmen mit einer Förderung in Höhe von 60 % zu rechnen. Somit verbleibt für die Kreisverwaltung ein Eigenanteil von 112.000,- €. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Folgekostenberechnung zu entnehmen. Für die Durchführung der Erneuerungsmaßnahmen wurden für den Haushalt 2018 Mittel neu veranschlagt. Die Durchführung der geplanten Asphaltarbeiten ist in den Sommermonaten anzustreben. Insofern schlägt die Fachabteilung vor, den für 2018 veranschlagten Ansatz beim -3Produkt 120 542 01 2519 (K44 - Neubau der OD Wachendorf) im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereit zu stellen, so dass zeitnah eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden kann. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)