Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
05.03.18, 09:04
Aktualisiert
05.03.18, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 3/V 404/2018
Datum: 02.03.2018
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt
und Verkehr vom 28.02.2018
A)
TOP 21
Öffentliche Sitzung
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2018
V 404/2018
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Ausschuss für Bildung und Inklusion
26.02.2018
Z1
27.02.2018
Z2
Die Verwaltung erklärt, dass es zum Immobilienmanagement
(Produkt 111 19) folgende wesentliche Meldungen zur
Veränderungsliste geben wird:
1. Sonderbaumaßnahmen (Gebäudeinstandhaltung)
Zu den 2 bisherigen Maßnahmen (Bunkerwand Kreishaus +
Mauerwerkssanierung Schloßtal = 95.000 €) kommen rd. 3,3 Mio.
€ für 2018 sowie weitere 3,6 Mio. € für die Planung 2019/20
hinzu. Die seit dem 01.02.2018 verstärkte Mannschaft im
Immobilienmanagement hat die erkennbaren Baumaßnahmen mit
dem Ziel zusammengestellt, die aktuellen und ggf. hinzu
kommenden Fördertöpfe optimal zu nutzen.
Die o.g. Summen sind noch auf die Ergebnis- und die
Investitionsplanung aufzuteilen sowie auf die
Veranschlagungsvorgaben zum Förderprogramm Gute Schule
2020 hin zu überprüfen. Ungeachtet dessen ergeben sich
folgende Verwendungen:
Kreishaus:
• Fortführung der Sanierung Sheddächer
Kreishaus finanziert aus KInvFG I
0,3 Mio. €
• Bauliche Maßnahmen zur Datensicherheit
25.000 €
• Fortführungsmaßnahme Erneuerung
Ersatzstromversorgung
270.000€
• Umgestaltung Eingangsbereich wegen
Unfallgefahren an Drehtüren
210.000 €
zu finanzieren aus Kreismitteln
0,5 Mio. €
Schulen:
Beabsichtigt sind Maßnahmen i.H. von 2,5 Mio. € für 2018 sowie
weitere 3,6 Mio. € für die Planung 2019/20. Diese Maßnahmen
sollen aus den Förderprogrammen KInvFG II und Gute Schule
2020 finanziert werden. Mit Maßnahmenplanungen von rd. 6,1
Mio. € sind die Fördertöpfe -unter Beachtung der von Abteilung
40 eingeplanten Maßnahmen (V 411/2018) - mit rd. 3 Mio. €
überzogen. Im Hinblick auf die notwendige Verifizierung im Laufe
der Planung und auf evtl. weitere Förderprogramme (DigitalPakt
Schule) ist aber so erreicht, dass die Fördermöglichkeiten
ausgenutzt werden. In Abstimmung mit der Politik sollen die
Maßnahmen innerhalb der Förderprogramme noch verlagert
werden. Ob und wann die Finanzierung von Maßnahmen aus
Kreismitteln sinnvoll erscheint, ist zu gegebener Zeit zu
entscheiden.
In den kreiseigenen Schulen (TEB, BKE, HVS, NIK) sollen (grob
zusammengefasst) folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
Erneuerung von Teilen der Haustechnik
Optimierung der Heizung
Optimierung von Teilen der Beleuchtung
von Schule gewünschte bauliche Umnutzungen/Ergänzungen
von Schule gewünschte bauliche Ausstattungen
Brandschutzkonzept nebst Umsetzung (außer BKE)
bauliche Sanierungen und Renovierungen
Anpassungen an Baurecht (z.B. Geländerhöhen)
Ertüchtigung LAN + WLAN incl. Anpassung Elektrik
sowie zusätzlich für TEB: Maßnahmen zur Barrierefreiheit/
Aufzugstechnik
2.Kreishausanbau
Die bisher auf Basis der Vorlage V 283/2016 geschätzten
(mehrjährigen) Mittelbedarfe sind im Hinblick auf die
Planungsergebnisse LPh 2 zu überarbeiten. Dies geschieht im
Zuge der derzeit in Vorbereitung befindlichen Vorlage zur
Grundsatzentscheidung zum Kreishausanbau.
Der Ausschuss nimmt diese Ausführungen, mit einer positiven
Empfehlung an die Gremien Kreisausschuss und Kreistag, zur
Kenntnis.
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt die
Verabschiedung der im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses
liegenden Haushaltsansätze gemäß Haushaltsplanentwurf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 7 Enthaltungen