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Kommune
Bedburg
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Erstellt
12.03.18, 17:27
Aktualisiert
12.03.18, 17:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu WP9-40/2018
Projektaufruf 2018:
Seite
1. Vorwort
2/3
2. Projektförderung - Ziel der Förderung (Zuwendungszweck)
3
3. Gegenstand der Förderung
3/4
4. Zuwendungsempfänger
4
5. Zuwendungsvoraussetzungen
4
6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
4
a. Zuwendungsart
5
b. Finanzierungsart
5
c. Finanzierungsform
5
7. Verfahren
5/6
a. Antragsverfahren
5
b. Bewilligungsverfahren
6
c. Fristen
6
d. Anforderungs- und Auszahlungsverfahren
6
e. Verwendungsnachweisverfahren
6
f. zu beachtende Vorschriften
6
8. Geltungsdauer
7
9. Anlage
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Zuwendungsantrag
8-11
1
1. Vorwort
Mit rund 82.000 Kräften ist der Bereich der ehrenamtlichen Feuerwehr ein essentieller Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in NordrheinWestfalen. Um diesen Bestand zu erhalten beziehungsweise zu erhöhen und
somit gleichwohl auch den Schutz der Bürger in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten ist die Akquise von Nachwuchskräften unumgänglich. Der Bereich
Jugendfeuerwehr, in welcher Jugendliche im Alter von zehn bis 17 Jahren aktiv werden können, hat bereits einen Bestand von rund 21.000 Mitgliedern.
Wichtig ist jedoch auch, bereits diejenigen zu erreichen, welche auf Grund der
Altersgrenze noch nicht im Bereich der Jugendfeuerwehr aktiv werden können. Auch diesen soll der Beruf oder die ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehr nahegebracht werden. Der Startschuss für die offizielle Gründung von
Kinderfeuerwehren und somit der erste wichtige (neue) Impuls fiel mit dem
neuen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes NRW (- BHKG -) zum 01. Januar 2016. Die Förderung von
qualifiziertem Nachwuchs und die frühzeitige Gewinnung von motivierten Kindern in der Feuerwehr ist ein dringendes Anliegen, um die Feuerwehren zukunftsfest zu machen. Um junge Menschen für eine Tätigkeit in der Feuerwehr
zu gewinnen und Kinder an eine ehrenamtliche Tätigkeit heranzuführen sind
Freiwillige Feuerwehren bei ihrer Arbeit und den Herausforderungen der Zukunft - unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen - zu unterstützen. Die Gründung von Kinderfeuerwehren ist eine neue, großartige
Chance und der richtige Schritt in Richtung „sichere Zukunft“.
Im Jahr 2017 hat das Land erstmalig eine notwendige Unterstützung i.H.v. 1,8
Mio € für das Projekt Gründung und Förderung von Kinderfeuerwehren (§ 13
Abs. 2 BHKG) zur Verfügung gestellt. Das Ministerium des Innern hat mit seiner Förderkampagne die Arbeit von Kinderfeuerwehren mit sogenannten
Mannschaftstransportfahrzeugen unterstützt sowie in Zusammenarbeit mit
dem Verband der Feuerwehren (VdF) die Beschaffung von gut ausgestatteten
Lern- und Spielestarterpaketen und Schulungen von dann gut qualifiziertem
pädagogischen Personal in den Kinderfeuerwehren der Kommunen gefördert.
Landesweit erlernen Mädchen und Jungen in den Kinderfeuerwehren das
wichtige Brandschutzthema mit Spiel und Spaß, sie erfahren dort die für un2
sere Gesellschaft so wichtige Erziehung hin zu Teamgeist, Hilfsbereitschaft
und Solidarität, um so die Retter und Heldinnen von morgen zu sein.
Seit 2016 hat sich die Anzahl der bekannten Kinderfeuerwehren bereits mehr
als verdoppelt (von 28 auf rd. 65).
Die Entwicklung dieses Förderkonzeptes und die Umsetzung der skizzierten
Ansätze werden nun im Jahr 2018 fortgeführt werden.
2. Projektförderung 2018 - Ziel der Förderung (Zuwendungszweck)
Ziel des Aufrufs ist es, den Feuerwehren für die Einrichtung einer Abteilung
„Kinderfeuerwehr“ einen guten Start zu ermöglichen. Die einmalige Förderung
umfasst die Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF), welches sich an den nachfolgenden Kriterien orientiert. Als Zuwendung wird im
Wege der Anteilsfinanzierung 80 Prozent der Kaufsumme eines MTW gewährt
(max. 48.000 €). Die Verwendung des Fahrzeuges ist für die Dauer von fünf
Jahren zweckgebunden.
3. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Mannschaftstransportfahrzeuge. Diese müssen unten dargestellte Merkmale besitzen:
Mannschaftstransportfahrzeug zum Transport von 2 Erwachsenen und 7 Kindern
(insg. 9 Personen)
Flache Blaulichtanlage
Wiedererkennung als Feuerwehrfahrzeug
Unter Beachtung der Vorschriften für Sondersignalzeichen
Oder
Mobile Signalanlage (Blaulicht und Horn)
Großer Kofferraum
Zulässiges Gesamtgewicht < 3,5t
Ausschlaggebend ist, dass dieser geeignet ist,
alle für die Mitnahme der Kinder und gegebenenfalls die für Durchführung von Veranstaltungen der Kinderfeuerwehr erforderlichen
Gegenstände zu verstauen.
Nur ein Führerschein der Klasse B erforderlich
Einparkhilfe
Zur Sicherheit für ungeübte Fahrer
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Farbe Feuerwehr-Rot (Serie)
Wiedererkennung als Feuerwehrfahrzeug
Vorrüstung oder
Ausrüstung Digitalfunk
Wiedererkennung als Feuerwehrfahrzeug
Klimaanlage/-automatik
Kindersitze
- geeignete Kindersitze, z.B.
Zulassung gem. ECE-R 44 für die Gruppe 2/3 (
15-36 kg Körpergewicht)
- Höhenverstellbare Kopfstütze
- Höhenverstellbare Gurtführung
- Gepolsterte Seiten-/ Wangenteile im
Brust und Kopfbereich
- Kindersitzberatung durch örtl. Polizei
4. Zuwendungsempfänger
Einmalig antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen in NordrheinWestfalen, welche bereits eine „Kinderfeuerwehr“ eingerichtet haben oder sich
in Gründung einer solchen befinden und die bislang keine Fördermittel (o.ä.)
erhalten haben. In Gründung befindet sich eine Kinderfeuerwehr, wenn bereits
Anmeldungen für mindestens eine Gruppe (sieben Kinder) vorliegen sowie
zwei Betreuungspersonen vorhanden sind. Darüber hinaus müssen bereits
Räumlichkeiten vorhanden sowie ein Konzept erarbeitet sein.
5. Zuwendungsvoraussetzungen
Antragsvoraussetzung ist der Nachweis über das Vorhandensein von mindestens zwei Betreuungspersonen, welche bereits eine JugendgruppenleiterGrundausbildung absolviert haben, sich in einer entsprechenden Ausbildung
befinden oder alternativ über höherwertige pädagogische Vorbildung verfügen.
6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Das Land gewährt nach Maßgabe dieses Projektaufrufes und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen für die Anschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen.
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a.
Zuwendungsart:
Projektförderung
b.
Finanzierungsart
Anteilfinanzierung für ein MTF
(Die Förderung wird in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen
Ausgaben gewährt, jedoch maximal 48.000 Euro).
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, wenn diese für die Durchführung des
Vorhabens notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zum
Vorhaben stehen (vorhabenbezogene Sachausgaben, insbesondere
die Anschaffungskosten des MTF.)
Gem. Nr. 2.33 VVG zu $ 44 LHO werden zweckgebundene Spenden
bei der Finanzierung des Eigenanteils außer Acht gelassen, soweit ein
aus eigenen Mitteln zu erbringender Anteil in Höhe von 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgabenbei dem Zuwendungsempfänger
verbleibt.
c.
Finanzierungsform
Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
7. Verfahren
Ein Anspruch der Kommune (als Antragstellerin) auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
sowie nach der Reihenfolge der (vollständigen) Antragseingänge.
a. Antragsverfahren
Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Vorhaben
noch nicht begonnen wurde. Weiter sind ein Kostenvoranschlag zum MTF
sowie ein Nachweis über das Vorhandensein von mindestens zwei Betreuungspersonen, welche bereits eine Jugendgruppenleiter-Grundausbildung absolviert haben, sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden oder alternativ über höherwertige pädagogische Vorbildung verfügen,
beizufügen.
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b. Bewilligungsverfahren
Die Förderanträge sind eingescannt und mit rechtsgültiger Unterschrift an
folgende Adresse zu richten:
Kinderfeuerwehren-projektfoerderung2018@im.nrw.de
Ansprechperson: Nicole Piskurek, 0211-871-2416
c. Fristen
Einsendeschluss für die Anträge auf Förderung eines Mannschaftstransportfahrzeugs ist der 13.04.2018.
d. Auszahlungsverfahren
Die Zuwendungen werden grundsätzlich erst ausgezahlt, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Voraussetzung für die
Auszahlung der Zuwendung ist der Zahlungsabruf einschließlich er Vorlage des tatsächlichen Kaufvertrages. Entsprechende Einzelheiten werden
im Zuwendungsbescheid geregelt.
e. Verwendungsnachweisverfahren
Der Zuwendungsempfänger hat die Verwendung der Mittel entsprechend
den Nebenbestimmungen für Gemeinden zu § 44 LHO nachzuweisen.
Näheres wird im Zuwendungsbescheid geregelt.
f. Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie
für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der
gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), die §§ 23, 44 LHO und die
hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht im
Förderbescheid Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Landesrechnungshof ist gemäß §§
91, 100 LHO zur Prüfung beim Zuwendungsempfänger berechtigt. Einzelheiten werden im Zuwendungsbescheid geregelt.
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8. Geltungsdauer
Dieser Förderaufruf gilt ab dem Tag der Veröffentlichung auf den Internetseiten des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
www.im.nrw.de
und endet spätestens mit Ablauf des 13. April 2018.
9. Anlage: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
7
Antrag
auf Gewährung einer
Zuwendung
Kinderfeuerwehren-projektfoerderung2018@im.nrw.de
1. Antragstellerin/Antragsteller
Name/Bezeichnung:
Straße/PLZ/Ort/Kreis
Anschrift:
Name/Tel. (Durchwahl)
Auskunft erteilt:
Gemeindekennziffer:
Konto-Nr.:
Bankverbindung:
Bankleitzahl:
Bezeichnung des Kreditinstituts:
Landesplanerische
Kennzeichnung:
Maßnahme
Bezeichnung/angesprochener
Zuwendungsbereich:
von/bis
Durchführungszeitraum:
3. Gesamtkosten
Lt. beil. Kostenvoranschlag/
Kostengliederung/EUR
Beantragte Zuwendung/EUR
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4. Finanzierungsplan
Zeitpunkt der voraussichtlichen
Fälligkeit (Kassenwirksamkeit
20
20
20
und folg.
in 1000 EUR
1
2
3
4
4.1 Gesamtkosten (Nr. 3)
4.2 Eigenanteil
4.3 Leistungen Dritter (ohne öffentl. Förderung)
4.4 Beantragte/bewilligte öffentl. Förderung
(ohne Nr. 4.5) durch
4.5 Beantragte Zuwendung (Nr. 3/5)
5. Beantragte Förderung
Zuwendungsbereich
Zuweisung/
EUR
Darlehen/
EUR
1
2
3
Summe
9
Schuldendiensthilfe/
EUR
4
v.H.d.
Gesamtkosten
5
6. Begründung
6.1 zur Notwendigkeit der Maßnahme (u.a.: Raumbedarf, Standort, Konzeption, Ziel, Zusammenhang mit anderen Maßnahmen, Maßnahmen desselben Aufgabenbereichs in
vorhergehenden oder folgenden Jahren, alternative Möglichkeiten, Nutzen)
6.2 zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a.: Eigenmittel, Förderhöhe,
Landesinteresse an der Maßnahme, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten)
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7. Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen
(Darstellung der angestrebten Auslastung bzw. Kostendeckungsgrades, Tragbarkeit der Folgelasten für die Antragstellerin/den Antragsteller, Finanzlage der Antragstellerin/des Antragstellers usw.)
8. Erklärung
Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass
8.1 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss
eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten,
8.2 sie/er zum Vorsteuerabzug
nicht berechtigt
berechtigt ist und dies bei Berechnung der Gesamtkosten (Nr.
4.1) berücksichtigt hat (Preise ohne Umsatzsteuer),
8.3 die in diesem Antrag (einschl. Antragsunterlagen) gemachten Angaben vollständig und
richtig sind.
_____________________
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(Ort, Datum)
(Rechtsverbindliche Unterschrift)
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