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Beschlussvorlage (Anlage 2 Projektaufruf (WP9-40/2018))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
664 kB
Erstellt
12.03.18, 17:27
Aktualisiert
12.03.18, 17:27

Inhalt der Datei

Anlage 2 zu WP9-40/2018 Projektaufruf 2018: Seite 1. Vorwort 2/3 2. Projektförderung - Ziel der Förderung (Zuwendungszweck) 3 3. Gegenstand der Förderung 3/4 4. Zuwendungsempfänger 4 5. Zuwendungsvoraussetzungen 4 6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 4 a. Zuwendungsart 5 b. Finanzierungsart 5 c. Finanzierungsform 5 7. Verfahren 5/6 a. Antragsverfahren 5 b. Bewilligungsverfahren 6 c. Fristen 6 d. Anforderungs- und Auszahlungsverfahren 6 e. Verwendungsnachweisverfahren 6 f. zu beachtende Vorschriften 6 8. Geltungsdauer 7 9. Anlage 7 Zuwendungsantrag 8-11 1 1. Vorwort Mit rund 82.000 Kräften ist der Bereich der ehrenamtlichen Feuerwehr ein essentieller Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in NordrheinWestfalen. Um diesen Bestand zu erhalten beziehungsweise zu erhöhen und somit gleichwohl auch den Schutz der Bürger in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten ist die Akquise von Nachwuchskräften unumgänglich. Der Bereich Jugendfeuerwehr, in welcher Jugendliche im Alter von zehn bis 17 Jahren aktiv werden können, hat bereits einen Bestand von rund 21.000 Mitgliedern. Wichtig ist jedoch auch, bereits diejenigen zu erreichen, welche auf Grund der Altersgrenze noch nicht im Bereich der Jugendfeuerwehr aktiv werden können. Auch diesen soll der Beruf oder die ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehr nahegebracht werden. Der Startschuss für die offizielle Gründung von Kinderfeuerwehren und somit der erste wichtige (neue) Impuls fiel mit dem neuen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes NRW (- BHKG -) zum 01. Januar 2016. Die Förderung von qualifiziertem Nachwuchs und die frühzeitige Gewinnung von motivierten Kindern in der Feuerwehr ist ein dringendes Anliegen, um die Feuerwehren zukunftsfest zu machen. Um junge Menschen für eine Tätigkeit in der Feuerwehr zu gewinnen und Kinder an eine ehrenamtliche Tätigkeit heranzuführen sind Freiwillige Feuerwehren bei ihrer Arbeit und den Herausforderungen der Zukunft - unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen - zu unterstützen. Die Gründung von Kinderfeuerwehren ist eine neue, großartige Chance und der richtige Schritt in Richtung „sichere Zukunft“. Im Jahr 2017 hat das Land erstmalig eine notwendige Unterstützung i.H.v. 1,8 Mio € für das Projekt Gründung und Förderung von Kinderfeuerwehren (§ 13 Abs. 2 BHKG) zur Verfügung gestellt. Das Ministerium des Innern hat mit seiner Förderkampagne die Arbeit von Kinderfeuerwehren mit sogenannten Mannschaftstransportfahrzeugen unterstützt sowie in Zusammenarbeit mit dem Verband der Feuerwehren (VdF) die Beschaffung von gut ausgestatteten Lern- und Spielestarterpaketen und Schulungen von dann gut qualifiziertem pädagogischen Personal in den Kinderfeuerwehren der Kommunen gefördert. Landesweit erlernen Mädchen und Jungen in den Kinderfeuerwehren das wichtige Brandschutzthema mit Spiel und Spaß, sie erfahren dort die für un2 sere Gesellschaft so wichtige Erziehung hin zu Teamgeist, Hilfsbereitschaft und Solidarität, um so die Retter und Heldinnen von morgen zu sein. Seit 2016 hat sich die Anzahl der bekannten Kinderfeuerwehren bereits mehr als verdoppelt (von 28 auf rd. 65). Die Entwicklung dieses Förderkonzeptes und die Umsetzung der skizzierten Ansätze werden nun im Jahr 2018 fortgeführt werden. 2. Projektförderung 2018 - Ziel der Förderung (Zuwendungszweck) Ziel des Aufrufs ist es, den Feuerwehren für die Einrichtung einer Abteilung „Kinderfeuerwehr“ einen guten Start zu ermöglichen. Die einmalige Förderung umfasst die Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF), welches sich an den nachfolgenden Kriterien orientiert. Als Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung 80 Prozent der Kaufsumme eines MTW gewährt (max. 48.000 €). Die Verwendung des Fahrzeuges ist für die Dauer von fünf Jahren zweckgebunden. 3. Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung sind Mannschaftstransportfahrzeuge. Diese müssen unten dargestellte Merkmale besitzen: Mannschaftstransportfahrzeug zum Transport von 2 Erwachsenen und 7 Kindern (insg. 9 Personen) Flache Blaulichtanlage Wiedererkennung als Feuerwehrfahrzeug Unter Beachtung der Vorschriften für Sondersignalzeichen Oder Mobile Signalanlage (Blaulicht und Horn) Großer Kofferraum Zulässiges Gesamtgewicht < 3,5t Ausschlaggebend ist, dass dieser geeignet ist, alle für die Mitnahme der Kinder und gegebenenfalls die für Durchführung von Veranstaltungen der Kinderfeuerwehr erforderlichen Gegenstände zu verstauen. Nur ein Führerschein der Klasse B erforderlich Einparkhilfe Zur Sicherheit für ungeübte Fahrer 3 Farbe Feuerwehr-Rot (Serie) Wiedererkennung als Feuerwehrfahrzeug Vorrüstung oder Ausrüstung Digitalfunk Wiedererkennung als Feuerwehrfahrzeug Klimaanlage/-automatik Kindersitze - geeignete Kindersitze, z.B. Zulassung gem. ECE-R 44 für die Gruppe 2/3 ( 15-36 kg Körpergewicht) - Höhenverstellbare Kopfstütze - Höhenverstellbare Gurtführung - Gepolsterte Seiten-/ Wangenteile im Brust und Kopfbereich - Kindersitzberatung durch örtl. Polizei 4. Zuwendungsempfänger Einmalig antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen in NordrheinWestfalen, welche bereits eine „Kinderfeuerwehr“ eingerichtet haben oder sich in Gründung einer solchen befinden und die bislang keine Fördermittel (o.ä.) erhalten haben. In Gründung befindet sich eine Kinderfeuerwehr, wenn bereits Anmeldungen für mindestens eine Gruppe (sieben Kinder) vorliegen sowie zwei Betreuungspersonen vorhanden sind. Darüber hinaus müssen bereits Räumlichkeiten vorhanden sowie ein Konzept erarbeitet sein. 5. Zuwendungsvoraussetzungen Antragsvoraussetzung ist der Nachweis über das Vorhandensein von mindestens zwei Betreuungspersonen, welche bereits eine JugendgruppenleiterGrundausbildung absolviert haben, sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden oder alternativ über höherwertige pädagogische Vorbildung verfügen. 6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Das Land gewährt nach Maßgabe dieses Projektaufrufes und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen für die Anschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen. 4 a. Zuwendungsart: Projektförderung b. Finanzierungsart Anteilfinanzierung für ein MTF (Die Förderung wird in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, jedoch maximal 48.000 Euro). Zuwendungsfähig sind Ausgaben, wenn diese für die Durchführung des Vorhabens notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zum Vorhaben stehen (vorhabenbezogene Sachausgaben, insbesondere die Anschaffungskosten des MTF.) Gem. Nr. 2.33 VVG zu $ 44 LHO werden zweckgebundene Spenden bei der Finanzierung des Eigenanteils außer Acht gelassen, soweit ein aus eigenen Mitteln zu erbringender Anteil in Höhe von 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgabenbei dem Zuwendungsempfänger verbleibt. c. Finanzierungsform Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. 7. Verfahren Ein Anspruch der Kommune (als Antragstellerin) auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie nach der Reihenfolge der (vollständigen) Antragseingänge. a. Antragsverfahren Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Weiter sind ein Kostenvoranschlag zum MTF sowie ein Nachweis über das Vorhandensein von mindestens zwei Betreuungspersonen, welche bereits eine Jugendgruppenleiter-Grundausbildung absolviert haben, sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden oder alternativ über höherwertige pädagogische Vorbildung verfügen, beizufügen. 5 b. Bewilligungsverfahren Die Förderanträge sind eingescannt und mit rechtsgültiger Unterschrift an folgende Adresse zu richten: Kinderfeuerwehren-projektfoerderung2018@im.nrw.de Ansprechperson: Nicole Piskurek, 0211-871-2416 c. Fristen Einsendeschluss für die Anträge auf Förderung eines Mannschaftstransportfahrzeugs ist der 13.04.2018. d. Auszahlungsverfahren Die Zuwendungen werden grundsätzlich erst ausgezahlt, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Voraussetzung für die Auszahlung der Zuwendung ist der Zahlungsabruf einschließlich er Vorlage des tatsächlichen Kaufvertrages. Entsprechende Einzelheiten werden im Zuwendungsbescheid geregelt. e. Verwendungsnachweisverfahren Der Zuwendungsempfänger hat die Verwendung der Mittel entsprechend den Nebenbestimmungen für Gemeinden zu § 44 LHO nachzuweisen. Näheres wird im Zuwendungsbescheid geregelt. f. Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), die §§ 23, 44 LHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht im Förderbescheid Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Landesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 LHO zur Prüfung beim Zuwendungsempfänger berechtigt. Einzelheiten werden im Zuwendungsbescheid geregelt. 6 8. Geltungsdauer Dieser Förderaufruf gilt ab dem Tag der Veröffentlichung auf den Internetseiten des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen www.im.nrw.de und endet spätestens mit Ablauf des 13. April 2018. 9. Anlage: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung 7 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Kinderfeuerwehren-projektfoerderung2018@im.nrw.de 1. Antragstellerin/Antragsteller Name/Bezeichnung: Straße/PLZ/Ort/Kreis Anschrift: Name/Tel. (Durchwahl) Auskunft erteilt: Gemeindekennziffer: Konto-Nr.: Bankverbindung: Bankleitzahl: Bezeichnung des Kreditinstituts: Landesplanerische Kennzeichnung: Maßnahme Bezeichnung/angesprochener Zuwendungsbereich: von/bis Durchführungszeitraum: 3. Gesamtkosten Lt. beil. Kostenvoranschlag/ Kostengliederung/EUR Beantragte Zuwendung/EUR 8 4. Finanzierungsplan Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksamkeit 20 20 20 und folg. in 1000 EUR 1 2 3 4 4.1 Gesamtkosten (Nr. 3) 4.2 Eigenanteil 4.3 Leistungen Dritter (ohne öffentl. Förderung) 4.4 Beantragte/bewilligte öffentl. Förderung (ohne Nr. 4.5) durch 4.5 Beantragte Zuwendung (Nr. 3/5) 5. Beantragte Förderung Zuwendungsbereich Zuweisung/ EUR Darlehen/ EUR 1 2 3 Summe 9 Schuldendiensthilfe/ EUR 4 v.H.d. Gesamtkosten 5 6. Begründung 6.1 zur Notwendigkeit der Maßnahme (u.a.: Raumbedarf, Standort, Konzeption, Ziel, Zusammenhang mit anderen Maßnahmen, Maßnahmen desselben Aufgabenbereichs in vorhergehenden oder folgenden Jahren, alternative Möglichkeiten, Nutzen) 6.2 zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a.: Eigenmittel, Förderhöhe, Landesinteresse an der Maßnahme, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten) 10 7. Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen (Darstellung der angestrebten Auslastung bzw. Kostendeckungsgrades, Tragbarkeit der Folgelasten für die Antragstellerin/den Antragsteller, Finanzlage der Antragstellerin/des Antragstellers usw.) 8. Erklärung Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass 8.1 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten, 8.2 sie/er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt berechtigt ist und dies bei Berechnung der Gesamtkosten (Nr. 4.1) berücksichtigt hat (Preise ohne Umsatzsteuer), 8.3 die in diesem Antrag (einschl. Antragsunterlagen) gemachten Angaben vollständig und richtig sind. _____________________ _____________________________ (Ort, Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift) 11