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Mitteilungsvorlage (Statusmitteilung zu den derzeitigen Planungen des Förderprogramms "Gute Schule 2020")

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
182 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
15.03.18, 14:58
Aktualisiert
15.03.18, 14:58
Mitteilungsvorlage (Statusmitteilung zu den derzeitigen Planungen des Förderprogramms "Gute Schule 2020") Mitteilungsvorlage (Statusmitteilung zu den derzeitigen Planungen des Förderprogramms "Gute Schule 2020") Mitteilungsvorlage (Statusmitteilung zu den derzeitigen Planungen des Förderprogramms "Gute Schule 2020")

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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Mitteilungsvorlage Nr./Drucksache: M8/2018 Verantwortlicher Fachbereich: FB 2 Mitteilung öffentliche Sitzung Gremium: Gemeinderat Sachbearbeiter: Michael Höhn Aktenzeichen: 200-60 Datum: 14.03.2018 Termin: 15.03.2018 Betreff / TOP: Statusmitteilung zu den derzeitigen Planungen des Förderprogramms "Gute Schule 2020" Sachverhalt / Begründung: Anfrage des Ratsvertreters Jürgen Zeyen Mit E-Mail vom 12.03.2018 hat das Ratsmitglied Jürgen Zeyen zu folgendem Thema um Auskunft gebeten. Diese Anfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt: Frage Bitte um Statusmitteilung zu den derzeitigen Planungen des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“. Antwort Grundsätzliches, Kreditkontingent und Förderrichtlinien:  Die Verwaltung möchte zur Verwendung der Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ dem Rat der Gemeinde Merzenich ein schlüssiges und nachvollziehbares Konzept vorlegen. Hierzu gehörte es zunächst sich einen Überblick darüber zu verschaffen, wo (im Rahmen der förderfähigen Zwecke!) die dringendsten Bedarfe bestehen und wie die zur Verfügung gestellten Mittel möglichst nachhaltig eingesetzt werden können. Es bedurfte intensiver Planungsprozesse (z.B. Umbau Grundschule Golzheim) mit den betroffenen Schulen. Gerade größere Investitionsvorhaben und Investitionen können nicht auf Zuruf erfolgen, sondern benötigten einen längeren Vorlauf für durchdachte Planungen, damit die Investitionen nicht am Ende an den Bedarfen vorbei getätigt werden. Des Weiteren muss bei der Aufstellung des Konzeptes berücksichtigt werden, dass das Programm nicht in erster Linie als Sanierungsprogramm gedacht ist, sondern nach der gemeinsamen Erklärung von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden vom Dezember 2016 vor allem der Ertüchtigung der Schulen auf dem Weg    zum Digitalen Lernen dienen sollte. Da in der Verwaltung jedoch erforderliches Fachwissen nicht vorhanden ist, musste zunächst die Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Schulsupport eingegangen werden. Konzept zur Verwendung der Mittel muss vom Rat beschlossen und mit dem Verwendungsnachweis die Bestätigung des Beschlusses beim Fördergeber eingereicht werden. Nach dem Schuldendiensthilfegesetz NRW existieren keine konkreten Formvorschriften. Die genaue Ausgestaltung ist mit dem Vertretungsorgan abzustimmen. Das Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente kann für die jährlichen Kontingente jährlich angepasst werden, z.B. im Rahmen der Haushaltsaufstellung. In die Haushalte 2017 und 2018 wurden die von der NRW.BANK verfügbaren Kreditkontingente für die Jahre 2017-2020 eingestellt (I-211-075 Investitionen "Gute Schule 2020", jährlich 106.312,- €). Mittel, die im vorgesehenen Kalenderjahr nicht beantragt wurden, werden von der NRW.BANK automatisch einmalig auf das Folgejahr übertragen. Diese Mittel sind bis Ende November des Folgejahres zu beantragen und kommen dann zum 15. Dezember des Folgejahres zur Auszahlung. Das bedeutet für das Jahreskontingent 2017, dass nicht in Anspruch genommene Mittel auf das Jahr 2018 übertragen werden und bis Ende November 2018 zu beantragen sind (Auszahlung zum 15.12.2018). Eine Übertragung nicht verwendeter Mittel des Jahreskontingents 2020 auf 2021 kann nicht vorgenommen werden. Diese Mittel können letztmalig im November 2020 beantragt werden. Praktische Umsetzung: Planungsprozesse und Abstimmungen erfolgten bereits seit Anfang 2017 mit den betroffenen Grundschulen Golzheim und Merzenich. Dabei wurden zum einen die Schulgebäude und zum anderen die EDV-Ausstattung inkl. Breitbandanschluss betrachtet.  Grundschule Golzheim  Auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinderates vom 21.12.2017 (Drucksache Nr. 100/2017) wurde von der Grundschule Golzheim ein Raumkonzept sowie derzeit ein pädagogisches Konzept entwickelt. Diese Konzepte sollen eine konkrete, pädagogisch fundierte Grundlage für die ggf. einzuleitenden Bau- und Raumgestaltungsmaßnahmen darstellen.  Auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinderates vom 21.12.2017 (Drucksache Nr. 101/2017) wurde die interkommunale Zusammenarbeit IT-Schulsupport umgesetzt. Die Fachleute des Schulsupports ermitteln derzeit den Bedarf an Hardund Software sowie notwendiger Netzwerkarbeiten.  Grundschule Merzenich  In der Grundschule Merzenich spielen Bau- und Raumgestaltungsmaßnahmen eine untergeordnete Rolle. Evtl. werden kleinere Bauarbeiten und die Anschaffung von Inventar erfolgen.  Auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinderates vom 21.12.2017 (Drucksache Nr. 101/2017) wurde die interkommunale Zusammenarbeit IT-Schulsupport umgesetzt. Die Fachleute des Schulsupports ermitteln derzeit den Bedarf an Hardund Software sowie notwendiger Netzwerkarbeiten. Weiteres Vorgehen: Nach heutigem Stand wird die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem 2 Rat der Gemeinde Merzenich in der Sitzungsrunde April / Mai 2018 das Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zum Beschluss vorlegen. Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3