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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde Merzenich in Unternehmen oder Einrichtungen gemäß § 113 Gemeindeordnung NRW (GO NRW); Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
214 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
06.03.18, 11:20
Aktualisiert
06.03.18, 11:20
Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde Merzenich in Unternehmen oder Einrichtungen gemäß § 113 Gemeindeordnung NRW (GO NRW);
Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER)) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde Merzenich in Unternehmen oder Einrichtungen gemäß § 113 Gemeindeordnung NRW (GO NRW);
Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER)) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde Merzenich in Unternehmen oder Einrichtungen gemäß § 113 Gemeindeordnung NRW (GO NRW);
Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 10/2018 Verantwortlicher Fachbereich: FB 1 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Vorgesehene Beratungsfolge: Gemeinderat Sachbearbeiter: Lothar Klein Aktenzeichen: I-020-21 Datum: 21.02.2018 Termin: 15.03.2018 Betreff / TOP: Bestellung von Vertretern der Gemeinde Merzenich in Unternehmen oder Einrichtungen gemäß § 113 Gemeindeordnung NRW (GO NRW); Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: Als Vertreter der Gemeinde Merzenich in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) wird bestellt: ____________________________________________ Sachverhalt / Begründung: Allgemeines: Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des WVER in der Verbandsversammlung endet am 17.06.2018. Delegierter der Gemeinde Merzenich in der Verbandsversammlung ist derzeit das Ratsmitglied Johannes Müller. Die konstituierende Sitzung der neu zu bildenden Verbandsversammlung ist für den 18.06.2018 terminiert. Der WVER hat am 08.01.2018 das Wahlverfahren eingeleitet. Sitzverteilung: Für volle Beitragseinheiten, z. B. 1,xxx kann eine Kommune 1 Vertreter direkt in die Verbandsversammlung entsenden. Die Gemeinde Merzenich hält eine Beitragsteileinheit von 0,4462 und kann somit keinen Vertreter direkt entsenden (vgl. anliegende Übersicht Stimmgruppe 1). Wie in den Wahlperioden zuvor, hat sich die Konferenz der Bürgermeister im Kreis Düren auf die Bündelung der Beitragsteileinheiten im Kreis Düren verständigt. Aus der Summe der (verbleibenden) Beitragsteileinheiten können die Städte und Gemeinden im Kreis Düren insgesamt 7 (weitere) Delegierte entsenden. Aus der anliegend beigefügten Übersicht (Verteilung Delegierte im Kreis Düren) ergibt sich, das u. a. die Gemeinde Merzenich aus dieser Bündelung einen Vertreter für die Verbandsversammlung bestellen bzw. benennen darf. Die Gemeinde Merzenich ist jetzt vom WVER aufgefordert, bis zum 23.03.2018 einen Wahlvorschlag zu unterbreiten. Werden nicht mehr Wahlvorschläge eingereicht, als Delegierte auf die „Bündelungsgruppe“ (Stimmgruppe kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden) insgesamt entfallen, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Werden mehr Vorschläge gemacht, wird eine schriftliche Wahl eingeleitet. Zur Erläuterung: Die Stimmgruppe kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden besteht aus allen Kommunen der Städteregion Aachen, der Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg und der Stadt Aachen. Insgesamt sind für die Stimmgruppe insgesamt noch 17 Delegierte zu bestimmen bzw. zu wählen. 7 Delegierte entfallen auf die Kommunen im Kreis Düren. Wenn sich alle Kreise, die Städteregion und die Stadt Aachen am jeweiligen Proporz in der Stimmgruppe orientieren und entsprechende Wahlvorschläge unterbreiten (was wahrscheinlich ist), wird eine Wahl nicht erforderlich und alle Vorgeschlagenen sind gewählt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Proporz im Wahlverfahren sichergestellt werden können. „Ratsmitgliederprivileg“: Sind in unserer Stimmgruppe mehr Vertreter der Verwaltung gewählt bzw. vorgeschlagen worden als Mitglieder der Räte, treten die mit der jeweils geringeren Stimmenzahl gewählten Vertreter der Verwaltung so lange zugunsten der mit Stimmen bedachten Ratsmitglieder zurück, bis die Hälfte aller Delegierten aus Ratsmitgliedern besteht. Die Bestellung eines Ratsmitgliedes könnte die Wahrscheinlichkeit, einen Delegierten platzieren zu können, vergrößern. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: 2 Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein Kostenträger: Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3