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Mitteilungsvorlage (Grundlagen und bisherige Inanspruchnahme des Fragerechts)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
180 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
06.03.18, 11:20
Aktualisiert
08.05.18, 13:31
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Mitteilungsvorlage GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister Nr./Drucksache: M6/2018 „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle Sachbearbeiter: Astrid Kaiser Aktenzeichen: @AKZ@ Datum: 05.03.2018 Mitteilung öffentliche Sitzung Gremium: Gemeinderat Termin: 15.03.2018 Betreff / TOP: Grundlagen und bisherige Inanspruchnahme des Fragerechts Sachverhalt / Begründung: Mit Beschluss des Gemeinderates am 06.10.2016 (Drs. 71/2016) ist durch Änderung der Geschäftsordnung (§ 18 Abs. 1) ein Fragerecht für Einwohner als Standardtagesordnungspunkt für Ratssitzungen eingeführt worden. In dieser Fragerunde ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Sie sollen aus Gründen einer umfassenden Beantwortung bis fünf Werktage vor der Ratssitzung schriftlich der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden. Es sind jedoch auch müdliche Anfragen in der Sitzung selbst möglich. Die Fragerunde wird auf 30 Minuten pro Ratssitzung begrenzt. Die Regelungen des § 17 sind für das Fragerecht der Ratsmitglieder anzuwenden und bleiben hiervon unberührt. Datum 21.12.2017 Behandelte Fragen  Es werden folgende Fragen von Herrn Moll und Frau Geißler, stellvertretend für die Schulpflegschaft der Grundschule Golzheim, gestellt: BM erläutert die Fragen und erklärt, dass bei einer Besprechung mit dem Fachplaner bereits einige Antworten erörtert werden konnten. Daher werden die Fragen leicht modifiziert gestellt. Frage: Die alten Klassenräume in der Nähe des Neubaus weisen ein hohes Sanierungsbedürfnis vor. Werden diese Räume im Zuge der Maßnahme saniert? Antwort Bürgermeister: Derzeit wird ein Sanierungskonzept aufgestellt. Die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ sollen prioritär für den Ausbau der Grundschulen als innovative und moderne Einrichtungen verwendet werden mit der Vernetzung von OGS, Schule und Kitas. Hierzu gehöre auch ein gutes Raum- und Ausstattungskonzept. Frage: Ist der zweite Zugang erforderlich und vorgeschrieben? Antwort Bürgermeister: Die Frage ist noch offen und wird im Laufe der weiteren Planungen geklärt. Sollte die Lösung ohne den zweiten Eingang umsetzbar sein wird dieser nicht errichtet. Frage: Was passiert während der Bauzeit? Werden die Baumaßnahmen so durchgeführt, dass eine Störung des Schulbetriebs ausgeschlossen ist? Antwort Bürgermeister: Der Architekt hat dies bereits bei den Gesprächen signalisiert. Es muss rechtzeitig, bereits bei Ausschreibung darauf geachtet werden, dass lärmintensive Arbeiten in der Unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden. Die Störung werde auf das absolute Minimum reduziert werden. Die Detailplanung erfolge nun nach Beschluss. Der Bürgermeister weist die politische Vertreter auf die nunmehr verstrichene Probephase der Fragerunde hin. Von seiner Seite werde keine Notwendigkeit gesehen den Prozess zu ändern und er stehe der Fortführung positiv gegenüber. Er teilt mit, dass aus seiner 2 Richtung keine Initiative kommen wird. 12.10.2017 13.07.2017 18.05.2017    09.03.2017 15.12.2016     Es wurden keine Fragen gestellt Es wurden keine Fragen gestellt Freies W-LAN in der Gemeinde Merzenich Es wurden keine Fragen gestellt Aufschotterung Buswartehäuschen Mo-Neu Flaschencontainer, Briefkasten und Fahrplan BKB Mo-Neu Abrechnung Fernwärme Mo-Neu Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3