Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
20.03.18, 18:15
Aktualisiert
20.03.18, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 15. Sitzung des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses der
Gemeinde Kreuzau
vom 13.03.2018
TOP
Betreff
3.
Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder
Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues
in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 23/2018
Beschluss:
Aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder
Wohnungsbaugenossenschaft bzw. zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus in der
Gemeinde Kreuzau wird wie folgt beschlossen:
1. Um die Bereitstellung bezahlbaren Wohnungsraums im Gemeindegebiet der Gemeinde
Kreuzau zukünftig aktiv zu unterstützen und zu fördern, werden bei der Aufstellung
zukünftiger Bebauungspläne bzw. beim Abschluss städtebaulicher Verträge Festsetzungen
bzw. Vereinbarungen getroffen, wonach ein jeweils festzulegender prozentualer Anteil von
Grundstücken im Plangebiet für diese Zwecke verwendet werden müssen.
2. Sofern die Gemeinde Kreuzau zukünftig eigene Baugrundstücke anbietet, ist nach den
gleichen Kriterien zu verfahren.
3. Auf die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugenossenschaft/Wohnungsbaugesellschaft
sowie einer Beteiligung an bereits bestehenden sozialen Wohnungsbauträgern wird
verzichtet.
Die sich zukünftig ergebenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Dürener
Bauverein AG werden genutzt und unterstützt.
Beratungsergebnis:
wird zur Beratung zurück in die Fraktionen verwiesen