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Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
20.03.18, 18:15
Aktualisiert
20.03.18, 18:15
Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in der Gemeinde Kreuzau)

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BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 13.03.2018 TOP Betreff 3. Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 23/2018 Beschluss: Aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft bzw. zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus in der Gemeinde Kreuzau wird wie folgt beschlossen: 1. Um die Bereitstellung bezahlbaren Wohnungsraums im Gemeindegebiet der Gemeinde Kreuzau zukünftig aktiv zu unterstützen und zu fördern, werden bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne bzw. beim Abschluss städtebaulicher Verträge Festsetzungen bzw. Vereinbarungen getroffen, wonach ein jeweils festzulegender prozentualer Anteil von Grundstücken im Plangebiet für diese Zwecke verwendet werden müssen. 2. Sofern die Gemeinde Kreuzau zukünftig eigene Baugrundstücke anbietet, ist nach den gleichen Kriterien zu verfahren. 3. Auf die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugenossenschaft/Wohnungsbaugesellschaft sowie einer Beteiligung an bereits bestehenden sozialen Wohnungsbauträgern wird verzichtet. Die sich zukünftig ergebenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Dürener Bauverein AG werden genutzt und unterstützt. Beratungsergebnis: wird zur Beratung zurück in die Fraktionen verwiesen