Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag gem. § 3 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich; Antrag des Ortsvorstehers aus Golzheim, Herr Johannes Müller, vom 14.02.2018 Fußgängerbrücke über den Heppenbuschgraben)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
154 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
06.03.18, 11:20
Aktualisiert
06.03.18, 11:20
Beschlussvorlage (Antrag gem. § 3 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich;
Antrag des Ortsvorstehers aus Golzheim, Herr Johannes Müller, vom 14.02.2018
Fußgängerbrücke über den Heppenbuschgraben) Beschlussvorlage (Antrag gem. § 3 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich;
Antrag des Ortsvorstehers aus Golzheim, Herr Johannes Müller, vom 14.02.2018
Fußgängerbrücke über den Heppenbuschgraben)

öffnen download melden Dateigröße: 154 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 19/2018 Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Vorgesehene Beratungsfolge: Gemeinderat Sachbearbeiter: Astrid Kaiser Aktenzeichen: Datum: 05.03.2018 Termin: 15.03.2018 Betreff / TOP: Antrag gem. § 3 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich; Antrag des Ortsvorstehers aus Golzheim, Herr Johannes Müller, vom 14.02.2018 Fußgängerbrücke über den Heppenbuschgraben Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: (Der Beschluss wird in der Ratssitzung erarbeitet.) Sachverhalt / Begründung: Status Fußgängersteg: Der Fußgängerweg ist Bestandteil des sog. Freizeitwegekonzepts. Die Verwaltung hat aus Anlass dieses Antrages RWE nochmals schriftlich zur Stellungnahme bezüglich des Planungsstandes aufgefordert. RWE hat hier mitgeteilt, dass eine Fertigstellung der Brücke bis Mitte Juni dieses Jahres angestrebt wird (Anlage). Kündigung der Pachtflächen als Alternative: Nach Rücksprache mit dem Kreis Düren als zuständiges Umweltamt darf der Uferrandstreifen nicht als Weg genutzt werden. Deshalb macht vor diesem Hintergrund eine vorzeitige Kündigung des Pachtvertrages, der Ende 2019 ausläuft, keinen Sinn. Die Pflanzbeete haben sich inzwischen als wichtiger Kontaktpunkt – besonders für junge Familien mit ihren Kindern - entwickelt. Die Verwaltung prüft deshalb derzeit mit dem Pächter, der Dorfgemeinschaft und RWE, wie man diesen positiven Effekt durch Verlegung der Pflanzbeete in den Grünstreifen ab 2020 noch verbessern kann. Die Verlegung hat auch den Vorteil, dass der Uferrandstreifen unter baurechtlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht kein Anlass mehr für Beanstandung sein kann. Als Ausgleich wäre der Uferrandstreifen dann angemessen zu bepflanzen. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 2