Daten
Kommune
Merzenich
Größe
82 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
27.02.18, 14:48
Aktualisiert
27.02.18, 14:48
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Mitteilungsvorlage
Nr./Drucksache:
M112/2017
Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle
Mitteilung
öffentliche Sitzung
Gremium:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung
Sachbearbeiter: Sebastian Böttcher
Aktenzeichen: @AKZ@
Datum: 08.12.2017
Termin:
08.03.2018
Betreff / TOP:
Vorstellung des Gewerbeflächenkonzeptes für den Kreis Düren durch das Büro
"Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH"
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Konkreter Anlass für die Erstellung des Gewerbeflächenkonzeptes ist die Fortschreibung
des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, der im Wesentlichen auch auf die zukünftige räumliche Entwicklung der industriellen und gewerblichen Struktur eingehen
wird.
Insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Strukturwandel und die wirtschaftlichen Veränderungen ist eine interkommunal abgestimmte Gewerbeflächenentwicklung in
der Region von großer Bedeutung. Ein abgestimmtes Konzept kann als Argumentationshilfe gegenüber Region, Land und Bund dienen, um den Mangel an geeigneten Gewerbeflächen im Strukturwandel des Kreises Düren darzustellen.
Sachverhalt:
Für die Erstellung dieses Konzeptes wurde gemeinsam von allen kreisangehörigen
Kommunen beziehungsweise des Kreises Düren das Büro Stadtplanung Dr. Jansen aus
Köln ausgewählt und beauftragt.
Der Geschäftsführer Herr Dipl.-Ing. Dominik Geyer wird das Konzept in der Sitzung vorstellen und erläutern.
Wertung der Verwaltung:
Die im Konzept enthaltenen Priorisierungen haben keine Auswirkungen auf den Entwicklungszeitpunkt der eigenen Flächen. Die Priorisierung ist aufgrund einer rechnerischen
Flächensituation bezogen auf den gesamten Kreis Düren ausgelegt.
Eine konkretisierte Form der Gewerbeflächenentwicklung wird derzeit im Rahmen einer
interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Düren und den Gemeinden Niederzier
und Kreuzau ausgearbeitet. Der Grundsatzbeschluss hierzu wurde mit Drs. 57/2017 beschlossen. Geeignete Lösungen werden auf allen Verwaltungsebenen erarbeitet und mit
der Bezirksregierung abgestimmt. Zwischen allen beteiligten Kommunen wurde vereinbart, dass ein entsprechender Lösungsvorschlag erst in die kommunalen politischen
Gremien kommuniziert und zur Beschlussfassung vorgelegt wird, wenn ein umsetzbarer
Vorschlag abgestimmt wurde.
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
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