Daten
Kommune
Merzenich
Größe
109 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
27.02.18, 14:48
Aktualisiert
27.02.18, 14:48
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
16/2018
Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Sebastian Böttcher
Aktenzeichen: 10.14-002
Datum: 26.02.2018
Vorgesehene Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung
Termin:
08.03.2018
Gemeinderat
15.03.2018
Betreff / TOP:
Festlegung von Leitlinien für Open Government
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung empfiehlt:
1. Die Instrumente werden im Sinne einer höheren Transparenz auf allen Ebenen begrüßt.
2. Die Leitlinien werden künftig als Maßstab und Orientierungsrahmen eingesetzt.
3. Ein Sachstandsbericht über die Evaluierung erfolgt durch die Verwaltung
nach einem Jahr.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage Drs. M103/2017 verwiesen.
Zur strategischen Ausrichtung von Open Government in Merzenich sind neben konkreten
Open-Government-Aktivitäten auch sog. Leitlinien erarbeitet worden (siehe Sachstandsbericht an das Bundesministerium des Innern, Seite 32 ff.).
Die Leitlinien sollen Verwaltung, Politik, Bürgern und Bürgermeister in der operativen Arbeit als Orientierungshilfe bei der Umsetzung von Open Government in Merzenich dienen. Alle Stakeholder sollen sich jederzeit auf die Leitlinien berufen und deren Einhaltung
einfordern können.
Entwicklungsprozess:
Aufgrund der der Bedeutung der Leitlinien für die künftige Umgangskultur zwischen Verwaltung, Politik, Bürgern und Bürgermeister sind diese auf Basis der Erfahrungen anderer
Kommunen sowie Empfehlungen der KGSt entwickelt und in einem offenen Diskurs initial
abgestimmt. Dazu wurde am 2.11.2017 ein Workshop mit Stakeholdern durchgeführt.
Die Ergebnisse aus dem Workshop sind in den vorliegenden Entwurf der Leitlinien (Anlage) eingeflossen. Diese sollen nun vom Rat beschlossen werden.
Weitere Vorgehensweise:
Die Leitlinien und die darin enthaltenen Instrumente sind durch praktische Anwendung
auf Tauglichkeit zu prüfen. Die Verwaltung schlägt vor, die Leitlinien insbesondere als
Maßstab und Orientierungsrahmen für folgende Projekte anzuwenden:
Städtebauliche Entwicklung des Poolplatzes in Verbindung mit der Durchführung
eines Architektenwettbewerbs (Drs. 8/2018)
Umsetzung der verschiedenen DIEK-Projekte (Drs. 15/2018)
Umsetzung der Einzelmaßnahmen des Mobiltiätskonzepts (Drs. 17/2018)
Eine erste Evaluierung und Fortschreibung der Leitlinien soll nach einem Jahr erfolgen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung den Erfahrungsaustausch mit den anderen Modellkommunen, die vergleichbare Leitlinien entwickelt haben, fortsetzen und in die Evaluierung einfließen lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
2
Bürgermeister:
(Unterschrift)
Datum:
(Unterschrift)
Datum:
(Unterschrift)
Datum:
3