Daten
Kommune
Merzenich
Größe
100 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:11
Aktualisiert
26.02.18, 16:11
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
8/2018
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Thomas Lüssem
Aktenzeichen: 622.21
Datum: 20.02.2018
Vorgesehene Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Termin:
07.03.2018
Gemeinderat
15.03.2018
Betreff / TOP:
Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark); Vorstellung
Sachstand und Zwischenergebnisse
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt:
1. Die Vorstellung des Sachstandes und der Zwischenergebnisse als
Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplanes werden
zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Zur weiteren Konkretisierung wird ein gemeinsamer Workshop des Bau-,
Planungs- und Umweltausschusses mit Fachplanern und Verwaltung
durchgeführt.
3. Terminvorschläge und deren Abstimmung erfolgen durch die Verwaltung.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Drs. 71/2017). Die ortsübliche öffentliche
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 11.08.2017.
In gleicher Sitzung wurde der Beschluss gefasst, die Gesellschaft für
Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS) mit der Erbringung aller im
Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 stehenden
Planungsleistungen zu beauftragen (Drs. 70/2017).
Orientierungsrahmen für alle Planungen ist das vom Gemeinderat in seiner vorgenannten
Sitzung ebenfalls beschlossene Wohnungsbaupolitische Gesamtkonzept (Drs. 69/2017).
Sachstand / bisherige Veranlassungen:
Unter Federführung der GIS in Zusammenarbeit mit der Verwaltung wurden die im
Folgenden aufgeführten, erforderlichen Grundlagenermittlungen für die Planaufstellung
veranlasst:
Lärmschutz:
Als Grundlage für die ersten Planungsüberlegungen wurde eine Beurteilung der
Lärmimmissionen in Auftrag geben. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass keine unlösbaren
immissionsschutzrechtlichen Konflikte vorliegen und eine Realisierung des
Wohnbaugebietes grundsätzlich möglich ist. Die Lärmbelastungen resultieren im
Wesentlichen aus dem Verkehr der nahegelegenen L 264. Durch geeignete
Lärmschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand oder eines Lärmschutzwalls
können hier entsprechende Minderungen erzielt werden. Aus dem Baugebiet C 24 sind
keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. Im Rahmen der weiteren
Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird eine konkretisierte Untersuchung der
schalltechnischen Belange erfolgen.
Die Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Photovoltaikanlage auf dem zu
errichtenden Lärmschutzwall im Bereich der L 264 zu realisieren ist, steht auf der Agenda
und wird im weiteren Verfahren geprüft (siehe hierzu Ratsbeschluss vom 17.12.2015;
TOP. 13.3).
Archäologie:
Vorbereitende Kontaktaufnahmen mit dem LVR und einem Fachunternehmen für
Archäologie haben stattgefunden. Sobald eine Festlegung der Erschließungsanlagen
erfolgt ist, werden die archäologischen Untersuchungen final mit dem LVR abgestimmt
und gestartet. Wie auch im C 24a werden die Untersuchungsbereiche möglichst in die
Bereiche
der
künftigen
Erschließungsanlagen
gelegt,
um
nachteilige
Bodenveränderungen in den Bauflächen zu vermeiden.
Umweltbelange:
Bezüglich der erforderlichen Überprüfung der umweltbezogenen Belange wurden die
Prüfkriterien festgesetzt. Zu prüfen sind der Artenschutz, Landschaftspflege und
Umweltauswirkungen. Die Ausführung der Umweltprüfungen erfolgt zeitnah unter
Federführung der GIS.
Erschließung:
Vor dem Hintergrund einer künftigen, über das Baugebiet C 25 hinausgehenden
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städtebaulichen Entwicklung wurde ein Erschließungskonzept als Grundlage für den
Bebauungsplanentwurf entwickelt. Somit ist die Möglichkeit einer späteren Erweiterung
der Erschließungsanlagen berücksichtigt.
Bebauungsplanentwurf:
Auf der Grundlage des Erschließungskonzeptes erfolgte die Erarbeitung eines ersten
Bebauungsplanentwurfes (Anlage 2 Entwurf B-Plan C 25). Unter Einbeziehung der
verwaltungsseitig vorliegenden Bedarfe, insbesondere für größere Grundstücke (MFH,
Wohnprojekt etc.), wurde im Konsens mit dem Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzept
eine mögliche Aufteilung des Baugebietes vorgenommen (Anlage 3 Entwurf Aufteilung).
Weitere Vorgehensweise:
In Kooperation zwischen Fachausschuss mit Fachplanern und Verwaltung /FB III soll nun
der Planentwurf des C 25 im Kontext mit dem Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzept
weiter konkretisiert werden mit dem Ziel, in der nächsten Sitzungsrunde den Beschluss
zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen. Dieses partnerschaftliche und
transparente Format hat sich bei der Planung des Baugebietes C24a bewährt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Anlagen ist der Vorlage beigefügt. In der Sitzung
des Bau-Planungs- und Umweltausschusses erfolgt eine Vorstellung der bisherigen
Planungen durch Herrn Dipl. Ing. Henze (GIS) und Herrn Dipl. Ing. Burtscheidt (Büro Dr.
Jochims&Burtscheidt) und FBL III.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
X nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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