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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark); Vorstellung Sachstand und Zwischenergebnisse)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
100 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:11
Aktualisiert
26.02.18, 16:11
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark); Vorstellung Sachstand und Zwischenergebnisse) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark); Vorstellung Sachstand und Zwischenergebnisse) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark); Vorstellung Sachstand und Zwischenergebnisse)

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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 8/2018 Verantwortlicher Fachbereich: FB 3 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Thomas Lüssem Aktenzeichen: 622.21 Datum: 20.02.2018 Vorgesehene Beratungsfolge: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Termin: 07.03.2018 Gemeinderat 15.03.2018 Betreff / TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark); Vorstellung Sachstand und Zwischenergebnisse Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt: 1. Die Vorstellung des Sachstandes und der Zwischenergebnisse als Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplanes werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Zur weiteren Konkretisierung wird ein gemeinsamer Workshop des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses mit Fachplanern und Verwaltung durchgeführt. 3. Terminvorschläge und deren Abstimmung erfolgen durch die Verwaltung. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (südlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Drs. 71/2017). Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 11.08.2017. In gleicher Sitzung wurde der Beschluss gefasst, die Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS) mit der Erbringung aller im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 stehenden Planungsleistungen zu beauftragen (Drs. 70/2017). Orientierungsrahmen für alle Planungen ist das vom Gemeinderat in seiner vorgenannten Sitzung ebenfalls beschlossene Wohnungsbaupolitische Gesamtkonzept (Drs. 69/2017). Sachstand / bisherige Veranlassungen: Unter Federführung der GIS in Zusammenarbeit mit der Verwaltung wurden die im Folgenden aufgeführten, erforderlichen Grundlagenermittlungen für die Planaufstellung veranlasst: Lärmschutz: Als Grundlage für die ersten Planungsüberlegungen wurde eine Beurteilung der Lärmimmissionen in Auftrag geben. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass keine unlösbaren immissionsschutzrechtlichen Konflikte vorliegen und eine Realisierung des Wohnbaugebietes grundsätzlich möglich ist. Die Lärmbelastungen resultieren im Wesentlichen aus dem Verkehr der nahegelegenen L 264. Durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand oder eines Lärmschutzwalls können hier entsprechende Minderungen erzielt werden. Aus dem Baugebiet C 24 sind keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. Im Rahmen der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird eine konkretisierte Untersuchung der schalltechnischen Belange erfolgen. Die Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Photovoltaikanlage auf dem zu errichtenden Lärmschutzwall im Bereich der L 264 zu realisieren ist, steht auf der Agenda und wird im weiteren Verfahren geprüft (siehe hierzu Ratsbeschluss vom 17.12.2015; TOP. 13.3). Archäologie: Vorbereitende Kontaktaufnahmen mit dem LVR und einem Fachunternehmen für Archäologie haben stattgefunden. Sobald eine Festlegung der Erschließungsanlagen erfolgt ist, werden die archäologischen Untersuchungen final mit dem LVR abgestimmt und gestartet. Wie auch im C 24a werden die Untersuchungsbereiche möglichst in die Bereiche der künftigen Erschließungsanlagen gelegt, um nachteilige Bodenveränderungen in den Bauflächen zu vermeiden. Umweltbelange: Bezüglich der erforderlichen Überprüfung der umweltbezogenen Belange wurden die Prüfkriterien festgesetzt. Zu prüfen sind der Artenschutz, Landschaftspflege und Umweltauswirkungen. Die Ausführung der Umweltprüfungen erfolgt zeitnah unter Federführung der GIS. Erschließung: Vor dem Hintergrund einer künftigen, über das Baugebiet C 25 hinausgehenden 2 städtebaulichen Entwicklung wurde ein Erschließungskonzept als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf entwickelt. Somit ist die Möglichkeit einer späteren Erweiterung der Erschließungsanlagen berücksichtigt. Bebauungsplanentwurf: Auf der Grundlage des Erschließungskonzeptes erfolgte die Erarbeitung eines ersten Bebauungsplanentwurfes (Anlage 2 Entwurf B-Plan C 25). Unter Einbeziehung der verwaltungsseitig vorliegenden Bedarfe, insbesondere für größere Grundstücke (MFH, Wohnprojekt etc.), wurde im Konsens mit dem Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzept eine mögliche Aufteilung des Baugebietes vorgenommen (Anlage 3 Entwurf Aufteilung). Weitere Vorgehensweise: In Kooperation zwischen Fachausschuss mit Fachplanern und Verwaltung /FB III soll nun der Planentwurf des C 25 im Kontext mit dem Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzept weiter konkretisiert werden mit dem Ziel, in der nächsten Sitzungsrunde den Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen. Dieses partnerschaftliche und transparente Format hat sich bei der Planung des Baugebietes C24a bewährt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Anlagen ist der Vorlage beigefügt. In der Sitzung des Bau-Planungs- und Umweltausschusses erfolgt eine Vorstellung der bisherigen Planungen durch Herrn Dipl. Ing. Henze (GIS) und Herrn Dipl. Ing. Burtscheidt (Büro Dr. Jochims&Burtscheidt) und FBL III. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja X nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3