Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
171 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
15.03.18, 13:06
Aktualisiert
16.03.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 20. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 06.03.2018
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Böcking, Paul
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Manfred
5. Büngeler, Johannes
6. Eßer, Rainer
7. Gilles, Josef , vertritt Wienands, Werner
8. Heidbüchel, Rolf
9. Hohn, Astrid
10. Hüttl, Detlef
11. Jansen, Wilfried
12. Kammer, Jürgen , vertritt Schroeteler, Rolf
13. Kern, Karl-Heinz
14. Lüttgen, Wolfgang
15. Macherey, Peter
16. Dr. Nolten, Ralf
17. Stoffels, Manfred
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Gottstein
3. Herr Becker
Es fehlen:
Schroeteler, Rolf
Wienands, Werner
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:00 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2017
2.2
Baulückenkataster;
hier: Fortschreibung zum 31.12.2017
3.
2. Änderung des Bebauungsplanes D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 61/2017 1. Ergänzung
4.
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim,
zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 1/2015 3. Ergänzung
5.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt“
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 2/2015 3. Ergänzung
6.
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans F 14, Ortsteil
Stockheim, „Baugebiet Lichtung Marieneiche“
Vorlage: 7/2018
7.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung
8.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“
Vorlage: 28/2012 7. Ergänzung
9.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. aus K. fragt an, ob an der Hauptstraße zwischen Sparkasse und dem Bahnübergang
schon einmal die Feinstaubwerte gemessen wurden.
Herr Schmühl teilt mit, dass dies nicht der Fall ist, zurzeit allerdings Messungen in der
Mühlengasse stattfinden.
Herr S. aus K. fragt an, wann der Ruruferradweg instand gesetzt wird.
Herr Schmühl erläutert, dass die Maßnahmen in der Regel zu Beginn der Fahrradsaison in der Zeit
um Ostern durchgeführt werden. Bislang war dies aufgrund der schlechten Witterungsverhältnisse
nicht möglich. Zukünftig erfolgt die Unterhaltung durch den Kreis Düren.
2.
Mitteilungen
Mündliche Mitteilung:
Herr Schmühl trägt vor, dass die Instandsetzung der L250 von der Drover Kapelle bis zur L33 noch
in diesem Jahr durch den Landesbetrieb Straßen NRW durchgeführt werden soll.
2.1
Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2017
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
2.2
Baulückenkataster;
hier: Fortschreibung zum 31.12.2017
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
3.
2. Änderung des Bebauungsplanes D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 61/2017 1. Ergänzung
Herr Gottstein erklärt, dass die in der Abwägungstabelle unter 7.3 aufgeführte Juntersdorf GmbH
seitens der Verwaltung um Stellungnahme gebeten wurde. Die Firma hat mitgeteilt, dass keine
bergbaulichen Aktivitäten bekannt oder zukünftig geplant sind.
Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 (2)
BauGB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan D 7, 2. Änderung, Ortsteil Drove, „Kommweg“, wird gem. § 10 BauGB
als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil
Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
„Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 1/2015 3. Ergänzung
AM Hohn trägt vor, dass ihre Fraktion gegen den Beschlussvorschlag stimmen wird.
-4Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4
(1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt.
2. Die 34 Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim,
zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ wird in
Anwendung des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die
Flächennutzungsplanänderung nach Ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu
bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
5.
14 Stimmen dafür, 1 Enthaltung, 2 Stimmen dagegen
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt“
Hier:
Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 2/2015 3. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4
(1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt“, wird
gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.
14 Stimmen dafür, 1 Enthaltung, 2 Stimmen dagegen
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans F 14, Ortsteil
Stockheim, „Baugebiet Lichtung Marieneiche“
Vorlage: 7/2018
Alle Fraktionen sind sich einig, den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans F 14 wird abgelehnt.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung
Herr Gottstein präsentiert am Smartboard die Vorschläge der Verwaltung sowie Bürgereingaben
aus den vergangenen Monaten zu möglichen Neuausweisungen und Rücknahmen von
Wohnbauflächen in den einzelnen Ortsteilen.
Die verschiedenen Anregungen der Ausschussmitglieder lassen sich ortsteilweise wie folgt
zusammenfassen:
Bergheim
AM Heidbüchel regt bezüglich der Teilfläche 2 an, die Fläche westlich der Straße „Weidchen“
ebenfalls in die Wohnbebauung einzubeziehen.
Bilstein und Bogheim
-5AM Kern teilt mit, dass sich diese Ortsteile in bevorzugter Wohnlage befinden und nicht zu einer
Zunahme des Verkehrs im Zentralort Kreuzau beitragen.
Leversbach
AM Büngeler fragt an, ob die gegenüberliegende Fläche auch als Wohnbaufläche ausgewiesen
werden kann.
Herr Schmühl teilt mit, dass die Verwaltung bisher davon Abstand genommen hat, da es sich um
Waldflächen handelt, allerdings würde dies eine sinnvolle Arrondierung des Ortsbildes ergeben.
AM Nolten ergänzt, dass die südlich gelegenen Wochenend- und Wohnhäuser sinnvollerweise als
Wohnbauflächen ausgewiesen werden sollten (zurzeit Fläche für die Landwirtschaft).
Obermaubach
AM Nolten trägt vor, dass im Zuge der Planung Rücksprache mit den Stadtwerken gehalten und
die gegenüberliegenden Grundstücke zur Abrundung der Ortsbildes ebenfalls mit einbezogen
werden sollten.
Üdingen
AM Kern betont, dass der vorhandene Bahnanschluss
Gesamtbetrachtung miteinbezogen werden sollte.
im
Ortsteil
Üdingen
in
die
AM Heidbüchel erklärt, dass eine Bebauung der Teilfläche 2 nicht möglich ist, da der Pützgasse
ein höheres Verkehrsaufkommen nicht zugemutet werden kann.
Untermaubach
AM Nolten regt an, das Haus „Rurstraße 49“ weiterhin als Wohnbaufläche zu erhalten, auch wenn
es im Außenbereich liegt.
Winden
Zusätzlich zu den angesprochenen kleinen Ortsteilen, berichtet AM Nolten von zwei
Bürgeranträgen aus Winden zur Ausweisung zweier kleinerer Bereiche als Wohnbaufläche.
Die Flurkarten zu den beiden Flächen werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH“
Vorlage: 28/2012 7. Ergänzung
Herr Gottstein erläutert die bisherigen Verfahrensschritte. Die Frage, ob die Festsetzung der
Beschränkung der Produktionskapazität auf 1.000 Tonnen pro Tag sich städtebaulich begründen
lässt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden. Hierzu muss zunächst
das weitergehende Lärmgutachten, das der Kreis Düren als Straßenbaulastträger in Auftrag
gegeben hat, vorliegen.
AM Heidbüchel schlägt vor, den TOP aufgrund der noch fehlenden Erkenntnisse in die nächste
Sitzungsrunde zu vertagen.
Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag zu.
-6Beschlussvorschlag:
1. Die in den beigefügten Anlagen 2 und 3 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der Abwägung
anzupassen und zum Beschluss zur Durchführung der Offenlage vorzulegen.
Beratungsergebnis:
9.
vertagt
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen.
Kreuzau, den 06.03.2018
Vorsitzender:
- Kaptain -
Schriftführer:
- Becker -