Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.03.18, 18:01
Aktualisiert
23.03.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 23.03.2018
Beschlussauszug
aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 20.03.2018, 18:00 Uhr.
3.
Antrag der B.I. Fraktion vom 24.01.2018 auf Änderung der
Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 08.04.2014
(V-48/2018)
Zur Unterstützung des Antrages der BI verweist stellv. Ausschussmitglied Demke darauf,
dass die Rechtsprechung von 2010 heute nicht mehr nachvollziehbar ist. Über eine
Stellungnahme der Abwasserberatung muss hinterfragt werden, inwieweit die
Gesetzgebung heute neue Entwicklungen zulässt. Zum Thema muss detailliert
recherchiert werden, man darf sich nicht auf alte Begebenheiten berufen.
Stellv. Ausschussmitglied Ruskowski betont, dass die damalige Rechtsprechung noch
gültig ist und stellt die Frage, was mit einer Änderung der Satzung erreicht wird.
Schäden, die nach einer Änderung festgestellt und repariert werden müssen, gehen zu
Lasten aller Gebührenzahler.
Herr Demke verbindet den vorliegenden Antrag mit den anderen Anträgen der BI.
Insbesondere, wenn einem Verkauf des Kanalnetzes zugestimmt würde, ist die
Regulierung anders zu betrachten. Er bittet, in andere Regionen des Landes zu schauen
und aktuelle Infos einzuholen.
Dezernent Hüvelmann erläutert, dass den Gemeinden das Recht eingeräumt ist, die
Methode zu regeln. Eine Änderung in der Rechtsprechung liegt nicht vor. In diversen
Rechtsstreitigkeiten wurde das Verfahren bestätigt.
Ausschussmitglied Dr. Wollseifen resümiert ebenso, dass eine Umstellung des Systems
zur Ungleichbehandlung führt, das seit 30 Jahren praktizierte System kann bedenkenlos
fortgeführt werden.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat der Gemeinde Vettweiß mit zwölf gegen drei Stimmen, den Antrag der B.I.
Fraktion
vom
24.01.2018
abzulehnen
und
keine
Änderung
der
Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Vettweiß zu beschließen.