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Beschlusstext (Antrag der B.I. Fraktion vom 24.01.2018 auf Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 08.04.2014)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.03.18, 18:01
Aktualisiert
23.03.18, 18:01
Beschlusstext (Antrag der B.I. Fraktion vom 24.01.2018 auf Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 08.04.2014)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.03.2018 Beschlussauszug aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 20.03.2018, 18:00 Uhr. 3. Antrag der B.I. Fraktion vom 24.01.2018 auf Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 08.04.2014 (V-48/2018) Zur Unterstützung des Antrages der BI verweist stellv. Ausschussmitglied Demke darauf, dass die Rechtsprechung von 2010 heute nicht mehr nachvollziehbar ist. Über eine Stellungnahme der Abwasserberatung muss hinterfragt werden, inwieweit die Gesetzgebung heute neue Entwicklungen zulässt. Zum Thema muss detailliert recherchiert werden, man darf sich nicht auf alte Begebenheiten berufen. Stellv. Ausschussmitglied Ruskowski betont, dass die damalige Rechtsprechung noch gültig ist und stellt die Frage, was mit einer Änderung der Satzung erreicht wird. Schäden, die nach einer Änderung festgestellt und repariert werden müssen, gehen zu Lasten aller Gebührenzahler. Herr Demke verbindet den vorliegenden Antrag mit den anderen Anträgen der BI. Insbesondere, wenn einem Verkauf des Kanalnetzes zugestimmt würde, ist die Regulierung anders zu betrachten. Er bittet, in andere Regionen des Landes zu schauen und aktuelle Infos einzuholen. Dezernent Hüvelmann erläutert, dass den Gemeinden das Recht eingeräumt ist, die Methode zu regeln. Eine Änderung in der Rechtsprechung liegt nicht vor. In diversen Rechtsstreitigkeiten wurde das Verfahren bestätigt. Ausschussmitglied Dr. Wollseifen resümiert ebenso, dass eine Umstellung des Systems zur Ungleichbehandlung führt, das seit 30 Jahren praktizierte System kann bedenkenlos fortgeführt werden. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß mit zwölf gegen drei Stimmen, den Antrag der B.I. Fraktion vom 24.01.2018 abzulehnen und keine Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Vettweiß zu beschließen.