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Beschlusstext (Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Ve-19" in der Ortschaft Vettweiß im Bereich der "Schulstraße" hinter dem Friedhof; hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürger- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.03.18, 18:01
Aktualisiert
23.03.18, 18:01
Beschlusstext (Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Ve-19" in der Ortschaft Vettweiß im Bereich der "Schulstraße" hinter dem Friedhof;
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürger-   
         und Behördenbeteiligung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.03.2018 Beschlussauszug aus der 22. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 20.03.2018, 18:00 Uhr. 4. Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Ve-19" in der Ortschaft Vettweiß im Bereich der "Schulstraße" hinter dem Friedhof; hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerund Behördenbeteiligung (V-50/2018) Ausschussvorsitzender Kemmerling geht auf die Stellungnahme von Straßen.NRW unter Punkt 07 ein. Die Problematik der Verkehrsflüsse muss betrachtet werden. Er gibt die Anregung, dort wo möglich, eine Erweiterung der Straße vorzunehmen. Der Kreuzungsbereich Schulstraße/Friedhofsweg ist ein solcher Punkt. Bürgermeister Kunth schlägt vor, eine Lösung im Flächennutzungsplanver-fahren zu suchen und dem Gebiet evtl. eine eigene Zufahrt zu geben. Dezernent Hüvelmann ergänzt, dass der Erschließungsträger aufgrund der begründeten Stellungnahme nicht zu beeinflussen ist, Maßnahmen aufzugreifen. Bei einem weiteren, nachfolgenden Baugebiet wäre das Thema erneut zu beurteilen. Ausschussmitglied Esser schlägt vor, bereits jetzt durch Heckenschnitte eine verbesserte Sicht zu schaffen. Ausschussvorsitzender Kemmerling thematisiert die von extern auszugleichenden rund 26.000 Ökopunkte und fragt nach notwendigen Ausgleichsmaßnamen. Dezernent Hüvelmann berichtet, dass die Ausgleichsfläche aus dem Kontingent der Rheinischen Kulturstiftung beigesteuert wird. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig: A Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß der in der Anlage formulierten Wertungsvorschläge. B Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf nebst textl. Festsetzungen ist mit Begründung, Umweltbericht, Landschaftspflegerischem Fachbeitrag und Abstandsgutachten für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.