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Beschlusstext (Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
13.03.18, 12:00
Aktualisiert
13.03.18, 12:00
Beschlusstext (Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 13. März 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 07.02.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 12.1 Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.14/2018) Nach einer regen Diskussion und entgegen der Verwaltungsvorlage stimmt der Rat dem Vorschlag der CDU –Fraktion auf folgende Hebesetze zu: Grundsteuer A: 365 % Grundsteuer B: 660 % Gewerbesteuer: 513% Beschluss: Mehrheitlich dafür Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Jülich für das Jahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 660% 2. für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 513% 365%