Daten
Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
13.03.18, 12:00
Aktualisiert
13.03.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 13. März 2018
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 07.02.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
12.1
Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in
der Stadt Jülich
(Vorlagen-Nr.14/2018)
Nach einer regen Diskussion und entgegen der Verwaltungsvorlage stimmt der Rat dem
Vorschlag der CDU –Fraktion auf folgende Hebesetze zu:
Grundsteuer A: 365 %
Grundsteuer B: 660 %
Gewerbesteuer: 513%
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der
Stadt Jülich für das Jahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
660%
2. für die Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag
513%
365%