Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
214 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.03.18, 15:01
Aktualisiert
22.03.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Martin Kolbe
An der Mirgelskaul 46
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-409
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Herr Böcking
02.03.2018
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 06.03.2018
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 128/2018
20.03.2018
Anfrage bzgl. Testphase "Einbahnstraße" Carl-Schurz-Straße, Kreuzung CarlSchurz-Straße/Köttinger Straße und Anschluss des geplanten Neubaugebietes
Dechant-Linden-Weg
Sehr geehrter Herr Kolbe,
Ihre Fragen zur Testphase „Einbahnstraße“ Carl-Schurz-Straße und Anschluss des geplanten
Neubaugebietes Dechant-Linden-Weg kann ich Ihnen im Einzelnen wie folgt beantworten:
Zu a)
Pkt.1)
Im Hauptausschuss am 13.03.18 wurde beschlossen, dass der zuständige Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr in seiner Sitzung am 15.05.18 über den Zeitpunkt des Beginns der
Testphase entscheiden soll.
Pkt.2)
Zunächst ist geplant, die vorgesehene Einbahnstraße in Gegenfahrtrichtung für den Linienverkehr
und den Radverkehr freizugeben. In einem zweiten Abschnitt der Testphase soll dann der Linienverkehr eine Umleitung von der Bahnhofstraße über die Straße „Zum Grünen Weg“ – Gartenstraße
– Köttinger Straße fahren.
Pkt.3)
In der Gartenstraße soll im Abschnitt zwischen der Straße „Zum Grünen Weg“ und Köttinger Straße während dem ersten Abschnitt der Testphase der Beidrichtungsverkehr erhalten bleiben. Um
den Begegnungsfall LKW/LKW zu vermeiden, wird aus Fahrtrichtung Köttinger Straße ein LKWDurchfahrverbot (Verkehrszeichen Nr. 253 StVO) eingerichtet.
Im zweiten Abschnitt der Testphase wird in der Gartenstraße eine Einbahnstraße in Richtung Köttinger Straße eingerichtet.
Pkt.4)
Bis auf 2-3 Parkmöglichkeiten werden die Parkplätze in dem genannten Abschnitt der Gartenstraße entfallen. Hierzu werden mobile Halteverbote eingerichtet.
Pkt.5)
Bis auf das unter Pkt.3) vorgesehene LKW-Durchfahrverbot werden keine weiteren Zufahrtsbeschränkungen auf der Gartenstraße für den genannten Straßenabschnitt vorgesehen.
Pkt.6)
Die Kreispolizeibehörde ist am Abstimmungsprozess für die Testphase beteiligt. Eine Überwachung zur Einhaltung der vorgegebenen Verkehrsregelungen wird im Rahmen der personellen
Möglichkeiten durch die Polizei erfolgen.
Zu b)
Pkt.7)
Ein grundlegendes Ziel der Planung an der Carl-Schurz-Straße ist die Verbesserung der Aufenthaltsqualität, um so dazu beizutragen, den öffentlichen Raum zu beleben und funktionale Mängel
zu beheben. Hierfür liegen dem Verkehrskonzept zum Masterplan und dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs Grundlagen vor, die nun weiter qualifiziert werden müssen. Erst bei Vorliegen einer entsprechend qualifizierten Planung ist es möglich zu beurteilen, ob das Ziel der Förderung voraussichtlich erreicht werden wird und welche Auswirkungen dies hat. Insofern ist eine
schriftliche Beantwortung einer Einzelfrage derzeit nicht zielführend.
Zu c)
Pkt.8
Die Verwaltung hat Ende Februar 2018 dem Ingenieurbüro Franz Fischer den Auftrag erteilt, eine
Machbarkeitsstudie zur Anbindung des Baugebietes Dechant-Linden-Weg an die Bliesheimer
Straße/ Frauenthaler Straße zu erarbeiten (siehe Anlage zur V 89/2018).
Innerhalb dieser Studie ist der Landesbetrieb als zuständiger Baulastträger der L 163/ B 265 intensiv einzubeziehen. Mit ersten abgestimmten Ergebnissen wird ca. Mitte Mai 2018 gerechnet.
In Vertretung
(Hallstein)
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