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Anfrage (Anfrage bzgl. Testphase "Einbahnstraße" Carl-Schurz-Straße, Kreuzung Carl-Schurz-Straße/Köttinger Straße und Anschluss des geplanten Neubaugebietes Dechant-Linden-Weg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
214 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.03.18, 15:01
Aktualisiert
22.03.18, 15:01
Anfrage (Anfrage bzgl. Testphase "Einbahnstraße" Carl-Schurz-Straße, Kreuzung Carl-Schurz-Straße/Köttinger Straße und Anschluss des geplanten Neubaugebietes Dechant-Linden-Weg) Anfrage (Anfrage bzgl. Testphase "Einbahnstraße" Carl-Schurz-Straße, Kreuzung Carl-Schurz-Straße/Köttinger Straße und Anschluss des geplanten Neubaugebietes Dechant-Linden-Weg)

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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Martin Kolbe An der Mirgelskaul 46 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe Holzdamm 10 0 22 35 / 409-409 Mein Zeichen Ihr Zeichen Herr Böcking 02.03.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 06.03.2018 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 128/2018 20.03.2018 Anfrage bzgl. Testphase "Einbahnstraße" Carl-Schurz-Straße, Kreuzung CarlSchurz-Straße/Köttinger Straße und Anschluss des geplanten Neubaugebietes Dechant-Linden-Weg Sehr geehrter Herr Kolbe, Ihre Fragen zur Testphase „Einbahnstraße“ Carl-Schurz-Straße und Anschluss des geplanten Neubaugebietes Dechant-Linden-Weg kann ich Ihnen im Einzelnen wie folgt beantworten: Zu a) Pkt.1) Im Hauptausschuss am 13.03.18 wurde beschlossen, dass der zuständige Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr in seiner Sitzung am 15.05.18 über den Zeitpunkt des Beginns der Testphase entscheiden soll. Pkt.2) Zunächst ist geplant, die vorgesehene Einbahnstraße in Gegenfahrtrichtung für den Linienverkehr und den Radverkehr freizugeben. In einem zweiten Abschnitt der Testphase soll dann der Linienverkehr eine Umleitung von der Bahnhofstraße über die Straße „Zum Grünen Weg“ – Gartenstraße – Köttinger Straße fahren. Pkt.3) In der Gartenstraße soll im Abschnitt zwischen der Straße „Zum Grünen Weg“ und Köttinger Straße während dem ersten Abschnitt der Testphase der Beidrichtungsverkehr erhalten bleiben. Um den Begegnungsfall LKW/LKW zu vermeiden, wird aus Fahrtrichtung Köttinger Straße ein LKWDurchfahrverbot (Verkehrszeichen Nr. 253 StVO) eingerichtet. Im zweiten Abschnitt der Testphase wird in der Gartenstraße eine Einbahnstraße in Richtung Köttinger Straße eingerichtet. Pkt.4) Bis auf 2-3 Parkmöglichkeiten werden die Parkplätze in dem genannten Abschnitt der Gartenstraße entfallen. Hierzu werden mobile Halteverbote eingerichtet. Pkt.5) Bis auf das unter Pkt.3) vorgesehene LKW-Durchfahrverbot werden keine weiteren Zufahrtsbeschränkungen auf der Gartenstraße für den genannten Straßenabschnitt vorgesehen. Pkt.6) Die Kreispolizeibehörde ist am Abstimmungsprozess für die Testphase beteiligt. Eine Überwachung zur Einhaltung der vorgegebenen Verkehrsregelungen wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch die Polizei erfolgen. Zu b) Pkt.7) Ein grundlegendes Ziel der Planung an der Carl-Schurz-Straße ist die Verbesserung der Aufenthaltsqualität, um so dazu beizutragen, den öffentlichen Raum zu beleben und funktionale Mängel zu beheben. Hierfür liegen dem Verkehrskonzept zum Masterplan und dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs Grundlagen vor, die nun weiter qualifiziert werden müssen. Erst bei Vorliegen einer entsprechend qualifizierten Planung ist es möglich zu beurteilen, ob das Ziel der Förderung voraussichtlich erreicht werden wird und welche Auswirkungen dies hat. Insofern ist eine schriftliche Beantwortung einer Einzelfrage derzeit nicht zielführend. Zu c) Pkt.8 Die Verwaltung hat Ende Februar 2018 dem Ingenieurbüro Franz Fischer den Auftrag erteilt, eine Machbarkeitsstudie zur Anbindung des Baugebietes Dechant-Linden-Weg an die Bliesheimer Straße/ Frauenthaler Straße zu erarbeiten (siehe Anlage zur V 89/2018). Innerhalb dieser Studie ist der Landesbetrieb als zuständiger Baulastträger der L 163/ B 265 intensiv einzubeziehen. Mit ersten abgestimmten Ergebnissen wird ca. Mitte Mai 2018 gerechnet. In Vertretung (Hallstein) -2-