Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.03.18, 15:01
Aktualisiert
22.03.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 60/2018 1. Ergänzung
Az.: 6711-13/89
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 61 - / -65 - Datum: 13.03.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
20.03.2018
Bemerkungen
beschließend
Annahme einer Spende ("Partnerschaukel") für den Gesundheitsgarten in Frauenthal
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Spende des Vereins Gesundheitsgarten- Frauenthal e.V. für die Anschaffung einer „Partnerschaukel“ in Höhe von ca. 9.000 Euro wird angenommen.
Begründung:
Im Bauausschuss vom 28.02.2018 wurde um ergänzende Hinweise zur Vorlage V60/2018 bezüglich eines TÜV-Gutachtens und eines GS-Prüfzeichens gebeten.
Die „Partnerschaukel“ wurde nach dem Vorbild einer bereits auf dem Markt für Spielplatzgeräte
vorhandenen Schaukel konzipiert. Sie kann daher nach den vorliegenden Plänen gebaut und im
Anschluss vom TÜV abgenommen werden. Der TÜV hat ein Kostenangebot in Höhe von 714 Euro
(incl. Mwst.) für eine Maß- und Sichtprüfung nach EN 1176 unterbreitet. Eine Fotodokumentation
sowie eine Bewertung des Gerätes ist in diesen Kosten ebenso enthalten.
Der Verein Gesundheitsgarten Frauenthal e.V. hat sich bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen,
da seitens der Stadt hierfür kein Geld im Haushaltsplan vorgesehen ist.
Bei einer positiven Entscheidung des Ausschusses ist kein weiterer Ausschusstermin mehr erforderlich.
Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zeichen, worauf Gerätehersteller sowohl aus Qualitätssicherungsgründen als auch aus Marketinggründen zurückgreifen.
Es bescheinigt, dass ein Gerät den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entspricht.
Eine zugelassene Prüfstelle (GS-Stelle) wie z.B. der TÜV kann anhand einer Baumusterprüfung
dieses GS-Zeichen vergeben.
Da es sich bei der „Partnerschaukel“ um ein Unikat handelt, ist die sehr kostenintensive Beantragung eines GS-Zeichens nicht erforderlich.
In Vertretung
(Hallstein)
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