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Beschlussvorlage (Annahme einer Spende ("Partnerschaukel") für den Gesundheitsgarten in Frauenthal)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.03.18, 15:01
Aktualisiert
22.03.18, 15:01
Beschlussvorlage (Annahme einer Spende ("Partnerschaukel") für den Gesundheitsgarten in Frauenthal) Beschlussvorlage (Annahme einer Spende ("Partnerschaukel") für den Gesundheitsgarten in Frauenthal)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 60/2018 1. Ergänzung Az.: 6711-13/89 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 61 - / -65 - Datum: 13.03.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 20.03.2018 Bemerkungen beschließend Annahme einer Spende ("Partnerschaukel") für den Gesundheitsgarten in Frauenthal Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Spende des Vereins Gesundheitsgarten- Frauenthal e.V. für die Anschaffung einer „Partnerschaukel“ in Höhe von ca. 9.000 Euro wird angenommen. Begründung: Im Bauausschuss vom 28.02.2018 wurde um ergänzende Hinweise zur Vorlage V60/2018 bezüglich eines TÜV-Gutachtens und eines GS-Prüfzeichens gebeten. Die „Partnerschaukel“ wurde nach dem Vorbild einer bereits auf dem Markt für Spielplatzgeräte vorhandenen Schaukel konzipiert. Sie kann daher nach den vorliegenden Plänen gebaut und im Anschluss vom TÜV abgenommen werden. Der TÜV hat ein Kostenangebot in Höhe von 714 Euro (incl. Mwst.) für eine Maß- und Sichtprüfung nach EN 1176 unterbreitet. Eine Fotodokumentation sowie eine Bewertung des Gerätes ist in diesen Kosten ebenso enthalten. Der Verein Gesundheitsgarten Frauenthal e.V. hat sich bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen, da seitens der Stadt hierfür kein Geld im Haushaltsplan vorgesehen ist. Bei einer positiven Entscheidung des Ausschusses ist kein weiterer Ausschusstermin mehr erforderlich. Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zeichen, worauf Gerätehersteller sowohl aus Qualitätssicherungsgründen als auch aus Marketinggründen zurückgreifen. Es bescheinigt, dass ein Gerät den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entspricht. Eine zugelassene Prüfstelle (GS-Stelle) wie z.B. der TÜV kann anhand einer Baumusterprüfung dieses GS-Zeichen vergeben. Da es sich bei der „Partnerschaukel“ um ein Unikat handelt, ist die sehr kostenintensive Beantragung eines GS-Zeichens nicht erforderlich. In Vertretung (Hallstein) -2-