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Beschlussvorlage (Resolution des Rates zur Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
15.03.18, 15:03
Aktualisiert
26.03.18, 15:02
Beschlussvorlage (Resolution des Rates zur Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Resolution des Rates zur Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 141/2018 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 12.03.2018 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Dezernat 6 Termin 20.03.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM Bemerkungen beschließend Resolution des Rates zur Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt missbilligt die unzureichende Versorgung mit Postdienstleitungen auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt durch die Deutsche Post AG und unterstützt die berechtigte Kritik der Bürgerschaft und der örtlichen Gewerbetreibenden. Regelmäßige Schließungen von Postfilialen, deren sich die Deutsche Post AG zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Postuniversaldienstleistungsverordnung bedient, stellen eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden dar. Aktuelle Beispiele sind die zureichende Versorgung im Stadtteil Erftstadt-Liblar und im Stadtteil Erftstadt-Köttingen sowie die einhergehende mangelnde und verspätete Informationspolitik des Unternehmens gegenüber den Kunden und der Stadt Erftstadt. Für die Versorgung der Bürgerschaft und der Gewerbetreibenden ist eine dauerhafte Öffnung und ein verlässlicher Betrieb der Postfilialen erforderlich und unverzichtbar. Als Auftraggeber steht die Deutsche Post AG in der Pflicht die Auftragserfüllung durch ihre Vertragspartner sicherzustellen und bei Nichterfüllung durch den Betrieb eigener Filialen die Versorgung zu gewährleisten. Wir erwarten eine Sicherstellung der dauerhaften Versorgung mit Postdienstleistungen für den Bereich der Stadt Erftstadt und fordern den Vorstand der Deutschen Post AG auf, den Versorgungsauftrag zukünftig dauerhaft und verlässlich zu erfüllen. (Erner) -2-