Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
15.03.18, 15:03
Aktualisiert
15.03.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 143/2018
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 13.03.2018
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
20.03.2018
Bemerkungen
beschließend
Errichtung von Mietwohnung - Festlegung der Gebäudetypen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Planungen für den Bau von Mehrfamilienhäusern in Lechenich und Liblar mit insgesamt 72
Wohnungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Es soll der Vorschlag 3 – Bau von
sechs 5-Eck-Häusern mit jeweils 12 Wohnungen – des Büros Lorber und Paul umgesetzt werden.
In Lechenich wird der Standort nördlich des geplanten Kindergartens realisiert.
Begründung:
Mit den Planungen für den Bau von insgesamt 72 Mietwohnungen durch die Stadt Erftstadt wurde
das Büro Lorber und Paul, Köln, beauftragt. Durch Frau Paul wurden die Planungen in der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 08.03.2018 vorgestellt. Die
entsprechende Präsentation ist als Anlage beigefügt.
In Übereinstimmung mit Frau Paul spreche ich mich dafür aus, die Variante mit 5-Eck-Häusern zu
realisieren. Dafür sprechen sowohl gestalterische wie auch wirtschaftliche Überlegungen.
Die Anzahl der Wohnungen und die Größe der Wohnflächen sind in allen Varianten in etwa gleich.
Durch die Aufteilung an jedem Standort in 3 Einheiten wirkt die Bebauung nicht so kompakt wie bei
der Lösung mit jeweils 2 Häusern. Durch die 5-Eck-Gestaltung ergeben sich weiterhin gestaltbare
Freiräume zwischen den Häusern.
Durch die Anordnung der Flure und des Treppenhauses entstehen sehr wirtschaftliche Grundrisse.
Dieser Vorschlag weist von allen Varianten das günstigste Verhältnis zwischen vermietbarer
Wohnfläche und Bruttogeschossfläche aus. Weiterhin sind an jedem Standort, im Vergleich zur
Variante 1, nur jeweils 3 Treppenhäuser und 3 Aufzüge erforderlich.
In Vertretung
(Hallstein)
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