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Beschlussvorlage (Errichtung von Mietwohnung - Festlegung der Gebäudetypen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
15.03.18, 15:03
Aktualisiert
15.03.18, 15:03
Beschlussvorlage (Errichtung von Mietwohnung - Festlegung der Gebäudetypen) Beschlussvorlage (Errichtung von Mietwohnung - Festlegung der Gebäudetypen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 143/2018 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 13.03.2018 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 20.03.2018 Bemerkungen beschließend Errichtung von Mietwohnung - Festlegung der Gebäudetypen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Planungen für den Bau von Mehrfamilienhäusern in Lechenich und Liblar mit insgesamt 72 Wohnungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Es soll der Vorschlag 3 – Bau von sechs 5-Eck-Häusern mit jeweils 12 Wohnungen – des Büros Lorber und Paul umgesetzt werden. In Lechenich wird der Standort nördlich des geplanten Kindergartens realisiert. Begründung: Mit den Planungen für den Bau von insgesamt 72 Mietwohnungen durch die Stadt Erftstadt wurde das Büro Lorber und Paul, Köln, beauftragt. Durch Frau Paul wurden die Planungen in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 08.03.2018 vorgestellt. Die entsprechende Präsentation ist als Anlage beigefügt. In Übereinstimmung mit Frau Paul spreche ich mich dafür aus, die Variante mit 5-Eck-Häusern zu realisieren. Dafür sprechen sowohl gestalterische wie auch wirtschaftliche Überlegungen. Die Anzahl der Wohnungen und die Größe der Wohnflächen sind in allen Varianten in etwa gleich. Durch die Aufteilung an jedem Standort in 3 Einheiten wirkt die Bebauung nicht so kompakt wie bei der Lösung mit jeweils 2 Häusern. Durch die 5-Eck-Gestaltung ergeben sich weiterhin gestaltbare Freiräume zwischen den Häusern. Durch die Anordnung der Flure und des Treppenhauses entstehen sehr wirtschaftliche Grundrisse. Dieser Vorschlag weist von allen Varianten das günstigste Verhältnis zwischen vermietbarer Wohnfläche und Bruttogeschossfläche aus. Weiterhin sind an jedem Standort, im Vergleich zur Variante 1, nur jeweils 3 Treppenhäuser und 3 Aufzüge erforderlich. In Vertretung (Hallstein) -2-